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Rene Dierkes

AfD 05.06.2025 Sitzungen 19/52

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute über ein umfangreiches Gesetz zur Reform des bayerischen Strafvollzugs. Gleich vorweg: Die AfD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen; denn er erfüllt, wenn auch mit einiger Verspätung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, ohne die letzten Schranken des gesunden Menschenverstands zu durchbrechen. Was wir aber in aller Deutlichkeit ablehnen, sind die ideologisch durchtränkten Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN, die den Strafvollzug endgültig in sozialpädagogische Erholungszentren verwandeln sollen. (Widerspruch des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Um eine Besserstellung von inhaftierten Straftätern gegenüber nicht inhaftierten Straftätern zu vermeiden, fordern wir mit unserem eigenen Änderungsantrag die Streichung des im Gesetzentwurf vorgesehenen Erlasses von Verfahrenskosten für Langzeitinhaftierte. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 2023 festgestellt, dass die bisherige Gefangenenvergütung in Bayern mit dem Resozialisierungsgebot nicht vereinbar ist. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird nun darauf reagiert. Er enthält trotz der engmaschigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts einigen Spielraum für Einzelfallentscheidungen. So weit, so gut. Genau das ist der Unterschied zur links-grünen Utopie von SPD und GRÜNEN, die den Strafvollzug am liebsten zu einem Wellnessprogramm für Kriminelle umbauen würden. In den Änderungsanträgen fordern Sie unter anderem noch höhere Entlohnung, noch mehr Urlaub, noch stärkere Beteiligung der Gefangenen an ihrer eigenen Vollzugsplanung, am besten mit Vetorecht, und Deutschkurse, statt die nötigen Abschiebungen nach Verbüßung der Haftstrafen zu vollziehen. Das lehnen wir entschieden ab. Wer eine Freiheitsstrafe verbüßt, der steht nicht auf Augenhöhe mit dem Staat. Der hat Unrecht getan und muss dementsprechend die Konsequenzen tragen. Diese ständige Täterzentrierung ist nicht nur eine Missachtung der Opfer, nein, sie ist auch ein Angriff auf die Gesellschaft. Was allerdings der Entwurf leistet, der deshalb unsere Zustimmung verdient, ist insbesondere Folgendes: Die Arbeitsvergütung für Gefangene wird nicht beliebig erhöht, wie es etwa die GRÜNEN fordern, sondern maßvoll angepasst, nämlich 15 % der Bezugsgröße nach dem vierten Sozialgesetzbuch. Es gibt ein Stufensystem: Wer einfache Tätigkeiten übernimmt, bekommt weniger als jemand, der qualifizierte Arbeit leistet. Das entspricht auch dem Leistungsgedanken der AfD in vielen Politikfeldern. Die Trennung von Mann und Frau bleibt grundsätzlich bestehen. Das ist ein wichtiger Punkt, gerade in Zeiten, in denen linke Ideologen selbst die Unterbringung im Strafvollzug unter Gender-Gesichtspunkten verwaschen wollen. Hier muss in der Praxis jedoch Sorge getragen werden, dass Sicherheitsinteressen nicht der Genderideologie geopfert werden. Es darf nicht sein, dass zum Beispiel wegen Sexualstraftaten verurteilte biologische Männer in Frauenhaftanstalten verlegt werden, nur weil sie sich auf einmal als Frauen identifizieren. Hier muss klar der Schutz weiblicher Gefangener Priorität haben. Ja, auch wir sehen Gefahren im Gesetzentwurf, etwa, wie erwähnt, in der Eröffnung von Spielräumen bei der Unterbringung sogenannter transgeschlechtlicher Personen. Ja, wir hätten uns bei der Formulierung mancher Bestimmungen ein bewussteres Bekenntnis zu Ordnung, Disziplin und klassischem Strafverständnis gewünscht. Aber verglichen mit den sozialromantischen Fantasien von SPD und GRÜNEN ist der Entwurf eine pragmatische Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Es ist kein Zufall, dass in den links-grünen Änderungsanträgen von Teilhabe und Selbstbestimmung die Rede ist, während Begriffe wie Strafe, Sühne und Wiedergutmachung keine Erwähnung finden. Für SPD und GRÜNE ist der Gefangene nicht Täter, sondern Opfer; Opfer der Gesellschaft, Opfer der Umstände, Opfer des Weltklimas. Diese Umkehrung von Ursache und Wirkung ist das Kernproblem linker Kriminalpolitik. (Beifall bei der AfD) Die AfD sagt stattdessen: Strafvollzug darf kein Luxus sein, (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) und Resozialisierung funktioniert nur über Disziplin, Ordnung, klare Regeln und echte Reue. Wer straffällig wird, soll sich selbstverständlich ändern können, aber nicht durch Vergünstigungen, nicht durch ideologischen Kitsch, nein, durch harte Arbeit, klare Strukturen und das tägliche Erleben von Verantwortung. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Mit unserem eigenen Änderungsantrag stellen wir zudem klar: Die Resozialisierung darf nicht zur Privilegierung führen. Deshalb fordern wir, dass sich arbeitende Gefangene weiterhin angemessen an ihren Strafverfahrenskosten beteiligen, so wie es auch bislang ist. Härtefälle können über Prozesskostenhilfe geregelt werden. Mit der nun umzusetzenden Erhöhung der Gefangenenvergütung kann auch die Erwartungshaltung einhergehen, dass sich Langzeitgefangene an ihren Verfahrenskosten in erhöhtem Maße beteiligen, statt dies dem Steuerzahler aufzubürden. Auch der Landesverband der Bayerischen Justizvollzugsbediensteten warnt nämlich vor Mehrkosten im Justizhaushalt, wenn dies umgesetzt wird. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf so wie auch unserem eigenen Änderungsantrag zu und lehnen selbstverständlich die Änderungsanträge von SPD und GRÜNEN aus rechtsstaatlichen Gründen ab. (Beifall bei der AfD)

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