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Horst Arnold

SPD 05.06.2025 Sitzungen 19/52

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Markt der Möglichkeiten des Strafvollzugs ist bekannt. Mir bleiben hier vier Minuten, um Lösungsvorschläge zu kommentieren. Der Strafvollzug ist ein wesentliches Element des demokratischen Rechtsstaats. Straftäterinnen und Straftätern wird deutlich gezeigt, wie wichtig die Einhaltung der Gesetze ist und wie nachhaltig Rechtsverletzungen auch von unserer Gesellschaft missbilligt werden. Das heißt: Sühne und Lernen! Ein sehr wichtiger Punkt ist die Resozialisierung und Wiedereingliederung – während und nach der Haft. Das sind ganz wichtige Elemente, die das Funktionieren unserer Gesellschaft erleichtern. Ziel kann es nicht sein, Rückfallquoten von Mehrfachinhaftierten einfach nur zu beklagen, sondern Ziel muss es sein, solche Rückfälle auf der Grundlage eines engagierten und sozialen Vollzugs zu verhindern. Des Weiteren darf Resozialisierung nicht nur als Überschrift, als Feigenblatt oder gar als notwendiges bürokratisches Übel verstanden werden. Das Bundesverfassungsgericht hat unser altes Strafvollzugsgesetz genau deshalb für verfassungswidrig erklärt, weil die wesentlichen Punkte der Resozialisierung nicht hinreichend bestimmt sind, insbesondere im Hinblick auf die Arbeit und deren Entlohnung im Strafvollzug. Diese Voraussetzungen werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nunmehr auch aus unserer Sicht hinreichend erfüllt. Unsere Änderungsanträge betonen die Besonderheit der Resozialisierung durch die Inblicknahme der Eingliederung in Arbeit vom ersten Tag an. Wir erachten im Rahmen der Resozialisation und Integration auch die Deutschkurse als besonders wichtig. Beim Thema der Resozialisation ist kein Platz für Neid, Häme oder Migrationsfeindlichkeit; denn eine gelungene Resozialisation schafft gesellschaftlichen Frieden und erspart uns tatsächlich auch Kosten. Deswegen muss die im Gesetz neu eröffnete Möglichkeit in der Wirklichkeit des Strafvollzugs auch effizient und glaubwürdig umgesetzt und abgebildet werden. Wir appellieren hier ganz besonders auch an mittelständische Wirtschaftsunternehmen, Arbeitsaufträge größeren Ausmaßes an die Justizvollzugsanstalten zu vergeben. Das ist keine Ausbeutung unter dem Gesichtspunkt maximaler Gewinnerzielung, sondern ein wichtiger, notwendiger Bestandteil der gesellschaftlichen und gesetzlichen Gesamtaufgabe von Resozialisierung. Wir müssen von dem altbackenen und diskriminierenden Image, dass Gefängnisarbeit als Tütenkleben zu bezeichnen ist, wegkommen; denn unter den Voraussetzungen dieses Gesetzes wird wesentlich die Arbeitsmöglichkeit darüber entscheiden, ob Resozialisation gelingt und Rückfalltäterschaft durch Resozialisation aktiv vermieden werden kann. Wir wissen aber auch, dass ein Versprechen über die Verleihung eines absoluten Rechts auf Arbeit möglicherweise die Gefangenen, tatsächlich aber auch Verwaltung und die Realität überfordert. Wir werden uns deswegen bei dem Änderungsantrag der GRÜNEN in diesem Bereich enthalten. Ansonsten stimmen wir den Änderungsanträgen der GRÜNEN zu. Bei dem Änderungsantrag der AfD hat sich das erledigt. Wenn man zugehört hat, dann ist es die Zeit nicht wert, ihn zu kommentieren. Das Gesetz selber ist ein wichtiger Schritt, um in Bayern wieder verfassungskonformen Strafvollzug zu gewährleisten. Allerdings gibt es nach den jüngsten und jüngeren Vorkommnissen gerade im Strafvollzug noch weiteren gravierenden Handlungsbedarf und gravierende Baustellen, was den Landtag in Zukunft noch weiter beschäftigen wird. Auch hierzu werden wir innerhalb von vier Minuten Redezeit kritisch Stellung nehmen. (Beifall bei der SPD)

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