Simone Strohmayr
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! (Lachen bei der AfD) Ein Nutzen des vorliegenden Gesetzentwurfes zum totalen, zum pauschalen Verbot aller digitalen Endgeräte an den Schulen hier in Bayern ist für die Schülerinnen und Schüler nicht erkennbar. Vielmehr wird deutlich, wie oberflächlich, wie unreflektiert die AfD nach Aufmerksamkeit giert, ohne sich vorher mit den Gegebenheiten an den bayerischen Schulen auseinanderzusetzen. Sie wollen mit Ihrem Gesetzentwurf die Verwendung von mobilen digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler an den Schulen grundsätzlich verbieten und nennen dann einige Ausnahmen. Da entstehen bei mir schon viele Fragezeichen: Was wollen Sie denn jetzt eigentlich? Die Formulierung im Gesetzestext ist aus meiner Sicht unreflektiert, oberflächlich und schlampig. Darüber hinaus kurzsichtig. Sie ignoriert einfach die Realität an den Schulen. Vielleicht wissen Sie es noch nicht, aber es gibt mittlerweile an den Schulen iPad-Klassen, es gibt multifunktionale Schulgeräte, es gibt Schülergeräte, und übrigens an Grund- und Förderschulen sind die Handys längst verboten. Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Nutzung dieser Geräte bringt große Herausforderungen für die Schulgemeinschaft mit sich: Ablenkung, übermäßige Nutzung und Cybermobbing, um nur einige zu nennen. Ja, die Bildschirmzeit muss bei vielen Kindern und Jugendlichen eingeschränkt werden. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Anstatt mit platten Generalverboten zu kommen, die an allen Schulen umgesetzt werden sollen, die sich gar nicht umsetzen lassen, brauchen wir einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Endgeräten an unseren Schulen. In Bayern existiert seit drei Jahren eine Regelung – meine Vorredner haben es bereits gesagt –, die sich bewährt hat. Ich war diese Woche wieder an einem Gymnasium zu Besuch. Da hat mir die Schulleitung erzählt, dass es mittlerweile Handygaragen gibt, in die die Schülerinnen und Schüler ihre Handys vor dem Unterricht legen können. Das hat sich gut bewährt, und diese Vorgehensweise wird in den Schulforen besprochen, sodass alle diese Regelungen mittragen können. In Bayern existieren also gute Regelungen, und viel mehr muss eigentlich zu diesem Gesetzentwurf gar nicht gesagt werden. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
