landtag-bw.de ↗

Silke Gericke

GRÜNE 19.04.2023 Sitzungen 17/62

Sehr geehrter Herr Verkehrsminister, erst einmal herzlichen Dank für die Klärung. Wir sind uns ja im Klaren, dass sich die Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien ausgetauscht haben und auch am Geist des Koalitionsvertrags im Sinne eines guten Mobilitätsgesetzes festhalten. Allerdings stellen sich jetzt natürlich noch mehrere Fragen: Welche Rollen spielen die Ziele des Landesmobilitätsgesetzes bei der Beteiligung von Mobilitätsrätinnen und Mobilitätsräten zum Landeskonzept für Mobilität und Klima? Welche Resonanz gab es hieraus? Wie wirkt das jetzt in die weitere Gesetzgebung mit ein? Welche Maßnahmen zur Förderung des öffentlichen Personenverkehrs sieht das Gesetz noch mit vor? Grundsätzlich: Was sind langfristig die Ziele des Landesmobilitätsgesetzes? Vielleicht kann man das noch einmal aufzeigen. Danke. Minister für Verkehr Winfried Hermann: Vielen Dank. – Das Mobilitätsgesetz ist in der bisherigen Struktur ja aufgeteilt. Es gibt einen allgemeinen, grundsätzlichen Teil, und es gibt einen besonderen Teil. Da ich damit gerechnet habe, dass Sie alles genau wissen wollen, habe ich auch eine Passage mitgebracht, wobei ich grundsätzlich sagen muss: Wir sind jetzt am Beginn des Verfahrens. Man kann also heute noch nicht sagen, was genau drinsteht; denn dann wäre ja das Verfahren sinnlos. Aber man kann natürlich die Grundzüge darstellen. Wir haben gerade das Ziel des Gesetzes ziemlich schön formuliert – da wird wahrscheinlich selbst die SPD entzückt sein –: Die Mobilität in Baden-Württemberg soll attraktiv, leistungsfähig und verlässlich, klimaschützend, klimaresilient, nachhaltig, barrierefrei, wirtschaftlich effizient, bezahlbar und sicher sein. (Lachen des Abg. Miguel Klauß AfD) Das ist das Zielbild, das u. a. auch in diesem Gesetz festgelegt wird. Sie sehen schon am Zielbild: Das ist ambitioniert, weil vieles von dem, was wünschenswert ist, heute eben nicht so ist. Deshalb ist es auch gut, dass man ein Gesetz macht, auf dessen Grundlage sich nicht nur die Landesregierung, sondern auch andere staatliche Behörden an diesem Zielbild orientieren. Ich zitiere weiter: Dies soll für gegenwärtige und zukünftige Generationen die Lebensqualität erhöhen, gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Aktivitäten ermöglichen sowie die natürlichen Lebensgrundlagen einschließlich des globalen Klimas schützen. Das Land strebt dafür einen Wandel des Verkehrssystems und des Mobilitätsverhaltens an. eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Wer dagegen ist, möge die Hand heben, (Abg. Andreas Stoch SPD: Die CDU, aber die sind nicht da!) aber ich glaube, es ist ziemlich gut formuliert, was sozusagen das Ziel ist. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ich überlege gerade noch!) – Herr Schweickert ist der Erste, der die Hand hebt. Wenn Ihnen noch ein liberaler Duktus fehlt, dann können Sie jetzt einen vorschlagen. Jedenfalls glaube ich, dass das im Sinne eines grundsätzlichen Zielbilds ziemlich eindeutig und auch ambitioniert ist. Dann gibt es weitere Punkte, z. B.: „Wie bringen wir den ÖPNV voran?“ Es ist u. a. natürlich klar ein Bekenntnis zum Ausbau des ÖPNV. Unsere fünf Ziele für die Verkehrswende kommen in abgewandelter Form übrigens darin vor: mehr öffentlicher Verkehr, mehr Fuß- und Radverkehr, weniger Autoverkehr, mehr klimaneutraler Transport und die klimaneutralen Antriebe bei den Pkws und den Lkws. Das sind die fünf Ziele, wie sie im Gesetz verankert werden. Teil 1 ist der grundsätzliche Teil, in welchem auch Definitionen enthalten sind, in welchem auch bestimmt wird, was der Regelungsbedarf ist, der durch die neue europäische Gesetzgebung, die Bundesgesetzgebung und die notwendige Landesgesetzgebung ausgelöst wird. Weiter gibt es den Spezialteil, in dem wir auf die verschiedenen Felder eingehen.

Alle Reden von Silke Gericke Protokoll ↗