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Alexander Hold

FREIE WÄHLER 05.06.2025 Sitzungen 19/52

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverfassungsgericht hat Bayern zur Neuregelung des Strafvollzugs auf Grundlage eines wirksamen, in sich schlüssigen, am Stand der Wissenschaft orientierten Resozialisierungskonzepts aufgefordert und eine Frist bis 30. Juni dieses Jahres gesetzt. Genau diese Neuregelung wollen wir heute mit der Änderung des Strafvollzugsgesetzes beschließen. Ich möchte klarstellen: Das Ganze ist keine Reaktion auf Defizite im Strafvollzug. Lokale Missstände müssen selbstverständlich aufgeklärt und abgestellt werden. Persönliche Schuld muss auch massiv geahndet werden. Aber wir wollen bei all dem nicht vergessen, dass in Bayern Tausende im Justizvollzug tätig sind, die einen wirklich sehr harten, nicht immer einfachen Job machen und täglich ihr Bestes in diesem harten Job geben. Ganz herzlichen Dank dafür, dass diese Menschen tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen, aber eben auch für die Resozialisierung der Inhaftierten! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Diese Gesetzesnovelle ist sehr sorgfältig vorbereitet. Wir hatten im Februar eine sehr umfangreiche Sachverständigenanhörung durchgeführt. Herzlichen Dank auch allen Kolleginnen und Kollegen für die konstruktive gemeinsame Arbeit an diesem Gesetzentwurf. Die wesentlichen Änderungen sind: Das Resozialisierungskonzept ist präzisiert und klarer gefasst worden. Wir haben die einzelnen Maßnahmen präzisiert, wir haben die Regelung zur Aufstellung des Vollzugsplanes aus Verwaltungsvorschriften ins Gesetz überführt und konkretisiert. Wir haben die Anpassungsfrist flexibilisiert. Wie vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben, haben wir die Bedeutung der Arbeit als Behandlungsmaßnahme und auch die angemessene Vergütung, aufgeteilt in monetäre und nicht monetäre Bestandteile, im Gesetz festgeschrieben. Wir haben die berufliche und die schulische Bildung hier ganz explizit betont. Die Rolle der Arbeitspflicht bei der Resozialisierung wird betont. Nicht vergessen werden sollte, dass die ausgezahlte Vergütung um zwei Drittel erhöht wird. Wir haben die nicht monetären Vergütungsbestandteile gestärkt und erweitert, sodass eben die Zahl der Freistellungstage erhöht wird. Dass es auch für Therapiemaßnahmen eine Vergütung gibt, mag auf den ersten Blick manchem nicht richtig erscheinen. Aber sonst hätte man einen Verlust an Arbeitsentgelt und eigentlich gar keine Motivation, an Therapiemaßnahmen teilzunehmen. Deswegen ist das ein wichtiger Schritt. Auch der teilweise Erlass von Verfahrenskosten als Anerkennung für geleistete Arbeit dient der Motivation. Die von der AfD in ihrem Änderungsantrag behauptete Besserstellung von Inhaftierten im Vergleich zu nicht inhaftierten Verurteilten gibt es so nicht; denn bei Verfahren, die nicht zu einer Inhaftierung führen, sondern mit Geldstrafe oder Bewährungsstrafe enden, sind die Gerichtskosten in der Regel relativ gering. Die Gerichtskosten treffen letzten Endes diejenigen, die zu einer längeren Haftstrafe verurteilt werden. Man muss es betonen: Es geht nicht um einen vollständigen, sondern um einen Teilerlass. Den Gefangenen können pro sechs Monate Arbeit das erarbeitete Entgelt, aber maximal 5 % der Verfahrenskosten erlassen werden. Für die Resozialisierung ist es wichtig, dass eine Motivation zur Arbeit entsteht und man merkt: Arbeit lohnt sich auch in der JVA. Wir ändern einige weitere Regelungen. Die bisherige Regelung zum Sondereinkauf ist nicht mehr zeitgemäß; sie hat zu seltsamen Kirchenein- oder -austritten geführt. Den Sondereinkauf koppeln wir von der Religionszugehörigkeit ab. Der Kollege von der AfD hat die Geschlechtertrennung angesprochen. Ja, auch diesen Punkt haben wir richtig geregelt, sodass angesichts sich ändernder Geschlechterzuordnungen die JVA-Leitung vor Ort eine gewisse "Beinfreiheit" hat, um eine geschlechtersensible Verteilung der Inhaftierten zu ermöglichen. Zu den Änderungsanträgen der Opposition: Die Regelung zur Teilnahme an Deutschkursen ist bereits in Artikel 40 Absatz 2 des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes enthalten. Solche Kurse werden in allen Justizvollzugsanstalten angeboten. Das muss nicht extra in Artikel 3 niedergelegt werden. Gegen die Überprüfung des Vollzugsplans alle sechs Monate hat sich in unserer Anhörung die Mehrheit der Sachverständigen ausgesprochen. Warum sollten wir das dann tun? Eine stärkere Konkretisierung des Resozialisierungskonzepts, wie es die GRÜNEN gern hätten, ergibt keinen Sinn. Im Gegenteil, die Behandlungsmaßnahmen nicht abschließend aufzuzählen – genau das gibt "Beinfreiheit" vor Ort. Die Fachleute vor Ort können viel flexibler auf die individuelle Situation reagieren, gerade unter dem Gesichtspunkt der Resozialisierung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Dasselbe gilt für die Aufnahme von weiteren freien Formen des Strafvollzugs – neben dem geschlossenen und dem offenen Vollzug – durch Drittanbieter. Das halte ich nicht für sinnvoll. Die vorhandenen Möglichkeiten zur Lockerung im offenen Vollzug haben sich bewährt. Es sind zwar keine Erholungszentren, wie es vom Vorredner behauptet wurde; aber wir müssen schon darauf achten, dass wir unter den Gesichtspunkten der Gleichbehandlung, der Vollzugsgerechtigkeit und des staatlichen Gewaltmonopols grundsätzlich bei den Formen geschlossener Vollzug und offener Vollzug bleiben. Das halte ich für richtig. Gerade im Jugendstrafvollzug gibt es bereits genügend Differenzierungsmöglichkeiten. Ein Thema noch: Bei den GRÜNEN heißt es, man solle sich am Mindestlohn orientieren. Ja, das klingt immer recht schön. Aber man muss auch ehrlich sagen: Würden wir das tun, dann hätten wir sehr, sehr viele Arbeitslose, weil die Produktivität in der JVA in keiner Weise mit der, die außerhalb erzielt wird, vergleichbar ist. Und: Arbeit in der JVA ist ja nicht in erster Linie zum Geldverdienen, sondern als Behandlungsmaßnahme gedacht. Ein Taschengeld für Untersuchungshäftlinge haben die Sachverständigen aus der Praxis angeregt, weil damit eine starke Entlastung des Sozialdienstes verbunden ist. Wir FREIEN WÄHLER haben einen entsprechenden Änderungsantrag auf den Weg gebracht. Sowohl das Justizministerium als auch die Fachpolitiker beider Regierungsfraktionen haben diesen Vorschlag befürwortet. Aus Teilen der Staatsregierung gab es Widerstand, weil 500.000 Euro pro Jahr in ganz Bayern im laufenden Haushalt nicht abbildbar seien. Aber angesichts einer sehr starken Entlastung des Sozialdienstes wäre eine entsprechende Regelung aus meiner Sicht durchaus sinnvoll. Es ist versprochen worden, das im nächsten Haushalt abzubilden. Dann müssen wir das Gesetz noch einmal ändern.

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