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Volker Schebesta

19.04.2023 Sitzungen 17/62

Genau. – Denn ich komme jetzt im Zusammenhang auch auf den Punkt zu sprechen, den Sie als Erstes gefragt haben. Worum geht es heute? Es geht um die Anpassung der Kopfsätze in Konsequenz des jüngsten Berichts an den Landtag über die Kosten des öffentlichen Schulwesens. Diese Berichterstattung ist die Basis für die Umsetzung des Ziels, mit den Kopfsätzen 80 % der Kosten von Schülerinnen und Schülern an entsprechenden öffentlichen Schulen zu erreichen. Es war ein lange verfolgtes Ziel von Privatschulverbänden und Privatschulen, diese 80 % zu erreichen – auf der Grundlage eines Verfahrens, das die getätigten Ausgaben, wie sie jetzt in dem Bericht für 2022 vorliegen, betrachtet. riode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 Damit verbunden ist, dass wir heute nach Vorlage eines Berichts keine streitige Diskussion mehr darüber führen, ob die Mittel im Haushalt berücksichtigt werden oder nicht. Auch an solche Zeiten kann ich mich erinnern, als zwar der Bericht vorgelegt worden ist, aber dann eine politische Entscheidung über die Reaktion darauf stattgefunden hat. Der Haushaltsgesetzgeber muss natürlich noch immer zustimmen. Jetzt ist bei uns aber in der Haushaltsanmeldung von vornherein die Berücksichtigung der notwendigen Anpassung vorgesehen, weil wir das Ziel der 80 % gesetzlich verankert haben und wir eben nicht mehr nach Vorlage eines Berichts darüber diskutieren müssen, ob man auch mit 75 % zufrieden ist oder auf 80 % erhöht. Außerdem haben wir die Berichtszeiträume verkürzt. Früher gab es längere Zeiträume, in denen höhere Ausgaben erst nach einer längeren Zeit ausgeglichen worden sind. Dafür haben wir im Doppelhaushalt 2023/2024 vom Haushaltsgesetzgeber die Mittel zur Verfügung gestellt bekommen. Die Umsetzung, dass diese Mittel an die Schulen fließen können, erfolgt mit dieser Gesetzesänderung für die Zeit ab dem 1. Januar 2023 und damit rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr. Die Zeit bleibt nicht stehen. Aber in der Systematik des Bruttokostenmodells, das auch von einer CDU-FDP/DVP-Landesregierung so auf den Weg gebracht worden ist – Herr Dr. Kern, wenn ich das noch mal erwähnen darf –, ziehen wir auf der Grundlage von getätigten Ausgaben und der Feststellung der Ausgaben den entsprechenden Vergleich. Wie gehen wir jetzt mit der Inflations- und Energiepreisentwicklung um? Herr Dr. Kern, Sie haben den Vergleich mit Thüringen getroffen und die Schulen in freier Trägerschaft in den Blick genommen. In Thüringen erhalten auch die Schulen in öffentlicher Trägerschaft eine entsprechende Unterstützung für gestiegene Sachkosten. Damit gibt es dort in der Berücksichtigung von höheren Kosten einen Gleichlauf von öffentlichem Schulsystem und freiem Schulsystem. Jetzt kann man natürlich darüber diskutieren, ob man das auch in Baden-Württemberg für alle Schulen so machen sollte. Sie wissen, dass wir für Schulträgerfragen in der Zusammenarbeit von Land und Kommunen vor einer Haushaltsberatung auch Runden der Gemeinsamen Finanzkommission haben. Das Ergebnis der Gemeinsamen Finanzkommission hat auch an anderer Stelle am heutigen Tag in Plenardebatten schon eine Rolle gespielt. Aber die Kostensteigerungen werden in Thüringen nicht nur für die privaten Schulen berücksichtigt. Es wird auch der Eindruck vermittelt, dass es auf jeden Fall bei einem gleichen Stand von Finanzmitteln für die Schulen in freier Trägerschaft bliebe. Dazu möchte ich darauf hinweisen, dass 80 % der Bruttokosten in unserem Bruttokostenmodell Personalkosten sind und dass selbstverständlich bei der Besoldung ein Prozentsatz festgelegt wird, der sich auf die Besoldung im öffentlichen Bereich für eine Lehrkraft bezieht. Wenn sich die Besoldung der Lehrkräfte im öffentlichen Bereich verändert, erfolgt automatisch über diesen Prozentsatz eine Anpassung der Zuschüsse für die Schulen in freier Trägerschaft. Das erfasst die Personalausgaben. Insofern werden die Gelder im Rahmen der Besoldungsanpassung entsprechend angepasst. Darüber hinaus stecken in den übrigen 20 % Kosten auch die Inflation und die Energiepreisentwicklung. (Staatssekretär Volker Schebesta) Ich habe die Liquiditätshilfen angesprochen, die vorgezogenen Auszahlungen. Die Raten im Jahr 2023 berücksichtigen bereits die Gesetzesanpassung. Damit haben wir in der Frage der Liquiditätshilfe geliefert. Wir stehen in Gesprächen, dass wir dann, wenn droht, dass Schulen in Existenzgefahr geraten, diese nicht im Regen stehen lassen und auch verhindern wollen, dass sich eine solche Existenzgefährdung konkretisiert. Wie Frau Kollegin Bauer das zum Ausdruck gebracht hat, kann ich das auch für das Kultusministerium sagen. Wir wollen eine solche Existenzgefährdung verhindern. Dafür haben wir ein Verfahren vorbereitet, sind dazu mit den Privatschulverbänden im Gespräch. Wenn ich jetzt noch einmal darauf hingewiesen worden bin, dass es um die Inanspruchnahme von beschlossenen Bundeshilfen und um nicht kalkulatorisch hergeleitete Mehrkosten geht, dann war das nämlich das, was ich als Voraussetzung dafür zitiert habe, auf die Haushaltsrücklage zurückgreifen zu können. Das Verfahren, das wir jetzt mit dem Finanzministerium besprochen haben, sieht vor, dass wir seitens des Kultusministeriums kurzfristig reagieren können, wenn einer Schule die Insolvenz droht. Im Vorgriff auf eine Entscheidung des Ministerrats über die Entnahme aus der Rücklage für Inflations- und Energiepreisrisiken kann der Kultusetat in Vorleistung treten und Hilfszahlungen gewähren. Die Vorgehensschritte in einem solchen Fall wurden den Regierungspräsidien mitgeteilt, und wir sind mit den Privatschulverbänden darüber im Gespräch, wie wir auch darauf Rücksicht nehmen können, dass es für die Schulen in freier Trägerschaft mit Blick auf ihre Gemeinnützigkeit eine besondere Situation gibt. Denn man muss ja schon bei einer drohenden Insolvenz entsprechende Schritte einleiten. Auch dann ist die Frage der Gemeinnützigkeit eine, die die Schulen natürlich beschäftigt. Insofern ist das Verfahren, das wir den Regierungspräsidien mitgeteilt haben, auch ein Frühwarnsystem, das genau verhindern soll, dass es zur Konkretisierung einer solchen Gefährdung kommt. Auf dieser Grundlage der Anpassungen aufgrund der Berichterstattung über die Entwicklung der Kosten im öffentlichen Schulbereich bitten wir Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. Für die Hilfestellungen haben wir die Vorbereitungen so getroffen, wie ich das zum Ausdruck gebracht habe. Das war der Teil, der unsere Verantwortung für die Schulen im Kultusministerium angeht. Sie haben mit den Änderungsanträgen und dem Entschließungsantrag vonseiten der SPD-Fraktion auch ganz besonders die Physiotherapie- und Logopädieschulen sowie die Schulen für Ergotherapie und Podologie angesprochen. Auch die Physiotherapie- und Logopädieschulen sind in der Systematik des Privatschulgesetzes mit einer 80-%-Förderung nach den Bruttokosten vorgesehen. Das ist der bisherige Status, den wir für diese Schulen in Baden-Württemberg haben. Wie Sie wissen und wie es auch schon angesprochen worden ist, plant der Bund mit der Novellierung der Berufsgesetze die Abschaffung jeglicher Schulgelder für die Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufeschulen. Übergangsweise – es ist nicht so, dass wir nichts getan hätten, sondern deshalb – bis eriode – 62. Sitzung – Mittwoch, 19. April 2023 zur Realisierung dieses Bundesvorhabens in den nächsten Jahren unterstützt Baden-Württemberg die Gesundheitsfachberufeschulen in freier Trägerschaft mit Fördermitteln, durch die die Schulgelder abgesenkt werden. Im Haushalt 2023/2024 stehen dafür wie schon 2022 jeweils 4,5 Millionen € zur Verfügung. Die Auszubildenden an Ergotherapie- und Podologieschulen profitieren in besonderem Maß von der vom Land seit 2022 eingeführten Schulgeldreduzierung über eine Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums mit einer Förderung pro Auszubildendem und Monat von bis zu 140 €. Die Physiotherapie- und Logopädieschulen und die anderen als Ersatzschulen laufenden Gesundheitsfachberufeschulen erhalten bis zu 40 €. (Glocke des Präsidenten) Das ist der Teil, der die Schulen in der Zuständigkeit des Sozialministeriums im Besonderen betrifft. Deshalb wollte ich das für die Landesregierung auch über die Zuständigkeit des Kultusministeriums hinaus ausführen.

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