Harald Meußgeier
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste auf der Tribüne! Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN wird uns wieder einmal als notwendige Antwort auf den Klimawandel verkauft. Das Thema Wasserknappheit ist offenbar die neue Art, Angst zu generieren, sodass man unbequeme Gesetze eher durchsetzen kann. Letztlich kann man so dem Bürger noch mehr Geld aus der Tasche ziehen. Hinter diesem Gesetzentwurf verbirgt sich wieder einmal nur grüner Regulierungswahn, der darauf abzielt, bürgerliche Freiheiten staatlichen Vorgaben unterzuordnen. Das bedeutet schlicht und ergreifend nichts anders als mehr Bürokratie. Der zentrale Begriff in der Begründung, der zur Panikmache dient, ist die "Klimaüberhitzung", meine sehr verehrten Damen und Herren. Hier soll ein typischer grüner Kampfbegriff in den Gesetzestext aufgenommen werden. Im ersten Moment mag es für viele Bürger gut klingen, wenn der Hochwasserschutz und der Schutz des Grundwassers ein "überragendes öffentliches Interesse" darstellen. Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, ist Wasser ein kostbares Gut, das es besonders zu schützen gilt. Aber genau das tun wir doch. Seit vielen Jahren gehen wir sorgfältig und effizient damit um. Der Weisheit letzter Schluss, dass sich das Klima seit Urzeiten wandelt, ist auch nichts Neues. Und es wird sich weiter wandeln, unabhängig von Gesetzesvorgaben und Maßnahmenpaketen. Eine "Klimaüberhitzung" ist hier aber mit Sicherheit nicht gegeben, liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion. Im Detail ist der vorgelegte Gesetzentwurf eine Ansammlung von Einzelmaßnahmen, die in weiten Teilen schlichtweg überflüssig sind. Insgesamt würden die angestrebten Änderungen des Wassergesetzes zu einem massiven Aufwuchs an Bürokratie führen. Ebenso würden die Rechte Dritter, zum Beispiel von Landwirten, an vielen Stellen beeinträchtigt. Aber genau das wollen wir nicht! Laut der Neuformulierung des Artikels 29, die die GRÜNEN in ihrem Gesetzentwurf fordern, soll die erstmalige Einrichtung von Drainagen und Entwässerungsgräben generell untersagt werden. Und: Der vorgelegte Gesetzentwurf greift wieder einmal das Thema Beschneiungsanlagen auf, die der grünen Verbotspartei schon lange ein Dorn im Auge sind. Sie wollen gemäß dem zu ändernden Artikel 35, dass ab dem 1. Januar 2026 keine neuen Anlagen zur künstlichen Beschneiung mehr genehmigt werden, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen. Ebenso sollen Erweiterungen von bestehenden Anlagen nicht mehr möglich sein. Auch dies soll nach dem Willen der Verbotspartei pauschal gelten. Aus unserer Sicht benötigt die bestehende Regelung zu den Beschneiungsanlagen keine Änderung. Laut dem neuen Artikel 56 soll schließlich noch die Möglichkeit zur Enteignung von Flächen ausgeweitet werden. Auch hier vermissen wir wieder Augenmaß und das Bewusstsein für die Bedeutung privaten Eigentums. Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Regelung sollen die bürgerlichen Rechte durch staatliche Vorgaben untergraben werden. In Artikel 58 soll ein "gewässerkundlicher Dienst" ergänzend aufgenommen werden. Liebe GRÜNE, dieser existiert in Bayern bereits; er ist beim Bayerischen Landesamt für Umwelt angesiedelt. Somit sind die von Ihnen vorgeschlagenen Änderungen von Artikel 58 nicht erforderlich, liebe GRÜNE. Eines muss uns allen klar werden: Wasser-, Umwelt- und Naturschutz sind durch Maß und Vernunft zu erreichen, nicht durch wahllose Gesetzesfluten. Wasserschutz muss dezentral bleiben. Er gehört in die Hände unserer Kommunen, nicht in ein Ministerium, dessen überzogene Regelungen den regionalen Bedürfnissen oft nicht gerecht werden. Dieser Gesetzentwurf überzeugt uns nicht – zu viel Bürokratie, zu starke Einschränkungen von Rechten. Daher lehnen wir ihn ab. (Beifall bei der AfD)
