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Johannes Becher

GRÜNE 05.06.2025 Sitzungen 19/52

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus, Kolleginnen und Kollegen! Bürokratie muss abgebaut werden. Dafür muss man sich die Prozesse anschauen. Bürokratieabbau ist immer konkret. Daher legen wir als Fraktion fünf ganz konkrete Vorschläge vor, wie man die Verwaltung entlasten und Bürokratie abbauen könnte. Erster Antrag, der Wegfall der Wohnungsgeberbescheinigung. Es ist so: Wenn ich eine Wohnung miete und mich ummelden möchte, brauche ich vorher die Bestätigung des Vermieters oder der Vermieterin, dass er/sie mir wirklich die Wohnung vermietet hat. Dann gehe ich mit diesem Zettel ins Einwohnermeldeamt und sage: Ich wohne jetzt in der Bahnhofstraße, hier ist der Zettel vom Vermieter, dass er mir wirklich die Wohnung vermietet hat. – Was passiert mit diesem Zettel? – Der Zettel wird im Einwohnermeldeamt in dem Ordner abgelegt, in dem die Zettel sind; sonst passiert nichts. Wenn man Sicherheit gewinnen wollte, dass sich keiner falsch anmeldet, wird das so nicht erreicht, weil die Zettel nicht kontrolliert werden. So ist es halt; Wer sich falsch anmelden möchte, tut das. Derjenige, der es anständig macht, braucht diesen Zettel überhaupt nicht, weil er ehrlich ist. Ich denke deshalb: Ein Prozess, der keine Sicherheit bringt, sondern nur Arbeit macht, gehört abgeschafft. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) Zum zweiten Antrag: ein einheitlicher Standard zur Aktenversendung. Meine Damen und Herren, zwischen Behörden werden Akten versendet. Sie werden in Papierform versendet. Das geht in Papierform oder im Behördenpostfach via Downloadlink. DVDs werden verschickt. E-Mails werden gesichert oder ungesichert verschickt. Jeder macht es, wie er es für richtig hält. Das kostet Zeit. Wir haben aber keine Zeit. Wir haben nicht die Zeit, dass unser Personal immer irgendwelche Akten einscannt oder auf Downloads wartet und dann wieder ins eigene System uploaded. Es braucht einen einzigen Standard, wie Behörden untereinander Akten verschicken. Es braucht einen einzigen Standard, einen einzigen Prozess und einen einzigen Weg. So geht es. Dann ist es entbürokratisiert. (Beifall bei den GRÜNEN) Der dritte Punkt: der Antrag auf ein Beschäftigungsverhältnis. Wenn es darum geht, Saisonarbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern zu beschäftigen, muss ein Unternehmen für die Arbeitsagentur einen fünfseitigen Antrag mit 59 Feldern ausfüllen. Dieser Antrag wird dann von der Ausländerbehörde für die Arbeitsagentur händisch eingetippt und dann nach Nürnberg geschickt, damit die das entscheiden. Ich habe mit denen telefoniert und gefragt: Warum brauchen wir diesen Antrag? Sie haben mir geantwortet: Wir brauchen diesen Antrag, weil sich dann keiner traut, Schindluder zu betreiben. Es gibt ein Gesetz, in dem es um Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Arbeitsbedingungen geht. Ich denke, wenn es ein Gesetz gibt, dann gehört dieses Gesetz eingehalten. Ich brauche dann keinen Antrag dafür, in dem drinsteht, dass das Gesetz eingehalten werden muss. Von daher sage ich: den Antrag weg, das Gesetz gilt; dann gibt es eine klare Kontrolle. Diejenigen, die Schindluder betreiben – das werden ganz wenige sein –, gehören so bestraft, dass sie es künftig richtig machen. Alle anderen, die es ohnehin richtig machen, lassen wir mit Anträgen und Bürokratie in Ruhe. Das ist unser Vorschlag Nummer drei. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Walter Nussel (CSU)) Unser vierter Vorschlag. Es gibt, wenn man eine Niederlassungserlaubnis beantragt, das Erfordernis, eine sogenannte Wartezeitauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Wie macht das die Person? – Sie muss dann bei der Rentenversicherungsanstalt oder dem Versorgungsamt das eigenhändig einholen und sodann an die Ausländerbehörde übergeben bzw. übermitteln. Man kann sich vorstellen: Wir leben in einem digitalen Zeitalter, man könnte doch eine Schnittstelle bauen. Wenn es wirklich so ist, dass man eine Wartezeitauskunft braucht, dann drückt man auf ein Knöpfchen, worauf die Daten rübergeschickt werden. Dann sieht man, ob er den Anspruch hat oder nicht. Das wäre digital, wäre einfach und würde der Verwaltung helfen. Das würde Zeit sparen, und zwar dem Kunden und der Verwaltung, weil er nicht zur Verwaltung gehen muss. Das ist unser Vorschlag Nummer vier – ganz konkret entbürokratisiert. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): Das war es aber!) – Herr Kollege, ein Punkt kommt noch. Punkt fünf: Bei diesem geht es um befristete Aufenthaltstitel. Im befristeten Aufenthaltstitel steht die Passnummer des Betroffenen. Wenn jemand, zum Beispiel ein Chinese, bei uns studiert, dann ist er hier mit einem befristeten Aufenthaltstitel. In dem steht die Passnummer. Dieser Aufenthaltstitel kann nur genau so lange gelten, wie der Reisepass gültig ist. Wenn er einen neuen Reisepass braucht, dann müssen wir einen neuen Aufenthaltstitel ausstellen. Also machen wir dann die ganze Arbeit doppelt. Das macht gar keinen Sinn. Es passt doch, wenn er schon hier ist. Bei dem unbefristeten Aufenthaltstitel hat man die Passnummer weggemacht, und dann hat man gesagt: Übers Geburtsdatum, über den Namen und den Fingerabdruck kennen wir diese Person. Wenn man das Gleiche beim befristeten Aufenthaltstitel auch machen würde, würden wir uns Zeit sparen. Dann braucht es das alles nicht. Das ist sehr konkret, einfach, unbürokratisch und würde dazu führen, dass wir weniger Fachkräftemangel in der Verwaltung haben. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Warum habt ihr denn das in der Bundesregierung nicht gemacht?) Das würde auch zu weniger Fachkräftefehlgebrauch führen. Ich bitte um Zustimmung zu diesen Vorschlägen und bin gespannt, warum Sie diese Bürokratieentlastung nicht haben wollen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das hättet ihr alles in der letzten Bundesregierung machen können!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Becher, vielen Dank. – Der nächste Redner ist der Kollege Peter Wachler für die CSU-Fraktion.

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