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Petra Guttenberger

CSU 05.06.2025 Sitzungen 19/52

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich näher auf das Strafvollzugsgesetz eingehe, möchte ich auch heute noch einmal die Gelegenheit nutzen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Strafvollzug herzlich für ihren täglichen Einsatz zu danken. Der Strafvollzug ist eine wichtige Säule der Demokratie. Deshalb ist es wichtig, dass all diejenigen, die im Strafvollzug tätig sind, unseren Respekt und unsere Anerkennung erfahren. (Beifall des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Angesichts der Diskussionen der letzten Wochen und Monate möchte ich hier sehr deutlich sagen: Für uns ist klar, dass, wer sich nicht an rechtliche Spielregeln hält, mit aller Konsequenz des Gesetzes zu verfolgen ist. Aber alle anderen dürfen nicht unter Vorverurteilungen und Ähnlichem leiden. Dies nur vorab. Richtig ist, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom Juni 2023 Teile des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes über die Gefangenenvergütung mit dem Resozialisierungsgebot für unvereinbar erklärt hat. Richtig ist auch, dass eine Frist zur Behebung dieser Defizite bis zum 30. Juni 2025 gesetzt wurde. In der Begründung führt das Bundesverfassungsgericht aus, dass der Strafvollzug auf das Ziel der Resozialisierung der Gefangenen auszurichten sei, sodass der Gesetzgeber verpflichtet sei, ein wirksames, in sich schlüssiges und am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln und dies mit hinreichend konkretisierten Regelungen des Strafvollzuges umzusetzen. Auch die Bedeutung der Arbeit als Behandlungsmaßnahme und die hierfür vorgesehene Vergütung müsse stimmig im Gesetz selbst festgeschrieben werden. Insbesondere legte das Gericht fest, dass die jeweilige Gewichtung des nicht monetären und des monetären Teils der Vergütung innerhalb des Gesamtkonzepts erkennbar sein müsse. Dies sei in der noch geltenden Fassung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes gerade nicht vollkommen schlüssig dargelegt. Zudem seien entgegen dem Wesentlichkeitsgrundsatz zum Beispiel die Regelungen zu den Vollzugsplänen und zu Kostenbeteiligungen bei medizinischen Behandlungen nicht unmittelbar aus dem Gesetz herauslesbar. Ein weiteres Problem ergibt sich hinsichtlich der Trennung von Mann und Frau in Justizvollzugsanstalten. Die rechtliche und gesellschaftliche Entwicklung zum Thema Geschlechteridentität wird hier noch viele Anknüpfungspunkte bieten. Somit ist es erforderlich, hier im Einzelfall eine geschlechtersensible Entscheidung zu treffen. Wir haben in diesem Gesetz ein Resozialisierungskonzept, das präziser und klarer gefasst ist, auch im Bereich der Arbeit als Behandlungsmaßnahme sowie hinsichtlich der Berechnung und der Bezugsgrößen für die Entlohnung. Die bezahlten Freistellungstage wurden von 18 auf 20 Werktage erhöht. Darüber hinaus wird mit der neuen Möglichkeit eines weiteren Verfahrenskostenerlasses eine wichtige monetäre Gegenleistung geschaffen, die für den Gefangenen oder die Gefangene sicherlich einen besonderen Anreiz für kontinuierliche Arbeit darstellt. Zudem werden die Freistellungstage als wesentliches Element der nicht monetären Vergütung von 6 auf maximal 12 Tage pro Jahr erhöht. Eine Fortzahlung der Vergütungszahlung im Therapiemaßnahmenbereich während der Arbeit ist im Gesetz ebenfalls geschaffen worden. Um es noch einmal zu sagen: Mit der Arbeit der Gefangenen wird im Freistaat Bayern kein Profit erzielt. Allein die Einnahmen decken rund 6 % der für den Vollzug notwendigen Ausgaben. Das sollte man sich auch immer vor Augen führen. Allein Bekleidung, Verpflegung, Unterbringung und im Bedarfsfall die medizinische Versorgung der Gefangenen verursachten 2023 pro Gefangenem tägliche Durchschnittskosten von 185,32 Euro. Wir sind der festen Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf die richtigen Prämissen setzt, und werden ihm deshalb zustimmen. Mit dem Änderungsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER werden in der Regel redaktionelle Defizite behoben. Ich bitte Sie sehr herzlich, diesem Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER zuzustimmen. Ich möchte aber auch auf die Änderungsanträge der Opposition eingehen. Nehmen wir allen voran den Antrag zur Aufnahme der Teilnahme an Deutschkursen unmittelbar als Behandlungsmaßnahme. Dieser verkennt eindeutig, dass bereits in jeder Justizvollzugsanstalt ein Angebot besteht, einen Deutschkurs aufzunehmen. Die Umbenennung des Vollzugsplans und die Verkürzung der Regelfrist für die Überprüfung von 12 auf 6 Monate erscheint uns als reine Symbolpolitik. Hier gibt es keinen Mehrwert für den Gefangenen, aber natürlich einen wesentlich höheren bürokratischen Aufwand für alle Mitarbeitenden in der Justizvollzugsanstalt. Dinge, die nur Aufwand ohne Mehrwert erzeugen, sind nicht unser Ding, und das lehnen wir ab. Eine Konkretisierung des Resozialisierungskonzeptes halten wir ebenfalls für den falschen Weg, weil wir der festen Überzeugung sind, dass es gut ist, dass Behandlungsmaßnahmen nicht abschließend aufgezählt werden, damit auch hier angesichts der Individualität der oder des Gefangenen eine entsprechend flexible und der individuellen Situation angepasste Maßnahme erfolgen kann. Die Beteiligung von Dritten am Vollzugsplan einzufordern, verkennt, dass bereits heute die eigenen Vorstellungen des Gefangenen berücksichtigt werden und auch heute viele Stimmen gemeinsam zu einem erfolgreichen Ganzen führen. Eine Teilnahme des Gefangenen an der Vollzugsplankonferenz halten wir allerdings für den falschen Weg, weil damit eine offene Diskussion, zum Beispiel unter Vollzugsmitarbeitern, nicht mehr möglich wäre. Wir sehen auch keine Notwendigkeit, den Vollzug in freien Formen aufzuwerten, neue Dinge auszuprobieren, den offenen Vollzug zu stärken, wie es so schön prosaisch in diesen Anträgen heißt, weil wir natürlich auch immer noch eines vor Augen haben müssen: nämlich dass der Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten und vor den Gefahren, die von dem einen oder anderen oder der einen oder anderen Gefangenen ausgehen, ein wichtiger Gesichtspunkt ist. Wir brauchen auch keine Anträge zum Entlassungsmanagement und Ähnlichem, die in der Realität nicht umsetzbar sind. Ein Recht auf Arbeit führt uns nicht weiter, sondern jeder sollte eine Arbeit bekommen, sofern sie vorhanden ist. Auch ein höheres Taschengeld für gemeinnützige Arbeit ist für uns ohne jeglichen Mehrwert, weil nämlich bereits heute, wer ein Taschengeld bekommt, es nur bekommt, wenn er keine Arbeit hat bzw. keiner nachgeht.

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