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Toni Schuberl

GRÜNE 05.06.2025 Sitzungen 19/52

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Endlich ein Gesetzentwurf der Staatsregierung mit wenigstens etwas Substanz, endlich eine Initiative, mit der sich in der Realität wirklich etwas ändert! Denn in den vergangenen drei Jahren gab es von der CSU nur noch Wahlkampf, Ampel-Bashing und Kulturkampf. Sie haben nur symbolische Debatten ohne Auswirkungen auf das Land geführt. Kommen Sie endlich wieder in den Arbeitsmodus? Ich hoffe es. Das Strafvollzugsgesetz wird geändert. Aber es ist typisch CSU: Wieder einmal wird ein Gesetz nicht deshalb geändert, weil man etwas verbessern möchte, sondern deshalb, weil das Bundesverfassungsgericht Sie dazu zwingt. Wieder einmal ein CSU-Gesetz, das verfassungswidrig ist! (Michael Hofmann (CSU): Ihr FREIEN WÄHLER werdet gar nicht erwähnt! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Er hat nur ein Feindbild! – Michael Hofmann (CSU): FREIE WÄHLER finden gar nicht statt!) Ebenso typisch: Sie ändern das Gesetz nur so stark, wie das Gericht sie zwingt, das heißt nur minimal. Wir GRÜNE fordern seit Jahren, dass Gefangene fähig sein müssen, durch eigene Arbeit und Konsumverzicht ihre Schulden abzuzahlen und Opfer zu entschädigen. Das ist ein wichtiger Teil von Resozialisierung. Das wird jetzt möglich, weshalb wir dem zustimmen werden. Wir GRÜNE haben gemeinsam mit der SPD zweimal eine Expertenanhörung durchgesetzt – übrigens gegen Ihren Willen –, um die Erarbeitung der Gesetzesänderung auch fachlich gut begleiten zu lassen. Über das Thema "Vergütung von Gefangenenarbeit" hinaus geht es auch um einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel. Arbeit war ursprünglich Teil der Strafe im Gefängnis. Bayern stellt nun endlich klar, auch im Gesetz, dass Arbeit der Resozialisierung dient und sogar ein ganz wesentlicher Teil davon ist. Diese Neuregelung ist gut und richtig; sie entspricht unserer grünen Forderung. Wenn aber Arbeit wesentlicher Teil von Resozialisierung ist, dann muss man auch dann etwas anbieten, wenn keine Arbeit vorhanden ist. Wenn nur ein Drittel der Häftlinge arbeiten kann, muss man sich etwas überlegen. Dann ist es die Obliegenheit der Anstalt, sich auch aktiv darum zu kümmern. Eine Möglichkeit wäre, dass man auch außerhalb der Gefängnismauern einer Arbeit nachgehen kann, dass man den offenen Vollzug stärkt oder ähnliche Alternativen für die Resozialisierung anbietet. Wir haben das als "Recht auf Arbeit" betitelt und bitten auch für diesen Punkt um Zustimmung. Aber es geht noch um einen weiteren, viel grundsätzlicheren Paradigmenwechsel. Gefängnisse sind in einer Zeit entstanden, als es keine freiheitlichen Demokratien gab. Der Zweck von Gefängnissen war es, Straftäter durch Zwang zu Untertanen zu machen. Seit vielen Jahrzehnten wandelt sich dieser Zweck zu der Aufgabe, Straftäter dazu zu befähigen, sich selbstbestimmt wieder in die Gesellschaft, in eine freiheitliche Demokratie einzufügen und ihre Angelegenheiten wieder selbst in die Hand zu nehmen. Ich danke dem Justizminister, dass er unsere Initiative zum Recht auf Telefonie unterstützt hat. Das ist ein wichtiger Bestandteil der Neuregelung. Auch die Erhöhung der Vergütung ist wichtig. Strafe ist notwendig, darf aber nicht in der Folge zu weiteren Straftaten führen. Deswegen ist die Resozialisierung entscheidend. Mit Haft reißt man Straftäter aus familiären Bindungen. Sie verlieren ihre Wohnung und ihre Arbeit. Dann entlassen wir sie, ohne den Freigang geübt zu haben, ohne sie vorbereitet zu haben. Nach der Entlassung haben sie keinen Job und keine Wohnung. Und wir sagen dann zu ihnen: Ab jetzt wirst du bitte straffrei Teil unserer Gesellschaft sein. Das ist der Grund, warum die Rückfallquote so hoch ist; über 50 % der entlassenen Strafgefangenen werden rückfällig. Beim offenen Vollzug sind es deutlich unter 50 %. Deswegen wäre es wichtig, den offenen Vollzug zu stärken. In Bayern sind nur circa 4 % der Häftlinge im offenen Vollzug. Bundesweit sind es dreimal so viele; in NRW ist es sogar ungefähr ein Viertel. Freigänge gibt es in Bayern quasi gar nicht. Im Jahr 2023 waren es 223 Fälle – Freigänge, nicht Freigänger – bei über 6.000 Gefangenen. Wir fordern: Für alle, die nicht gefährlich sind, die zu weniger als zwei Jahren Haft verurteilt worden sind und sich zum Haftantritt selbst gestellt haben, sollte offener Vollzug die Regel sein. Wir wollen hier auch erfolgreiche Projekte des Vollzugs in freien Formen – wie in Baden-Württemberg und Sachsen – einführen, insbesondere für jugendliche Straftäter. Ein Lichtblick ist, dass Sie angekündigt haben, unserem Antrag auf Taschengeld für Untersuchungshäftlinge in der Haushaltsdebatte zuzustimmen; das ist sehr wichtig. Auch müssen wir das Übergangs- und Entlassungsmanagement verbessern. Wir sollten einen Schwerpunkt auf Spracherwerb, Bildung, Psychotherapie und Suchtbehandlung legen. Fast jede und jeder wird irgendwann wieder aus der Haft entlassen. Dann ist es eine Frage der inneren Sicherheit, ob die Entlassenen resozialisiert sind oder nicht. Rein symbolische Law-and-Order-Politik führt im Ergebnis nicht immer zu mehr innerer Sicherheit. Stimmen Sie bitte unseren Vorschlägen zu! (Beifall bei den GRÜNEN)

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