Tobias Reiß
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/4434, der Änderungsantrag von Abgeordneten der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/6695, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/6211 mit 19/6218, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/5429 und 19/5430, die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration auf Drucksache 19/6828 sowie der zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6899. Wir beginnen mit der Abstimmung über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/6899. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Das sind alle anderen Fraktionen. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen zehn Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Die Fraktionen sind übereingekommen, über alle Änderungsanträge gemeinsam abzustimmen. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im endberatenden Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Ebenso nicht. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt: Diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/4434. Der federführende und endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/6828. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die AfD-Fraktion, die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der SPD und der GRÜNEN, also das ganze Hohe Haus. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das ist wiederum das gesamte Hohe Haus. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Jeweils keine. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Strafvollzugsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/6695 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich gebe nun das Ergebnis der vorhin durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 156 Abgeordnete teilgenommen. Ungültig war keine Stimme. Auf Herrn Abgeordneten Andreas Winhart entfielen 26 Ja-Stimmen und 129 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten hat sich eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter. Damit hat Herr Abgeordneter Andreas Winhart nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Ich gebe noch das Ergebnis der ebenfalls vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags bekannt, Tagesordnungspunkt 5. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 155 Abgeordnete teilgenommen. Eine Stimme war ungültig. Auf Herrn Abgeordneten Benjamin Nolte entfielen 26 Ja-Stimmen und 127 Nein-Stimmen. Es gab wieder eine Enthaltung. Damit hat Herr Abgeordneter Benjamin Nolte nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Ich rufe zur gemeinsamen Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib, Harry Scheuenstuhl u. a. und Fraktion (SPD) Investives Sondervermögen - Bayerns Zukunftschancen gemeinsam gestalten (Drs. 19/6923) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Claudia Köhler u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schluss mit der Verzögerungstaktik - Bayern jetzt modernisieren - Investitionsplan und Haushaltsentwurf 2026/2027 fristgerecht vorlegen (Drs. 19/6990) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen und Fraktionsvorsitzenden Holger Grießhammer, SPD-Fraktion, das Wort.
