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Christian Hierneis

GRÜNE 05.06.2025 Sitzungen 19/52

Zur zweiten Frage: Bei 3.500 Ausnahmen scheint nicht jedes Mal genau geschaut worden zu sein. Aus meiner Sicht ist es möglich, Bebauungen in Überschwemmungsgebieten grundsätzlich zu verbieten. Das ist möglich, und das sollten Sie gesetzlich ändern. Das geht auch im Bayerischen Wassergesetz. Zum Zweiten: Sie haben vorher behauptet, dass wir nur natürlichen Hochwasserschutz betreiben wollen. Wir wollen natürlichem Hochwasserschutz Vorrang einräumen. (Alexander Flierl (CSU): Stehen Sie zur Polder-Strategie, ja oder nein?) – Lassen Sie mich ausreden. Wenn der nicht reicht, brauchen wir natürlichen technischen Hochwasserschutz. Wenn der technische Hochwasserschutz in den Kommunen auch nicht reicht, dann kann man über den Bau von Poldern nachdenken. Aber allein Polder zu bauen hilft an der Paar nichts. In Schwaben wäre kein einziges Hochwasser, keine einzige Überflutung verhindert worden, wenn Sie Polder in die Donau gebaut hätten. Wir müssen erst natürlichen Hochwasserschutz, dann technischen Hochwasserschutz betreiben. Wenn die Maßnahmen dann immer noch nicht ausreichen, kann man über den Bau von Poldern nachdenken. (Alexander Flierl (CSU): Also stehen Sie nicht zur Polder-Strategie!) Der Bau von Poldern zum Schutz bestimmter Gebiete ist sinnlos, wenn genau in den Gebieten, die dadurch geschützt werden sollen, in den zwei genannten Landkreisen 551 Baugenehmigungen erteilt werden. Fragen Sie den Bürgermeister von Wörth, ob er es cool findet, dass er einen Polder kriegt, mit allen damit verbundenen Einschränkungen für seine Gemeinde, –

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