Plenarprotokoll 19/52
05.06.2025 · 237 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (35)GRÜNE (29)CSU (29)FREIE WÄHLER (19)SPD (18)
Ich eröffne die 52. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, bitte ich Sie, sich zum Gedenken vom Platz zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Am 16. Mai ist im Alter von 91 Jahren Marianne Würdinger gestorben. Sie gehörte dem Bayerischen Landtag von 1982 bis 1994 an und vertrat die CSU im Wahlkreis Niederbayern. Marianne Würdinger entstammte einer Generation, bei der das Haus der Bayerischen Geschichte, dessen Beirat sie als Mitglied angehörte, als Beruf einfach "Hausfrau" anführte. Doch diese Hausfrau machte politisch Karriere. Ab Anfang der 1970er-Jahre war sie Mitglied des Stadtrats in Kelheim und des Kreistags im Landkreis Kelheim und blieb es für Jahrzehnte. Im Bayerischen Landtag war sie Mitglied in den Ausschüssen für Kulturpolitische Fragen, für Eingaben und Beschwerden sowie für Sicherheitsfragen. Marianne Würdinger war Vorsitzende des Hilfswerks für Nerven- und Gemütskranke in Niederbayern und stellvertretende Vorsitzende des Studienzentrums für Ost-West-Probleme e. V. sowie Mitglied in Gremien verschiedener Stiftungen, Akademien und Vereine. Ihr Fokus lag auf Gleichberechtigung und Frauenrechten sowie dem aktiven Schutz jedes menschlichen Lebens in allen Lebensphasen. Für ihr politisches und gesellschaftliches Engagement wurde sie unter anderem mit dem Bayerischen Verdienstorden ausgezeichnet. Der Bayerische Landtag trauert mit ihren Angehörigen und wird Marianne Würdinger ein ehrendes Gedenken bewahren. – Vielen Dank. Sie haben sich zu Ehren der Verstorbenen erhoben. Nun darf ich Glückwünsche aussprechen: Herr Kollege Bernhard Heinisch hat am 26. Mai einen runden Geburtstag gefeiert. Im Namen des Hohen Hauses wünsche ich dem Geburtstagskind alles Gute für die Zukunft und Gottes Segen. (Allgemeiner Beifall) Obwohl heute nicht mein Geburtstag ist, hätte ich Wünsche an die Kolleginnen und Kollegen, die Sie mir ganz leicht erfüllen könnten. Ich wünsche mir heute eine Plenarsitzung, in der sich der Bayerische Landtag von seiner allerbesten Seite präsentiert. Lassen Sie uns ein Beispiel dafür sein, wie man gut streitet, wie man ein Argument derart geschickt vermittelt, dass man den Andersdenkenden ins Grübeln bringt, und nicht dafür, wie man mit plumpen Beleidigungen und kruden Theorien Fronten verhärtet und die Gräben vertieft. Wenn wir heute ein Vorbild für die gesamte Bevölkerung in Bayern sind, können wir auf dem Heimweg alle sehr zufrieden sein. In der letzten Sitzung sind mehrere Begriffe gefallen, die aus meiner Sicht und aus Sicht des gesamten Präsidiums inakzeptabel waren. Vorbehalte für Ordnungsmaßnahmen wurden ausgesprochen. Nach eingehender Beratung haben wir uns dafür entschieden, keine Ordnungsrufe auszusprechen. Einziger Grund hierfür war, dass die Begriffe in der Vergangenheit schon fielen und damals nicht sanktioniert wurden. Eine nachträgliche Ungleichbehandlung wollten wir vermeiden. In Zukunft werden wir mit solchen Äußerungen anders umgehen. Wer mit Thesen von einem vermeintlichen Bevölkerungsaustausch oder einer Abschaffung des deutschen Volkes selbst konstruierte Theorien einbringen möchte, die anderen Menschen ihre Würde absprechen, wird hier keine Bühne bekommen. Wer der Meinung ist, das hehre Ziel, die Demokratie zu beschützen, sei ein Freibrief für persönliche Beleidigungen – wie die Bezeichnung anderer Parlamentarier als "Vaterlandsverräter" –, der täuscht sich. Ein weiterer Punkt ist dem Präsidium wichtig: Wir erwarten dasselbe Maß an gutem Benehmen auch von den Mitgliedern der Staatsregierung. Das gebietet der gegenseitige Respekt zwischen den Verfassungsorganen. Ein Platz auf der Regierungsbank ist kein Freibrief für einen unangemessenen Zwischenruf oder dafür, sich Verhaltensweisen herauszunehmen, die den Abgeordneten verwehrt sind. (Beifall bei der AfD) Im Übrigen geht es mir wie Frau Kollegin Klöckner im Bundestag: Ich freue mich immer, wenn hier – anders als beim Fußball, bei dem die Bank leer ist – die Bank voll ist. Sie sollte möglichst voll sein. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht hat jemand von Ihnen wie die heute anwesenden Schülerinnen und Schüler in der Schulzeit einmal den Landtag besucht. Versetzen Sie sich einmal in die Situation der Schülerinnen und Schüler oder der jungen Menschen, mit welchem Eindruck diese die heutige Plenardebatte verlassen, wenn sie nach Hause zurückfahren. Vielleicht wollen diese jungen Menschen eines Tages einmal Abgeordnete werden, weil wir vorleben, wie großartig unsere Demokratie ist, oder sie winken vielleicht ab, weil sie meinen, es geht hier zu wie im Bierzelt, und das können sie auch woanders haben. Deshalb mein Appell an Sie alle: Es liegt an uns, wir haben es in der Hand. Das war mein Wort zum Donnerstag. (Allgemeiner Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Rettet die Berge - Bergliebe statt Bausünde" Sie kennen das Prozedere: fünf Minuten respektive zehn Minuten Redezeit. Die erste Rednerin nimmt zehn Minuten in Anspruch. Ich erteile als erster Rednerin Frau Kollegin Katharina Schulze für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Katharina Schulze GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Noch mehr Skilifte, noch mehr Skipisten, noch mehr Kunstschnee, noch mehr Seilbahnen, noch mehr Beschneiungsanlagen, und all das im sensiblen Alpenraum mitten in der Klimakrise. Das klingt absurd? – Wenn es nach der CSU und den FREIEN WÄHLERN geht, soll das Realität werden können. Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung wollen sie den Alpenschutz aufweichen; aber ich sage Ihnen, Kolleginnen und Kollegen, der Widerstand wächst. Ein breites Bündnis stand gestern vor der Staatskanzlei. Mit dabei waren die SPD, die ÖDP, der BUND Naturschutz, der Landesbund für Vogelschutz, CIPRA, Fridays for Future, der Verein zum Schutz der Bergwelt, der Deutsche Alpenverein und wir GRÜNE. Wir haben gemeinsam gefordert: Rettet die Berge! (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Im sogenannten Dritten Modernisierungsgesetz wollen die CSU und die FREIEN WÄHLER das Wassergesetz, das Naturschutzgesetz und das Eisenbahn- und Seilbahngesetz ändern. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wollen CSU und FREIE WÄHLER auch in Naturschutzgebieten lockern. Ganz konkret schwebt ihnen zum Beispiel vor: Wenn neue Beschneiungsanlagen gebaut werden, soll die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht mehr ab einer Kunstschneefläche von 10 Hektar, sondern erst ab 15 Hektar gelten. Kolleginnen und Kollegen, das ist ein Rückschritt für den Naturschutz, und damit werden entscheidende Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände unter den Tisch gekehrt. Kolleginnen und Kollegen, das geht so nicht! (Beifall bei den GRÜNEN) Nicht ohne Grund ist der Alpenraum ein sensibles Schutzgebiet. Ich bin mir sicher, alle, die schon einmal dort waren, spüren das. Mit seiner Erhabenheit und Schönheit prägt der Alpenraum unseren Freistaat Bayern und unsere Identität. Vor ein paar Wochen war ich mal wieder in Berchtesgaden unterwegs. Wenn Sie dort im Nationalpark wandern gehen, sehen Sie schroffe Felsen, glänzendes, glitzerndes Wasser, tolle Radwege und die letzten Gletscher, die es in Bayern noch gibt. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Wer noch einen Gletscher sehen will, muss sich beeilen; denn die Gletscher in Bayern werden sterben. Warum? – Weil die Klimakrise mit voller Wucht weitergeht. Wenn die Gletscher schmelzen und sterben, dann hat das Auswirkungen auf das Mikroklima, auf die Tierwelt, auf die Wasserversorgung in der Region, und natürlich auf das Bild von Bayern in den touristischen Regionen. All das passiert, weil die Klimakrise ungebremst weiterläuft. Ich weiß, es gibt auch hier im Hohen Haus einige, die immer noch glauben, dass die Klimakrise nur eine Erfindung ist, aber wir müssen ja nur rausschauen: Von Jahr zu Jahr gibt es einen Hitzerekord nach dem anderen. Wir haben mit Dürre und mit Starkwetterereignissen zu tun. Die Trinkwasserreserven gehen zur Neige. Wenn es dann mal regnet, regnet es manchmal so stark, dass es zu einem schrecklichen Hochwasser kommt – wie genau vor einem Jahr hier in Bayern –, das vier Menschenleben gekostet hat und seitdem ein Feuerwehrmann immer noch vermisst ist. Man kann also ganz klar sagen: Beim Klimaschutz geht es nicht um Ideologie, es geht um unser aller Leben! (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Man kann es aber auch anders formulieren: Klimaschutz ist Heimatliebe! Wenn man seine Heimat liebt, dann setzt man sich dafür ein, dass auch die nachfolgenden Generationen hier noch gut leben können. Genau das machen wir als GRÜNE. Ich muss Ihnen ehrlich zurufen, ich bin es ein bisschen leid, dass der Umwelt- und Klimaschutz immer gerne ein bisschen als das Privatvergnügen von uns GRÜNEN klassifiziert wird; denn Sie, Kolleginnen und Kollegen, atmen die gleiche Luft wie wir. Sie brauchen genauso sauberes Wasser. Sie wollen auch nicht, dass Ihr Hab und Gut vom Hochwasser weggespült wird. Sie alle haben auch Angehörige, seien es kleine Babys oder ältere Menschen, (Unruhe – Glocke der Präsidentin) die unter massiver Hitze leiden und die, wenn die Hitze zu groß ist, gesundheitliche Schäden davontragen können. Deswegen ist für uns GRÜNE ganz klar: Mit jedem Jahr, das wir warten, wird es am Ende teurer und schwieriger umzusteuern. Deswegen ist es entscheidend, dass wir den Klima- und Umweltschutz nicht als ein Nice-to-have klassifizieren, sondern als wichtigen Baustein unserer politischen Arbeit. Wir alle tragen Verantwortung dafür. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Das Bittere bei dem ganzen Thema ist ja, dass wir beim Klimaschutz kein Erkenntnisproblem haben. Alle Daten und Fakten liegen auf dem Tisch. Es gibt genug Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die uns in den Modellen hoch- und runterrechnen, was passiert, wenn wir länger warten. Wir kommen nur nicht in die Umsetzung. Eigentlich ist es noch viel schlimmer: Die Bayerische Staatsregierung verschiebt klammheimlich die Ziele, bis wann Bayern klimaneutral sein soll, um fünf Jahre nach hinten. Und Sie als Bayerische Staatsregierung feiern sich für jedes neue Gaskraftwerk, anstatt endlich den Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem der Windräder, massiv voranzutreiben. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Quatsch! – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Themaverfehlung!) Jetzt haben Sie mit diesem Dritten Modernisierungsgesetz noch das Einfallstor geschaffen, um den Naturschutz im sensiblen Alpenraum zurückzudrängen. Das wollen wir so nicht stehen lassen! (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Reden Sie mal mit den Leuten!) Ich habe jetzt schon ein paar Zwischenrufe gehört und bin gespannt auf die Reden meiner nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen. Ich bin mir sicher: Von CSU und FREIEN WÄHLERN wird vielfach das Thema Tourismus kommen, und es wird heißen: Ja, wir brauchen das für den Tourismus in der Region. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Ich möchte Ihnen hierzu etwas sagen: Auch ich bin für Tourismus in der Region, weil der Arbeitsplätze schafft und weil er auch ein Identifikationsmerkmal für die Menschen vor Ort ist. Aber hören Sie doch bitte auf, den Menschen in der Region Sand in die Augen zu streuen, (Michael Hofmann (CSU): Das machen doch schon Sie!) indem Sie ihnen weismachen, dass Sie sehr viele Steuergelder in die Regionen geben, damit die vermeintlich neue Beschneiungsanlagen und neue Skipisten bauen können. Wir sehen doch schon längst, dass man in bestimmten Regionen gar nicht mehr Ski fahren kann, weil die Klimakrise längst da ist und es entweder zu warm für Kunstschnee ist oder zu wenig schneit. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Darum geht es doch nicht! – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Das ist doch Quatsch! Das ist längst überholt!) Wenn man also ein Interesse an einer Entwicklung in einer Tourismusregion hat, dann muss man doch in den sanften, in den ökologischen Tourismus investieren, im Einklang mit der Natur und im Einklang mit den Menschen vor Ort. So würde zukunftsgerichtete Tourismuspolitik aussehen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CSU tut ja manchmal gerne so, als hätte sie die Alpen höchstpersönlich aufgeschüttet. (Michael Hofmann (CSU): Zuzutrauen wäre es uns aber!) Das stimmt aber nicht. Wir erleben vielmehr mit dem Dritten Modernisierungsgesetz, dass Sie alle Möglichkeiten schaffen möchten, dass man sie leichter zubetonieren kann. Aber ich und wir als Bündnis sagen ganz klar: Das geht so nicht, wir retten die Berge! (Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Flierl für die CSU-Fraktion, ebenfalls zehn Minuten.
Alexander Flierl CSU
Hochverehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berge sind nicht nur Ort der Erholung, sie sind Naturraum, Kulturlandschaft und Lebensgrundlage. Sie verdienen eben keine Schlagzeilen, sondern Substanz, nicht Ideologie, sondern Verantwortung, nicht Aktionismus, sondern Augenmaß, nicht Verbote, sondern Vertrauen. Wir retten die Berge, in der Tat, aber nicht durch neue Hürden, sondern durch kluge Lösungen. Wir schützen, aber wir ersticken nicht. Wir bewahren, aber wir blockieren nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir ermöglichen mit Maß, mit Kontrolle, aber auch mit Achtung vor der Schöpfung. Deswegen: Rettet die Berge! – Ja, ganz klar, mit Vernunft, Verantwortung und mit Vertrauen. Wir in Bayern schützen, und das auch ganz konsequent. Bayern schützt seine Natur wie kaum ein anderes Bundesland: 42 % der Landesfläche sind Schutzgebiete. Das ist Ausdruck unserer Verpflichtung, Schöpfung zu bewahren. Das ist für uns auch nicht verhandelbar. Wir fördern Artenvielfalt, unterstützen Naturschutzverbände, unterstützen den kooperativen Naturschutz mit unseren Landwirten. Wir investieren in Biotopvernetzung. Wir arbeiten nicht nur mit Paragrafen, sondern eben mit Partnern. Wir arbeiten mit denen zusammen, die das Land bewirtschaften, mit unseren Bäuerinnen und Bauern, mit den Jägern, mit den Imkern, mit den Fischern und allen, die verständigen Naturschutz betreiben, um unsere Schöpfung zu erhalten. (Johannes Becher (GRÜNE): Der Landesfischereiverband lehnt das auch ab!) Denn klar ist auch für uns: Der Schutz unserer Natur ist keine Aufgabe allein des Staates. Er lebt vom Verhalten jedes Einzelnen, vom Respekt vor Wegen, vor Wildtieren und vor Regeln. Naturschutz beginnt eben nicht erst im Gesetzesblatt, sondern eben auch im Kopf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dieser Schutz braucht aber auch Akzeptanz, und Akzeptanz braucht Verhältnismäßigkeit; denn wir erleben ja gerade auch die Debatte, die jeden Eingriff in die bestehenden Strukturen pauschal zu einer Bedrohung hochstilisiert, die ein Zerrbild zeichnet, wie wir das auch gestern bei den Protestaktionen gesehen haben. Dabei müssen wir aber insbesondere zwischen dem Erhalt sensibler Natur und dem berechtigten Anspruch der Menschen auf Erreichbarkeit, Teilhabe und Entwicklung unterscheiden. (Toni Schuberl (GRÜNE): Macht es umweltverträglich!) Wer ernsthaft behauptet, eine modernisierte Seilbahnanlage sei ein ökologischer Skandal, der möge bitte auch erklären, warum eine Familie lieber ins Flugzeug steigen soll. Das ist nämlich nicht nachhaltig. So etwas ist scheinheilig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist es auch, wenn man hier den Tourismus im Inland verteufelt und lieber zum Eisessen nach Kalifornien fliegt. (Zurufe von den GRÜNEN – Widerspruch bei den GRÜNEN) Das ist nämlich kein gelebter Klimaschutz. Wer im Inland Urlaub macht, der verhält sich klimabewusst. Ich sage Ihnen ganz klar: Das Dritte Modernisierungsgesetz schützt auch durch Klarheit. Wir regeln dort nicht nur die Schwellenwerte für die Umweltverträglichkeitsprüfung – einen Teil im Genehmigungsverfahren –, wir regeln hier mehr: Wir regeln etwas im Kostengesetz, wir regeln in der Bauordnung und insbesondere auch im Förderrecht. Es ist richtig und gut, wenn wir bürokratische Hürden abbauen und wenn wir bestehende Regelungen daraufhin durchforsten, ob sie noch zeitgemäß sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Florian von Brunn (SPD): Sie betreiben Lobbyismus! So schaut es aus!) Wir wollen mit diesem Gesetz nicht Beliebigkeit, wir wollen Verlässlichkeit. Wer heute zum Beispiel eine Seilbahn modernisieren will, soll wissen, woran er ist. Er soll wissen, ob das Vorhaben zwingend eine UVP braucht oder nicht. Deswegen definieren wir klare Schwellenwerte und transparente Größenordnungen, wie sie auf europäischer Ebene und auch bei unseren Nachbarn gelten. Ich glaube, das ist ein ganz entscheidender und wichtiger Punkt. Wir beenden einen Zustand, in dem vielleicht über Monate hinweg Unklarheit herrscht, ob ein Projekt überhaupt umsetzbar ist, ob es überhaupt zur Genehmigung kommen kann. Deswegen ist für uns ganz klar, dass wir bei der Umweltverträglichkeitsprüfung nur die Schwellenwerte anheben. Nichtsdestoweniger werden weiterhin selbstverständlich Naturschutzrecht, Artenschutzrecht und auch der Landschaftsschutz berücksichtigt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Dies hat nichts mit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu tun. Sie bleibt weiterhin ganz klar Bestandteil eines Genehmigungsverfahrens. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Fakten helfen!) Deswegen sagen wir mit diesem Gesetz nicht Nein zur Prüfung, sondern wir sagen Ja zur Planbarkeit. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Das ist kein Rückschritt beim Umweltschutz, sondern ein Fortschritt für die Verlässlichkeit, für die Planbarkeit und auch für die Rechtsstaatlichkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Aber Sie führen nur einen Aspekt an. Für uns ist auch wichtig, dass wir Schutzgebiete bewahren, aber eben nicht einfrieren wollen. Das dient gerade dazu, dass wir unsere internationalen Verpflichtungen, auch die europäischen Verpflichtungen mit Natura 2000, der FFH-Richtlinie etc. einhalten, auch im Alpenraum. Hier bleibt weiterhin geschützt, was heute geschützt ist. Wir ändern keine Grenzen; wir senken insoweit keine Standards bei diesen Schutzgebieten. Das müssen Sie den Menschen auch erzählen und dürfen ihnen nicht ständig Sand in die Augen streuen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Florian von Brunn (SPD): Sie streuen den Menschen Sand in die Augen!) Wir müssen insbesondere erkennen: Natur lebt, Regionen entwickeln sich, und Menschen brauchen Perspektiven. Wer Natur schützen will, muss den Menschen vor Ort zuhören. Wer Kultur bewahren will, darf den ländlichen Raum nicht mit Stillstandsromantik überziehen, wie die GRÜNEN es tun; sondern wir müssen den Menschen dort Perspektiven geben, sich gut entwickeln und die Wertschöpfung in der Region halten zu können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie erdrücken mit Ihrer Stillstandsromantik genau diesen ländlichen Raum. Sie haben die Seilbahnen angesprochen; sie sind eine Infrastruktur mit Wirkung. Sie sind auch mehr als nur ein Transportmittel. Sie ermöglichen Gästen aller Generationen den Zugang zur Bergwelt, auch Familien mit Kleinkindern, auch Menschen mit Handicap – das muss man auch einmal sehen –, und zwar nicht nur im Winter, sondern auch im Sommer, und – ganz klar – sie steuern Besucherströme weg von sensiblen Lebensräumen hin zu belastbaren Infrastrukturen. Sie haben es schon angesprochen, aber hören Sie sich doch auch einmal die Zahlen an: 86 % der Ausgaben von Übernachtungsgästen fließen in die Hotels, in die Gastronomie und in den Einzelhandel. Jeder Euro für eine Seilbahn in der Region schafft fünf Euro Wertschöpfung außerhalb. Ich glaube, diese Zahlen lassen erkennen, wie wichtig ein vernünftiger und sensibler Ausbau dieser Infrastruktur ist, zumal auch noch 5,3 Arbeitsplätze im Umland damit gesichert werden. Damit ist das keine Subvention in Beton; es ist eine Investition in Wertschöpfungsketten, Lebensqualität und Nachhaltigkeit. Ich habe es bereits angesprochen: Klimaschutz heißt natürlich auch kurze Wege statt weiter Flüge. Es ist ganz klar, dass ein Skigebiet bei uns in der gesamten Saison weniger Energie verbraucht als ein Kurzstreckenflug von München nach Mallorca, mal schnell auf eine Woche in den sonnigen Süden. Unsere Skigebiete sind deswegen nachhaltig. Sie sind auch in Bezug auf den Klimafußabdruck ganz klar als ökologischer anzusehen als diese Kurzflüge in den Urlaub. Aber wir sagen nicht, dass nur Skifahren gut ist. Wir sagen auch: Wer kurze Wege und Regionalität will, muss auch inländischen Wintertourismus ermöglichen. Und ja, Beschneiung kann da ein Baustein sein. Gerade einmal 0,21 % der bayerischen Alpenfläche werden überhaupt beschneit. Deswegen brauchen wir Beschneiung auch, um Übergangszeiten abzusichern und bestehende Infrastruktur sinnvoll zu nutzen. Wir brauchen sie nicht flächendeckend und nicht grenzenlos, sondern gezielt, effizient und modern. Wir stehen dazu: Verantwortung statt Verbot. Dies gilt insbesondere gegenüber der Schöpfung. Wir sehen uns dem Schutz der Schöpfung verpflichtet. Das ist kein politisches Etikett, sondern eine Haltung. Wir glauben, dass der Mensch Teil der Natur und nicht ihr Gegner ist. Deswegen setzen wir auf Verantwortung statt auf Verbote, auf Vertrauen statt auf Misstrauen, auf Zusammenarbeit statt auf Polarisierung. Deswegen sagen wir in aller Deutlichkeit: Nicht jede Vision der GRÜNEN ist ein Fortschritt. (Johannes Becher (GRÜNE): Vision ist die Erhaltung der Menschheit!) Manche sind nur Ausdruck eines diffusen schlechten Gewissens und haben nichts mit der Lebensrealität der Menschen zu tun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) die Berge und unsere Natur brauchen keinen Alarmismus. Sie brauchen Verlässlichkeit. Sie brauchen Umsicht. Sie brauchen eine Politik, die weiß, was sie will, und die sie schützt. Das wissen wir, wenn wir für unsere Naturschönheiten und unsere Berge, für unsere Mittelgebirge und für die Alpen eintreten. Wir stehen für diese Politik, vernünftig, verantwortungsvoll und vertrauenswürdig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Für die AfD-Fraktion spricht als Nächste die Kollegin Katrin Ebner-Steiner. (Beifall bei der AfD)
Katrin Ebner-Steiner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer einmal frühmorgens auf einem bayerischen Gipfel gestanden ist, wenn die Nebel aus dem Tal steigen und das erste Licht die Felsen berührt, der weiß: Unsere Berge sind mehr als nur Landschaft; denn Berge sind Teil unserer Geschichte, unserer Heimat und sichtbarer Ausdruck der Schöpfung. Der Blick in diese majestätische Natur ist kein leerer Genuss. Er ist ein stilles Bekenntnis zur Heimat, zur Verantwortung, zur Achtung vor dem, was uns nicht gehört, sondern anvertraut wurde. Darum sagen wir als AfD ganz klar: Der Schutz unserer Natur- und Kulturlandschaften, insbesondere unserer Bergwelt, ist für uns kein Nebenschauplatz. Er ist uns selbstverständlich ein Herzensanliegen. Wir bekennen uns uneingeschränkt zu Umwelt- und Landschaftsschutz. Das ist der Kernbestand bayerischer Heimatpflege. Was wir aber heute erleben, ist nicht Fortschritt, sondern ein rücksichtsloser Zugriff auf diese einmalige Natur. Deswegen stehen wir heute hier und sagen mit Nachdruck: Rettet unsere Berge, aber schützt sie vor den GRÜNEN! (Beifall bei der AfD) Wir beobachten mit Sorge – wir sprechen es schon seit Jahren an –, wie sich der Blick auf unsere Natur und unsere Umwelt in den letzten Jahren verengt hat. Aus echtem Naturschutz ist aufgeregter klimapolitischer Aktivismus geworden. Der Schutz der Schöpfung wird von Ihnen auf CO -Werte reduziert, während Tierarten verschwinden, Wälder zerstört werden und unsere gewachsene Kulturlandschaft zerschnitten wird. Aber echter Natur- und Heimatschutz ist nicht ideologisch, sondern ganzheitlich. Es geht nicht nur um Emissionen, sondern auch um Artenvielfalt, um das Landschaftsbild und natürlich auch um Lebensqualität. Windräder auf Mittelgebirgsrücken, Solarfelder auf Almen und betonierte Flächen statt Wiesen sind kein Fortschritt. Sie betreiben in Ihrem Klimawahn Raubbau. Sie verspargeln unsere Erholungslandschaften. Sie zerstören hochsensible, über Jahrtausende gewachsene Ökosysteme und vertreiben unsere Wildtiere. Wer so handelt, der zerstört. (Beifall bei der AfD) Dabei darf Ökologie nicht gegen Ökonomie ausgespielt werden. Unsere Landwirte, unsere Familienbetriebe, unsere Tourismuswirtschaft, sie alle tragen Verantwortung für Natur und Region. Sie dürfen nicht zu Opfern links-grüner Planvorgaben werden. Doch die Probleme gehen weit über das Landschaftsbild hinaus. Das Deutsche Windenergie-Institut bestätigt, dass Windkraftanlagen ab 2.000 Volllaststunden wirtschaftlich rentabel arbeiten. In Bayern liegt der Durchschnitt jedoch bei unter 1.300 Stunden. Viele Anlagen laufen also defizitär. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Gleichzeitig wollen Sie Hunderte Windräder in unsere wertvollen Wälder, auf Almen und in die Berge stellen, obwohl diese bereits durch massive Subventionen und hohe Pachten die Allgemeinheit belasten. (Florian von Brunn (SPD): Wo stehen denn Windräder auf Bergen?) Die Natur selbst hat keine Stimme, wenn Wälder für Windparks gerodet werden, die unter ökonomischen Gesichtspunkten in Bayern absolut keinen Sinn ergeben; (Marina Jakob (FREIE WÄHLER): Zum Thema!) denn Windräder sind tödliche Fallen für Vögel, Fledermäuse und Insekten. Jährlich sterben schätzungsweise 250.000 Fledermäuse und immense Mengen an Insekten durch diese Windmühlen. Mit Nabenhöhen von über 200 Metern verdrängen sie Vogelarten aus ihren angestammten Lebensräumen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Forderungen nach einem verantwortungsvollen Umgang mit unserer bayerischen Natur sind kein politisches Wunschkonzert, sondern sie sind Verfassungsauftrag; denn im Artikel 141 der Bayerischen Verfassung heißt es unmissverständlich: "Der Genuß der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wald und Bergweide, das Befahren der Gewässer […] ist jedermann gestattet." Das ist keine Phrase. Das ist ein Grundrecht auf Heimat, auf Naturerleben, auf Erholung in den Bergen und in den Wäldern. Mit diesem Recht geht eine staatliche Pflicht zur Bewahrung dieser Naturschönheiten einher. So ermahnt uns die Bayerische Verfassung: "Dabei ist jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen." Das bedeutet: Wer unsere Landschaften zerstört, handelt verfassungswidrig, und wir als AfD sind es, die diese Verfassung schützen. (Beifall bei der AfD – Lachen der Abgeordneten Marina Jakob (FREIE WÄHLER)) Wer Naturverbrauch im Rahmen vermeintlichen Fortschritts betreibt, verletzt nicht nur ökologisches Augenmaß, sondern greift auch die Grundlagen unserer Verfassung an. Es kann nicht sein, dass Sie den Bürgern vorschreiben wollen, weniger Auto zu fahren, während Sie gleichzeitig Bergweiden für Windräder roden und mit Photovoltaikanlagen zupflastern, dass man von Nachhaltigkeit spricht, aber versiegelte Flächen fördert. Naturschutz in Bayern hat Verfassungsrang, und wir haben alle die Pflicht, diesen Auftrag endlich ernst zu nehmen. Es ist Zeit, dass wir unsere Politik daran messen.
Ilse Aigner
Frau Kollegin, denken Sie an die Redezeit.
Katrin Ebner-Steiner AfD
Wir wollen erhalten, was uns trägt, wir wollen bewahren, was unsere Kinder noch als Heimat kennen, und wir wollen schützen, was Bayern zu Bayern macht. Deswegen: Rettet unsere Berge, aber schützt sie vor den GRÜNEN! (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht nun die Kollegin Marina Jakob.
Marina Jakob FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir die Rede der Kollegin Schulze anhöre, die schon nicht mehr da ist, (Michael Hofmann (CSU): Wieso ist die denn nicht mehr da bei der Aktuellen Stunde?) frage ich mich schon: Wer streut eigentlich den Menschen Sand ins Auge? (Johannes Becher (GRÜNE): Wo ist denn der Umweltminister? – Weitere Zurufe – Unruhe)
Ilse Aigner
Frau Jakob hat das Wort.
Marina Jakob FREIE WÄHLER
Es ist spannend zu hören, dass Frau Schulze unseren Änderungen im Dritten Modernisierungsgesetz die Schuld am Klimawandel weltweit gibt. (Florian von Brunn (SPD): Fake News!) Sie hat ausführlich wiedergegeben, (Anhaltende Unruhe – Glocke der Präsidentin) dass unsere minimalsten Änderungen schuld am Klimawandel seien. Wenn es tatsächlich so einfach wäre, dann könnten wir darüber noch einmal reden; aber so einfach ist es nicht. (Unruhe) Der Klimawandel findet weltweit statt. Wir ergreifen unzählige Maßnahmen in Bayern und in Deutschland, um dem Klimawandel entgegenzuwirken, (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) und im Gegensatz zur rechten Seite leugnen wir ihn nicht. Die Gletscher schmelzen, aber nicht wegen der Beschneiungsanlagen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ja, auch wir wollen, dass die nächsten Generationen in unserem Land gut leben können, und dazu gehört ein nachhaltiger, ein ganzheitlicher Tourismus. (Florian von Brunn (SPD): Den fördern Sie ja gerade nicht!) Was ist ein ganzheitlicher, nachhaltiger Tourismus? – Es ist nicht so einfach, dass man die Beschneiungsanlagen abschafft und dann hat man einen nachhaltigen Tourismus. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) So einfach geht das nicht. Wir müssen das ganzheitlich betrachten. Wir bauen Beschneiungsanlagen, wir modernisieren Lifte, um energieeffizienter, CO -reduzierter Ski fahren zu können. Aber es geht nicht nur um den Winter, sondern die Seilbahnen sollen auch im Sommer betrieben werden. Ein Ganzjahrestourismus ist das Ziel der Bayerischen Staatsregierung, und dabei unterstützt auch das Bayerische Zentrum für Tourismus. Wir wollen, wir brauchen Gaskraftwerke. Kollegin Schulze hat gerade die Gaskraftwerke kritisiert. Auch die Ampel-Regierung hat erkannt, dass wir Gaskraftwerke leider brauchen, um gerade in Zeiten zunehmender erneuerbarer Energien die Netze zu stabilisieren. Wir bauen die Gaskraftwerke nicht, um die Kohlekraftwerke zu ersetzen, sondern sie dienen der Netzstabilität und weiter nichts. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die "Süddeutsche Zeitung" hat ein ganz einfaches und klares Beispiel gebracht, was wir ändern würden. In Garmisch-Classic, dem schönen Skigebiet bei uns vor Ort, wird eine Seilbahn ersetzt. Die hat jetzt statt sechs acht Plätze. Sonst verändert sich nichts. (Lachen des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Mit der Änderung, die wir jetzt angehen, wird ganz klar: Es ändert sich nicht viel, außer dass der Sessellift rechts und links einen Platz mehr hat. Warum soll denn dann von vorne begonnen werden und noch einmal eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden? (Florian von Brunn (SPD): Über ein Drittel mehr Beförderungskapazität!) Das macht für jeden vernünftigen Menschen keinen Sinn. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Die neuen Anlagen verbrauchen weniger CO . Oft haben sie eine Photovoltaikanlage auf dem Dach. Sie sind nachhaltiger, sie sind leiser, und sie schonen die Tier- und die Pflanzenwelt vor Ort. Lassen Sie mich noch eines zum gelenkten Tourismus sagen. Ich habe es vorhin schon kurz angesprochen: Wir haben doch alle in der Corona-Zeit gesehen, was passiert, wenn wir keinen Seilbahnbetrieb haben. Die Menschen sehnen sich nach der Natur. Sie sehnen sich nach der Pflanzen- und Tierwelt. Sie waren überall in den Bergen. Die Tierwelt hatte absolut keine Ruhe mehr. Nur durch die Seilbahnen können wir den Tourismus gezielt dorthin lenken, wo er auch verträglich ist, wo er auch toleriert wird. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Glauben Sie mir eines: Die Tiere passen sich dem an. Vor Kurzem – ich fahre selber gerne Ski – habe ich im Skigebiet neben dem örtlichen Jäger gesessen, der mir erklärt hat: Schauen Sie, sobald die Touristen um 16 Uhr weg sind, halten sich da oben die Gams und die anderen Tiere auf und suchen sich ihre Sonnenplätze am frühen Abend oder am späten Nachmittag. Die finden ihren Platz und können sich dort anpassen. – Außerdem frage ich: Ist denn in Österreich alles so viel schlimmer? (Florian von Brunn (SPD): Ja!) Betoniert denn Österreich seine Berge zu, wie Sie es uns vorwerfen? – Nein, eben nicht. In Österreich sind die Schwellenwerte teilweise noch viel geringer als die, die wir in Bayern haben. (Anna Rasehorn (SPD): Deswegen stehen sie vor dem EuGH!) Deswegen sage ich: Unsere minimalen Änderungen im Dritten Modernisierungsgesetz sind nicht das Ende der Natur und der Tierwelt in den Bergen. Sie streuen den Menschen Sand in die Augen, (Johannes Becher (GRÜNE): Einfach unnötig! – Weitere Zurufe) Sie verwirren sie, Sie schüren Ängste, die gar nicht bestehen müssten. Es sind minimale Änderungen, die beim Ausbau des nachhaltigen Tourismus in Bayern gut verträglich sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Ilse Aigner
Jetzt erteile ich dem Kollegen Florian von Brunn für die SPD-Fraktion das Wort.
Florian von Brunn SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren! Ich bin ein Fan von Entbürokratisierung, wenn sie vernünftig ist; (Unruhe) aber in Ihrem sogenannten Dritten Modernisierungsgesetz ist kein Bürokratieabbau drin, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Man lernt immer wieder etwas Neues!) sondern das ist Lobbyismus pur. Sie wollen es massiv erleichtern, in unseren Bergen neue Skipisten auszuweisen, neue Schneekanonen aufzustellen und neue Seilbahnen und Lifte zu bauen. Kurzum: Sie fahren unter dem Deckmäntelchen Bürokratieabbau einen massiven Angriff auf den Alpenschutz in Bayern. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Aber die Klimaerhitzung nimmt immer weiter zu, und Sie tun so, als gäbe es das alles nicht. Dabei haben gerade gestern Klima- und Sportforscher die neuesten Ergebnisse zum Klimawandel in den Alpen vorgestellt. Sie können das schwarz auf weiß auf der Webseite der Universität Innsbruck nachlesen. Seit Beginn der Industrialisierung hat die Temperatur in den bayerischen Alpen um 2,5 Grad zugenommen. Wenn wir so weitermachen, wird die Temperatur noch einmal um 2 Grad steigen. Seit 1970 sind die Schneetage um mehr als 50 % weniger geworden, seit 1991 die Frosttage sogar um 60 %. Dadurch nimmt die Schneedecke massiv ab, die man zum Skifahren braucht. Unter 1.500 Metern kann man in absehbarer Zeit das Skifahren in Bayern vergessen. Das ist die Realität, die Sie komplett ausblenden. Durch die immer höheren Temperaturen und dadurch, dass statt Schnee Regen fällt, wird das Zeitfenster für die künstliche Beschneiung immer kleiner. Gleichzeitig steigt der Energie- und Wasserverbrauch von Schneekanonen. Künstlicher Schnee wird nicht besser, nicht effizienter erzeugt, sondern der wird immer teurer und immer umweltschädlicher. Auch das ist die Wahrheit. Dann stellt sich doch die Frage, ob man in niedrigen und mittleren Lagen überhaupt noch lange Schneekanonen einsetzen kann. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das hat doch nichts mit dem Gesetz zu tun!) – Wissen Sie, was das heißt? – Das heißt, die Party ist vorbei; aber Sie wollen doch mit Ihrem Gesetz anscheinend, dass die Band weiterspielt, während das Schiff schon längst untergeht. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): So ein Krampf!) Für das bisschen Party und ein paar Jahre Profit mehr für die Betreiber von Skigebieten wollen Sie den Alpenschutz schleifen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Da hat jemand das Gesetz nicht gelesen!) Das ist kompletter Wahnsinn. Wissen Sie: Sie wollen sogar die künstliche Beschneiung in Naturschutzgebieten und in Nationalparks erleichtern. (Zuruf: Wo steht das?) – Das steht in Ihrem Gesetz drin. Der Nationalpark Berchtesgaden ist der einzige Alpennationalpark, den wir haben. Das ist einfach Wahnsinn. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wo steht das?) – Das steht in Ihrem Gesetz, das müssen Sie halt einmal lesen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ich habe es gelesen! – Michael Hofmann (CSU): Welche Seite? – Sagen Sie nur die Seite!) Vor drei Jahren haben Sie sich noch für den bayerischen Alpenplan, für 50 Jahre Alpenschutz gefeiert. (Michael Hofmann (CSU): Nennen Sie mir die Seite! Ich schaue dann nach!) Wir haben einen bayerischen Alpenplan. Wir haben nicht nur ein Reinheitsgebot fürs Bier; wir haben auch ein Reinheitsgebot für die Bayerischen Alpen. Dieses Reinheitsgebot steht auf drei Säulen: Die erste Säule ist der bayerische Alpenplan aus dem Jahr 1972, den übrigens der damalige Umweltminister Max Streibl umgesetzt hat. Die zweite Säule ist der Bergwaldbeschluss des Bayerischen Landtags aus dem Jahr 1984, den Alois Glück initiiert hat. Die dritte Säule ist die Alpenkonvention, ein internationaler Vertrag, den Deutschland im Jahr 1991 unterzeichnet hat. Verehrte Damen und Herren, alle drei Säulen verpflichten uns zum Alpenschutz und nicht zum Abbau des Alpenschutzes. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Am klarsten ist es in der zweiten Säule, im Bergwaldbeschluss, formuliert, den dieser Landtag selbst gefasst hat und der immer noch Gültigkeit hat. Dort heißt es wörtlich – ich zitiere –: "Rodungen im Bergwald für neue Freizeiteinrichtungen (z. B. für Wintersport) […] sind grundsätzlich nicht mehr zuzulassen." – Eindeutiger kann man es nicht formulieren, oder? Mit Ihrem Gesetz pfeifen Sie auf alle diese Regelungen, wie schon einmal vor zehn Jahren, als Sie unbedingt die Skischaukel am Riedberger Horn wollten. Frau Jakob, wissen Sie, was mich wundert? – Mich wundert, dass Sie sich bei diesem Lobbygesetz auf Österreich berufen. Reden Sie nicht mit den Österreichern? Die Österreicher haben wegen dieser Regelungen zur Umweltverträglichkeit ein Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Union am Hals. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Erst vor einem Monat, am 7. Mai, hat Österreich noch einmal einen blauen Brief aus Brüssel bekommen. Ich zitiere die "Salzburger Nachrichten" vom 7. Mai: "EU verwarnt Österreich wegen UVP-Richtlinie". Die EU zieht die Daumenschrauben an und sagt, die österreichischen Regeln sind unzulässig; ändert etwas oder es wird teuer für euch. Da geht es genau um die Regeln, die Sie in Ihrem Gesetz kopiert haben. Ergo sind auch Ihre Regeln nicht zulässig und nicht konform mit dem EU-Recht. Sie wollten es schlau machen, aber es ging voll daneben. Verehrte Damen und Herren, das freut mich; denn Ihr Alpenausverkaufsgesetz wird genauso scheitern wie Ihre Pläne für das Riedberger Horn, wenn nicht hier im Landtag, dann spätestens vor Gericht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht Herr Kollege Walter Nussel für die CSU-Fraktion.
Walter Nussel CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Hohes Haus! Herr von Brunn, ich versuche einmal, dieses Thema nicht emotional zu behandeln. Wir können auch über solche Themen entspannt diskutieren. Frau Schulze ist leider nicht mehr da. (Zurufe von den GRÜNEN: Doch!) – Ach, sie war bei den FREIEN WÄHLERN. Schön, dass Sie mir jetzt zuhören. – Frau Schulze, ich möchte Ihnen zurufen: Beim Dritten Modernisierungsgesetz, einem Entlastungsgesetz, dem weitere folgen werden, geht es nicht nur darum, die Berge zu retten, sondern auch darum, die Demokratie zu retten. Das ist unser Credo. Wir müssen die Dinge wieder mit Maß und Ziel angehen. Ich möchte das auch begründen. Sie haben gesagt, die CSU hätte nicht die Berge aufgeschüttet. Da haben Sie recht. Aber die CSU war die Partei, die das erste Umweltministerium gegründet hat, um den Umweltschutz in Bayern ordentlich und demokratisch nach vorne zu bringen. Schauen wir einmal in die Historie zurück. Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten die Menschen gemeinsam hinlangen. Damals wurde das eine oder andere Umweltthema komplett ausgeblendet, weil die Menschen ums Überleben gekämpft haben. Wir waren letzte Woche in einem Salzbergwerk, in dem 1,5 Millionen Kubikmeter Holz verbaut wurden. Das geschah auch aus der Not heraus, weil es gar keine andere Möglichkeit gab. Wir mussten über Generationen hinweg das nutzen, was wir gerade hatten. Heute sind wir an einem anderen Punkt. Heute können wir mit diesen Themen ganz anders umgehen. Dabei müssen wir aber Maß und Ziel beachten. Deswegen sage ich: Rettet die Demokratie. Ich bitte Sie, dabei mitzuhelfen. Parteiübergreifend spricht jeder vom Bürokratieabbau. Machen Sie sich deshalb auf den Weg, und stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. Wir wollen Artenschutz mit Maß und Ziel betreiben. Wir wollen keine Arten ausrotten, wir müssen aber wirtschaftlich bleiben und Geld verdienen können. Nur dann werden wir das Geld haben, um auch andere Maßnahmen für den Umweltschutz und den Naturschutz ergreifen zu können. Herr von Brunn, Sie haben erklärt, wir würden die Alpen kaputt machen. Ihre Partei hat in den Koalitionsvertrag der Ampel geschrieben, dass die Maßnahmen umweltverträglich erfolgen sollen. Lesen Sie das nach, und versuchen Sie nicht, uns hier vorzuführen. Das wird Ihnen nicht gelingen. Wir sind mit dem Dritten Modernisierungsgesetz auf dem richtigen Weg und machen es uns nicht einfach. Wir müssen feststellen, dass wir diese Themen nicht weiterhin ideologisch verbohrt angehen dürfen. Wir können nicht jeden einzelnen Baum schützen. Wir müssen das Ganze betrachten. Der Tourismus gehört genauso dazu wie die Bewirtschaftung. Wie kam es denn zur Pflege der Alpen? – Die Menschen haben damals aus der Not heraus Tiere hinaufgetrieben. Diese Tiere werden heute benötigt, um die Alpen von Bewuchs freizuhalten. Das ist über Generationen hinweg so gemacht worden, und nicht wegen irgendwelcher Umweltauflagen. Das ist die Wahrheit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir werden weiterhin versuchen, unbürokratische Lösungen zu finden. Wir müssen die Themen nach den Bedürfnissen der jetzt lebenden Menschen einordnen, damit wir unseren Wohlstand erhalten können. Frau Schulze, Sie haben von den Trinkwasserreserven gesprochen. Das müssen Sie mir einmal erklären. Sie haben gesagt, die Trinkwasserreserven gingen zur Neige. Ich kenne ein paar wenige Stellen, an denen sich der Grundwasserspiegel abgesenkt hat. Er wird sich dort auch wieder erholen. Aber die Behauptung, die Trinkwasserreserven gingen zur Neige, entspricht in Deutschland und in Bayern nicht der Wahrheit. Das möchte ich hier ganz ausdrücklich feststellen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte deshalb das Hohe Haus auffordern, nach dieser Aktuellen Stunde dem Dritten Modernisierungsgesetz zuzustimmen. Wir sollten auch die weiteren Modernisierungsgesetze zur Rettung der Demokratie und für die Bevölkerung voranbringen. Wir müssen diese Themen in den Griff bekommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Der nächste Redner ist Herr Kollege Markus Striedl von der AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Markus Striedl AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! "Rettet die Berge – Bergliebe statt Bausünde" – das ist auf den ersten Blick ein emotionaler Titel, der auf Zustimmung treffen könnte. Die Frage lautet aber: Möchten die Berge überhaupt von den GRÜNEN gerettet werden, oder ist das wieder einmal die Oma, die an der Straße steht, die Sie auf die andere Straßenseite bringen möchten, obwohl die Oma gar nicht auf die andere Straßenseite will? Sehen wir uns einmal an, was hinter dieser plakativen Überschrift steckt und wer dafür die Verantwortung trägt. Die Geschichte der Bayerischen Alpen ist untrennbar mit den Menschen verbunden. Unsere Vorfahren haben diese Landschaft über Jahrhunderte hinweg geprägt, gestaltet, urbar gemacht und im Einklang mit ihr gelebt. Es entstand eine Kulturlandschaft von unschätzbarem Wert. Denken wir an die Almwirtschaft, mit der seit Generationen Weiden gepflegt und so die Artenvielfalt gefördert wird, die uns heute so wichtig ist. Denken wir an die Forstwirtschaft, die Schutzwälder erhält. Denken wir an die Bergdörfer, die Träger von Tradition und Brauchtum sind. Denken wir nicht zuletzt an die Obrigkeiten. Was wären unsere Berge heute ohne Jagdhütten, Forsthäuser und nicht zuletzt ohne unsere Burgen und Schlösser? Was hat sich wohl die Bevölkerung damals gedacht, als mitten in unberührter Natur Schlösser wie Linderhof oder Neuschwanstein entstanden? Diese Menschen, die Könige und Grafen, die Bergbauern und Forstwirte, die Handwerker und die Gastronomen, das sind die wahren Hüter der Berge. Sie haben die Berge nicht zerstört, sondern mit Bedacht und Respekt vor der Natur geformt und erhalten. Nun kommen die GRÜNEN und sprechen von "Bausünden". Welche sie damit meinen, haben sie im Titel der Aktuellen Stunde offengelassen. Meinen Sie touristische Infrastruktur, die es Menschen erlaubt, die Schönheit der Berge zu erleben, und die vielen Menschen im Alpenraum ein sicheres Auskommen ermöglicht? Oder – ich werde ein bisschen konkreter – meinen Sie vielleicht die Kampenwandbahn, wo die geschätzte Kollegin Claudia Köhler mit ihren tollen grünen Ideen bereits Hausverbot genießt? (Beifall bei der AfD) Oder handelt es sich vielleicht um eine ideologisch motivierte Ablehnung jeglicher Weiterentwicklung oder Nutzung, die den Menschen vor Ort das Leben und Arbeiten erschwert? Oder – das ist gut vorstellbar – vielleicht hat der Bergbauernhof einfach nur die falsche Heizung. Man weiß es nicht. Viel problematischer als diese Dinge sind für unsere Bergwelt ganz andere Entwicklungen, für die besonders auch die grüne Politik Mitverantwortung trägt, nämlich der Ausverkauf durch die fehlgeleitete Energiepolitik. Die Windkraftanlagen in sensiblen Naturräumen, ihre Betonfundamente oder die kilometerlangen Zufahrtsstraßen – das sind die wahren Sünden an der Natur. Meist geschieht so etwas gegen den Willen der lokalen Bevölkerung. Ist das Bergliebe, wie die GRÜNEN sie sich vorstellen? – Unsere ist das nicht. (Beifall bei der AfD) Die traditionelle Almwirtschaft, die unsere Berge offenhält, pflegt und vor Verbuschung schützt, wird gegängelt und durch Bürokratie belastet. Zusätzlich beklatschen Sie auch noch die Rückkehr des Wolfes, der im Alpenraum massiv Almbauernexistenzen bedroht. Ist das der Beitrag zur Rettung der Berge? – Für uns sicher nicht. Oder sind es Ihre verkehrspolitischen Utopien? Sie malen das Schreckgespenst des bösen Autos, vergessen aber, dass für viele Menschen in den ländlichen und bergigen Regionen das Auto mangels Alternative unverzichtbar ist, und zwar besonders für Land- und Fortwirte, die für Ihre Batterie-Vehikel nur ein müdes Lächeln übrighaben. (Zuruf von den GRÜNEN) Ihre Politik zielt auf eine Einschränkung der Mobilität ab, was besonders den Alpenraum und seine Bewohner besonders trifft. Meine Damen und Herren, die AfD steht für einen echten, vernunftbasierten Schutz unserer Berge, für einen Schutz, der den Menschen und seine Ideen nicht ausgrenzt, sondern ihn als Teil der Lösung begreift. Wir brauchen keine ideologischen Kampfbegriffe, sondern pragmatische Ansätze, die Ökologie und Ökonomie in Einklang bringen. (Beifall bei der AfD) Statt die einheimische Bevölkerung und die traditionelle Nutzung unter Generalverdacht zu stellen, sollten wir uns den wahren Problemen widmen: die Zersiedelung durch unkontrollierten Zuzug, die negativen Auswirkungen einer verfehlten Energiepolitik und die oftmals mehr für den urbanen Raum als für den ländlichen Raum gestrickte Politik. Echte Bergliebe bedeutet, die Kulturlandschaft zu erhalten, die vorhandenen Ressourcen an die heutige Zeit anzupassen, sie zu nutzen, die Lebensgrundlagen der Menschen vor Ort zu sichern, die Natur mit Augenmaß zu schützen, und das Ganze ohne ideologische Verblendung. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als Nächste spricht die Kollegin Ulrike Müller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Ulrike Müller FREIE WÄHLER
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Berge sind unsere und auch meine Heimat. Für viele Menschen in Bayern sind sie kein Ausflugsziel, sondern Lebensmittelpunkt. Wer am Fuße der Alpen lebt, weiß: Unsere Landschaft ist nicht nur schön, sie ist auch Grundlage, Identität und Verantwortung. Der Antrag "Rettet die Berge – Bergliebe statt Bausünde" benennt eine echte Sorge. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Ja, der Schutz der alpinen Kulturlandschaft ist wichtig. Der Tourismus lebt von der Ursprünglichkeit unserer Berge. Wer das ignoriert, sägt an dem Ast, auf dem ganze Regionen wirtschaftlich sitzen. (Johannes Becher (GRÜNE): Stimmt!) Aber, und das ist uns FREIEN WÄHLERN sehr wichtig: Bergliebe darf nicht in pauschale Bauverbote gegossen werden. Heimat heißt: mit Augenmaß handeln. Der Schutz unserer Landschaft ist richtig; er muss aber bitte mit regionalem Verstand und darf nicht mit ideologischen Vorgaben aus München und Berlin erfolgen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Wir FREIE WÄHLER stehen für bürgernahe und differenzierte Lösungen. Nicht jedes neue Dach ist eine Bausünde. Unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wissen genau, wo Projekte passen und wo nicht. Die kommunale Selbstverwaltung ist kein Hindernis, sondern sie ist der Garant für vernünftige Entwicklung. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Dass sich Bürgerinnen und Bürger in den alpenländischen Regionen um ihre Heimat selbst Gedanken machen, zeigt sich konkret immer mehr an den vielen Innenentwicklungskonzepten der Gemeinden: Bestehendes erhalten, sanft neu bauen, sodass es zur Gemeinde und Landschaft passt. Wir FREIEN WÄHLER stehen nicht für ein Weiter-so im Skitourismus. Nicht jeder neue Lift und nicht jede Beschneiungsanlage ist sinnvoll. Es werden in Bayern definitiv keine neuen Skigebiete ausgewiesen werden. Wir wollen Qualität statt Quantität. Neue Projekte müssen ökologisch tragbar und regional abgestimmt sein. Sie werden nicht einfach durchgewunken, wie das manchmal behauptet wird. Zur Wahrheit gehört auch, dass Gäste heute schnell nach Tirol oder Südtirol abbiegen, anstatt in der bayerischen Alpenregion haltzumachen. Der Druck in der Tourismusbranche ist riesengroß. Ich verstehe die Sorgen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass bei touristischen Großprojekten Natur und Umwelt aus dem Gleichgewicht geraten könnten. Doch der richtige Weg ist nicht die Verbotskeule, sondern: regionale Verantwortung und maßvolle Entwicklung. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, wer pauschal von "Bausünden" spricht, trifft nicht die Realität in unseren Gemeinden. Entwicklung bedeutet nicht gleich Zerstörung. Wer jede Hütte am Hang problematisiert, macht Politik gegen die Menschen, die dort leben, wirtschaften und Verantwortung übernehmen. Die Herausforderungen sind real. Grundstückspreise steigen, Wohnraum fehlt und Zweitwohnsitze verdrängen die Einheimischen. Die Menschen vor Ort brauchen eine Perspektive. (Florian von Brunn (SPD): Sie beschreiben doch gerade die Phänomene des Übertourismus!) Wenn wir jede Entwicklung blockieren, verlieren wir unsere Jugend, unsere Familien und unser Handwerk. Bauen und entwickeln – ja, aber mit Respekt und mit regionalen Leitlinien, mit ökologischen Maßstäben und nicht mit zentralen Verboten. "Bergliebe" heißt auch, die Landwirtschaft zu stärken. Unsere Älpler und Almbauern sind die wahren Landschaftspfleger. Sie erhalten unsere Weiden, unsere Alpen und unsere gepflegten Kulturräume. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der SPD – Zuruf von den GRÜNEN) Sie brauchen keine Bürokratie, sondern Rückenwind. (Florian von Brunn (SPD): Aber auch keine Schneekanonen!) Deshalb fordern wir mehr Unterstützung für die Berglandwirtschaft, für Direktvermarktung und regionale Wertschöpfung. Wir brauchen keine Umweltpolitik aus der Großstadt, sondern eine, die am Hang funktioniert. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Unsere Region lebt nicht nur vom Tourismus, sondern auch vom Mittelstand, vom Handwerk und von Innovation. Ein leuchtendes Beispiel ist tatsächlich die Außenstelle der Hochschule Kempten in Sonthofen. Mein Dank gilt diesbezüglich ganz besonders dem bayerischen Wissenschaftsministerium. Diese Initiative bringt Forschung, Ausbildung und Wirtschaft zusammen, und zwar vor Ort im Herzen der Region. Solche Projekte brauchen wir nicht seltener, sondern öfter. Darum unser Vorschlag: Gemeinsam mit den Kommunen, mit der Landwirtschaft, mit dem Tourismus, mit dem Handwerk und dem Naturschutz entwickeln wir in der Region Pläne für Natur, Wirtschaft und Lebensqualität. Deswegen unser Fazit: Ja, die Berge brauchen Schutz, aber nicht durch pauschale Verbote, sondern durch Verantwortung, Augenmaß und regionale Entscheidungskraft. Wer unsere Heimat liebt, muss ihr auch Entwicklung zutrauen, und zwar mit Maß, mit Respekt und mit Herz für die Menschen, die dort leben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Ilse Aigner
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Kollege Johannes Becher.
Johannes Becher GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das ist eine bemerkenswerte Debatte, insbesondere über das, was dieses Bündnis "Rettet die Berge" vermeintlich alles fordert. Ich fand es spannend, das alles von Ihnen gerade zu hören. Ich habe mir gedacht, ich muss ein bisschen anders anfangen, nachdem Sie hier von einem Zerrbild gesprochen haben, das gezeichnet wird, und dieses Bündnis nicht nur aus Parteien besteht, sondern ihm auch der BUND Naturschutz, der Deutsche Alpenverein, der Verein zum Schutz der Bergwelt und der Landesbund für Vogelschutz, CIPRA und viele weitere Umweltorganisationen angehören. Ich finde es erstaunlich, dass die alle plötzlich ein Zerrbild haben. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Dann wird gesagt, die wollen alles verbieten und abschaffen. Zum Glück gibt es eine veröffentlichte Resolution und eine Petition, in denen steht, was dieses Bündnis "Rettet die Berge" will. Was will dieses Bündnis? – Erste Forderung: Das Bündnis "Rettet die Berge" fordert, dass die gesetzlichen Regelungen bleiben, wie sie sind. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Die CSU-Fraktion hat gestern eine Pressemitteilung herausgegeben, dass alle Forderungen überzogen seien. – Ist das überzogen, zu fordern, dass die Rechtslage bleibt, wie sie ist? Wirklich: Das ist die Rechtslage in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abgeordneten Alexander Flierl (CSU)) Das ist die Rechtslage, die der Bayerische Landtag beschlossen hat. Das ist die Rechtslage, die die Mehrheit der CSU beschlossen hat. Wer sonst hätte sie beschließen sollen? Das ist also nicht überzogen. Das ist das Mindeste, was man an Naturschutz haben kann: die aktuelle Rechtslage so beibehalten, wie sie ist, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Die zweite Forderung des Bündnisses "Rettet die Berge" lautet, dass neue Bauprojekte – Bestand ist Bestand – in den Alpen und in unseren Mittelgebirgen mindestens wie bisher auf ihre Folgen für Natur und Umwelt geprüft und gegebenenfalls auch mal eingeschränkt oder nicht genehmigt werden, wenn sie eben nicht umweltverträglich sind. Ist das überzogen? Ist es überzogen, dass man bei einem wertvollen Naturraum, einen Lebensraum für Tiere und Pflanzen, für Mitgeschöpfe, mit einer Schönheit, die so unbändig ist, dass sie Menschen seit Jahrhunderten in ihren Bann zieht, vorher schaut, was man mit einem Bau gegebenenfalls kaputt macht? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Es bleibt doch alles! Lesen Sie doch mal den Text!) Ist es übertrieben, dass man Planungen einfordert, die möglichst umweltverträglich sind? (Zuruf von der CSU: Sie verbreiten Unwahrheiten! – Weitere Zurufe) Herr Staatsminister, Frau Aigner hat gesagt, Sie sollen nicht so dazwischenrufen! (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ich werde da trotzdem dazwischenrufen!) Aber ich sage es Ihnen trotzdem. (Beifall bei den GRÜNEN) Ist es übertrieben? (Zuruf des Staatsministers Dr. Florian Herrmann – Weitere Zurufe) – Meine Redezeit geht doch zur Neige. (Michael Hofmann (CSU): Dann erzählen Sie einmal die Wahrheit!) Ist es denn übertrieben, dass man gelegentlich einmal die Frage stellt: (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Lügengeschichten!) Braucht es das? Braucht es wirklich neue Skigebiete, neue Schneekanonen in Zeiten des Klimawandels? (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Darum geht es nicht!) Können wir nicht mit dem auskommen, was wir heute haben, meine Damen und Herren? Wenn Sie mich fragen, ist es überzogen, ein Gesetz gegen die Umwelt zu machen. Deswegen kämpfen wir, dass sich die Vernunft durchsetzt und der Gesetzentwurf in dieser Form nicht beschlossen wird, meine Damen und Herren. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Der dritte Punkt: das Thema ökologische Neuausrichtung der Tourismusförderung, die den Schutz der Natur und die Anpassung an den Klimawandel in den Mittelpunkt stellt. Meine Wahrnehmung ist, dass viele bestehende Skigebiete Riesenprobleme haben, weil einfach die Erderwärmung und die Schneeunsicherheit da ist. Es kann uns also überhaupt nicht darum gehen, in der jetzigen Zeit neue Skigebiete und neue Schneekanonen auszuweisen, sondern wir müssen den Bestand erhalten, den wir haben. Wer zahlt das alles eigentlich? – Es gibt ja Förderungen: Seilbahnförderung, Schneekanonenförderung. Die Jennerbahn ist ein schönes Beispiel. Diese Jennerbahn hat es unbedingt gebraucht. Das war ganz wichtig. Heute stellt man fest: "Einer der neuen Sechsersessellifte steht still, im Sommer wie aktuell im Winter. Mit fast einer Million Euro hat der Staat allein diesen Lift gefördert." Der Bahnvorstand sagt: Heute ist man im Nachhinein schlauer. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Florian von Brunn (SPD): Aber nur der Bahnvorstand!) Jetzt kommen wir als Fördergeber. Als Freistaat Bayern, der mit Steuergeld hantiert, sind wir schlauer. Fehler kann man machen, aber man muss daraus lernen und umsteuern. Der einzige Weg ist, eine Politik und einen Tourismus mit der Natur zu machen, nicht gegen die Natur. Das ist aus unserer Sicht der einzig richtige Weg. Das, was Sie vorhaben, halte ich, mit Verlaub, für absurd: in der heutigen Zeit neue Schneekanonen und neue Skilifte in Bayern zu fördern. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Alexander Hold
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.
Johannes Becher GRÜNE
Einen letzten Satz möchte ich noch vom Kollegen Flierl aufgreifen: Naturschutz beginnt im Kopf. – Guter Satz. In dem Sinne wünsche ich Ihnen gute Pfingstferien und ein gutes Umdenken. Noch ist das Gesetz nicht beschlossen. Lassen Sie uns ein gescheites Gesetz machen! Dieser Entwurf ist es nicht. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Zuruf des Abgeordneten Alexander Flierl (CSU))
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Tanja Schorer-Dremel für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Tanja Schorer-Dremel CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher! Bergliebe braucht Verantwortung, nicht Schlagworte, Framing oder, Herr Kollege Becher, Zerrbilder eines Gesetzes, die Sie hier vollkommen falsch und fern jeglicher Grundlage darstellen. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) "Rettet die Berge" klingt gut. Aber unsere Aufgabe ist nicht, mit Schlagworten Politik zu machen, sondern mit Verantwortung. Unsere bayerischen Berge sind einzigartig. Sie sind Naturraum, Lebensraum und Sehnsuchtsort zugleich. Sie stehen für Identität, Heimat und Lebensqualität. Doch die schönsten Berge helfen uns nichts, wenn wir sie unter eine Glaskugel stellen. Wir müssen sie bewahren, entwickeln und dort Dinge ermöglichen – mit Augenmaß statt mit Alarmismus. Diese Verantwortung mit Augenmaß ist keine ideologische grüne Verbotspolitik. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Wer die Berge liebt, schützt sie, aber mit Vernunft, nicht mit Verboten. Ich hoffe, dass Vernunft auch mal bei den GRÜNEN einzieht. Nicht jedes Projekt ist automatisch eine Bausünde, wie es derzeit von den GRÜNEN dargestellt wird. (Toni Schuberl (GRÜNE): Prüfen auf Umweltverträglichkeit!) Nicht jede Modernisierung ist ein Angriff auf die Natur. Wir brauchen Planungssicherheit statt Dauerverfahren. Auch das ist Klimaschutz, so wie es der Kollege Flierl schon dargestellt hat. Bevor ich zu dieser Umweltverträglichkeitsprüfung komme, darf ich dem Kollegen von Brunn und der SPD-Fraktion aus dem Koalitionsvertrag Zeile 1.347 ff. zitieren: "Wir werden das Umweltgenehmigungsrecht vereinfachen, Bürokratie abbauen und Verfahren beschleunigen – mit klaren Fristen und Typengenehmigungen. Zudem werden wir nach EU-Recht zulässige Spielräume für die Umweltverträglichkeitsprüfung […] nutzen und diese vereinfachen […]" (Florian von Brunn (SPD): Aber EU-rechtskonform!) Und so weiter. – Sehr geehrter Herr von Brunn, Lesen fördert und bildet. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Schauen Sie einmal an, was Sie auf Bundesebene unterschrieben haben. Die Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht abgeschafft, sondern modernisiert, effizienter, zielgerichteter und weiterhin verlässlich ausgebildet. Auf diese Verfahrensbeschleunigung setzen nach dem Standard auch andere europäische Länder. In Höhenlagen ab 1.800 Metern bleibt die zusätzliche Genehmigungspflicht. Die Umweltverträglichkeitsprüfung bleibt auch bei kombiniertem Überschreiten einer zulässigen Personenbeförderung oder der Länge der Lifte. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Man muss also schon ein bisschen in dieses Gesetz hineinschauen, bevor man sich hier hinstellt und irgendwelche falschen Dinge kommuniziert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dann haben wir Schutz durch Nutzung, Modernisierung statt Betonwildwuchs. Wir stehen für eine Balance zwischen Bewahrung und Entwicklung, dafür, dass die Menschen vor Ort noch eine Lebensqualität haben und wir gezielt Tourismus steuern können. (Zuruf von den GRÜNEN) Aber wir sagen nicht pauschal Nein zu allem anderen; denn wir sind auf eine zeitgemäße Infrastruktur angewiesen. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))
Alexander Hold
Herr Kollege von Brunn, Sie waren doch vorher anwesend, als die Präsidentin uns etwas ins Stammbuch geschrieben hat? Es ist nicht angekommen. Ein bisschen zurückhaltender bitte. (Florian von Brunn (SPD): Ganz normale Zwischenrufe!) Frau Kollegin Schorer-Dremel, bitte.
Tanja Schorer-Dremel CSU
– Aber nicht kontinuierlich, Herr von Brunn. Das zeigt, wes Geistes Kind, aber ich mache weiter. (Zuruf von der SPD: Na, na, na!) Gerade kleine Gemeinden im Alpenraum sind auf die zeitgemäße Infrastruktur angewiesen. Niemand plant neue Skigebiete im Umweltbereich bzw. in Gletscherbereichen. Das ist absolut unsinnig! Es geht um Erhalt und Weiterentwicklung für einen Tourismus, der sowohl im Sommer als auch im Winter funktioniert und Arbeitsplätze sichert; denn Naturschutz ist ein echter Auftrag, nicht nur ein grünes Etikett. Wir machen Naturschutz mit Substanz, mit Raumordnung, mit Umweltprüfung und mit verbindlichen Verfahren. Wir machen hier nicht Moralisierung auf Wahlkampfniveau. Die geplanten Änderungen schaffen mehr Verhältnismäßigkeit, ohne den Schutz aufzugeben. Ich zitiere jetzt noch mal: Wir verändern kein Jota am materiellen Umweltrecht, sondern beschleunigen Verfahren. Das kann man nicht oft genug sagen. (Florian von Brunn (SPD): Das ist falsch! – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Wir vertrauen den Menschen vor Ort und versuchen nicht zu bevormunden, sondern zu handeln und miteinander verantwortungsvolle Politik zu machen statt reinem Framing und falschen Ansagen. Deswegen ist das Fazit hier: Wir wollen keine Showpolitik, nicht nur reine Überschriften, sondern wir machen Politik mit Sachverstand, mit Hintergrund und Gesetzesarbeit und treffen hier eine differenzierte Abwägung zwischen Naturschutz, Nutzung und Entwicklung. Wir als CSU stehen für eine Heimat, die lebendig bleibt, für eine Politik, die handelt, nicht dramatisiert. Die bayerischen Berge brauchen keine Parolen, sondern Verantwortung, und die haben wir. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht jetzt noch Herr Staatssekretär Tobias Gotthardt. Bitte schön, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Tobias Gotthardt
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN! "Bergliebe statt Bausünde" – der Germanist in mir hat sich erst einmal gedacht: Mensch, Mensch, Mensch, jetzt sind wir aber bei Peter Steiner und dem Theaterstadl gelandet, auf einem Niveau, das eigentlich nicht dem Hohen Haus entspricht und eher auf der Ebene des Trash-TV zu Hause ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Damit meine ich nicht die inhaltlichen Anliegen, auch nicht die inhaltlichen Anliegen des Bündnisses, mit denen wir uns sehr gerne auseinandersetzen; damit habe ich kein Problem. Die Frage ist aber, wie man damit umgeht. Zuerst habe ich gedacht: Warum machen sie das? Warum bringen sie das in der Aktuellen Stunde? Gestern Abend, nachdem ich mich vorbereitet hatte, habe ich zufällig bei TikTok gesehen, dass Frau Kollegin Rasehorn und Herr Kollege von Brunn vor der Staatskanzlei standen. – Frau Rasehorn, das Dirndl steht Ihnen sehr gut. – Dann war mir aber auch schon klar, was ihr wollt. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Ihr wollt das Vehikel "Rettet die Berge" nutzen, um Menschen auf eure Seite zu bringen und vielleicht neue Wählerschichten zu erschließen. Deswegen habt ihr wahrscheinlich eine ganze Maschinerie (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE) – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) von kreativen Köpfen benutzt und bewegt in euren Reihen, um das Thema so hochzuziehen. (Johannes Becher (GRÜNE): Das ist ein aktuelles Thema, oder?) Ich möchte es aus Sicht der Staatsregierung – genauso wie Herr Kollege Nussel – auf eine fachliche und sachliche Ebene zurückholen. Ich sage euch gerade hier an diesem Punkt: Wir knabbern nicht an der Umweltverträglichkeit all unserer Maßnahmen im Alpenraum. (Zuruf: Doch!) Wir stehen weiterhin zu einer Umweltverträglichkeit im Alpenraum, ohne Wenn und Aber. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir wollen und beweisen, dass umweltverträglich auch unbürokratisch geht. Das ist die erste Aussage, die wir hier an dieser Stelle tätigen, und die zweite Aussage stört Sie wahrscheinlich am allermeisten: Wir entwickeln den Tourismusraum Alpenraum gemeinsam mit den Menschen vor Ort. (Florian von Brunn (SPD): Mit den Seilbahnbetreibern!) Wir betrachten, was sie haben wollen und wie der Zukunftstourismus im Alpenraum aussehen soll. Genau das tun wir. Wir machen es menschennah, umweltverträglich und unbürokratisch. Das ist der Ansatz der Bayerischen Staatsregierung. Nichts anderes haben wir mit unserem Modernisierungspaket vorgehabt. Ich glaube auch, dass ihr nicht aufgepasst habt, als Herr Kollege Florian Herrmann das Modernisierungspaket vorgestellt hat. Es stand doch drin! Er hat doch gesagt, dass wir keine Standards absenken, aber sehr genau darauf achten, (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) wie wir unnötige Bürokratie abschaffen können. Herr Kollege – – Jetzt weiß ich nicht mehr, wer von euch es war. Der Verweis darauf, dass die Österreicher ihre Berge weniger schützen würden oder jetzt vor dem EuGH wären, das stimmt nicht. Die Österreicher haben tatsächlich zwei Vertragsverletzungsverfahren am Laufen, eines seit 2023, eines seit 2024. (Florian von Brunn (SPD): Hört, hört!) – Ja, hört, hört, aber auch schau, schau. Schau einmal, was drinsteht! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das große Verfahren, das ihr meint, läuft, weil die Europäische Kommission sagt, Österreich müsse die Definition von Feriendörfern und großen Hotelkomplexen genauer darlegen. (Florian von Brunn (SPD): Stimmt halt nicht!) Das müssen sie tun. Diesen Bereich berühren wir hier in diesem Haus mit unseren Veränderungen mit keinem Jota. Das, was ihr schildert, ist nicht das, was wir hier tun. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Es ist ein wenig unfair, das vorzuschieben und durch eure Kampagne so zu blenden. Bitte bleibt bei der Sache und den Fakten und nutzt nicht irgendwelche Entwicklungen auf der anderen Seite, die nicht für das stehen, was wir tun. Nun, was tun wir eigentlich? – (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Wir verändern die Schwellenwerte bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese setzen wir auf das allgemeine europäische Niveau hoch. Frau Kollegin Schorer-Dremel hat schon gesagt, das ist auch das, was ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, euch in Berlin auf die Fahnen geschrieben habt und was ihr, genauso wie wir alle, überall, bei jeder Wahlkampfveranstaltung predigt: kein Goldplating! Ja, genau das tun wir. Wir nehmen Goldplating zurück und erfüllen die Kriterien der Europäischen Union – Punkt, aus, basta! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) – Herr Kollege Becher, das können wir ja nachher noch klären; dann schau dir aber auch einmal den Zweck einer Umweltverträglichkeitsprüfung an. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein wichtiges Instrument, um Vorhaben systematisch zu untersuchen. Sie ist aber kein Selbstzweck. Das heißt, sie setzt keine Standards fest. Die Standards werden in den Umweltgesetzen festgelegt. Diese werden davon aber nicht berührt. Wir ersparen uns und allen, die dort investieren und entwickeln wollen, bei kleineren Maßnahmen, (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) die nachweislich keine drastische und schwere Auswirkung auf die Umwelt haben, eine aufwändige Umweltverträglichkeitsprüfung. Das ist es, was wir tun, und nichts anderes. Wir setzen keinen einzigen Umweltstandard für den Alpenraum herunter. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Bitte respektiert diese Tatsache. Wir hebeln den Naturschutz nicht aus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Schauen wir uns einmal die Details an, was überhaupt verändert wird, weil ihr euch so wunderbar darüber aufregt und so tut, als müssten wir die Berge vor den bösen FREIEN WÄHLERN und der bösen CSU retten: (Florian von Brunn (SPD): Stimmt!) Die geplanten Änderungen sind die Anhebung des Schwellenwerts für die UVP bei Beschneiungsanlagen von 15 auf 20 Hektar. Das ist der EU-Standard. In besonders geschützten Gebieten wird der Wert von 7,5 auf 10 Hektar angehoben, also in kleinem Umfang. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Ich möchte behaupten, dass Sie unter 10 Hektar wahrscheinlich gar nicht mit dem Beschneien anfangen müssen, weil Sie auf der Piste ja auch skifahren oder rodeln möchten. Beschneien Sie nur stellenweise, haben Sie auch keinen Mehrwert. Bei den Skipisten werden wir den Schwellenwert von 10 auf 20 Hektar anheben. Auch das ist europäischer Standard. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) – Noch mal zuhören: Das ist europäischer Standard. Ja genau, Kollege von Brunn, überlege einmal: 20 Fußballfelder! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Herr Kollege, ich empfehle, nachzudenken und sich das auszumalen. Male einmal 20 Fußballfelder auf einen Berg und schau einmal, wie weit du dann beim Skifahren kommst. Darunter geht es eh nicht. (Florian von Brunn (SPD): Aber mit dem Umweltschutz kommt man sehr weit!) Das sind nur realistische Anpassungen, die voll und ganz dem EU-Recht entsprechen. Bei Seilbahnen wird die Luftlinienlänge zwischen Tal- und Bergstation auf einheitlich – auch das ist EU-Standard – 3.000 Meter festgelegt. Erst darüber hinaus werden Umweltverträglichkeitsprüfungen notwendig. Das sind die Aspekte, die wir verändern. Ansonsten ändern wir nichts an den Vorgaben. Ihr macht ein solches Bohei daraus, als würden wir die gesamte Alpenwelt planieren wollen. Das ist nicht wahr. Das ist aus meiner Sicht unredlich. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Ich möchte euch bitten, bei all dem ernsthaften und sachlichen Dialog, den wir bei solch sensiblen Themen brauchen, – – Noch einmal: Ich nehme jeden und jede ernst, der bzw. die die Petition unterschreibt und sachlich auf uns zukommt. Das gilt übrigens auch für den Umweltminister, der heute krank ist. Deswegen stehe ich hier. Nicht dass dabei noch irgendwelche Verschwörungstheorien herauskommen. Er ist krank. Also, wir werden das so umsetzen, weil es spürbare Entbürokratisierung ist. Das haben wir den Menschen versprochen, und das machen wir auch. Wir werden niemals Umweltstandards heruntersetzen. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Wir werden auch nicht die Bergwelt gefährden. Ich bitte darum, das zu respektieren. Das ist unser Ansatz. Umweltverträglichkeit geht auch unbürokratisch. Das ist die Kernaussage, die ich heute bringen möchte. Wir entwickeln den Zukunftstourismus im Alpenraum mit den Menschen und der Natur. (Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Die Aktuelle Stunde ist damit beendet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über Europaangelegenheiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage) Hinsichtlich der jeweiligen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Voten der Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmungsliste. (Siehe Anlage) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Abstimmungsliste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind augenscheinlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Bevor ich zum nächsten Tagesordnungspunkt komme, teile ich dem Hohen Haus mit, dass der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration in seiner Sitzung am 22. Mai 2025 den Antrag auf Aufhebung der Immunität eines Mitglieds des Landtags beraten und die Aufhebung der Immunität einstimmig befürwortet hat. Immunitätsangelegenheit Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 19/6817 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Immunität aufgehoben und wir fahren in der Tagesordnung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 a auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Hierneis u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes (Drs. 19/6369) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat damit zehn Minuten Redezeit. Ich eröffne zugleich die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile Herrn Kollegen Christian Hierneis für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Christian Hierneis GRÜNE
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetz ist notwendig, weil seitens der Staatsregierung weder beim Hochwasserschutz noch beim Grundwasserschutz und damit beim Schutz unseres Trinkwassers irgendetwas weitergeht. Das sieht nicht nur die Opposition im Bayerischen Landtag so, das sehen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die betroffenen Menschen landauf, landab genauso. Deswegen zeigen wir Ihnen mit diesem Gesetz, wie es geht und was es heißt, Verantwortung für die Menschen in Bayern zu übernehmen. Wir wollen mit diesem Gesetz als Allererstes den Hochwasserschutz und den Grundwasserschutz und damit den Schutz unseres Trinkwassers als überragendes öffentliches Interesse festschreiben. Wir denken im Gegensatz zu Ihnen beides zusammen; denn sowohl Hochwasser als auch Wassermangel bedrohen die Menschen in Bayern. Wenn man dagegen so handelt wie Sie, nämlich nicht handelt, wird Bayern in Zukunft wie bisher entweder absaufen oder austrocknen. (Beifall bei den GRÜNEN) Das überragende öffentliche Interesse bedeutet, dass in der Abwägung Hochwasserschutz und Grundwasserschutz immer Vorrang vor allen anderen Nutzungen haben. Was Sie dagegen machen, wie Sie abwägen, sieht man an den 3.500 Ausnahmen für Bebauungen in Überschwemmungsgebieten in den letzten fünf Jahren. Das gefährdet Leben, Gesundheit und Eigentum. Das wäre mit unserem Gesetz nicht mehr möglich. Sie schreiben jetzt selber an irgendeinem Gesetzentwurf, in dem Sie aber nur den Hochwasserschutz ins öffentliche Interesse nehmen wollen, aber nur in das besondere öffentliche Interesse. Kollege Streibl nannte das gestern im Fernsehen ein Abwägungsplus. – Nein, es braucht kein Abwägungsplus. Hochwasserschutz und Grundwasserschutz müssen absoluten Vorrang vor anderen Interessen haben. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn Sie es also ernst meinen würden, würden Sie wie wir sowohl den Hochwasserschutz als auch den Grundwasserschutz ins überragende öffentliche Interesse stellen. Nur dann sind die Menschen in Bayern ausreichend geschützt vor Hochwasser und Wassermangel. Was sind jetzt eigentlich Ihre Konsequenzen aus dem Hochwasser vor einem Jahr? – Sie machen einen Hochwasser-Check. Das ist Ihre Konsequenz. Sie wollen jetzt erst einmal schauen, wo überhaupt was möglich ist und dann – ich zitiere aus Ihrer Pressemitteilung – Handlungsoptionen aufzeigen und erörtern. Ja, sagen Sie mal! Wir müssen nichts mehr erörtern, wir müssen jetzt handeln! So einen Check hätten Sie, erstens, schon vor zehn oder zwanzig Jahren machen müssen; dann müssten Sie jetzt nicht erst anfangen zu checken und zu erörtern, dann wären Sie längst in der Umsetzung. Das haben Sie zulasten der Menschen in Bayern fahrlässig verpennt. (Beifall bei den GRÜNEN) Zweitens wollen Sie sich jede Kommune einzeln anschauen, was die machen kann. Das ist der falsche Ansatz. Sie müssen sich das gesamte Flusssystem anschauen, alle Kommunen im wahrsten Sinne des Wortes gemeinsam ins Boot holen, Eigenverantwortung und Solidarität stärken, gemeinsame Lösungen für alle Ober- und Unterlieger finden und sofort umsetzen, so wie es die ARGE Solidarischer Hochwasserschutz unter Leitung Ihres Fraktionskollegen Roland Weigert mit dem dortigen Landrat an der Paar macht. Das ist sinnvoll, das spart den einzelnen Kommunen am Ende sogar Geld. So etwas unterstützen wir, und das sollten Sie auch tun. Dafür legen wir mit unserem Gesetz den Schwerpunkt auf den natürlichen Hochwasserschutz und die Renaturierung der Gewässer; denn das wirkt flächendeckend und nicht wie Ihre sündteuren Polder nur für ein Minimum der Fläche Bayerns. Wir checken nicht mehr rum, wir legen mit diesem Gesetz die Lösungen vor. Mit unserem Gesetz halten wir endlich nicht nur die Überschwemmungsgebiete von Bebauung frei, sondern jetzt auch die Hochwasserentstehungsgebiete. Das ist übrigens nichts Neues. Andere Bundesländer haben das längst. Wir werden mit unserem Gesetz endlich auch unsere Gewässer schützen. Wir schreiben deshalb ins Gesetz, dass der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf den Gewässerrandstreifen aller Gewässer verboten werden, wofür Sie schon wieder alle möglichen Ausnahmen festgeschrieben haben. Sie konterkarieren damit den Sinn der Gewässerrandstreifen, die ja gerade dafür da sind, dass kein Dünger und keine Pestizide in unsere Gewässer gelangen. Mit Ihren unzulänglichen gesetzlichen Regelungen ist das aber nach wie vor sogar erlaubt. Wir ändern das. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir werden zum Schutz unseres lebensnotwendigen Trinkwassers die Fläche der Wasserschutzgebiete mindestens verdoppeln. Dank Ihrer Politik ist Bayern bundesweit Schlusslicht bei den Trinkwasserschutzgebieten. Mit unserem Gesetz werden Wasserentnahmen endlich digital erfasst und die Daten öffentlich zur Verfügung gestellt. Dank Ihres Nichtstuns weiß niemand, auch Sie nicht – er ist jetzt gar nicht da –, wer wo wie viel Wasser entnimmt. Völlig wurscht, wir haben es ja! – Nein, wir haben es eben nicht mehr. Wasser wird ein immer wertvolleres Gut, und deshalb müssen wir so sparsam wie möglich damit umgehen. Dafür und um überhaupt flächendeckenden Grundwasserschutz betreiben zu können, müssen wir wissen, wer wo wie viel Wasser entnimmt. Jetzt kommen wir zu einem Thema, das wir gerade schon hatten: Wir werden das Wasser unserer Berge gesetzlich schützen. Wissen Sie wie? – Ist Herr Nussel noch da? – Mit Bürokratieabbau pur! Wir wollen, dass keine neuen Beschneiungsanlagen mehr genehmigt werden. Damit sparen wir uns – Bürokratieabbau pur! – monate- und jahrelange Genehmigungsverfahren. (Beifall bei den GRÜNEN) Das können Sie dann auch gleich in Ihr Modernisierungsgesetz schreiben. Drei Fliegen mit einer Klappe: Bürokratieabbau, Wasserschutz und Schutz der wunderbaren Natur unserer Alpen. Das ist Verantwortung für unsere Verwaltungen und für unsere Heimat. Ich haben Ihnen ja gesagt, dass wir Hochwasserschutz und Schutz vor Wassermangel zusammen denken. Das nennt sich dann Schwammlandschaften. Davon sprechen Sie als Ankündigungsweltmeister zwar dauernd, aber als Umsetzungsversager machen Sie dann nichts, wir schon. (Beifall bei den GRÜNEN) Mit unserem Gesetz sorgen wir dafür, dass Wasser, vor allem Niederschlagswasser, wo immer es möglich ist, zurückgehalten wird; dann kann es nichts mehr überschwemmen, die Grundwasserneubildung wird gefördert, und es steht in Trockenzeiten zur Verfügung. Das sind drei Fliegen mit einer Klappe, schon wieder. (Beifall bei den GRÜNEN) Werte Kolleginnen und Kollegen, trotz aller Hochwasserkatastrophen, trotz immer wieder eintretendem Wassermangel in Bayern reagiert diese Staatsregierung nicht. Seit dem Hochwasser vor einem Jahr ist nichts Neues passiert. Es gab keine flächendeckende Beschleunigung des Hochwasserschutzes, keine Schwerpunktsetzung beim Hochwasserschutz, so gut wie kein zusätzliches Geld und kein neues Personal, im Gegenteil, das wird sogar abgebaut. Die nächste Katastrophe ist vorprogrammiert. Die nächste Trockenperiode kommt genauso sicher. Wir sind dank dieser Staatsregierung nicht vorbereitet. Sie sehen also, wie dringend notwendig es ist, dass wir dieses Gesetz vorlegen und aufzeigen, was zu tun ist. Unser Gesetz verbessert den Hochwasserschutz drastisch und schützt endlich unser wertvolles Grundwasser. Ich kann Ihnen daher nur dringend empfehlen, dass Sie unsere Gesetzesinitiative übernehmen – für die Menschen in unserem Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Kollege Alexander Flierl für die CSU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Alexander Flierl CSU
Herzlichen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen! Ja, in der Tat, Wasser ist Leben, und der Schutz unseres Wassers, sei es als Trinkwasserquelle, aber auch insbesondere der Schutz vor Hochwasser, ist politische Aufgabe, ist eine Kernaufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge. In Zeiten des Klimawandels mit häufig auftretenden Extremwetterereignissen, seien es Dürre oder Starkregen, steht uns diese Verantwortung noch deutlicher vor Augen als je zuvor. Dass wir also über ein neues Wassergesetz sprechen, ist wichtig. Ich sage auch klipp und klar: Wir wollen mit der Einführung eines neuen Wassergesetzes unser Bayerisches Wassergesetz reformieren, erneuern und natürlich gerade auch bei den Fragen der Verfahrensbeschleunigung weiterkommen sowie den einen oder anderen Akzent, der hier in den vergangenen Jahren auch politisch schwierig geworden ist, aufgreifen und einer Lösung zuführen, zum Beispiel bei den hydraulischen Einheiten. Deswegen ist es wichtig und grundsätzlich richtig, darüber zu sprechen. Aber dieser vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN greift die wichtigen Themen lediglich auf, und der gute Ansatz wird durch eine schlechte Umsetzung konterkariert; er ist halt leider, wie üblich bei den GRÜNEN, gut gemeint, aber schlecht gemacht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Was uns hier vorgelegt wurde, schafft enorme neue Bürokratielasten, sieht in vielen Bereichen unverhältnismäßige Verbote vor und erreicht so genau das Gegenteil dessen, was eigentlich notwendig wäre: ein effektiver, praxistauglicher Schutz unseres Wassers. Wir sagen daher: Diesem Gesetzentwurf kann in der Form nicht zugestimmt werden. Wir werden ihn ablehnen. Wir werden ihn im Ausschuss beraten, aber wir werden ihm nicht zustimmen können. Lassen Sie mich das an fünf Punkten verdeutlichen. Zunächst einmal zur geplanten Aufnahme des besonderen öffentlichen Interesses am Schutz vor Sturzfluten: Natürlich sind Sturzfluten eine Gefahr; gerade im letzten Jahr haben wir das in besonderer Weise wieder erlebt. Aber was nützt ein Paragraf, der in der Praxis nicht nachvollziehbar und nicht ausreichend begründet ist? Sturzfluten können – das wissen wir – fast überall auftreten. Es fehlt jedoch an belastbaren kleinräumigen, differenzierten Risikokarten, die wir nebenher bereits erstellen. Auch da ist unser LfU bereits tätig, zusammen mit der Wasserwirtschaft, dass wir diesen Punkt aufgreifen, wo eben genau derartige Risiken drohen. Aber der unbestimmte Rechtsbegriff, den Sie in das Gesetz aufnehmen wollen, eignet sich schlichtweg nicht für eine Priorisierung in Genehmigungsprozessen. Was vielleicht gut gemeint ist, ist in der Realität nicht vollziehbar. Dann müssen wir lesen, dass dem natürlichen Hochwasserschutz künftig Vorrang eingeräumt werden soll. Dazu muss ich sagen, dass diese Formulierung eindeutig zu kurz greift. (Widerspruch des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Ja, natürlicher Wasserrückhalt ist wichtig. Ja, wir brauchen Retentionsräume, um einen Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht erbringen zu können. Aber wer ernsthaft glaubt, auf technische Maßnahmen komplett verzichten zu können – auf Schutzmauern, Rückhaltebecken und mobile Wände, die wir im Notfall aufstellen können –, der lässt die Menschen, die betroffen sind, im wahrsten Sinne des Wortes im Regen, das heißt, im Wasser stehen. Das ist eindeutig zu kurz gesprungen. Mit einer solchen Regelung können wir definitiv nicht mitgehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Punkt zwei betrifft die Frage der Drainagen und der Entwässerungsgräben. Wer diese pauschal verbieten will, geht an der Realität in der Fläche, insbesondere in der Landwirtschaft, völlig vorbei. (Christian Hierneis (GRÜNE): Das steht nicht im Gesetzentwurf!) Natürlich ist es sinnvoll, dass wir Wasser in der Fläche halten; das ist auch unser erklärtes Ziel. Aber wir können das nicht pauschal für alle Landesteile so festlegen. Das wäre auch ein grober Eingriff in die Eigentumsrechte und würde die Bemühungen unserer Land- und Forstwirte, unsere Natur ordnungsgemäß zu bewirtschaften, konterkarieren. Obendrein fordern Sie noch einen Bericht an den Landtag – jährlich natürlich. Ich frage Sie: Wer soll das eigentlich alles leisten? Wir sehen doch, wie lange Verfahren heute schon dauern und mit wie vielen Aufgaben das Personal belastet ist. Ich gehe sogar so weit, dass ich sage: Sie wollen ein bürokratisches Monster mit zweifelhafter Wirkung schaffen. (Widerspruch des Abgeordneten Christian Hierneis (GRÜNE)) Es bringt uns doch nicht weiter, wenn wir zu jeder einzelnen Drainage, die irgendwo in Bayern neu verlegt wird – weil es notwendig ist, um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung sicherzustellen! –, einen Bericht bekommen. Mit dieser Forderung schießen Sie eindeutig über das Ziel hinaus. Auch deswegen können wir Ihrem Vorschlag nicht zustimmen. Der dritte Punkt betrifft die Nutzung von Tiefengrundwasser. Ja, auch dessen Schutz ist ein wichtiges Anliegen. Es handelt sich um eine kostbare, sich nur langsam regenerierende Ressource, um unsere sogenannte eiserne Reserve. Diese schützen wir durch unser Landesentwicklungsprogramm. Aber auch an dieser Formulierung im Gesetzentwurf zeigt sich wieder: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Die gewählte Definition im Entwurfstext mit den Stockwerksgliederungen und der pauschalen Regenerationszeit von 50 Jahren ist auch nicht tauglich, es ist keine saubere Definition. (Widerspruch des Abgeordneten Christian Hierneis (GRÜNE)) Eine solche Regelung wäre fachlich nicht umsetzbar; denn Tiefengrundwasser kann in einigen Regionen, zum Beispiel im Tertiärhügelland, schon im ersten Gewässerstockwerk auftreten. Es wäre wirklich absurd, wenn staatlich anerkannte Mineralwässer künftig nicht mehr gewonnen werden dürften, aber das Münchner Bier weiterhin mit Tiefengrundwasser gebraut werden dürfte. Lassen Sie mich noch ein anderes Beispiel geben: Man würde es einem Hersteller von Süßgetränken verbieten, das Tiefengrundwasser aus dem eigenen Brunnen zu nutzen. Dieses Unternehmen müsste sich dann an die öffentliche Wasserversorgung anschließen, die aber auch Tiefengrundwasser nutzt. Das wäre doch absurd! So kann man keine vernünftige Politik machen. Wo ist denn da die Logik? Das verstehen die Menschen nicht mehr. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der vierte Punkt, den ich anführen möchte, betrifft die Zielformulierung, 12 % der Landesfläche als Wasserschutzgebiete auszuweisen. Das brächte uns doch nicht weiter. Unser bayerischer Weg ist doch genau der richtige: Wir haben unseren Freistaat in Zonen eingeteilt, in denen unser Wasser, insbesondere das Grund- und das Trinkwasser, besonders zu schützen ist. Dafür erlassen wir konkrete Auflagen bzw. Verbote. Es hilft uns doch nicht, ein pauschales Flächenziel zu verfolgen. Das wäre völlig unkonkret. Wir würden quasi mit dem Rasenmäher über ganz Bayern hinweggehen, wenn wir pauschal 12 % festlegen würden, ohne uns das jeweilige Schutzgebiet konkret anzuschauen. Sie vergessen auch eines – was übrigens für den bayerischen Weg elementar ist –: Auch außerhalb der Schutzzonen gilt der allgemeine Schutz des Grundwassers und des Trinkwassers. Das übersehen Sie komplett. Wir tun mehr als andere Bundesländer. Diese mögen zwar auf dem Papier größere Flächen an Wasserschutzgebieten ausweisen; aber unserem effektiven System, das auf gezielte Auflagen in konkret ausgewiesenen Zonen setzt, wo es zu einer Gefährdung des Trinkwassers kommen kann, ist eindeutig der Vorzug zu geben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Als letzten Punkt möchte ich auf Ihren Formulierungsvorschlag zu den Hochwasserentstehungsgebieten eingehen. Dazu haben wir bereits eine bundesweit geltende Regelung, nämlich in § 78d des Wasserhaushaltsgesetzes. Demnach können solche Gebiete ausgewiesen werden, das heißt, die Länder können Kriterien für das Vorliegen eines Hochwasserschutzgebietes festlegen. Wenn wir das auf unser Land, auf ganz Bayern herunterbrechen, stellen wir fest: Die von Ihnen geplante Ausweitung ginge eindeutig über die gesetzliche Ermächtigung durch das Bundesgesetz hinaus, noch dazu ohne Begründung. Wenn etwas ohne Begründung erfolgt, dann fehlt es meistens auch an der Verhältnismäßigkeit. Die Umsetzung Ihrer Forderung in die Praxis würde großflächige Restriktionen für die Bauleitplanung in weiten Teilen Bayerns bedeuten, auch dort, wo sich konkrete Risiken nicht nachweisen lassen. Das ist rechtsstaatlich nicht sauber. Das ist nicht praxistauglich. Es ist vor allem eines nicht: zielführend. Deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf ist von Misstrauen, Bürokratismus und pauschalen Eingriffen geprägt. Wir würden Behörden mit Zusatzaufgaben belasten, deren Erfüllung weder zielführend noch notwendig ist. Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs würde insbesondere die Akzeptanz bei den Menschen vor Ort beschädigen. Das ist die größte Gefahr, die dem Wasser- und dem Hochwasserschutz drohen kann. Gerade heute, am Tag der Umwelt, der unter dem Motto steht: "Unser Wasser wertschützen", sage ich: Wir brauchen vernünftige gesetzliche Regelungen mit Augenmaß, die die Schutzziele ganz klar im Auge behalten. Deswegen sagen wir Ja zum Schutz unseres Wassers, aber Nein zu Ihrem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Harald Meußgeier. (Beifall bei der AfD) Bitte schön, Sie haben das Wort.
Harald Meußgeier AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN wird uns wieder einmal als notwendige Antwort auf den Klimawandel verkauft. Das Thema Wasserknappheit ist offenbar die neue Art, Angst zu generieren, sodass man unbequeme Gesetze eher durchsetzen kann. Letztlich kann man so dem Bürger noch mehr Geld aus der Tasche ziehen. Hinter diesem Gesetzentwurf verbirgt sich wieder einmal nur grüner Regulierungswahn, der darauf abzielt, bürgerliche Freiheiten staatlichen Vorgaben unterzuordnen. Das bedeutet schlicht und ergreifend nichts anders als mehr Bürokratie. Der zentrale Begriff in der Begründung, der zur Panikmache dient, ist die "Klimaüberhitzung", meine sehr verehrten Damen und Herren. Hier soll ein typischer grüner Kampfbegriff in den Gesetzestext aufgenommen werden. Im ersten Moment mag es für viele Bürger gut klingen, wenn der Hochwasserschutz und der Schutz des Grundwassers ein "überragendes öffentliches Interesse" darstellen. Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, ist Wasser ein kostbares Gut, das es besonders zu schützen gilt. Aber genau das tun wir doch. Seit vielen Jahren gehen wir sorgfältig und effizient damit um. Der Weisheit letzter Schluss, dass sich das Klima seit Urzeiten wandelt, ist auch nichts Neues. Und es wird sich weiter wandeln, unabhängig von Gesetzesvorgaben und Maßnahmenpaketen. Eine "Klimaüberhitzung" ist hier aber mit Sicherheit nicht gegeben, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion. Im Detail ist der vorgelegte Gesetzentwurf eine Ansammlung von Einzelmaßnahmen, die in weiten Teilen schlichtweg überflüssig sind. Insgesamt würden die angestrebten Änderungen des Wassergesetzes zu einem massiven Aufwuchs an Bürokratie führen. Ebenso würden die Rechte Dritter, zum Beispiel von Landwirten, an vielen Stellen beeinträchtigt. Aber genau das wollen wir nicht! Laut der Neuformulierung des Artikels 29, die die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf fordern, soll die erstmalige Einrichtung von Drainagen und Entwässerungsgräben generell untersagt werden. Und: Der vorgelegte Gesetzentwurf greift wieder einmal das Thema Beschneiungsanlagen auf, die der grünen Verbotspartei schon lange ein Dorn im Auge sind. Sie wollen gemäß dem zu ändernden Artikel 35, dass ab dem 1. Januar 2026 keine neuen Anlagen zur künstlichen Beschneiung mehr genehmigt werden, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Ebenso sollen Erweiterungen von bestehenden Anlagen nicht mehr möglich sein. Auch dies soll nach dem Willen der Verbotspartei pauschal gelten. Aus unserer Sicht benötigt die bestehende Regelung zu den Beschneiungsanlagen keine Änderung. Laut dem neuen Artikel 56 soll schließlich noch die Möglichkeit zur Enteignung von Flächen ausgeweitet werden. Auch hier vermissen wir wieder Augenmaß und das Bewusstsein für die Bedeutung privaten Eigentums. Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung sollen die bürgerlichen Rechte durch staatliche Vorgaben untergraben werden. In Artikel 58 soll ein "gewässerkundlicher Dienst" ergänzend aufgenommen werden. Liebe GRÜNE, dieser existiert in Bayern bereits; er ist beim Bayerischen Landesamt für Umwelt angesiedelt. Somit sind die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen von Artikel 58 nicht erforderlich, liebe GRÜNE. Eines muss uns allen klar werden: Wasser-, Umwelt- und Naturschutz sind durch Maß und Vernunft zu erreichen, nicht durch wahllose Gesetzesfluten. Wasserschutz muss dezentral bleiben. Er gehört in die Hände unserer Kommunen, nicht in ein Ministerium, dessen überzogene Regelungen den regionalen Bedürfnissen oft nicht gerecht werden. Dieser Gesetzentwurf überzeugt uns nicht – zu viel Bürokratie, zu starke Einschränkungen von Rechten. Daher lehnen wir ihn ab. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Benno Zierer. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Benno Zierer FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Hochwasserschutz und die Vorsorge vor Sturzfluten verbessern, mehr Wasser in der Fläche halten und das Trinkwasser schützen – ja, das sind wichtige Ziele, da sind wir uns in diesem Haus absolut einig. Die Instrumente, die mit diesem Gesetzesentwurf vorgeschlagen werden, bringen uns aus meiner Sicht aber nicht weiter. Das möchte ich jetzt an ein paar Punkten aufzeigen. Sie wollen den Schutz vor Sturzfluten als ein besonderes öffentliches Interesse festlegen. – Aber wie soll das denn vollzogen werden? Sind Sie schlauer als der Deutsche Wetterdienst? Na ja, schauen wir einmal. Aber mit diesem Gesetz wird es sicherlich nicht gehen. Wo ein Starkregen niedergeht, der eine Sturzflut auslösen kann, lässt sich unmöglich vorhersagen. Wie soll das in einem Abwägungsprozess in einer Bauleitplanung berücksichtigt werden? Im Gesetzentwurf wird gefordert, mindestens 12 % der Landesfläche als Wasserschutzgebiet auszuweisen. – Warum pauschal 12 %? Weil das der Durchschnitt in den Bundesländern ist? Das bringt uns nicht weiter. Es kommt auch nicht unbedingt auf die Größe an, ob ein Wasserschutzgebiet seinen Zweck erfüllt. Wir haben in Freising mit 50.000 Einwohnern ein relativ kleines Gebiet. Aber es erfüllt seinen Zweck außerordentlich gut, weil wir es geschafft haben, mit den Landwirten privatrechtliche Verträge zu machen, sie ins Boot zu holen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Das klappt hervorragend. Ein Wasserschutzgebiet und eine große Ausweisung greifen ins Eigentum ein, sodass es oft massiver Forderungen von juristischer Seite bedarf, um das überhaupt durchzubringen. Lieber zusammenarbeiten, als gegeneinander zu sein und zu streiten! Man muss es ganz gut begründen, wenn man ein Wasserschutzgebiet größer machen will. Die Gegebenheiten im konkreten Fall sind immer anders als beim Nachbarn. Da ist mit einem pauschalen Flächenziel überhaupt nichts zu erreichen. Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, bei dem Sie die Verbotskeule auspacken: Alle neuen Drainagen und Entwässerungen sollten verboten sein. – Ich glaube, kein Fachmann sagt, dass eine Drainage Hochwasser oder Sturzfluten auslöst. Das sind Dinge, die einfach völlig aus dem Zusammenhang gerissen sind. Das fühlt sich so an, wie wenn die Kinder früher mit nassen Augen über dem Quelle-Katalog gesessen sind und gesagt haben, das möchte ich noch, und das möchte ich noch, und das möchte ich noch. Ob das dann Sinn macht oder nicht, ist eine ganz andere Frage. Bei Heinz Erhardt hieß es früher: "Noch ‘n Gedicht". Bei Ihnen heißt es regelmäßig: Noch ein Bericht! Und bei nächster Gelegenheit schreien Sie dann nach Bürokratieabbau. Dieses Gesetz löst keine Probleme, es spricht sie nur ein bisschen an. Wir von den Regierungsparteien arbeiten längst an Lösungen. Ich bin aber gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. Diesen Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, müssen wir ablehnen, weil er überhaupt nicht umsetzbar und nicht vernünftig ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion die Kollegin Anna Rasehorn. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Anna Rasehorn SPD
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! (Zurufe von der AfD: Oje!) Herr Gotthardt, die Krawatte steht Ihnen auch außerordentlich gut, dieses Lob möchte ich zurückgeben. (Staatssekretär Tobias Gotthardt: Was?) – Die Krawatte. (Staatssekretär Tobias Gotthardt: Danke schön!) Aber kommen wir zurück zur Problematik. Ich glaube, bei der Ausgangslage und auch bei den Zielen sind wir uns alle einig. Wir haben einerseits die Trockenheit, gerade in den fränkischen Gebieten, und andererseits nach Extremwetterlagen die Hochwässer und die Sturzregen. Zumindest alle demokratischen Fraktionen eint das Ziel: Wir müssen das Wasser in der Fläche halten. Wir hatten im Umweltausschuss die Anhörung zum Thema Hochwasserschutz und Sturzfluten und welche Konsequenzen wir daraus ziehen. Wir hatten dazu viele Handlungsmaßnahmen vorgeschlagen, die von der Staatsregierung bisher leider nicht aufgegriffen worden sind, die aber hier in diesem Gesetzentwurf eingefordert werden. Wir stehen bei der Einführung des Wassercents klar an der Seite der GRÜNEN, aber auch der Staatsregierung. Ich glaube, wir sind uns auch da einig. Wir glauben allerdings nicht – da unterscheiden wir uns –, dass hier nur Vertrauen darauf reicht, die Großunternehmer würden uns schon sagen, wie viel Wasser sie aus dem Boden ziehen. Und sorry, die Keule wird von CSU und FREIEN WÄHLERN immer mit Bezug auf kleine Leute rausgeholt. Aber auch hier gilt der Grundsatz: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. (Beifall bei der SPD) Deswegen gibt es viele Punkte, die wir bei den GRÜNEN unterstützen: Ja zur Zählerpflicht bei der Wasserentnahme, Ja zu mehr Wasserschutzgebieten, Ja zum natürlichen Hochwasserschutz. Da geht auch noch einmal mein Dank an den Kollegen Benno Zierer, den ich vergangene Woche ins Freisinger Moos begleiten durfte. Ja, wir brauchen auch die Renaturierung von Mooren. Wir haben letzte Woche aber auch gelernt: Dafür braucht es langfristige Sicherheit für Landwirte, indem wir sie mitnehmen. Das fehlt hier in dem Gesetz. (Beifall bei der SPD) Was wir bei den GRÜNEN auch unterstützen: keine neuen Schneekanonen. Das ist konsequent, das Dritte Modernisierungsgesetz lässt grüßen. Aber – das kritisieren wir an diesem Gesetzentwurf – man muss sich an der Realität in den Regionen orientieren. Es gibt in jeder Region andere Maßnahmen, die wir ergreifen müssen. Pauschale Regelungen helfen da leider wenig. Wie gesagt, wir müssen die Landwirt:innen und die Brauer:innen mitnehmen. Sie sind das Rückgrat unserer Landwirtschaft und verdienen Unterstützung, langfristige Sicherheit und keine Überforderung. (Beifall bei der SPD) Deshalb ist für uns als SPD klar: Umweltschutz ja, aber mit sozialer Dimension. Wir könnten uns jetzt wie die GRÜNEN bei unserem Gesetzentwurf zum Wassercent entspannt zurücklehnen und sagen: Ja, wir haben drei, vier Punkte gefunden, wo wir vielleicht ein My auseinanderliegen, deswegen werden wir eine kräftige Enthaltung aussprechen. – Wir machen das hier nicht. Ich schaue deswegen tief in die Augen der GRÜNEN. Wenn Solidarität gefordert ist, dann bitte auf beiden Seiten. Wir werden euch bei diesem Gesetzentwurf solidarisch unterstützen, auch wenn wir in drei, vier Punkten auseinanderliegen. Das erhoffen wir uns in Zukunft auch von euch. – Vielen lieben Dank. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Alexander Hold
Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. – Hierzu hat der Kollege Alexander Flierl, CSU-Fraktion das Wort. Bitte.
Alexander Flierl CSU
Frau Kollegin, Sie haben zunächst einmal richtigerweise ausgeführt, dass die Einführung des Wassercents eine kluge und richtige Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung ist.
Anna Rasehorn SPD
Ja.
Alexander Flierl CSU
Das unterstützen wir natürlich auch. Aber es ist schon ein bisschen impertinent, uns zu unterstellen, dass wir bei den kleinen Leuten die Keule herausholen würden, während wir die Großen praktisch ungeschoren ließen. Das weise ich zum einen zurück und würde gerne wissen, woran Sie das festmachen. Zum anderen würde ich von Ihnen gerne wissen, woher Sie es denn nehmen, dass Großentnehmer von Grundwasser keine Nachweise erbringen, keine Messeinrichtungen haben und insbesondere nicht angeben müssten, welche Menge sie tatsächlich entnommen haben. – Wir haben auf der einen Seite natürlich eine genehmigte Höchstmenge. Auf der anderen Seite müssen die entsprechend melden und angeben, wie viel sie im Jahr entnommen haben. Auch für diese Behauptung würde mich Ihre Quelle interessieren.
Anna Rasehorn SPD
Sehr geehrter Kollege Flierl, vielen Dank für die Frage. – Wenn ich Ihren Gesetzentwurf richtig gelesen habe, geht es darum, dass Sie auf eine Zählerpflicht bei der Wasserentnahme verzichten und darauf vertrauen, dass schon ordentlich gemeldet wird. Ja, es gibt die Meldepflicht. Aber wenn ich nicht weiß, wie viel Wasser ich denn tatsächlich entnommen habe, dann kann ich auch einfach irgendwelche Zahlen herausgeben. Die Zähler gibt es – so ist es übrigens in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachen – zum Zweck der Verlässlichkeit und der Transparenz. (Martin Wagle (CSU): Misstrauen pur!) Da kann man das Ganze einfach nachzählen. Wir würden uns wünschen, dass das auch bei großen Entnehmern gilt. Ich möchte schon ein Fragezeichen machen, ob wir bei Adelholzener oder Sonstigen wirklich die großen und guten Zahlen kriegen. Deswegen stehen wir zur Zählerpflicht. Ich glaube, das ist eine gute Lösung für uns alle. In anderen Bundesländern ist das, wie gesagt, schon Praxis. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Martin Wagle (CSU): Misstrauen pur! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Keine Quelle!)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erneut der Kollege Christian Hierneis. Bitte schön.
Christian Hierneis GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Herrn Kollegen Flierl möchte ich Folgendes sagen: Sie haben mehrfach gesagt, gut gemeint ist nicht gut gemacht. – Das ist immer noch besser als das, was Sie tun. Sie meinen nämlich nichts und machen nichts. Sie haben gesagt, dass unser Gesetz die Akzeptanz der Menschen beim Hochwasserschutz beschädigt. Ich kann Ihnen sagen, was die Akzeptanz beim Hochwasserschutz beschädigt: dass Sie in den letzten fünf Jahren in den Landkreisen Straubing-Bogen und Deggendorf 551 Bebauungen in Überschwemmungsgebieten der Donau zulassen, und zwar in den Landkreisen, die Sie mit den Poldern flussaufwärts schützen wollen. Die Polder verschlingen 15 % des gesamten Hochwasseretats dafür, dass gerade einmal 1,6 % der Landesfläche und 1,25 % der Menschen in Bayern geschützt werden können. Sie bauen also stromaufwärts sündhaft teure Polder mit allen ihren Problemen für Natur und Kommunen, damit stromabwärts nichts passiert. Stromabwärts erlauben Sie 551 Bebauungen in Überschwemmungsgebieten. Das beschädigt die Akzeptanz der Menschen für den Hochwasserschutz. (Beifall bei den GRÜNEN) Und noch etwas anderes: Herr Kollege Zierer hat gesagt, an Lösungen arbeite man längst. – Die Staatsregierung ist laut einer Anfrage der GRÜNEN der Ansicht, dass sich Hochwasserschutzmaßnahmen an Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit orientieren müssen. Das ist ein wörtliches Zitat aus der Antwort. Wissen Sie, was völlig unwirtschaftlich ist? – Jetzt bei Hochwasserschutzmaßnahmen zu sparen und hinterher aufgrund der Schäden das Hundertfache und Tausendfache dessen zu bezahlen, was die Hochwasserschutzmaßnahmen gekostet hätten. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) Sie geben in der gleichen Antwort zu, dass sich Hochwasserschutzmaßnahmen oft verzögern, weil Personalmangel bestehe. Beim nächsten Mal seien Sie also bitte ehrlich. Wenn Sie bei der nächsten Katastrophe vor Ort wieder mit traurigen Gesichtern in Gummistiefeln im Hochwasser stehen, sagen Sie bitte ehrlich: Das ist alles ganz furchtbar hier, aber für uns haben Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei den Hochwasserschutzmaßnahmen und der Personalabbau in den Wasserwirtschaftsämtern Priorität und nicht ihr. – Das wäre ehrlich. Bitte stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu; denn damit schützen wir Bayern vor Hochwasser und Trockenheit. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Herr Kollege, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat erneut Herr Kollege Alexander Flierl von der CSU-Fraktion das Wort.
Alexander Flierl CSU
Herr Kollege Hierneis, ich würde Sie zum einen gerne fragen, ob Sie zur Polder-Strategie stehen. Wir stehen dazu, dass wir auch durch technische Maßnahmen die Menschen vor Hochwasser schützen müssen, aber durch die Nennung Ihrer Zahlen stellen Sie ja eigentlich die Polder-Strategie infrage. Dazu hätte ich gerne eine Aussage von Ihnen. Zum anderen würde mich auch interessieren, ob Ihnen bekannt ist, dass für die Bauleitplanung die Kommunen zuständig sind, diese letztendlich Baugebiete ausweisen können und dabei selbstverständlich auch die Belange des Wasserschutzes sowie des Hochwasserschutzes eine bedeutsame Rolle spielen, sodass nur dann Genehmigungen erteilt werden können, wenn auch diese Belange berücksichtigt sind. Auch dazu hätte ich gerne eine Antwort von Ihnen.
Christian Hierneis GRÜNE
Zur zweiten Frage: Bei 3.500 Ausnahmen scheint nicht jedes Mal genau geschaut worden zu sein. Aus meiner Sicht ist es möglich, Bebauungen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich zu verbieten. Das ist möglich, und das sollten Sie gesetzlich ändern. Das geht auch im Bayerischen Wassergesetz. Zum Zweiten: Sie haben vorher behauptet, dass wir nur natürlichen Hochwasserschutz betreiben wollen. Wir wollen natürlichem Hochwasserschutz Vorrang einräumen. (Alexander Flierl (CSU): Stehen Sie zur Polder-Strategie, ja oder nein?) – Lassen Sie mich ausreden. Wenn der nicht reicht, brauchen wir natürlichen technischen Hochwasserschutz. Wenn der technische Hochwasserschutz in den Kommunen auch nicht reicht, dann kann man über den Bau von Poldern nachdenken. Aber allein Polder zu bauen hilft an der Paar nichts. In Schwaben wäre kein einziges Hochwasser, keine einzige Überflutung verhindert worden, wenn Sie Polder in die Donau gebaut hätten. Wir müssen erst natürlichen Hochwasserschutz, dann technischen Hochwasserschutz betreiben. Wenn die Maßnahmen dann immer noch nicht ausreichen, kann man über den Bau von Poldern nachdenken. (Alexander Flierl (CSU): Also stehen Sie nicht zur Polder-Strategie!) Der Bau von Poldern zum Schutz bestimmter Gebiete ist sinnlos, wenn genau in den Gebieten, die dadurch geschützt werden sollen, in den zwei genannten Landkreisen 551 Baugenehmigungen erteilt werden. Fragen Sie den Bürgermeister von Wörth, ob er es cool findet, dass er einen Polder kriegt, mit allen damit verbundenen Einschränkungen für seine Gemeinde, –
Alexander Hold
Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Ende.
Christian Hierneis GRÜNE
– wenn gleichzeitig stromabwärts in die Überschwemmungsgebiete gebaut wird. Sicherlich nicht. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Danke schön. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatssekretär Tobias Gotthardt. Bitte schön, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Tobias Gotthardt
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte von meiner Warte und stellvertretend für Umweltminister Thorsten Glauber nur eine kurze Standortbestimmung am Ende dieser Diskussion vornehmen. Uns ist wichtig, zwei Grundprinzipien klarzumachen, für die wir in Bayern stehen. Erstens. Höchster Grundwasserschutz und Trinkwasserschutz in Bayern sind nicht verhandelbar, ohne Wenn und Aber. Zweitens. Wir in Bayern stehen für einen pragmatischen Hochwasserschutz, der in der Fläche beginnt und auch neue Entwicklungen, wie Sturzfluten, berücksichtigt. Weil wir Wasserland sind, weil wir das alles im Blick haben, haben wir die Gesamtstrategie "Wasserzukunft Bayern 2050" präsentiert. Herr Kollege Hierneis, Sie haben es eigentlich selbst schon gesagt und wissen, dass wir an einer Novelle des Bayerischen Wassergesetzes arbeiten, diese auch präsentieren werden und sowohl den Trinkwasserschutz als auch den Hochwasserschutz berücksichtigen werden, ohne Wenn und Aber. Sie wollen aber in diesen Prozess einen Vorschlag einbringen. Jetzt werfe ich Ihnen ein Wort zurück, das Sie uns vorgeworfen haben: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. – Ihr Gesetzentwurf ist schlichtweg schlecht gemacht. Die Vorredner haben das in vielen Belangen schon ausgeführt. In ihrem Entwurf finden sich technische Fehler. Wenn Sie das Tiefengrundwasser erst ab 50 Jahren Regenerationszeit beginnen lassen, dann verkennen Sie schlichtweg völlig, dass sich in manchen Regionen schon in der obersten Trinkwasserschicht Tiefengrundwasser befinden kann. (Zurufe von den GRÜNEN) Wenn es nach Ihrer Definition ginge – das hat Kollege Flierl schon ausgeführt – könnte in Zukunft für Mineralwässer aus Bayern nicht mehr auf Tiefengrundwasser zugegriffen werden, für das Münchner Bier aber schon. Das freut zwar viele Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, aber es ist natürlich Schwachsinn, das Mineralwasser aus dem Bereich auszunehmen. Ihr starrer Ansatz bezüglich der Ausweisung von 12 % der Landesfläche als Trinkwasserschutzgebiete ist auch völliger Humbug, wenn man sich überlegt, wie wir aktuell Trinkwasserschutzgebiete ausweisen: Wir schauen uns faktenbasiert vor Ort an, was wir einschränken und was wir schützen müssen, damit Trinkwasser geschützt bleibt. Das können Sie nicht einfach mit einem Strich über die Landkarte machen und dann eine Zahl von 12 % benennen. Diese Zahl ist übrigens auch völlig willkürlich, Sie könnten auch 11 % oder 13,77 % nennen. Wir bleiben bei unserer faktenbasierten Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten. Auch die Vorwürfe hinsichtlich des Hochwasserschutzes greifen völlig ins Leere. Sie wollen, dass das überragende öffentliche Interesse am Hochwasserschutz im Bayerischen Wassergesetz festgehalten wird. Glückwunsch, da haben Sie nämlich einen Punkt erwischt, der in den letzten drei Jahren Ihre Aufgabe in Berlin gewesen wäre. Es fehlt die Bundesgesetzgebung in Berlin, die uns ermöglichen würde, das im Landesrecht zu regeln. Das Ganze ist jetzt Geschichte, wir brauchen also nicht darüber zu reden. Ich hoffe und gehe davon aus, dass die neue Bundesregierung das angehen wird und wir das dann auch umsetzen können. Die Forderung nach der Zuordnung des überragenden öffentlichen Interesses beim Schutz vor Sturzfluten geht völlig am Bedarf vorbei. Wer wie ich aus einer Kommune kommt, die Erfahrung mit Sturzfluten hat – Kallmünz – weiß: Es braucht nicht irgendjemanden in München, der ihnen irgendwas überstülpt, sondern es braucht Leute vor Ort, die sich gemeinsam Gedanken machen und Maßnahmen möglich machen. Da muss man mit dem Landwirt vor Ort reden und schauen, dass man zum Beispiel aus dem Förderprogramm "boden:ständig" oder anderswoher Fördergelder bekommt. Man muss das vor Ort angehen, damit man vor Ort genau auf die Bedarfe bei Starkregenereignissen eingehen kann. Deswegen werden wir unseren bayerischen Weg beim Trinkwasserschutz und beim Hochwasserschutz weiter verfolgen. Wir machen das Ganze mit den Leuten, wir machen das Ganze faktenbasiert. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Und, ganz wichtig, wir tun alles, um die Prozesse zu entbürokratisieren; denn das ist es, was wir brauchen: Wir müssen in den Prozessen schneller werden. Das scheitert nicht am Geld, niemand spart beim Hochwasserschutz. Wir müssen Maßnahmen schneller umsetzen können. Dafür brauchen wir weniger Bürokratie. Das ist unser Ansatz. Ihr Gesetzentwurf ist ein Bürokratiemonster. Deswegen ein klares Nein von unserer Seite. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hier Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 b auf. Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (Drs. 19/6595) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. – Zur Begründung erteile ich Frau Abgeordneter Ramona Storm für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)
Ramona Storm AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Gesundheitswesen vorstellen. Ziel unseres Gesetzentwurfs ist, Schulen wieder zu Orten konzentrierten Lernens und des persönlichen Austausches zu machen. Dabei muss eine klare, rechtssichere Regelung für den Umgang mit mobilen Endgeräten, insbesondere Smartphones, in der Schulgemeinschaft geschaffen werden. Die Digitalisierung hat in nahezu allen Bereichen unseres Lebens und Arbeitens zu gravierenden Veränderungen geführt. Dieser Wandel betrifft auch das schulische Lehren und Lernen in hohem Maße. Digitale Endgeräte bieten zahlreiche Vorteile, beispielsweise eine schnelle visuelle Anschauung und digitale Lernmöglichkeiten über Apps. Gleichzeitig birgt die allgegenwärtige Nutzung mobiler Endgeräte im Schulalltag erhebliche Risiken. Die Verbreitung von Gewalt- und Pornografiematerial, Cybermobbing sowie negative Auswirkungen auf die Konzentration und die kognitive und motorische Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen sind wissenschaftlich bereits umfassend dokumentiert. Eine im Jahr 2023 in der renommierten Wissenschaftszeitung "Nature" publizierte Studie belegt, schon die bloße Anwesenheit eines digitalen Endgeräts in unmittelbarer Nähe kann die Konzentrationsspanne und die kognitive Leistung signifikant negativ beeinflussen. Experten aus Pädagogik, Psychologie und Medizin warnen zudem vor einer übermäßigen Nutzung dieser Geräte, die nachweislich Konzentrationsdefizite und Störungen in der Entwicklung nach sich ziehen kann. Nach aktueller Gesetzeslage in Bayern kann jede Schule im Benehmen mit den Schulforen eigene Regelungen zur Gerätenutzung treffen. Diese Praxis führt vielerorts aber zu Unsicherheiten und Konflikten, etwa wenn Eltern gegen lokale Regelungen vorgehen oder Lehrkräfte sich für ein vorübergehendes Einziehen von Geräten rechtfertigen müssen. Dies schafft keine verlässlichen Rahmenbedingungen, sondern fördert Rechtsunsicherheit und mehr Verwaltungsaufwand für das pädagogische Personal. (Beifall bei der AfD) Der Bayerische Elternverband forderte jüngst aufgrund des gerade genannten Wildwuchses an den Schulen strengere Regelungen und Vorgaben vom Gesetzgeber ein. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir einen klaren und bayernweit einheitlichen Rechtsrahmen. Wir machen die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen sind aber selbstverständlich vorgesehen für den gezielten Einsatz im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen, sofern in Konferenzen beschlossen wird, die Nutzung im Ganztagsangebot, zu schulischen Zwecken oder in begründeten Einzelfällen auch aus medizinischen und inklusiven Gründen zu erlauben. Für Schulen des zweiten Bildungswegs gelten gesonderte Regelungen. Diese neue gesetzliche Regelung entlastet Lehrkräfte und bringt mehr Rechtsklarheit für alle Beteiligten. Sie dient dem Schutz der Konzentration, der Lernatmosphäre und der Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler. Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit zur Nutzung im Unterricht die Vermittlung digitaler Kompetenzen weiterhin gewährleistet. Schulen bleiben somit auch zukünftig Orte der digitalen Bildung, aber mit klarem Primat der Pädagogik und des lebendigen Austauschs unter den Schülern. Anschließend möchte ich betonen: Wir schaffen mit der Gesetzesänderung einen ausgewogenen, praxistauglichen gesetzlichen Rahmen, der sowohl den Herausforderungen der Digitalisierung Rechnung trägt als auch das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt rückt. Die Bayerische Verfassung gibt uns im Artikel 125 auch den expliziten Auftrag zu diesem Handeln: "Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten." Mit unserer Gesetzesänderung können wir der Verfassung endlich wieder gerecht werden. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile dem Kollegen Björn Jungbauer für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Björn Jungbauer CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der AfD ist nicht nur wegen seines geringen Umfangs abzulehnen. Den bekannten Herausforderungen, die sich bei dieser Thematik ergeben, wird damit nicht begegnet. Aus meiner Sicht ist die Regelung einfach zu pauschal. Beispielsweise erfolgt keine Abstufung nach Jahrgangsstufen. Die Veränderungen sind minimal. Ihnen geht es nicht darum, wirklich auf die Handynutzung einzugehen, sondern darum, die Beteiligung auszuschließen. Von daher ist es ganz wichtig, uns diesem Thema anzunähern. Ich werde gleich noch darauf kommen, warum das so wichtig ist. Wenn wir es politisch für zielführend erachten, sollte die Handynutzung beispielsweise abgestuft erfolgen. Es könnte sein, dass wir alle darin übereinstimmen, dass die private Handynutzung in der Grundschule, in der Unterstufe, maximal problematisch ist. Dort hat ein Handy zur Privatnutzung eigentlich nichts verloren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn wir weitergehen in die Mittelstufe, kommen wir vielleicht an der einen oder anderen Stelle zu dem Ergebnis: Ja, eine digitale Mediennutzung ist richtig. An dieser Stelle verweise ich auf die Kabinettsbeschlüsse vom Wochenende im Hinblick auf die Ausstattung mit digitalen Endgeräten. Bei der Mittelstufe werden wir jedoch auch feststellen, dass nur in sehr wenigen Fällen die private Handynutzung und die Nutzung weiterer digitaler Endgeräte wie Smartwatch oder Zweithandy gerechtfertigt sind. Ich denke, die Handynutzung in der Oberstufe ist sicherlich unproblematisch. Die Oberstufe ist selbstbestimmter. Von daher lehnen wir eine pauschale Regelung, die Sie vorschlagen, ab. Wenn wir uns damit beschäftigen, könnte eine entsprechend abgestufte Variante das Richtige sein. Die Experten sagen uns, dass es durch die mobilen Endgeräte verschiedene Probleme gibt. Wir müssen die Ursachen und Wirkungen im Blick haben. Ich glaube und hoffe, dass es unbestritten ist, dass die private Handynutzung an der Schule zu viel Raum einnimmt. An dieser Stelle müssen wir unseren Kindern einen Schutzraum bieten. Eine große Problematik im Zusammenhang mit digitalen Endgeräten ist das Mobbing. Möglicherweise geben wir den Kindern in ihrer Tasche den Gegner 24 Stunden, 7 Tage die Woche und 365 Tage im Jahr mit. Von daher ist es wichtig, dass wir dies betrachten, jedoch nicht so, wie es von Ihnen vorgeschlagen wird, sondern differenziert. Es ist klar, dass der übermäßige Handykonsum negative Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung hat. Wenn wir in der Politik zum Ergebnis kommen, dass wir die Leitplanke ändern müssen, dann sollten wir differenzieren. Die entsprechende Ausführung im BayEUG bietet eine gute und bewährte Form. Wir müssen uns alle fragen: Wie können wir für die Kinder das Recht auf eine analoge Kindheit und ein gesundes Aufwachsen sicherstellen? Ich glaube, was Sie planen, ist der falsche Weg. Beispielsweise soll dem Schulforum die komplette Beteiligungsmöglichkeit genommen werden. Der richtige Weg wäre, sich mit Experten zu unterhalten, Meinungen zu bilden, Entscheidungen zu treffen und diese dann auch wirksam zu überprüfen. Wenn wir Verschärfungen in den Blick nehmen sollten, dann vor allem mit Blick auf das Kind. An dieser Stelle möchte ich die Gelegenheit nutzen, um an alle Eltern einen Appell zu richten: Schauen wir nicht weg, was unsere Kinder mit dem Handy tun. Die Medienerziehung beginnt im Elternhaus. Ich selber habe einen 15-jährigen Sohn. Ich weiß, wie schwer es manchmal ist, die Handynutzung differenziert zu betrachten. Es ist die Aufgabe von uns Eltern und von uns allen, Kindern nicht nur technische Rahmenbedingungen zu geben, sondern vor allem auch Verantwortung als Eltern zu übernehmen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich verweise auf die verschiedenen Anstrengungen, die durch unsere Kultusministerin Anna Stolz in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium unternommen werden. Mit der Konzeption "Mach dein Handy nicht zur Waffe" leisten verschiedene Experten gemeinsam mit den Eltern an der Schule Erziehungs- und Aufklärungsarbeit. Es braucht gerade uns Eltern, um unseren Kindern diesen Rahmen geben. Vielleicht noch zum Schluss: Wir lehnen den Gesetzentwurf ab. Es ist kein guter Stil, durch Abschreiben bei anderen Bundesländern ein neues Gesetz einzubringen, ohne dies auf unseren Freistaat herunterzubrechen. Von daher schlage ich vor, den Gesetzentwurf abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Markus Walbrunn. (Beifall bei der AfD) Bitte schön, Sie haben das Wort.
Markus Walbrunn AfD
Herr Vizepräsident, meine Damen und Herren! Männer, die sich vor laufender Kamera rektal Drogen einführen, präsentiert durch das "Y-Kollektiv", ein öffentlich-rechtliches Schundfunkformat, Homosexuelle im Nahen Osten, die von ihren muslimischen Nachbarn von Dächern geschmissen werden, und Enthauptungsvideos des Islamischen Staates – das sind nur ein paar konkrete Beispiele, über welche Inhalte wir sprechen, wenn es – das muss man wirklich sagen – um die zum Teil verstörenden Videos geht, die heutzutage auf so manchem Handy von Kindern und Jugendlichen kursieren. Vieles von diesem – auch das muss man so sagen – Dreck schafft es über die Handys und Tablets auf unsere Pausenhöfe, verbreitet sich dort wie eine Sommergrippe und stört den Unterricht. Das wollen wir nicht, das will die AfD nicht, und genau deswegen braucht es ein weitgehendes Verbot digitaler Endgeräte an den Schulen, deswegen braucht es diese Gesetzesinitiative. (Beifall bei der AfD) Ich bin Herrn Kollegen Jungbauer tatsächlich dankbar, dass er die Behauptung, wie wir sie von Frau Ministerin Stolz schon gehört haben, dass es schon ein Verbot gebe, nicht einfach wiederholt hat. Das hätte impliziert: Wir müssen nichts weiter unternehmen. Im Moment besteht dieses Verbot zu einem guten Teil nur auf dem Papier. In der Praxis sieht es oftmals anders aus. Es besteht ein Flickenteppich an Regelungen. Von Schule zu Schule wird davon einmal mehr, einmal weniger umgesetzt; aber was nützt schon eine Regelung, wenn sie nur sporadisch gilt? Das ist die Gretchenfrage, und die stellt unter anderem auch Martin Löwe, der Landesvorsitzende des Bayerischen Elternverbands. Die Antwort kann gerne ich geben: Es nützt so viel wie ein Pseudo-Genderverbot, nämlich herzlich wenig. Vor gut drei Jahren wurde das seit 2006 bestehende sogenannte Handyverbot an Bayerns Schulen auf Betreiben der FREIEN WÄHLER weitgehend ausgehöhlt. Wahrscheinlich hätte man es gerne ganz abgeschafft, aber glücklicherweise hat damals die CSU nicht mitgespielt. Herausgekommen ist ein halbgarer Kompromiss, nämlich eine Lockerung, die effektiv den Schwarzen Peter auf die Schulen und Eltern abgewälzt hat. Seitdem können sich die Schulen mit Schülern und Helikoptereltern herumschlagen. Das Ergebnis ist schon allein deswegen ein bisschen ironisch, weil man heute noch Artikel findet, in denen Mitglieder der aktuellen Regierungsparteien genau dieses Flickenteppich-Szenario beklagen. Wenig überraschend ist die Mehrheit der bayerischen Lehrer, laut jüngster bpv-Umfrage 61 %, mit dem Status quo unzufrieden und fordert einheitliche, in der Regel restriktivere Vorgaben des Kultusministeriums zur Nutzung von Handy, Tablet und Co. Weil das bislang unterblieben ist, kommt nun unser Gesetzentwurf ins Spiel. Grundsätzlich gilt weiterhin – das wurde bereits gesagt – ein Verbot digitaler Endgeräte an Schulen des ersten Bildungswegs; aber wir schränken die Zuständigkeiten und Rahmenvorgaben für Ausnahmeregelungen ein, ohne dabei die Möglichkeit, die Geräte für Unterrichtszwecke zu nutzen, generell aufzuheben. Wir beenden damit das Wirrwarr an Bayerns Schulen und unterstützen Schulleiter und Lehrer, klare, einheitliche Regeln zum Wohl unserer Schüler vorzugeben. An der Sinnhaftigkeit einer restriktiven Nutzung von Handys an unseren Schulen kann eigentlich kein Zweifel mehr bestehen. Die vorherige Wortmeldung macht mich durchaus optimistisch, weil wissenschaftliche Empirie und Erfahrungen von Schülern und Lehrern Hand in Hand gehen und eine klare und deutliche Sprache sprechen: Wenn das Handy verschwindet, dann entspannt sich nicht nur das soziale Klima, sondern es steigt auch die Aufmerksamkeit. Nach dem erneuten Pisa-Schock muss uns allen genau daran gelegen sein. (Beifall bei der AfD) Als i-Tüpfelchen auf die zahlreichen positiven Effekte dieser Maßnahme darf man nennen, dass statistisch die schwächsten 20 % der Schüler überproportional von einem Handyverbot profitieren, ohne dass dabei die Leistungsstarken in ihrer Entwicklung behindert werden. Der wichtigste bildungspolitische Kontraindikator, den wir in diesem Land haben, spricht ebenfalls für eine Verschärfung: Berlin lehnt ein Handyverbot ab. Auch darauf sei hingewiesen. Meine Damen und Herren, die Bekämpfung von Schmutz und Schund hat in Bayern Verfassungsrang. Unterstützen Sie deshalb diese Gesetzesinitiative. Machen wir Bayerns Schulen wieder zu einem Hort von Leistung. Kehren Sie mit uns islamistische Gräuelpropaganda und den öffentlich-rechtlichen Schmutz der Funkformate von den Schulhöfen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Herrn Abgeordneten Björn Jungbauer von der CSU-Fraktion das Wort. Bitte.
Björn Jungbauer CSU
Sehr geehrter Herr Kollege Walbrunn, Sie haben in Ihrem Antrag Regelungen vorgesehen, um die Belange von Menschen mit Einschränkungen, die von Barrieren oder sonstigen Handicaps betroffen sind, zu beachten. Dazu eine Frage an Sie: Wir hatten gestern ein Gespräch mit Lehrkräften vom Förderzentrum für geistige Entwicklung, bei dem Ihre Kollegin Frau Storm von einem "artgerechten Umgang" mit diesen Menschen gesprochen hat. Meine Frage ist, ob dieser Terminus von Ihrer Seite Zustimmung erfährt.
Markus Walbrunn AfD
Jetzt habe ich Sie in der Rede ausdrücklich gelobt, und Sie erzählen so eine fiese Geschichte, der ich glücklicherweise begegnen kann, weil ich zufällig mit Frau Storm darüber geredet habe. Sie hat Ihnen in der Sitzung klar gesagt, es ging in diesem Fall um die Art der Behinderung. Ich empfinde es ehrlich gesagt als eine Frechheit, dass Sie Ihre Frage nicht Frau Storm stellen, sondern versuchen, mich hier hineinzureiten; aber glücklicherweise kenne ich den Sachverhalt. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Danke schön. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Dr. Martin Brunnhuber. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Vielen Dank, dass ich das Wort ergreifen darf. Man sollte nicht beleidigt sein. Das ist einfach einmal so im Parlament. Das gehört zum Spiel dazu. Wir sind wegen des vorliegenden Gesetzentwurfs auch nicht beleidigt. Anfangs muss man feststellen, die Welt der Schülerinnen und Schüler, der Kinder und Jugendlichen hat sich verändert. Das ist so. Smartphone-Nutzung ist keine Modeerscheinung mehr. Wahrscheinlich wird sich auch das Internet durchsetzen. Es geht aber noch weiter. Es hat sich nicht nur die Medienwelt verändert. Viele Kinder gehen ohne Frühstück in die Schule. Viele Kinder können nicht mehr Schuhbänder binden. Viele Kinder können nicht mehr face to face kommunizieren, weil sie es verlernt haben oder weil sie es in den Familien nicht mehr lernen. All diese Dinge könnten wir natürlich aufgreifen. Die globale Lösung dafür lautet: Die Schule soll es richten. Meine Damen und Herren, das wird nicht funktionieren. Die Eltern haben einen Erziehungsauftrag, und die Schule kann nicht jedes Problem lösen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Jetzt kommt die Forderung nach einem neuen Gesetz, das wieder etwas verbietet. Würden wir so weitermachen, bräuchten wir ein Gesetz, dass man nur noch Klettverschlussschuhe trägt, weil die Schüler nicht mehr Schuhbänder binden können. Wir bräuchten immer wieder ein Gesetz, das irgendetwas verbietet. Ich glaube, dieses Vorgehen ist falsch. Wir brauchen keine neuen Verbote, wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern wir müssen wieder mehr an die Eigenverantwortung und an den Freiraum für die Expertinnen und Experten vor Ort appellieren. Meine Damen und Herren, Ihre Forderungen im Gesetzentwurf hätten einen wahnsinnigen Bürokratieaufwand zur Folge, den keiner von uns braucht. Wir haben klare Regelungen, die in Artikel 56 Absatz 5 verankert sind. Das haben Sie super ausgeführt. Diese Regelungen kommen nicht einfach so zustande, sondern sie wurden verabschiedet. Sie wachsen nicht einfach im Kühlschrank, sondern sie sind das fundierte Ergebnis aus Prozessen, die man gemeinsam mit der Schulfamilie durchgeführt hat. Das bedeutet, man hat Schulversuche durchgeführt, beispielsweise für die private Handynutzung. Man hat den Medienführerschein eingeführt, man hat einen KI- und Tablet-Führerschein eingeführt usw. Sie haben recht, wir müssen flankierende Angebote entwickeln, und diese müssen unser Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz stützen. Zusammenfassend möchte ich sagen, die Welt dreht sich jeden Tag eine Runde; aber wir müssen die Eltern in die Pflicht nehmen, und meines Erachtens wissen die Eltern nicht mehr, wie sie mit dem übersteigerten Medienkonsum der Kinder umgehen sollen. Da liegt der Hase im Pfeffer. Ich denke, wir müssten die Eltern unterstützen und einen Elternratgeber herausgeben, der nichts mit der Schule zu tun hat, um die überdimensionierte Handynutzung, die Bildschirmzeiten von 60 bis 70 Stunden in der Woche einschränken zu können und wieder zu einem guten sozialen Miteinander zu kommen. Ihr Gesetzentwurf verlagert dieses Problem von der Schule auf den Nachmittag. Wenn die Handynutzung in der Schule eingeschränkt wird, wird sie nur verlagert. Unser Ansinnen ist – das hat Herr Jungbauer gut ausgeführt –, dass wir nicht verlagern, sondern begleitende Angebote in der Schule etablieren, dass wir die Schulfamilie selber entscheiden lassen, inwieweit sie das Handy zulässt. Die Gesetzeslage ist, dass das Handyverbot bereits existiert. Sie sagen: Mit dem Handyverbot wird alles besser. Das ist eine Mär. Insgesamt ist die bestehende Gesetzeslage ausreichend. Das ist festzustellen. Wir müssen an flankierenden Angeboten weiterarbeiten und gesamtgesellschaftlich extrem kritisch dahinterstehen, beobachten und nachjustieren. Wenn wir nicht alle zusammen an diesem Thema arbeiten, wird uns eine Generation flöten gehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist der Kollege Benjamin Adjei für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte, Sie haben das Wort.
Benjamin Adjei GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem letzten Satz, Herr Walbrunn, haben Sie gerade noch einmal ganz klar dargestellt, was eigentlich die ideologische Idee hinter dem Gesetzentwurf ist. Sie haben Medienschelte betrieben, Sie haben sich gegen Lehrerinnen und Lehrer ausgesprochen, und genau das treibt Sie bei diesem Gesetzentwurf an. Ein pauschales Verbot, wie Sie es fordern, verkennt dabei die Realitäten in unserem Land: Digitale Medien, digitale Geräte sind bereits Teil unseres Lebensalltags geworden und natürlich auch Teil eines modernen Unterrichts. Sie werden genutzt zum Recherchieren, zum Präsentieren und auch zum Kommunizieren und Interagieren. Sie sind Teil eines gelebten modernen Unterrichts und Teil des Lebens vor und nach der Schule. Ein pauschales Verbot, wie Sie es fordern, behindert damit die pädagogische Arbeit von Lehrkräften, aber auch die Kompetenzvermittlung gegenüber Schülerinnen und Schülern. Gleichzeitig lese ich aus der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf einen ganz irritierenden Grundton heraus: Sie unterstellen den Lehrkräften und Schulleitungen, dass diese nicht in der Lage wären, den Gebrauch von digitalen Medien, insbesondere von Smartphones, sinnvoll zu regeln. Sie sprechen ihnen die Kompetenzen ab, Regeln aufzustellen, diese durchzusetzen und am Ende pädagogisch zu begleiten. Die Lehrkräfte verdienen im Gegensatz zu Ihren Forderungen unser Vertrauen und keine Bevormundung. Schulen brauchen Gestaltungsspielraum und keine dirigistischen Einheitsregelungen. Die aktuellen Regelungen – das haben meine Vorredner bereits ausgeführt – gewähren im Moment genau diesen Spielraum. Schulen können frei entscheiden, ob, wie und wann sie die Smartphone-Nutzung ermöglichen und wann sie diese untersagen, angepasst an die Altersstufe der Schülerinnen und Schüler, die Schulform und das pädagogische Konzept. Ein generelles, undifferenziertes Verbot, wie Sie es fordern, wäre ganz im Gegenteil ein bildungspolitischer Rückschritt und gleichzeitig – das ist fast das Schlimmere – ein Ausdruck politischen Misstrauens gegenüber den Menschen, die tagtäglich wertvolle Arbeit für die Bildung und Erziehung von jungen Menschen in diesem Land leisten. Deshalb stehen wir so wie auch die bisherige Regelung im Gesetz für Verantwortung statt Verbote. Wir stehen für Vertrauen statt Kontrolle, und wir stehen für Pädagogik statt Populismus. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ganz entschieden ab und bestätigen weiterhin die Regelung, wie sie im Moment getroffen ist. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Lachen bei der AfD) Ein Nutzen des vorliegenden Gesetzentwurfes zum totalen, zum pauschalen Verbot aller digitalen Endgeräte an den Schulen hier in Bayern ist für die Schülerinnen und Schüler nicht erkennbar. Vielmehr wird deutlich, wie oberflächlich, wie unreflektiert die AfD nach Aufmerksamkeit giert, ohne sich vorher mit den Gegebenheiten an den bayerischen Schulen auseinanderzusetzen. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler an den Schulen grundsätzlich verbieten und nennen dann einige Ausnahmen. Da entstehen bei mir schon viele Fragezeichen: Was wollen Sie denn jetzt eigentlich? Die Formulierung im Gesetzestext ist aus meiner Sicht unreflektiert, oberflächlich und schlampig. Darüber hinaus kurzsichtig. Sie ignoriert einfach die Realität an den Schulen. Vielleicht wissen Sie es noch nicht, aber es gibt mittlerweile an den Schulen iPad-Klassen, es gibt multifunktionale Schulgeräte, es gibt Schülergeräte, und übrigens an Grund- und Förderschulen sind die Handys längst verboten. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Nutzung dieser Geräte bringt große Herausforderungen für die Schulgemeinschaft mit sich: Ablenkung, übermäßige Nutzung und Cybermobbing, um nur einige zu nennen. Ja, die Bildschirmzeit muss bei vielen Kindern und Jugendlichen eingeschränkt werden. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Anstatt mit platten Generalverboten zu kommen, die an allen Schulen umgesetzt werden sollen, die sich gar nicht umsetzen lassen, brauchen wir einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten an unseren Schulen. In Bayern existiert seit drei Jahren eine Regelung – meine Vorredner haben es bereits gesagt –, die sich bewährt hat. Ich war diese Woche wieder an einem Gymnasium zu Besuch. Da hat mir die Schulleitung erzählt, dass es mittlerweile Handygaragen gibt, in die die Schülerinnen und Schüler ihre Handys vor dem Unterricht legen können. Das hat sich gut bewährt, und diese Vorgehensweise wird in den Schulforen besprochen, sodass alle diese Regelungen mittragen können. In Bayern existieren also gute Regelungen, und viel mehr muss eigentlich zu diesem Gesetzentwurf gar nicht gesagt werden. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Bildung und Kultus als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch darauf hinweisen, dass unter den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder zwei Wahlen mit Namenskarte und Stimmzettel stattfinden werden. Ich bitte Sie daher, Ihre Stimmkartentasche, soweit noch nicht geschehen, aus dem Postfach vor dem Plenarsaal abzuholen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 c auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Gesetz über das Beflaggen öffentlicher Gebäude (Bayerisches Beflaggungsgesetz - BayBeFlagG) (Drs. 19/6689) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden nicht miteinander verbunden. Zur Begründung erteile ich dem Abgeordneten Jörg Baumann für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Jörg Baumann AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 22 Absatz 2: "Die Bundesflagge ist schwarz-rotgold." – Diese Farbzusammenstellung ist kein Zufall und wird durch einen historisch verbürgten Ausspruch aus den Befreiungskriegen bestätigt: "Aus der Schwärze der Knechtschaft durch blutige Schlachten ans goldene Licht der Freiheit". – Aber das ist nicht alles; denn die Farbgebung knüpft an eine lange Tradition an: Sie ist Sinnbild für Einheit, Freiheit und Demokratie. Vielleicht ist auch das der Grund, warum Angela Merkel unsere deutsche Fahne angewidert, voller Verachtung und Kopfschütteln von der Bühne geworfen hat. (Toni Schuberl (GRÜNE): Na, na, na! Schämen Sie sich! – Zurufe) Sie steht damit exemplarisch für die Politik der letzten 20 bis 30 Jahre, ein beispielloser Niedergang durch Geringschätzung des Eigenen und Überhöhung des anderen. (Beifall bei der AfD) Dieser Niedergang, diese Selbstverachtung hat jetzt ein Ende. Denn es ist wieder einmal die AfD, die einen Gesetzentwurf vorlegt, der den Deutschen Hoffnung gibt, der den Deutschen sagt, ihr seid wer, steht auf, schämt euch nicht, ihr seid großartig! (Beifall bei der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): So ein peinlicher Auftritt!) Hebt die von Merkel weggeworfene Fahne auf und zeigt sie der Welt, ihr dürft stolz sein, ihr dürft deutsch sein! Ja, wir bekennen uns klar zu Deutschland, klar zu Bayern, klar zu jeder regionalen Eigenheit von Aschaffenburg bis Berchtesgaden, klar zur eigenen Identität. Wieder einmal wird es die CSU sein, die diesen Gesetzentwurf ablehnt und sich mit den linken antideutschen Kräften gemeinmacht. (Widerspruch bei der CSU – Zurufe von den GRÜNEN – Toni Schuberl (GRÜNE): Na, na, na! – Zuruf der Abgeordneten Ruth Müller (SPD)) Der CSU scheint der Aufenthalt im selbst gewählten Gefängnis mit dem Namen "Brandmauer" zu gefallen. Aber eines ist klar, liebe CSU: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit. (Beifall bei der AfD) Unser Entwurf zur Beflaggung aller öffentlichen Gebäude ausschließlich mit der Fahne Deutschlands, der bayerischen Fahne und den regionalen Fahnen zwingt Sie erneut, Farbe zu bekennen. Sie werden erneut scheitern. Ihnen mag die Tragweite nicht bewusst sein, und das ist gut so. Zeigen Sie Ihr wahres Gesicht. Am besten beantragen Sie wieder keine Überweisung, sondern eine direkte Abstimmung. Zeigen Sie, dass der CSU die Demokratie lästig und ein Klotz am Bein ist. Immer mehr Menschen habe die Nase voll von der EU, von offenen Grenzen und der immer größer werdenden Gleichgültigkeit Ihrerseits gegenüber den Deutschen und Deutschland. Der Wähler hat sich von der letzten Wahl eine Wende erhofft. Stattdessen gibt es nicht einmal mehr ein Weiter-so, sondern nur ein Schlechter. Außenminister Wadephul bringt es auf den Punkt: Auf deutsche Ansprüche müsse keine Rücksicht genommen werden. Wir von der AfD werden diese Politik, die den deutschen Patriotismus kleinhält und den Deutschen das Selbstvertrauen nimmt, beenden. Ab sofort und nicht nur in diesem besonderen Monat sind alle aufgerufen, die Farben und Flaggen ihres Heimatlandes mit Stolz zu tragen. Kein Deutscher muss sich jemals wieder schämen, unser Schwarz-Rot-Gold zu tragen. Damit das so ist, wird jetzt ordentlich beflaggt, und zwar an allen staatlichen Gebäuden, ohne die Buchstabensalat-Flagge, ohne die EU-Flagge, ohne die Ukraineflagge. Schluss mit diesem Unsinn! (Beifall bei der AfD) Öffentliche Gebäude sind keine Reklametafeln, sondern sie sind für die Bürger des Landes da und darum entsprechend zu beflaggen. Alles andere ist eine Beleidigung und eine Missachtung unseres Heimatlandes. Nicht mit uns! Wir sagen Ja zu Deutschland, wir sagen Ja zu Bayern, und wir sagen Nein zu Ideologien. – Zum Schluss wünsche ich Ihnen allen einen erholsamen Urlaub und einen schönen Stolzmonat. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Danke schön für Ihre Begründung. – Ich eröffne nun die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich erteile dem Kollegen Peter Wachler für die CSU-Fraktion das Wort. (Toni Schuberl (GRÜNE): ‚Antideutsch‘ wird nicht gerügt und das, was er über Merkel gesagt hat? – Zuruf von der AfD: Stimmt doch!)
Peter Wachler CSU
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Es beginnt, wenn man vergisst, wie es anfängt. – Diesen Satz möchte ich heute an den Anfang meiner Rede stellen. Er ist keine Drohung, er ist kein Pathos, sondern eine schlichte Mahnung aus der Geschichte. Worum geht es? – Die AfD-Fraktion beantragt ein Gesetz über das Beflaggen öffentlicher Gebäude. Auf den ersten Blick mag das harmlos erscheinen, verwaltungstechnisch geradezu banal. Doch bei genauerem Hinsehen offenbart sich etwas, das an eines unserer dunkelsten Kapitel erinnert. (Widerspruch bei der AfD – Zuruf von der AfD: So eine Themaverfehlung!) Ich gehe sogar noch weiter. Dieses Gesetz ist ein politischer Angriff, ein Angriff auf Vielfalt, (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) ein Angriff auf Toleranz, ein Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung in ihrer gelebten Form. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Widerspruch und Lachen bei der AfD) Was fordert denn dieser Gesetzentwurf konkret? – Er fordert, dass alle staatlich genutzten Gebäude in Bayern dauerhaft beflaggt werden, (Matthias Vogler (AfD): Zu Recht!) und zwar ausschließlich mit der Bundesflagge, der bayerischen Staatsflagge sowie, je nach Vorhandensein, gerne noch mit einer kommunalen Flagge. Interessant dabei: Die Europaflagge taucht da überhaupt gar nicht mehr auf. (Zuruf von der AfD: So ist es! – Zuruf von der AfD: Hört, hört! – Zuruf von der AfD: Wozu auch?) – Passen Sie auf! – Ausdrücklich verboten werden sollen alle sogenannten Sonder- und Aktionsfahnen. Damit gemeint sind die Regenbogenflagge, die Fahne der Ukraine, die Fahne Israels, Zeichen für Vielfalt, für Inklusion, für Solidarität, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist keine neutrale Verwaltungsvorschrift, das ist keine technische Klarstellung; das ist eine politische Aussage, die klare Fronten zieht gegen das, was nicht ins eigene Weltbild passt, gegen Menschen, die sich unter einem bunten Zeichen sichtbar machen wollen, gegen die europäische Idee, gegen die Demokratie, wie wir sie verstehen, offen, plural und solidarisch, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Schon heute ist in der sogenannten Flaggen-Verwaltungsanordnung ganz klar geregelt, wann und wie an staatlichen Gebäuden geflaggt wird, welche Hoheitszeichen verwendet werden und unter welchen Bedingungen auch andere Flaggen gehisst werden dürfen. Die kommunalen Gebietskörperschaften entscheiden im Rahmen ihrer verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltung eigenständig, ob und wie sie beflaggen. Das heißt, die Rechtslage ist völlig klar. Sie ist praktikabel. Sie bewährt sich im Alltag. Es besteht absolut keine Notwendigkeit, aus dieser Regelung ein Gesetz zu machen, außer – jetzt aufgepasst – man verfolgt damit ein politisches Ziel, und genau das tut die AfD hier. (Lachen bei der AfD) Die Begründung des Gesetzentwurfs spricht von einem Flickenteppich an Fahnen, von einer Beliebigkeit, von einer Mode, die zu Verwirrung führe. – Wer so argumentiert, macht klar, worum es wirklich geht. Es geht um die ganz bewusste Ausgrenzung gesellschaftlicher Gruppen. Es geht darum, Vielfalt als Bedrohung zu framen. Es geht darum, demokratische Ausdrucksformen als Verirrung abzuwerten. Es geht nicht um Staatssymbole. Es geht um eine politische Agenda – eine Agenda, die auf Uniformität und auf Ausschluss setzt. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Die bewusste Reduzierung von Symbolik auf staatlich festgelegte Zeichen, die Ablehnung pluraler Ausdrucksformen und das Streben nach einheitlicher Erscheinung kennen wir aus den dunkelsten Kapiteln deutscher Geschichte, meine Damen und Herren. (Widerspruch bei der AfD) – Nein, nein, nein, Sie brauchen gar nicht zu schreien. – Mir geht es auch nicht darum, plumpe Gleichsetzungen zu ziehen. (Christoph Maier (AfD): Unsachlich!) Aber ich sage Ihnen mit aller Deutlichkeit: Wer die Sichtbarkeit gesellschaftlicher Vielfalt aus dem öffentlichen Raum verdrängen will, öffnet einer Geisteshaltung die Tür, die wir in Deutschland zu Recht überwunden glaubten. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Deshalb gilt: Es beginnt, wenn man vergisst, wie es anfängt. – Nein, ich lasse keine Zwischenbemerkung zu. Dann ist da noch der bewusste Ausschluss der Europaflagge. Auch das ist wirklich ein ganz, ganz deutliches Signal. Die europäische Ebene wird ausgeblendet; sie wird visuell eliminiert, (Matthias Vogler (AfD): Es ist kein Staat!) obwohl Bayern wie kein anderes Bundesland von der Europäischen Union profitiert, wirtschaftlich, politisch, kulturell. Gerade jetzt, in Zeiten von Spaltungstendenzen, von Kriegen, von einem erstarkenden Populismus, braucht es das sichtbare Bekenntnis zu Europa, auch vor unseren Rathäusern, auch vor unseren Schulen, auch vor unseren Landtagsgebäuden, auch vor der Staatskanzlei. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Eine Regenbogenfahne an einem Rathaus ist kein Zeichen von Beliebigkeit. Sie ist ein Bekenntnis, (Lachen bei der AfD) dass auch queere Menschen Teil unserer Gesellschaft sind, dass Ausgrenzung hier keinen Platz hat, dass Vielfalt nicht nur geduldet, sondern gewürdigt wird, meine Damen und Herren. (Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Wer sich von einer Regenbogenfahne verwirrt fühlt, offenbart nicht ein Problem der Symbolik, Frau Ebner-Steiner, der offenbart ein gestörtes Verhältnis zur Wirklichkeit einer vielfältigen Gesellschaft. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Wir sind eine freiheitliche Demokratie, und in einer solchen Gesellschaft sind nicht die gleichgeschalteten Zeichen die stärksten, sondern die Zeichen für eine Vielfalt an Stimmen, an Farben, an Formen, auch und gerade im öffentlichen Raum. Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist unnötig. Er ist unsachlich, und er ist unseriös. Er ist gefährlich. Er ist Ausdruck einer politischen Weltanschauung, die nicht unser Bayern, nicht unser Menschenbild und nicht unser Staatsverständnis widerspiegelt. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Lachen bei der AfD) Wir brauchen keine gesetzlich verordnete Symboleinfalt, sondern ein sichtbares Zeichen für gelebte Demokratie, für Vielfalt, für Selbstverwaltung, für Weltoffenheit. Ich lehne diesen Gesetzentwurf deshalb entschieden ab und rufe alle Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus auf, das heute auch zu tun. Zeigen wir Haltung, heute und jeden Tag aufs Neue! Es beginnt, wenn man vergisst, wie es anfängt. (Lebhafter Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)
Alexander Hold
Danke, Herr Kollege. – Nun erteile ich zu einer Zwischenbemerkung dem Abgeordneten Benjamin Nolte, AfD-Fraktion, das Wort.
Benjamin Nolte AfD
Vielen Dank, Herr Demokrat Wachler. (Lachen bei der AfD) Das ist interessant, wie sehr Sie sich von unseren Nationalfarben getriggert fühlen. Das war eine Rede, die ich bei linken, grünen oder sonstigen Spinnern erwartet hätte. (Widerspruch der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE) – Felix Locke (FREIE WÄHLER): "Spinnern" hat er gesagt, oder?) Ich habe eine Frage: Hier oben stand jetzt gerade CSU. Ist das ein Fehler, oder ist die CSU jetzt endgültig im linken antideutschen Lager angekommen? (Beifall bei der AfD)
Peter Wachler CSU
Herr Kollege Nolte, wer hier in diesem Haus andere Kolleginnen und Kollegen als "Spinner" bezeichnet, der darf keine seriöse Antwort auf diese Zwischenbemerkung erwarten. (Anhaltender Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Florian Köhler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Florian Köhler AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitbürger! Sehr geehrter Herr Wachler, gerade der Anfang Ihrer Rede hat gezeigt, dass Sie sich eigentlich nur mit zwölf sehr dunklen Jahren beschäftigt haben, (Volkmar Halbleib (SPD): Für Sie ist das ein Vogelschiss!) aber garantiert nicht mit den Befreiungskriegen, der Urburschenschaft und der bürgerlichen Märzrevolution von 1848. Das hat sicherlich etwas mit Selbsthass zu tun, aber nichts mit Geschichtskenntnis. (Beifall bei der AfD) Ich muss noch etwas sagen, weil man sich hier aufregt, dass man das Wort "Spinner" gesagt hat: (Volkmar Halbleib (SPD): Die zwölf Jahre waren ein Vogelschiss nach Ihrer Auffassung!) Ich wurde im Ausschuss von den GRÜNEN auch schon als Depp bezeichnet. Da gab es auch keine Beschwerden. (Zuruf) – Das war bei der Anhörung, beim Bericht der Staatsregierung mit Herrn Aiwanger. Da hat Frau Barbara Fuchs damals gesagt: Die Spinner hatten hier ihre Freude. – Das habe ich sogar noch einmal wiederholt und im Protokoll vermerken lassen, weil sie es sich nicht getraut hat. Aber gut, das sage ich nur am Rande. – Liebe Mitbürger, wir leben in einer Zeit, in der unsere Identität, unsere Werte und unsere Geschichte auf dem Prüfstand stehen. (Volkmar Halbleib (SPD): Ja, durch die AfD!) Überall in unserem Land sehen wir vor öffentlichen Gebäuden Flaggen wehen; aber viel zu oft ist es nicht die eigene Flagge, die uns alle eint, die Flagge, die für unser Land, für unsere Einheit und für unsere Stärke steht, die schwarz-rot-goldene Deutschlandfahne. In den Vereinigten Staaten ist es selbstverständlich, dass an öffentlichen Gebäuden die Stars and Stripes wehen. Die Flagge steht für Einheit, Freiheit und die gemeinsame Geschichte des Landes. (Zuruf von der AfD) Das ist nicht nur ein Ausdruck von Patriotismus und nationaler Identität. Diese Praxis stärkt den Zusammenhalt und vermittelt Stolz auf die Nation. Warum tun wir das in Deutschland nicht genauso konsequent? (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Unsere Flagge Schwarz-Rot-Gold und unsere Bayernflagge sind starke Symbole für unsere Demokratie, für unsere Geschichte und für unsere Werte. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) Obwohl die Ukraine im Verdacht steht, die Nord-Stream-Pipelines – also kritische Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland – in die Luft gesprengt zu haben, gestattete der Ministerpräsident in der Vergangenheit, die Beflaggung mit der ukrainischen Nationalflagge als Zeichen der Solidarität mit der Ukraine. Das kann man immer wieder in Deutschland beobachten: 2015 bei der Aufnahme illegaler Einwanderer, 2018 bei der Klimahysterie, 2020 bis 2022 bei der Corona-Grippewelle, auch seit 2022 in Bezug auf die Ukraine will man Moralweltmeister sein. Das überrascht nicht; aber es ist falsch, aus dem Glauben der eigenen Weltgewandtheit heraus öffentliche Gebäude zu beflaggen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Öffentliche Gebäude sind kein Ort zur Betonung einzelner Gruppen oder Ideologien; sie müssen weltanschaulich neutral bleiben und die gesamte Gesellschaft repräsentieren. Das Hissen von Sonderflaggen erweckt den Eindruck, dass bestimmte Gruppen wichtiger sind als andere. Im Trend ist derzeit das Hissen der LGBTQ- oder auch der Regenbogenflagge. Die Regenbogenflagge wird heute oft mit einer spezifischen Ideologie in Verbindung gebracht, die alle teilen. Aber nicht einmal die eigene Community teilt diese Ideologie. Wenn Politiker ihre bunten Ideen zeigen wollen, sollten sie das zu Hause tun, nicht an unseren Rathäusern. (Beifall bei der AfD) Wenn Landräte, Oberbürgermeister oder andere Amtsträger den Verlust ihres Damenrads queersensibel anzeigen wollen, dann gibt es da sicherlich andere Möglichkeiten als das Beflaggen von öffentlichen Gebäuden mit der Regenbogenflagge. Wenn Sie Männer mit Erfahrung brauchen, müssen Sie nur die grüne Fraktion befragen; die haben während ihres Regenbogenempfangs sogar Männer in Minirock und Strapsen durch den Landtag geführt. Ob das der Würde des Hauses entspricht, dahinter stelle ich einmal ein großes Fragezeichen. (Beifall bei der AfD) Jeder soll leben, wie er will. Jeder soll auch lieben, wen er will; aber ich sage es einmal so: Fetische oder gewisse Neigungen lebt man zu Hause aus. Im Landtag oder an öffentlichen Gebäuden hat das nichts verloren. (Beifall bei der AfD) Genau deshalb sollten an öffentlichen Gebäuden neutrale, uns alle repräsentierende Fahnen hängen. Wir sind stolz darauf, dass wir in Deutschland leben dürfen, und das ist auch das Zeichen an die Welt, wenn wir unsere Fahnen präsentieren. (Zurufe der Abgeordneten Florian Siekmann (GRÜNE) und Volkmar Halbleib (SPD)) Da heißt es dann: Die sind stolz, die stehen zu ihrer Heimat. – Überall anders ist das möglich, anscheinend nur bei uns nicht. Bei uns wird das teilweise auch in der Schule geleugnet. (Volkmar Halbleib (SPD): Ihr Problem ist: Sie stehen nicht zum Grundgesetz, und Sie stehen nicht zur Bayerischen Verfassung! – Unruhe)
Alexander Hold
Ich bitte um etwas mehr Ruhe. – Und Sie muss ich bitten, zum Ende zu kommen.
Florian Köhler AfD
Von daher ist es an der Zeit zu sagen: Genug ist genug. Wir wollen unsere Fahne zurück. Wir wollen Weiß-Blau und Schwarz-Rot-Gold vor jedem Rathaus, vor jeder Schule, vor jedem Gericht; denn das sind die Symbole, die uns alle vereinen. Das sind Symbole, die sagen: Wir sind Deutschland, wir sind Bayern, –
Alexander Hold
Kommen Sie bitte zum Ende. Ihre Redezeit ist vorbei.
Florian Köhler AfD
– wir sind Franken, wir sind Schwaben, und wir sind stolz darauf. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich dem Abgeordneten Toni Schuberl für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Köhler, Schwarz-Rot-Gold sind die Farben des demokratischen Deutschlands, und sie wehen – und zwar ausnahmslos – vor jedem Rathaus, vor jedem Parlament in Deutschland, und das ist auch gut so. Mich würde interessieren, was Sie dazu sagen, wenn Mitglieder Ihrer Partei, Mitglieder der AfD, hinter schwarz-weiß-roten Flaggen hergehen.
Alexander Hold
Bitte, Herr Kollege.
Florian Köhler AfD
Dazu könnte ich etwas sagen, wenn Ihre Behauptung der Wahrheit entspräche; aber sie stimmt halt nicht. (Beifall bei der AfD) Herr Schuberl, abgesehen davon gibt es auch die schwarz-rot-weiße Fahne. (Zuruf: Schwarz-weiß-rot!) – Schwarz-weiß-rot, Entschuldigung. Diese Fahne repräsentiert die Zeiten des Kaiserreichs. Auch das zeigt einmal mehr, dass Sie sich nur mit zwölf Jahren Geschichte, aber nicht mit der ganzen deutschen Geschichte beschäftigt haben. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Martin Scharf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Martin Scharf FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin stolz, Bayer, Deutscher und Europäer zu sein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Ich bekenne mich auch dazu, und dazu brauche ich nicht diesen Gesetzesentwurf. (Zuruf) Dieser heute zur Debatte stehende Gesetzesentwurf über das Beflaggen öffentlicher Gebäude ist aus mehreren Gründen klar abzulehnen. Ich komme zunächst zur rechtlichen Bewertung. Die Beflaggung öffentlicher Gebäude ist in Bayern seit Jahren durch die Flaggen-Verwaltungsanordnung geregelt. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Warum soll man dann jetzt hier etwas Neues schaffen? – Die Flaggen-Verwaltungsanordnung gewährleistet eine klare, sachlich begründete und differenzierte Handhabung ohne ideologische Engführung. Die AfD möchte diese gelebte Praxis nun durch ein starres Gesetz ersetzen, das genau diese Flexibilität abschafft und ein Problem zu lösen vorgibt, das es nicht gibt. Die bewusste Entscheidung für eine anlassbezogene Beflaggung, wie sie bislang erfolgt, ist kein Zeichen von Beliebigkeit. Im Gegenteil; sie stärkt aus meiner Sicht die Symbolkraft einer Flagge. Die Flagge wird wahrgenommen, wenn sie etwas Besonderes signalisiert: einen Gedenktag, einen Feiertag, eine politische Aussage. Würde jedes öffentliche Gebäude dauerhaft beflaggt werden, würde aus meiner Sicht dieser Eindruck verloren gehen. Das ist nicht nur meine persönliche Einschätzung, sondern die gelebte und begründete Praxis in Bund und Ländern. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass mit der geforderten Regelung in das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht unserer Kommunen eingegriffen würde. Den Gemeinden ist es selbst überlassen, ob sie zum Beispiel ihr Rathaus dauerhaft beflaggen. Das ist Ausdruck kommunaler Verantwortung. Die Materie gehört nicht in ein zentralistisch geprägtes Landesgesetz. Mit dem Gesetzentwurf der AfD würde die Entscheidungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt und unnötig gesetzlich fixiert. Besonders problematisch ist die Argumentation, wonach sogenannte Sonder- und Aktionsfahnen, etwa die Regenbogenflagge, die hoheitliche Symbolik schwächen würden. Ich sehe das anders. Solche Flaggen sind ein Zeichen gesellschaftlicher Haltung. Sie stehen nicht in Konkurrenz zur Staatsflagge, sondern ergänzen sie dort, wo politische und gesellschaftliche Verantwortung sichtbar gemacht wird, zum Beispiel bei Aktionstagen gegen Diskriminierung. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Wir sollten uns nicht mit solchen Gesetzentwürfen aufhalten; denn wir haben in diesem Hause Wichtigeres und Nötigeres zu tun. Wir würden hier etwas schaffen, was es nicht braucht; deshalb klare Ablehnung seitens unserer Fraktion. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und den GRÜNEN)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Florian Siekmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Florian Siekmann GRÜNE
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die AfD veranstaltet heute wieder ihr Gesetzgebungstheater. Diesmal will die AfD allen Ernstes die Regenbogenflagge verbieten und die Europaflagge gleich mit. Sie von der AfD tun so, als sei die Regenbogenflagge eine Gefahr für unsere bayerische Identität. Das Gegenteil stimmt. Die Regenbogenflagge ist ein historisches Symbol Süddeutschlands. Ich gebe Ihnen gerne Nachhilfe in deutscher und bayerischer Geschichte; denn Sie haben das wieder bitter nötig. (Beifall bei den GRÜNEN – Christoph Maier (AfD): Hören Sie auf, die Flagge zu missbrauchen!) Blicken wir einmal auf die Zeit der großen Bauernkriege zurück, auf das Jahr 1525, vor 500 Jahren. Die Bäuerinnen und Bauern in Süddeutschland sind unter der Regenbogenflagge aufgestanden. Sie kämpften damals nicht für Macht oder Reichtum. Sie kämpften für Freiheit, für das Ende der Leibeigenschaft, für Gerechtigkeit und für Menschenwürde. Der Regenbogen war ihr Banner als Zeichen der göttlichen Gemeinschaft mit den Menschen, mit allen Menschen, ohne dass dabei jemand ausgegrenzt oder diskriminiert wurde. Diese Menschen damals, 1525, waren einfache Leute vom Land. Sie hatten mehr Gespür für Demokratie und Freiheit als die Fraktion rechts außen in diesem Parlament heute. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Wer heute, wie die AfD, ideologisch verblendet die Regenbogenflagge verbieten will, hat es nicht nur auf die queere Community abgesehen, sondern verhöhnt die Geschichte des sozialen Aufbruchs und der sozialen Bewegung in unserem Land, von den ersten Bauernaufständen bis zur modernen Demokratie. Die Regenbogenflagge steht heute wie damals für gleiche Überzeugungen. Sie steht für Vielfalt statt Unterwerfung, für Gerechtigkeit statt Ausgrenzung, für Sichtbarkeit statt Schweigen, für Liebe statt Hass. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich sage Ihnen ganz persönlich als schwuler Mann und als Teil der queeren Community: Wir lassen uns nie wieder unsichtbar machen, erst recht nicht von Ihnen! (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Damals, vor 500 Jahren, haben sich gierige Fürsten, die ihre Macht nicht teilen wollten und das Volk ausgebeutet haben, gegen den Regenbogen gestellt. Sie hatten Angst vor selbstbestimmten Menschen. In dieser unheiligen Tradition steht heute die AfD in diesem Parlament mit ihrem Gesetzentwurf. Das ist eine Schande. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir GRÜNE sagen: Die Regenbogenflagge bleibt! Sie bleibt an Rathäusern, sie bleibt auf Plätzen, sie bleibt vor Ministerien, und sie bleibt bei uns am Landtag. Bayern ist das Bundesland mit den allermeisten CSDs in Deutschland. Darauf bin ich als Landespolitiker richtig stolz. Diese bunte und selbstbestimmte Gesellschaft bekommen Sie nicht weg, auch wenn Sie es zusammen mit Ihrem rechtsextremistischen Vorfeld bei Protesten gegen CSDs immer wieder versuchen. Sie haben keine Chance. (Beifall bei den GRÜNEN) Herr Köhler, Sie haben sich beschwert, wir würden immer nur auf die dunklen Jahre der deutschen Vergangenheit schauen. Ich habe jetzt einmal auf die bunten Jahre der deutschen Vergangenheit geschaut. Diese Jahre zeigen: Die Regenbogenflagge passt sehr gut zu unserer Deutschlandflagge, sie passt zu unserer Bayernflagge und sie passt zu unseren Gemeindeflaggen als Ausdruck von Demokratie und Freiheit in unserem Land. Der Regenbogen ist unsere Vergangenheit, und er wird auch unsere Zukunft in Bayern sein. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Herr Kollege, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat der Abgeordnete Florian Köhler von der AfD-Fraktion das Wort.
Florian Köhler AfD
Herr Siekmann, ich muss schmunzeln. Sie tun hier den Bauern, die in den Bauernkriegen gekämpft haben, wirklich Unrecht. Diese Bauern haben damals richtig heftige Kämpfe geführt. Es war brutal, was sie damals durchgestanden haben. Diese Bauern hatten mit Sicherheit nicht das im Sinn, was später damit in Verbindung gebracht wurde, nämlich dass irgendwelche Männer in Minirock und Strapsen hier im Landtag die Gänge unsicher machen. Ich glaube, das ist ein gehöriger Unterschied. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den GRÜNEN) Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie fragen – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Alexander Hold
Ich bitte um Ruhe. Das Wort hat im Moment der Herr Abgeordnete Köhler.
Florian Köhler AfD
Ich frage Sie: Halten Sie den Landtag als öffentliches Gebäude für einen geeigneten Ort für so etwas? Diese Leute können doch in ihrer Freizeit machen, was sie wollen. Das gilt auch für ihr Schlafzimmer. Das ist mir völlig wurscht. Aber halten Sie es für in Ordnung, dass in einem öffentlichen Gebäude, im Landtag, Veranstaltungen mit Männern in Frauenkleidern bzw. in Röcken und Strapsen durchgeführt werden? (Unruhe)
Alexander Hold
Bitte, Herr Kollege Siekmann. – Jetzt bitte ich wirklich endgültig um Ruhe.
Florian Siekmann GRÜNE
Herr Köhler von der AfD, die Bauern haben damals um eines gekämpft, nämlich um Freiheit. Sie kämpften für die Freiheit von Leibeigenschaft und dafür, entscheiden zu dürfen, was sie machen, wie sie arbeiten und was sie tragen. Das ist Freiheit im wahrsten Sinne. Dafür hat auch die queere Community in diesem Land lange gekämpft. Nach der Ermordung in den KZs wurden die Homosexuellen als letzte Gruppe als Opfer des Holocaust anerkannt. Dann kämpften sie lange dafür, nicht mehr über das Strafrecht drangsaliert zu werden. Und ja, sie kämpften auch dafür, dass sie anziehen können, was sie anziehen möchten. Daran ist nichts falsch. Das ist Freiheit, wie wir sie in unserem Land verstehen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Alexander Hold
Danke, Herr Kollege. – Während sich die Gemüter wieder etwas abkühlen, nutze ich die Gelegenheit, auf der Besuchertribüne die Fallschirmjäger der Luftlande- und Lufttransportschule in Altenstadt, Oberbayern, unter Herrn Hauptmann Morawiec zu begrüßen. Seien Sie uns herzlich gegrüßt! (Allgemeiner Beifall) Ich nehme die Gelegenheit wahr, Ihnen im Namen des ganzen Hauses ganz herzlich für Ihren Einsatz für Deutschland unter deutscher Flagge und für den Frieden in ganz Europa zu danken. (Allgemeiner Beifall) Wir fahren in der Rednerliste fort. Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Doris Rauscher für die SPD-Fraktion.
Doris Rauscher SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon erstaunlich, wie eine kleine bunte Flagge die Gemüter einiger weniger hier im Hohen Haus erregen kann. Es erregt sie offenbar so sehr, dass wir hier im Parlament sogar über einen Gesetzentwurf beraten, der einerseits nicht mehr als eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Bayerischen Landtag darstellt und andererseits – das ist das eigentlich Dramatische – die Haltung der AfD zur Förderung von Akzeptanz und Respekt gegenüber queeren Menschen und gegenüber Europa zum Ausdruck bringt. Die SPD-Landtagsfraktion wird diesen Gesetzentwurf natürlich ablehnen. Warum? – Die bisherige Verordnung zur Beflaggung öffentlicher Gebäude regelt alles, was es zu regeln gibt. Dafür braucht es kein neues Gesetz. Dass die Europafahne laut diesem Gesetzentwurf nicht mehr standardmäßig gehisst werden soll, ist bezeichnend für die Europaabgewandtheit der Antragsteller. Mit der Behauptung, die Regenbogenflagge am Rathaus verwirre die Bevölkerung, zweifelt die AfD offenbar an der Klugheit der Bürgerinnen und Bürger in Bayern – ist sie doch leicht verständlich, eindeutig und allgemein in der Symbolsprache auch anerkannt. (Widerspruch bei der AfD) Sie steht weltweit als fröhliches Symbol für queere Menschen. Auch weisen wir zurück, dass den Bayerinnen und Bayern das Heimatgefühl verloren ginge, wenn sie eine Regenbogenfahne sehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch lächerlich. Unsere Bürgerinnen und Bürger sind in der Lage, die Regenbogenflagge als das zu sehen, was sie ist, nämlich ein Zeichen der Akzeptanz und der Vielfalt. Sie ist ein Bekenntnis zu Menschenrechten, Gleichberechtigung, einer offenen Gesellschaft und ein Akt der Solidarität mit queeren Menschen – insbesondere in Zeiten von Anfeindungen und Diskriminierung. Unsere Bürgerinnen und Bürger lieben ihre Heimat und sind der Überzeugung, dass alle Menschen hier gut leben sollen – egal, welches Geschlecht sie haben oder welchem sie sich zugehörig fühlen, und egal, wen sie lieben. (Beifall bei der SPD) Bayern ist bunt. Das darf man wenigstens einmal im Jahr auch öffentlich und an öffentlichen Gebäuden zeigen. In diesem Jahr feiern wir solidarisch mit den Menschen in Ungarn und Russland, wo dieses Fest der Lebensfreude und der Vielfalt und des friedlichen und fröhlichen Miteinanders von der jeweiligen Regierung verboten wurde. Anders als diese Regierungen und in Bayern offenkundig auch die AfD glauben, verschwindet die queere Community nicht, weil ihre Sichtbarkeit abnimmt. (Unruhe – Anna Rasehorn (SPD): Bitte hören Sie unserer Rednerin zu!) Die AfD sollte das endlich akzeptieren. Sie sollte Respekt zeigen und von einer Spaltung der Gesellschaft durch den vorliegenden Gesetzentwurf ablassen. Besinnen Sie sich doch auf das, wofür die deutsche Flagge steht: für Freiheit, Demokratie und Einheit. Diese Werte sind den Verfassungsfeinden hier im Hohen Haus, im Bayerischen Landtag, nach wie vor offensichtlich fremd. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN)
Tobias Reiß
Frau Kollegin, bitte bleiben Sie am Rednerpult. – Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Matthias Vogler von der AfD-Fraktion.
Matthias Vogler AfD
Frau Kollegin Rauscher, unser Gesetzentwurf zielt darauf, dass wir Staatsflaggen aufhängen. Die Regenbogenflagge ist keine Staatsflagge. Die Flagge der Europäischen Union ist auch keine Staatsflagge, weil die EU kein Staat ist. Wir lieben, anders als die Vorredner das gesagt haben, Europa. Wir von der AfD sind glühende Europäer. (Lachen bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Martin Wagle (CSU): Jetzt wird es lächerlich!) Wir mögen aber die überbordende und bevormundende EU nicht, die kein Staat ist. Das zum Ersten. Zum Zweiten brauchen wir die Regenbogenflagge auch nicht, weil Schwarz-Rot-Gold bunt genug ist. Ich kenne genug Schwule und Lesben, die das genauso sehen und das auch nicht brauchen. Damit wird das alles nur noch ad absurdum geführt, was mittlerweile alles unter diese Flagge subsumiert wird. (Beifall bei der AfD) Sie brauchen sich auch nicht über Übergriffe zu wundern, weil der Gesellschaft das alles mittlerweile zum Halse herauskommt. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Wie bitte? Was? – Michael Hofmann (CSU): Das ist ja eine "interessante" Logik! Das ist Wahnsinn! Unglaublich!) Deswegen wollen wir das auch reduzieren. Das ist alles zu viel. Ich brauche das auch nicht. Ich fühle mich mit Schwarz-Rot-Gold vertreten. Wie sehen Sie das?
Doris Rauscher SPD
Herr Kollege, ich kann mir jetzt eine Reaktion auf Ihren Beitrag sparen. Die Reaktion der Mehrheit hier im Haus, der Mehrheit der Demokraten hier im Hohen Haus zeigt alles! Im Übrigen wiederhole ich: Wir haben eine Verordnung, in der alles geregelt ist. Es gibt überhaupt keine Notwendigkeit, irgendetwas nachzubessern. Befassen Sie sich einfach noch mal intensiv mit dieser Lektüre. (Lebhafter Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Matthias Vogler (AfD))
Tobias Reiß
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Meldungen zu einer Zwischenbemerkung liegen nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5, Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, hat die AfD-Fraktion eine Begründung ihrer Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse daher über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Andreas Winhart als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet wie soeben beschlossen nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Sofern Sie Ihren Stimmzettel am Sitzplatz ausfüllen, tragen Sie bitte dafür Sorge, dass für andere nicht ersichtlich ist, wie Sie sich entscheiden. Das Prozedere ist bekannt. Für den Wahlgang stehen vier Minuten zur Verfügung. Wir beginnen nun mit der Wahl. (Stimmabgabe von 12:06 bis 12:10 Uhr) Konnten alle ihre Stimme abgeben? – Das scheint der Fall zu sein. Damit ist die Wahl beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat hierfür Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte als Kandidaten vorgeschlagen. Auch hier findet eine Aussprache nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form auf dem gelben Stimmzettel durchgeführt. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Für diesen Wahlgang stehen jetzt noch zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 12:11 bis 12:13 Uhr) Die zwei Minuten sind um. Ich gehe davon aus, dass alle ihre Stimmabgabe beendet haben, und beende damit die Wahl. Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Nachdem ich hier im Saal schon eine gewisse Mittagspausenstimmung wahrnehme, gehen wir jetzt auch in die Mittagspause und treffen uns bitte hier um 12:45 Uhr wieder zum Tagesordnungspunkt 6. – 12:45 Uhr! (Unterbrechung von 12:14 bis 12:46 Uhr) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen die Sitzung nach der Mittagspause wieder auf. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/4434) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/5429 und 19/5430) Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 19/6211 mit 19/6218) Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/6695) und Änderungsantrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) (Drs. 19/6899) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist Frau Kollegin Petra Guttenberger.
Petra Guttenberger CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich näher auf das Strafvollzugsgesetz eingehe, möchte ich auch heute noch einmal die Gelegenheit nutzen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug herzlich für ihren täglichen Einsatz zu danken. Der Strafvollzug ist eine wichtige Säule der Demokratie. Deshalb ist es wichtig, dass all diejenigen, die im Strafvollzug tätig sind, unseren Respekt und unsere Anerkennung erfahren. (Beifall des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen und Monate möchte ich hier sehr deutlich sagen: Für uns ist klar, dass, wer sich nicht an rechtliche Spielregeln hält, mit aller Konsequenz des Gesetzes zu verfolgen ist. Aber alle anderen dürfen nicht unter Vorverurteilungen und Ähnlichem leiden. Dies nur vorab. Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom Juni 2023 Teile des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes über die Gefangenenvergütung mit dem Resozialisierungsgebot für unvereinbar erklärt hat. Richtig ist auch, dass eine Frist zur Behebung dieser Defizite bis zum 30. Juni 2025 gesetzt wurde. In der Begründung führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass der Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen auszurichten sei, sodass der Gesetzgeber verpflichtet sei, ein wirksames, in sich schlüssiges und am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln und dies mit hinreichend konkretisierten Regelungen des Strafvollzuges umzusetzen. Auch die Bedeutung der Arbeit als Behandlungsmaßnahme und die hierfür vorgesehene Vergütung müsse stimmig im Gesetz selbst festgeschrieben werden. Insbesondere legte das Gericht fest, dass die jeweilige Gewichtung des nicht monetären und des monetären Teils der Vergütung innerhalb des Gesamtkonzepts erkennbar sein müsse. Dies sei in der noch geltenden Fassung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes gerade nicht vollkommen schlüssig dargelegt. Zudem seien entgegen dem Wesentlichkeitsgrundsatz zum Beispiel die Regelungen zu den Vollzugsplänen und zu Kostenbeteiligungen bei medizinischen Behandlungen nicht unmittelbar aus dem Gesetz herauslesbar. Ein weiteres Problem ergibt sich hinsichtlich der Trennung von Mann und Frau in Justizvollzugsanstalten. Die rechtliche und gesellschaftliche Entwicklung zum Thema Geschlechteridentität wird hier noch viele Anknüpfungspunkte bieten. Somit ist es erforderlich, hier im Einzelfall eine geschlechtersensible Entscheidung zu treffen. Wir haben in diesem Gesetz ein Resozialisierungskonzept, das präziser und klarer gefasst ist, auch im Bereich der Arbeit als Behandlungsmaßnahme sowie hinsichtlich der Berechnung und der Bezugsgrößen für die Entlohnung. Die bezahlten Freistellungstage wurden von 18 auf 20 Werktage erhöht. Darüber hinaus wird mit der neuen Möglichkeit eines weiteren Verfahrenskostenerlasses eine wichtige monetäre Gegenleistung geschaffen, die für den Gefangenen oder die Gefangene sicherlich einen besonderen Anreiz für kontinuierliche Arbeit darstellt. Zudem werden die Freistellungstage als wesentliches Element der nicht monetären Vergütung von 6 auf maximal 12 Tage pro Jahr erhöht. Eine Fortzahlung der Vergütungszahlung im Therapiemaßnahmenbereich während der Arbeit ist im Gesetz ebenfalls geschaffen worden. Um es noch einmal zu sagen: Mit der Arbeit der Gefangenen wird im Freistaat Bayern kein Profit erzielt. Allein die Einnahmen decken rund 6 % der für den Vollzug notwendigen Ausgaben. Das sollte man sich auch immer vor Augen führen. Allein Bekleidung, Verpflegung, Unterbringung und im Bedarfsfall die medizinische Versorgung der Gefangenen verursachten 2023 pro Gefangenem tägliche Durchschnittskosten von 185,32 Euro. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf die richtigen Prämissen setzt, und werden ihm deshalb zustimmen. Mit dem Änderungsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER werden in der Regel redaktionelle Defizite behoben. Ich bitte Sie sehr herzlich, diesem Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER zuzustimmen. Ich möchte aber auch auf die Änderungsanträge der Opposition eingehen. Nehmen wir allen voran den Antrag zur Aufnahme der Teilnahme an Deutschkursen unmittelbar als Behandlungsmaßnahme. Dieser verkennt eindeutig, dass bereits in jeder Justizvollzugsanstalt ein Angebot besteht, einen Deutschkurs aufzunehmen. Die Umbenennung des Vollzugsplans und die Verkürzung der Regelfrist für die Überprüfung von 12 auf 6 Monate erscheint uns als reine Symbolpolitik. Hier gibt es keinen Mehrwert für den Gefangenen, aber natürlich einen wesentlich höheren bürokratischen Aufwand für alle Mitarbeitenden in der Justizvollzugsanstalt. Dinge, die nur Aufwand ohne Mehrwert erzeugen, sind nicht unser Ding, und das lehnen wir ab. Eine Konkretisierung des Resozialisierungskonzeptes halten wir ebenfalls für den falschen Weg, weil wir der festen Überzeugung sind, dass es gut ist, dass Behandlungsmaßnahmen nicht abschließend aufgezählt werden, damit auch hier angesichts der Individualität der oder des Gefangenen eine entsprechend flexible und der individuellen Situation angepasste Maßnahme erfolgen kann. Die Beteiligung von Dritten am Vollzugsplan einzufordern, verkennt, dass bereits heute die eigenen Vorstellungen des Gefangenen berücksichtigt werden und auch heute viele Stimmen gemeinsam zu einem erfolgreichen Ganzen führen. Eine Teilnahme des Gefangenen an der Vollzugsplankonferenz halten wir allerdings für den falschen Weg, weil damit eine offene Diskussion, zum Beispiel unter Vollzugsmitarbeitern, nicht mehr möglich wäre. Wir sehen auch keine Notwendigkeit, den Vollzug in freien Formen aufzuwerten, neue Dinge auszuprobieren, den offenen Vollzug zu stärken, wie es so schön prosaisch in diesen Anträgen heißt, weil wir natürlich auch immer noch eines vor Augen haben müssen: nämlich dass der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten und vor den Gefahren, die von dem einen oder anderen oder der einen oder anderen Gefangenen ausgehen, ein wichtiger Gesichtspunkt ist. Wir brauchen auch keine Anträge zum Entlassungsmanagement und Ähnlichem, die in der Realität nicht umsetzbar sind. Ein Recht auf Arbeit führt uns nicht weiter, sondern jeder sollte eine Arbeit bekommen, sofern sie vorhanden ist. Auch ein höheres Taschengeld für gemeinnützige Arbeit ist für uns ohne jeglichen Mehrwert, weil nämlich bereits heute, wer ein Taschengeld bekommt, es nur bekommt, wenn er keine Arbeit hat bzw. keiner nachgeht.
Tobias Reiß
Achten Sie bitte auf die Redezeit, Frau Kollegin.
Petra Guttenberger CSU
Auch bei gemeinnütziger Arbeit wird die Bezahlung natürlich genauso erfolgen wie bei nicht gemeinnütziger Arbeit.
Tobias Reiß
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Petra Guttenberger CSU
Das ist für uns ein wesentlicher Punkt. Auch die Evaluation, die gefordert wurde, ist nach unserer Auffassung wenig sinnvoll, weil sie eigentlich nur von einem Misstrauen zeugt.
Tobias Reiß
Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Petra Guttenberger CSU
Vielen Dank fürs Zuhören! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Nächster Redner ist Kollege Rene Dierkes für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Rene Dierkes AfD
Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über ein umfangreiches Gesetz zur Reform des bayerischen Strafvollzugs. Gleich vorweg: Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen; denn er erfüllt, wenn auch mit einiger Verspätung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, ohne die letzten Schranken des gesunden Menschenverstands zu durchbrechen. Was wir aber in aller Deutlichkeit ablehnen, sind die ideologisch durchtränkten Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN, die den Strafvollzug endgültig in sozialpädagogische Erholungszentren verwandeln sollen. (Widerspruch des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Um eine Besserstellung von inhaftierten Straftätern gegenüber nicht inhaftierten Straftätern zu vermeiden, fordern wir mit unserem eigenen Änderungsantrag die Streichung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Erlasses von Verfahrenskosten für Langzeitinhaftierte. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 2023 festgestellt, dass die bisherige Gefangenenvergütung in Bayern mit dem Resozialisierungsgebot nicht vereinbar ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun darauf reagiert. Er enthält trotz der engmaschigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einigen Spielraum für Einzelfallentscheidungen. So weit, so gut. Genau das ist der Unterschied zur links-grünen Utopie von SPD und GRÜNEN, die den Strafvollzug am liebsten zu einem Wellnessprogramm für Kriminelle umbauen würden. In den Änderungsanträgen fordern Sie unter anderem noch höhere Entlohnung, noch mehr Urlaub, noch stärkere Beteiligung der Gefangenen an ihrer eigenen Vollzugsplanung, am besten mit Vetorecht, und Deutschkurse, statt die nötigen Abschiebungen nach Verbüßung der Haftstrafen zu vollziehen. Das lehnen wir entschieden ab. Wer eine Freiheitsstrafe verbüßt, der steht nicht auf Augenhöhe mit dem Staat. Der hat Unrecht getan und muss dementsprechend die Konsequenzen tragen. Diese ständige Täterzentrierung ist nicht nur eine Missachtung der Opfer, nein, sie ist auch ein Angriff auf die Gesellschaft. Was allerdings der Entwurf leistet, der deshalb unsere Zustimmung verdient, ist insbesondere Folgendes: Die Arbeitsvergütung für Gefangene wird nicht beliebig erhöht, wie es etwa die GRÜNEN fordern, sondern maßvoll angepasst, nämlich 15 % der Bezugsgröße nach dem vierten Sozialgesetzbuch. Es gibt ein Stufensystem: Wer einfache Tätigkeiten übernimmt, bekommt weniger als jemand, der qualifizierte Arbeit leistet. Das entspricht auch dem Leistungsgedanken der AfD in vielen Politikfeldern. Die Trennung von Mann und Frau bleibt grundsätzlich bestehen. Das ist ein wichtiger Punkt, gerade in Zeiten, in denen linke Ideologen selbst die Unterbringung im Strafvollzug unter Gender-Gesichtspunkten verwaschen wollen. Hier muss in der Praxis jedoch Sorge getragen werden, dass Sicherheitsinteressen nicht der Genderideologie geopfert werden. Es darf nicht sein, dass zum Beispiel wegen Sexualstraftaten verurteilte biologische Männer in Frauenhaftanstalten verlegt werden, nur weil sie sich auf einmal als Frauen identifizieren. Hier muss klar der Schutz weiblicher Gefangener Priorität haben. Ja, auch wir sehen Gefahren im Gesetzentwurf, etwa, wie erwähnt, in der Eröffnung von Spielräumen bei der Unterbringung sogenannter transgeschlechtlicher Personen. Ja, wir hätten uns bei der Formulierung mancher Bestimmungen ein bewussteres Bekenntnis zu Ordnung, Disziplin und klassischem Strafverständnis gewünscht. Aber verglichen mit den sozialromantischen Fantasien von SPD und GRÜNEN ist der Entwurf eine pragmatische Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Es ist kein Zufall, dass in den links-grünen Änderungsanträgen von Teilhabe und Selbstbestimmung die Rede ist, während Begriffe wie Strafe, Sühne und Wiedergutmachung keine Erwähnung finden. Für SPD und GRÜNE ist der Gefangene nicht Täter, sondern Opfer; Opfer der Gesellschaft, Opfer der Umstände, Opfer des Weltklimas. Diese Umkehrung von Ursache und Wirkung ist das Kernproblem linker Kriminalpolitik. (Beifall bei der AfD) Die AfD sagt stattdessen: Strafvollzug darf kein Luxus sein, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) und Resozialisierung funktioniert nur über Disziplin, Ordnung, klare Regeln und echte Reue. Wer straffällig wird, soll sich selbstverständlich ändern können, aber nicht durch Vergünstigungen, nicht durch ideologischen Kitsch, nein, durch harte Arbeit, klare Strukturen und das tägliche Erleben von Verantwortung. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Mit unserem eigenen Änderungsantrag stellen wir zudem klar: Die Resozialisierung darf nicht zur Privilegierung führen. Deshalb fordern wir, dass sich arbeitende Gefangene weiterhin angemessen an ihren Strafverfahrenskosten beteiligen, so wie es auch bislang ist. Härtefälle können über Prozesskostenhilfe geregelt werden. Mit der nun umzusetzenden Erhöhung der Gefangenenvergütung kann auch die Erwartungshaltung einhergehen, dass sich Langzeitgefangene an ihren Verfahrenskosten in erhöhtem Maße beteiligen, statt dies dem Steuerzahler aufzubürden. Auch der Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten warnt nämlich vor Mehrkosten im Justizhaushalt, wenn dies umgesetzt wird. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf so wie auch unserem eigenen Änderungsantrag zu und lehnen selbstverständlich die Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN aus rechtsstaatlichen Gründen ab. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kollege Vizepräsident Alexander Hold für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Alexander Hold FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat Bayern zur Neuregelung des Strafvollzugs auf Grundlage eines wirksamen, in sich schlüssigen, am Stand der Wissenschaft orientierten Resozialisierungskonzepts aufgefordert und eine Frist bis 30. Juni dieses Jahres gesetzt. Genau diese Neuregelung wollen wir heute mit der Änderung des Strafvollzugsgesetzes beschließen. Ich möchte klarstellen: Das Ganze ist keine Reaktion auf Defizite im Strafvollzug. Lokale Missstände müssen selbstverständlich aufgeklärt und abgestellt werden. Persönliche Schuld muss auch massiv geahndet werden. Aber wir wollen bei all dem nicht vergessen, dass in Bayern Tausende im Justizvollzug tätig sind, die einen wirklich sehr harten, nicht immer einfachen Job machen und täglich ihr Bestes in diesem harten Job geben. Ganz herzlichen Dank dafür, dass diese Menschen tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen, aber eben auch für die Resozialisierung der Inhaftierten! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Diese Gesetzesnovelle ist sehr sorgfältig vorbereitet. Wir hatten im Februar eine sehr umfangreiche Sachverständigenanhörung durchgeführt. Herzlichen Dank auch allen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive gemeinsame Arbeit an diesem Gesetzentwurf. Die wesentlichen Änderungen sind: Das Resozialisierungskonzept ist präzisiert und klarer gefasst worden. Wir haben die einzelnen Maßnahmen präzisiert, wir haben die Regelung zur Aufstellung des Vollzugsplanes aus Verwaltungsvorschriften ins Gesetz überführt und konkretisiert. Wir haben die Anpassungsfrist flexibilisiert. Wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, haben wir die Bedeutung der Arbeit als Behandlungsmaßnahme und auch die angemessene Vergütung, aufgeteilt in monetäre und nicht monetäre Bestandteile, im Gesetz festgeschrieben. Wir haben die berufliche und die schulische Bildung hier ganz explizit betont. Die Rolle der Arbeitspflicht bei der Resozialisierung wird betont. Nicht vergessen werden sollte, dass die ausgezahlte Vergütung um zwei Drittel erhöht wird. Wir haben die nicht monetären Vergütungsbestandteile gestärkt und erweitert, sodass eben die Zahl der Freistellungstage erhöht wird. Dass es auch für Therapiemaßnahmen eine Vergütung gibt, mag auf den ersten Blick manchem nicht richtig erscheinen. Aber sonst hätte man einen Verlust an Arbeitsentgelt und eigentlich gar keine Motivation, an Therapiemaßnahmen teilzunehmen. Deswegen ist das ein wichtiger Schritt. Auch der teilweise Erlass von Verfahrenskosten als Anerkennung für geleistete Arbeit dient der Motivation. Die von der AfD in ihrem Änderungsantrag behauptete Besserstellung von Inhaftierten im Vergleich zu nicht inhaftierten Verurteilten gibt es so nicht; denn bei Verfahren, die nicht zu einer Inhaftierung führen, sondern mit Geldstrafe oder Bewährungsstrafe enden, sind die Gerichtskosten in der Regel relativ gering. Die Gerichtskosten treffen letzten Endes diejenigen, die zu einer längeren Haftstrafe verurteilt werden. Man muss es betonen: Es geht nicht um einen vollständigen, sondern um einen Teilerlass. Den Gefangenen können pro sechs Monate Arbeit das erarbeitete Entgelt, aber maximal 5 % der Verfahrenskosten erlassen werden. Für die Resozialisierung ist es wichtig, dass eine Motivation zur Arbeit entsteht und man merkt: Arbeit lohnt sich auch in der JVA. Wir ändern einige weitere Regelungen. Die bisherige Regelung zum Sondereinkauf ist nicht mehr zeitgemäß; sie hat zu seltsamen Kirchenein- oder -austritten geführt. Den Sondereinkauf koppeln wir von der Religionszugehörigkeit ab. Der Kollege von der AfD hat die Geschlechtertrennung angesprochen. Ja, auch diesen Punkt haben wir richtig geregelt, sodass angesichts sich ändernder Geschlechterzuordnungen die JVA-Leitung vor Ort eine gewisse "Beinfreiheit" hat, um eine geschlechtersensible Verteilung der Inhaftierten zu ermöglichen. Zu den Änderungsanträgen der Opposition: Die Regelung zur Teilnahme an Deutschkursen ist bereits in Artikel 40 Absatz 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes enthalten. Solche Kurse werden in allen Justizvollzugsanstalten angeboten. Das muss nicht extra in Artikel 3 niedergelegt werden. Gegen die Überprüfung des Vollzugsplans alle sechs Monate hat sich in unserer Anhörung die Mehrheit der Sachverständigen ausgesprochen. Warum sollten wir das dann tun? Eine stärkere Konkretisierung des Resozialisierungskonzepts, wie es die GRÜNEN gern hätten, ergibt keinen Sinn. Im Gegenteil, die Behandlungsmaßnahmen nicht abschließend aufzuzählen – genau das gibt "Beinfreiheit" vor Ort. Die Fachleute vor Ort können viel flexibler auf die individuelle Situation reagieren, gerade unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Dasselbe gilt für die Aufnahme von weiteren freien Formen des Strafvollzugs – neben dem geschlossenen und dem offenen Vollzug – durch Drittanbieter. Das halte ich nicht für sinnvoll. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Lockerung im offenen Vollzug haben sich bewährt. Es sind zwar keine Erholungszentren, wie es vom Vorredner behauptet wurde; aber wir müssen schon darauf achten, dass wir unter den Gesichtspunkten der Gleichbehandlung, der Vollzugsgerechtigkeit und des staatlichen Gewaltmonopols grundsätzlich bei den Formen geschlossener Vollzug und offener Vollzug bleiben. Das halte ich für richtig. Gerade im Jugendstrafvollzug gibt es bereits genügend Differenzierungsmöglichkeiten. Ein Thema noch: Bei den GRÜNEN heißt es, man solle sich am Mindestlohn orientieren. Ja, das klingt immer recht schön. Aber man muss auch ehrlich sagen: Würden wir das tun, dann hätten wir sehr, sehr viele Arbeitslose, weil die Produktivität in der JVA in keiner Weise mit der, die außerhalb erzielt wird, vergleichbar ist. Und: Arbeit in der JVA ist ja nicht in erster Linie zum Geldverdienen, sondern als Behandlungsmaßnahme gedacht. Ein Taschengeld für Untersuchungshäftlinge haben die Sachverständigen aus der Praxis angeregt, weil damit eine starke Entlastung des Sozialdienstes verbunden ist. Wir FREIEN WÄHLER haben einen entsprechenden Änderungsantrag auf den Weg gebracht. Sowohl das Justizministerium als auch die Fachpolitiker beider Regierungsfraktionen haben diesen Vorschlag befürwortet. Aus Teilen der Staatsregierung gab es Widerstand, weil 500.000 Euro pro Jahr in ganz Bayern im laufenden Haushalt nicht abbildbar seien. Aber angesichts einer sehr starken Entlastung des Sozialdienstes wäre eine entsprechende Regelung aus meiner Sicht durchaus sinnvoll. Es ist versprochen worden, das im nächsten Haushalt abzubilden. Dann müssen wir das Gesetz noch einmal ändern.
Tobias Reiß
Achten Sie bitte auf die Redezeit, Herr Kollege.
Alexander Hold FREIE WÄHLER
Ob das der beste Weg ist, Bürokratie zu vermeiden, ist eine andere Frage. Jedenfalls kann der Justizminister den Betrag zu den nächsten Haushaltsberatungen anmelden. Wir justieren das Gesetz nach und sichern einen Strafvollzug mit einem wirksamen, schlüssigen und modernen Konzept.
Tobias Reiß
Herr Kollege!
Alexander Hold FREIE WÄHLER
Deshalb würde ich mich freuen, wenn alle Fraktionen zustimmten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Toni Schuberl.
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich ein Gesetzentwurf der Staatsregierung mit wenigstens etwas Substanz, endlich eine Initiative, mit der sich in der Realität wirklich etwas ändert! Denn in den vergangenen drei Jahren gab es von der CSU nur noch Wahlkampf, Ampel-Bashing und Kulturkampf. Sie haben nur symbolische Debatten ohne Auswirkungen auf das Land geführt. Kommen Sie endlich wieder in den Arbeitsmodus? Ich hoffe es. Das Strafvollzugsgesetz wird geändert. Aber es ist typisch CSU: Wieder einmal wird ein Gesetz nicht deshalb geändert, weil man etwas verbessern möchte, sondern deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht Sie dazu zwingt. Wieder einmal ein CSU-Gesetz, das verfassungswidrig ist! (Michael Hofmann (CSU): Ihr FREIEN WÄHLER werdet gar nicht erwähnt! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Er hat nur ein Feindbild! – Michael Hofmann (CSU): FREIE WÄHLER finden gar nicht statt!) Ebenso typisch: Sie ändern das Gesetz nur so stark, wie das Gericht sie zwingt, das heißt nur minimal. Wir GRÜNE fordern seit Jahren, dass Gefangene fähig sein müssen, durch eigene Arbeit und Konsumverzicht ihre Schulden abzuzahlen und Opfer zu entschädigen. Das ist ein wichtiger Teil von Resozialisierung. Das wird jetzt möglich, weshalb wir dem zustimmen werden. Wir GRÜNE haben gemeinsam mit der SPD zweimal eine Expertenanhörung durchgesetzt – übrigens gegen Ihren Willen –, um die Erarbeitung der Gesetzesänderung auch fachlich gut begleiten zu lassen. Über das Thema "Vergütung von Gefangenenarbeit" hinaus geht es auch um einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel. Arbeit war ursprünglich Teil der Strafe im Gefängnis. Bayern stellt nun endlich klar, auch im Gesetz, dass Arbeit der Resozialisierung dient und sogar ein ganz wesentlicher Teil davon ist. Diese Neuregelung ist gut und richtig; sie entspricht unserer grünen Forderung. Wenn aber Arbeit wesentlicher Teil von Resozialisierung ist, dann muss man auch dann etwas anbieten, wenn keine Arbeit vorhanden ist. Wenn nur ein Drittel der Häftlinge arbeiten kann, muss man sich etwas überlegen. Dann ist es die Obliegenheit der Anstalt, sich auch aktiv darum zu kümmern. Eine Möglichkeit wäre, dass man auch außerhalb der Gefängnismauern einer Arbeit nachgehen kann, dass man den offenen Vollzug stärkt oder ähnliche Alternativen für die Resozialisierung anbietet. Wir haben das als "Recht auf Arbeit" betitelt und bitten auch für diesen Punkt um Zustimmung. Aber es geht noch um einen weiteren, viel grundsätzlicheren Paradigmenwechsel. Gefängnisse sind in einer Zeit entstanden, als es keine freiheitlichen Demokratien gab. Der Zweck von Gefängnissen war es, Straftäter durch Zwang zu Untertanen zu machen. Seit vielen Jahrzehnten wandelt sich dieser Zweck zu der Aufgabe, Straftäter dazu zu befähigen, sich selbstbestimmt wieder in die Gesellschaft, in eine freiheitliche Demokratie einzufügen und ihre Angelegenheiten wieder selbst in die Hand zu nehmen. Ich danke dem Justizminister, dass er unsere Initiative zum Recht auf Telefonie unterstützt hat. Das ist ein wichtiger Bestandteil der Neuregelung. Auch die Erhöhung der Vergütung ist wichtig. Strafe ist notwendig, darf aber nicht in der Folge zu weiteren Straftaten führen. Deswegen ist die Resozialisierung entscheidend. Mit Haft reißt man Straftäter aus familiären Bindungen. Sie verlieren ihre Wohnung und ihre Arbeit. Dann entlassen wir sie, ohne den Freigang geübt zu haben, ohne sie vorbereitet zu haben. Nach der Entlassung haben sie keinen Job und keine Wohnung. Und wir sagen dann zu ihnen: Ab jetzt wirst du bitte straffrei Teil unserer Gesellschaft sein. Das ist der Grund, warum die Rückfallquote so hoch ist; über 50 % der entlassenen Strafgefangenen werden rückfällig. Beim offenen Vollzug sind es deutlich unter 50 %. Deswegen wäre es wichtig, den offenen Vollzug zu stärken. In Bayern sind nur circa 4 % der Häftlinge im offenen Vollzug. Bundesweit sind es dreimal so viele; in NRW ist es sogar ungefähr ein Viertel. Freigänge gibt es in Bayern quasi gar nicht. Im Jahr 2023 waren es 223 Fälle – Freigänge, nicht Freigänger – bei über 6.000 Gefangenen. Wir fordern: Für alle, die nicht gefährlich sind, die zu weniger als zwei Jahren Haft verurteilt worden sind und sich zum Haftantritt selbst gestellt haben, sollte offener Vollzug die Regel sein. Wir wollen hier auch erfolgreiche Projekte des Vollzugs in freien Formen – wie in Baden-Württemberg und Sachsen – einführen, insbesondere für jugendliche Straftäter. Ein Lichtblick ist, dass Sie angekündigt haben, unserem Antrag auf Taschengeld für Untersuchungshäftlinge in der Haushaltsdebatte zuzustimmen; das ist sehr wichtig. Auch müssen wir das Übergangs- und Entlassungsmanagement verbessern. Wir sollten einen Schwerpunkt auf Spracherwerb, Bildung, Psychotherapie und Suchtbehandlung legen. Fast jede und jeder wird irgendwann wieder aus der Haft entlassen. Dann ist es eine Frage der inneren Sicherheit, ob die Entlassenen resozialisiert sind oder nicht. Rein symbolische Law-and-Order-Politik führt im Ergebnis nicht immer zu mehr innerer Sicherheit. Stimmen Sie bitte unseren Vorschlägen zu! (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Kollege Horst Arnold.
Horst Arnold SPD
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Markt der Möglichkeiten des Strafvollzugs ist bekannt. Mir bleiben hier vier Minuten, um Lösungsvorschläge zu kommentieren. Der Strafvollzug ist ein wesentliches Element des demokratischen Rechtsstaats. Straftäterinnen und Straftätern wird deutlich gezeigt, wie wichtig die Einhaltung der Gesetze ist und wie nachhaltig Rechtsverletzungen auch von unserer Gesellschaft missbilligt werden. Das heißt: Sühne und Lernen! Ein sehr wichtiger Punkt ist die Resozialisierung und Wiedereingliederung – während und nach der Haft. Das sind ganz wichtige Elemente, die das Funktionieren unserer Gesellschaft erleichtern. Ziel kann es nicht sein, Rückfallquoten von Mehrfachinhaftierten einfach nur zu beklagen, sondern Ziel muss es sein, solche Rückfälle auf der Grundlage eines engagierten und sozialen Vollzugs zu verhindern. Des Weiteren darf Resozialisierung nicht nur als Überschrift, als Feigenblatt oder gar als notwendiges bürokratisches Übel verstanden werden. Das Bundesverfassungsgericht hat unser altes Strafvollzugsgesetz genau deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil die wesentlichen Punkte der Resozialisierung nicht hinreichend bestimmt sind, insbesondere im Hinblick auf die Arbeit und deren Entlohnung im Strafvollzug. Diese Voraussetzungen werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nunmehr auch aus unserer Sicht hinreichend erfüllt. Unsere Änderungsanträge betonen die Besonderheit der Resozialisierung durch die Inblicknahme der Eingliederung in Arbeit vom ersten Tag an. Wir erachten im Rahmen der Resozialisation und Integration auch die Deutschkurse als besonders wichtig. Beim Thema der Resozialisation ist kein Platz für Neid, Häme oder Migrationsfeindlichkeit; denn eine gelungene Resozialisation schafft gesellschaftlichen Frieden und erspart uns tatsächlich auch Kosten. Deswegen muss die im Gesetz neu eröffnete Möglichkeit in der Wirklichkeit des Strafvollzugs auch effizient und glaubwürdig umgesetzt und abgebildet werden. Wir appellieren hier ganz besonders auch an mittelständische Wirtschaftsunternehmen, Arbeitsaufträge größeren Ausmaßes an die Justizvollzugsanstalten zu vergeben. Das ist keine Ausbeutung unter dem Gesichtspunkt maximaler Gewinnerzielung, sondern ein wichtiger, notwendiger Bestandteil der gesellschaftlichen und gesetzlichen Gesamtaufgabe von Resozialisierung. Wir müssen von dem altbackenen und diskriminierenden Image, dass Gefängnisarbeit als Tütenkleben zu bezeichnen ist, wegkommen; denn unter den Voraussetzungen dieses Gesetzes wird wesentlich die Arbeitsmöglichkeit darüber entscheiden, ob Resozialisation gelingt und Rückfalltäterschaft durch Resozialisation aktiv vermieden werden kann. Wir wissen aber auch, dass ein Versprechen über die Verleihung eines absoluten Rechts auf Arbeit möglicherweise die Gefangenen, tatsächlich aber auch Verwaltung und die Realität überfordert. Wir werden uns deswegen bei dem Änderungsantrag der GRÜNEN in diesem Bereich enthalten. Ansonsten stimmen wir den Änderungsanträgen der GRÜNEN zu. Bei dem Änderungsantrag der AfD hat sich das erledigt. Wenn man zugehört hat, dann ist es die Zeit nicht wert, ihn zu kommentieren. Das Gesetz selber ist ein wichtiger Schritt, um in Bayern wieder verfassungskonformen Strafvollzug zu gewährleisten. Allerdings gibt es nach den jüngsten und jüngeren Vorkommnissen gerade im Strafvollzug noch weiteren gravierenden Handlungsbedarf und gravierende Baustellen, was den Landtag in Zukunft noch weiter beschäftigen wird. Auch hierzu werden wir innerhalb von vier Minuten Redezeit kritisch Stellung nehmen. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4434, der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/6695, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/6211 mit 19/6218, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/5429 und 19/5430, die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 19/6828 sowie der zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6899. Wir beginnen mit der Abstimmung über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6899. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen zehn Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Die Fraktionen sind übereingekommen, über alle Änderungsanträge gemeinsam abzustimmen. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenso nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt: Diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/4434. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/6828. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion, die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN, also das ganze Hohe Haus. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jeweils keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/6695 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich gebe nun das Ergebnis der vorhin durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 156 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Andreas Winhart entfielen 26 Ja-Stimmen und 129 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Andreas Winhart nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Ich gebe noch das Ergebnis der ebenfalls vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags bekannt, Tagesordnungspunkt 5. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 155 Abgeordnete teilgenommen. Eine Stimme war ungültig. Auf Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte entfielen 26 Ja-Stimmen und 127 Nein-Stimmen. Es gab wieder eine Enthaltung. Damit hat Herr Abgeordneter Benjamin Nolte nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Harry Scheuenstuhl u. a. und Fraktion (SPD) Investives Sondervermögen - Bayerns Zukunftschancen gemeinsam gestalten (Drs. 19/6923) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Claudia Köhler u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schluss mit der Verzögerungstaktik - Bayern jetzt modernisieren - Investitionsplan und Haushaltsentwurf 2026/2027 fristgerecht vorlegen (Drs. 19/6990) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen und Fraktionsvorsitzenden Holger Grießhammer, SPD-Fraktion, das Wort.
Holger Grießhammer SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern hat eine große Chance. Das investive Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro, davon 100 Milliarden für die Länder, das die Koalition im Bund auf den Weg bringt, eröffnet unserem Freistaat Möglichkeiten, die wir in dieser Dimension noch nicht hatten. Rund 16 Milliarden Euro werden voraussichtlich in einem Zeitraum von zwölf Jahren nach Bayern fließen. Hinzu kommt die Reform der Schuldenbremse, was Bayern zusätzliche rund zwei Milliarden Euro jährlich für Investitionen ermöglicht. Zusammen sprechen wir von einem jährlichen maximalen zusätzlichen Investitionspotenzial von über 3 Milliarden Euro, um Bayern weiter zu modernisieren und fit für die Zukunft zu machen. Dies ist eine Perspektive bis in die 21. Legislaturperiode. Am 19. Februar – das war der Mittwoch vor der Bundestagswahl – habe ich an derselben Stelle zu unserem Dringlichkeitsantrag "Kraftvoller Wachstumsimpuls für den Wirtschaftsstandort Deutschland" gesprochen. Ich darf mich zitieren: "Wir dürfen unseren Kindern und Enkelkindern keinen riesigen Schuldenberg hinterlassen; aber es geht auch nicht, der künftigen Generation marode Brücken, sanierungsbedürftige Schulen und kaputte Straßen zu vererben." (Beifall bei der SPD) Wir haben vor der Wahl hinsichtlich des Sondervermögens und der Reform der Schuldenbremse das gefordert, was wir jetzt nach der Wahl gemeinsam mit CDU und CSU im Bund auf den Weg bringen. Wir freuen uns, dass wir die Union hier mit ins Boot holen konnten. Das ist ein großer Erfolg für die SPD. (Beifall bei der SPD) Unter Ministerpräsident Horst Seehofer und Finanzminister Markus Söder waren nicht nur keine neuen Schulden, sondern sogar Schuldenfreiheit des Freistaats Bayern bis 2030 geradezu politische Dogmen. Es ist bemerkenswert – und ich sage das durchaus anerkennend –, dass Ministerpräsident Markus Söder nach der Kabinettsklausur am Tegernsee eine neue Tonlage angeschlagen hat. Nach Jahren der Schuldenbremsen-Orthodoxie erkennt nun auch die Staatsregierung – ich zitiere den Ministerpräsidenten –: "Im Moment investiert die ganze Welt – Deutschland, USA. Europa macht Schulden ohne Ende." Die entscheidende Frage, die der Ministerpräsident gestellt hat, ist zutreffend: "Fallen wir da zurück, bremsen wir ab? Oder sind wir in der Lage, den Schwung zu halten, um ökonomisch erfolgreich zu sein?" Liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Antwort lautet, wir sollten investieren, strategisch, klug, nachhaltig und wuchtig, um ein Lieblingswort des Ministerpräsidenten zu verwenden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, während Deutschland eine Staatsverschuldungsquote von über 60 % hat, die USA von über 120 % und Frankreich von über 100 %, liegt Bayern bei nur 4,8 %. Die Schuldenquote zeigt: Bayern kann es sich leisten zu investieren. Bayern muss es sich sogar leisten zu investieren – für die Menschen in Bayern, für unseren Wirtschaftsstandort und für eine gute Zukunft. (Beifall bei der SPD) Die Herausforderungen liegen auf der Hand. Wir müssen sowohl den Sanierungsstau überwinden als auch in die Zukunft investieren. Unsere Bildungsinfrastruktur braucht dringend Modernisierung. Der Verkehr muss für eine klimafreundliche Mobilität der Zukunft um- und ausgebaut werden. Die digitale Transformation wartet nicht auf uns, sie geschieht mit oder ohne Bayern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind nicht nur ökologische Notwendigkeiten, sondern wirtschaftliche Standortfaktoren. Beim Wohnungsbau ist der Bedarf offenkundig und dringend. Das haben auch Sie nunmehr erkannt. Der bestehende Stopp der Wohnungsbauförderung in Bayern wird aufgehoben; zumindest für kommunale oder studentische Förderanfragen soll es in diesem Jahr wieder die Möglichkeit zur Bewilligung geben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vergessen wir die Kommunen nicht. Sie tätigen den größten Anteil der öffentlichen Investitionen. Laut Bauindustrie betrugen die öffentlichen Bauinvestitionen im Jahr 2023 insgesamt 62 Milliarden Euro. Davon leisteten die Gemeinden 37 Milliarden Euro; das sind 60 %. Gleichzeitig ist der kommunale Investitionsbedarf nach wie vor riesig. Der kommunale Investitionsrückstand in Deutschland ist auf 186 Milliarden Euro gewachsen. Bayern dürfte in einer Größenordnung von 20 bis 30 Milliarden Euro vom kommunalen Investitionsrückstand betroffen sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb fordern wir eine zusätzliche Milliarde jährlich für unsere bayerischen Gemeinden, Städte und Landkreise. (Beifall bei der SPD) Die Kommunen sind direkte Partner unserer Bürgerinnen und Bürger. Kommunale Investitionen stärken die Wirtschaft und das Handwerk vor Ort. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kommunalinvestitionen sind Heimatinvestitionen. Bringen Sie, bringen wir das zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf den Weg. Meine Damen und Herren, liebe Staatsregierung, Ihre Klausurtagung am Tegernsee war durchaus erfolgreich. Die Ergebnisse sind mir aber zu passiv und reaktiv. Wann beginnen Sie mit den konkreten Planungen für die zusätzlichen Investitionen in Bayern? Sie kennen die Bedarfe im Einzelnen. Sie müssen jetzt die Voraussetzungen schaffen, dass die Gelder in Bayern und in unseren Kommunen bald fließen können. Die Bundesregierung wird das Sondervermögen in den nächsten Wochen rasch auf den Weg bringen. Wir sollten in Bayern handlungsfähig sein, wenn die Rahmenbedingungen klar sind. Deshalb sind unsere Forderungen klar: Erstens. Erstellen Sie konkrete jährliche Investitionspläne bis in die 21. Legislaturperiode. Zweitens. Zeigen Sie auf, wie Sie die Staatsverwaltung stärken wollen. Ein Investitionsprogramm dieser Größenordnung braucht eine leistungsfähige Verwaltung, die die Mittel zügig und effizient einsetzen kann. Drittens. Informieren Sie den Landtag unmittelbar nach der Sommerpause über Ihren Planungsstand. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern steht vor einer investiven Zeitenwende. Die Mittel sind da, die Notwendigkeiten sind erkannt, auch von der Staatsregierung. Was jetzt fehlt, sind konkrete Pläne als Voraussetzung für die investive Zeitenwende. Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Staatsregierung, Ärmel hochkrempeln, projektieren, investieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Claudia Köhler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Claudia Köhler GRÜNE
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unserer dringenden Forderung nach Investitionen in die Infrastruktur ist endlich auch Ihre Partei, die CSU, gefolgt – zwölf Stunden nach der Wahl. Als die Union im Bund in der Opposition war, kamen eine Änderung der Schuldenbremse und ein Sondervermögen für Infrastruktur überhaupt nicht in Frage. Warum eigentlich? – Reine Machtpolitik. Jetzt kann man sagen, Ihre Rechnung ist aufgegangen, die Union stellt jetzt den Kanzler. Aber für das Land war es ein verlorenes Jahr. Ohne diese Blockade hätten wir das Sondervermögen auch schon viel früher haben können. Die Wirtschaft würde heute bereits mit den Investitionen in die Infrastruktur arbeiten können. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Jetzt ist das Sondervermögen endlich beschlossen. Aber anstatt auf eine schnelle Umsetzung zu setzen, wollen Sie den kommenden Doppelhaushalt für Bayern wieder erst im nächsten Jahr beschließen, frühestens März/April 2026 – ein Jahr nach dem Beschluss zum Sondervermögen. Dann ist schon wieder ein ganzes Jahr verloren. Was soll denn das? Wollen Sie weiterhin Zeit schinden, oder wollen Sie die Modernisierung und die Sanierung endlich angehen? (Beifall bei den GRÜNEN) Ein später Haushalt spart im Vollzug; das wissen wir. Das spüren auch alle Förderempfänger, alle Träger von Kinderbetreuung, die Gemeinden und die Städte, ganz bitter, wenn immer erst zur zweiten Jahreshälfte die neuen Mittel und die neuen Stellen zur Verfügung stehen. Das ist aber keine gute Politik für Bayern. Sie sind dafür verantwortlich, die Kommunen handlungsfähig zu halten und das Vertrauen in die öffentliche Hand zu stärken. (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Investieren Sie endlich in die Kinder Bayerns, in die Sanierung der Schulen, in die Kitaplätze und in die maroden Schwimmbäder. (Michael Hofmann (CSU): Wie hoch ist unsere Investitionsquote? – Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Investieren Sie endlich in Wohnraum. Die Wohnraumfördermittel sind längst aufgebraucht. – Frau Kollegin, Sie haben sich vorhin so beschwert, dass reingerufen wurde. Vielleicht halten Sie sich auch ein bisschen zurück. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ich habe mich überhaupt nicht beschwert!) Sie wissen, dass die Wohnraumfördermittel schon seit Ende letzten Jahres aufgebraucht sind. Trotzdem haben Sie noch bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2025 die 30 Millionen Euro Soforthilfe, die wir beantragt haben, abgelehnt. Jetzt löst der Ministerpräsident das Problem einmal schnell und schlägt in dieser Woche 400 Millionen Euro Hilfe vor. Das ist eine rhetorische Lösung; denn wenn man nachfragt, wird auf den nächsten Haushalt 2026/2027 verwiesen. Die Kommunen sollen auch dieses Geld wieder schön vorstrecken und die Zinsen selber bezahlen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine echte Aufstockung sieht anders aus als diese Mogelpackung. (Beifall bei den GRÜNEN) Investieren Sie auch endlich in moderne Mobilität. Sie, die CSU, sind auf allen politischen Ebenen fast immer verantwortlich gewesen für die Bahn, für die Straßen, für die Brücken, für die Ladeinfrastruktur, als die E-Mobilität ein Thema wurde. Heute sind wir abgehängt. Die Leute müssen aber pünktlich zur Arbeit, pünktlich in die Schule und wohin auch immer kommen können. Die angekündigten Bundesmittel dürfen kein Grund dafür sein, im Bayerischen Landtag weiterhin Landespolitik zu verweigern oder zu verzögern. Das ist Ihre Aufgabe. Längst könnten Sie den Kommunen helfen. Sie könnten aus der Rücklage, die viel höher ist als erwartet, den Städten, den Landkreisen, den Bezirken unbürokratisch mindestens eine Milliarde Euro weiterreichen. (Beifall bei den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist uns wichtiger, als über das Sondervermögen des Bundes zu reden, wozu es noch nicht einmal einen Gesetzentwurf gibt. Deshalb werden wir uns zum SPD-Antrag enthalten und bitten um Zustimmung zu unserem Antrag. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann Sie nur warnen: Wenn Sie nicht in die Puschen kommen und bald einen Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr vorlegen, muss dringend ein zweiter Nachtragshaushalt her. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Oh!) Die Menschen in Bayern, die eine Wohnung, einen Kindergartenplatz, einen Bus brauchen, können nicht länger warten. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Josef Zellmeier.
Josef Zellmeier CSU
Herr Präsident, Hohes Haus! Eigentlich wollte ich meine Rede mit der Feststellung beginnen, dass die Anträge von SPD und GRÜNEN im Kern die Probleme bzw. die Investitionsbedarfe richtig benennen. Das ist so. Ich muss jedoch zunächst auf die Rede von Kollegin Köhler eingehen. Das war reine Propaganda und eine Verwechslung der Verursacher. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir leiden in Bayern ausgesprochen unter dem, was die letzten dreieinhalb Jahre in Berlin passiert ist. Natürlich werden Sie jetzt sagen: Nicht alle Probleme stammen von uns. – Das ist sicherlich richtig. Sie haben die Probleme jedoch entweder verursacht oder verschärft und – das ist das Schlimme – nicht gegengesteuert. Wir leiden massiv darunter; denn natürlich sind die Steuereinnahmen, die laut Steuerschätzungen nicht mehr so hoch ausfallen, ein echtes Problem. Das macht es schwieriger, zu investieren. Trotzdem ist Bayern das westliche Bundesland mit der höchsten Investitionsquote. Das wissen Sie doch. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Sie sagen, die Rücklage sei höher als erwartet. Liebe Kollegin, Gott sei Dank ist der Finanzminister im Vollzug so konsequent, dass immer wieder ein Teil dessen, was aus der Rücklage entnommen wird, auch wieder zugeführt werden kann. Wäre dem nicht so, wäre die Rücklage nämlich schon lange leer. Wenn wir so agieren würden, wie Sie sagen, wäre nichts mehr da. Dann hätten wir in schlechten Zeiten keinen Puffer. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im Übrigen haben beide Anträge eines gemeinsam: Sie verteilen das Fell des Bären, bevor er endgültig erlegt ist. Natürlich ist die Voraussetzung mit dem Sondervermögen geschaffen. Das Bereitstellen von 100 Milliarden Euro für die Länder verteilt auf zwölf Jahre ist ein guter Start der neuen Koalition. Ich danke allen, die dem zugestimmt haben. An dieser Stelle sei jedoch eines gesagt. Auf der Grundlage des Verteilschlüssels sind das für Bayern 15,6 Milliarden Euro in zwölf Jahren. Das sind 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Manche reden schon wieder von der Kommunalmilliarde. Damit wäre dieses Sondervermögen, das nach Bayern kommt, nach Ihrer Meinung ohnehin schon verteilt. Da bleibt ja fast nichts mehr für die Bedarfe auf Landesebene übrig. Insofern muss man doch jetzt erst einmal abwarten: Was schreibt der Bund in das Gesetz? Es braucht ein Errichtungsgesetz. Dort wird festgelegt, wofür die Länder das Geld verwenden können oder dürfen. Es wird sicherlich gewisse Kriterien geben. Erst wenn wir das wissen, sollten wir uns überlegen, was wir konkret damit machen. Uns fiele sicherlich viel ein, aber wir müssen uns auf das Wesentliche beschränken. Leider reichen auch 1,3 Milliarden Euro pro Jahr nicht aus, um das Delta zu füllen, das wir aktuell nach den Steuerschätzungen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie ist das Vorgehen? – Erst einmal klärt der Bund die rechtlichen Grundlagen endgültig. Dann haben wir das kommunale Spitzengespräch im Herbst. Das heißt, wir verhandeln jedes Jahr mit den kommunalen Spitzenverbänden den kommunalen Finanzausgleich. An dieser Stelle noch ein Hinweis: Beim letzten Mal haben wir im Rahmen dieser Verhandlungen kräftig draufgelegt – 600 Millionen Euro in schwierigen Zeiten, 12 Milliarden Euro in der Summe im kommunalen Finanzausgleich für die Kommunen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist aber nicht alles. Es kommen noch weitere gut 10 Milliarden Euro hinzu, die wir den Kommunen außerhalb des Finanzausgleichs geben. Das ist eine Größenordnung, wie es sie sonst nirgends gibt. Die Kommunen in Bayern stehen auch in schlechten Zeiten besser da als die Kommunen in allen anderen Bundesländern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Schließlich kommt immer die Forderung von Frau Kollegin Köhler, wir sollten den Haushalt möglichst frühzeitig beraten. Ja, das wäre wünschenswert. Die Haushaltsordnung sagt, der Haushalt soll vor Beginn des Haushaltsjahres eingebracht werden. Ich denke, das wird auch passieren. Aber ganz ehrlich: In finanziell schwierigen und wenig planbaren Zeiten ist es gut, wenn wir abwarten, was die nächste Steuerschätzung im Oktober erbringt. Diese Steuerschätzung ist ein zentraler Punkt; liebe Kolleginnen und Kollegen, auf dieser basieren die Haushalte. Wer es noch nicht weiß, dem sei es noch einmal gesagt: Wir planen nicht mit den Zahlen vom Vorjahr, sondern mit der Prognose für das nächste Jahr. Wenn die Prognose schlechter ausfällt, haben wir weniger zur Verfügung. Wenn sie besser ausfällt, können wir mehr investieren. Ich habe die Zahlen schon genannt. Fast ein Drittel des bayerischen Haushalts geht in irgendeiner Form an die Kommunen. Die Investitionsquote der Kommunen in Bayern liegt bei 23,4 % – das ist ein Spitzenwert – und liegt höher als beim Freistaat Bayern mit 15,1 %. Darin sind die Punkte enthalten, die Sie benennen: Wir haben erst die Schwimmbadförderung verbessert; über die kommunale Hochbaumilliarde fördern wir Kitas; wir fördern Schulen in den Kommunen. Das sei auch mal gesagt: In der Regel sind es Kommunen, die nicht von der CSU regiert werden, in denen die Schulen nicht in gutem Zustand und die Kitas nicht ausreichend sind. Es ist auch Aufgabe der Kommunen, für ausreichend Plätze zu sorgen. Der Freistaat fördert das nur. Es ist Aufgabe der Kommunen, die Schulen zu unterhalten. Wir sorgen für das Personal und die Lehrpläne; die Kommunen sorgen für den Sachaufwand, für die Gebäude. Das ist doch bekannt. Man sollte nicht so tun, als ob an allem immer der Freistaat schuld wäre. Das ist nicht so. Wir tun unser Bestes. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen aber auch, dass die Ausgabensteigerungen bei den Kommunen derzeit stärker sind, als die Einnahmen steigen. Das ist ein echtes Problem. Das ist uns bewusst. Darum haben wir im vergangenen Jahr beim Finanzausgleich deutlich draufgelegt, obwohl wir selber auch nicht mehr so viel Geld haben. Aber wir haben das getan, um die Kommunen zu stärken. Wir wissen, dass die Gesamtausgaben mit fast 10 % stärker steigen als die Einnahmen. Die Steigerung der Personalausgaben beläuft sich auf 8 %. Wir müssen jetzt einmal schauen, wie sich der neue Tarifvertrag auswirkt. Wenn der TV-L verhandelt wird, wird das auch Auswirkungen auf die Länder haben. Die Sozialausgaben sind um 12 % gestiegen. Ich darf Sie einmal fragen: Wer ist denn daran schuld? – Daran ist die Gesetzgebung im Bund schuld. Dort haben Sie die Situation in den letzten dreieinhalb Jahre nicht verbessert, sondern verschlechtert. Auch das ist richtig. Das heißt, wir haben viele Probleme, die von außen kommen und die wir gemeinsam mit den Kommunen schultern wollen. Wir stehen Seite an Seite mit unseren Städten, Landkreisen, Gemeinden und Bezirken, weil uns die Kommunen unglaublich wichtig sind. Meine Damen und Herren, ein zentrales Feld geht mir in beiden Anträgen ab, nämlich die Förderung der Wirtschaft. Dafür sind auch die Kommunen mit ihren Gewerbegebieten, mit dem, was sie vor Ort schaffen, gefragt. Wir müssen natürlich sehen, dass wir nach vorne kommen. Nur Wachstum bedeutet für uns die Lösung der Probleme. Meine Damen und Herren, Sie wissen alle, ohne Wachstum geht es nicht. Wir haben viele Jahre die Situation gehabt, dass man gedacht hat, in Bayern sei alles gebaut oder das Ende des Wachstums erreicht. Man hat gedacht, wir müssten nicht mehr wachsen, es geht uns sowieso gut; aber jetzt merken wir alle, was es bedeutet, nicht mehr zu wachsen: Kein Wachstum bedeutet Rückschritt. Andere überholen uns. Deshalb nimmt der Bund jetzt eine Unternehmensteuerreform vor und ermöglicht Sonderabschreibungen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Das ist genau der richtige Weg. (Beifall bei der CSU) Im Übrigen darf ich sagen: Schulden sind auf Dauer keine Lösung. Wir haben bei der Schuldenbremse verbesserte Bedingungen, um in Einzelfällen oder in besonderen Situationen Schulden zu machen. Das kann man für den neuen Haushalt nicht ausschließen; aber eine Dauerlösung kann das nicht sein. Deshalb müssen wir darauf achten, dass wir konsolidieren, reformieren und einsparen. Kollege Grießhammer, wenn ich beim SPD-Antrag lese, dass man die Verwaltungsstrukturen ausbauen will, frage ich mich, meine Damen und Herren: Wie wollen wir Personal einsparen? – Das Personal macht 40 % des Landeshaushalts aus. Wenn wir so weitermachen und jedes Jahr Tausende neue Mitarbeiter einstellen, werden wir den Haushalt nicht konsolidieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen verschlanken und nicht ausbauen. Das muss allen bewusst sein. Wir brauchen einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst. Den haben wir; aber ihn ständig auszubauen, ist nicht die Lösung, sondern ist ein Teil des Problems. (Beifall bei der CSU) Die beiden Anträge werden wir ablehnen, weil das vernünftig ist. (Beifall bei der CSU)
Tobias Reiß
Als Nächster spricht für die AfD-Fraktion Herr Kollege Andreas Winhart. (Beifall bei der AfD)
Andreas Winhart AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, vor allem liebe Kollegen von der SPD! Man weiß gar nicht, warum Sie sich solche Anträge noch antun. Um es einmal auf den Punkt zu bringen: Sie könnten die Zeit, bis Sie im Jahr 2028 aus dem Landtag ausscheiden, viel ruhiger und angenehmer gestalten, statt sich mit derartigen Dringlichkeitsanträgen dermaßen zu blamieren. Sie wollen ein investives Sondervermögen und schreiben in Ihrem Antrag von Schulden ohne Ende. Gehen Sie einfach einmal ins Internet und geben Sie den Suchbegriff "Vermögen" ein. Unter Vermögen versteht man finanzielle Werte, Immobilien, Wertpapiere oder Forderungen. Was nicht dazugehört, meine Damen und Herren, sind Verbindlichkeiten – sprich: Schulden –, die man aufnimmt. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, dafür braucht man kein VWL-Studium, kein BWL-Studium, sondern es reicht die siebte Klasse Buchführung in der Realschule. Wer diesem Antrag zustimmt, wird Bayerns Zukunftschancen nicht gestalten, sondern durch dieses Schuldenpaket, das Sie hier propagieren, sämtliche Zukunftschancen für Bayern verbauen. Meine Damen und Herren, Herr Grießhammer hat gesagt, Bayern sei nicht genug verschuldet. Wir haben zu wenig Schulden? – Nein, meine Freunde, wir können froh sein, dass wir so wenig Schulden haben, dass wir wirtschaftlich so gut dastehen und dass wir zukünftige Generationen nicht mit Schulden, mit Zinszahlungen, mit Tilgungen und allem, was dazugehört, belasten müssen. Wir sind schon auf dem richtigen Weg. Meine Damen und Herren, wenn man der SPD Geld gibt, dann ist es falsch angelegt. Das sieht man ganz deutlich. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen unser Geld für unsere Leute. Deswegen ist es viel wichtiger, dass unser Geld in Bayern investiert wird und an bayerische Bürger oder an den bayerischen Staat zurückfließt. Unser Geld brauchen wir für unsere Leute, statt es irgendwo zu verschenken oder zu verausgaben. Wir können Ihren Antrag einmal Punkt für Punkt durchgehen. Sie wollen, dass der Landtag feststellt, dass 16 Milliarden Euro, die uns in zwölf Jahren zustehen – das sind 1,3 Milliarden pro Jahr – verwaltet und eingesetzt werden. Gut, einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul; aber wir zahlen in diesem Jahr 9,77 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich ein, damit in Berlin die Kita kostenlos ist und jeder Berliner 560 Euro bekommt. Meine Damen und Herren, es wäre viel einfacher, wenn Sie den Weg für eine Reform des Länderfinanzausgleichs freimachen würden. Davon würden wir deutlich mehr profitieren als von Schulden, die Berlin macht, um Geld zu verprassen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Sie schreiben als Nächstes, Sie wollen auch in Bayern die Schuldenbremse lockern. Dazu kommt von uns ein ganz klares Nein. Herr Grießhammer, wir werden hier nicht die gleichen Fehler machen, die andere Staaten gemacht haben, schon gar nicht als Bundesland. Der Bund macht genügend Schulden. Wir brauchen solide Finanzen in Bayern. Wir brauchen weiterhin das Triple-A-Rating, damit Geld zur Verfügung steht, wenn wir es einmal brauchen. Wir werden Ihren Weg in den Schuldenstaat nicht mitgehen. Für die zusätzlichen Mittel, die Sie hier verwenden wollen, haben Sie schon eine Idee, beispielsweise klimafreundliche Mobilität und Klimaschutz. Ich weiß nicht, ob Sie damit den GRÜNEN gefallen wollen oder was Sie damit erreichen wollen. Bei uns treffen Sie damit auf jeden Fall auf taube Ohren. Dafür nicht! Das ist ein Verprassen von Geldern. Wo soll denn dabei eine Rendite zum Tilgen dieser Schulden und der Zinszahlungen herkommen? Das ist staatlicher Konsum. Das hat mit Investitionen nichts zu tun. Die Kommunen sollen eine Milliarde bekommen; das haben wir vorhin schon gehört. Für den Freistaat bleiben 300 Millionen Euro übrig. Wir könnten diese Milliarde gleich ganz weitergeben; aber auch dieses Geld muss zurückgezahlt werden. Vergessen Sie das bitte nicht. Es ist mittlerweile offensichtlich, dass wir unsere Kommunen besser ausstatten müssen. Wir kennen die Diskussion um die Krankenhäuser und um die kommunalen Finanzen. Viel besser wäre es, wenn Sie sich in Berlin dafür einsetzen würden, dass bei einer Einführung der Ganztagsbetreuung die Kommunen in Bayern die entsprechenden finanziellen Mittel dazu erhalten. (Beifall bei der AfD) Summa summarum geht es noch weiter: Die Staatsregierung wird aufgefordert, bis in die 21. Legislaturperiode zu planen. Wir gehen über den klassischen sozialistischen Fünfjahresplan sogar noch hinaus, meine Damen und Herren. Im Herbst und im Winter finden sowieso die Haushaltsverhandlungen für 2026 und 2027 statt. Weiteres kann man sich überlegen, wenn die Kriterien fix sind. Auf jeden Fall können wir in Zukunft auf solche Anträge verzichten. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Herr Kollege Bernhard Pohl.
Bernhard Pohl FREIE WÄHLER
Herr Präsident, Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Grießhammer! Ich habe mir den Antrag mit ans Rednerpult genommen. Was soll ich sagen? – Es gibt Oppositionsanträge, über die lohnt es sich, nachzudenken und zu diskutieren, und es gibt solche Oppositionsanträge. (Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN) Die Überschrift ist zum Teil gut gewählt: "Bayerns Zukunftschancen gemeinsam gestalten", da können wir noch mitgehen; aber wenn ich dann lese, 1,3 Milliarden Euro pro Jahr kommen aus diesem sogenannten Sondervermögen an den Freistaat Bayern, und dann stelle ich fest, wir können 2 Milliarden Euro Schulden machen. Davon ziehe ich 1 Milliarde Euro ab, die Sie den Kommunen geben wollen. Herr Kollege Zellmeier, die SPD rechnet anders als wir. Die sagen nicht: 1,3 Milliarden kommen, davon geht eine Milliarde an die Kommunen. Ein Sozialdemokrat hat in seiner Genese, dass er Schulden macht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Das war immer schon so. Deswegen muss man eine Milliarde für die Kommunen ins Verhältnis zu den 3,3 Milliarden setzen, und dann mag die Rechnung wieder aufgehen; aber ich bin bei 2,3 Milliarden Euro, Herr Kollege Grießhammer. Von diesen 2,3 Milliarden wollen Sie Bildungsinfrastruktur, Verkehrsinfrastruktur, klimafreundliche Mobilität, digitale Transformation, Klimaschutz und Nachhaltigkeit und Hochbau. Das wollen Sie mit 2,3 Milliarden Euro alles stemmen. (Zuruf von der SPD: Zusätzlich!) – Natürlich zusätzlich. – Herr Kollege Halbleib, wir kennen doch das Volumen des Haushalts: Das liegt bei knapp 80 Milliarden Euro. Das heißt, wir reden von bis zu 3 % mehr. Wenn ich sehe, dass wir eine Personalquote von 40 % für Beamte und Angestellte haben, und hochrechne, was die nächsten Tarifverhandlungen bringen, zeigt sich: von den 2,3 Milliarden Euro ist ein Großteil bereits aufgebraucht. Das allein zeigt, dass Sie mit diesen 2,3 Milliarden Ihre hochgesteckten Ziele natürlich nicht werden erreichen können. Der Kollege Zellmeier hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass als Nächstes wieder das Signal gesendet wird: Wir brauchen mehr Beamte, wir brauchen mehr Angestellte im öffentlichen Dienst! Kollege Halbleib, jetzt werden Sie sicherlich sagen, dass die Bauämter unterbesetzt sind. Ich entgegne Ihnen, die Bauämter haben nicht einmal ein Promille des gesamten Aufkommens an Mitarbeitern in der öffentlichen Verwaltung. Wir haben selbstverständlich nur dann eine Chance, wenn wir entbürokratisieren, das heißt, wenn wir Personal abbauen. Jetzt komme ich zur zweiten Seite des Dringlichkeitsantrags. Auf der zweiten Seite fordern Sie, der Landtag soll in die strategischen Überlegungen der Staatsregierung einbezogen werden. – Ja, was haben wir denn in Sankt Quirin gemacht? Ich war dabei. Selbstverständlich waren dort Mitglieder der Regierungsfraktionen dabei. (Volkmar Halbleib (SPD): Wir sind nicht dabei gewesen!) – Kollege Halbleib, ich weiß, dass Sie gerne dabei gewesen wären. (Volkmar Halbleib (SPD): So ist es!) Aber es ist nun einmal so, dass eine Oppositionsfraktion – auch wir waren mal Oppositionsfraktion, das sollte man auch immer im Hinterkopf behalten – anders mitgestalten muss. Die schreibt Anträge, die hat andere parlamentarische Möglichkeiten, sich in den Diskurs einzubringen. Jetzt stellen Sie Ihr Licht doch nicht unter den Scheffel und tun nicht so, als ob Sie fünf Jahre lang faul in der Sonne liegen. Sie schreiben doch Anträge. Sie beschäftigen uns doch. Manchmal könnte die Qualität besser sein, darüber kann man reden. Aber dass Sie jetzt hier völlig wirkungslos wären, stimmt doch nicht. Muss ich jetzt Ihr Selbstbewusstsein an dieser Stelle aufbauen? – Ich wundere mich schon. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo!) Jetzt kommen wir dazu, was nach der Sommerpause zu geschehen hat. Die SPD ist hier tatsächlich etwas realistischer als das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir sollen euch über den Planungsstand informieren, was auch immer das sein mag. Ja, dann stellt halt entsprechend detaillierte Anträge. Das macht ihr doch. Dann gibt es Berichte, und über die wird dann in den Ausschüssen diskutiert. Das Gleiche gilt für den letzten Punkt. Ein konstruktiver Dialog soll mit dem Landtag über die strategische Ausrichtung und Prioritätensetzung geführt werden. Ja, was machen wir denn jede Woche in den Ausschüssen? – Wir tun nichts anderes. Jetzt ist es natürlich so – ich weiß, dass das schmerzt, und das kann ich nachvollziehen –, dass Oppositionsanträge in der Regel abgelehnt werden. Man kann darüber debattieren, ob das richtig ist. Aber sie sind doch nicht wirkungslos. Natürlich macht man sich Gedanken darüber, was von dem, was die Opposition in die Debatten einbringt, sinnvoll ist. Das ein oder andere wird dann auch umgesetzt. Tun Sie doch nicht so, als würde man Sie nutzlos in die Ecke stellen. Dann lese ich konkret im Dringlichkeitsantrag: konkrete jährliche Investitionspläne bis in die 21. Legislaturperiode zu erstellen. Diese Investitionspläne heißen Doppelhaushalt 2026/2027. Dann haben wir noch neun oder zehn Monate bis zur Wahl. Was wollen Sie? – Das passiert doch. Weiter lese ich: Die Aufteilung der Mittel zwischen direkten staatlichen Investitionen transparent darzustellen. Das ist der Staatshaushalt, nichts anderes. Beim Aufzeigen der Maßnahmen zur Stärkung der Staatsverwaltung lese ich ebenfalls heraus: mehr Staatsbedienstete. Jetzt noch ein Satz zum BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Köhler, es ist wie immer, Sie existieren in zwei Persönlichkeiten. Im Ausschuss arbeiten Sie konstruktiv und kreativ mit, und dann kommen solche Auftritte wie dieser hier. Frau Kollegin, das hat doch mit der Realität überhaupt nichts zu tun. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Der Kollege Zellmeier hat es Ihnen gesagt: Wenn wir nach der Sommerpause in die Erste Lesung gehen mit einem Doppelhaushalt, dann machen wir das, bevor die Novembersteuerschätzung auf dem Tisch liegt. Das wäre tatsächlich kontraproduktiv. Der Haushalt ist nämlich an den Kriterien der Klarheit und Wahrheit interessiert und orientiert. Deswegen lehnen wir beide Anträge ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Sehr geehrter Herr Kollege, mir liegt noch eine Zwischenbemerkung vom Kollegen Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion vor. Bitte schön.
Volkmar Halbleib SPD
Lieber Herr Kollege Bernhard Pohl, ich kann vieles Ihrer Rede und von dem, was Sie damit rüberbringen wollen, verstehen. Die FREIEN WÄHLER und insbesondere Sie als haushaltspolitischer Sprecher der FREIEN WÄHLER tun sich schwer, etwas zuzustimmen. Das kann ich absolut nachvollziehen. Sie mussten dem Investitionspaket ja zustimmen, damit Sie nicht aus der Regierung fliegen. Insofern verstehe ich alles, was Sie heute vorne am Rednerpult sagen. Aber vielleicht noch ein paar Klarstellungen, weshalb wir diesen Antrag so formuliert haben: Jeder weiß, dass die Umsetzung von Investitionsprogrammen auch die notwendige Logistik dahinter braucht. Wer in die Bauämter reinhört und um die Personalausstattung in den Bauämtern weiß, der weiß, dass es dort Herausforderungen gibt. Besuchen Sie einmal Bauämter und unterhalten sich dort mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Schauen Sie sich die vorhandenen Stellenlücken an und die Stellenkürzungen der letzten Jahre, dann wissen Sie, wovon wir in diesem Antrag reden. Tun Sie nicht so, als wäre das ein triviales Problem. Wir brauchen eine qualifizierte Bauverwaltung, damit wir Investitionsprogramme umsetzen können. Und der zweite Punkt ist, selbstverständlich – –
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, Ihre Redezeit!
Volkmar Halbleib SPD
Dann lasse ich das so stehen. Die Ignoranz zeigt sich schon an diesem einen Punkt, dass Sie nicht verstehen, was wir dringend brauchen. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, die Redezeit ist um. – Bitte schön.
Bernhard Pohl FREIE WÄHLER
Lieber Kollege Halbleib, ich wusste ja, dass die Bauämter kommen würden. Aber hätten Sie zugehört, dann hätten Sie sich diese Zwischenbemerkung sparen können. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Sehr richtig!) Ich habe gesagt, der Kollege Halbleib wird wieder die Bauämter anführen. Aber die Bauämter machen nicht einmal ein Promille der gesamten Staatsverwaltung aus. Sie reden von der gesamten Staatsverwaltung und nicht davon, dass 20 oder 30 neue Stellen im Freistaat für die Bauämter geschaffen werden sollen. Deswegen sage ich Ihnen: Ich höre sehr wohl in die Bauämter hinein, bin auch im ständigen Dialog, aber Sie sollten mir das nächste Mal einfach besser zuhören. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Volkmar Halbleib (SPD): Anträge lesen, Herr Kollege!)
Ludwig Hartmann
Für die Staatsregierung hat der Staatssekretär Martin Schöffel um das Wort gebeten. – Bitte schön.
Martin Schöffel
Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine auskömmliche, eine möglichst gute finanzielle Ausstattung der Kommunen ist uns als Regierungsfraktionen und der Staatsregierung ein zentrales Anliegen und auch ein Versprechen der Staatsregierung. Ich danke dem Kollegen Josef Zellmeier, der dargestellt hat, was der neueste kommunale Finanzausgleich bedeutet, welches Volumen er hat und welche Summen insgesamt den Kommunen zufließen. Unsere Kommunen haben eine geringe Verschuldung im Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern. Wir haben schon jetzt die höchste Investitionsquote mit über 23 %. Wir stellen jetzt schon für den kommunalen Hochbau im Staatshaushalt über eine Milliarde zur Verfügung, haben für die Krankenhäuser 800 Millionen, für Wasser- und Abwasserfinanzierung 165 Millionen Euro im Haushalt. Josef Zellmeier, du hast es bereits erwähnt: Eine Zahl ist schon interessant, nämlich der Aufwuchs beim kommunalen Finanzausgleich im letzten Jahr in Höhe von über 600 Millionen. Auch im nächsten Jahr werden wir die Kommunen angemessen ausstatten, auch mit Mitteln aus dem Sondervermögen. Die 600 Millionen Euro haben wir im letzten Jahr bereits für dieses Jahr draufgelegt, und das trotz schwierigster Rahmenbedingungen, was auch den Staatshaushalt anbelangt. Der Bund – noch aus der Zeit der Ampel – hat für die Kommunen schwere Belastungen gebracht: hohe Standards, neue Kosten bei Asyl, bei Ganztag, Eingliederungshilfe und nicht gedeckte Betriebskosten bei den Krankenhäusern. Die neue Bundesregierung aus Union und SPD mit einem Unionskanzler unterstützt die Länder und Kommunen jetzt vielfältig und kraftvoll: 100 Milliarden für Länder und Kommunen, zusätzliche Investitionsmittel, Gelder für die Krankenhäuser und eine Milliarde für Sportstätten. Vieles, was im Koalitionsvertrag steht, trägt die bayerische Handschrift, und es wird auch ein faires Verhältnis zu den Kommunen angestrebt. Nun komme ich konkret zum SPD-Antrag. Ich möchte eine Sache aufgreifen. Holger Grießhammer: Neue Schulden als große Chance. – Na ja, also man kann natürlich auch für große Investitionen Schulden machen, aber man muss schon immer berücksichtigen, dass Schulden bedeuten, dass man Zinsen zahlen und auch tilgen muss. Wir wollen und werden europäische und deutsche Stabilitätskriterien einhalten und wollen an unserem guten Rating festhalten. Der Hauptgrundsatz ist immer auch, den Haushalt zu konsolidieren, nicht so viel zu konsumieren, sondern mehr zu investieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Das ist uns in den letzten Jahren auch gut gelungen. Wir haben, wie gesagt, eine hohe Investitionsquote in Bayern, und das bei einem in der Regel ausgeglichenen Haushalt. Wenn wir im Staatshaushalt 15,1 % Investitionen haben, sind das umgerechnet 11,6 Milliarden Euro Investitionen Jahr für Jahr, die der Freistaat Bayern anstößt oder unterstützt. Das kann sich wirklich sehen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt geht es also darum, dieses investive Sondervermögen für Länder und Kommunen entsprechend auf den Weg zu bringen. Dafür ist eine einfache gesetzliche Regelung auf Bundesebene notwendig. Die Zustimmung des Bundesrates ist notwendig. Der Bundesfinanzminister muss jetzt erst einmal den notwendigen Gesetzentwurf vorlegen. Deswegen, liebe Kollegen, wäre es gut, einmal mit dem Bundesfinanzminister über diese Anliegen zu sprechen. Hier kommen die Anträge auf jeden Fall zu früh, weil wir wissen müssen, was in diesem Gesetzentwurf – das Gesetz könnte Länder- und Kommunalinfrastruktur-Finanzierungsgesetz oder so ähnlich heißen – geregelt ist. Es geht um diese Frage der Zusätzlichkeit. Gilt das auch für Länder und Kommunen? Wir haben schon die höchste Investitionsquote, sowohl bei den Kommunen als auch beim Land. Es geht um die Verteilung. Da haben wir uns schon einmal in der Finanzministerkonferenz auf den fortgeschriebenen Königsteiner Schlüssel festgelegt. Dann geht es auch um die Frage, ob mögliche Förderbereiche festgelegt sind. In welchen Bereichen darf das Geld eingesetzt werden? Oder gibt es eine große Freiheit bei der Mittelverwendung? Ich kann nur sagen, für uns sind größtmögliche Flexibilität, wenige Auflagen bei diesem Programm und möglichst wenige Monitoringpflichten wichtig. Wir wollen eine echte Entlastung für unsere Kommunen erreichen, und dafür müssen wir uns jetzt zuerst auf der Bundesebene einsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn diese bundesgesetzliche Regelung feststeht, kann das Infrastrukturprogramm für Bayern endgültig konzipiert werden. Natürlich wird in der Staatsregierung mit den Regierungsfraktionen alles vorbereitet. Auch die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden haben bereits begonnen. Wir sind da in enger Abstimmung und bereiten das vor. Aber es ist natürlich auch notwendig, das zu klären, bevor wir den nächsten Haushalt hier einbringen. Über die abschließende Mittelverwendung wird der Bayerische Landtag entscheiden. Das wird alles im regulären Haushaltsaufstellungsverfahren erfolgen; denn das Budgetrecht hat natürlich der Landtag. Aber wir brauchen Klarheit, was der Bund mit diesem Sondervermögen alles verbindet, und werden die kommunalen Spitzenverbände entsprechend einbinden. Auch wir sehen das als zusätzliche Chance. Neue Schulden sind allerdings keine Dauerlösung. Mit den Dingen muss sehr verantwortungsvoll umgegangen werden. Im Bundeshaushalt muss konsolidiert werden. Zu Recht ist auch darüber gesprochen worden, dass man im bayerischen Staatshaushalt nicht ständig beispielsweise Verwaltung ausweiten kann. Ich unterstütze ausdrücklich, was gesagt worden ist. Es kommt darauf an, dass diese Gelder gerade auf der Bundesebene jetzt entsprechend eingesetzt werden. Ich versichere Ihnen, dass der Freistaat Bayern weiterhin eng an der Seite der bayerischen Kommunen sein wird, dass wir die Ausgestaltung und Umsetzung des bayerischen Sonderinvestitionsprogramms zielgerichtet unter Beteiligung des Landtags und der Kommunen vornehmen werden und dass wir weiterhin kraftvoll für unsere Bürgerinnen und Bürger und für die Kommunen zur Verfügung stehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen wir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierfür werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/6923 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das sind die FREIEN WÄHLER, CSU und AfD. Stimmenthaltungen? – Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6990 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte anzeigen! – FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Stimmenthaltungen? – Bei der SPD-Fraktion. Auch dieser Dringlichkeitsantrag ist damit abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich nun auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Josef Lausch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Drohende Benachteiligung Bayerns verhindern: Keine Aufteilung Deutschlands in mehrere Strompreiszonen! (Drs. 19/6924) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Anna Rasehorn u. a. und Fraktion (SPD) Deindustrialisierung verhindern: Deswegen Nein zu Strompreiszonen - Jetzt handeln statt nur schimpfen! (Drs. 19/6928) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Ursachen- statt Symptombekämpfung: Strompreiszonen verhindern, strukturelle Fehlentwicklungen im Energiesystem beheben (Drs. 19/6991) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Strompreiszonen vorbeugen - Windenergie und Stromnetzausbau in Bayern endlich voranbringen (Drs. 19/6994) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile der Kollegin Kerstin Schreyer für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Kerstin Schreyer CSU
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ampel-Chaos hat uns in Bayern drei Jahre lang systematisch benachteiligt. Schauen wir uns den Länderfinanzausgleich an: Bayern musste allein 2024 über 50 % des Gesamtvolumens von 18,65 Milliarden Euro einzahlen. Der Ausbau des Wasserstoffnetzes, ideologische Benachteiligung der Heimatenergien – ich könnte diese Liste beliebig lang fortsetzen. Zum Glück ist die Ampel Geschichte. Bayern sitzt wieder am Kabinettstisch in Berlin, und jetzt werden endlich wieder Entscheidungen gefällt, die für Deutschland und für Bayern gut sind. Kaum ist die Benachteiligung durch die Ampel Geschichte, kommt ein neues Ungemach. Der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber hat, aufgefordert durch die EU, einen Bericht veröffentlicht, in dem es heißt, Deutschland solle in fünf Strompreiszonen aufgeteilt werden. Diese neue Konfiguration des Marktes brächte laut der Untersuchung jedes Jahr Marktwohlstand – allein das Wort ist schon nett – in Höhe von 339 Millionen Euro. Jetzt kommt es aber: Diese Umstellung würde Kosten in Höhe von 2,4 Milliarden Euro künstlich erzeugen. Das bedeutet, dieser Antrag wäre allein schon abzulehnen, wenn man diese Summen einander gegenüberstellt. Es geht aber weiter: Bei den kleinen Strompreiszonen würde es immer häufiger zu Engpässen führen. – Das klingt erst einmal ganz nett. Wenn man aber betroffen ist, ist das gar nicht nett. Das Entscheidende ist ja, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Das muss für uns alle miteinander an erster Stelle stehen. Die Industrie und die Haushalte in Süddeutschland würden mit höheren Strompreisen belegt. Wir wissen alle, dass wir im Vergleich zu Europa schon sehr, sehr hohe Strompreise haben. Wenn wir uns dann vorstellen, dass diese noch höher werden, wird klar: Das hätte auf viele Industrien, aber auch auf den Mittelstand riesige Auswirkungen. Denken Sie einfach bei der Industrie an die chemische Industrie, die Papierindustrie, die Glasindustrie, beim Mittelstand zum Beispiel an die Bäckereien. Das wäre für viele der Todesstoß. Insofern ist klar, dass wir dem natürlich niemals, niemals zustimmen können. Maßnahmen müssen doch Ausbau der Strominfrastruktur und Absicherung der Netzstabilität heißen. Ab 2027 werden der SuedOstLink und ein Jahr später der SuedLink dafür sorgen, dass Überkapazitäten beim Strom in Nord- und Ostdeutschland nach Bayern transportiert werden können. Ein ideologisch motivierter Rückschritt in Strompreisprovinzen konterkariert den Ausbau. Das würde die Investitionen und die Planbarkeit infrage stellen, und es würde auch den Netzausbau beeinträchtigen. Nicht zuletzt lehnen auch die deutschen Übertragungsnetzbetreiber und der Präsident der Bundesnetzagentur den Vorschlag ab, weil er eben am Ende des Tages nichts außer Nachteilen bringt. Die Empfehlung dieses Verbandes ist insofern kurzsichtig. Deswegen ist es heute auch wirklich wichtig, dem Dringlichkeitsantrag von CSU und den FREIEN WÄHLERN hier konsequent zuzustimmen. Es muss klar sein, dass wir in Deutschland einheitliche Strompreiszonen brauchen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte gerne noch auf die Zahlen, die ich gerade genannt habe, zurückkommen. Beim Länderfinanzausgleich 2024 haben wir rund 18,65 Milliarden Euro aus Bayern einbezahlt. Dann ist es, wenn man diskutiert, wo wir uns in Bayern an einer Stelle schwerer tun, schon ein starkes Stück zu sagen: Na ja, da ist die Solidarität weg. (Michael Hofmann (CSU): Richtig! Genau, genau! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Stattdessen gilt die Solidarität nur dann, wenn Bayern benachteiligt wird. (Beifall bei der CSU) Die Nachzieher lehnen wir selbstverständlich ab, und das aus tiefer Überzeugung. Der AfD-Antrag ist erstens rückwärtsgewandt, und zweitens glaube ich: Wenn jemand den Klimawandel sowieso leugnet, braucht man an der Stelle auch nicht weiter darauf einzugehen. Zur Forderung der GRÜNEN, dass man in Windkraft investieren soll, sage ich, mit Verlaub: All das, was Sie da fordern, tun wir schon längst. Der Punkt ist aber, dass wir nicht nur die Windkraft, sondern alle Energieformen sehen. Der Antrag der SPD ist insofern spannend – das wissen Sie aber auch –, als die Stromnetze sehr komplex sind. Es geht darum, dass es beim Bau von Anlagen und Speichern – was wir alle miteinander wollen – natürlich nicht sein kann, dass man nur baut, sondern die Netzstabilität muss garantiert sein. Sonst haben wir an der Stelle nichts gewonnen. Insofern bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. Ich glaube, es braucht ein deutliches, am besten einstimmiges Zeichen hier aus dem Hohen Haus. (Beifall bei der CSU)
Ludwig Hartmann
Mir liegt eine Zwischenbemerkung des Abgeordneten Mannes für die AfD-Fraktion vor. Bitte schön.
Gerd Mannes AfD
Frau Schreyer, es ist sehr löblich, dass Sie sich gegen dieses EU-Diktat stemmen wollen; aber Sie haben gerade gesagt: Die AfD leugnet den Klimawandel. – Wissen Sie was? Die CSU und die FREIEN WÄHLER leugnen mit Ihrem Antrag die Zusammenhänge der Physik und der Ökonomie, nichts anderes. (Widerspruch) – Doch. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Mein Gott! – Michael Hofmann (CSU): Sie sind schlauer!) Ich frage Sie jetzt einmal etwas: War es denn nicht einerseits ein Fehler, die Kernkraft in Bayern abzustellen, die nicht vom Wetter abhängig ist, und dafür auf Windkraft zu setzen? Und andererseits wissen Sie genau: Der Wind bläst doch im Norden viel mehr als im Süden. Das führt nun einmal zu teureren Gestehungskosten. Das ist doch logisch. Sie haben in Ihren Ausführungen jetzt auch eines vergessen: die enormen Kosten für den ganzen Netzausbau. Das kommt natürlich noch dazu; trotzdem ist noch einmal die Frage: (Zuruf) Glauben Sie wirklich, dass das, was Sie hier in Ihrem Antrag vorschlagen, –
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.
Gerd Mannes AfD
– etwas mit Marktwirtschaft zu tun hat.
Ludwig Hartmann
Bitte schön.
Kerstin Schreyer CSU
Sehr geehrter Herr Mannes, ich fühle mich gerade ein bisschen zurückversetzt. Ich glaube, die Debatte führen wir jetzt seit fünf Jahren. Das ist immer das Gleiche; aber bei Ihnen merke ich auch keine Weiterentwicklung der Situation. Natürlich war es schwierig, dass man, als die drei Atomkraftwerke in Bayern noch am Netz waren, deren Laufzeit nicht vorübergehend verlängert hat. Der Ausstieg vorher hatte andere Voraussetzungen: Da war Putin noch nicht in der Ukraine eingefallen, da konnten wir uns mit dem Gas aus Russland durchaus organisieren. (Zuruf der Abgeordneten Elena Roon (AfD)) – Das ist eine völlig andere Situation. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen, und ich kann Ihnen nur ehrlich sagen: Da merkt man, wie rückwärtsgewandt Sie sind. Wir müssen mit der aktuellen Situation Politik machen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Die Kosten des Netzausbaus – Entschuldigung – können wir doch gar nicht verhandeln. Wir brauchen die Netze, wir brauchen den Strom, wir brauchen eine Zuverlässigkeit. Die sind wir der Wirtschaft und der Bevölkerung schuldig. Wir brauchen keine Debatte darüber, ob man vielleicht vor 15 Jahren mit dem Wissen von heute irgendetwas hätte anders lösen können. Dieser Zusammenhang ist völlig unsinnig. (Beifall bei der CSU)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Florian von Brunn für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Florian von Brunn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Ende April haben die Übertragungsnetzbetreiber ihren Bericht zu Strompreiszonen in Europa auf Veranlassung der Europäischen Union vorgelegt. Sie haben das untersucht und kamen zu dem Ergebnis, man könnte das deutschluxemburgische Stromnetz in bis zu vier Strompreiszonen aufteilen; gleichzeitig haben die Übertragungsnetzbetreiber aber genau davor gewarnt. Zum einen – und das ist, finde ich, schon ein ziemlich überzeugendes Argument – beruht ihre Analyse, die sie für die EU machen mussten, auf Daten von 2019. Das ist auch eine Vorgabe der EU. Diese Datenlage berücksichtigt natürlich nicht, dass in der nächsten Zeit HGÜ-Stromleitungen fertig werden, die wir dringend brauchen, dass wir einen großen Zubau an Windkraft, an erneuerbaren Energien hatten, auch, dass wir einen Zubau an Speichern haben werden. Dann soll auf der Basis dieser veralteten Daten von 2019 das Ganze erst 2030 umgesetzt werden, also zu einem Zeitpunkt, wo man wirklich nicht mehr davon sprechen kann, dass die Maßnahmen dann noch zeitgemäß wären, und wo sich die Situation hoffentlich schon dramatisch verbessert hat. Zum anderen muss man fragen: Was bringt es? – Selbst, wenn man das jetzt gleich machen würde, brächte es minimale kleine Wohlfahrtsgewinne von maximal 1 % der Gesamtstromkosten, aber das beinhaltet extrem hohe Risiken, nämlich Umstellungskosten in Milliardenhöhe, steigende Strompreise insbesondere in Süddeutschland, auch in Bayern, und damit verbunden – die Kollegin Schreyer hat es gerade gesagt – die Gefahr, dass es hier mit der Wirtschaft, mit der Industrie bergab geht. Jetzt muss man allerdings – wir werden dem Antrag der CSU zustimmen – die Frage stellen: Was sind die Ursachen? – Das ist nicht das, was die Ampel-Regierung gemacht hat. Die Ampel-Regierung hat den Ausbau der erneuerbaren Energien massiv beschleunigt. Wir sind inzwischen bei weit über 60 % Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Verehrte Damen und Herren von der CSU, Ihre Kritik richtet sich doch zuerst einmal an Sie selbst und natürlich an die FREIEN WÄHLER: Wer war es denn, der zuerst die Stromleitungen blockiert hat? – Ich erinnere an die Äußerungen von Hubert Aiwanger, der von Monstertrassen gesprochen hat, und Horst Seehofer als bayerischer Ministerpräsident wollte unbedingt die Erdverkabelung, die achtmal so teuer ist und jetzt fünfmal so lange dauert. Da wäre etwas Selbstkritik angezeigt. Das gilt übrigens auch beim Ausbau der Windkraft. Markus Söder und Horst Seehofer waren doch diejenigen, die den Ausbau der Windkraft mit ihrer Windkraftblockade in Bayern verzögert und damit auch das Problem geschaffen haben, dass wir einseitig von der Solarenergie abhängig sind. Aber was macht man, wenn die Sonne nicht scheint? – Insofern richtet sich Ihre Kritik auch gegen Sie selbst; aber wir werden trotzdem zustimmen, weil es in der Sache richtig ist. Aber wichtig ist doch jetzt auch, dass wir die Fehler nicht wiederholen. Deswegen müssen wir aus unserer Sicht alles dafür tun, dass der Netzausbau beschleunigt wird, dass wir das fortführen, was die Ampel-Regierung gut auf den Weg gebracht hat, nämlich die Beschleunigung des Windkraftausbaus, dass wir diesen in Bayern fortsetzen und ihn nicht torpedieren. Auch das hat die Ampel-Regierung gemacht, im Gegensatz zu dem, was gerade gesagt worden ist. Wir müssen endlich auch beim Ausbau der Stromspeicher weiterkommen. Es kann doch nicht sein, dass im Bayerischen Wirtschafts- oder im Umweltministerium die Pumpspeicher-Analyse seit fast zehn Jahren in der Schublade liegt und in Bayern nichts passiert. Da müssen Sie doch einmal vor Ihrer eigenen Haustüre kehren. (Beifall bei der SPD) Also haben wir keine Strompreiszonen, müssen aber jetzt alles dafür tun, dass wir sie auch nicht brauchen. Wir werden den Anträgen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Oh, der Herr Mannes.
Ludwig Hartmann
Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Gerd Mannes für die AfD-Fraktion vor. Bitte schön.
Gerd Mannes AfD
Herr von Brunn, ich wollte Sie loben, dass Sie sich auch hier und heute gegen dieses EU-Diktat stemmen. Natürlich sind Strompreiszonen eine schlechte Idee; aber Sie haben von Deindustrialisierung gesprochen. Da habe ich eine Nachfrage: Stört es Sie nicht, dass der Strom, wenn wir von hier über die Grenze nach Polen oder nach Tschechien fahren, dort viel günstiger ist? – Denn das deindustrialisiert uns in Zukunft auch. Sollten wir denn nicht die Stromkosten in Deutschland deutlich senken? – Sie waren auf Bundesebene lange an der Regierung und haben dafür gesorgt, dass die Stromkosten in Deutschland regelrecht explodiert sind. Also frage ich in dem Zusammenhang: Wie schaffen wir es, die Deindustrialisierung zu verhindern, wenn unsere Nachbarländer deutlich günstiger Strom zur Verfügung stellen, als wir das in unserer Volkswirtschaft tun?
Ludwig Hartmann
Bitte schön.
Florian von Brunn SPD
Ich sehe kein EU-Diktat. Für Diktate sind Ihre Freunde in Russland und China zuständig, würde ich sagen, mit denen AfD-Abgeordnete enge Verbindungen pflegen und von denen sie auch Geld bekommen. (Widerspruch und Unruhe bei der AfD) – Regen Sie sich nicht auf; aber es sind gerade zwei Verfahren gegen Abgeordnetenkollegen der AfD eröffnet worden. Ich sehe also keine Diktate, aber ja: Wir müssen die Strompreise senken. Genau das steht im Koalitionsvertrag. Das werden wir machen. Wir werden insbesondere auch die Stromsteuer auf ein europäisches Mindestniveau senken und dadurch dazu beitragen – auch durch den Ausbau erneuerbarer Energien –, dass die Strompreise in Deutschland sinken. Das ist dann gut für die Verbraucher und für die Wirtschaft. Das brauchen Sie hier nicht zu beklagen und zu bejammern, weil wir das machen, und wir machen es auf sinnvollere Art und Weise, als Ihre Vorschläge es je könnten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Gerd Mannes für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön (Beifall bei der AfD)
Gerd Mannes AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Schreyer, Herr von Brunn, Sie sind mit Ihrer Energiewende gescheitert. Das sollten Sie sich wirklich einmal eingestehen. Niemand hat Sie gezwungen, unsere Kernkraftwerke zu verschrotten. Stattdessen haben Sie sich bei der Energieversorgung vom Wetter abhängig gemacht. Es hat Sie auch niemand dazu gezwungen, teuren Strom zu importieren. Diese idiotische Energiepolitik haben Sie sich selber ausgedacht und Deutschland damit großen Schaden zugefügt. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Sie haben überhaupt keine Ahnung!) 13 Millionen Euro wollen Sie in Zukunft für den Umbau des Energiesystems ausgeben. Damit finanzieren Sie einige Absurditäten, aber keine stabile Stromversorgung. Wir haben heute ungefähr 160 Gigawatt installierte Leistung von Photovoltaik und Windenergie. Sie bezahlen in der Hellkrise Subventionen für nicht erzeugten Strom. Das ist doch dumm. In der Dunkelflaute brauchen wir dann teure Redispatchmaßnahmen für 3 Milliarden Euro jährlich. Sie verschenken permanent überschüssigen Strom ins Ausland und kaufen ihn dann später teuer zurück. Diese negativen Strompreise kosten mittlerweile 17 Milliarden Euro im Jahr. Wer ein Windrad an einem besonders unwirtschaftlichen Standort baut, erhält höhere Einspeisevergütungen. Das hat doch wirklich nichts mit Marktwirtschaft zu tun. Um es noch einmal ganz klar zu sagen: Auf dieser Grundlage, die Sie für unsere Energieversorgung legen wollen, kann eine Industrienation nicht wettbewerbsfähig mit Energie versorgt werden. Das geht nicht. Fakt ist: Zwanzig Jahre Planwirtschaft haben ein energiepolitisches Trümmerfeld hinterlassen. Das waren nicht die fünf Jahre der Änderungsanträge. Wir müssen zu marktwirtschaftlichen Prinzipien zurückkehren, das wissen Sie genauso gut wie ich. Die zuständige EU-Agentur hat jetzt angekündigt, Deutschland in fünf Strompreiszonen aufteilen zu wollen. Die CSU, die FREIEN WÄHLER und auch die SPD stellen sich heute ausnahmsweise gegen dieses EU-Diktat. Frau Schreyer, hätten Sie in den letzten fünf Jahren auf uns gehört, wären wir jetzt nicht rückwärtsgewandt, sondern wir müssten gar nicht über diese Eingriffe in den Energiemarkt sprechen. (Beifall bei der AfD) Diese Strompreiszonen sind laut EU notwendig, weil sich durch die Energiewende die Erzeugungsstruktur geändert habe. Sie wurde aber nicht nur geändert, sie wurde vielmehr von Ihnen massiv verschlechtert, wenn nicht gar zerstört. Wir müssen deshalb die Energiewende sofort beerdigen; denn sonst sind Preiszonen unser kleineres Problem. Unsere Nachbarstaaten erzeugen wesentlich günstiger Strom. Das muss Ihnen doch einmal zu denken geben. Klar ist, Strompreiszonen führen in Bayern zu steigenden Preisen für die bayerische Wirtschaft und die bayerischen Verbraucher. Diese Benachteiligung lehnt die AfD-Fraktion natürlich ab. Wir stimmen dem Antrag der CSU und der FREIEN WÄHLER gegen die Übergriffigkeit der EU zu. Frau Schreyer, ich muss Sie korrigieren: Sie jammern nur. Deshalb haben wir einen Dringlichkeitsantrag eingebracht, mit dem wir langfristige Lösungen für eine wirtschaftliche Energieversorgung erreichen wollen. Wir müssen die Erzeugung wieder nach dem echten Bedarf ausrichten und nicht nach der unwirtschaftlichen Vermeidung von CO . Es gibt keine CO -freie Volkswirtschaft. Den Dringlichkeitsantrag der SPD lehnen wir ab. Herr von Brunn, das Aufstellen von ein paar Windrädchen im windschwachen Bayern stellt keine Lösung dar. Das wird nichts. Den Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN lehnen wir auch ab; denn er hat keine Substanz und keinen Mehrwert. Stimmen Sie unserem Dringlichkeitsantrag zu, dann geht es mit der Energieversorgung in Deutschland wieder aufwärts. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Als Nächstem erteile ich Herrn Kollegen Martin Stümpfig von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Martin Stümpfig GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die CSU und die FREIEN WÄHLER haben heute einen maximal inhaltsleeren Dringlichkeitsantrag gestellt. Die CSU ist inzwischen in Berlin mit an der Regierung, aber sie fordert den Bund auf, etwas zu tun. Die CSU ist im EU-Parlament breit vertreten. Auch hier fordern Sie, etwas zu tun. Und dann hat Frau Kollegin Schreyer nicht einmal einige Punkte aufzählen können, was wir in Bayern dafür tun könnten, damit diese Strompreiszonen nicht kommen. Das Problem, dass die Betreiber der europäischen Übertragungsnetze zu dem Schluss kamen, dass dieses Ungleichgewicht beseitigt werden muss, ist zu einem großen Anteil von Bayern verursacht worden. (Michael Hofmann (CSU): In den letzten sechzig Jahren haben wir darüber nie eine inhaltliche Diskussion geführt! Wir haben Strom produziert!) – Im Jahr 2014 haben Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN massiv gegen die Leitungen gewettert. Die "Monstertrassen" sollten verhindert werden. Frau Schreyer, Sie haben den SuedLink und den SuedOstLink angesprochen. Diese Leitungen könnten seit Langem bestehen und dieses Ungleichgewicht deutlich verringern. Dann wären wir heute in einer ganz anderen Situation. Wir wären auch in einer anderen Situation, wenn Bayern nicht einseitig auf den Ausbau der Photovoltaik setzen würde. (Michael Hofmann (CSU): Sie tun gerade so, als würden die Leitungen an den Grenzen Bayerns enden!) – Herr Hofmann, Sie können gerne eine Intervention machen, aber Sie sollten nicht pausenlos dazwischenreden. – In den Jahren 2023 und 2024 entfielen 99 % des Ausbaus an erneuerbaren Energien in Bayern auf die Photovoltaik. Im letzten Jahr wurden neun Windräder errichtet, heuer sind es gerade einmal vier Stück. Sie setzen also einseitig auf eine Technologie, die uns im Winter gar nichts bringt und die enorme Winterstromlücke nur vergrößert. Hinzu kommt, dass wir im letzten Jahr in Bayern einen Importbedarf von 20 Terawattstunden hatten. Bayern muss knapp ein Viertel seines Stroms importieren. Nur zum Vergleich: In Deutschland beläuft sich der importierte Strom auf 28 Terawattstunden. Bayern ist also das Sorgen- und Problemkind Deutschlands bezüglich des Ungleichgewichts im Strommarkt. Und Sie sagen: Ungleichbehandlung von Bayern, macht doch etwas in Berlin und in Brüssel dagegen. – So einfach geht es nicht. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir sagen Ihnen ganz klar, was zu tun ist: Wir brauchen einen Ausbau der Netze, also der Verteilnetze und der Übertragungsnetze. Hier müssen wir mit einer Stimme sprechen. Hier besteht immer noch Larifari. Wir brauchen einen beschleunigten Ausbau der Windkraft. Die 18 regionalen Planungsverbände müssen dafür schneller Flächen ausweisen. Damit komme ich zu einem wichtigen Punkt, dem Referenzertragsmodell. Das sagt vielleicht dem einen oder anderen nichts. Sollte das eintreten, was Sie in den Koalitionsvertrag in Berlin geschrieben haben, nämlich dass Sie das Referenzertragsmodell für die Windkraft überprüfen und eventuell abschaffen wollen, dann würde das bedeuten, dass sich die bayerischen Windräder mit den Windrädern in der Nordsee messen müssten. Dann könnte in Bayern kein einziges Windrad mehr in Betrieb gehen. Das würde Strompreiszonen massiv Vorschub leisten. Überlegen Sie also bitte zweimal, was Sie im Bund mit solchen Entscheidungen kaputt machen würden. Packen Sie in Bayern endlich an. Das wäre wichtiger, als heute solche inhaltsleeren Dringlichkeitsanträge zu stellen. Wir werden uns zu dem Dringlichkeitsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER der Stimme enthalten, ebenso zum Dringlichkeitsantrag der SPD, weil uns hier das Wort "Deindustrialisierung" deutlich zu weit geht. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste kommt von Herrn Kollegen Mannes von der AfD-Fraktion.
Gerd Mannes AfD
Herr Stümpfig, Sie haben sehr gut ausgeführt, was Sie vorhaben und machen wollen. Sie wollen sich komplett vom Wetter abhängig machen. Sie haben recht, die Windenergie ist über das Jahr gesehen stabiler als die Solarenergie. Sie fordern jetzt Speicher, die es vorher gar nicht gab. Ich frage Sie: Warum sind Sie aus der grundlastfähigen Kernenergie ausgestiegen, obwohl sie damals keinen Strom speichern konnten? Sie müssen einmal eingestehen, dass das ein Fehler war. Zum Referenzertragsmodell. Wenn in Bayern ein Windrad aufgestellt wird, bekommt der Betreiber pro Kilowattstunde mehr Geld als der Betreiber eines Windrades im Norden. Das ist doch ein grundsätzliches Problem. Sie müssen doch einmal einsehen, dass das nichts mit Volkswirtschaft zu tun hat. Vielmehr wird damit unsere Volkswirtschaft geschädigt.
Ludwig Hartmann
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist um.
Martin Stümpfig GRÜNE
Herr Mannes, diese Debatte führen wir im Wirtschaftsausschuss schon lange. Bei einem guten Mix von Sonne und Wind ist es relativ ausgeglichen. Zum Thema Referenzertragsmodell: Hier gibt es auch noch andere Kosten. Wenn ich alle Windräder in Norddeutschland aufstelle und alle Photovoltaikanlagen im Süden, dann habe ich einen so hohen Netzausbau, dass das massiv teuer ist. Eine gleichmäßige Verteilung fördert nicht nur die Netzstabilität, sondern ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll.
Ludwig Hartmann
Zur zweiten Zwischenbemerkung erteile ich dem Kollegen Michael Hofmann von der CSU-Fraktion das Wort.
Michael Hofmann CSU
Herr Kollege Stümpfig, der Freistaat Bayern hat über Jahrzehnte mit seinen Kernkraftwerken dazu beigetragen, dass die gesamte Bundesrepublik Deutschland mit CO -freiem Strom versorgt worden ist. Zu keiner Zeit haben wir in irgendeiner Form gegenüber Bundesländern, die sich in dem Zusammenhang dieser Verantwortung entzogen haben, gefordert, dass es Strompreiszonen geben soll. Wir sind also unserer Verantwortung gerecht geworden. Das ist Punkt eins. Zweitens. Sie gehören der Fraktion an, die sich als einzige in ihrem Dringlichkeitsantrag nicht gegen Strompreiszonen ausspricht. Das zeigt ganz eindeutig: Ihr Herz schlägt nicht für Bayern. Es ist Ihnen vollkommen egal. (Beifall bei der CSU – Gülseren Demirel (GRÜNE): Oh nein!) Drittens. Sie haben gesagt, der Freistaat Bayern hätte verhindert, dass wir jetzt Übertragungsnetze und Leitungen hätten, die wir bräuchten. Sagen Sie mir bitte, an welchem Grenzteil Bayerns die Leitungen bereits stehen und wir nur in Bayern nicht in der Lage sind, diese Leitungen weiterzubauen. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Ich wüsste keinen Teil des Freistaats Bayern, wo die Leitungen bis zu den Grenzen schon gebaut worden wären. Erklären Sie das bitte kurz. (Beifall bei der CSU)
Martin Stümpfig GRÜNE
Herr Hofmann, im Jahr 2011 haben Sie, als Sie an der Regierung beteiligt waren, entschieden, dass die Atomkraftwerke abgeschaltet werden. Das war im Jahr 2011. Sie haben aber in den Folgejahren nichts dafür unternommen, angesichts des bevorstehenden Ausstiegs aus der Kernkraft im Jahr 2022 die Kapazitäten zu erhöhen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Immer die gleiche Leier!) – Lassen Sie mich doch ausreden. (Zurufe der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU) und Michael Hofmann (CSU)) – Wollen Sie eine Antwort, oder wollen Sie keine? Wenn Sie den Ausstieg im Jahr 2022 wollen, müssen Sie vorbeugen und sagen: Wir haben die Stromleitungen und die Windkrafträder. Sie haben aber nichts dafür getan. Das war der eine Punkt. (Michael Hofmann (CSU): Das stimmt nicht!) Wenn Sie unseren nachgezogenen Dringlichkeitsantrag noch einmal durchlesen, dann sehen Sie: Wir wollen Vorbeugemaßnahmen, damit die Strompreiszonen nicht kommen. Das ist unser Antrag. (Michael Hofmann (CSU): Sie sprechen sich aber nicht gegen die Strompreiszonen aus!) Die Vorbeugemaßnahmen bedeuten: Man kann nicht einfach sagen, das Problem ist im Jahr 2027 mit den zwei HGÜs, die in Ihrem Text drinstehen, erledigt. Es muss mannigfaltiger und breiter sein. In meiner Rede habe ich Ihnen das mitgegeben. Ich hoffe, dass Sie sich darüber in den Pfingstferien einmal Gedanken machen. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Wir haben Sie ertappt! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Eine ewiggestrige Rede!)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Josef Lausch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebes Publikum, liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich werde mich bemühen, diese Diskussion wieder zu versachlichen. Es geht um eine sachliche Behandlung, wie ich sie in ähnlicher Weise am Montag bei der Kabinettsklausur in St. Quirin am Tegernsee mit der neuen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erleben durfte. Dort wurde genau dieses Thema auch schon diskutiert. Die Bundeswirtschaftsministerin und auch unser Ministerpräsident haben gesagt: Diese Strompreiszonen werden nicht kommen. Worum geht es in diesem hoffentlich nicht mehr gar so dringlichen Dringlichkeitsantrag? – Am 28. April 2025 stellte der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber den Bericht zu den europäischen Stromgebotszonen vor. Der Vorschlag war, dass Deutschland in bis zu fünf Zonen aufgeteilt wird. Diesen Vorschlag lehnen die FREIEN WÄHLER, die CSU und die Bayerische Staatsregierung entschieden ab, da eine solche Aufteilung für unseren Freistaat nur Nachteile bedeuten könnte. Wenig Nutzen und viele Kosten entstehen aus den Vorgaben der EU. Die erwarteten Entlastungen stehen in keinem Verhältnis zu den Kosten, zum Aufwand und zu dieser sehr erwartbaren neuen Bürokratie. Die Aufteilung in Strompreiszonen wäre also keine Entlastung für irgendjemanden. Lieber Kollege Stümpfig, Windräder in Bayern haben nicht den hohen Ertrag wie solche an der Nord- oder Ostseeküste oder gar auf dem offenen Meer. Das ist Fakt. Jeder möchte mit Windrädern verdienen. Im Voralpenland hat man eine andere Windhöffigkeit als in Mecklenburg-Vorpommern oder anderswo an der Küste. Durch den aktuell stattfindenden Ausbau, wie im Antrag ausgeführt, ändern sich auch die Rahmenbedingungen im Stromsystem ohnehin. Der Antrag wird dann höchstwahrscheinlich unnötig sein. Bis dahin hat sich der Rahmen völlig verändert. Das einzige Resultat der Neugestaltung wäre eine Benachteiligung Bayerns und Baden-Württembergs in der Wirtschaft. Die wirtschaftlich erfolgreichen Länder mit hohem Energiebedarf würden bestraft. Wenn die Industrie aus Bayern und Baden-Württemberg fortgeht, dann geht sie nicht nach Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen, sondern gleich nach Osteuropa, in die USA oder nach China. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Bayern leistet, auch wenn andere Parteien das immer bestreiten, viel für den Ausbau der erneuerbaren Energien und hat durch seinen wirtschaftlichen Erfolg auch einen höheren Energiebedarf. Wirtschaftlichkeit – ich sage das auch in Richtung der AfD – ist bei Kernkraft nicht mehr gegeben. Das war in den 1960er- und 1970er-Jahren anders. Blicken Sie nach Frankreich und England. Es gibt Defizite bei Baukosten und Baukostensteigerungen in unwahrscheinlichem Ausmaß. Gott sei Dank steht im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, dass Strompreiszonen nicht kommen werden. Vermutlich wird ab dem Jahr 2027 eine neue Rechtsgrundlage auf EU-Ebene die Sachlage ganz anders darstellen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Dringlichkeitsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER, weil er nötig und sinnvoll ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Ludwig Hartmann
Die Staatsregierung hat um Erteilung des Wortes gebeten. Ich erteile dem Staatssekretär Tobias Gotthardt für die Staatsregierung das Wort.
Tobias Gotthardt
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Endlich darf ich mal zu einem Thema reden, für das ich zuständig bin. Ich wollte nur ganz kurz den Kolleginnen und Kollegen der CSU und den FREIEN WÄHLERN danken. (Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) – Ich kann auch zu anderen Themen reden. Keine Sorge, Herr von Brunn. (Zurufe der Abgeordneten Florian von Brunn (SPD), Martin Stümpfig (GRÜNE) und Gülseren Demirel (GRÜNE)) Jetzt lassen Sie mich bitte reden, weil ich zum Thema sprechen muss und nicht nur mit Ihnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke den Kolleginnen und Kollegen von CSU und FREIEN WÄHLERN für diesen Dringlichkeitsantrag, der einen Kurs verfolgt, den die Staatsregierung und insbesondere das Wirtschaftsministerium seit längerer Zeit verfolgen. Schon lange standen Gerüchte im Raum, dass entsprechend der Elektrizitätsbinnenmarktverordnung der EU ENTSO-E als zuständiger Verband einen Plan zur Aufteilung Deutschlands in Strompreiszonen vorlegen könnte, eine Aufteilung der bisherigen gemeinsamen Zone mit Luxemburg in bis zu fünf Zonen – nicht vier, Herr Kollege von Brunn, sondern fünf Zonen. Das Ganze hat sich Ende April bewahrheitet. Wir haben das Ganze schon lange vorher an die neue Bundesregierung adressiert, die dafür zuständig ist. Wir haben uns an das Wirtschaftsministerium des Bundes und den damaligen Wirtschaftsminister Robert Habeck gewandt, dass wir doch bitte einhaken, weil ENTSO-E das Ganze auf Basis von Daten tut bzw. vorhat, es zu tun, die aus dem Jahr 2019 stammen. Diese alten Daten bieten keine Grundlage, mit der wir arbeiten können oder arbeiten wollen. Wir wollen aktuelle Daten haben, weil wir in den letzten Jahren einiges an Leitungen und in der Produktion zugebaut haben. Wir hätten gerne noch mal mehr zugebaut. Dazu muss ich den Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN und der SPD sagen: Wir hätten gerne im Bereich der Residuallast mehr zugebaut, die man braucht, um sie verrechnen zu können. Das heißt, wir hätten gerne mehr Gaskraftwerke zugebaut. Das zunächst einmal. Das war mit der alten Bundesregierung aber nicht möglich. Mit der neuen Bundesregierung – ich bin der neuen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche sehr dankbar – ist es nun möglich. Sie hat klar gesagt: Wir wollen die 20 Gigawatt Gaskraftwerke mit einem großen Schwerpunkt im Süden Deutschlands sehr schnell zubauen. Das würde uns helfen zu argumentieren. Wir stehen mit der Bundesregierung und der Europäischen Kommission in engem Austausch. Wir stehen auch im Austausch mit ENTSO-E in Brüssel. Wir führen die Debatte sachlich. Ich bin guter Dinge, dass wir – nachdem wir inzwischen auch Antworten auf unsere Briefe bekommen, die wir seit drei Jahren schon nach Berlin schreiben – die Bundesregierung im Rücken haben, wenn wir sagen, dass wir keine Aufteilung Deutschlands in Strompreiszonen wollen, sondern weiterhin eine einheitliche Zone haben wollen. Alles andere ginge zulasten der bayerischen Wirtschaft. Jede Wohlstandsrechnung, die man macht, wird mit 300 Millionen Euro schnell zur Milchmädchenrechnung. Dann hätten wir weniger Geld in unseren Kassen. Dann wäre es mit Wohlstandsvorteilen schnell vorbei. Deswegen ergeht das klare Signal der Bayerischen Staatsregierung: Wir werden weiterhin alles dafür tun, dass die Bundesregierung basierend auf dem, was wir in den letzten Jahren getan haben, dafür eintritt, dass Deutschland eine einzige Strompreiszone bleibt und die bayerische Wirtschaft keine Nachteile hat. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dafür werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/6924 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Keine. Stimmenthaltungen! – Bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/6928 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD. Stimmenthaltungen! – Bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6991 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6994 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Die Fraktionen der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist dieser Dringlichkeitsantrag auch abgelehnt. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich nun auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Josef Lausch u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Klaus Holetschek, Prof. Dr. Winfried Bausback, Michael Hofmann u. a. und Fraktion (CSU) Klimafreundliche Mobilität fördern - steuerliche Belastung von Biokraftstoff reduzieren! (Drs. 19/6925) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Martin Böhm, Johannes Meier u. a. und Fraktion (AfD) Bayerische Biokraftstoffwirtschaft und Automobilindustrie erhalten - Steuerlast senken, Ausnahme im EU-Verbrennerverbot schaffen (Drs. 19/6992) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen Markus Saller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.
Markus Saller FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter einsamer Vertreter der Staatsregierung, lieber Tobi Gotthardt! (Heiterkeit – Gülseren Demirel (GRÜNE): Einsam? Alleiniger!) – Einsam und alleinig, ja. – Bekanntlich stehen wir vor der Aufgabe, meine Damen und Herren, die CO -Emissionen im Verkehrssektor spürbar zu senken, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Hier setzt unser Dringlichkeitsantrag an. Wir fordern eine technologieoffene Förderung alternativer Antriebe und Kraftstoffe, und zwar ganz konkret durch eine substanzielle steuerliche Entlastung von Biokraftstoffen wie dem HVO100. Warum HVO100? – Meine Damen und Herren, dieser erneuerbare Dieselkraftstoff, hergestellt aus Altspeiseölen, Fettresten oder Tallölen, wie es bei der Papierherstellung anfällt, erzeugt im Vergleich zum fossilen Diesel um bis zu 90 % weniger Treibhausgase. Das Beste: Bestehende Dieselfahrzeuge können ihn sofort nutzen, ohne jede Form von Umrüstung. Das bringt eine sofortige Klimawirkung bei voller Alltagstauglichkeit. Seit Mai 2024 ist HVO100 in Deutschland als Reinkraftstoff auch frei erhältlich. Der Kraftstoff wird allerdings bisher zu wenig eingesetzt. Woran liegt das? – Weil aktuell nämlich der Liter um 10 bis 15 Cent teurer ist als der normale fossile Dieselkraftstoff. Die Klimawirkung ist da, aber der Markt bremst, weil die steuerlichen Rahmenbedingungen fehlen. In Österreich und in Italien ist man da schon weiter. Dort wird HVO100 staatlich gefördert und ist deswegen günstiger als fossiler Diesel. Die Folge: deutlich höherer Absatz, deutlich mehr CO -Einsparung. Warum sollte das, was bei unseren Nachbarn, meine Damen und Herren, möglich ist, nicht auch in Deutschland möglich sein? Deutschland hat sich mit der Treibhausgasminderungsquote bereits ein Instrument zur Förderung erneuerbarer Kraftstoffe gegeben. Aber das reicht bislang nicht. HVO100 wird bei der Energiesteuer nach wie vor wie fossiler Diesel behandelt. Auch die Agrardieselrückerstattung gilt für HVO100 nicht, und das, obwohl der Kraftstoff, wie schon gesagt, keinerlei Umrüstung erfordert, mit bestehenden Dieselmotoren betrieben werden kann und entsprechend hohe Umweltstandards erfüllt. Die Staatsregierung hat bereits wichtige Schritte unternommen, etwa bei der Zulassung von HVO100 als Reinkraftstoff. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich. Nun geht es darum, auch auf Bundesebene entschlossen voranzugehen. Uns ist bewusst: Die Energiesteuer ist Bundesrecht, Bundeskompetenz. Das EU-Recht steckt auch enge Grenzen. Doch genau deswegen ist jetzt politischer Druck auch aus den Ländern nötig – gemeinsam, geschlossen und pragmatisch. Die laufende Reform der europäischen Energiesteuerrichtlinie bietet jetzt die historische Chance, meine Damen und Herren. Wir dürfen nicht abwarten, wir müssen jetzt gestalten. Deswegen fordern wir: Die Staatsregierung soll sich gegenüber dem Bund für eine differenzierte Besteuerung von Biokraftstoffen einsetzen, nach ihrer tatsächlichen Klimawirkung. Es soll geprüft werden, ob HVO100 in den Anwendungsbereich der Agrardieselrückerstattung aufgenommen werden kann. Die Treibhausgasminderungsquote soll weiterentwickelt werden, um den Markthochlauf von HVO100 zu flankieren mit klaren Nachhaltigkeitskriterien und effektiver Zertifizierung, um Missbrauch bei Importen auszuschließen. Kolleginnen und Kollegen, unser Dringlichkeitsantrag ist kein ideologisches Wunschkonzert. Er ist ein praxisnaher Impuls, ein Impuls für mehr Klimaschutz im Verkehr, ohne die Bürgerinnen und Bürger oder unsere mittelständischen Unternehmen zu überfordern, ein Impuls für bezahlbare Mobilität, Wertschöpfung im Land und technologischen Fortschritt – und ein Impuls, der zeigt: Wir FREIE WÄHLER denken nicht in Verboten, sondern in Möglichkeiten. Wenn die Kollegen von der AfD jetzt sagen, wir hätten ihren Antrag abgekupfert, den sie im November 2024 gestellt haben, dann verweise ich nur darauf, dass unser Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bereits in einem Schreiben vom 8. Mai 2024 die damalige Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert hat, HVO100 in die steuerliche Entlastung aufzunehmen. Das war bekanntlich vor dem November. Ich bitte deswegen um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Oskar Lipp für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Oskar Lipp AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es hier um den Dringlichkeitsantrag der FREIEN WÄHLER und der CSU zur Förderung von Biokraftstoffen. Ich begrüße es, dass die Bedeutung von Biokraftstoffen für unsere bayerische Wirtschaft erkannt wird. Doch dieser Antrag ist eine Kopie unseres Antrags vom November 2024. (Unruhe bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Es ist schlecht, wenn die Rede schon vorher geschrieben wurde!) – Es war klar, dass Sie sagen, dass Ihr Minister das schon mal gesagt hat. Aber auch in der letzten Legislatur – ich weiß nicht, ob Sie da schon im Landtag waren – wurde das von den Kollegen bereits ausführlich gefordert. Das heißt, Sie sind auf diesen Zug aufgesprungen, meine Damen und Herren! (Felix Freiherr von Zobel (FREIE WÄHLER): Nein, andersherum!) Es ist eben auch erstaunlich, wie die FREIEN WÄHLER und die CSU jetzt die Idee übernehmen, nachdem sie den Antrag zuvor als gesamtes Paket nur abgelehnt haben. Wir als AfD stehen für echte Technologieoffenheit. Das schließt eben auch die fossilen Kraftstoffe mit ein. Die ideologischen EU-CO -Flottengrenzwerte strangulieren unsere Automobilindustrie. Die aktuelle Politik von Ihnen ist eben nicht technologieoffen, sondern planwirtschaftlich unterwegs. So ehrlich muss man sein, meine Damen und Herren. Die EU-Verordnung 2023/851 erzwingt de facto ein Verbrennerverbot ab dem Jahr 2035, und das ohne Ausnahmen für Biokraftstoffe. Deswegen haben wir auch jetzt unseren Dringlichkeitsantrag nachgezogen. 180.000 Arbeitsplätze sind in Bayern betroffen. Diese hängen aktuell noch an der Automobilindustrie mit klassischem Antriebsstrang. Außerdem sind auch 25.000 Jobs in der Bioenergie und 22.000 Arbeitsplätze in der bundesweiten Kraftstoffindustrie betroffen. Unser damaliger Antrag vom November 2024 wie auch die Anträge in der letzten Legislaturperiode forderten daher unter anderem eine garantierte Ausnahme für Verbrennerfahrzeuge von den CO -Grenzwerten, wenn sie mit Biokraftstoffen betrieben werden. Die FREIEN WÄHLER und die CSUler greifen diesen Ansatz nur halbherzig auf. Sie bleiben vage bei steuerlichen Entlastungen und ignorieren die Notwendigkeit, die EU-Vorgaben insgesamt abzulehnen. Biokraftstoffe wie HVO100 sind klimafreundlich und nutzen eine bereits bestehende Infrastruktur. Das haben wir bereits gehört. Sie verursachen auch über den Lebenszyklus weniger CO als E-Autos oder Wasserstofffahrzeuge. Im Jahr 2022 machten Biokraftstoffe circa 5 % des bayerischen Kraftstoffverbrauchs aus. Bis zum Jahr 2050 könnten in Deutschland circa 36 Millionen Tonnen Biokraftstoffe produziert werden, fast 60 % des heutigen Verkehrsbedarfs. Das stärkt unsere strategische Autonomie durch heimische Produktion. Doch wie Sie bereits selbst gesagt haben, Herr Saller von den FREIEN WÄHLERN, sind Biokraftstoffe teurer. Hier geht Ihr Antrag in die richtige Richtung. Der Liter HVO100 kostet 15 Cent mehr als der Liter Diesel. In unserem Antrag, den wir hier nachgezogen haben, fordern wir unter anderem eine Senkung der Energiesteuer auf den EU-Mindestsatz von 33 Cent und eine reduzierte Umsatzsteuer, um den Biokraftstoffpreis insgesamt zu senken. Jetzt übernehmen die FREIEN WÄHLER und die CSU den steuerlichen Ansatz aus unserem damaligen Antragspaket. Bei den CO -Grenzwerten und der Technologieoffenheit sind sie aber wirtschaftsfeindlich. Fossile Kraftstoffe pauschal auszuschließen, ist ideologisch motiviert und schadet unserer eigenen Volkswirtschaft. Wir als AfD lehnen die drakonischen CO -Grenzwerte ab, die unsere eigene Industrie knebeln, und fordern einen freien Wettbewerb aller Technologien einschließlich fossiler Kraftstoffe. Biokraftstoffe sind ein Teil der Lösung, aber nur, wenn wir die Planwirtschaft der EU beenden. Die FREIEN WÄHLER und die CSU haben unseren Ansatz kopiert, doch ihnen fehlt der Mut, die EU-Vorgaben konsequent zu bekämpfen. Handeln wir jetzt für unsere Automobilindustrie, für Bayern und für echte Technologieoffenheit! Stimmen Sie daher unserem umfangreicheren Antrag zu. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Dr. Markus Büchler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Markus Büchler GRÜNE
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Legen wir einmal den Urheberrechtsstreit zwischen den FREIEN WÄHLERN und der AfD beiseite und sehen uns die Fakten an. HVO100 stellen Sie so dar, als wäre es eine große Lösung und ein großer Beitrag zur Verkehrs- und Antriebswende, die wir vollziehen müssen, um von Benzin und Diesel wegzukommen. Sie haben die Vorteile von HVO100 dargestellt. Diese sind unstrittig. Das Problem ist nur, dass wir von diesem Material nicht viel haben und auch in Zukunft nicht viel davon haben werden. So viel Pommes wollen sie nicht essen, als dass das ganze Land mit HVO100 aus Speisefett fahren kann. Als Freistaat Bayern haben wir erst neulich ein interessantes Experiment durchgeführt. Wir haben bei der Südostbayernbahn über längere Zeit hinweg HVO100 statt Diesel verwendet. Die TU Berlin hat die Ergebnisse sehr genau evaluiert, nachgerechnet, gemessen und verglichen, um herauszufinden, ob es Unterschiede gibt, was besser ist und was die Vor- und Nachteile sind. Man hat das Projekt, wie es auch im ausführlichen Bericht der TU Berlin sowie auf den Webseiten der Bayerischen Eisenbahngesellschaft und des Verkehrsministeriums steht, wieder eingestellt und ist von HVO100 abgerückt. Warum? – Technisch funktioniert es einwandfrei, auch beim Pkw. Es ist einwandfrei verwendbar, nur gibt es davon nicht viel. Das ist die Begründung, warum das bayerische Ministerium das Projekt eingestellt hat. Vor allem ist vieles davon nicht sauber zertifizierbar. Auf der Webseite des Ministeriums steht, es bestünden Zweifel an den Zertifikaten. Es hat sich herausgestellt, dass mutmaßlich eine Menge Palmöl darin ist und wir hier zulasten des Regenwaldes durch die Gegend fahren. Das wollen wir ja wohl nicht. So viel Speisefett gibt es eben nicht. Das, was wir an HVO100 aus heimischer Produktion haben und was aus Reststoffen erzeugt werden kann, soll verwendet werden. Das ist einwandfrei. Dafür müssen wir den Kraftstoff aber nicht finanziell besserstellen. HVO100 ist schon deutlich bessergestellt, da es richtigerweise von der CO -Steuer befreit ist. Wird man auf Österreich verwiesen, muss man wissen, dass Diesel in Österreich nicht wie in Deutschland künstlich billig gehalten wird. In Österreich ist Diesel nämlich teurer als Benzin, weil er – anders als in Deutschland – gleich besteuert wird. Dann kommt HVO100 natürlich besser weg. Insofern müssen wir für das bisschen HVO100 aus heimischer Produktion keine Maßnahmen ergreifen. Es kann sinnvoll verwendet werden, aber wir müssen hier nicht künstlich eingreifen und weitere Maßnahmen treffen. Die Regelung dazu passt so, wie sie ist. Für kleine Nischen kann HVO100 sehr sinnvoll sein, wenn es sauber hergestellt worden ist, aber für den Masseneinsatz – den Anschein erwecken Sie, wenn Sie sagen, es sei so klimafreundlich und wunderbar – haben wir diesen Rohstoff nicht zur Verfügung. Das ist für die Antriebswende insgesamt eine fast genauso zu vernachlässigende Nische wie der Wasserstoff, von dem der Wirtschaftsminister ja immer gerne träumt. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Sabine Gross für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sabine Gross SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme mit den Antragstellern von den FREIEN WÄHLERN überein, dass die Klimabilanz des Verkehrssektors verbessert werden muss. Der Verkehrssektor trägt rund 22 % zu den Treibhausgasemissionen Deutschlands bei. Wichtig ist natürlich auch, die Arbeitsplätze in der Automobilindustrie zu sichern. Mein eigener Stimmkreis ist stark abhängig von Arbeitsplätzen in der Zulieferindustrie. Ob uns die steuerliche Begünstigung von Biokraftstoffen, insbesondere von HVO100, hier allerdings wirklich hilft, ist fraglich. Für den Individualverkehr ist der Elektroantrieb die einzige richtige Lösung. Wir dürfen die Weiterentwicklung hier nicht zugunsten einer Technologieoffenheit verschleppen, die die notwendige Transformation nur verzögert, weil sie zu Verzettelung führt. Wir brauchen eine flächendeckende und zuverlässige Ladeinfrastruktur. Die Reichweite der Elektroautos muss weiter erhöht werden, und Elektrofahrzeuge müssen preiswerter werden. Das geht nicht von heute auf morgen, und in der Übergangszeit werden wir nicht drum herumkommen, weiterhin Verbrennermotoren zu verwenden. Hier sind klimafreundliche Kraftstoffe natürlich nützlich. Ob der Einsatz von HVO100 wirklich der richtige Weg ist, ist fraglich. HVO100 kann nicht von allen Pkw-Typen getankt werden, insbesondere nicht von den älteren nach Abgasnorm Euro 5. Älteren Fahrzeugen fehlt die Typenfreigabe. Altspeiseöl und Fettreste stehen, wie der Kollege vorhin schon gesagt hat, auch gar nicht in dem Umfang zur Verfügung, um hier flächendeckend eine ausreichende Menge zur Verfügung zu stellen. Diese Tatsache begrenzt heute schon das Angebot, und die Kapazitäten lassen sich nicht beliebig steigern, es sei denn, man würde extra Ölfrüchte zur Kraftstoffgewinnung anbauen, was inakzeptabel ist. Auch eine steuerliche Begünstigung von HVO100 ändert nichts an diesen Tatsachen. Schlimmstenfalls würden sogar Fehlanreize gesetzt; denn schon jetzt handelt es sich bei den für HVO100 genutzten Rohstoffen zu einem großen Teil um Importe aus Asien, darunter offenbar auch speziell angebaute Palmfrüchte, die bei der Ausfuhr als Abfall deklariert werden. Für die Anbauflächen werden Regenwälder abgeholzt. Das wollen wir nicht. Hinzu kommt, dass Altspeiseöl und Fettreste viel dringender für die Herstellung klimafreundlicher SAF-Kraftstoffe für Flugzeuge benötigt werden, da Elektromotoren im Flugverkehr nicht wirklich Anwendung finden werden. Die Förderung von HVO100 für den Pkw-Verkehr würde die Konkurrenz um begrenzte Rohstoffe also nur verstärken. Grundsätzlich ist es richtig, klimafreundliche Kraftstoffe zu fördern und dabei auch das Instrument steuerlicher Begünstigung einzusetzen. Im Falle von HVO100 bestehen allerdings Zweifel daran, ob dieser spezielle Biokraftstoff dem Klimaschutz tatsächlich dient. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Danke schön. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Martin Wagle für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Martin Wagle CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, für dieses wichtige Thema, das wir hier diskutieren, muss man den Blick ein bisschen weiten. Es ist völlig unbestritten, dass der Verkehrssektor bei der Reduktion umweltbelastender Emissionen eine wichtige Rolle spielt. Klar ist auch, dass der Verkehrssektor in Zukunft das Mobilitätsbedürfnis der Menschen noch mehr steigern wird und darstellen muss, und dass dies nicht nur im Personenverkehr der Fall sein wird, sondern auch im Güterverkehr. Also müssen wir unser Blickfeld hier ein bisschen erweitern. Das gilt nicht nur für Deutschland oder die EU, sondern auch weltweit. Für die Lösung dieses tatsächlich komplexen Problems gibt es sicher keine einfachen Antworten. Die Klimapolitik mit der Brechstange ist sicher auch nicht die richtige Antwort; Klimapolitik nach dem Motto: Ab morgen nur noch Elektro, ansonsten nichts – diese Vorstellung wird nicht funktionieren. Deswegen brauchen wir auch andere Lösungen, Brückentechnologien, nicht nur ausschließliche Technologien, und etwas Zeit für die Industrie, das auch herzustellen, was der Markt verlangt, was praktikabel ist, bei dem man keine Einschränkungen machen muss, bei dem man nicht rechtsbewehrt Nachteile erleiden muss. Wir haben bei der Automobilindustrie gesehen, welche Bauchlandung wir hingelegt haben im Bemühen, sofort alles elektrisch darzustellen. Die Konsequenzen sind gravierend. Wir haben gesehen, dass bei den Automobilherstellern Arbeitskräfte abgebaut werden; und zwar nicht nur einfache Handlanger, sondern auch Ingenieure. Wir haben gesehen, dass Zulieferer dichtmachen müssen und dass Staat und Kommunen wichtige Steuereinnahmen fehlen. Die Folgen sind also gravierend. Das Problem ist doch, dass die Industrie von heute auf morgen nicht die perfekte Lösung bieten kann, die bisherige Antriebe eins zu eins ersetzt. Das heißt, Elektrofahrzeuge bereitzustellen, die der Markt braucht und die die Nutzer erwarten. Denken Sie nur mal an die Transport- und Logistikbranche. Wir haben hier von Pkws usw. gehört, aber denken Sie an die Transport- und Logistikbranche, die hauptsächlich mit Dieselmotoren unterwegs ist. Selbstverständlich gibt es auch schon den Lkw, der elektrisch betrieben ist, aber mit all den Einschränkungen, die damit einhergehen: Die Reichweite ist nicht so groß, die Kosten an den Stromtankstellen sind international wesentlich höher, bei weiten Fahrten natürlich. Die Ladeinfrastruktur ist nicht so leistungsfähig, die Ladezeiten sind viel länger und vieles mehr. Dann stellt sich natürlich die Frage, warum ich mir ein teures Fahrzeug anschaffen soll, wenn die Nachteile so groß sind. Obendrein ist man auch wirtschaftlich nicht konkurrenzfähig. Die Probleme bei der Umstellung auf emissionsarme Fahrzeuge gibt es übrigens auch im ÖPNV, bei den Busflotten. Gerade im ländlichen Raum tragen die Busse als wichtigste Verkehrsmittel überhaupt den ÖPNV. Viele Kommunen stehen jetzt vor der Frage: Wie sollen wir unseren ÖPNV unter Beachtung der vorgegebenen Flottenziele noch darstellen, wenn die Elektrobusse nicht ansatzweise bezahlbar sind? Wie soll man neue Busse ohne Förderung anschaffen? Die Förderung wurde ja eingestellt. – Man sucht also krampfhaft nach neuen Lösungen. Ähnliches gilt für die Transport- und Logistikbranche. Ich habe hierzu schon Ausführungen gemacht. Eine gute Lösung – das haben wir ja auch gehört – sind Maßnahmen, die nachhaltig und sofort wirken und beim Sparen von Emissionen helfen. Der Einsatz von klimafreundlichen Biokraftstoffen wie dem HVO100 ist so eine Maßnahme. Dieser Kraftstoff darf übrigens seit 10. April 2024 an den Tankstellen in den Verkehr gebracht werden. Die Vorteile sind auch schon angesprochen worden: In Dieselmotoren kann er in vielen Bereichen sofort eingesetzt werden, ohne aufwendigen Umbau. Der Biokraftstoff ist besonders nachhaltig und hochwertig, weil er aus pflanzlichen Ölen und tierischen Fetten gewonnen wird, unter Zugabe von Wasserstoff. Die CO - Emissionen werden vermindert, und zwar um 90 %. Weitere Vorteile, die noch nicht genannt worden sind, sind weniger Feinstaubemissionen, geringere Kohlenwasserstoffemissionen, geringerer Kohlenmonoxidausstoß, geringerer Stickstoffdioxidausstoß und vieles mehr. Es gibt also viele weitere Benefits, die mit der Anwendung verbunden sind. Der Treibstoff ist auch schon im Dauerbetrieb getestet worden, zum Beispiel europaweit von vielen Eisenbahnverkehrsunternehmen, übrigens auch im Pkw-Schwerlastverkehr. Die Vorteile sind tatsächlich erheblich, übrigens auch durch weniger Spritverbrauch. Das zeigt: Die Biokraftstoffe bieten eine echte Alternative zum reinen Elektroantrieb. Sie sind nachhaltig, weil sie Abfälle sinnvoll verwerten, weil sie weniger schädliche Emissionen verursachen, weil sie sofort einsetzbar sind und weil sie gewährleisten, dass die Dieselfahrzeuge, die noch nicht am Ende ihrer Nutzungsdauer angelangt sind, umweltfreundlich weiterbetrieben werden können. Ich glaube, wir sind uns da einig: Nachhaltiger geht es doch überhaupt nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dass das nicht nur eine nette Idee ist, bestätigen uns viele wissenschaftliche Studien und übrigens auch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Kraftfahrverbände und sogar das Umweltbundesamt, das die GRÜNEN immer so gerne zitieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einem zähen Zulassungsverfahren ist HVO100 auch an den Tankstellen verfügbar. Das hat man vorher ja nur am eigenen Betriebshof tanken und in der eigenen Flotte verwenden können. Jetzt ist das an den Tankstellen verfügbar. Aber um dieses Projekt richtig auszurollen, muss man natürlich schauen, wie man den Nachteil, nämlich den erhöhten Kraftstoffpreis, irgendwie ausgleichen kann; denn es muss doch möglich sein, diese Umweltkomponente, die der Anwender in Verkehr bringt, zu belohnen. Es kann ja nicht sein, dass der, der umweltfreundlich fährt, an der Tankstelle einen höheren Preis bezahlen muss als der, der einen herkömmlichen Diesel fährt. Hier brauchen wir also einfach Entlastungen für den, der etwas für die Umwelt tut. Es ist schon ausgeführt worden, dass in Italien zum Beispiel der Preis dafür niedriger angesetzt ist. So etwas brauchen wir auch. Wir brauchen eine Belohnung für den, der etwas für die Umwelt tut. Dass das eine Brückentechnologie ist, ist uns wahrscheinlich allen klar. Aber trotzdem ist es besser, diese Technologie sofort zur Verfügung zu stellen, zu einem Preis, mit dem man das weit ausrollen kann, übrigens nicht nur im Pkw-Verkehr. Für den Lkw-Verkehr ist das noch sehr viel relevanter als für den Pkw-Verkehr. Auch für den Bahnverkehr ist das relevant, also für Züge, die dort, wo nicht elektrifiziert werden kann, damit fahren können. Für Flugzeuge und Schiffe ist das natürlich auch relevant. Hier brauchen wir die Vorteile. Die müssen die Menschen auch spüren, die diese Kraftstoffe nutzen. Wir unterstützen auch diese Anerkennung der Sparleistung, der Umweltfreundlichkeit, in der Landwirtschaft. Deswegen sind wir auch für die Honorierung bei der Dieselrückerstattung. Was die anderen Anträge betrifft, das, was die AfD eingebracht hat: Hier von einem Abkupfern des eigenen Antrags zu sprechen, ist ja geradezu lächerlich. (Zuruf von der AfD: Na, na!) Sie sprechen nur von deutschen Kraftstoffen. Mir ist das eigentlich egal. Der Kraftstoff kann von mir aus auch aus österreichischen Ölen gewonnen werden. (Heiterkeit bei der AfD) Das ist mir persönlich egal; Hauptsache, die Qualität des Kraftstoffs ist gesichert. Das Siegel muss gelten. Herr Büchler hat angemerkt, dass alles fraglich sei. Wenn ich jetzt schon die Qualifizierung und dieses Siegel anzweifele, was soll ich denn dann noch glauben? Die Kraftstoffe sind untersucht worden. Das passt. Außerdem ist der AfD-Antrag viel zu kurz gesprungen, weil er nur für Pkws gilt. Das umfassende Wirkungsspektrum habe ich Ihnen dargelegt. Von einem Abkupfern kann überhaupt nicht die Rede sein. Was mich noch irritiert hat: Vorhin hat der Kollege Winhart zum Haushaltsthema gesprochen: Klimafreundliche Mobilität wollen wir nicht. – Jetzt erzählen Sie hier das Gegenteil. Vielleicht unterhalten Sie sich mal untereinander. Vielleicht kommen Sie auf einen gemeinsamen Nenner, obwohl ich da meine Zweifel habe. Insgesamt sind wir für Fortschritt, und diese Technologie ist fortschrittlich. In diesem Sinne bitte ich um Unterstützung für den gemeinsamen Antrag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Oskar Lipp, AfD-Fraktion, vor. Bitte schön.
Oskar Lipp AfD
Sehr geehrter Kollege von der CSU, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich finde es gut, dass Sie jetzt hinsichtlich des Verbrennerverbots ein bisschen was für unsere heimische Automobilindustrie machen wollen. Dazu habe ich nur eine Frage: Ihre Partei hatte vor der Bundestagswahl klipp und klar versprochen, das Verbrennerverbot nach der Bundestagswahl zu kippen. Jetzt frage ich Sie direkt und bitte um eine Ja- oder Nein-Antwort: Werden Sie auf der Bundesebene das Verbrennerverbot aufheben? Wenn nicht, wird es dann für die von Ihnen heute angesprochenen Biokraftstoffe Ausnahmeregelungen von den sogenannten CO -Grenzwerten, die unsere Autobauer wirklich massiv belasten, geben? – Danke.
Martin Wagle CSU
Herr Kollege, Sie haben sicherlich gehört, dass der Verbrenner mit Biokraftstoffen durchaus weiter genutzt werden kann. Wir wollen diese Technologie mit synthetischen oder Biokraftstoffen natürlich weiterhin nutzen, weil sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und zum Klimaschutz leisten kann. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER und der CSU-Fraktion auf Drucksache 19/6925 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER und die AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Die SPD-Fraktion und die Fraktion der GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Dieser Dringlichkeitsantrag ist angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6992 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das sind die CSU-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Dieser Dringlichkeitsantrag ist abgelehnt. Zur Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Ein Jahr nach dem Polizistenmord in Mannheim - Solidarität mit unseren Polizisten statt linksgrüner Polizeifeindschaft! (Drs. 19/6926) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordneten Graupner für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Richard Graupner AfD
Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 31. Mai jährte sich das Messerattentat von Mannheim. Der 25-jährige Afghane Sulaiman A. – abgelehnter Asylbewerber, seit zehn Jahren ausreisepflichtig – attackierte eine Veranstaltung der Bürgerbewegung Pax Europa mit einem 18 Zentimeter langen Jagdmesser. Dabei kam der junge Polizeihauptkommissar Rouven Laur ums Leben. Insgesamt wurden sechs Personen, einige schwer, verletzt. Es muss an dieser Stelle auch darauf hingewiesen werden, wem der Angriff eigentlich galt, nämlich dem bekannten Islamkritiker Michael Stürzenberger. Warum ist das wichtig? – Weil man in dem offiziellen Gedenken an den Anschlag zu seiner Person auffällig schweigt, in jenen Kreisen also, wo man ansonsten gern mit "Saytheir-names"-Kampagnen die Opfer – tatsächlicher oder vermeintlicher – rechtsextremistischer Gewalt instrumentalisiert. Falscher Täter, falsches Opfer? Dann sagt man lieber nichts. Diese Doppelmoral ist unerträglich und nicht hinnehmbar. (Beifall bei der AfD) Man muss nicht alle Positionen von Stürzenberger teilen. Aber klar ist: Der Täter von Mannheim handelte aus islamistischer Motivation heraus. Er hielt es für seine religiöse Pflicht, Stürzenberger zu ermorden. So sagte er selbst vor Gericht. Er bestätigte also mit seiner Bluttat die dringende Notwendigkeit, dem Islamismus rigoros Einhalt zu gebieten. Rouven Laur starb bei dem Versuch, Leib und Leben der Versammlungsteilnehmer, aber letztlich auch deren demokratisches Recht auf Versammlungsfreiheit zu schützen. Er steht damit stellvertretend für alle Polizeibeamten in Deutschland, die täglich zuverlässig ihren Dienst tun. (Beifall bei der AfD) Deshalb haben sie höchste gesellschaftliche Wertschätzung und politischen Rückhalt verdient – für ihren harten, unermüdlichen und oft gefährlichen Einsatz. Und: Sie haben die bestmögliche Ausbildung und Ausstattung verdient; denn die Gewalt gegen Polizeibeamte nimmt seit Jahren stetig zu. Gerade auch vor dem Hintergrund der dramatisch ansteigenden Messerkriminalität hat die AfD-Fraktion schon mehrfach die Anschaffung entsprechender Schutzausrüstung, also von Stichschutzwesten oder stichsicheren Schals, gefordert. Wir stoßen damit bei den Altparteienfraktionen bislang leider auf taube Ohren und hoffen auf eine Änderung. Das ist nämlich ein verheerendes Signal an die Beamten draußen im Dienst. Dennoch: Trotz bester Ausrüstung und Ausbildung bleibt der Beruf des Polizeibeamten gefährlich. Manchmal ist er leider auch lebensgefährlich. Deshalb ist es gut, dass es Initiativen wie A.T.E.K gibt. Das ist der Verein für Angehörige von traumatisierten Einsatzveteranen und Einsatzkräften. Sie leisten wertvolle Nachsorge für Soldaten, Veteranen und Beamte – und deren Familien –, die im Dienst verunglückt, verstorben oder traumatisiert worden sind. Unsere Fraktion fordert die Staatsregierung auf, entsprechende Initiativen großzügig zu fördern. Was unsere Beamten hingegen als Allerletztes brauchen, sind Hass und Hetze durch grüne politische Irrlichter. (Beifall bei der AfD) Das ostentative Zurschaustellen ihres "All Cops Are Bastards"-Pullovers durch Jette Nietzard, die Bundessprecherin der Grünen Jugend, ist nicht nur jüngstes, sondern aufgrund der zeitlichen Nähe zum Jahrestag des Mannheim-Attentats auch ein besonders widerwärtiges Beispiel hierfür. (Beifall bei der AfD) Ein "Bastard", Frau Nietzard, hat in Mannheim sein Leben gelassen, damit auch Sie weiterhin in Sicherheit leben können. Polizeifeindschaft hat aber nicht nur bei Frau Nietzard persönlich Methode; sie gehört bei den GRÜNEN seit den Zeiten von Straßenkämpfer und Steinewerfer Joschka Fischer geradezu zur politischen DNS. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Ja, auch hier im Bayerischen Landtag sitzen die Steigbügelhalter dieser Gesinnung – mitten unter uns. Werfen wir einen Blick zurück in das Jahr 2018: Es war die Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, die ganz vorn mitmischte, als hier in München eine von Linksextremisten durchsetzte sogenannte No-PAG-Demo nicht, wie angekündigt, um 13 Uhr, sondern genau um 13:12 Uhr eröffnet wurde. 1 3 1 2 – der Zahlencode für die Abkürzung "ACAB", genau jenes Slogans "All Cops Are Bastards", mit dem Frau Nietzard heute ungeniert posiert. Die damals eingesetzten Polizeibeamten haben diese Botschaft sehr gut verstanden, und der Name der Frau Schulze ist dort heute immer noch in "guter" Erinnerung. Ja, hinter all der görenhaften Schnatterei einer Jette Nietzard, hinter all dem heuchlerischen Menschenwürde- und Antidiskriminierungsgedöns, hinter all dem anmaßenden Gerede von "Unserer Demokratie" kommt bei den GRÜNEN immer wieder die linksextremistische Fratze von Polizeihass und Staatsverachtung verräterisch zum Vorschein. (Beifall bei der AfD) Rouven Laur, der Held von Mannheim, wurde nur knapp 30 Jahre alt. Er starb in Ausübung seiner Dienstpflicht. Die AfD-Fraktion erwartet, dass der Bayerische Landtag sein Vermächtnis weiterträgt und sein Andenken ehrt. Und wir möchten, dass das Hohe Haus allen linksextremistischen Bestrebungen, die Ansehen und Würde unserer Polizeibeamten besudeln, eine entschiedene Absage erteilt. Jeder in diesem Haus, der das genauso sieht, kann unserem Antrag seine Zustimmung nicht verweigern. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Holger Dremel für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Holger Dremel CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines klarstellen: Die bayerische Polizei verdient unseren tiefsten Respekt und unsere uneingeschränkte Solidarität. Wir sind dankbar, dass wir so viele gute Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte haben. (Lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Gäste und liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen der CSU-Landtagsfraktion möchte ich als ehemaliger Polizeibeamter den Angehörigen des im Juni 2024 in Mannheim tödlich verletzten Kollegen unsere aufrichtige Anteilnahme aussprechen. Sein Tod, liebe Kolleginnen und Kollegen, war das Resultat eines feigen Angriffs – nicht nur auf ihn persönlich, sondern auch auf alle Frauen und Männer, die täglich für unsere Sicherheit einstehen. Wir trauern um ihn. Wir stehen an der Seite seiner Familie und all jener, die unter Einsatz ihres Lebens ihren Dienst tun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Dringlichkeitsantrag der AfD ist nur eines: Er ist Ausdruck eines politischen Manövers. Er ist ein Scheinantrag. Warum? – Sie spielen sich als Fürsprecher der Polizei auf und nehmen diesen feigen Mord zum Anlass, Ihre politischen Themen voranzubringen. Sie nutzen diese Tat aus. (Richard Graupner (AfD): Der Landtag ist für Politik da!) Unsere Polizei ist bestens ausgerüstet. Unsere Polizei ist bestens trainiert. Polizeiliches Einsatztraining findet statt. Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, nun fordert die AfD-Fraktion die Anschaffung von Schnittschutzschals, um die Sicherheit zu erhöhen. Ganz ehrlich: Die Polizei hat eine starke Ausrüstung. Jetzt auch noch Schnittschutzschals zu beschaffen, würde bedeuten, dass der Kollege, der schon einen Helm und eine ballistische Schutzweste trägt, noch mehr eingeschränkt und kaum mehr handlungsfähig wäre. Ich betone: Wir trainieren unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten. Sie sind gut ausgerüstet, sie werden gut ausgebildet. Das ist das Ergebnis einer konsequenten Politik von CSU und FREIEN WÄHLERN, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ihr Antrag ist ein Scheinantrag, den wir nicht brauchen. Ich habe leider nicht mehr so viel Zeit, aber unser Innenminister Joachim Herrmann, der zusammen mit dem Staatssekretär Sandro Kirchner eine hervorragende Arbeit macht, wird später noch mehr dazu ausführen. Alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten haben höchsten Respekt verdient. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Florian Siekmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte schön.
Florian Siekmann GRÜNE
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, erneut müssen wir hier erleben, dass die AfD Opfer einer grausamen Gewalttat für ihre Agenda verwertet. Nach den Opfern von München trifft es heute Polizei und Blaulichtfamilie. Ich bin jedenfalls der Überzeugung, dass echte Anteilnahme und Trauer anders als ein nach Aufmerksamkeit heischender Dringlichkeitsantrag aussehen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Den Einsatzkräften bei uns in Bayern und in Deutschland gilt unser ehrlicher Dank. Das gilt vor allem für die, die im Schichtdienst tags und nachts im Einsatz sind, die bei Großveranstaltungen ausrücken und die dann in der ersten Reihe stehen, wenn es wirklich brenzlig und gefährlich wird. Neben den Worten von Dankbarkeit haben die Einsatzkräfte vor allem Taten in Form von guter politischer Arbeit verdient, wie wir sie im Übrigen im Innenausschuss ja doch immer wieder leisten, Kolleginnen und Kollegen. (Zuruf des Abgeordneten Holger Dremel (CSU)) Dieser Antrag der AfD-Fraktion gehört nicht zur guten politischen Arbeit. Er hat in der Sache außer Schnittschutzschals, die polizeilich geprüft und verworfen worden sind, nichts weiter für die Einsatzkräfte zu bieten. Dabei sind es ja wir hier im Landtag, die zuständig für die Arbeitsbedingungen sind. Wir entscheiden über eine gute Ausrüstung. Wir entscheiden darüber, ob Dienststellen modern ausgestattet sind. Wir entscheiden über die Verfügbarkeit von Fortbildung und polizeilichem Einsatztraining. Wenn man Kritik zu äußern hat, dann hat man diese erst einmal an die Politik und nicht an die einzelnen Einsatzkräfte zu richten. Ich kann Ihnen jedenfalls für mich als stellvertretendem Vorsitzenden des Innenausschusses, für unsere Fraktionsvorsitzende Katharina Schulze, die meine Vorgängerin im Amt des innenpolitischen Sprechers war, und für die ganze GRÜNEN-Landtagsfraktion drei Dinge versichern: Erstens. Wir kümmern uns um gute Arbeitsbedingungen für unsere Einsatzkräfte und pflegen einen intensiven Austausch mit den Sicherheitsbehörden und auch mit den Polizeigewerkschaften. Zweitens. Wir stehen hinter unseren Einsatzkräften hier im Land. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Ich sage nur "Kennzeichnungspflicht"! – Misstrauen! Reine Sonntagsrede!) Kritik gehört an der Politik und nicht an der einzelnen Einsatzkraft geübt. Drittens. Dafür brauchen wir nicht die AfD, die sich ja selber immer mehr zum Fall für die Sicherheitsbehörden macht. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Bei der AfD haben zwei hintereinander gedrückt. Ich rufe jetzt die erste auf und gehe davon aus, dass das so gedacht ist. Das wäre vom Abgeordneten Jörg Baumann. Bitte schön.
Jörg Baumann AfD
Herr Siekmann, zwei kurze Fragen. Erstens. Distanzieren Sie sich von Jette Nietzard mit ihrem Pulli "All Cops are Bastards"? Zweitens. Was halten Sie von ihrer noch getätigten Aussage, nicht jeder einzelne Polizist sei ein Schwein? – Das impliziert ja, dass andere Polizisten Schweine sind. Darauf möchte ich von Ihnen bitte einmal eine Antwort haben. – Danke. (Beifall bei der AfD)
Florian Siekmann GRÜNE
Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, die Reaktion der Parteispitze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Aussagen in Berlin war mehr als deutlich und unmissverständlich. (Zuruf von der AfD: Sie! – Andreas Winhart (AfD): Wir wollen Ihre Meinung hören!) – Ich stehe auch zu dieser Reaktion der Parteispitze von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Im Übrigen danke ich noch einmal den Polizistinnen und Polizisten im Land für ihre Arbeit, wie ich in meiner Rede bereits ausgeführt habe. Kritik gehört an der Politik geübt, Wertschätzung gebührt den Einsatzkräften. (Beifall bei den GRÜNEN – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Gegen Befugnisse beim PAG, aber schlau reden!)
Ludwig Hartmann
Danke schön. – Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Kollegen Wolfgang Hauber für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.
Wolfgang Hauber FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Brauchen wir diesen Dringlichkeitsantrag der AfD? (Zuruf von der AfD: Ja!) – Ich glaube nicht. Wir brauchen diesen Dringlichkeitsantrag nicht, um des am 2. Juni letzten Jahres bei einem Messerangriff in Mannheim getöteten Polizisten zu gedenken. Wir gedenken des Polizeihauptkommissars Rouven Laur, der nur 29 Jahre alt wurde, auch so. Wir brauchen den Dringlichkeitsantrag nicht, um den Angehörigen der Mitglieder der Blaulichtfamilie, die im Einsatz getötet oder verletzt wurden, unsere Anteilnahme auszusprechen. Das ist für die Mitglieder der Regierungskoalition und auch der Staatsregierung selbstverständlich. Wir brauchen diesen Dringlichkeitsantrag nicht, um unsere uneingeschränkte Unterstützung für die bayerische Polizei zu bekräftigen. Das machen wir tagtäglich in unserer politischen Arbeit. Wir brauchen diesen Dringlichkeitsantrag auch nicht, um staatsfeindliche und extremistische Äußerungen entschieden abzulehnen. Unsere Ablehnung bezieht sich dabei nicht nur auf linksextreme Äußerungen, wie im Antrag formuliert, sondern auf jegliche extremistischen Äußerungen, insbesondere auch auf rechtsextreme. Diesen Aspekt haben die Antragsteller wohlweislich weggelassen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Der Verein "A.T.E.K. – Angehörige traumatisierter Einsatzveteranen und Einsatzkräfte" ist ein ehrenhafter Verein, der sich in vorbildlicher Weise um Menschen in Not kümmert. Beeindruckend ist für mich das Leitbild des Vereins. Ich darf auszugsweise daraus zitieren: "Gleichzeitig verpflichten wir uns […], Diskriminierung in jeglicher Form abzulehnen und allen Menschen offen und herzlich entgegenzutreten." Auch aus den Grundsätzen des Vereins darf ich zum Thema "Freiheit und Demokratie" auszugsweise zitieren: "Wir bekennen uns zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und setzen uns dafür ein, dass sie geschützt und respektiert wird. Unsere Arbeit basiert auf dem Prinzip der Meinungsfreiheit, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit." Zum Thema "Offenheit und Inklusion" sagt der Verein: "Unser Verein steht allen Menschen offen, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung oder sozialer Herkunft. Wir streben danach, eine vielfältige und inklusive Gemeinschaft zu fördern." Dieser Verein verdient auch ohne den Dringlichkeitsantrag der AfD unsere Unterstützung, zumal er in seiner Ausrichtung im klaren Gegensatz zur Ausrichtung der AfD steht. – Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Bravo! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Eine gute Rede!)
Ludwig Hartmann
Bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Abgeordneten Jörg Baumann für die AfD-Fraktion vor.
Jörg Baumann AfD
Sehr geehrter Kollege Hauber, Sie haben gerade gesagt, Sie sprechen sich gegen alle extremistischen Äußerungen aus. Ich hoffe, damit meinen Sie auch die rechtsextremistischen Äußerungen aus Ihrer Partei. Schließen Sie die da mit ein? – Vielen Dank.
Wolfgang Hauber FREIE WÄHLER
Ich weiß jetzt nicht, was Sie meinen. Mir sind keine extremistischen Äußerungen aus meiner Partei bekannt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Als nächster Rednerin erteile ich für die SPD-Fraktion der Kollegin Christiane Feichtmeier das Wort. Bitte schön.
Christiane Feichtmeier SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über einen mutigen Polizisten, der sich nicht nur der Pflicht verschrieben hatte, sondern auch andere schützen wollte: ein junger Mann, ein Kollege, ein Freund, ein Sohn. Der Mord an Rouven Laur hat uns alle tief erschüttert. Unsere tiefste Solidarität gilt seiner Familie und seinen Freunden. Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen uneingeschränkte Anerkennung, bestmöglichen Schutz und volle Unterstützung. Daran lassen wir keinen Zweifel. Das Instrumentalisieren eines tragischen Ereignisses für politische Stimmungsmache ist deshalb anmaßend, unangemessen und verachtungswürdig. Ich muss nicht erwähnen, dass ich dies entschieden ablehne. Meine Kolleginnen und Kollegen, unsere Polizei ist kein Werkzeug ideologischer Auseinandersetzungen. Wir lehnen diesen Antrag ab, weil wir für einen Staat stehen, der zusammenführt. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Danke schön. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am letzten Montag haben wir gemeinsam mit den baden-württembergischen Kolleginnen und Kollegen der Polizei des vor einem Jahr in Mannheim getöteten Polizeibeamten Rouven Laur gedacht. Am gleichen Tag, am letzten Montag, hat in Schirnding ein mutmaßlicher Drogenschmuggler bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei aus heiterem Himmel das Feuer auf die Bundespolizisten eröffnet. Das sind nur zwei Beispiele für die Lebensgefahr, der unsere Polizistinnen und Polizisten, die Kolleginnen und Kollegen der Bundespolizei sowie der Landespolizei, immer wieder nahezu täglich ausgesetzt sind. Gewalttaten gegen Polizeibeamtinnen und -beamte sind unerträglich. Sie zeigen zugleich aber auch eine alarmierende Respektlosigkeit gegenüber unserem Rechtsstaat. Das ist in keiner Weise hinnehmbar. Unsere Polizei braucht, wie in der heutigen Plenarsitzung auch angesprochen wurde, in der Tat eine gute Bewaffnung und eine gute Ausstattung. Wir haben in den letzten Jahren viele Millionen Euro in die bessere Ausstattung und Bewaffnung der Polizistinnen und Polizisten investiert. Aber unsere Polizei braucht auch die volle Rückendeckung der Bevölkerung. Sie braucht Zuspruch, sie muss immer wieder spüren, dass sie in unser aller Namen und für unser aller Sicherheit unterwegs ist. Das müssen wir unseren Polizistinnen und Polizisten immer wieder voller Dankbarkeit deutlich sagen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Deshalb ist es aus meiner Sicht eine Unverschämtheit, wenn in einer solchen Situation die Vorsitzende der Grünen Jugend mit einem T-Shirt herumläuft, auf dem "ACAB", also "All cops are bastards", steht. Das ist, so wird es jedenfalls von den meisten Polizistinnen und Polizisten wahrgenommen, eine Beleidigung deren Aufgabe, deren Funktion und deren Tätigkeit. Das sind die Männer und Frauen, die letztendlich jeden Tag und jede Nacht ihren Kopf für unsere Sicherheit hinhalten und die sich dann solche dummen Sprüche gefallen lassen müssen. Das ist unerträglich. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der AfD) Diese Polizistinnen und Polizisten schützen Versammlungen. Sie schützen viele schwache Verkehrsteilnehmer im Straßenverkehr. Sie sorgen dafür, dass Rechtsbrecher hinter Gitter kommen und die friedlichen Menschen weiterhin geschützt leben können. Ich kann nur feststellen, was wir aus vielen persönlichen Gesprächen, aber auch aus großen Meinungsumfragen in allen Teilen Deutschlands und ganz besonders auch bei uns in Bayern wissen: Die überwältigende Mehrheit der bayerischen Bevölkerung steht hinter unserer Polizei und ist dankbar für ihren Einsatz. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD) Ich kann nur sagen, was Frau Nietzard von der Grünen Jugend erklärt hat, ist völlig indiskutabel. Wenn man nachverfolgt, dass sie in darauf folgenden Interviews im "Stern" und in der "Zeit" erklärt hat: "nicht jeder einzelne Polizist ist ein Schwein" – ich weiß nicht, wie sie es wirklich gemeint hat und ob das eine Relativierung sein sollte –, muss ich sagen: Das ist doch eine weitere Unverschämtheit gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, der AfD und der SPD) Wir haben in diesem Parlament in den letzten Monaten wiederholt über Hass und Hetze in unserer Bevölkerung sowie über die Zunahme von Polarisierung gesprochen und gemeinsam überlegt, was wir dagegen tun können. Da war, mit Verlaub, die Fraktion der GRÜNEN immer ganz vorne mit dabei. Wer nicht glasklar deutlich macht, dass solche Diskussionsbeiträge wie von Frau Nietzard völlig indiskutabel sind, braucht in diesem Haus nicht mehr über Hass und Hetze in anderen Teilen der Bevölkerung zu reden. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD – Benjamin Adjei (GRÜNE): Unterirdisch! – Zurufe von den GRÜNEN) Ich bleibe deshalb dabei: Ich erwarte nach wie vor von Frau Nietzard eine klare Entschuldigung bei allen Polizistinnen und Polizisten in unserem Land. Es gibt unter Polizistinnen und Polizisten den einen oder anderen, der auch einmal Fehler macht, sogenannte schwarze Schafe, genauso wie bei allen Menschen, die in unserem Land leben. Das ist gar keine Frage. Unser Rechtsstaat geht dem nach. Aber es gibt deswegen keinen Anlass, insgesamt so über unsere Polizei, über die Kolleginnen und Kollegen zu reden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich bedanke mich deshalb an dieser Stelle noch einmal nachdrücklich bei allen unseren Polizistinnen und Polizisten von Bund und Ländern für ihren engagierten Einsatz, nicht nur für unsere Sicherheit, sondern auch für diese Demokratie, für diesen Rechtsstaat. Ich bitte Sie, trotz solcher Schmähungen bei diesem Einsatz nicht nachzulassen. Wir brauchen Sie weiterhin. Wir werden in diesem Haus weiterhin gemeinsam alles dafür tun, unsere Polizei vor derartigen verächtlichen und hasserfüllten Tiraden in Schutz zu nehmen. (Anhaltender Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der AfD – Benjamin Adjei (GRÜNE): Applaus von der AfD!)
Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6926 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Erdgasbohrungen im Alpenvorland verhindern - Pläne der fossilen Berliner Rückschrittskoalition stoppen (Drs. 19/6927) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Energieversorgung sichern statt ideologische Blockaden - Für neue Gaskraftwerke und heimische Gasförderung (Drs. 19/6993) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile Herrn Kollegen Martin Stümpfig das Wort.
Martin Stümpfig GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den nächsten Tagen und Wochen werden in Reichling im wunderschönen Landkreis Landsberg Bohrtürme aufgestellt, um fossiles Erdgas zu fördern, das unser Klima weiter anheizt und Wetterextreme wie Trockenheit, Starkregen und Hitze, die wir die letzten Wochen und Monate beobachten konnten, weiter fördert. Es handelt sich um Bohrtürme eines kanadischen Unternehmens, das keinen Cent zahlt, um diesen Rohstoff auszubeuten, weil es die Bayerische Staatsregierung so will. Sie werfen das Gas diesem kanadischen Unternehmen einfach hinterher, und das Einzige, was in der Region bleibt, sind die Nachteile. Wir sagen ganz klar: Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Sie als Staatsregierung haben viele Möglichkeiten. Deshalb unser Appell: Unterbinden Sie neue Erdgasbohrungen in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, die Zweiergespräche im Plenarsaal zu unterlassen. Das gilt sowohl für die Oppositions- als auch für die Regierungsfraktionen. – Danke.
Martin Stümpfig GRÜNE
Wie es funktionieren kann, sehen wir im gleichen Landkreis Landsberg wenige Kilometer weiter, nämlich in der Gemeinde Fuchstal. Dort hat man es über Nahwärme, Solarprojekte, Windkraft und Speicher erreicht, wirklich etwas zu schaffen, das gut fürs Klima, gut fürs Wasser, gut für die Region und gut für die Bürgerinnen und Bürger ist. Ministerpräsident Markus Söder und Wirtschaftsminister Aiwanger waren auch dort und haben sich die Klinke in die Hand gegeben. Sie loben das. Wenn sie wieder zurück sind, geht es doch wieder in Richtung fossile Lobbyinteressen. Dann siegt doch wieder das Erdgasprojekt. Wir sagen klar: Nein. (Beifall bei den GRÜNEN) In Fuchstal sehen wir, dass die Erträge vor Ort bleiben. Dort hat es sogar der Bürgermeister geschafft, die Gewinne aus dem Windkraft- oder Nahwärmeprojekt zum Beispiel in den Kindergarten zu stecken. Dort wird eine zusätzliche Fachkraft eingestellt. Das sind Projekte, die wir haben wollen. Als wir über das Projekt Reichling Ende letzten Jahres im Landtag debattiert haben, hieß es: Wir im Landtag und die Staatsregierung können da gar nichts machen. Sie haben nur nach Berlin gezeigt. Jetzt sind Sie von der CSU in Berlin mit am Tisch. Ändert sich etwas für die Region? Ändert sich irgendwas in Reichling? – Pfeifendeckel. Es bleibt alles gleich. Sie schaffen es sogar, noch einmal eins draufzusetzen. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass die Gasförderung in Deutschland, im Inland, weiter ausgebaut werden soll. Dazu kann man nur sagen: Fossile Lobbyinteressen haben sich komplett durchgesetzt. Wir sagen klar: Stopp zu fossilen Interessen, Stopp zur Gasförderung. (Beifall bei den GRÜNEN) Es reicht jedoch nicht, dass Sie die inländische Gasförderung ausbauen, sondern Sie packen noch einmal eins drauf. Jetzt wollen Sie auch noch 40 neue Gaskraftwerke bauen. In Deutschland sollen 40 neue Gaskraftwerke gebaut werden. Wir brauchen Backup-Kraftwerke – das ist klar. Wir brauchen sie, wenn die Sonne nicht scheint und wenn der Wind nicht weht. Wir brauchen Kraftwerke, die flexibel einspringen. Aber für die Versorgungssicherheit gibt es auch Alternativen. Man muss nicht ausschließlich auf Erdgaskraftwerke setzen, sondern kann zum Beispiel Biogasanlagen hineinnehmen. (Michael Hofmann (CSU): Das habt ihr in Berlin verhindert!) Man kann Wasserkraft, Geothermie, grüne Kraft-Wärme-Kopplung und Speicher reinnehmen, die einen wirklichen Boom haben. All das bleibt links liegen. Katherina Reiche, die am Montag Bayern besucht hat, Markus Söder und Hubert Aiwanger feiern sich gemeinsam gegenseitig ab, dass jetzt 40 neue Gaskraftwerke in Deutschland entstehen sollen, davon zwei Drittel im Süden. Überschlagen heißt das: Ein Drittel kommt nach Bayern. Das sind 13 neue Gaskraftwerke für Bayern. In Zeiten, in denen sich die Klimakrise immer weiter zuspitzt und wir alles daransetzen müssen, dass wir endlich aus diesen Abhängigkeiten von Öl und Gas herauskommen, setzen Sie von der Koalition aus SPD und CDU/CSU voll auf Gaskraft. Da kann man nur sagen: Nein, das ist der völlig falsche Weg. (Beifall bei den GRÜNEN) Im Zusammenhang mit den ganzen Plänen zu den Gaskraftwerken ist von Wasserstoff überhaupt keine Rede. Von Wasserstoff-ready ist überhaupt keine Rede mehr. Als Wirtschaftsminister Aiwanger neulich bei uns im Wirtschaftsausschuss war, habe ich gesagt: Herr Aiwanger, es vergeht keine Stunde, in der Sie nicht Wasserstoff, Wasserstoff sagen. Und hier? Wo bleibt da der Aufschrei? Wir sollten endlich sagen: Zwar ist Wasserstoff in vielen Bereichen zu teuer, aber dort könnte man ihn gut einsetzen. Wenn wir in diesen neuen Gaskraftwerken von Anfang an auch wirklich Wasserstoff einsetzen, wäre das für einen Markthochlauf wirklich perfekt. Von Ihnen kommt: Das wird sowieso gemacht. Das wird eben nicht so gemacht. So wie es Frau Reiche plant, werden das Ausschreibungen für reine Erdgaskraftwerke. Wenn Wasserstoffkraftwerke an der Ausschreibung teilnehmen, können sie gar nicht gewinnen. Das ist nicht vorgesehen. Das werden reine Erdgaskraftwerke. Wir verpassen den Wasserstoffhochlauf komplett. Ich kann über den Wirtschaftsminister oder über die Staatsregierung, die sich überhaupt nicht zu Wort meldet, nur den Kopf schütteln. (Beifall bei den GRÜNEN – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Wir als FREIE WÄHLER sorgen schon dafür, dass das passt – keine Angst!) Robert Habeck hat es vorgemacht. (Widerspruch bei der CSU) Er hat nicht Kraftwerke mit 20 Gigawatt ausgeschrieben. Es sollten 10 Gigawatt sein. Das reicht aus. Er hat eine klare Vorgabe gemacht, dass innerhalb von acht Jahren diese neuen Kraftwerke komplett mit Wasserstoff laufen sollen. In der ersten Zeit wird man nicht sofort grünen Wasserstoff zur Verfügung haben. So könnte man es machen. Die KleiKo mit ihren fossilen Lobbyinteressen macht es anders, indem sie auf Erdgaskraftwerke setzt. Wir bauen dann auch noch CO -Pipelines hin. CO -Pipelines – CCS – soll man eigentlich nur dort einsetzen, wo es wirklich nicht anders geht. Diese hätten noch einmal einen 30 % höheren Energieverbrauch, allein durch die Abscheidung von CO . Das allein verursacht hohe Kosten. Dann wird gesagt, das sei alles kostengünstig – von wegen. Das wird wahnsinnig teuer. Es ist extrem klimaschädlich. Deswegen unser klarer Appell: Stoppen Sie diese Pläne. Wir brauchen in Bayern keine neuen Gasbohrtürme. Wir brauchen keine 13 Gaskraftwerke in Bayern und keine 40 in Deutschland. Wir brauchen keine CO -Pipelines zu diesen Gaskraftwerken. Lassen Sie das Erdgas im Boden. Packen Sie die Erneuerbaren an. Intelligente Lösungen sollen einbezogen werden. Fördern Sie den Wasserstoff. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Andreas Winhart von der AfD-Fraktion vor. Bitteschön.
Andreas Winhart AfD
Werter Herr Kollege, zuerst einmal möchte ich feststellen: Mir persönlich ist jede Gasbohrung zehnmal lieber als irgendeine Windkraftanlage im europäischen Alpenvorland. Das muss ich ganz klar sagen. (Beifall bei der AfD – Florian von Brunn (SPD): Dann lassen Sie doch bei sich im Garten bohren!) Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich Ihren Antrag nicht verstehe. Es ist so konfus, was Sie vorgetragen haben – mit Wasserstoff und allem drum und dran. Geht es Ihnen darum, Ihren Hass gegen fossile Energien auszuleben oder Bohrungen zu vermeiden? Sie brauchen Bohrungen auch bei Geothermie und für natürlichen Wasserstoff. Im Hinblick auf die CO -Speicherung brauchen Sie vielleicht sogar ein Erdgaslager. Das hat die EU vor. Sie sind ein großer, glühender Europäer. Worum geht es Ihnen jetzt im Kern? Wenden Sie sich gegen fossile Energie – russenfreies Gas kommt noch dazu – und/oder gegen die Bohrung? – Das würde mich jetzt wirklich einmal interessieren.
Martin Stümpfig GRÜNE
Sie haben anscheinend wenig verstanden. Ja, wir wollen, dass die fossilen Energien im Boden gelassen werden. Die Klimakrise spitzt sich zu. Das sehen Sie jedoch komplett anders. Sie leugnen den menschengemachten Klimawandel. Daher kann man nur klar sagen: Ja, wir wollen keine neuen Erdgasbohrungen. Stattdessen wollen wir Windräder, und wir wollen die erneuerbaren Energien. Mehr kann ich Ihnen jetzt leider nicht erklären. Sie können meine Rede gerne noch einmal nachhören. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich das Wort dem Abgeordneten Florian Köhler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Florian Köhler AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die GRÜNEN wollen nun Erdgasbohrungen im Alpenvorland und die Pläne der fossilen Berliner Rückschrittskoalition stoppen. Sie rügen, dass die neue Bundesregierung 20 Gigawatt an Gaskraftwerken errichten will. Sie geißeln das als überdimensioniert. Ich kenne da jemanden, der wollte noch vor ungefähr zweieinhalb Jahren sogar 25 Gigawatt an Gaskraftwerken errichten. Vielleicht kennen Sie den auch. Der Name fängt mit Robert an und hört mit Habeck auf. Es war Ihr Wirtschafts- und Klimaminister, der in seiner Gaskraftwerkstrategie mit bis zu 50 Gaskraftwerken geplant hat. Typisch Ampel kam letztendlich der Lindner um die Ecke und hat die Pläne zusammengestrichen, weil sie zu teuer waren. Wenn Sie weniger als vier Monate nach der Wahl auf einmal so tun, als ob Sie die letzten Jahre gar nicht regiert hätten, ist das nicht nur feige, sondern ehrlich gesagt pure Heuchelei. (Beifall bei der AfD) Dabei gebe ich Habeck und Ihrem Antrag in zwei Punkten recht. Erstens. Wir brauchen zur Versorgungssicherheit einen massiven Zubau von Gaskraftwerken. Zweitens. Jedes neue Gaskraftwerk treibt derzeit den Strompreis nach oben. Und jetzt kommt das große Aber: Es ist Ihre Klimaideologie, die uns erst in diese Lage gebracht hat. Es war nämlich kein Unfall und kein undurchdachter Plan, sondern es waren Ihre grünen NGOs, angefangen bei Agora Energiewende, die diese Klimaagenda samt Energiewende geschaffen haben. Diese Agenda wurde von den GRÜNEN, der SPD, aber auch CDU und CSU knallhart durchgezogen. (Florian von Brunn (SPD): Die Zuschauer sind vor Ihrer Rede schon geflüchtet!) Sie haben unsere grundlastfähigen Kohle- und Kernkraftwerke abgeschaltet und die Zappelstromproduzenten Windkrafträder und PV-Anlagen massiv subventioniert zugebaut. Was bleibt dann noch übrig, um die Nachfrage zu befriedigen, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht? – Gas, Gaskraft, die nur genutzt wird, wenn es absolut notwendig ist. Jeder Unternehmer kann Ihnen sagen, was das bedeutet. Es wird unheimlich teuer. Aufgrund der Merit-Order treiben die Gaskraftwerke den Strompreis nach oben. Teurer als Strom durch Gas ist der Blackout. Was für Folgen ein Blackout haben kann, das konnte man am jüngsten Beispiel in Spanien nachvollziehen. Teuer ist es auch, wenn man als Gasimporteur vollkommen abhängig ist. Dieser Abhängigkeit kann man zum Glück entgehen. Unterhalb Bayerns lagert Erdgas. Besser als auf ein Transitland oder auf Drittländer angewiesen zu sein, ist es, unsere eigenen Bodenschätze zu gewinnen und entsprechend unabhängig zu werden. Energiepolitisch ist das Gegenteil von dem ratsam, was die GRÜNEN wollen.
Ludwig Hartmann
Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist um.
Florian Köhler AfD
Deswegen sagt die AfD-Fraktion klipp und klar: Wir brauchen die Erdgasförderung auch in Bayern. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Jenny Schack für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Jenny Schack CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der GRÜNEN beinhaltet ein ganzes Potpourri von Themen: neue Gaskraftwerke, Wasserstoffstrategie und heimische Erdgasförderung. Das ist alles großartig, aber es gehört eigentlich in den Bereich der Bundespolitik. Jetzt freue ich mich, dass wir von unserer neuen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche positive Signale wahrnehmen, dass wir – was die Bundespolitik anbelangt – Klarheit und Pragmatik haben, die in Bayern zum Tragen kommen. Zunächst komme ich zum Thema Gaskraftwerke. Die GRÜNEN kritisieren die im Koalitionsvertrag geplanten 20 Gigawatt an Gaskraftwerkskapazitäten als überdimensioniert. Der ehemalige Wirtschaftsminister Habeck hat selbst von 15 Gigawatt gesprochen und diese angestrebt. Man ist also gar nicht so weit auseinander. Katherina Reiche sagt: Wir machen das sukzessive, zuerst 5, dann 10 und irgendwann 20 Gigawatt. Das ist vollkommen richtig. (Beifall bei der CSU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht aus dem freien Raum gegriffen. Aus der Bundesnetzagentur wurde im Jahr 2023 mitgeteilt: Jawohl, wir brauchen das, weil wir eine Deckungslücke in einem Korridor von 17 bis 21 Gigawatt im Jahr 2031 sehen. Diese Lücke muss geschlossen werden. Es muss entsprechend vorgesorgt werden, und es ist auch die Aufgabe der Bundesregierung, diese Lücke zu schließen und die langfristige Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Zusammenfassend kann man allein zu diesem Punkt sagen: Das ist sachgemäß und keineswegs übertrieben, wie die GRÜNEN versuchen, es darzustellen und in den Medien zu forcieren. Es ist unstrittig: Gaskraftwerke sind fossil; aber sie sind gleichzeitig flexibel, sie sind punktgenau steuerbar, und sie sind eine wichtige Ergänzung zu den erneuerbaren Energien. Wir brauchen sie in Zeiten von Dunkelflauten. Wir brauchen sie – das ist entscheidend, und das haben wir jetzt im Koalitionsvertrag vereinbart – als Strompreisstabilisierung, meine Damen und Herren. Klar ist auch, Gas ist eine Brückentechnologie und nicht für immer, sondern für den Übergang gedacht; aber wir brauchen das Gas, bis wir die Infrastruktur beispielsweise für Wasserstoff sichergestellt und umgestellt haben. Was die Wasserstofftransportinfrastruktur anbelangt, sind wir von der alten Bundesregierung in Bezug auf die Wege nicht begünstigt worden. Wir müssen in der Forschung weitergehen und uns in Zukunft genau ansehen, wie wir diese Anlagen umrüsten können. Heute schon zu fordern, dass man bei diesen Anlagen zu 100 % Wasserstoff-ready sein muss, das ist völliger Quatsch. Wir müssen uns jetzt erst einmal hinsetzen, um etwas zuwege zu bringen, um unsere Wirtschaft zu stärken. (Beifall bei der CSU) Sonst war am Ende alles gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Wasserstoff ist ein extrem knapper Rohstoff, und es ist unklar, wie viel grüner Wasserstoff in Zukunft zur Verfügung stehen und was er kosten wird. Das sind hohe Risiken für die Kraftwerksbetreiber. Deswegen gilt es, die Angebote und die Ausschreibungen entsprechend zu regeln. Wir als Bayern unterstützen den Wasserstoffhochlauf. Bitte verstehen Sie das nicht falsch, wir unterstützen das massiv. Unser Ministerpräsident hat mit internationalen Partnern gesprochen, wie wir die südliche Wasserstoffanbindung für den Freistaat Bayern sicherstellen können, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU) Lassen Sie mich noch ein kurzes Wort – es stand wirklich viel im Antrag – zur heimischen Erdgasförderung sagen: Wir haben im Dezember, glaube ich, schon einmal darüber gesprochen. Sie haben sich noch einmal ganz ausführlich dazu geäußert. Sie haben allerdings vergessen zu sagen, dass wir in Bayern 0,1 % des Erdgases in ganz Deutschland fördern. Das heißt, das ist ein minimaler Anteil. (Widerspruch bei den GRÜNEN) – Ja, Moment. – Die rot-grün geführte Landesregierung in Niedersachsen fördert 99 %. Vielleicht sollten Sie Ihre Anmerkungen einmal nach Niedersachsen schicken und sich nicht immer an uns wenden. Machen Sie erst einmal Ihre eigenen Hausaufgaben. (Beifall bei der CSU) Kategorisch Bohrungen auszuschließen, hieße am Ende nur, dass wir uns von Gasimporten aus Ländern, die in Bezug auf die Umwelt und auf die Schutzrechte der Mitarbeitenden wirklich nicht funktionieren, beispielsweise Fracking-Gas aus den USA oder Flüssiggas aus Katar, abhängig machen. Mit Blick auf die Uhr stelle ich fest, meine Redezeit ist vorbei. Versorgungssicherheit, Wirtschaftskraft und Klimaziele muss man gemeinsam denken und nicht gegeneinander. Wir sind für einen realistischen, für einen technologieoffenen Weg. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Schack. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Martin Stümpfig vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Martin Stümpfig GRÜNE
Frau Kollegin Schack, wir sehen es so: Wenn es wirklich so wenig ist, was beispielsweise in Reichling zutage gefördert werden kann – damit könnte man den Erdgasbedarf in Bayern nur ein paar Tage decken –, dann sollten wir die Finger davon lassen. Wenn wir im Jahr 2040 klimaneutral sein wollen, macht es wirklich keinen Sinn, Strukturen neu aufzubauen. Das ist der vollkommen falsche Weg. Ich muss Sie noch korrigieren: Robert Habeck hat 10 GW gesagt, und er hat gesagt, sie sollen nach acht Jahren Wasserstoff-ready sein. Wenn Sie selber entscheiden könnten, eine neue Heizung einzubauen, und Sie wissen, Sie wollen irgendwann Wasserstoff-ready werden, würden Sie sich eine Heizung kaufen, die das schon kann, oder würden Sie sich irgendeine Heizung kaufen, weil sie günstig ist? Das ist die Frage bei den Ausschreibungen. Wenn in der Ausschreibung nicht klar gesagt wird, dass in einem bestimmten Jahr – das muss nicht 2027 sein, aber 2030, 2032 oder 2034 – Wasserstoff eingesetzt werden soll, dann werden die Anlagen anders gebaut. Das ist unsere Kritik: Es geht voll in Richtung CCS. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Herr Stümpfig.
Martin Stümpfig GRÜNE
Es werden Erdgaskraftwerke gebaut und der fossilen Lobby wird eine Lebensverlängerung gegeben.
Jenny Schack CSU
Vielen Dank für die Frage. Wenn es darum geht, die Wirtschaft zu retten, dann unternehme ich erst einmal das, was pragmatisch und richtig ist. Natürlich freue ich mich, wenn Wasserstoff-ready mit der Rettung der Wirtschaft einhergeht; aber entweder das ganze Paket haben zu wollen oder gar nichts, das ist komplett falsch. Wir müssen jetzt erst einmal dafür sorgen, dass die Wirtschaft funktioniert und dass wir unsere Versorgungssicherheit gewährleisten. Was war bitte die zweite Frage? Das sind immer so viele Fragen. (Martin Stümpfig (GRÜNE): Meine Frage zu Reichling ist noch offen!) – Ja, gut. Das klären wir bilateral. Wir unterhalten uns öfter. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Schack. – Nächster Redner ist Herr Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion.
Florian von Brunn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Wenn ich, lieber Martin Stümpfig, heute vor der Entscheidung stünde, welche neue Heizung ich haben will, dann würde ich mich natürlich bevorzugt ans Fernwärmenetz der Landeshauptstadt München mit Geothermie anschließen lassen; aber die zweite Wahl wäre die Wärmepumpe und nicht die Gasheizung. Das ist eigentlich ziemlich klar. Ich würde ungern Wasserstoff im Keller haben. Ich glaube, das hat keine Zukunft beim privaten Heizen; aber ich weiß, dass die Stadtwerke München – und deswegen bin ich nicht ganz so skeptisch wie du – ihre Gaskraftwerke schon H2-ready machen. Das heißt, man baut Reservekraftwerke, man baut Kraftwerke für die Lücke, für die elf Tage, die wir hin und wieder, wie 2024, eine Dunkelflaute haben, um diese zu überbrücken. Das heißt aus meiner Sicht nicht automatisch, dass sie nicht H2-ready wären. Aber die Forderung ist sinnvoll. Dazu muss man natürlich auch sagen, dass wir im Koalitionsvertrag einen Kompromiss mit CDU und CSU eingegangen sind. Wir würden jetzt nicht unbedingt an jedem Gaskraftwerk CCS anwenden, weil das natürlich auch die Strom- oder Wärmeerzeugung teurer macht und unter Umständen auch den Wasserstoff verdrängt. Aber irgendwo muss man in einer Koalition – das kennt ihr ja auch, wir haben ja beide mit der FDP verhandeln müssen – Kompromisse eingehen. Aber ich finde auch, dass man jetzt nicht unbedingt im Fünfseenland neue Gasförderungen etablieren muss. Aus meiner Sicht gibt es tatsächlich ein ausreichend großes Gasangebot. Wir haben ja auch LNG-Terminals installiert. Insofern unterstützt die SPD-Fraktion die Forderung der GRÜNEN nach einem Stopp neuer Gasförderungen in Oberbayern. Eure Punkte sind eigentlich insgesamt relativ vernünftig. Ich kritisiere die jetzt nicht so stark wie die CSU, weil ich auch der Meinung bin, dass wir die Gasverwendung in der Energieerzeugung nicht über das notwendige Maß hinaus betreiben sollten. Wir sollten sie dafür nutzen, wofür wir sie gebrauchen können, nämlich als Lückenschließer für den Bereich, den die Erneuerbaren im Moment noch nicht ausfüllen können. Aber der Fokus sollte darauf gelegt werden, die Erneuerbaren und insbesondere die Speicher und die Netze auszubauen. Darum muss es tatsächlich gehen. Wir hätten eurem Antrag vielleicht zugestimmt, aber wir möchten uns ungern als fossile Berliner Rückschrittskoalition bezeichnen lassen. Wir sind keine fossile Berliner Rückschrittskoalition. Deswegen müssen wir uns bei dem Antrag leider enthalten. Wenn ihr in euren Formulierungen etwas vorsichtiger seid, dann können wir das nächste Mal vielleicht zustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege von Brunn. – Der nächste Redner ist der Kollege Josef Lausch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Hochverehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Bürgerinnen und Bürger! Ich habe gelernt, dass man bei der SPD-Fraktion auf jede Formulierung aufpassen muss, wenn man einen Antrag stellt, sonst ist das ganz böse. Bei der Formulierung im Antrag der GRÜNEN ist mir aufgefallen, dass es in der Überschrift nur um das Alpenvorland geht. Das würde im Umkehrschluss heißen, dass man in der Oberpfalz, im Bayerischen Wald oder in Franken kreuz und quer bohren kann. Da ist es ganz egal. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Das ist für mich als Zentralbayer so nicht in Ordnung. Zur Klarstellung – auch wenn es der Kollege von der AfD schon gesagt hat, der ausnahmsweise recht hatte: Habeck hat tatsächlich 25 Gigawatt Gaskraftwerke gefordert. Auf Druck der FDP ist dann auf 10 Gigawatt reduziert worden. Zur Kritik, wonach die heutigen Planungen nicht H2-ready wären: Nach Aussage der Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche – übrigens eigentlich das totale Gegenstück zu einem Robert Habeck, nicht nur geschlechtlich, sondern auch fachlich – sind nur die ersten 5 Gigawatt nicht H2-ready, und das nur deswegen, weil die Industrie nicht zeitnah liefern kann. Der Rest, 15 GW, sind H2-ready. Es soll wohl so gestaltet werden, dass die auch nachrüstbar sind. So gesehen haben Sie recht, aber eine Beschimpfung gibt das einfach nicht her. Auch die Forderung nach einem pauschalen bayernweiten Verbot von Erdgasbohrungen ist nicht richtig. Auch das zeugt von einer gewissen Nähe der GRÜNEN zu den NGOs. Die Raumordnung – darauf würde dieses pauschale Verbot hinauslaufen –, darf das Fachrecht, zum Beispiel das Bergrecht, nicht ersetzen oder gar aushebeln. Eine Raumordnung kann, darf und soll nur koordinierend und konfliktvermeidend wirken, nicht aber in Fachentscheidungen eingreifen oder diese gar verbieten. Nur noch einmal zur Erklärung: Klimaneutralität bedeutet Netto-Null, aber nicht komplette, völlige Vermeidung. Das ist unwirtschaftlich, das stört unsere Wirtschaft, das hemmt unsere Wirtschaft. Auch mit CCS oder im Falle von CCU-Technologien können eben CO -arme Gaskraftwerke entstehen oder vielleicht sogar mit Netto-Null. Der Staat sollte Technologieoffenheit wahren. Pauschale Verbote lehnen wir schon kraft unseres Parteinamens, FREIE WÄHLER, ab. Zur Wahrheit gehört auch, dass importiertes Erdgas oft, nicht immer, aber oft, ökologisch problematischer ist als lokal gefördertes. Hier sei das Stichwort Fracking genannt. Ein pauschales Verbot könnte auch unerwartete und unerwünschte Nebenwirkungen auf andere Technologien, die wir brauchen, wie zum Beispiel die Geothermie, haben. Die Versorgungssicherheit wird eben, das hat meine Vorrednerin schon gesagt, durch bayerisches Erdgas kaum beeinflusst. Die Staatsregierung anzuweisen, Genehmigungen nicht zu erteilen, wie von Ihnen gefordert, obwohl bundesrechtlich ein Anspruch besteht, lässt tatsächlich an der juristischen Richtigkeit dieser Forderung zweifeln. An dem Antrag sieht man wieder einmal, dass die GRÜNEN alles, was ihnen nicht passt, grundsätzlich verbieten wollen. Deswegen hatten und haben Sie immer noch das Image einer Verbotspartei. Die Forderungen in dem Antrag sind unüberlegte Schnellschüsse, die nicht oder nur sehr schwer umsetzbar und nicht sinnvoll sind. Der Antrag ist natürlich abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Lipp für die AfD-Fraktion vor.
Oskar Lipp AfD
Geschätzter Kollege, ich habe eine Frage. Sie haben gerade gesagt, dass die FREIEN WÄHLER technologieoffen sind. Jetzt möchte ich wissen, ob das auch für Erdgas gilt. Wie stehen Sie zur CO -Abgabe auf fossile Energieträger? Eine weitere Frage ist: Wäre es zum Beispiel möglich, dass man die CO -Abgabe bei der heimischen Produktion von Erdgas aussetzt?
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Über die Aussetzung können wir durchaus diskutieren. Die ist natürlich Bundessache. Zu Erdgas als fossiler Brückentechnologie, bis wir irgendwann die Energiewende vollzogen haben, stehen wir natürlich. Hinter der Energiewende stehe ich auch. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Lausch. – Für die Staatsregierung hat der Staatssekretär Tobias Gotthardt das Wort.
Tobias Gotthardt
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Stümpfig, wir haben ja öfter miteinander zu tun. Ich muss mich wiederholen, weil manchmal merke ich, dass dieses "hätte, hätte, wolle, wolle, träume, träume" in bruchstückhaften Ideen und Fantasien mir irgendwie ein wenig gegen den Strich geht. Wir müssen ein Energiesystem in Bayern gesamt und mit realistischen Ansätzen und Zahlen denken. "Hätte, hätte" und "träume, träume" sind nicht. Wir brauchen: machen, machen, machen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zum Machen gehört es, alle Bemühungen, die es im Bereich der erneuerbaren Energien gibt, weiterzuführen. Sie kennen den Anteil von 70 % der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in Bayern. Das ist eine hohe Zahl, und das ist ein großer Erfolg für uns als Staatsregierung und für alle, die am System mitarbeiten. Trotzdem gibt es noch 30 %, die wir aktuell noch nicht umgestellt haben. Es gibt das Thema der Residuallast. Das heißt, wir brauchen verlässliche Kraftwerke, die auch dann funktionieren, wenn der Wind nicht weht und unsere Sonne verdeckt ist. Dann komme ich sehr schnell zur Übergangstechnologie der Gaskraftwerke, weil es die gibt und sie verfügbar sind. Deswegen bin ich sehr froh, dass der Bund mit der neuen Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche sagt, ja, wir wollen einen schnellen, stufenweisen Zubau von Gaskraftwerken. Sie sagen, Habeck hätte das irgendwie auch vorgehabt. Ich entgegne Ihnen: Die Habeck-Regierung hat begonnen mit 25 Gigawatt, war dann bei 10, und hat von 10 null umgesetzt. Wenn das die Bilanz ist, dann bin ich froh, dass diese Periode in Berlin vorbei ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wenn wir davon reden, dass wir realistisch umsetzen müssen und das Ganze schnell zum Tragen kommen soll, dann muss ich Ihnen auch sagen, dass ich ein großer Freund – genauso wie Hubert Aiwanger – von Wasserstoff bin. Aber Sie kennen die Zahlen beim Wasserstoff: Sie wissen, dass wir unser Kernnetz bis 2030/32 in Bayern ausbauen möchten und dass der Bund mit dem Kernnetz irgendwann 2037 so weit sein möchte. Sie brauchen verlässliche Strukturen, damit Sie Wasserstoff in die Kraftwerke bringen können. Sie brauchen das in großer Anzahl; denn um 20 Gigawatt zu erzeugen, brauchen Sie viel Wasserstoff, viel Biomasse oder whatever. Also hören Sie auch da auf mit Ihrem "hätte, hätte, wolle, wolle, träume, träume". Wir brauchen also schnell viel Energie. Diese viele Energie können wir erzeugen, indem wir auf Gaskraftwerke setzen. Wir werden beim ersten Sprung, bei diesen 5 Gigawatt, auf Gaskraftwerke setzen, die nicht zwingend H2-ready sein müssen. Der Kollege Lausch hat es erklärt. Es geht schlichtweg darum, dass andere nicht verfügbar sind. Wenn man sie nicht irgendwann bauen möchte, so wie Habeck, sondern jetzt, muss man einfach realistisch sein und das nehmen, was auf dem Markt ist, und man muss schnell bestellen. Sonst ist man nämlich selbst da noch im Nachteil. Das heißt: Jetzt ganz schnell handeln und vorangehen. Was übrigens die Explorationsbohrung, die Erkundungsbohrung, die jetzt aktuell geplant ist, angeht – übrigens von der Firma Genexco Gas GmbH, die ihren Sitz in Berlin-Charlottenburg hat –, ist es so, dass wir dagegen landesplanerisch nicht vorgehen können. Da gilt Bundesbergrecht. Es ist einfach so. Da können Sie jetzt jammern und lamentieren, aber es ist so. Deswegen werden wir landesplanerisch jetzt erst einmal akzeptieren, dass es so ist. Wenn man sich an die Regeln hält, kann das durchgeführt werden. (Stephanie Schuhknecht (GRÜNE): Gasabgabe!) – Die Gasabgabe. Wir machen gerade Explorationsbohrungen. Jetzt lassen Sie uns doch einmal darüber reden. Wenn wir dort wirklich Gas finden, wenn es in großen Mengen vorhanden ist und es sich lohnt, das zu heben, reden wir in dem Schritt, in dem es angemessen ist, darüber, wie wir das Ganze rechtlich verorten und auch finanziell belegen wollen. Aber das ist jetzt nicht die Aufgabe. – Jetzt werden Explorationsbohrungen starten, und die können wir problemlos abwarten, ohne in dem Bereich irgendetwas tun zu müssen. (Johannes Becher (GRÜNE): Die Gasabgabe ist nicht ausgeschlossen!) Mein Appell an die GRÜNEN, wenn ich Ihren Antrag lese, ist: Bitte kommt doch jetzt einmal mehr in die Mitte zu uns und macht bei einer sinnhaften, ganzheitlichen Entwicklung unserer Energieversorgung mit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ganz nebenbei – das ist auch mein letzter Satz, weil vieles schon gesagt worden ist: Wenn ich mir von jemandem, der wie kein anderer, als er in der Regierung war, Kohleimporte aus Kolumbien und sonst woher nach Deutschland gebracht hat, anhören muss, dass wir falsch lägen, wenn wir nicht Nein sagen, wenn bei uns explorationsmäßig heimische Gasvorkommen erforscht werden müssen, muss ich mich fragen, wer gerade aktuell eine inhaltliche Dunkelflaute hat. Ich glaube nicht, dass wir es sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Staatssekretär, bitte bleiben Sie noch am Mikrofon. Es gibt eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Martin Stümpfig, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Tobias Gotthardt
Stimmt, das ist ja Tradition bei uns.
Martin Stümpfig GRÜNE
Sehr geehrter Herr Staatssekretär, Herr Gotthardt, ich glaube, Sie wissen selber, dass die Energiekrise, in der wir waren, in der Robert Habeck versucht hat, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um das System am Laufen zu halten, eine andere Situation war, als wenn man jetzt über Planungen in acht oder zehn Jahren spricht. Also da bitte ein wenig auf dem Boden bleiben. Aber es wäre schon einmal etwas. Ich deute Ihre Äußerungen jetzt einmal so, dass Sie in Bayern diese Verordnung über Feldes- und Förderabgaben – so heißt sie – aus dem Jahr 1998, in der Erdgas von einer Förderabgabe ausgenommen ist, ändern wollen. Das finde ich jetzt schon einmal sehr positiv. Dann noch zum Zweiten: Ja, Robert Habeck hat auch 10-GW-Gaskraftwerke gewollt. Er hatte aber einen klaren Umstiegsplan auf Wasserstoff. Ich kritisiere, dass Sie Alternativen komplett ausblenden. Bei TenneT liegt ein Antrag vor, an einem Standort ein Speicher mit 1 Gigawatt! Das heißt, wir könnten so viele andere Bereiche machen mit Speicher, Biogas und Wasserkraft. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Herr Stümpfig. Ihre Redezeit ist zu Ende.
Martin Stümpfig GRÜNE
Das blenden Sie aus. Das ist unsere Kritik. Danke. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Staatssekretär.
Tobias Gotthardt
Was die Änderung der Abgabenförderung betrifft, ist es so: Der Finanzminister wohnt in meinem Nachbarlandkreis. Ich wäre nicht mehr sicher, wenn ich so etwas grundsätzlich ausschließen würde. Das heißt, natürlich öffnen wir uns für solche Dinge, die wir dann diskutieren, wenn sie anstehen. Das Zweite ist die – – Jetzt habe ich den Faden verloren. (Johannes Becher (GRÜNE): TenneT?) – TenneT, genau. – Noch einmal zum Mitschreiben. Diese Ausnahme, was H2- ready angeht, betrifft die ersten 5 Gigawatt, die aber sehr zeitnah, in den nächsten 3 Jahren, entstehen sollen. Wir haben Wasserstoff in Bayern in großer Menge nicht – jetzt bin ich schon wirklich optimistisch – vor 2030. Jetzt können Sie auch rechnen. Das heißt, für die ersten 5 Gigawatt, die wir jetzt zubauen wollen, haben wir noch nicht einmal den Wasserstoff da. Deswegen müssen wir jetzt schauen, dass wir auf den Markt kommen und das nehmen, was auf dem Markt ist. Auf dem Markt ist gerade eben nichts, was H2-ready ist, im Verkauf. Das ist das Problem. Das war ebenso das Problem von Habeck. Deswegen ist ja auch sein Konzept nicht zum Laufen gekommen; denn die Kriterien, die er in der Ausschreibung angesetzt hat, waren einfach viel zu kompliziert, sodass sich niemand darauf hätte bewerben können. (Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) Das heißt, der Ansatz ist, jetzt im ersten Schritt – weil wir einfach denken können – auf H2-ready zu verzichten, damit das Ding ins Laufen kommt, und dann die restlichen 15 Gigawatt natürlich mit H2-ready verfügbar zu machen. Das ist doch völlig sinnvoll und normal. Ich bin der Letzte, der sich wehrt, in Bayern ein Wasserstoffkraftwerk auf die Beine zu stellen, noch dazu verbunden mit guten Speichern. All das gehört zum Energiesystem. Sie haben es verstanden; das freut mich. Aber das geht nur, wenn wir jetzt anfangen, sicheren und bezahlbaren Strom zu garantieren. Dazu gehören Gaskraftwerke, die morgen oder übermorgen leistungsfähig sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatssekretär Gotthardt. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6927 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Enthaltungen? – Die SPD enthält sich. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6993 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Dringlichkeitsantrag ist abgelehnt. Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 19/6929 und 19/6930 werden im Anschluss an die heutige Sitzung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss verwiesen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner, Daniel Halemba u. a. und Fraktion (AfD) LKW-Führerschein für die Mitglieder der Blaulichtfamilie vereinfachen! (Drs. 19/5188) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Striedl für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Markus Striedl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Zuschauer auf der Tribühne! Heute beraten wir unseren Antrag "LKW-Führerschein für die Mitglieder der Blaulichtfamilie vereinfachen!", ein längst überfälliger Antrag für die Einsatzbereitschaft unserer Rettungsdienste. Realität ist neben generellen Nachwuchsproblemen, die sich auch in einem steigenden Durchschnittsalter der Einsatzkräfte vielerorts zeigen, dass die allein in Bayern über 310.000 ehrenamtlichen Feuerwehrleute massive Probleme haben, Fahrer für schwere Fahrzeuge zu finden. Oftmals erfordert circa ein Drittel dieser Einsatzfahrzeuge einen Führerschein der Klasse C, sprich für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Die Lösung könnte so einfach sein. Die Staatsregierung möge sich beim Bund dafür einsetzen, eine Reform zu starten, um einen speziellen Führerschein der Klasse C mit nationaler Schlüsselnummer und vermindertem Prüfungsumfang für die Blaulichtfamilie und besonders die freiwilligen Feuerwehren zu etablieren. Warum vereinfachen? – Weil es praxisgerecht ist. Viele Inhalte der Fahrprüfung sind für den Ehrenamtseinsatz überhaupt nicht relevant. Ob Ladungssicherung, Lenkruhezeiten, ökonomische Fahrweise oder Sonntagsfahrverbote: Das wird entweder – wie Ladungssicherung – intern geschult, oder es ist – wie Sonntagsfahrverbote – völlig irrelevant für den Feuerwehreinsatz. Zudem fahren unsere Helfer meistens wenige, dafür gut bekannte Fahrzeugtypen, was deutlich weniger Fahrstunden erfordert. Deswegen ist eine intensive, separate Schulung auf diesen Fahrzeugen vor Ort in der Feuerwache sowieso Standard. Die Theorieprüfung kann daher ebenfalls gestrafft werden. Sollte ein Mitglied der Blaulichtfamilie den Führerschein privat nutzen wollen, ist selbstverständlich eine umfangreiche nachträgliche Schulung notwendig. Rein für den Ehrenamtseinsatz ist sie das nicht. Hinzu kommt auch noch, dass alle Anwärter auf die Klasse C bereits die Führerscheinklasse B haben und sich hoffentlich bereits sicher im Straßenverkehr bewegen können. Primär geht es also um die Bedienung des Gerätes Lkw und das Verständnis für die Größe. Aus meiner jahrelangen Praxis – ich bin ich selber lange Lkw gefahren – weiß ich: Das Fahrverhalten und Handling von einem Lkw ändert sich nicht primär mit der Tonnage, sondern mit den Abmessungen. Ein 7,5-Tonner und ein 18-Tonner haben in vielen Fällen einfach genau die gleichen Abmessungen. Überhaupt muss man sich fragen, wie viele Fahrstunden auf einem modernen Automatik-Lkw mit sämtlichen Assistenzsystemen in der Fahrschule für den Feuerwehreinsatz zielführend sind; denn viele Fahrzeuge der bayerischen Feuerwehr sind mittlerweile 50 Jahre alt und haben teilweise nicht einmal eine Servolenkung verbaut. Von daher fällt hier auch sehr viel Schulungsaufwand weg. Bevor ich jetzt aber ganz auf die Lkw-Schiene abschweife, sage ich: Unser Antrag macht das Ehrenamt attraktiver und nimmt Organisationen die Sorge um Fahrpersonal. Vor allem aber vereinfacht er die Finanzierung des Lkw-Führerscheins. Der Argumentation, die dann wieder vorgebracht wird, der Freistaat habe mit einem sogenannten Feuerwehrführerschein bis 7,5 Tonnen bereits genug getan, ist zu entgegnen: Nein, das hat er eben nicht; denn die vielen kleinen Feuerwehren haben oft alte Fahrzeuge aus einer Zeit, als es die 7,5-Tonnen-Klasse noch nicht gab. Die haben Lkw mit 10 oder 11 Tonnen. Denen bringt dieser Führerschein gar nichts. Es ist mittlerweile oft ein Glücksspiel, eine Lotterie, ein Ausknobeln, dass gerade so viele Menschen da sind, die noch Lkw fahren dürfen, sodass die Wache einsatzbereit bleibt. Das ist mittlerweile ein riesengroßes Problem. Da muss man ein bisschen Rücksicht nehmen: Wann hat der Kollege Urlaub? Wann ist der Kamerad auf der Baustelle? Kann ich ausrücken? Viele dieser wichtigen Fahrzeuge wiegen mehr. Die Regierungskoalition verweist immer auf Fahrphysik und Gefährdungspotenzial; doch in der Praxis lässt sich das einfach gezielt – das wird von der Feuerwehr bereits super gemacht – in den Wachen schulen. Da wird die Ladungssicherung auf dem speziellen Fahrzeug gelehrt. Da wird die Technik und die Fahrphysik des Fahrzeugs durchgegangen. Fahrzeuge werden geleert, beladen, wenn es Tanklöschfahrzeuge sind. All das wird bereits gemacht. Es geht also wirklich um eine zielgerichtete Vor-Ort-Ausbildung, und es ist einfach widersinnig, wenn der Staat dann sagt: Liebe Feuerwehr, aber trotzdem kostet der Führerschein 4.000 Euro. Hockt euch da sechs bis acht Wochen rein, macht den Führerschein, macht 30 Fahrstunden. – Es bringt nichts. Es hilft der Feuerwehr nichts. Deshalb ist mein Appell: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Stärken wir das Ehrenamt und die Einsatzbereitschaft unserer Rettungskräfte. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Jürgen Eberwein für die CSU-Fraktion.
Jürgen Eberwein CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher! "LKW-Führerschein für die Mitglieder der Blaulichtfamilie vereinfachen!" das ist eine schöne Überschrift, inhaltlich aber Unfug. Ich werde auch sagen, warum. Darum geht es wahrscheinlich auch: Erst einmal haut die AfD einen Propagandatitel heraus, und beim Inhalt ist dann eigentlich nichts dahinter. Zunächst einmal ist das Fahrerlaubnisrecht europaweit harmonisiert. Die EU setzt quasi die Leitplanken, was auch Sinn macht; die Mitgliedstaaten haben aber die Möglichkeit, für Fahrzeugführer im Katastrophenschutz, bei Feuerwehren, Rettungsdiensten usw. Handlungsspielräume zu eröffnen. Deutschland und Bayern haben das so gemacht. Das gibt es. Es gibt den sogenannten kleinen und den großen Feuerwehrführerschein. Das macht mit den kleineren Fahrzeugen, mit denen die Rettungsdienste fahren, oder mit den kleineren Mannschaftswagen der Feuerwehr auch Sinn; aber ein Schmalspurführerschein für die großen, schweren Feuerwehrautos macht definitiv keinen Sinn. Schon die normalen Löschfahrzeuge, zum Beispiel das LF 10, haben ein zGG, also ein zulässiges Gesamtgewicht, von bis zu 16 oder 18 Tonnen. Das sind also Riesengeräte. Das sind ganz andere Dimensionen. Da geht es ans Eingemachte: Fahrphysik, Kurvenverhalten, Bremsverhalten usw. Da sprechen wir wirklich von ganz anderen Dimensionen. Zudem wird dieses Auto unter Einsatzbedingungen, also mit Sonderrechten – Blaulicht, Martinshorn –, mit Trari Trara zum Einsatzort gefahren. Die Fahrer haben eine besondere Verantwortung dafür, dass sie sicher am Einsatzort ankommen – das ist einmal das erste Wichtige –, und dafür, dass sie ihre Kameradinnen und Kameraden in der Fahrerkabine nicht gefährden, die in den Lkws mitfahren. Gerade deshalb braucht es bei den Feuerwehrautos Fahrer und Fahrerinnen, die das große und schwere Auto beherrschen und den Lkw auch unter Einsatzbedingungen unter Kontrolle haben. Zu einer Reduzierung der Fahrstunden sage ich: Pflicht sind ohnehin nur 10 Fahrstunden. Das sind Sonderfahrstunden. Sonst gibt es keine Untergrenze für normale Fahrstunden. Eine Reduzierung der Fahrstunden kommt aus meiner Sicht überhaupt nicht in Betracht. Das wäre nämlich aus meiner Sicht ein echtes Sicherheitsrisiko. Im Gegenteil, viele Kommunen gönnen ihren Blaulichtfahrern und ihren Feuerwehrlern sogar ein zusätzliches Sicherheitstraining, zum Beispiel beim ADAC, und das zu Recht, weil es sich, wie gesagt, um schwere Fahrzeuge handelt. (Beifall bei der CSU) Zur theoretischen Ausbildung sage ich: Es gibt schon ein oder zwei Ausbildungsinhalte, die der Fahrer eines LF 10 oder eines Feuerwehrfahrzeugs überhaupt bei der Übung oder im Einsatz nicht braucht. Das ist richtig. Als Beispiele seien Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten oder Ähnliches genannt. Das rechtfertigt aber nicht, noch einmal einen Lkw-Führerschein light, einen Schmalspurführerschein, ins Leben zu rufen. Die ganze theoretische Ausbildung umfasst ohnehin nur 12 Doppelstunden, und die kann man teilweise auch online absolvieren. Das ist jetzt nicht so übermäßig viel. Was könnte man sich damit sparen, wenn man ein bisschen weglässt, zum Beispiel Sozialvorschriften? Zwei Doppelstunden? Vier Doppelstunden? – Das wäre auf jeden Fall marginal und würde im Übrigen auch die Kosten kaum senken. Einen solchen Schmalspurführerschein Klasse C will auch keiner. Ich weiß nicht, woher Sie das Anliegen überhaupt haben. Ich habe mit vielen gesprochen, die sagen, dass sie das nicht wollen. Wir haben gestern in Regensburg einen Blaulichtempfang mit Staatssekretär Kirchner gehabt. Da habe ich mit Feuerwehrführungskräften gesprochen. Die wollen das gar nicht, und auch die ehrenamtlichen Feuerwehrler wollen das nicht. (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Wenn man einen Feuerwehrler gewinnt, der einen Führerschein Klasse C machen möchte und sich dazu bereit erklärt, der will nicht den Schmalspurführerschein, sondern der will den echten Führerschein in der Tasche haben. (Beifall bei der CSU) Das ist ein Anreiz für den Jeweiligen, dass der Führerschein gemacht wird. Meines Wissens fordern diesen Führerschein light auch die Kommunen und die Feuerwehren nicht. Sie vermischen da einiges: Die Fahrerlaubnis dient der Verkehrssicherheit, und die muss auch bei den Fahrerinnen und Fahrern bei der Feuerwehr und den Hilfsdiensten gewährleistet sein. Entsprechend ist die Ausbildung gestrickt. Der ganz große Teil der Spezialausbildung, die Sie vielleicht meinen, findet sowieso in der Ausbildung zum Berufskraftfahrer für den gewerblichen Verkehr statt, und in der Verkehrssicherheit brauchen wir keine Abstriche. Im Übrigen darf ich auch darauf hinweisen, dass das Bundesverkehrsministerium und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe schon einige Zeit an einer Novellierung der Fahrschulausbildung insbesondere für Fahrer von Lkw und Bussen arbeiten. Da rechnen wir ziemlich bald mit Ergebnissen. Da ist ohnehin davon auszugehen, dass das harmonisiert und zum Beispiel an Österreich orientiert wird, wo die Anzahl der Fahrstunden ohnehin geringer ist als bei uns. Mein Fazit ist: Ihr Antrag geht ins Leere. Ein solcher Schmalspurführerschein für Feuerwehrler oder andere Ehrenamtliche will keiner, und er würde kaum Vorteile bringen. Stattdessen unterstützt der Freistaat Bayern unsere Feuerwehren und andere Blaulichtdienste wie kein anderes Bundesland. Die Feuerwehrförderung wurde ganz aktuell im Jahr 2025 von einem ohnehin hohen Niveau aus nochmals um mehr als 22 Millionen Euro jährlich aufgestockt. Die Förderung wurde jetzt verlässlich zunächst bis Ende 2027 verlängert. Es werden neben Neubauten nun auch Sanierungen gefördert. Es werden Umbauten von Sanitärräumen gefördert. Die Festbeträge für Feuerwehrfahrzeuge wurden um 25 % erhöht. Es werden Feuerwehren besonders gefördert, die Autobahnabschnitte zu betreuen haben. Es werden nun auch Übungshäuser für die Feuerwehren gefördert. Kürzlich erst wurde das Feuerwehrgesetz neu aufgesetzt, was zum Beispiel auch die Vergütung für Ausbilder verbessert. Als Pilotprojekt wird nun ein Standardfall, das Feuerwehrfahrzeug LF 10, bayernweit zentral ausgeschrieben, was den Kommunen auch wieder Aufwand und Kosten erspart – und, und, und. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die Unterstützung und Förderung für unsere Feuerwehrler, Katastrophenschützer und Hilfsdienste. Mit diesem Paket von Förderungen bleibt den Kommunen und den Feuerwehren auch der Spielraum, den Kameradinnen und Kameraden einen echten Lkw-Führerschein zu bezahlen, was die auch wollen. Diesen eingeschränkten Schmalspurführerschein will keiner. Deshalb bitte ich – wie bereits im Verkehrsausschuss gegen die AfD, im Übrigen einstimmig beschlossen – um Ablehnung des Antrags. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Eberwein. Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Abgeordneten Striedl, AfD.
Markus Striedl AfD
Herr Kollege Eberwein, ich habe da ein paar Punkte mitgeschrieben. Sie haben gesagt: Zum einen müssen die Kameraden auch mit Blaulicht sicher fahren können. – Meine Frage ist: Wie viele Fahrstunden macht man in der Fahrschule mit Blaulicht, damit sie es in der Fahrschule lernen? – Zum anderen sagen Sie: So viele Fahrstunden braucht man ohnehin nicht. – Die Frage ist: Was macht es für Sie sicherheitstechnisch für einen Unterschied, ob ich 10 oder 20 Fahrstunden in der Fahrschule mache? – Dann haben Sie gesagt, es sei ein eklatanter Unterschied in der Fahrphysik, ob ich 7,5 oder 14 Tonnen habe. – Meine Frage ist: Sind Sie selber gefahren? Können Sie das bestätigen? Dann haben Sie gesagt: Man braucht nur 10 Pflichtfahrstunden, und die Theorie kann man überwiegend online absolvieren. – Wie erklären Sie sich dann, dass Lkw-Führerscheine so immens teuer sind, wenn man nur ein paar Stunden investiert? Der nächste Punkt ist: Diesen EU-Führerschein gibt es seit 25 Jahren. Sie haben gesagt: Sie novellieren das gerade in Berlin. – Wird das in den nächsten 25 Jahren etwas? Oder wie lange werden wir darauf warten?
Jürgen Eberwein CSU
Ich denke, dass ich das Meiste ausgeführt habe. Eine Einsatzfahrt setzt voraus, dass der Fahrer das Fahrzeug gut unter Kontrolle hat. Er braucht deshalb eine komplette Ausbildung. Dann kann er auch mit Blaulicht fahren. Wir wollen deshalb keine Einschränkung in der Ausbildung. Ich habe keinen CE-Führerschein. Aber hier geht es um reine Physik. Ein schweres Auto mit 18 Tonnen hat eine ganz andere Fahrphysik als ein 7,5-Tonner. Das hat nichts mit Selbsterfahrung zu tun. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Eberwein. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Markus Büchler von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Markus Büchler GRÜNE
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Eberwein hat gerade erschöpfend ausgeführt, warum es die von der AfD vorgeschlagene Regelung nicht braucht. Dieser Darstellung kann ich mich nur voll und ganz anschließen. Wir haben aber tatsächlich ein Problem mit den Führerscheinen. Sie sind nicht nur für Privatpersonen zu teuer, wir haben auch einen eklatanten Fachkräftemangel bei Fahrern von Lkw und Bussen. Das können alle in dieser Branche bestätigen. Wir brauchen mehr Menschen, die in der Lage sind, Lkw und Busse zu fahren. Früher ist diese Ausbildung beim Militär erfolgt. Das ist heute nicht mehr so. Deshalb müssen wir um jeden froh sein, der bei der Feuerwehr einen vollwertigen Führerschein und keinen Schmalspurführerschein macht. Diese Leute reichen aber nicht aus. Wir müssen uns deshalb etwas einfallen lassen, damit wieder mehr Menschen einen Lkw- oder Busführerschein machen. Schon jetzt fallen beim ÖPNV immer wieder Busse aus, weil kein Fahrpersonal vorhanden ist. Spediteure jammern, dass sie kein Personal herbringen. Deswegen muss es günstiger werden, einen Lkw- oder Busführerschein zu machen. Es muss darüber hinaus einfacher und schließlich auch internationaler werden. Die Zusatzqualifikationen müssen in mehr Sprachen abgelegt werden können. Mir persönlich ist es egal, in welcher Sprache jemand die Qualifikation über die Ladungssicherung erwirbt. Die Hauptsache ist, dass er am Ende weiß, wie er seine Ladung sichern muss. Wir müssen hier flexibler werden und die Ausbildung straffen. Schauen wir in unsere Nachbarländer, dann sehen wir, dass es nirgendwo so kompliziert, so teuer und so aufwendig wie bei uns ist, einen Lkw- oder Busführerschein zu machen. Wir stellen außerdem fest, dass trotzdem das Unfallrisiko und die Unfallzahlen in den Nachbarländern nicht höher sind. Insbesondere der Vergleich mit unserem Nachbarland Österreich zeigt, dass dort diese Führerscheine sehr viel einfacher und schneller erworben werden können, die Unfallzahlen aber nicht höher sind. Wir GRÜNEN und ich persönlich haben deshalb bei der Ampel-Regierung darauf gedrängt, eine Führerscheinreform durchzuführen. Unsere Bundesinnenministerin war damals aber nicht zu erweichen. Ich habe deshalb die große Hoffnung, dass es euch gelingen wird, und dass ihr wenigstens in diesem Punkt etwas Positives auf der Bundesebene schaffen werdet. Meinetwegen könnt ihr auch klammheimlich etwas aushandeln, damit wir hier zu einem Fortschritt kommen. Das Speditionsgewerbe und der öffentliche Nahverkehr würden es euch danken. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Büchler. – Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Herr Kollege Tobias Beck das Wort.
Tobias Beck FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher meiner Besuchergruppe, ich habe das jetzt sehr gut hingebracht, vor euch zu sprechen. Wir befassen uns heute mit einem Antrag der AfD, der vorsieht, den Erwerb von Lkw-Führerscheinen für Ehrenamtliche bei den Feuerwehren, dem THW und den Rettungsdiensten zu erleichtern. Das Ziel, eine neue Führerscheinklasse mit weniger Prüfungsaufwand zu schaffen, ist unserer Meinung nach nicht richtig. Der Gedanke, der hinter diesem Antrag steckt, ist durchaus nachvollziehbar. Wir sehen aber große Probleme bei der Umsetzung. Das ist auch schon bei der Rede von Herrn Kollegen Eberwein angeklungen. Herr Striedl, um Ihrer Frage zuvorzukommen: Ich habe auch keinen CE-Führerschein. Wir haben jedoch eine Landwirtschaft. Wer einmal mit einem Odelfass mit 3.000 bis 4.000 Litern gefahren ist, weiß, welche Kräfte da wirken. Auch beim Feuerwehrfahrzeug LF 20, das 2.000 Liter Wasser fasst, ist es wichtig, dass man weiß, was man hier bewegt. Der Wegfall des Nachwuchses ist auch für uns ersichtlich. Herr Kollege Dr. Büchler hat es schon gesagt: Junge Leute bekommen nicht mehr automatisch über die Bundeswehr einen Führerschein, weil es einfach keinen Grundwehrdienst mehr gibt. Das spüren wir bei den Ortsfeuerwehren. Ich bin selber Feuerwehrler und rücke gern aus. Ich selbst habe einen Feuerwehrführerschein für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen, weil ich so jung bin, dass ich keine 7,5-Tonnen-Fahrzeuge mehr fahren darf. Es ist wichtig, dass hier für kleinere Feuerwehren Ausnahmemöglichkeiten geschaffen wurden. Wir haben das Sonderinvestitionsprogramm Katastrophenschutz Bayern 2030, mit dem der Freistaat nicht nur die Kosten für die Fahrschule und die Prüfung übernimmt, sondern auch für die ärztlichen Untersuchungen. Hier ist der Freistaat sehr gut aufgestellt. Seien wir ehrlich: Die Forderung, dass wir uns einsetzen sollen, ist sehr vage formuliert. Hier müssten die EU-Regularien angepasst werden. Das würde sehr lange dauern. Wir müssen der Feuerwehr klar kommunizieren, dass dies aktuell nicht möglich ist. Würden wir jetzt etwas versprechen, könnte es sein, dass es nachher nicht so kommen wird. Dadurch würden wir sehr viel Vertrauen zerstören. Das wollen wir nicht. Wir FREIEN WÄHLER stehen fest hinter unseren Hilfsorganisationen. Wir wissen, was unsere Ehrenamtlichen leisten, und wir wissen auch, wo es klemmt. Ich habe es eingangs schon gesagt: Die Feuerwehr Waltendorf ist heute Teil meiner Besuchergruppe. Die Feuerwehrleute wissen, was daheim passiert. Das ist auch wichtig; denn nur so können wir praxistaugliche, rechtssichere und finanzierbare Lösungen finden. Da sind wir in Bayern sehr gut aufgestellt. Wir stehen zu unseren Leuten, wir stehen zu unserem Ehrenamt, und wir stehen zu unseren Kommunen. Genau deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Beck. – Für die SPD hat Frau Kollegin Sabine Gross das Wort.
Sabine Gross SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt wirklich schon fast alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. Ich möchte dem Antrag der AfD auch nicht mehr Aufmerksamkeit schenken, als ihm zusteht. Richtig ist, die Fahrschulausbildung muss reformiert werden. Der Führerschein muss billiger und leichter werden, aber nicht nur für die Feuerwehren. Für die Feuerwehren gibt es bereits Erleichterungen. Diese sind ausreichend. Ich habe von den Feuerwehren in meinem Stimmkreis noch nie diese Forderung gehört. Deshalb werden wir, wie im Ausschuss, auch diesmal diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Gross. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Antrag ist abgelehnt. Ich rufe zur gemeinsamen Beratung die Tagesordnungspunkte 9 bis 13 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen: Wegfall der Wohnungsgeberbestätigung (Drs. 19/5030) und Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten I: Plattform mit bayernweit einheitlichen Standards zur Aktenversendung (Drs. 19/5031) und Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten II: Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Antrag auf Beschäftigungsverhältnis streichen (Drs. 19/5032) und Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten III: Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis digitalisieren (Drs. 19/5033) und Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ludwig Hartmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bürokratie abbauen, Ausländerbehörden entlasten IV: Bei befristeten Aufenthaltstiteln auf Passdaten verzichten (Drs. 19/5034) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Die Gesamtredezeit beträgt 29 Minuten. Der erste Redner ist der Kollege Johannes Becher für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Johannes Becher GRÜNE
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus, Kolleginnen und Kollegen! Bürokratie muss abgebaut werden. Dafür muss man sich die Prozesse anschauen. Bürokratieabbau ist immer konkret. Daher legen wir als Fraktion fünf ganz konkrete Vorschläge vor, wie man die Verwaltung entlasten und Bürokratie abbauen könnte. Erster Antrag, der Wegfall der Wohnungsgeberbescheinigung. Es ist so: Wenn ich eine Wohnung miete und mich ummelden möchte, brauche ich vorher die Bestätigung des Vermieters oder der Vermieterin, dass er/sie mir wirklich die Wohnung vermietet hat. Dann gehe ich mit diesem Zettel ins Einwohnermeldeamt und sage: Ich wohne jetzt in der Bahnhofstraße, hier ist der Zettel vom Vermieter, dass er mir wirklich die Wohnung vermietet hat. – Was passiert mit diesem Zettel? – Der Zettel wird im Einwohnermeldeamt in dem Ordner abgelegt, in dem die Zettel sind; sonst passiert nichts. Wenn man Sicherheit gewinnen wollte, dass sich keiner falsch anmeldet, wird das so nicht erreicht, weil die Zettel nicht kontrolliert werden. So ist es halt; Wer sich falsch anmelden möchte, tut das. Derjenige, der es anständig macht, braucht diesen Zettel überhaupt nicht, weil er ehrlich ist. Ich denke deshalb: Ein Prozess, der keine Sicherheit bringt, sondern nur Arbeit macht, gehört abgeschafft. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) Zum zweiten Antrag: ein einheitlicher Standard zur Aktenversendung. Meine Damen und Herren, zwischen Behörden werden Akten versendet. Sie werden in Papierform versendet. Das geht in Papierform oder im Behördenpostfach via Downloadlink. DVDs werden verschickt. E-Mails werden gesichert oder ungesichert verschickt. Jeder macht es, wie er es für richtig hält. Das kostet Zeit. Wir haben aber keine Zeit. Wir haben nicht die Zeit, dass unser Personal immer irgendwelche Akten einscannt oder auf Downloads wartet und dann wieder ins eigene System uploaded. Es braucht einen einzigen Standard, wie Behörden untereinander Akten verschicken. Es braucht einen einzigen Standard, einen einzigen Prozess und einen einzigen Weg. So geht es. Dann ist es entbürokratisiert. (Beifall bei den GRÜNEN) Der dritte Punkt: der Antrag auf ein Beschäftigungsverhältnis. Wenn es darum geht, Saisonarbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zu beschäftigen, muss ein Unternehmen für die Arbeitsagentur einen fünfseitigen Antrag mit 59 Feldern ausfüllen. Dieser Antrag wird dann von der Ausländerbehörde für die Arbeitsagentur händisch eingetippt und dann nach Nürnberg geschickt, damit die das entscheiden. Ich habe mit denen telefoniert und gefragt: Warum brauchen wir diesen Antrag? Sie haben mir geantwortet: Wir brauchen diesen Antrag, weil sich dann keiner traut, Schindluder zu betreiben. Es gibt ein Gesetz, in dem es um Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Arbeitsbedingungen geht. Ich denke, wenn es ein Gesetz gibt, dann gehört dieses Gesetz eingehalten. Ich brauche dann keinen Antrag dafür, in dem drinsteht, dass das Gesetz eingehalten werden muss. Von daher sage ich: den Antrag weg, das Gesetz gilt; dann gibt es eine klare Kontrolle. Diejenigen, die Schindluder betreiben – das werden ganz wenige sein –, gehören so bestraft, dass sie es künftig richtig machen. Alle anderen, die es ohnehin richtig machen, lassen wir mit Anträgen und Bürokratie in Ruhe. Das ist unser Vorschlag Nummer drei. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Walter Nussel (CSU)) Unser vierter Vorschlag. Es gibt, wenn man eine Niederlassungserlaubnis beantragt, das Erfordernis, eine sogenannte Wartezeitauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Wie macht das die Person? – Sie muss dann bei der Rentenversicherungsanstalt oder dem Versorgungsamt das eigenhändig einholen und sodann an die Ausländerbehörde übergeben bzw. übermitteln. Man kann sich vorstellen: Wir leben in einem digitalen Zeitalter, man könnte doch eine Schnittstelle bauen. Wenn es wirklich so ist, dass man eine Wartezeitauskunft braucht, dann drückt man auf ein Knöpfchen, worauf die Daten rübergeschickt werden. Dann sieht man, ob er den Anspruch hat oder nicht. Das wäre digital, wäre einfach und würde der Verwaltung helfen. Das würde Zeit sparen, und zwar dem Kunden und der Verwaltung, weil er nicht zur Verwaltung gehen muss. Das ist unser Vorschlag Nummer vier – ganz konkret entbürokratisiert. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): Das war es aber!) – Herr Kollege, ein Punkt kommt noch. Punkt fünf: Bei diesem geht es um befristete Aufenthaltstitel. Im befristeten Aufenthaltstitel steht die Passnummer des Betroffenen. Wenn jemand, zum Beispiel ein Chinese, bei uns studiert, dann ist er hier mit einem befristeten Aufenthaltstitel. In dem steht die Passnummer. Dieser Aufenthaltstitel kann nur genau so lange gelten, wie der Reisepass gültig ist. Wenn er einen neuen Reisepass braucht, dann müssen wir einen neuen Aufenthaltstitel ausstellen. Also machen wir dann die ganze Arbeit doppelt. Das macht gar keinen Sinn. Es passt doch, wenn er schon hier ist. Bei dem unbefristeten Aufenthaltstitel hat man die Passnummer weggemacht, und dann hat man gesagt: Übers Geburtsdatum, über den Namen und den Fingerabdruck kennen wir diese Person. Wenn man das Gleiche beim befristeten Aufenthaltstitel auch machen würde, würden wir uns Zeit sparen. Dann braucht es das alles nicht. Das ist sehr konkret, einfach, unbürokratisch und würde dazu führen, dass wir weniger Fachkräftemangel in der Verwaltung haben. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Warum habt ihr denn das in der Bundesregierung nicht gemacht?) Das würde auch zu weniger Fachkräftefehlgebrauch führen. Ich bitte um Zustimmung zu diesen Vorschlägen und bin gespannt, warum Sie diese Bürokratieentlastung nicht haben wollen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das hättet ihr alles in der letzten Bundesregierung machen können!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Becher, vielen Dank. – Der nächste Redner ist der Kollege Peter Wachler für die CSU-Fraktion.
Peter Wachler CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Becher, Sie haben jetzt wie ein Wilder gesprochen. Ich würde schon fast ein Tempolimit einfordern, für das, was Sie hier gesagt haben. (Heiterkeit bei der CSU sowie des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Bevor wir heute über Bürokratieabbau sprechen, sollten wir uns einen kurzen Moment Zeit nehmen, um über den Begriff einmal nachzudenken. Was ist denn eigentlich Bürokratie? – Bürokratie ist im Kern nichts anderes als der Versuch, staatliches Handeln nachvollziehbar, gerecht und sicher zu machen. Sie ist aus dem berechtigten Bedürfnis gewachsen, unsere Bürgerinnen und Bürger vor Willkür, Ungleichbehandlung und Fehlern zu schützen. Oft, leider zu oft, steht am Anfang jeder neuen bürokratischen Regelung ein tragischer Fall, ein Verbrechen, ein Schaden oder ein Aufschrei. Wir erleben es in der Landwirtschaft, im Bauwesen, im Verkehr oder in der öffentlichen Verwaltung: Aus einer gutgemeinten Regelung wird über Jahre ein komplexes Geflecht, das lähmt, statt zu leiten. Meine Damen und Herren, das ist ein Zustand, mit dem wir nicht mehr mutig gestalten, sondern uns hinter Aktenbergen oder Paragrafen verschanzen, und zwar nicht deshalb, weil wir es wollen, sondern weil wir Angst vor Verantwortung und gerichtlicher Rechenschaft haben. Gestatten Sie mir daher zu Beginn eine schon fast philosophische Frage: Wie schaffen wir es denn, dass die klagewütigen Menschen mit Rechtsschutzversicherungen in unserem Land wieder mehr Eigenverantwortung für ihr eigenes Tun und Handeln übernehmen? – Genau hier beginnt echter Bürokratieabbau: in der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Dazu braucht es mutige politische Entscheidungen, Kontrolle abzugeben. Es braucht Mut, einmal wieder Vertrauen zu schenken, und auch Mut, Prozesse zu hinterfragen. Lieber Kollege Becher, als ich die Überschrift der vorliegenden Anträge der GRÜNEN gelesen habe, war mein erster Gedanke: Na endlich, Bürokratieabbau. Jetzt sind die GRÜNEN auch endlich so weit. – Bürokratieabbau ist ein zentrales Ziel, das wir als CSU in Bayern mit voller Überzeugung verfolgen; denn klar ist: Zu viel Bürokratie lähmt unser Land. Sie hemmt Innovationen. Sie frustriert Bürgerinnen und Bürger. Sie kostet Zeit, Geld und wahrlich Nerven. Ich weiß, wovon ich spreche; denn als langjähriger Bürgermeister habe ich mich selbst oft durch den Dschungel aus Formularen, Verordnungen und Verfahren schlagen müssen. Genau deshalb setze ich mich im Landtag konsequent für einen schlanken und bürgerfreundlichen Staat ein; aber auch genauso für mehr Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, weil wir das brauchen. Sonst funktioniert das ganze System nicht. Wenn man sich anschaut, was die GRÜNEN konkret beantragen, merkt man schnell: Da steckt leider weniger Bürokratieabbau drin, als ihn das Etikett tatsächlich verspricht. Schauen wir uns diese fünf Anträge mal an. (Johannes Becher (GRÜNE): Okay, das ist interessant!) – Keine Sorge, Herr Becher, ich mache es kurz. Der Wegfall der Wohnungsgeberbestätigung klingt erst einmal harmlos. Das ist aber brandgefährlich. Die Wohnungsgeberbestätigung hat einen ganz klaren Zweck: Sie verhindert Scheinanmeldungen und Identitätsbetrug. Sie stellt sicher, dass nur Menschen angemeldet werden, die tatsächlich in eine Wohnung eingezogen sind. Ohne diese Bestätigung könnten sich Menschen einfach ohne Wissen des Vermieters und ohne jegliche Kontrolle aus welchem Grund auch immer anmelden. Der Aufwand für die Vermieter ist minimal. Im Bayernportal gibt es ein Musterformular, das nur eine Seite lang ist. Das braucht man nur auszudrucken, und dann ist es fertig. Wenn es überall so nette Mitarbeiter im Bürgerbüro wie in meiner Marktgemeinde Markt Wald gibt, bekommen sie es sogar vor Ort. Meine Damen und Herren, das bedeutet: Weniger Bürokratie durch die Bestätigung, aber auf keinen Fall mehr. Damit läuft der Antrag ins Leere. Oder schlimmer noch: Er öffnet Missbrauch Tür und Tor. (Beifall bei Abgeordneten der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört! – Johannes Becher (GRÜNE): "Vertrauen" war doch gerade das Stichwort!) Ich komme zum nächsten Punkt: eine zentrale Plattform für den Aktenversand in Ausländerbehörden. Das klingt innovativ. Ich muss Ihnen aber sagen: Das ist längst in Arbeit. Der Standard "XAusländer" wird bereits eingesetzt und kontinuierlich weiterentwickelt. Das Ziel, einheitliche Verfahren zu schaffen, verfolgen wir längst gemeinsam mit dem Bund und den Ländern. Es gibt Bund-Länder-Arbeitsgruppen. Es wurden schon einige Verfahren verbessert. Genau das zeigt, dass wir das Thema wirklich ernst nehmen. Der Antrag ist damit überholt. Deswegen lehnen wir auch den zweiten Antrag ab. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Zum dritten Antrag: Das ist die Rolle der Bundesagentur für Arbeit bei Beschäftigungserlaubnissen. Auch hier verfolgt der Antrag einen ganz klaren Irrweg; denn diese Beteiligung schützt Arbeitnehmer und schützt auch den Arbeitsmarkt als Ganzes. Sie verhindert Dumpinglöhne, bewahrt die Tarifbindung und sorgt für wirklich faire Bedingungen. Wer diesen Schutz aushebeln will, der gefährdet am Ende sogar die soziale Marktwirtschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Johannes Becher (GRÜNE): Das stimmt nicht! Das Gesetz bleibt doch!) Was die technische Erweiterung des Standards angeht: Das ist bereits erfolgt. Damit hat sich auch dieser Antrag erledigt. (Beifall bei der CSU) Vierter Antrag: Digitalisierung der Wartezeitauskunft der Rentenversicherung. Digitale Prozesse – ja klar, gerne, her damit. Aber nicht, wenn sie neue Bürokratie erzeugen; denn genau das würde hier passieren. Die Ausländerbehörden müssen selbst Daten bei der Rentenversicherung beschaffen. Das ist die Aufgabe des Antragstellers. Er hat seine Mitwirkungspflicht zu erfüllen. Wir driften damit wieder genau in diesen gesellschaftlichen Vollkasko-Service ab, den wir verhindern wollen: mehr Aufwand, mehr Personalbindung. Hier gucke ich ganz besonders zu unserem Finanzminister, der heute noch da ist. 40 % entfallen auf Personalkosten. Und am Ende gibt es auch deutlich mehr Bürokratie. Mit Bürokratieabbau hat das nichts zu tun, ganz im Gegenteil, meine sehr geehrten Damen und Herren. Letzter Antrag: kein Eintrag von Passdaten auf befristeten Aufenthaltstiteln. Auch das wurde längst auf Fachgremienebene diskutiert und wurde auch bewusst abgelehnt. Warum? – Weil befristete Titel gerade der Überprüfbarkeit dienen. Wer sich nur temporär in Deutschland aufhält, der muss identifizierbar bleiben, auch für die Kontrollbehörden im Inland und an den EU-Grenzen. (Johannes Becher (GRÜNE): Ist er doch!) Es geht hier um Sicherheit und um Klarheit für alle Beteiligten. Somit lehnen wir auch diesen Antrag ab. (Beifall bei der CSU) Meine Damen und Herren, echter Bürokratieabbau beginnt nicht nur mit dem Streichen von Formularen, mit dem vermeintlichen Aussetzen bewährter Strukturen. Echter Bürokratieabbau beginnt mit einem Mentalitätswechsel, mit einem Mentalitätswandel. Da spreche ich auch alle Menschen da draußen an. Nicht jeder Fehler und nicht jedes noch so tragische Unglück lässt sich durch eine neue Vorschrift verhindern. Aber jede überflüssige Vorschrift verhindert manchmal das richtige Handeln. Da darf ich jetzt zum Schluss meinen Fraktionsvorsitzenden zitieren, der auch mal Bürgermeister war und die Probleme genauso gut kennt wie ich: Wir brauchen keine Verwaltung, die sagt, warum etwas nicht geht. Wir brauchen eine, die Wege findet, wie es geht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist gut!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Johannes Becher, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Johannes Becher GRÜNE
Herr Kollege, der Mentalitätswandel wird viel beschworen: Kulturwandel, Vertrauen. Zu dem Antrag, wo es um die Bundesagentur geht: Da haben wir bayerische Unternehmen, die Saisonarbeitskräfte beschäftigen. Die Frage ist doch: Vertrauen wir diesem Unternehmen grundsätzlich, dass es Mindestlohn bezahlt und den Urlaubsanspruch, wie er gesetzlich festgelegt ist, tatsächlich erfüllt? Oder wollen wir, dass dieses Unternehmen einen Antrag ausfüllt, in dem es bestätigt, dass es das Gesetz einhält? – Ich hätte Vertrauen in das Unternehmen, dass es das Gesetz auch einhält, ohne einen solchen Antrag auszufüllen. Ich würde sagen, wir müssen davon wegkommen, dass im Vorfeld alle beweisen müssen, dass sie das Gesetz erfüllen. Es ist besser, hinterher zu kontrollieren und die wenigen schwarzen Schafe zu erwischen. Alle, die das Vertrauen verdienen, auch alle Unternehmen, müssen wir in Ruhe lassen mit solchen Anträgen. Das wäre die Konsequenz, wenn das, was Sie am Anfang zum Thema Vertrauen gesagt haben, auch umgesetzt würde. (Zuruf des Staatsministers Dr. Florian Herrmann) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Herr Becher. – Herr Wachler, bitte.
Peter Wachler CSU
Kollege Dr. Herrmann spricht vom Lieferkettengesetz. Aber das ist tatsächlich ein sehr guter Hinweis. Natürlich darf man nicht jeglichen Arbeitgeber sofort unter Generalverdacht stellen. Das ist klar. Trotzdem brauchen wir auch ein gewisses Kontrollgremium, das eben genau verhindert, dass Dumpinglöhne gezahlt werden, das dafür sorgt, dass die Tarifbindung eingehalten wird und die Arbeitnehmer nur fairen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Wachler. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Baumann für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Jörg Baumann AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Die GRÜNEN möchten also mal wieder die Bürokratie abbauen. Ich glaube, das nennt man Oxymoron, also einen Widerspruch in sich. Aber was weiß ich schon? Ich bin ja nur ein einfacher Beamter im mittleren nichttechnischen Dienst, der durch die Unfähigkeit der etablierten Parteien gezwungen wurde, in die Politik zu gehen. (Heiterkeit bei der AfD) Nehmen wir Ihren Vorschlag zur einheitlichen Aktenversendung bei Ausländerbehörden. Den brauchen wir nicht. Wir brauchen eine andere Politik. Dann brauchen wir auch keine Akten mehr zu verschicken. Bett, Brot und Seife, Remigration und dazu ein Grenzzaun wie an der ungarisch-serbischen Grenze – dann hat sich das Aktenproblem auch schon gelöst. (Johannes Becher (GRÜNE): So kann man sich verabschieden aus der Diskussion!) Weiter wollen Sie die Wohnungsgeberbestätigung abschaffen, weil diese so leicht zu fälschen sei. Ihnen wäre es also lieber, wenn diese Bestätigung komplett wegfällt und so Scheinanmeldungen noch einfacher werden. Besondere Hürden stehen den Gesetzesbrechern auch jetzt schon nicht im Weg. Das belegen die teilweise zehn oder mehr unterschiedlichen Identitäten, über die diverse Terroristen und andere Schwerstkriminelle bereits aktuell verfügen. Das verstehen die GRÜNEN also unter Bürokratieabbau: Straftätern das Leben noch einfacher machen. Nach dieser Logik möchten sie vermutlich auch die Grenzkontrollen abschaffen, weil ja trotzdem so viele illegale Migranten ins Land kommen. Übrigens kam es bei einer Grenzkontrolle in Schirnding zu einer Schießerei, bei welcher ein Iraner auf unsere Polizeibeamten schoss. Aber das passte Ihrer radikalen Jugend gut, denn für Jette Nietzard sind eh alle Polizisten nur Bastarde. Warum die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Antrag auf ein Beschäftigungsverhältnis von Personen aus Drittstaaten gestrichen werden soll, erschließt sich ebenfalls nicht. Diese Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit soll sichern, dass es bei solchen Beschäftigungen auch mit rechten Dingen zugeht. Schließlich müssen Lohndumping und das Unterlaufen von Tarifverträgen verhindert werden. Das dient letztlich auch dem Schutz der einheimischen Arbeitnehmer, und das muss auch genau so bleiben. Oder haben Sie auf einmal wie die SPD das Interesse an der Arbeiterklasse verloren, falls es jemals vorhanden war? Also nichts mehr mit "Auf die Barrikaden". Die Wartezeitauskunft der Deutschen Rentenversicherung bei Erteilung einer Niederlassungserlaubnis zu digitalisieren, ist ebenfalls nicht zielführend. Aktuell muss sich der Antragsteller selber um die nötigen Unterlagen kümmern und diese einreichen. Bei Ihrem vorliegenden Antrag müssten die Behörden künftig selbst aktiv werden. Wie dies entlastend wirken soll, ist nicht nachvollziehbar. Ja, in einem sozialistischen Staat muss sich der Staat mit Fünf- oder Zehn-Jahresplänen um alles kümmern. In einem freiheitlichen Staat darf sich der Bürger gerne selbst einbringen und Eigenverantwortung tragen. Ja, ich weiß, dass das für Sie nur schwer zu ertragen ist; denn schließlich sind bei Ihnen auch die schlimmsten Kriminellen nur Opfer, um die sich der Staat oder wahlweise das weiße Patriarchat nicht genügend gekümmert hat. (Johannes Becher (GRÜNE): Als Opfer gerieren sich immer andere! – Volkmar Halbleib (SPD): Sie sind doch Mini-Me!) Bei befristeten Aufenthaltstiteln auf Passdaten zu verzichten, geht ebenfalls in die völlig falsche Richtung. Die Behörden haben nämlich da nicht das Problem, dass ihnen zu viele Daten vorliegen, sondern dass sie zu wenig oder überhaupt keine überprüfbaren Daten über die betreffenden Personen haben. Dieser Antrag mutet wieder wie ein Kuckucksei an, das die GRÜNEN den Behörden ins Nest legen wollen, und ist darum ebenfalls abzulehnen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und diese völlig überflüssigen Anträge. (Beifall bei der AfD – Volkmar Halbleib (SPD): Runtergeleiert, diese Rede!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Markus Saller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Markus Saller FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, und natürlich sehr geehrter Herr Kollege Becher von den GRÜNEN! Sie haben uns erzählt, dass Sie im Ausländerdezernat hospitiert haben. Ich glaube, aus dieser praktischen Erfahrung heraus haben Sie diese Anträge zusammengebastelt. Wir wissen aus der Arbeit in der Enquetekommission gut genug, dass wir alle hinter Bürokratieabbau stehen. Man muss aber aufpassen, dass man nicht plötzlich zentrale rechtsstaatliche und sicherheitsrelevante Standards infrage stellt. Ich glaube, einige Ihrer Vorschläge sind schlicht und einfach nicht praktikabel. Im Übrigen handelt es sich überwiegend um bundesrechtliche und keine landesrechtlichen Vorgaben, für die wir also ohnehin nicht zuständig sind. Daher ist es wohl nur eine Anregung, es im Bund weiter unterzubringen. Gehen wir die einzelnen Punkte noch einmal durch. Es ist ja schon einiges gesagt worden. Die Wohnungsgeberbestätigung ist meines Erachtens wichtig. Ich praktiziere seit über 25 Jahren als Rechtsanwalt und habe schon viele Anfragen an Einwohnermeldeämter gestellt, um zustellungsfähige Anschriften von Schuldnern oder Leuten, denen man Klagen oder Ähnliches zustellen möchte, herauszufinden. Es ist absolut wichtig, dass das, was in diesen Meldeämtern tatsächlich vorliegt, auch stimmt. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Sie öffnen hier sozusagen Tür und Tor dafür, Meldungen vorzunehmen, die völlig irrelevant sind. Eine Kontrolle durch die Wohnungsgeberbestätigung halte ich für sinnvoll und richtig. Zur Plattform für den einheitlichen Standard zur Aktenversendung hat der Kollege schon gesagt, dass es die Schnittstelle gibt. Sie ist vorhanden. (Johannes Becher (GRÜNE): Sie wird halt nicht von allen genutzt!) – Ja, das sagen Sie, dass diese nicht von allen genutzt wird. Hier sollen wir Ihnen aufgrund Ihrer praktischen Zeit dort glauben. Wie lange waren Sie da? – Eine Woche oder so. Letztendlich weiß ich nicht, ob die das tun oder nicht. Wie wollen Sie verhindern, dass die DVDs, Mails oder Sonstiges durch die Gegend schicken? Wollen Sie das verbieten? Wie stellen Sie sich das vor? Wer soll das kontrollieren? (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Wir haben einen digitalen Standard geschaffen. Die Schnittstelle ist vorhanden und kann genutzt werden. Der Vorgang ist digitalisiert. Somit ist kein Platz mehr für eine neue Regelung. Sie wollen Verbote, womit Sie letztendlich neue Bürokratie erzeugen würden. Auch bei der Geschichte mit der Bundesagentur für Arbeit sind wir im Bundesrecht. Ich gebe Ihnen recht, dass fraglich ist, ob es ein so umfangreicher Antrag sein muss. Darüber können wir uns gerne einmal unterhalten. Vielleicht kann man diesen ein bisschen verkürzen und verknappen. Das Ganze hat aber seine Berechtigung, weil es in der Regel prekäre Arbeitsverhältnisse mit ausländischer Beteiligung betrifft. Ich halte es für sinnvoll, dass wir das von staatlicher Seite entsprechend überprüfen. Auch bei der Wartezeitauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung erzeugen Sie neuen Bürokratieaufwand. Sie machen es nicht einfacher, indem Sie die Zuständigkeit, diese Auskunft einzuholen, auf die Ausländerbehörde verlagern, diese Auskunft, die sich der Antragsteller zuvor selbst besorgen musste. Daher sehe ich auch in dieser Maßnahme keine wirkliche Entbürokratisierung. Wegen der Passdaten bei befristeten Aufenthaltstiteln habe ich gerade noch mit Herrn Kollegen Lindinger gesprochen, der lange bei der Polizei war. Diese sind absolut wichtig. Dies ist ein Merkmal, damit keine Fälschungen stattfinden. Für die innere Sicherheit ist es absolut notwendig, dass dies dabei ist. In Ihrem sechsten Antrag – Sie haben nur von fünf gesprochen, weil Sie den sechsten offenbar selbst nicht mehr verfolgen – geht es um die – – (Johannes Becher (GRÜNE): Der hat eine Mehrheit erhalten! Deshalb habe ich ihn nicht mehr hochgezogen!) – Okay. Biometrische Daten sind – hier sind wir uns, glaube ich, einig – besonders sensibel. Denkt man hier über dauerhafte Speicherungen nach, muss man mit sehr großer Vorsicht herangehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir FREIE WÄHLER sind für Bürokratieabbau und zeigen das, aber nicht für Bürokratieabbau um jeden Preis. Rechtsstaatlichkeit, Sicherheit und Datenintegrität müssen natürlich gewährleistet sein. Wer wirklich entlasten will, muss die Prozesse verbessern, nicht Kontrollmechanismen abschaffen. Auch Klein-Klein-Fälle, glaube ich, helfen uns nicht weiter. Man muss groß in die Prozesse hineingehen. Deswegen tut es mir leid, aber wir lehnen den Antrag der GRÜNEN ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Saller. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Katja Weitzel für die SPD-Fraktion.
Katja Weitzel SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleg:innen! Bürokratieabbau ja, aber nicht mit der Brechstange. Was meine ich damit? – Bürokratie ist nicht grundsätzlich schlecht. Sie sorgt für Ordnung in den Lebensverhältnissen der Menschen, für Transparenz behördlicher Entscheidungen und für Rechtssicherheit. Natürlich gibt es überregulierte Bereiche, in denen unbedingt Bürokratie abgebaut werden muss. Ob Bürokratieabbau aber sinnvoll ist, muss immer wieder hinterfragt und geprüft werden. Anhand von drei der fünf hier vorgelegten Anträge der GRÜNEN möchte ich dies kurz erläutern. Erstens. Zum Wegfall der Wohnungsgeberbestätigung: Diese Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bei der Anmeldung der Mieter:innen im Rahmen des Meldewesens wurde 2002 schon einmal abgeschafft, damals von Rot-Grün. 2011 wurde sie wieder eingeführt, damals von Schwarz-Gelb, und zwar aus gutem Grund; denn es wurde festgestellt, dass Bürokratieabbau in diesem Bereich nicht sinnvoll ist, da die Wohnungsgeberbestätigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient und – wie schon gesagt worden ist – Scheinwohnsitzwechsel verhindert. Auch Kommunen greifen darauf zu, wenn es um die Wahlberechtigung geht. Dies muss aufrechterhalten werden. Die Frage ist, wem es mehr nützt, dem Bürokratieabbau oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Zweitens. Zur Streichung der Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit bei Beschäftigungsverhältnissen von Personen aus Drittstaaten: Auch hier ist Bürokratieabbau nicht sinnvoll, da dies der Sicherheit dieser Arbeitnehmer:innen vor Dumpinglöhnen dient. Arbeitgeber müssen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit Farbe bekennen, wie sie sich die Ausgestaltung dieser Arbeitsverhältnisse vorstellen, Stichwort Mindestlohn. Das, was Sie meinen und zu Recht kritisieren, Herr Kollege Becher, sind die zu langen Arbeitsabläufe zwischen den Unternehmern und der Bundesagentur für Arbeit sowie das händische Eingeben von Daten in Formulare. Dieses Problem löse ich jedoch nicht durch Bürokratieabbau, sondern durch eine konsequente Digitalisierung der Verwaltung. Das ist etwas Anderes. Drittens. Zum Verzicht auf Passdaten bei befristeten Aufenthaltstiteln: Auch diese vermeintliche Maßnahme zum Bürokratieabbau dient niemandem. Sie führt im Gegenteil zu mehr Aufwand für die Ausländerbehörden; denn die Entkoppelung der befristeten Aufenthaltstitel von einem gültigen Passdokument erschwert die Kontrolle im Ausländerzentralregister seitens der Polizei und der Ausländerbehörde. Was soll hier also der Vorteil sein? Diese Beispiele zeigen, dass Bürokratieabbau immer Konsequenzen hat und daher immer gut überlegt werden muss, welche Maßnahme welche Konsequenz hat. Deshalb bleiben wir bei unserem Votum im Verfassungsausschuss und bei der Ablehnung der Anträge, die hier unter den Tagesordnungspunkten 9, 11 und 13 genannt sind. Wir bleiben auch bei der Zustimmung zu den Anträgen unter den Tagesordnungspunkten 10 und 12, in denen es weniger um Bürokratieabbau, sondern um eine konsequente Digitalisierung geht, um uns allen das Leben zu erleichtern. Nun habe ich noch 50 Sekunden, und da ich wieder einmal die Ehre habe, die letzte Rednerin zu sein, wünsche ich uns allen schöne Pfingstferien und vor allem, dass an Pfingsten der Heilige Geist bei uns einzieht. (Michael Hofmann (CSU): Bei uns war er schon!) Vielleicht kommen wir nach zwei Wochen ein bisschen klüger zurück. Wir werden sehen, was danach passiert. Ich weiß, das allerletzte Wort hat heute das Präsidium. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Weitzel. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die Anträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden hier die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen gibt es dementsprechend keine, auch keine Stimmenthaltungen. Dann übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt, die fünf Anträge sind abgelehnt. Ich danke Ihnen für die konzentrierten Beratungen und wünsche Ihnen schöne Ferien. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 17:13 Uhr) Anlage zum Protokoll 19/52 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über die nicht einzeln zu beratenden Europaangelegenheiten und Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 2) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss Europaangelegenheiten 1. Beteiligung am Konsultationsverfahren der Europäischen Union Digitale Wirtschaft und Gesellschaft Öffentliche Konsultation zur künftigen Strategie „KI anwenden“ 09.04.2025 - 04.06.2025 Drs. 19/3237, 19/6917 Votum des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Bayerische Landtag nimmt das Konsultationsverfahren zum Anlass, die auf Drs. 19/6917 veröffentlichte Stellungnahme abzugeben. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/52 2. Beteiligung am Konsultationsverfahren der Europäischen Union Umwelt Öffentliche Konsultation – Bioökonomie-Strategie: Auf dem Weg zu einer zirkulären, regenerativen und wettbewerbsfähigen Bioökonomie 31.03.2025 - 23.06.2025 Drs. 19/6344, 19/6916 Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Bayerische Landtag gibt im Konsultationsverfahren die auf Drs. 19/6916 veröffentlichte Stellungnahme ab. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A ENTH ENTH Anträge 3. Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Michael Hofmann, Dr. Alexander Dietrich u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Klare Signale des Rechtsstaats I: Beschleunigte Verfahren im Jugendstrafrecht auch für jugendliche Täter einführen Drs. 19/5106, 19/6707 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z A A 4. Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Michael Hofmann, Dr. Alexander Dietrich u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Klare Signale des Rechtsstaats II: Anhebung der maximalen Dauer des Jugendarrests von 4 Wochen auf 4 Monate Drs. 19/5107, 19/6708 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z A A Protokoll 19/52 5. Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Michael Hofmann, Alfred Grob u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Klare Signale des Rechtsstaats III: Umfassende Studie zu den Ursachen der gestiegenen Jugendkriminalität sowie einer möglichen Absenkung des Strafmündigkeitsalters von gegenwärtig 14 Jahren Drs. 19/5108, 19/6709 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z A A 6. Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Michael Hofmann, Dr. Alexander Dietrich u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Klare Signale des Rechtsstaats IV: Anhebung des Strafrahmens bei Jugendstrafen Drs. 19/5109, 19/6710 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z A A 7. Antrag der Abgeordneten Jörg Baumann, Richard Graupner, Florian Köhler u.a. und Fraktion (AfD) Bundesregierung lässt afghanische Asylbewerber einfliegen – Rechtmäßigkeit und Auswirkungen des Bundesaufnahmeprogramms Drs. 19/5500, 19/6711 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 8. Antrag der Abgeordneten Anna Rasehorn, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u.a. SPD Einordnung von Lootboxen als Glücksspiel Drs. 19/5646, 19/6712 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/52 9. Antrag der Abgeordneten Alexander Flierl, Bernhard Seidenath, Tanja Schorer-Dremel u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Werner Schießl u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Akkreditierungsprozesse beschleunigen und vereinfachen Drs. 19/5676, 19/6703 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 10. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) „Kimm Hoam II“ – Anreizprogramm für die Rückverlagerung von Industrieproduktion nach Bayern Drs. 19/5836, 19/6764 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 11. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Sanne Kurz u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rechtsstaatlichkeit statt Machtspielchen – Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag unverzüglich dem Landtag zuleiten! Drs. 19/5837, 19/6804 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/52 12. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Eva Lettenbauer u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Beratungsangebote des Freistaates Bayern zur Arbeitsmarkteingliederung Drs. 19/5871, 19/6749 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 13. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes, Prof. Dr. Ingo Hahn und Fraktion (AfD) Kühlflüssigkeit in Wärmepumpen Drs. 19/5879, 19/6704 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 14. Antrag der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel, Alexander Flierl, Thomas Huber u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Susann Enders u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Verbot von gesundheitsgefährdenden Stoffen in temporären Kindertattoos Drs. 19/5886, 19/6705 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 15. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Freiheit und Privatsphäre schützen – Recht auf Bargeld im Grundgesetz verankern Drs. 19/5959, 19/6829 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/52 16. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Kostenexplosion Elternbeiträge verhindern – Für eine echte Entlastung unserer Familien! Drs. 19/5967, 19/6750 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 17. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Kerstin Celina u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) UN-Behindertenrechtskonvention als Richtschnur bei politischen Entscheidungen einsetzen Drs. 19/5968, 19/6751 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH 18. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Ruth Müller, Florian von Brunn u.a. und Fraktion (SPD) Mehr Eier für Bayern: Wie können Bayerns Konsumenten vor zu hohen Eierpreisen unter anderem angesichts der derzeitigen Krise in den USA geschützt werden? Drs. 19/5969, 19/6719 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/52 19. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer u.a. CSU Sachgerechten Umgang im Konfliktfeld Silberreiher, Fischerei und Artenschutz in Bayern durch solide Datenbasis sicherstellen! Drs. 19/5970, 19/6720 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 20. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer u.a. CSU Sachgerechten Umgang im Konfliktfeld Gänsesäger, Fischerei und Artenschutz in Bayern durch solide Datenbasis sicherstellen! Drs. 19/5971, 19/6722 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 21. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier, Prof. Dr. Ingo Hahn und Fraktion (AfD) Klimaschutzpolitik auf Kosten des Handwerks? Anhörung zu den Auswirkungen der nationalen CO -Abgabe auf das bayerische Bäckerhandwerk Drs. 19/5977, 19/6723 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/52 22. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel, Volker Bauer u.a. CSU Störzeiten durch Hochwasserlagen im Projekt der Landesanstalt für Landwirtschaft zum Gänsesäger berücksichtigen, Fehlzeiten anhängen! Drs. 19/6032, 19/6724 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z ENTH 23. Antrag der Abgeordneten Thomas Huber, Bernhard Seidenath, Prof. Dr. Winfried Bausback u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Anton Rittel u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bericht zur Versorgung psychisch kranker Wohnungsloser in Bayern Drs. 19/6034, 19/6752 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 24. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Tierschutz in der Nutztierhaltung durchsetzen – Schmerzen bei Tieren erfassen und ihre Ursachen beseitigen Drs. 19/6039, 19/6725 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/52 25. Antrag der Abgeordneten Alexander Flierl, Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Bericht zur Rolle und Bedeutung der Wasserkraft beim Klima- und Hochwasserschutz Drs. 19/6042, 19/6726 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 26. Antrag der Abgeordneten Doris Rauscher, Nicole Bäumler, Ruth Waldmann u.a. SPD Für Bayerns Kitas XI – Zugangshürden abbauen, Chancengerechtigkeit erhöhen Drs. 19/6049, 19/6754 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ENTH Z Z 27. Antrag der Abgeordneten Doris Rauscher, Nicole Bäumler, Ruth Waldmann u.a. SPD Für Bayerns Kitas XII – Stärkung der Familienorientierung Drs. 19/6050, 19/6756 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/52 28. Antrag der Abgeordneten Dr. Ute Eiling-Hütig, Petra Guttenberger, Thomas Huber u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Michael Koller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Johannes Becher, Mia Goller u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Holger Grießhammer, Dr. Simone Strohmayr, Volkmar Halbleib u.a. und Fraktion (SPD) Erhalt der Erwachsenenbildung – Vorsicht bei Umsatzsteuerpflicht und Scheinselbstständigkeiten Drs. 19/6152, 19/6755 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 29. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Artenhilfsprogramme stärken – für mehr Artenvielfalt in Bayern! Drs. 19/6168, 19/6837 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 30. Antrag der Abgeordneten Florian Köhler, Oskar Lipp, Johannes Meier und Fraktion (AfD) Bürokratieabbau für kleine Mühlenbetriebe: Evaluierung der Pflicht zur externen Explosionsschutzprüfung Drs. 19/6185, 19/6838 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/52 31. Antrag der Abgeordneten Gerd Mannes, Harald Meußgeier und Fraktion (AfD) Kooperativen Naturschutz entbürokratisieren und effizienter gestalten: Landwirte bei der Vergabe von Fördermitteln im Bereich der Landschaftspflege priorisieren! Drs. 19/6231, 19/6839 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 32. Antrag der Abgeordneten Harald Meußgeier, Gerd Mannes und Fraktion (AfD) Hände weg vom Grundgesetz – Keine undefinierbare Klimaneutralität in unserer Verfassung Drs. 19/6237, 19/6830 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 33. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Windkraftausbau und Naturschutz gemeinsam anpacken: Kartierung aller kollisionsgefährdeten Vogelarten Drs. 19/6329, 19/6840 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z ENTH 34. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Für die Zukunft unserer Artenvielfalt: Bericht über die Zukunft des bayerischen Biotopverbundes Drs. 19/6331, 19/6841 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/52 35. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Paul Knoblach u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Holger Grießhammer, Ruth Müller, Volkmar Halbleib u.a. und Fraktion (SPD) Anhörung zu Veterinärkontrollen und wiederholten Tierschutzverstößen in Rinderhaltungen Drs. 19/6374, 19/6842 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 36. Antrag der Abgeordneten Petra Högl, Alexander Flierl, Tanja Schorer-Dremel u.a. CSU, Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Weidepflicht für Ökobetriebe – Ausnahmen ermöglichen Drs. 19/6483, 19/6820 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 37. Antrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Marina Jakob u.a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Petra Högl, Tanja Schorer-Dremel, Leo Dietz u.a. CSU Bürokratieabbau im Müllerhandwerk: Kleinere Betriebe bei der Explosionsschutzprüfung entlasten! Drs. 19/6488, 19/6843 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z
