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Alexander Flierl

CSU 05.06.2025 Sitzungen 19/52

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Kolleginnen und Kollegen! Ja, in der Tat, Wasser ist Leben, und der Schutz unseres Wassers, sei es als Trinkwasserquelle, aber auch insbesondere der Schutz vor Hochwasser, ist politische Aufgabe, ist eine Kernaufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge. In Zeiten des Klimawandels mit häufig auftretenden Extremwetterereignissen, seien es Dürre oder Starkregen, steht uns diese Verantwortung noch deutlicher vor Augen als je zuvor. Dass wir also über ein neues Wassergesetz sprechen, ist wichtig. Ich sage auch klipp und klar: Wir wollen mit der Einführung eines neuen Wassergesetzes unser Bayerisches Wassergesetz reformieren, erneuern und natürlich gerade auch bei den Fragen der Verfahrensbeschleunigung weiterkommen sowie den einen oder anderen Akzent, der hier in den vergangenen Jahren auch politisch schwierig geworden ist, aufgreifen und einer Lösung zuführen, zum Beispiel bei den hydraulischen Einheiten. Deswegen ist es wichtig und grundsätzlich richtig, darüber zu sprechen. Aber dieser vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN greift die wichtigen Themen lediglich auf, und der gute Ansatz wird durch eine schlechte Umsetzung konterkariert; er ist halt leider, wie üblich bei den GRÜNEN, gut gemeint, aber schlecht gemacht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Was uns hier vorgelegt wurde, schafft enorme neue Bürokratielasten, sieht in vielen Bereichen unverhältnismäßige Verbote vor und erreicht so genau das Gegenteil dessen, was eigentlich notwendig wäre: ein effektiver, praxistauglicher Schutz unseres Wassers. Wir sagen daher: Diesem Gesetzentwurf kann in der Form nicht zugestimmt werden. Wir werden ihn ablehnen. Wir werden ihn im Ausschuss beraten, aber wir werden ihm nicht zustimmen können. Lassen Sie mich das an fünf Punkten verdeutlichen. Zunächst einmal zur geplanten Aufnahme des besonderen öffentlichen Interesses am Schutz vor Sturzfluten: Natürlich sind Sturzfluten eine Gefahr; gerade im letzten Jahr haben wir das in besonderer Weise wieder erlebt. Aber was nützt ein Paragraf, der in der Praxis nicht nachvollziehbar und nicht ausreichend begründet ist? Sturzfluten können – das wissen wir – fast überall auftreten. Es fehlt jedoch an belastbaren kleinräumigen, differenzierten Risikokarten, die wir nebenher bereits erstellen. Auch da ist unser LfU bereits tätig, zusammen mit der Wasserwirtschaft, dass wir diesen Punkt aufgreifen, wo eben genau derartige Risiken drohen. Aber der unbestimmte Rechtsbegriff, den Sie in das Gesetz aufnehmen wollen, eignet sich schlichtweg nicht für eine Priorisierung in Genehmigungsprozessen. Was vielleicht gut gemeint ist, ist in der Realität nicht vollziehbar. Dann müssen wir lesen, dass dem natürlichen Hochwasserschutz künftig Vorrang eingeräumt werden soll. Dazu muss ich sagen, dass diese Formulierung eindeutig zu kurz greift. (Widerspruch des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Ja, natürlicher Wasserrückhalt ist wichtig. Ja, wir brauchen Retentionsräume, um einen Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht erbringen zu können. Aber wer ernsthaft glaubt, auf technische Maßnahmen komplett verzichten zu können – auf Schutzmauern, Rückhaltebecken und mobile Wände, die wir im Notfall aufstellen können –, der lässt die Menschen, die betroffen sind, im wahrsten Sinne des Wortes im Regen, das heißt, im Wasser stehen. Das ist eindeutig zu kurz gesprungen. Mit einer solchen Regelung können wir definitiv nicht mitgehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Punkt zwei betrifft die Frage der Drainagen und der Entwässerungsgräben. Wer diese pauschal verbieten will, geht an der Realität in der Fläche, insbesondere in der Landwirtschaft, völlig vorbei. (Christian Hierneis (GRÜNE): Das steht nicht im Gesetzentwurf!) Natürlich ist es sinnvoll, dass wir Wasser in der Fläche halten; das ist auch unser erklärtes Ziel. Aber wir können das nicht pauschal für alle Landesteile so festlegen. Das wäre auch ein grober Eingriff in die Eigentumsrechte und würde die Bemühungen unserer Land- und Forstwirte, unsere Natur ordnungsgemäß zu bewirtschaften, konterkarieren. Obendrein fordern Sie noch einen Bericht an den Landtag – jährlich natürlich. Ich frage Sie: Wer soll das eigentlich alles leisten? Wir sehen doch, wie lange Verfahren heute schon dauern und mit wie vielen Aufgaben das Personal belastet ist. Ich gehe sogar so weit, dass ich sage: Sie wollen ein bürokratisches Monster mit zweifelhafter Wirkung schaffen. (Widerspruch des Abgeordneten Christian Hierneis (GRÜNE)) Es bringt uns doch nicht weiter, wenn wir zu jeder einzelnen Drainage, die irgendwo in Bayern neu verlegt wird – weil es notwendig ist, um die ordnungsgemäße Bewirtschaftung sicherzustellen! –, einen Bericht bekommen. Mit dieser Forderung schießen Sie eindeutig über das Ziel hinaus. Auch deswegen können wir Ihrem Vorschlag nicht zustimmen. Der dritte Punkt betrifft die Nutzung von Tiefengrundwasser. Ja, auch dessen Schutz ist ein wichtiges Anliegen. Es handelt sich um eine kostbare, sich nur langsam regenerierende Ressource, um unsere sogenannte eiserne Reserve. Diese schützen wir durch unser Landesentwicklungsprogramm. Aber auch an dieser Formulierung im Gesetzentwurf zeigt sich wieder: Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht. Die gewählte Definition im Entwurfstext mit den Stockwerksgliederungen und der pauschalen Regenerationszeit von 50 Jahren ist auch nicht tauglich, es ist keine saubere Definition. (Widerspruch des Abgeordneten Christian Hierneis (GRÜNE)) Eine solche Regelung wäre fachlich nicht umsetzbar; denn Tiefengrundwasser kann in einigen Regionen, zum Beispiel im Tertiärhügelland, schon im ersten Gewässerstockwerk auftreten. Es wäre wirklich absurd, wenn staatlich anerkannte Mineralwässer künftig nicht mehr gewonnen werden dürften, aber das Münchner Bier weiterhin mit Tiefengrundwasser gebraut werden dürfte. Lassen Sie mich noch ein anderes Beispiel geben: Man würde es einem Hersteller von Süßgetränken verbieten, das Tiefengrundwasser aus dem eigenen Brunnen zu nutzen. Dieses Unternehmen müsste sich dann an die öffentliche Wasserversorgung anschließen, die aber auch Tiefengrundwasser nutzt. Das wäre doch absurd! So kann man keine vernünftige Politik machen. Wo ist denn da die Logik? Das verstehen die Menschen nicht mehr. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der vierte Punkt, den ich anführen möchte, betrifft die Zielformulierung, 12 % der Landesfläche als Wasserschutzgebiete auszuweisen. Das brächte uns doch nicht weiter. Unser bayerischer Weg ist doch genau der richtige: Wir haben unseren Freistaat in Zonen eingeteilt, in denen unser Wasser, insbesondere das Grund- und das Trinkwasser, besonders zu schützen ist. Dafür erlassen wir konkrete Auflagen bzw. Verbote. Es hilft uns doch nicht, ein pauschales Flächenziel zu verfolgen. Das wäre völlig unkonkret. Wir würden quasi mit dem Rasenmäher über ganz Bayern hinweggehen, wenn wir pauschal 12 % festlegen würden, ohne uns das jeweilige Schutzgebiet konkret anzuschauen. Sie vergessen auch eines – was übrigens für den bayerischen Weg elementar ist –: Auch außerhalb der Schutzzonen gilt der allgemeine Schutz des Grundwassers und des Trinkwassers. Das übersehen Sie komplett. Wir tun mehr als andere Bundesländer. Diese mögen zwar auf dem Papier größere Flächen an Wasserschutzgebieten ausweisen; aber unserem effektiven System, das auf gezielte Auflagen in konkret ausgewiesenen Zonen setzt, wo es zu einer Gefährdung des Trinkwassers kommen kann, ist eindeutig der Vorzug zu geben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Als letzten Punkt möchte ich auf Ihren Formulierungsvorschlag zu den Hochwasserentstehungsgebieten eingehen. Dazu haben wir bereits eine bundesweit geltende Regelung, nämlich in § 78d des Wasserhaushaltsgesetzes. Demnach können solche Gebiete ausgewiesen werden, das heißt, die Länder können Kriterien für das Vorliegen eines Hochwasserschutzgebietes festlegen. Wenn wir das auf unser Land, auf ganz Bayern herunterbrechen, stellen wir fest: Die von Ihnen geplante Ausweitung ginge eindeutig über die gesetzliche Ermächtigung durch das Bundesgesetz hinaus, noch dazu ohne Begründung. Wenn etwas ohne Begründung erfolgt, dann fehlt es meistens auch an der Verhältnismäßigkeit. Die Umsetzung Ihrer Forderung in die Praxis würde großflächige Restriktionen für die Bauleitplanung in weiten Teilen Bayerns bedeuten, auch dort, wo sich konkrete Risiken nicht nachweisen lassen. Das ist rechtsstaatlich nicht sauber. Das ist nicht praxistauglich. Es ist vor allem eines nicht: zielführend. Deswegen werden wir Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen: Dieser Gesetzentwurf ist von Misstrauen, Bürokratismus und pauschalen Eingriffen geprägt. Wir würden Behörden mit Zusatzaufgaben belasten, deren Erfüllung weder zielführend noch notwendig ist. Die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs würde insbesondere die Akzeptanz bei den Menschen vor Ort beschädigen. Das ist die größte Gefahr, die dem Wasser- und dem Hochwasserschutz drohen kann. Gerade heute, am Tag der Umwelt, der unter dem Motto steht: "Unser Wasser wertschützen", sage ich: Wir brauchen vernünftige gesetzliche Regelungen mit Augenmaß, die die Schutzziele ganz klar im Auge behalten. Deswegen sagen wir Ja zum Schutz unseres Wassers, aber Nein zu Ihrem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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