Markus Saller
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter einsamer Vertreter der Staatsregierung, lieber Tobi Gotthardt! (Heiterkeit – Gülseren Demirel (GRÜNE): Einsam? Alleiniger!) – Einsam und alleinig, ja. – Bekanntlich stehen wir vor der Aufgabe, meine Damen und Herren, die CO -Emissionen im Verkehrssektor spürbar zu senken, und zwar nicht irgendwann, sondern jetzt. Hier setzt unser Dringlichkeitsantrag an. Wir fordern eine technologieoffene Förderung alternativer Antriebe und Kraftstoffe, und zwar ganz konkret durch eine substanzielle steuerliche Entlastung von Biokraftstoffen wie dem HVO100. Warum HVO100? – Meine Damen und Herren, dieser erneuerbare Dieselkraftstoff, hergestellt aus Altspeiseölen, Fettresten oder Tallölen, wie es bei der Papierherstellung anfällt, erzeugt im Vergleich zum fossilen Diesel um bis zu 90 % weniger Treibhausgase. Das Beste: Bestehende Dieselfahrzeuge können ihn sofort nutzen, ohne jede Form von Umrüstung. Das bringt eine sofortige Klimawirkung bei voller Alltagstauglichkeit. Seit Mai 2024 ist HVO100 in Deutschland als Reinkraftstoff auch frei erhältlich. Der Kraftstoff wird allerdings bisher zu wenig eingesetzt. Woran liegt das? – Weil aktuell nämlich der Liter um 10 bis 15 Cent teurer ist als der normale fossile Dieselkraftstoff. Die Klimawirkung ist da, aber der Markt bremst, weil die steuerlichen Rahmenbedingungen fehlen. In Österreich und in Italien ist man da schon weiter. Dort wird HVO100 staatlich gefördert und ist deswegen günstiger als fossiler Diesel. Die Folge: deutlich höherer Absatz, deutlich mehr CO -Einsparung. Warum sollte das, was bei unseren Nachbarn, meine Damen und Herren, möglich ist, nicht auch in Deutschland möglich sein? Deutschland hat sich mit der Treibhausgasminderungsquote bereits ein Instrument zur Förderung erneuerbarer Kraftstoffe gegeben. Aber das reicht bislang nicht. HVO100 wird bei der Energiesteuer nach wie vor wie fossiler Diesel behandelt. Auch die Agrardieselrückerstattung gilt für HVO100 nicht, und das, obwohl der Kraftstoff, wie schon gesagt, keinerlei Umrüstung erfordert, mit bestehenden Dieselmotoren betrieben werden kann und entsprechend hohe Umweltstandards erfüllt. Die Staatsregierung hat bereits wichtige Schritte unternommen, etwa bei der Zulassung von HVO100 als Reinkraftstoff. Dafür bedanken wir uns ausdrücklich. Nun geht es darum, auch auf Bundesebene entschlossen voranzugehen. Uns ist bewusst: Die Energiesteuer ist Bundesrecht, Bundeskompetenz. Das EU-Recht steckt auch enge Grenzen. Doch genau deswegen ist jetzt politischer Druck auch aus den Ländern nötig – gemeinsam, geschlossen und pragmatisch. Die laufende Reform der europäischen Energiesteuerrichtlinie bietet jetzt die historische Chance, meine Damen und Herren. Wir dürfen nicht abwarten, wir müssen jetzt gestalten. Deswegen fordern wir: Die Staatsregierung soll sich gegenüber dem Bund für eine differenzierte Besteuerung von Biokraftstoffen einsetzen, nach ihrer tatsächlichen Klimawirkung. Es soll geprüft werden, ob HVO100 in den Anwendungsbereich der Agrardieselrückerstattung aufgenommen werden kann. Die Treibhausgasminderungsquote soll weiterentwickelt werden, um den Markthochlauf von HVO100 zu flankieren mit klaren Nachhaltigkeitskriterien und effektiver Zertifizierung, um Missbrauch bei Importen auszuschließen. Kolleginnen und Kollegen, unser Dringlichkeitsantrag ist kein ideologisches Wunschkonzert. Er ist ein praxisnaher Impuls, ein Impuls für mehr Klimaschutz im Verkehr, ohne die Bürgerinnen und Bürger oder unsere mittelständischen Unternehmen zu überfordern, ein Impuls für bezahlbare Mobilität, Wertschöpfung im Land und technologischen Fortschritt – und ein Impuls, der zeigt: Wir FREIE WÄHLER denken nicht in Verboten, sondern in Möglichkeiten. Wenn die Kollegen von der AfD jetzt sagen, wir hätten ihren Antrag abgekupfert, den sie im November 2024 gestellt haben, dann verweise ich nur darauf, dass unser Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger bereits in einem Schreiben vom 8. Mai 2024 die damalige Bundesregierung ausdrücklich aufgefordert hat, HVO100 in die steuerliche Entlastung aufzunehmen. Das war bekanntlich vor dem November. Ich bitte deswegen um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
