Martin Scharf
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin stolz, Bayer, Deutscher und Europäer zu sein. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Ich bekenne mich auch dazu, und dazu brauche ich nicht diesen Gesetzesentwurf. (Zuruf) Dieser heute zur Debatte stehende Gesetzesentwurf über das Beflaggen öffentlicher Gebäude ist aus mehreren Gründen klar abzulehnen. Ich komme zunächst zur rechtlichen Bewertung. Die Beflaggung öffentlicher Gebäude ist in Bayern seit Jahren durch die Flaggen-Verwaltungsanordnung geregelt. Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt. Warum soll man dann jetzt hier etwas Neues schaffen? – Die Flaggen-Verwaltungsanordnung gewährleistet eine klare, sachlich begründete und differenzierte Handhabung ohne ideologische Engführung. Die AfD möchte diese gelebte Praxis nun durch ein starres Gesetz ersetzen, das genau diese Flexibilität abschafft und ein Problem zu lösen vorgibt, das es nicht gibt. Die bewusste Entscheidung für eine anlassbezogene Beflaggung, wie sie bislang erfolgt, ist kein Zeichen von Beliebigkeit. Im Gegenteil; sie stärkt aus meiner Sicht die Symbolkraft einer Flagge. Die Flagge wird wahrgenommen, wenn sie etwas Besonderes signalisiert: einen Gedenktag, einen Feiertag, eine politische Aussage. Würde jedes öffentliche Gebäude dauerhaft beflaggt werden, würde aus meiner Sicht dieser Eindruck verloren gehen. Das ist nicht nur meine persönliche Einschätzung, sondern die gelebte und begründete Praxis in Bund und Ländern. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass mit der geforderten Regelung in das verfassungsrechtlich garantierte Selbstverwaltungsrecht unserer Kommunen eingegriffen würde. Den Gemeinden ist es selbst überlassen, ob sie zum Beispiel ihr Rathaus dauerhaft beflaggen. Das ist Ausdruck kommunaler Verantwortung. Die Materie gehört nicht in ein zentralistisch geprägtes Landesgesetz. Mit dem Gesetzentwurf der AfD würde die Entscheidungsfreiheit der Kommunen eingeschränkt und unnötig gesetzlich fixiert. Besonders problematisch ist die Argumentation, wonach sogenannte Sonder- und Aktionsfahnen, etwa die Regenbogenflagge, die hoheitliche Symbolik schwächen würden. Ich sehe das anders. Solche Flaggen sind ein Zeichen gesellschaftlicher Haltung. Sie stehen nicht in Konkurrenz zur Staatsflagge, sondern ergänzen sie dort, wo politische und gesellschaftliche Verantwortung sichtbar gemacht wird, zum Beispiel bei Aktionstagen gegen Diskriminierung. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. Wir sollten uns nicht mit solchen Gesetzentwürfen aufhalten; denn wir haben in diesem Hause Wichtigeres und Nötigeres zu tun. Wir würden hier etwas schaffen, was es nicht braucht; deshalb klare Ablehnung seitens unserer Fraktion. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU und den GRÜNEN)
