Fadime Tuncer
Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Eine getötete Frau jeden dritten Tag in Deutschland, weltweit alle elf Minuten, jeden Tag ein versuchter Mord an einer Frau – eine erschreckende Statistik, schaut man sich die Zahlen solcher Fälle an, die in keiner Weise mit unseren demokratischen Werten von Freiheit und Gleichberechtigung zu vereinbaren sind. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit ihrem Antrag hat die CDU ein ganz wichtiges Thema für die heutige Plenarsitzung aufgegriffen – dafür bin ich Ihnen riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 sehr dankbar –: die Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind, Femizid genannt. Wir haben von meiner Vorrednerin bereits einiges zur Differenzierung gehört. Warum passiert so etwas? Warum werden wir mit diesem Thema überhaupt konfrontiert? Weil es noch immer eine Machtungleichheit zwischen den Geschlechtern gibt, weil es noch immer Männer gibt, die von dem Eindruck bestimmt sind, dass sie über Frauen stehen – mit Macht- und Besitzansprüchen. Die Täter kommen häufig aus dem engen Personenkreis des Opfers: der Expartner, der Lebensgefährte, der Vater oder gar der Bruder. Diese Täter können in aller Regel den Emanzipationsprozess der Frau nicht ertragen. Eine starke, eine unabhängige Frau passt nicht in ihr patriarchalisches Weltbild, das von Kontrolle und Besitz geprägt ist. Es ist wichtig, dass wir das Problem der toxischen Männlichkeit klar benennen und in der Gesellschaft sichtbar machen statt wegzuschauen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Dies darf nicht weiter ein Tabuthema sein; die Ernsthaftigkeit darf nicht kleingeredet werden. Auch hierzu haben wir schon Fallbeispiele gehört. Deswegen sind Maßnahmen im Sinne der Istanbul-Konvention heute wichtiger denn je. Denn Femizide sind und bleiben ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem. Schauen wir uns einmal die Zahlen der Fälle von Körperverletzung an: So ist bekannt, dass im Jahr 2021 ca. 143 000 Frauen in Deutschland psychischer oder physischer Gewalt in der Partnerschaft ausgesetzt waren. Körperverletzungen und sexuelle Gewalt finden geschlechtsspezifisch gezielt gegenüber Frauen statt. Femizide stehen am Ende dieser Entwicklung; sie sind die extremste Form von geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Stellungnahme des Innenministeriums zum CDU-Antrag zeigt auch: Schaut man sich die Fälle von Körperverletzung in Baden-Württemberg an, so sieht man: Diese Zahlen haben sich zwischen 2010 und 2021 in einigen Landkreisen mehr als vervierfacht. Was aber können wir tun, um Femizide zu verhindern, um zu verhindern, dass solche Morde stattfinden? (Zuruf von der AfD: Abschieben!) Zusammengefasst: Dies muss durch Aufklärung, Schutz und Prävention geschehen. Es gilt, bereits in der frühkindlichen Bildung anzusetzen. Kinder müssen von Anfang an für Themen wie Vielfalt, Freiheit, „Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter“ sowie für Menschenrechte sensibilisiert werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Kindern muss mit Respekt begegnet werden; das ist ein ganz wichtiger Faktor. Denn vielen fehlt einfach dieser Respekt. Einmal verfestigte Rollenbilder von Männlichkeit sind nämlich nur schwer zu verändern. (Fadime Tuncer) Eine Frau in einer gewalttätigen Beziehung, die keine Hilfe und keinen Schutz für sich sieht – dieser Prozess kann viele Jahre dauern –, bleibt zumeist aus Angst und Ausweglosigkeit in dieser Beziehung. Auch hier stehen wir in der Verantwortung, künftige Femizide zu vermeiden und die Gesellschaft zu sensibilisieren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Dazu gehört, mit staatlicher Unterstützung die Rechte von Frauen zu unterstützen, zu stärken und die erforderlichen Schutzräume anzubieten. Daher wollen wir noch in diesem Jahr die aktuelle Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Frauen- und Kinderhäusern überarbeiten und verbessern. Gleichzeitig gilt aber: Gesellschaftliche Veränderung funktioniert nur, wenn alle an demselben Strang ziehen, alle Ebenen. Dazu brauchen wir Schutz- und Präventionsprogramme. Auch hier wurden jetzt schon einige genannt. Auch in der Vorlage des Innenministeriums gibt es einige Beispiele. Dazu gehören u. a. die polizeilichen Präventionsangebote wie „Prävention auf dem Stundenplan“ oder das Programm „Sicher. Unterwegs. – Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“. Darüber hinaus gibt es, was die Gewalttäterseite anbetrifft, auch Verbesserungen, z. B. zur Kommunikation, Konfliktfähigkeit, zu sozialen und emotionalen Kompetenzen. Was bedeutet es aber, wenn wir das in den strafrechtlichen Kontext einbetten wollen? Welche Regelungen gibt es da? Welchen Schutz gibt es da? Noch immer sprechen Medien von Familientragödie, Ehrenmord oder Eifersuchtsdrama, wenn eine Frau kaltblütig von ihrem Partner ermordet wird. Das klingt eher verharmlosend, rechtfertigend, kann auch strafmildernd wirken, je nachdem, wie es dann gewertet wird, z. B. im Hinblick auf niedrige Beweggründe. Hier brauchen wir ein neues gesellschaftliches und politisches Denken und Handeln, gerade im Kontext Sexismus. (Glocke des Präsidenten)
