Dr. Timm Kern
Oder darauf reagiert – jedenfalls liegt Ihnen das Schreiben vor. In diesem Schreiben – – Sie haben dann gesagt, dass es regelmäßige Gespräche mit der AGFS gibt. Ich zitiere aus diesem Schreiben: Wenn der Landtag am kommenden Mittwoch das Gesetz zur Festlegung der Kopfsätze für 2023 und 2024 wie vorliegend beschließen wird, bedeutet dies, dass die freien Schulen auf der Sachkostenbasis von 2020 (!) in den kommenden beiden Jahren ihren Schulbetrieb bestreiten müssen. Jetzt kommt der entscheidende Satz: Hinzu kommen alle anderen kostenrelevanten Veränderungen wie die Ganztagsschulen, G 9, Inklusion, Schulbau und Sanierung, Schulsozialarbeit, die Überprüfung der Erhebung der kommunalen Kosten usw., bei denen sich die Landesregierung auch seit Jahren Gesprächen zur Anpassung der Fördergrundlagen verweigert. Hier steht, dass Sie sich diesen Gesprächen verweigern. Was stimmt denn nun? Haben Sie recht, oder hat die AGFS recht?
