Anna Rasehorn
Sehr geehrter Kollege Flierl, vielen Dank für die Frage. – Wenn ich Ihren Gesetzentwurf richtig gelesen habe, geht es darum, dass Sie auf eine Zählerpflicht bei der Wasserentnahme verzichten und darauf vertrauen, dass schon ordentlich gemeldet wird. Ja, es gibt die Meldepflicht. Aber wenn ich nicht weiß, wie viel Wasser ich denn tatsächlich entnommen habe, dann kann ich auch einfach irgendwelche Zahlen herausgeben. Die Zähler gibt es – so ist es übrigens in anderen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachen – zum Zweck der Verlässlichkeit und der Transparenz. (Martin Wagle (CSU): Misstrauen pur!) Da kann man das Ganze einfach nachzählen. Wir würden uns wünschen, dass das auch bei großen Entnehmern gilt. Ich möchte schon ein Fragezeichen machen, ob wir bei Adelholzener oder Sonstigen wirklich die großen und guten Zahlen kriegen. Deswegen stehen wir zur Zählerpflicht. Ich glaube, das ist eine gute Lösung für uns alle. In anderen Bundesländern ist das, wie gesagt, schon Praxis. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Martin Wagle (CSU): Misstrauen pur! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Keine Quelle!)
