Tobias Gotthardt
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte von meiner Warte und stellvertretend für Umweltminister Thorsten Glauber nur eine kurze Standortbestimmung am Ende dieser Diskussion vornehmen. Uns ist wichtig, zwei Grundprinzipien klarzumachen, für die wir in Bayern stehen. Erstens. Höchster Grundwasserschutz und Trinkwasserschutz in Bayern sind nicht verhandelbar, ohne Wenn und Aber. Zweitens. Wir in Bayern stehen für einen pragmatischen Hochwasserschutz, der in der Fläche beginnt und auch neue Entwicklungen, wie Sturzfluten, berücksichtigt. Weil wir Wasserland sind, weil wir das alles im Blick haben, haben wir die Gesamtstrategie "Wasserzukunft Bayern 2050" präsentiert. Herr Kollege Hierneis, Sie haben es eigentlich selbst schon gesagt und wissen, dass wir an einer Novelle des Bayerischen Wassergesetzes arbeiten, diese auch präsentieren werden und sowohl den Trinkwasserschutz als auch den Hochwasserschutz berücksichtigen werden, ohne Wenn und Aber. Sie wollen aber in diesen Prozess einen Vorschlag einbringen. Jetzt werfe ich Ihnen ein Wort zurück, das Sie uns vorgeworfen haben: Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. – Ihr Gesetzentwurf ist schlichtweg schlecht gemacht. Die Vorredner haben das in vielen Belangen schon ausgeführt. In ihrem Entwurf finden sich technische Fehler. Wenn Sie das Tiefengrundwasser erst ab 50 Jahren Regenerationszeit beginnen lassen, dann verkennen Sie schlichtweg völlig, dass sich in manchen Regionen schon in der obersten Trinkwasserschicht Tiefengrundwasser befinden kann. (Zurufe von den GRÜNEN) Wenn es nach Ihrer Definition ginge – das hat Kollege Flierl schon ausgeführt – könnte in Zukunft für Mineralwässer aus Bayern nicht mehr auf Tiefengrundwasser zugegriffen werden, für das Münchner Bier aber schon. Das freut zwar viele Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, aber es ist natürlich Schwachsinn, das Mineralwasser aus dem Bereich auszunehmen. Ihr starrer Ansatz bezüglich der Ausweisung von 12 % der Landesfläche als Trinkwasserschutzgebiete ist auch völliger Humbug, wenn man sich überlegt, wie wir aktuell Trinkwasserschutzgebiete ausweisen: Wir schauen uns faktenbasiert vor Ort an, was wir einschränken und was wir schützen müssen, damit Trinkwasser geschützt bleibt. Das können Sie nicht einfach mit einem Strich über die Landkarte machen und dann eine Zahl von 12 % benennen. Diese Zahl ist übrigens auch völlig willkürlich, Sie könnten auch 11 % oder 13,77 % nennen. Wir bleiben bei unserer faktenbasierten Ausweisung von Trinkwasserschutzgebieten. Auch die Vorwürfe hinsichtlich des Hochwasserschutzes greifen völlig ins Leere. Sie wollen, dass das überragende öffentliche Interesse am Hochwasserschutz im Bayerischen Wassergesetz festgehalten wird. Glückwunsch, da haben Sie nämlich einen Punkt erwischt, der in den letzten drei Jahren Ihre Aufgabe in Berlin gewesen wäre. Es fehlt die Bundesgesetzgebung in Berlin, die uns ermöglichen würde, das im Landesrecht zu regeln. Das Ganze ist jetzt Geschichte, wir brauchen also nicht darüber zu reden. Ich hoffe und gehe davon aus, dass die neue Bundesregierung das angehen wird und wir das dann auch umsetzen können. Die Forderung nach der Zuordnung des überragenden öffentlichen Interesses beim Schutz vor Sturzfluten geht völlig am Bedarf vorbei. Wer wie ich aus einer Kommune kommt, die Erfahrung mit Sturzfluten hat – Kallmünz – weiß: Es braucht nicht irgendjemanden in München, der ihnen irgendwas überstülpt, sondern es braucht Leute vor Ort, die sich gemeinsam Gedanken machen und Maßnahmen möglich machen. Da muss man mit dem Landwirt vor Ort reden und schauen, dass man zum Beispiel aus dem Förderprogramm "boden:ständig" oder anderswoher Fördergelder bekommt. Man muss das vor Ort angehen, damit man vor Ort genau auf die Bedarfe bei Starkregenereignissen eingehen kann. Deswegen werden wir unseren bayerischen Weg beim Trinkwasserschutz und beim Hochwasserschutz weiter verfolgen. Wir machen das Ganze mit den Leuten, wir machen das Ganze faktenbasiert. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Und, ganz wichtig, wir tun alles, um die Prozesse zu entbürokratisieren; denn das ist es, was wir brauchen: Wir müssen in den Prozessen schneller werden. Das scheitert nicht am Geld, niemand spart beim Hochwasserschutz. Wir müssen Maßnahmen schneller umsetzen können. Dafür brauchen wir weniger Bürokratie. Das ist unser Ansatz. Ihr Gesetzentwurf ist ein Bürokratiemonster. Deswegen ein klares Nein von unserer Seite. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
