Ramona Storm
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Gesundheitswesen vorstellen. Ziel unseres Gesetzentwurfs ist, Schulen wieder zu Orten konzentrierten Lernens und des persönlichen Austausches zu machen. Dabei muss eine klare, rechtssichere Regelung für den Umgang mit mobilen Endgeräten, insbesondere Smartphones, in der Schulgemeinschaft geschaffen werden. Die Digitalisierung hat in nahezu allen Bereichen unseres Lebens und Arbeitens zu gravierenden Veränderungen geführt. Dieser Wandel betrifft auch das schulische Lehren und Lernen in hohem Maße. Digitale Endgeräte bieten zahlreiche Vorteile, beispielsweise eine schnelle visuelle Anschauung und digitale Lernmöglichkeiten über Apps. Gleichzeitig birgt die allgegenwärtige Nutzung mobiler Endgeräte im Schulalltag erhebliche Risiken. Die Verbreitung von Gewalt- und Pornografiematerial, Cybermobbing sowie negative Auswirkungen auf die Konzentration und die kognitive und motorische Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen sind wissenschaftlich bereits umfassend dokumentiert. Eine im Jahr 2023 in der renommierten Wissenschaftszeitung "Nature" publizierte Studie belegt, schon die bloße Anwesenheit eines digitalen Endgeräts in unmittelbarer Nähe kann die Konzentrationsspanne und die kognitive Leistung signifikant negativ beeinflussen. Experten aus Pädagogik, Psychologie und Medizin warnen zudem vor einer übermäßigen Nutzung dieser Geräte, die nachweislich Konzentrationsdefizite und Störungen in der Entwicklung nach sich ziehen kann. Nach aktueller Gesetzeslage in Bayern kann jede Schule im Benehmen mit den Schulforen eigene Regelungen zur Gerätenutzung treffen. Diese Praxis führt vielerorts aber zu Unsicherheiten und Konflikten, etwa wenn Eltern gegen lokale Regelungen vorgehen oder Lehrkräfte sich für ein vorübergehendes Einziehen von Geräten rechtfertigen müssen. Dies schafft keine verlässlichen Rahmenbedingungen, sondern fördert Rechtsunsicherheit und mehr Verwaltungsaufwand für das pädagogische Personal. (Beifall bei der AfD) Der Bayerische Elternverband forderte jüngst aufgrund des gerade genannten Wildwuchses an den Schulen strengere Regelungen und Vorgaben vom Gesetzgeber ein. Mit unserem Gesetzentwurf schaffen wir einen klaren und bayernweit einheitlichen Rechtsrahmen. Wir machen die Nutzung mobiler digitaler Endgeräte in Schulgebäuden und auf dem Schulgelände grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen sind aber selbstverständlich vorgesehen für den gezielten Einsatz im Unterricht und bei schulischen Veranstaltungen, sofern in Konferenzen beschlossen wird, die Nutzung im Ganztagsangebot, zu schulischen Zwecken oder in begründeten Einzelfällen auch aus medizinischen und inklusiven Gründen zu erlauben. Für Schulen des zweiten Bildungswegs gelten gesonderte Regelungen. Diese neue gesetzliche Regelung entlastet Lehrkräfte und bringt mehr Rechtsklarheit für alle Beteiligten. Sie dient dem Schutz der Konzentration, der Lernatmosphäre und der Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler. Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit zur Nutzung im Unterricht die Vermittlung digitaler Kompetenzen weiterhin gewährleistet. Schulen bleiben somit auch zukünftig Orte der digitalen Bildung, aber mit klarem Primat der Pädagogik und des lebendigen Austauschs unter den Schülern. Anschließend möchte ich betonen: Wir schaffen mit der Gesetzesänderung einen ausgewogenen, praxistauglichen gesetzlichen Rahmen, der sowohl den Herausforderungen der Digitalisierung Rechnung trägt als auch das Wohl unserer Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt rückt. Die Bayerische Verfassung gibt uns im Artikel 125 auch den expliziten Auftrag zu diesem Handeln: "Kinder sind das köstlichste Gut eines Volkes. Sie haben Anspruch auf Entwicklung zu selbstbestimmungsfähigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten." Mit unserer Gesetzesänderung können wir der Verfassung endlich wieder gerecht werden. (Beifall bei der AfD)
