Dr. Alexander Becker
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die CDU-Fraktion ist von zentraler Bedeutung, dass die Kinder und Jugendlichen in unserem Land aus einem attraktiven Bildungsangebot die Schule wählen können, die ihren persönlichen Neigungen entspricht und ihre Fachbegabungen bestmöglich fördert. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass in Baden-Württemberg eine echte Vielfalt des Bildungsangebots besteht: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Noch!) ein gegliedertes Schulwesen mit öffentlichen und mit freien Schulen. In der Vielfalt des schulischen Angebots spiegelt sich die Pluralität unserer Gesellschaft. Die Privatschulen setzen dabei besondere Akzente und geben wichtige pädagogische Impulse. Die Schulen in freier Trägerschaft sind für uns, die CDUeriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Fraktion, daher ein wichtiger Partner in der Bildungspolitik. Diese Partnerschaft soll auch weiterhin von Vertrauen und Verlässlichkeit geprägt sein. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Im Koalitionsvertrag bekennen sich die Regierungsparteien dazu, die freien Schulen auch weiterhin verlässlich zu unterstützen und an Förderprogrammen zu beteiligen. Dazu stehen wir. Das Land Baden-Württemberg hat die freien Schulen im Jahr 2022 mit rund 1,2 Milliarden € gefördert. Diese Summe ist ein deutlicher Beleg dafür, dass wir unsere freien Schulen nicht nur wortreich loben, sondern ihr Angebot auch wertschätzen und konkret unterstützen. Denn gute Bildungsangebote brauchen eine verlässliche Finanzierung. Der CDU-Fraktion war es dann auch ein großes Anliegen, die freien Schulen mit der Novellierung des Privatschulgesetzes im Jahr 2017 auf eine auskömmliche finanzielle Grundlage zu stellen – das Vorgehen hat die Kollegin Bauer sehr gut dargestellt. Der gesetzlich verankerte Kostendeckungsgrad von 80 % wird alle zwei Jahre überprüft, und die Kopfsätze werden entsprechend angepasst. Das ist auch Gegenstand des vorliegenden Gesetzentwurfs, und insofern ist ihm zuzustimmen. Mit Blick auf die gestiegenen Energiepreise und Sachkosten infolge des Ukrainekriegs erfolgt die turnusgemäße Anpassung diesmal aber unter besonderen Bedingungen. Die Liquidität der freien Schulen muss auch im Kontext der jüngsten Preissteigerungen gesichert werden. Das Privatschulgesetz beinhaltet jedoch aus systematischen Gründen keine Inflationsklausel. Für uns, die CDU-Fraktion, ist daher klar: Sollte sich im Verlauf des Jahres zeigen, dass weiterer Handlungsbedarf bei den Privatschulträgern besteht, wird erneut auf der Basis der dann vorliegenden Kosten darüber zu befinden sein. Losgelöst von einer perspektivischen Weiterentwicklung des Privatschulgesetzes – hier wäre an die bisher nicht abgebildeten Kostenarten zu denken –, haben wir, die CDU-Fraktion, dieses Anliegen auch eingebracht. Meiner Fraktion und mir ist es wichtig, dass aufgrund der Inflations- und Energiepreissituation keine Schule in freier Trägerschaft insolvent geht und auch keine Bildungsangebote eingeschränkt werden müssen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Tobias Wald CDU: Sehr gut!) Deshalb ist klar, dass in Zeiten wie diesen Kostensteigerungen beobachtet und unterjährig berücksichtigt werden müssen. Freie Schulen, bei denen Liquiditätsengpässe bestehen oder gar die Existenzsicherheit gefährdet ist, müssen die erforderlichen Hilfen des Landes rechtzeitig erhalten. Deren Beitrag zu einem funktionierenden Bildungswesen ist kein „Nice to have“, sondern Teil der hoheitlichen Aufgaben des Landes. Im Sinne einer verlässlichen Partnerschaft führen wir einen konstruktiven Dialog zugunsten tragfähiger und praxiskonformer Lösungen. Dieses Anliegen ist in Gesprächen mit dem Finanzministerium noch nicht zu aller Zufriedenheit geklärt. (Dr. Alexander Becker) Wir sind aber sicher, dass eine konstruktive Begleitung – wie immer – zu erwarten ist. Noch ein Wort zu den Änderungsanträgen, die die SPD vorgelegt hat: Sie spiegeln ein wichtiges Anliegen, nämlich die Kostenfreiheit für Schülerinnen und Schüler, für Auszubildende in Gesundheitsberufen. Das ist ein wichtiger Punkt. Wir fördern diese Ausbildungsberufe mit etwas über 4 Millionen €. (Zuruf von der SPD: Mehr!) Das deckt die Kosten nicht ab, das ist richtig. Man muss aber an dieser Stelle sagen, dass die Landschaft bundesweit sehr uneinheitlich ist und in anderen Ländern über Ausbildungsangebote an Krankenhäusern andere Möglichkeiten bestehen als bei uns in der freien Ausbildung. Deshalb brauchen wir dringend eine bundeseinheitliche Regelung. Ich weiß, für den Bundesgesundheitsminister und für die SPD ist natürlich das Thema Cannabiskonsum ganz, ganz wichtig. Aber wenn Sie einen Hinweis geben könnten, auf eine Harmonisierung und Kostenfreiheit bei den Gesundheitsberufen zu drängen, wäre ich Ihnen sehr verbunden und würde das sehr gern unterstützen. Im Übrigen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der SPD)
