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Benno Zierer

FREIE WÄHLER 05.06.2025 Sitzungen 19/52

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Den Hochwasserschutz und die Vorsorge vor Sturzfluten verbessern, mehr Wasser in der Fläche halten und das Trinkwasser schützen – ja, das sind wichtige Ziele, da sind wir uns in diesem Haus absolut einig. Die Instrumente, die mit diesem Gesetzesentwurf vorgeschlagen werden, bringen uns aus meiner Sicht aber nicht weiter. Das möchte ich jetzt an ein paar Punkten aufzeigen. Sie wollen den Schutz vor Sturzfluten als ein besonderes öffentliches Interesse festlegen. – Aber wie soll das denn vollzogen werden? Sind Sie schlauer als der Deutsche Wetterdienst? Na ja, schauen wir einmal. Aber mit diesem Gesetz wird es sicherlich nicht gehen. Wo ein Starkregen niedergeht, der eine Sturzflut auslösen kann, lässt sich unmöglich vorhersagen. Wie soll das in einem Abwägungsprozess in einer Bauleitplanung berücksichtigt werden? Im Gesetzentwurf wird gefordert, mindestens 12 % der Landesfläche als Wasserschutzgebiet auszuweisen. – Warum pauschal 12 %? Weil das der Durchschnitt in den Bundesländern ist? Das bringt uns nicht weiter. Es kommt auch nicht unbedingt auf die Größe an, ob ein Wasserschutzgebiet seinen Zweck erfüllt. Wir haben in Freising mit 50.000 Einwohnern ein relativ kleines Gebiet. Aber es erfüllt seinen Zweck außerordentlich gut, weil wir es geschafft haben, mit den Landwirten privatrechtliche Verträge zu machen, sie ins Boot zu holen und mit ihnen zusammenzuarbeiten. Das klappt hervorragend. Ein Wasserschutzgebiet und eine große Ausweisung greifen ins Eigentum ein, sodass es oft massiver Forderungen von juristischer Seite bedarf, um das überhaupt durchzubringen. Lieber zusammenarbeiten, als gegeneinander zu sein und zu streiten! Man muss es ganz gut begründen, wenn man ein Wasserschutzgebiet größer machen will. Die Gegebenheiten im konkreten Fall sind immer anders als beim Nachbarn. Da ist mit einem pauschalen Flächenziel überhaupt nichts zu erreichen. Ich möchte noch einen Punkt ansprechen, bei dem Sie die Verbotskeule auspacken: Alle neuen Drainagen und Entwässerungen sollten verboten sein. – Ich glaube, kein Fachmann sagt, dass eine Drainage Hochwasser oder Sturzfluten auslöst. Das sind Dinge, die einfach völlig aus dem Zusammenhang gerissen sind. Das fühlt sich so an, wie wenn die Kinder früher mit nassen Augen über dem Quelle-Katalog gesessen sind und gesagt haben, das möchte ich noch, und das möchte ich noch, und das möchte ich noch. Ob das dann Sinn macht oder nicht, ist eine ganz andere Frage. Bei Heinz Erhardt hieß es früher: "Noch ‘n Gedicht". Bei Ihnen heißt es regelmäßig: Noch ein Bericht! Und bei nächster Gelegenheit schreien Sie dann nach Bürokratieabbau. Dieses Gesetz löst keine Probleme, es spricht sie nur ein bisschen an. Wir von den Regierungsparteien arbeiten längst an Lösungen. Ich bin aber gespannt auf die Diskussion im Ausschuss. Diesen Gesetzentwurf, so wie er vorliegt, müssen wir ablehnen, weil er überhaupt nicht umsetzbar und nicht vernünftig ist. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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