Thomas Blenke
Gut!) – Ja, das muss man mal sagen können. Ein Femizid liegt vor, wenn eine Frau von einem Mann getötet wird, weil sie eine Frau ist. Ich glaube, das ist der Minimalkonsens innerhalb unserer Gesellschaft. Aber was bedeutet es jetzt konkret? Worüber sprechen wir hier genau? Wir sprechen von Femiziden, wenn Frauen aus Frauenhass getötet werden. Das ist das besonders Verachtenswerte an Femiziden und anderen Formen, auch von Hassverbrechen wie Tötung aus rassistischen, queerfeindlichen oder behindertenfeindlichen Motiven. Hassverbrechen allgemein und Femizide im Besonderen zeichnen sich dadurch aus, dass sie sich nicht nur gegen das individuelle Opfer und seine Menschenwürde richten, sondern auch immer gegen eine Gruppe unserer Gesellschaft als Ganzes. Wir müssen uns klarmachen: Jeder Femizid ist auch ein Angriff auf unsere gesellschaftlichen Werte und unsere verfassungsmäßige Ordnung. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Verkannt wird dabei oft, dass sich eine misogyne Motivation auch bei extremistischen Gewalttätern wiederfindet, und das phänomenübergreifend, so etwa beim Amokläufer von Winnenden oder der Amoktat in Toronto im Jahr 2018, bei der ein Täter aus Frauenhass zehn Menschen mit dem Auto überfahren und getötet hat. Häufig wird erst auf den zweiten Blick klar, dass in erster Linie Frauen und Mädchen Ziel der Attacken gewesen waren; auch das darf nicht aus dem Blickfeld geraten, wenn es in der politischen Debatte um das Thema Femizide geht. Klar ist auch – das wurde vielfach schon erläutert –: Fast immer kommen Femizide im sozialen Nahraum vor, im Rahmen von sogenannter Partnerschaftsgewalt. Alle drei Tage wird eine Frau in Deutschland von ihrem Partner oder Expartner getötet. Im Jahr 2021 gab es in Baden-Württemberg insgesamt fast 11 000 Straftaten im Rahmen von Partnergewalt, bei denen mindestens ein weibliches Opfer zu verzeichnen war. Hierbei handelt es sich nur um das sogenannte Hellfeld. Sie hatten es ja auch erwähnt: Es gibt da auch ein Dunkelfeld, das leider weitaus höhere Zahlen befürchten lässt. Die grün-schwarze Landesregierung sieht nach der Stellungnahme zu dem heute zur Debatte stehenden Antrag der CDU-Fraktion offensichtlich zunächst einmal keine strafrechtliche Regelungslücke. Wir seitens der SPD hingegen stellen uns auf den Standpunkt, dass Täter, die aus Frauenhass töten, regelmäßig als Mörder bestraft werden müssen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Armin Waldbüßer GRÜNE) (Dr. Boris Weirauch) Das zieht – das ist der Unterschied zum Totschlag – infolge der sogenannten Punktstrafe regelmäßig eine lebenslange Haftstrafe nach sich. Das ist aus meiner Sicht genau die richtige Strafe für Männer, die Frauen aus Frauenhass töten. Eine konsequente und angemessene Bestrafung von Tätern ist ein wichtiger Bestandteil zur Bekämpfung von frauenfeindlicher Gewalt. Geschlechtsspezifische Motive müssen klar benannt werden und bei der Strafzumessung von Gesetzes wegen strafverschärfend berücksichtigt werden. Deshalb begrüßen wir die von der Ampelregierung auf Bundesebene initiierte Ergänzung von § 46 Absatz 2 StGB, wonach künftig geschlechtsbezogene Tatmotive explizit als Beispiel für menschenverachtende Beweggründe bei Straftaten aufgeführt werden. Das ist ein deutliches Zeichen in Richtung Justiz, um auch dort die Sensibilität weiter zu erhöhen. Die strafrechtliche Behandlung, Bekämpfung von frauenfeindlichen Straftaten ist aber nur ein Aspekt. Sie, Frau Kollegin Tuncer, haben es angemerkt: Es geht auch um die mediale oder gesellschaftspolitische Rezeption von Femiziden. Es ist nicht zu ertragen, wenn Femizide in Form von Begrifflichkeiten wie „Eifersuchtsdrama“, „Ehedrama“ oder „Ehrenmord“ verharmlost werden. Damit muss eindeutig Schluss sein. Lasst uns Femizide so benennen, wie sie sind, nämlich Morde an Frauen in unserer Gesellschaft aus Frauenhass. (Beifall bei der SPD, den Grünen und der CDU so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Erschreckend sind zwei weitere Zahlen aus dem Sicherheitsbericht für Baden-Württemberg: 86 % der Tatverdächtigen bei Straftaten gegen das Leben sind Männer – 86 % der Täter. Ganz anders sieht es bei den Opfern aus: 54 % der Getöteten sind weiblich. Diese Täter-Opfer-Diskrepanz kontextualisiert das Innenministerium oder der Innenminister im Sicherheitsbericht nicht weiter. Offensichtlich besteht hier noch zu wenig Problembewusstsein. Es wäre gut, wenn die Landesregierung an diesem Punkt mehr Licht ins Dunkel bringt, weil es uns auch bei der Prävention enorm weiterbringen müsste, um die richtigen Hebel zu finden, um diesen Frauenhass und diese Gewalt gegen Frauen noch besser zu bekämpfen. Zudem – das ist der letzte Punkt, den ich hier noch anbringen möchte – braucht es auch Maßnahmen, durch die Frauen wirksam geschützt werden können. Gerade im Bereich der Partnerschaftsgewalt sind Frauenhäuser Einrichtungen, die ganz konkret Leben retten können. Sie sind der rettende Hafen, wenn auch ein Wohnungsverweis keinen Schutz mehr bietet. Deshalb ist es umso bedauerlicher, dass die Landesregierung unserem Gesetzentwurf im März nicht gefolgt ist und nicht in die grundständige Finanzierung der Frauenhäuser eingestiegen ist. Hier hätten Sie einen wirklich wichtigen Beitrag zur Verhinderung von Femiziden leisten können. Vielleicht hilft die heutige Debatte, Ihre Haltung noch einmal zu überdenken. Sie hätten den weiblichen Opfern von Partnerschaftsgewalt bei uns im Land damit einen großen Dienst erwiesen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023
