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Martin Schöffel

05.06.2025 Sitzungen 19/52

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine auskömmliche, eine möglichst gute finanzielle Ausstattung der Kommunen ist uns als Regierungsfraktionen und der Staatsregierung ein zentrales Anliegen und auch ein Versprechen der Staatsregierung. Ich danke dem Kollegen Josef Zellmeier, der dargestellt hat, was der neueste kommunale Finanzausgleich bedeutet, welches Volumen er hat und welche Summen insgesamt den Kommunen zufließen. Unsere Kommunen haben eine geringe Verschuldung im Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern. Wir haben schon jetzt die höchste Investitionsquote mit über 23 %. Wir stellen jetzt schon für den kommunalen Hochbau im Staatshaushalt über eine Milliarde zur Verfügung, haben für die Krankenhäuser 800 Millionen, für Wasser- und Abwasserfinanzierung 165 Millionen Euro im Haushalt. Josef Zellmeier, du hast es bereits erwähnt: Eine Zahl ist schon interessant, nämlich der Aufwuchs beim kommunalen Finanzausgleich im letzten Jahr in Höhe von über 600 Millionen. Auch im nächsten Jahr werden wir die Kommunen angemessen ausstatten, auch mit Mitteln aus dem Sondervermögen. Die 600 Millionen Euro haben wir im letzten Jahr bereits für dieses Jahr draufgelegt, und das trotz schwierigster Rahmenbedingungen, was auch den Staatshaushalt anbelangt. Der Bund – noch aus der Zeit der Ampel – hat für die Kommunen schwere Belastungen gebracht: hohe Standards, neue Kosten bei Asyl, bei Ganztag, Eingliederungshilfe und nicht gedeckte Betriebskosten bei den Krankenhäusern. Die neue Bundesregierung aus Union und SPD mit einem Unionskanzler unterstützt die Länder und Kommunen jetzt vielfältig und kraftvoll: 100 Milliarden für Länder und Kommunen, zusätzliche Investitionsmittel, Gelder für die Krankenhäuser und eine Milliarde für Sportstätten. Vieles, was im Koalitionsvertrag steht, trägt die bayerische Handschrift, und es wird auch ein faires Verhältnis zu den Kommunen angestrebt. Nun komme ich konkret zum SPD-Antrag. Ich möchte eine Sache aufgreifen. Holger Grießhammer: Neue Schulden als große Chance. – Na ja, also man kann natürlich auch für große Investitionen Schulden machen, aber man muss schon immer berücksichtigen, dass Schulden bedeuten, dass man Zinsen zahlen und auch tilgen muss. Wir wollen und werden europäische und deutsche Stabilitätskriterien einhalten und wollen an unserem guten Rating festhalten. Der Hauptgrundsatz ist immer auch, den Haushalt zu konsolidieren, nicht so viel zu konsumieren, sondern mehr zu investieren, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Das ist uns in den letzten Jahren auch gut gelungen. Wir haben, wie gesagt, eine hohe Investitionsquote in Bayern, und das bei einem in der Regel ausgeglichenen Haushalt. Wenn wir im Staatshaushalt 15,1 % Investitionen haben, sind das umgerechnet 11,6 Milliarden Euro Investitionen Jahr für Jahr, die der Freistaat Bayern anstößt oder unterstützt. Das kann sich wirklich sehen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt geht es also darum, dieses investive Sondervermögen für Länder und Kommunen entsprechend auf den Weg zu bringen. Dafür ist eine einfache gesetzliche Regelung auf Bundesebene notwendig. Die Zustimmung des Bundesrates ist notwendig. Der Bundesfinanzminister muss jetzt erst einmal den notwendigen Gesetzentwurf vorlegen. Deswegen, liebe Kollegen, wäre es gut, einmal mit dem Bundesfinanzminister über diese Anliegen zu sprechen. Hier kommen die Anträge auf jeden Fall zu früh, weil wir wissen müssen, was in diesem Gesetzentwurf – das Gesetz könnte Länder- und Kommunalinfrastruktur-Finanzierungsgesetz oder so ähnlich heißen – geregelt ist. Es geht um diese Frage der Zusätzlichkeit. Gilt das auch für Länder und Kommunen? Wir haben schon die höchste Investitionsquote, sowohl bei den Kommunen als auch beim Land. Es geht um die Verteilung. Da haben wir uns schon einmal in der Finanzministerkonferenz auf den fortgeschriebenen Königsteiner Schlüssel festgelegt. Dann geht es auch um die Frage, ob mögliche Förderbereiche festgelegt sind. In welchen Bereichen darf das Geld eingesetzt werden? Oder gibt es eine große Freiheit bei der Mittelverwendung? Ich kann nur sagen, für uns sind größtmögliche Flexibilität, wenige Auflagen bei diesem Programm und möglichst wenige Monitoringpflichten wichtig. Wir wollen eine echte Entlastung für unsere Kommunen erreichen, und dafür müssen wir uns jetzt zuerst auf der Bundesebene einsetzen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wenn diese bundesgesetzliche Regelung feststeht, kann das Infrastrukturprogramm für Bayern endgültig konzipiert werden. Natürlich wird in der Staatsregierung mit den Regierungsfraktionen alles vorbereitet. Auch die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden haben bereits begonnen. Wir sind da in enger Abstimmung und bereiten das vor. Aber es ist natürlich auch notwendig, das zu klären, bevor wir den nächsten Haushalt hier einbringen. Über die abschließende Mittelverwendung wird der Bayerische Landtag entscheiden. Das wird alles im regulären Haushaltsaufstellungsverfahren erfolgen; denn das Budgetrecht hat natürlich der Landtag. Aber wir brauchen Klarheit, was der Bund mit diesem Sondervermögen alles verbindet, und werden die kommunalen Spitzenverbände entsprechend einbinden. Auch wir sehen das als zusätzliche Chance. Neue Schulden sind allerdings keine Dauerlösung. Mit den Dingen muss sehr verantwortungsvoll umgegangen werden. Im Bundeshaushalt muss konsolidiert werden. Zu Recht ist auch darüber gesprochen worden, dass man im bayerischen Staatshaushalt nicht ständig beispielsweise Verwaltung ausweiten kann. Ich unterstütze ausdrücklich, was gesagt worden ist. Es kommt darauf an, dass diese Gelder gerade auf der Bundesebene jetzt entsprechend eingesetzt werden. Ich versichere Ihnen, dass der Freistaat Bayern weiterhin eng an der Seite der bayerischen Kommunen sein wird, dass wir die Ausgestaltung und Umsetzung des bayerischen Sonderinvestitionsprogramms zielgerichtet unter Beteiligung des Landtags und der Kommunen vornehmen werden und dass wir weiterhin kraftvoll für unsere Bürgerinnen und Bürger und für die Kommunen zur Verfügung stehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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