Christian Hierneis
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. Werte Kolleginnen und Kollegen! Unser Gesetz ist notwendig, weil seitens der Staatsregierung weder beim Hochwasserschutz noch beim Grundwasserschutz und damit beim Schutz unseres Trinkwassers irgendetwas weitergeht. Das sieht nicht nur die Opposition im Bayerischen Landtag so, das sehen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die betroffenen Menschen landauf, landab genauso. Deswegen zeigen wir Ihnen mit diesem Gesetz, wie es geht und was es heißt, Verantwortung für die Menschen in Bayern zu übernehmen. Wir wollen mit diesem Gesetz als Allererstes den Hochwasserschutz und den Grundwasserschutz und damit den Schutz unseres Trinkwassers als überragendes öffentliches Interesse festschreiben. Wir denken im Gegensatz zu Ihnen beides zusammen; denn sowohl Hochwasser als auch Wassermangel bedrohen die Menschen in Bayern. Wenn man dagegen so handelt wie Sie, nämlich nicht handelt, wird Bayern in Zukunft wie bisher entweder absaufen oder austrocknen. (Beifall bei den GRÜNEN) Das überragende öffentliche Interesse bedeutet, dass in der Abwägung Hochwasserschutz und Grundwasserschutz immer Vorrang vor allen anderen Nutzungen haben. Was Sie dagegen machen, wie Sie abwägen, sieht man an den 3.500 Ausnahmen für Bebauungen in Überschwemmungsgebieten in den letzten fünf Jahren. Das gefährdet Leben, Gesundheit und Eigentum. Das wäre mit unserem Gesetz nicht mehr möglich. Sie schreiben jetzt selber an irgendeinem Gesetzentwurf, in dem Sie aber nur den Hochwasserschutz ins öffentliche Interesse nehmen wollen, aber nur in das besondere öffentliche Interesse. Kollege Streibl nannte das gestern im Fernsehen ein Abwägungsplus. – Nein, es braucht kein Abwägungsplus. Hochwasserschutz und Grundwasserschutz müssen absoluten Vorrang vor anderen Interessen haben. (Beifall bei den GRÜNEN) Wenn Sie es also ernst meinen würden, würden Sie wie wir sowohl den Hochwasserschutz als auch den Grundwasserschutz ins überragende öffentliche Interesse stellen. Nur dann sind die Menschen in Bayern ausreichend geschützt vor Hochwasser und Wassermangel. Was sind jetzt eigentlich Ihre Konsequenzen aus dem Hochwasser vor einem Jahr? – Sie machen einen Hochwasser-Check. Das ist Ihre Konsequenz. Sie wollen jetzt erst einmal schauen, wo überhaupt was möglich ist und dann – ich zitiere aus Ihrer Pressemitteilung – Handlungsoptionen aufzeigen und erörtern. Ja, sagen Sie mal! Wir müssen nichts mehr erörtern, wir müssen jetzt handeln! So einen Check hätten Sie, erstens, schon vor zehn oder zwanzig Jahren machen müssen; dann müssten Sie jetzt nicht erst anfangen zu checken und zu erörtern, dann wären Sie längst in der Umsetzung. Das haben Sie zulasten der Menschen in Bayern fahrlässig verpennt. (Beifall bei den GRÜNEN) Zweitens wollen Sie sich jede Kommune einzeln anschauen, was die machen kann. Das ist der falsche Ansatz. Sie müssen sich das gesamte Flusssystem anschauen, alle Kommunen im wahrsten Sinne des Wortes gemeinsam ins Boot holen, Eigenverantwortung und Solidarität stärken, gemeinsame Lösungen für alle Ober- und Unterlieger finden und sofort umsetzen, so wie es die ARGE Solidarischer Hochwasserschutz unter Leitung Ihres Fraktionskollegen Roland Weigert mit dem dortigen Landrat an der Paar macht. Das ist sinnvoll, das spart den einzelnen Kommunen am Ende sogar Geld. So etwas unterstützen wir, und das sollten Sie auch tun. Dafür legen wir mit unserem Gesetz den Schwerpunkt auf den natürlichen Hochwasserschutz und die Renaturierung der Gewässer; denn das wirkt flächendeckend und nicht wie Ihre sündteuren Polder nur für ein Minimum der Fläche Bayerns. Wir checken nicht mehr rum, wir legen mit diesem Gesetz die Lösungen vor. Mit unserem Gesetz halten wir endlich nicht nur die Überschwemmungsgebiete von Bebauung frei, sondern jetzt auch die Hochwasserentstehungsgebiete. Das ist übrigens nichts Neues. Andere Bundesländer haben das längst. Wir werden mit unserem Gesetz endlich auch unsere Gewässer schützen. Wir schreiben deshalb ins Gesetz, dass der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf den Gewässerrandstreifen aller Gewässer verboten werden, wofür Sie schon wieder alle möglichen Ausnahmen festgeschrieben haben. Sie konterkarieren damit den Sinn der Gewässerrandstreifen, die ja gerade dafür da sind, dass kein Dünger und keine Pestizide in unsere Gewässer gelangen. Mit Ihren unzulänglichen gesetzlichen Regelungen ist das aber nach wie vor sogar erlaubt. Wir ändern das. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir werden zum Schutz unseres lebensnotwendigen Trinkwassers die Fläche der Wasserschutzgebiete mindestens verdoppeln. Dank Ihrer Politik ist Bayern bundesweit Schlusslicht bei den Trinkwasserschutzgebieten. Mit unserem Gesetz werden Wasserentnahmen endlich digital erfasst und die Daten öffentlich zur Verfügung gestellt. Dank Ihres Nichtstuns weiß niemand, auch Sie nicht – er ist jetzt gar nicht da –, wer wo wie viel Wasser entnimmt. Völlig wurscht, wir haben es ja! – Nein, wir haben es eben nicht mehr. Wasser wird ein immer wertvolleres Gut, und deshalb müssen wir so sparsam wie möglich damit umgehen. Dafür und um überhaupt flächendeckenden Grundwasserschutz betreiben zu können, müssen wir wissen, wer wo wie viel Wasser entnimmt. Jetzt kommen wir zu einem Thema, das wir gerade schon hatten: Wir werden das Wasser unserer Berge gesetzlich schützen. Wissen Sie wie? – Ist Herr Nussel noch da? – Mit Bürokratieabbau pur! Wir wollen, dass keine neuen Beschneiungsanlagen mehr genehmigt werden. Damit sparen wir uns – Bürokratieabbau pur! – monate- und jahrelange Genehmigungsverfahren. (Beifall bei den GRÜNEN) Das können Sie dann auch gleich in Ihr Modernisierungsgesetz schreiben. Drei Fliegen mit einer Klappe: Bürokratieabbau, Wasserschutz und Schutz der wunderbaren Natur unserer Alpen. Das ist Verantwortung für unsere Verwaltungen und für unsere Heimat. Ich haben Ihnen ja gesagt, dass wir Hochwasserschutz und Schutz vor Wassermangel zusammen denken. Das nennt sich dann Schwammlandschaften. Davon sprechen Sie als Ankündigungsweltmeister zwar dauernd, aber als Umsetzungsversager machen Sie dann nichts, wir schon. (Beifall bei den GRÜNEN) Mit unserem Gesetz sorgen wir dafür, dass Wasser, vor allem Niederschlagswasser, wo immer es möglich ist, zurückgehalten wird; dann kann es nichts mehr überschwemmen, die Grundwasserneubildung wird gefördert, und es steht in Trockenzeiten zur Verfügung. Das sind drei Fliegen mit einer Klappe, schon wieder. (Beifall bei den GRÜNEN) Werte Kolleginnen und Kollegen, trotz aller Hochwasserkatastrophen, trotz immer wieder eintretendem Wassermangel in Bayern reagiert diese Staatsregierung nicht. Seit dem Hochwasser vor einem Jahr ist nichts Neues passiert. Es gab keine flächendeckende Beschleunigung des Hochwasserschutzes, keine Schwerpunktsetzung beim Hochwasserschutz, so gut wie kein zusätzliches Geld und kein neues Personal, im Gegenteil, das wird sogar abgebaut. Die nächste Katastrophe ist vorprogrammiert. Die nächste Trockenperiode kommt genauso sicher. Wir sind dank dieser Staatsregierung nicht vorbereitet. Sie sehen also, wie dringend notwendig es ist, dass wir dieses Gesetz vorlegen und aufzeigen, was zu tun ist. Unser Gesetz verbessert den Hochwasserschutz drastisch und schützt endlich unser wertvolles Grundwasser. Ich kann Ihnen daher nur dringend empfehlen, dass Sie unsere Gesetzesinitiative übernehmen – für die Menschen in unserem Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN)
