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Plenarprotokoll 8/8

31.01.2025 · 294 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: Die Linke (44)AfD (29)BSW (21)CDU (14)SPD (9)

Dr. Thadäus Rudolf König

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 8. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Hoffmann und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Schweinsburg, Herr Abgeordneter Waßmann mitgeteilt. Herr Abgeordneter Augsten, eine Wortmeldung?

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Dr. Frank Augsten BSW

Herr Präsident, ich beantrage die Unterbrechung der Sitzung für ca. 15 Minuten.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Okay, damit ist die Sitzung für 15 Minuten unterbrochen. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach der Sitzungsunterbrechung führen wir nun die Sitzung fort. Ich möchte Hinweise zur Tagesordnung geben. Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung wurde die Übereinkunft erzielt, zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 8/320 unter Punkt 5 der Tagesordnung die zweite Beratung am heutigen Vormittag durchzuführen. Der Tagesordnungspunkt 2 soll heute nach dem Tagesordnungspunkt 18 aufgerufen werden. Unter Berücksichtigung der Festlegung von Mittwoch ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge: Tagesordnungspunkt 9 a, Tagesordnungspunkt 9 b, Tagesordnungspunkt 9 c, Tagesordnungspunkt 18, Tagesordnungspunkt 2. Danach sollen die weiteren noch offenen Verhandlungsgegenstände in der vorgesehenen Reihenfolge aufgerufen werden, wobei der letzte Aufruf wie üblich um 18.00 Uhr erfolgen soll. Ich erinnere daran, dass die Mittagspause zwischen 12.00 und 13.00 Uhr, also eher in Richtung 13.00 Uhr, um genügend Zeit zu haben, liegen soll und dass die Fragestunde, Tagesordnungspunkt 27, nach der Mittagspause, frühestens jedoch um 13.00 Uhr durchgeführt werden und höchstens zwei Stunden dauern soll. Da auch der Hinweis: Wir haben zwölf Mündliche Anfragen, das heißt, es ist sehr wahrscheinlich, dass die zwei Stunden, die zur Verfügung stehen, nicht vollständig ausgeschöpft werden. So viel zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Nun zur Feststellung der Tagesordnung: Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Frau Abgeordnete Jary.

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Ulrike Jary CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. Wir beantragen zu der eben vorgestellten Tagesordnung mit den entsprechenden Platzierungen eine Änderung, und zwar den Tagesordnungspunkt 9 zu verschieben und nach der Fragestunde zu behandeln, sodass wir jetzt direkt mit dem Tagesordnungspunkt 18 beginnen würden.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann würde ich über den Vorschlag der Abgeordneten Jary für die CDU-Fraktion abstimmen. Wer stimmt dafür, dass der Tagesordnungspunkt 9 nach der Fragestunde aufgerufen wird und wir heute als ersten Tagesordnungspunkt den Tagesordnungspunkt 18 aufrufen? Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD, des BSW und der CDU. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Teile der AfD auch!) (Zwischenruf Abg. Treutler, AfD: Nein, wir nicht!) Da bin ich noch nicht. Können Sie noch mal die Hand heben? Wir wiederholen es noch mal. Wer dem Vorschlag zustimmt, den Tagesordnungspunkt 9 nach der Fragestunde aufzurufen und heute mit dem Tagesordnungspunkt 18 zu beginnen, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion der SPD, des BSW, der CDU. Wer stimmt gegen die Verschiebung? Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Damit hat die Verschiebung des Tagesordnungspunkts 9 nach der Fragestunde ein positives Votum bekommen, sodass wir heute mit Tagesordnungspunkt 18 beginnen. Ich sehe keinen weiteren Widerspruch zur vorliegenden Tagesordnung, die ich hiermit feststelle. Wir steigen nun in die Beratung ein und beginnen mit Tagesordnungspunkt 18 Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Braga und weiterer Abgeordneter der Frakon der AfD ti - Drucksache 8/331 dazu: Änderungsanträge der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksachen 8/404/407 Auch hier möchte ich Hinweise geben: Bei dem Antrag handelt es sich in Nummer I um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 Zweite Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit 32 Unterschriften ist das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel erreicht, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt. Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fällt die Ziffer 1 des Antrags. Die Ziffern 2 bis 5 sind vom Minderheitsrecht nicht erfasst und können geändert werden. Ich habe eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Cotta gesehen.

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Jens Cotta AfD

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Ich bitte auch noch mal um eine Unterbrechung der Sitzung von einer Viertelstunde.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Okay, damit unterbrechen wir die Sitzung bis zehn vor zehn. Nach der Unterbrechung fahren wir jetzt in der Tagesordnung fort. Mir wurde eine Wortmeldung von Herrn Abgeordneten Cotta angezeigt.

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Jens Cotta AfD

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Vielen Dank, Herr Präsident. Im Namen meiner Fraktion bitte ich um Vertagung der Beratung dieses Tagesordnungspunkts auf die nächste Plenarsitzung.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Es ist die Vertagung des Tagesordnungspunkts beantragt. Ich frage auch hier: Wer der Vertagung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Wer stimmt gegen die Vertagung? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion Die Linke. Damit ist der Vertagung nicht zugestimmt. Herr Abgeordneter Cotta.

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Jens Cotta AfD

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Dann unterbrechen wir die Sitzung noch mal für eine Viertelstunde.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Okay, dann treffen wir uns wieder um zehn nach zehn. Wir setzen die Beratung mit Tagesordnungspunkt 18 fort und ich frage die Antragstellerin, ob Begründung gewünscht ist. Begründung ist gewünscht. Herr Abgeordneter Möller, ich erteile Ihnen das Wort.

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Stefan Möller AfD

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Gäste, sehr geehrter Herr Präsident, spannendes Thema, das unser Untersuchungsausschuss hat: die Untersuchung der Umstände und Zustände in der Organisation des Thüringer Verfassungsschutzes. Sie alle kennen die Hintergründe. Das Ganze ist durch eine entsprechende Berichterstattung in einem relativ jungen Medienmagazin öffentlich geworden und hat natürlich auch einigermaßen für Furore gesorgt. Das heißt, es gibt da ein hohes Untersuchungsinteresse nicht nur unserer Fraktion, sondern offensichtlich auch anderer Fraktionen – das BSW hat einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt – und das ist auch der Grund, warum wir es ein bisschen schade finden, dass der Vertagung nicht zugestimmt worden ist. Es gibt natürlich bei uns Beratungsbedarf, wie wir diese Frage bewerten, ob wir zustimmen, diese Frage mit aufzunehmen. Es spricht einiges dafür, es spricht auch ein bisschen was dagegen. Wir hätten gern diese Zeit gehabt, um darüber einmal nachzudenken. Nun hat man uns diese Zeit leider nicht gegeben und deswegen ziehen wir unsere Vorlage für heute zurück. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Amtsführung des Präsidenten des Amts für Verfassungsschutz und weiterer Verantwortungsträger im Zusammenhang mit dem ‚Kramer-Komplex‘“

Damit ist der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der von mir genannten Drucksache zurückgezogen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/125 dazu: Das Land in der Pflicht – bedarfsgerechte Weiterentwicklung der flächendeckenden Krankenhausversorgung sicherstellen, Krankenhausschließungen auf dem Land vermeiden Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/137 dazu: Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/406 ZWEITE BERATUNG Ich eröffne die Aussprache und mir liegt auch eine Rednerliste vor. Ich rufe Abgeordneten Dr. Lauerwald für die Fraktion der AfD auf. Herr Dr. Lauerwald, ich will noch fragen, ob die Begründung zum Alternativantrag gewünscht ist. Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie das Wort.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, Zuschauer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, in Thüringen haben aktuell die Kliniken in Schleiz und Neuhaus am Rennweg Insolvenz angemeldet und stellen die stationäre Patientenversorgung im ländlichen Raum ein. Wenn diese Situation anhält und auch keine Unterstützung vom Land Thüringen kommt, droht diese Entwicklung in den nächsten ein bis zwei Jahren gar einem Viertel der Thüringer Kliniken. Das ist keine Schwarzmalerei, das ist die Einschätzung von Fachleuten, die an der Basis die Lage genauestens erleben und beurteilen können. Das ist die Meinung der Thüringer Krankenhausmanager. Können und wollen wir diese Situation akzeptieren? Daseinsfürsorge ist eine Pflicht des Staats. Dafür zahlen die Bürger Steuern, dafür erwarten sie eine Politik, die ihre Interessen vertritt. (Beifall AfD) Der Staat hat die Gesundheitsversorgung ebenso wie die Bildung, die innere Sicherheit und die Landesverteidigung zu garantieren. Das sind Kernaufgaben. Hier muss der Staat, hier muss die Landesregierung liefern. Wenn es schon nicht bei der Bildung funktioniert, die Bürger nicht vor Gewaltkriminalität bewahrt werden und das Staatsgebiet nicht geschützt wird, dann sollte doch wenigstens eine zeitgemäße Gesundheitsversorgung in Stadt und Land garantiert werden. (Beifall AfD) Für das Thüringer Gesundheitsministerium ist das sicherlich keine leichte Aufgabe. Ich denke nur an die aktuelle Krankenhausreform des Bundes, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, wohl eher ein Krankenhaussterbegesetz. Die Anwendung auf das Land Thüringen mit seiner ländlichen Struktur erscheint kaum realisierbar. Die allermeisten Krankenhäuser wirtschaften nach wie vor effektiv und sie bieten eine hohe medizinische Qualität. Doch sie werden durch die katastrophalen, politisch verursachten Rahmenbedingungen in die Knie gezwungen. Der Dreh- und Angelpunkt des zu erwartenden Krankenhaussterbens ist eine fehlende sichere Finanzierungsgrundlage. Die Deutsche Presse-Agentur hat vorigen Monat dazu einen Bericht veröffentlicht. Ich zitiere: „Vertreter von Krankenhäusern fordern immer wieder eine Übergangsfinanzierung, bis die Klinikreform des Bundes greift. Ein Blick auf die Kostenentwicklung zeigt, warum. Die Kosten für Krankenhäuser sind in Thüringen erneut kräftig gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes fielen im vergangenen Jahr in den Kliniken Gesamtkosten von insgesamt rund 3,6 Milliarden Euro an. Das waren 5,8 Prozent oder 201,1 Millionen Euro mehr als 2022, als die Ausgaben für Energie, Personal und Bedarfsmaterial bereits massiv zugenommen hatten. Für die Statistik erfasst wurden 48 Krankenhausstandorte. An diesen Kliniken waren 2023 knapp 28.000 Menschen beschäftigt, 3,3 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Unter ihnen sind rund 4.770 Ärzte und 11.900 Pflegekräfte. Ausgaben fürs Personal machen zwei Drittel der Klinikgesamtkosten aus. Sie erhöhten sich im Vergleich zu 2022 um 5,3 Prozent. Ein Drittel der Ausgaben entfiel auf Sachkosten, die um 8,9 Prozent auf rund 1,3 Milliarden Euro anstiegen. Zu den Sachkosten gehören neben den Ausgaben für medizinisches Verbrauchsmaterial, für Medikamente, Labor- und OP-Bedarf sowie Implantate auch jene für Wasser und Energie.“ Ein Riesenposten sind die Energiekosten. Sie „stiegen 2023 um 35,9 Prozent bzw. 26,4 Millionen Euro. Den Kliniken macht der Kostenanstieg schwer zu schaffen, wie auch Krankenhausinsolvenzen in Thüringen zeigten.“ Zitat Ende. Wir haben einen aktuellen Thüringer Landeskrankenhausplan, in dem die Notwendigkeit aller bestehenden Krankenhäuser, auch die von Schleiz und Neuhaus am Rennweg, festgeschrieben sind. Was nutzt der beste Plan, wenn er nicht umgesetzt wird?! (Beifall AfD) Das Land Thüringen hat bislang dem drohenden Krankenhaussterben an Taten nichts entgegensetzen können. Es geht um den Schutz weiterer Kliniken vor einer drohenden Insolvenz. Es geht um die Daseinsfürsorge. Es geht um die Verantwortung des Landes. Es geht um die Glaubwürdigkeit der Politik. Es geht um unsere Menschen, um unsere kranken Menschen, um unsere Patienten. Jeden von uns kann es jederzeit treffen. Lassen wir es nicht so weit kommen, verhindern wir Schlimmeres. Die strukturelle Unterfinanzierung muss schleunigst ausgeglichen werden. Der Thüringer Krankenhausstrukturfonds in Höhe von 100 Millionen Euro wird nur Mittel für Klinikstandorte bereitstellen, die sich zu einem fachärztlichen oder teilstationären Versorger wandeln. Das heißt, die Kliniken werden nicht vor der Insolvenz gerettet. Es gibt dann keine stationäre Versorgung mehr, obwohl im Thüringer Krankenhausplan etwas ganz anderes beschlossen wurde. Es braucht eine finanzielle Absicherung, eine Übergangsfinanzierung, bis die Gesetze des Bundes greifen. Insbesondere die Kommunen und kreisfreien Städte können dies finanziell wie bisher für ihre Kliniken in kommunaler Trägerschaft nicht mehr leisten. Dazu ist momentan einzig und allein das Land Thüringen in der Lage. Wir haben in unserem Gesetzentwurf eine Lösung angeboten. Wir hatten vorgeschlagen, dass im Falle einer drohenden Klinikinsolvenz, wenn kein anderer Träger die Verantwortung übernimmt, das Land Thüringen als Betreiber agiert. Im Ergebnis der Debatten in der ersten Lesung zeichnete sich ab, dass dieses Modell hier nicht unterstützungsfähig erschien. Alternativ ist es auch denkbar, dass sich das Land statt einer Betreiberübernahme nur zur finanziellen Absicherung – wie auch immer – verpflichtet. Entscheidend ist nicht die Struktur, sondern die Ergebnisqualität. In der „OTZ“ von vorgestern, dem 29.01., steht, dass die neue Gesundheitsministerin jegliche Zusammenarbeit mit der AfD ablehnt. Brandmauern scheinen ihr wichtiger als eine konstruktive Zusammenarbeit zu sein. (Beifall AfD) Wir schlagen Ihnen, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, vor, gemeinsam entweder im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie oder gleich in der Endabstimmung eine zielführende Lösung zu finden. Nun ist vorgestern Nachmittag kurz vor der Not ein Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen verteilt worden. Eines ist zum wiederholten Male festzustellen: Die AfD wirkt. (Beifall AfD) Der Titel des Alternativantrags lautet: „Stationäre Versorgung in Thüringen sichern – Transformation unterstützen“. Eine Forderung lautet, das Land soll einen Transformationsfonds auflegen, aber dieser Transformationsfonds wird keinesfalls die Kliniken vor Insolvenzen schützen. Es soll nur darum gehen, pleitegegangene Kliniken irgendwie in abgestufte Versorgungsformen, in ambulante, fachärztliche oder teilstationäre Versorgungsformen zu transformieren. Wir fordern in unserem Antrag eine Übernahme von Verantwortung des Landes zur Rettung der Krankenhäuser. Das ist der wesentliche Unterschied zu Ihrem Alternativantrag. Wir wollen Insolvenzen verhindern, Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen sie nur verwalten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Vielen Dank, Herr Dr. Lauerwald. Als Nächsten rufe ich für die Fraktion der CDU Herrn Abgeordneten Zippel auf.

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Christoph Zippel CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, am Gesetzentwurf der AfD, der uns ja durchaus bekannt ist, hat sich nichts geändert. Er ist – auch wenn wir jetzt gerade eine pathetische Rede gehört haben – immer noch sehr schmal und enthält letzten Endes nur eine einzige Regelung, die ich gern mal zusammenfassen möchte. Die Landesregierung wird de facto verpflichtet, immer dann für Klinikversorgung in die Bresche zu springen, wenn dies offenkundig für andere Anbieter nicht lukrativ ist. So kreativ ist die Lösung und alles andere, was wir gerade gehört haben, diese ganzen Problembeschreibungen und dass hier wirklich eine Lösung gefunden werden soll, enthält dieser Gesetzentwurf eben nicht, sondern es soll einfach immer nur mit Steuergeldern zugeschüttet werden, wenn es anders nicht funktioniert hat. (Beifall CDU, BSW) Der Entschließungsantrag der AfD macht es eben nicht besser, denn er fordert nur dazu auf, den Gesetzentwurf umzusetzen und für jedes gefährdete Krankenhaus erst mal ein Gremium zu bilden, welches sich mit der Weiterentwicklung befassen soll. So kurz und ebenso undurchdacht, denn mit anderen Worten bedeutet das, dass für die entstehenden Verluste im Krankenhaussektor zukünftig die Bürger des Freistaats haften sollen. Die tatsächliche Arbeit, nämlich die Weiterentwicklung, lagert man dann aber an ein unabhängiges Gremium aus. Das ist zumindest konsequent, denn, wenn es ohnehin ohne jede Einschränkung Geld vom Land gibt, dann ist es eben auch egal, ob es eine Weiterentwicklung gibt oder nicht. Da ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Wir erwarten, wenn wir den Häusern Geld zur Verfügung stellen, dass sie stabilisiert werden, dass es auch eine Weiterentwicklung in diesen Häusern gibt und dass wir hier nicht einfach nur die staatliche Mangelwirtschaft fordern. (Beifall CDU, BSW) Dabei vergisst die AfD nicht nur, dass die Ausfinanzierung der Krankenhäuser keine Aufgabe des Landes ist. Der Bund und insbesondere die gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen sind für eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken im Rahmen der Fallpauschalen zuständig. Dass bundesweit viele Kliniken mit den derzeitigen Pauschalen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, ist eben kein Problem, welches wir hier in Thüringen landesgesetzlich regeln können. Doch die Probleme liegen an anderer Stelle. Das haben Sie wohlweislich verschwiegen. Die Thüringer Kliniken sind eben nur etwa zu zwei Dritteln ausgelastet, was eine Finanzierung über Fallpauschalen schwierig macht. Der Vorschlag würde diese unwirtschaftliche Situation nur noch zementieren und die entstehenden Verluste an alle Steuerzahler vergemeinschaften. Wer wirklich im Interesse der Thüringer handeln will, fragt sich, warum die Krankenhäuser nicht mehr ausgelastet sind. Die Antwort ist komplexer, als der Gesetzentwurf der AfD den Anschein macht. Ich will das kurz zusammenfassen, denn letzten Endes lässt es sich auf drei Punkte zusammenfassen: Erstens, weil es seit Jahren keinen vernünftigen Krankenhausplan gibt, der zum einen die Situation der Bürger angemessen betrachtet und zum anderen aber eben auch auf die eklatante Personalnot eingeht. Zweitens fehlt es aber auch an entscheidenden Stellen an Personal. Der Wettbewerb um das medizinische Personal geht vor allem zulasten der Häuser im ländlichen Raum. Hier haben wir Probleme, eine Grundversorgung personell abzusichern. Auch das geht an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. Drittens, die stationäre Krankenhausversorgung und die ambulante Haus- und fachärztliche Versorgung müssen besser verzahnt werden. Alles Punkte, die Sie in Ihrem Antrag nicht berücksichtigen. Nötig ist also, dass wir als Land wieder stärker und grundsätzlich unserer Planungsverantwortung gerecht werden. Planbare Leistungen muss man dort konzentrieren, wo die Qualität am besten ist, und gleichzeitig Personal gezielt in die flächendeckende Grundversorgung steuern. Der Vernichtungswettbewerb zwischen den Häusern, dass man sich gegenseitig Personal abwirbt, muss beendet werden. Genau das würden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht erreichen. Doch die AfD, ob bewusst oder unbewusst, verweigert sich vollständig dieser Aufgabe. Die organisierte Planlosigkeit und Reformunwilligkeit auf Kosten des Landeshaushalts verschließt die Augen vor der Realität im Land vollständig. Sehr geehrte AfD, Sie steuern mit diesem Gesetzentwurf blind in eine staatlich organisierte Mangelwirtschaft. Was Sie treiben, gefährdet den Gesundheitsstandort Thüringen. Dass Sie wirklich glauben, mit einem Staatskonzern, und das ist das Ende, die Konsequenz Ihres Antrags, Ihres Gesetzentwurfs, würden sich alle Probleme lösen, zeigt, in welcher Traumwelt Sie leben oder welche Traumwelt Sie zumindest Ihren Wählern vorgaukeln. (Beifall CDU, BSW) Wo wir beim Vorgaukeln sind – wir haben das auch gestern schon bei der Aussprache zur Regierungserklärung gehört, ich habe es auch gerade wieder gehört: Sie verstehen einfach nicht, dass wir eine Unterauslastung der Krankenhäuser haben. Wenn wir einfach nur die Betreiberstruktur auf den Freistaat umlegen und das verstaatlichen, ändert sich an dieser Grundproblematik gar nichts. Sie werden weiterhin die Defizite haben, nur dass diese Defizite zukünftig von allen Steuerzahlern bezahlt werden müssen, von jeder Generation, von Ihnen und von den jungen Leuten da oben. (Beifall CDU, BSW) Über eine Analyse, wo die Probleme sind und was zu tun ist, diskutieren wir in Thüringen bereits seit Jahren. Grundsätzlich habe ich es bereits auch schon beschrieben. Wir haben in Thüringen aktuell keine bedarfsgerechten Strukturen, einen Investitionsstau in Krankenhäusern und einen um sich greifenden Personalengpass. Als Koalition aus CDU, BSW und SPD haben wir eine sehr klare Vorstellung davon, was zu tun ist. Wenn wir wirklich die Situation der Kliniken in Thüringen verbessern wollen, bleiben uns letzten Endes nur zwei Schritte: Erstens, wir kommen für ausreichend Investitionsmittel für die Thüringer Kliniken auf, damit die Kliniken nicht Finanzmittel aus dem Betrieb entziehen müssen, um damit investieren zu können. Und zweitens, wir passen die bestehende Krankenhauslandschaft im Rahmen der Krankenhausplanung den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung und den bestehenden Personalkapazitäten an. Beides ist Teil unseres Antrags, beides schafft Versorgungssicherheit, und genau das ist es, was die Bevölkerung vor Ort möchte. Besonders froh bin ich über unser gemeinsames Bekenntnis, trotz der angespannten Haushaltslage einen Transformationsfonds aufzulegen, der die Transformationskosten aufnimmt und der eben eine Perspektive, eine wirkliche Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Freistaat generiert. (Beifall BSW) Ich bin auch froh, dass wir vor allem die sektorenübergreifende Versorgung stärken wollen. Modelle wie die Poliklinik 2.0 sind zum Beispiel Möglichkeiten, mit denen wir Basisversorgung sichern können, für Notfälle einige Betten bereithalten und auch einen Ankerpunkt für Rettungsdienst und fachärztliche Versorgung bieten. Zu guter Letzt möchte ich an alle Kolleginnen und Kollegen hier im Haus appellieren: Wir bitten Sie, helfen Sie mit, die Krankenhausplanung endlich den Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen. Dafür möchten wir Sie um zwei Dinge bitten – und da schaue ich insbesondere auch zur Fraktion Die Linke –: Unterstützen Sie die Reformschritte, indem Sie auch vor Ort für die Transformation werben! Bitte stimmen Sie als ersten Schritt unserem Alternativantrag zu und geben Sie ein deutliches Zeichen, wo Sie stehen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zippel. Als Nächste rufe ich für die Fraktion Die Linke Frau Abgeordnete Güngör auf.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, liebe Zuschauende, wenn die AfD hier in ihrer Einführung über Gewalttaten und Staatsschutz spricht, genau dann sind wir beim TOP „Thüringer Krankenhausgesetz“. Das war jetzt erst mal gar nicht erkennbar, ich hatte Sorge, dass vielleicht der Referent den falschen Zettel zugeschoben hat, aber Sie haben dann ja doch noch ein bisschen die Kurve bekommen und irgendwann auch über Krankenhäuser geredet, deswegen dafür natürlich alles Gute, das ist schön, dass der richtige Zettel noch gefunden wurde. (Beifall Die Linke) Wir haben bei der ersten Beratung, ich glaube, umfassend darüber gesprochen, was Sie hier zu Papier gebracht haben, und ich bin mir sicher, dass meine Redezeit zu gut und zu schade ist in ihrer Kürze, um darauf noch mal einzugehen. Sie haben sehr stark pauschalisiert, welche Versäumnisse das Land habe, Sie versuchen mit sehr einfachen Lösungen eine durchaus komplexe Gemengelage unserer Thüringer Krankenhäuser darzustellen. Sie verteidigen jetzt auch mit Ihrem Ergänzungs- bzw. Entschließungsantrag, Drucksache 8/137, immer noch dieselbe Logik und fordern ein unabhängiges Gremium. Ich bin ganz ehrlich, ich weiß gar nicht, ob wir wissen wollen, wer dann aus Ihrer Perspektive als unabhängig betrachtet wird. Ich glaube, dass er auf jeden Fall nicht geeignet ist, um das Dokument, was Sie zunächst eingereicht hatten, hier zu qualifizieren. Deswegen nutze ich lieber die Gelegenheit, um noch mal auf den Alternativantrag einzugehen. Ich gebe zu, ich war auch überrascht ob der Kürze, mit der die Brombeere uns hier einen Alternativantrag vorgelegt hat, ich weiß nicht, inwiefern das im direkten Zusammenhang mit dem 100-Tage-Programm steht, ob die zuständige Ministerin jetzt einfach noch mal was im Rücken brauchte. Das würde ich jetzt eigentlich gar nicht erwarten, weil auch so schon offensichtlich ist, welche systemischen Probleme vorhanden sind. Ich teile da sehr viel in der Analyse, weil wir auch unter Rot-Rot-Grün schon über die geringe Auslastung von 67,5 Prozent und eben der problematischen Verknüpfung mit dem DRG-System gesprochen haben. Auch da war das Thema „Fachkräftemangel“ immer oben auf der Tagesordnung mit den Schwierigkeiten, wenn das Personal als Karussell zwischen den Kliniken agiert. Auch da haben wir schon über die besonderen Herausforderungen im ländlichen Raum aufgrund der demografischen Entwicklung gesprochen. Deswegen begrüßen wir es, dass diese Punkte auch im Antrag benannt werden, einfach weil sie eine zentrale Steuerungs- und Hebelfunktion für eine bedarfsgerechte Krankenhausversorgung haben. Wir finden auch den sektorenübergreifenden Versorgeransatz relevant, um in Richtung einer Lösung zu kommen. Ich glaube, alles, was „Poliklinik“ oder „Poliklinik 2.0“ angeht, wird schon lange mit der Linken assoziiert. Wir denken auch, dass eine stärkere Verzahnung zwischen einem ambulanten und einem stationären Versorgersystem geeignet ist, um Schritte in die richtige Richtung zu gehen. Wir glauben, dass, insbesondere wenn es dann um die Rationalisierung oder Bündelung planbarer Leistungen geht – Sie haben es gerade auch noch mal ausgeführt, Herr Zippel, das liest sich total gut. Es kann allerdings auch bedeuten, dass Leistungsangebote dann eben in größere Kliniken verlagert werden und wir bei den kleineren Standorten noch mehr Ausdünnung haben. Deswegen bin ich dafür, das einfach noch mal genauer zu diskutieren, was damit wirklich gemeint ist und welche Konsequenzen daraus auch folgen können. Für uns ist auch wichtig, das ist für mich als Jenaer Abgeordnete natürlich zentral, dass die Rolle des Universitätsklinikums noch mal geschärft wird. Es wird hier im Antrag eine Stärkung des UKJ in seiner Netzwerkrolle gefordert. Ich glaube, das ist für die Kolleginnen und Kollegen vor Ort schon wichtig zu wissen, was meint das jetzt, denn auch jetzt hat das UKJ natürlich schon eine ganz wichtige Netzwerkrolle inne, und auch da geht es natürlich um eine passende Bezugslage dann wieder zu kleineren Häusern im Gegensatz zum überregionalen Zentralversorger. Wir sind offen dafür, dass diese Aspekte im zuständigen Fachausschuss weiter beraten werden. Wir sind offen dafür, dass mit den Anregungen, die wir als Linke da grundlegend haben, der Antrag der Brombeere einfach auch noch mal weiter qualifiziert werden kann. Ich sage aber auch, weil das Ganze eben in so einem zeitlichen Zusammenhang mit diesem 100-Tage-Programm steht, und darüber haben wir uns gestern bei der Regierungserklärung ja schon ausführlich unterhalten, dass es für uns wichtig ist, jetzt über die akute Öffentlichkeitsarbeit der Brombeere hinaus, darüber zu sprechen: Was ist denn dann im Gesundheitsbereich alles gemeint? Beispiel „Gesundheitsgipfel“: Viele Akteure, die hier auch in solchen Anträgen benannt sind, da würde ich jetzt erwarten wollen, dass sie schon eine Einladung zum Gesundheitsgipfel der Brombeere bekommen haben. Ich weiß, dass wir als Abgeordnete die noch nicht bekommen haben. Ich weiß auch noch nicht, wie eine Tagesordnung aussieht. Da würde mir eine lange Liste einfallen. Auch das sind Aspekte, die wir natürlich entweder heute hier in der Debatte gern noch mal unterlegt bekommen, oder über die wir uns dann in einem entsprechenden Bericht im zuständigen Fachausschuss freuen, damit das Ganze auch in Zusammenhang gebracht wird, wir da in eine gute Planungslogik geraten und nicht der Eindruck entsteht, dass mit heißer Nadel noch mal etwas gestrickt werden musste, um den Weg Richtung 100 Tage freizumachen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als Nächste rufe ich für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dr. Urban auf.

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Dr. med. Cornelia Urban SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, liebe Besucher oben auf der Tribüne, wir haben jetzt schon sehr viele unterschiedliche Redebeiträge zu demselben Fakt gehört, dass unsere medizinische Versorgungslandschaft sich verändert. Deswegen möchte ich heute zu Ihnen über Veränderungen sprechen. Denn es ist leider bittere Realität, die deutschen Krankenhäuser – und das betrifft eben nicht nur die Thüringer Kliniken, sondern die deutschen Krankenhäuser – stehen momentan wirtschaftlich sehr unter Druck. Jetzt kann man sagen, das muss man irgendwie wie so einen Negativtsunami ertragen oder man kann sich auch gemeinschaftlich – und das ist, glaube ich, die Pflicht unserer Politiker und von uns allen hier – dagegenstellen. Diese Veränderung, die da auch in Form von Umbrüchen ins Haus steht, kann man aktiv gestalten wollen. Das wollen wir als Fraktion der SPD und ich glaube, das wollen auch unsere Koalitionspartner. Deshalb haben wir diesem Gesetzentwurf von Ihnen, Fraktion der AfD, einen Änderungsantrag entgegengestellt. Ich bin auch sehr froh, dass von den Linken hier noch, glaube ich, wichtige Anregungen kamen, weil auch da der Wille war, gestalten zu wollen. Das haben Sie mit uns gemeinsam in den letzten Jahren getan. Deswegen kann ich an dieser Stelle sagen: Gemeinsam gestalten bedeutet natürlich auch, gemeinsam Dinge ausdiskutieren. Wir begrüßen das. Wir würden das auch gern im Ausschuss ausdiskutieren, möglicherweise aber auch noch mal im Haushaltsausschuss, weil am Ende auch immer Geld dahintersteht. Nichtsdestotrotz ist die Taktik, die Sie als AfD verfolgen, zu sagen, dass die Dinge die letzten Jahre, Jahrzehnte so gewesen sind und wir jetzt einfach mal ein sinkendes Schiff noch weiter befrachten und mal gucken, was passiert, meiner Meinung nach nicht zielführend. Ich bin an dieser Stelle von Ihnen, Dr. Lauerwald, sehr enttäuscht, denn Sie sind nicht nur Arzt, Sie sind Naturwissenschaftler. Ich habe mir Ihren Satz mitgeschrieben: Entscheidend ist nicht die Struktur, sondern die Ergebnisqualität. Also wie kann man als Naturwissenschaftler, als Arzt sagen, es ist nicht entscheidend, auf welcher Basis ich aufbaue, sondern Hauptsache es sieht schön aus oder klingt nett? Man muss schon am Ende auch dafür sorgen, dass das Fundament stimmt. Genau das wollen wir hier tun, und zwar wollen wir es in wirklich schnellen Schritten, aber trotzdem auch mit viel Fachexpertise tun. Natürlich braucht das Mut und es braucht auch politische Entschlossenheit und es braucht letztendlich Handeln. Deswegen – das haben wir gestern sehr ausführlich diskutiert – das 100-Tage-Programm, deshalb der Gesundheitsgipfel, ich denke, mit den wichtigen Akteuren aus dem Thüringer Gesundheitswesen. Ja, es soll auch natürlich Geld geben müssen. Das ist der besagte Transformationsfonds. Und ja, der soll auch keine Eintagsfliege sein. Das werden wir nicht nur dieses Jahr brauchen, wir werden das die nächsten Jahre brauchen. Also wir wollen diesen enormen Herausforderungen wirklich mit Entschlossenheit gegenübertreten. Wir wollen Reformmaßnahmen vorantreiben. Da nehme ich jetzt auch mal Bezug auf die Rede meines Fraktionsvorsitzenden von gestern. Für uns als SPD geht es hier auch um Sicherheit, denn soziale Sicherheit, das ist das, was Menschen auch umtreibt. Es geht eben nicht nur um den Messerstecher auf der Straße, sondern es geht auch um das Gefühl: Ich bin sicher in diesem Land. Gesundheitsfürsorge ist Daseinsfürsorge, und es ist ganz wichtig, dass wir hier für eine sichere Gesundheitsversorgung in Thüringen sorgen. Bevor ich jetzt zu meinem Abschluss komme, möchte ich noch auf unseren Antrag zusammen mit unseren Koalitionären Bezug nehmen und möchte da noch einen ganz besonderen Punkt rausnehmen, der mir persönlich sehr wichtig ist. Denn es geht uns darum – das haben wir in diesem Antrag noch mal deutlich gemacht –, dass es nicht reicht, nur, so wie es bis jetzt anklang, an einer Stelle rumzudoktern. Es geht eben nicht nur um die Krankenhäuser, sondern es geht am Ende darum, wenn Krankenhäuser, also ein großer Player sich in dieser medizinischen Versorgungslandschaft verändert, dass man dann natürlich auch alle anderen Player, den ambulanten Sektor, das Rettungswesen, genauso betrachten muss. Deshalb haben wir hier auch einen Masterplan für die Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung reingeschrieben. Es geht also darum, auch alle anderen zu betrachten und sie genauso zu ertüchtigen, diesen Weg mit uns gehen zu können.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Frau Dr. Urban, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Lauerwald zu?

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Dr. med. Cornelia Urban SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ich sehe es gerade. Ja, bitte.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Kollegin Dr. Urban, stimmen Sie mit mir überein, dass es wichtig ist, dass die Krankenhäuser auf dem Land erhalten bleiben für die stationäre Versorgung? Und können Sie da mitgehen, wenn ich die Prioritäten so gesetzt habe, dass ich gesagt habe, das Ergebnis ist entscheidend und die Struktur, wie man dahin kommt, ist letztlich untergeordnet? Aber das Ergebnis, dass was Gutes im Gesundheitswesen erreicht wird, das sehe ich als wichtiger als die Struktur an. Danke. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Also, wir wollen auf jeden Fall das Ergebnis, die Struktur erreichen in diesem Land und genau auch auf dem Land, also nicht nur in unserem Land, sondern auch auf dem Land, dass es dort eine gute medizinische Versorgung gibt, auch mit stationären Angeboten. Es geht hier nicht darum – und das meine ich ja, Sie malen hier den schwarzen Mann an die Wand –, dass man Krankenhäuser in Größenordnung im Land, ich sage es mal, nicht in den Städten, sondern auf dem Land, in irgendeiner Form abschaffen will, gar nicht, überhaupt gar nicht. Aber Sie stimmen vielleicht auch mit mir überein, dass jemand aus einem kleinen Dorf im Thüringer Wald – nehmen wir Stützerbach –, der krank ist, nehmen wir mal eine Krebserkrankung, natürlich gucken wird, ob er in die nächstgelegene Klinik oder dorthin geht, wenn er es planen kann, wo er die beste Krebsversorgung bekommt. Er wird natürlich in so einem Fall sich nicht auf das kleinste Krankenhaus, sondern auf das spezialisierte Krankenhaus verlassen. Und diese Dinge, die wollen wir auch stärken. Es gibt einerseits für den Armbruch, für den hohen Blutdruck, der mal kurz eskaliert, da gibt es natürlich die Versorgung vor Ort. Aber wenn jemand eine spezielle Versorgung will, soll er diese Möglichkeit erhalten und soll nicht darauf angewiesen sein, dass er eben festgetackert in Stützerbach ist, sondern er soll die Möglichkeit bekommen, auch im Notfall, zum Beispiel dann mit dem Hubschrauber ans UKJ oder an ein Schlaganfallzentrum oder was auch immer geflogen zu werden. Und es geht uns eben um eine Verbesserung der Versorgung und nicht in Stein gemeißelt: Da gab es immer das kleine Krankenhaus, die machen alles, auch die Hüfte, weil sie viel Geld bringt. Darum geht es uns nicht. Und wenn Sie da mit uns mitgehen können, dann sind wir uns, glaube ich, einig: beste Versorgung. Darum geht es und ich glaube, dann eint uns das auch, weil dann geht es ja letztendlich um ressourcenschonend vernetzt, aber besser. Es soll nicht schlechter werden, sondern es soll besser werden, aber im Sinne der modernen Zeit. Insofern kann ich sagen, dann sind wir geeint, wenn das so sein sollte. Da hoffe ich, dass Sie aber in jedem Fall und alle anderen uns folgen können und da auch unseren Anträgen zustimmen bzw. wir das auch weiter in den Ausschüssen diskutieren. – Noch eine Frage?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Möchten Sie eine weitere Zwischenfrage stellen?

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ja, bitte. Schönen Dank. Dr. Urban ...

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Herr Lauerwald, ganz kurz, ich muss erst mal Frau Dr. Urban fragen.

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Dr. med. Cornelia Urban SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ja.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ja, sie lässt sie zu.

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Dr. Wolfgang Lauerwald AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Okay, gut. Schönen Dank. Ich war jetzt ein bisschen zu schnell. Wir haben ja gesehen, wir haben Diskussionsbedarf, auch wir sind die beiden einzigen Ärzte hier im Plenum und ich würde mich freuen, wenn wir uns im Ausschuss darüber austauschen könnten. Können Sie sich denn vorstellen, unseren Gesetzesantrag an den Gesundheitsausschuss mit zu überweisen?

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Dr. med. Cornelia Urban SPD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ich habe es, glaube ich, deutlich gemacht. Ihr Gesetzesantrag ist für mich etwas, und da kann ich meinen Vorrednern nur recht geben, der quasi mit Geld etwas zuschütten soll, was ich nicht vertreten kann. Da bin ich vielleicht zu sehr Sozi. Klar ist Gesundheitswirtschaft Wirtschaft, aber ich sehe es nicht ein – ich glaube, Herr Zippel sagte es –, einfach Geld hinterherzuschütten in eine Struktur, die das auffrisst, und ich habe nichts dafür bekommen. Ich möchte, dass es den Menschen gut geht, dass Versorgung gesichert ist. Und ich habe nun mal auch die Verpflichtung dem Steuerzahler gegenüber, dass ich das Geld sinnvoll einsetze. Deswegen bitte ich Sie, lassen Sie uns über den Weg diskutieren, gern im Ausschuss, aber nehmen Sie zur Kenntnis – ich glaube, wir sind gar nicht so weit voneinander entfernt, wir wollen auf jeden Fall, dass es den Menschen in diesem Land besser geht, aber Sie müssen natürlich auch da ein Stückchen uns entgegenkommen –, ich diskutiere gern im Ausschuss, aber nicht über Ihren Gesetzentwurf. Danke schön. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Vielen Dank, Frau Dr. Urban. Als Nächstes rufe ich für die Fraktion des BSW Herrn Dr. Wogawa auf.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, wir befassen uns heute in zweiter Lesung mit dem Versuch der AfDFraktion, das Thüringer Krankenhausgesetz auf eine – vorsichtig ausgedrückt – eigenwillige Art zu verändern. Es ist schon angesprochen worden, die AfD-Fraktion will, dass der Freistaat für alle insolventen Kliniken, die keinen Betreiber finden, eintritt. Und es ist bereits in der ersten Lesung und auch heute deutlich geworden, dass nur die Antragsteller ihr Ansinnen befürworten, sonst niemand. Die AfDFraktion hat etwas aufgeregt reagiert, als ich in der ersten Debatte auf das geschlossene Krankenhaus in Neuhaus eingegangen bin, denn ich hatte auf die Verantwortung des dortigen AfD-Landrats für sein kommunales Krankenhaus hingewiesen. (Beifall BSW) Gestern hat der Ministerpräsident in dankenswerter Weise in seiner Regierungserklärung das noch mal prägnant thematisiert. Deswegen wende ich mich heute der anderen im letzten Jahr geschlossenen Klinik zu, der in Schleiz.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Herr Abgeordneter Wogawa, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Thrum zu?

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Bitte.

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Uwe Thrum AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ich muss so ein bisschen diesen Unsinn berichtigen, der hier immer wieder in den Raum gestellt wird. Ist Ihnen bekannt, dass der Landrat in Sonneberg das Sonneberger Krankenhaus rekommunalisiert und dass der Landrat im Saale-Orla-Kreis das letzte funktionierende Krankenhaus im Landkreis ersatzlos gestrichen hat? Ist Ihnen das bekannt? (Beifall AfD)

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Herr Kollege, ich glaube, Sie haben sich verhört. Ich habe Neuhaus gesagt, Sie haben von Sonneberg geredet. Ich denke, wir sind uns einig, dass das zwei unterschiedliche Dinge sind. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Neuhaus ist Teil des Sonnebergers!) Danke sehr. Ich bleibe jetzt trotzdem bei der anderen Klinik, der in Schleiz. Die ist wegen Defiziten in Millionenhöhe in Insolvenz gegangen. Erlangt der Vorschlag der AfD Gesetzeskraft, müsste für solche Millionendefizite – im Übrigen ohne zu fragen, warum die aufgetreten sind – künftig der Freistaat eintreten. (Beifall CDU, BSW) Noch dazu ist aus dem Kreistag des Saale-OrlaKreises, zu dem Schleiz gehört, Anzeige erstattet worden im Zusammenhang mit der Insolvenz, unter anderem wegen des Verdachts auf Insolvenzverschleppung und Betrug. Natürlich gilt die Unschuldsvermutung, aber das macht doch auf eine problematische Gemengelage aufmerksam. Ich möchte deshalb betonen: Was die AfD will, birgt nicht nur die Gefahr von Misswirtschaft. Es lädt zur Misswirtschaft geradezu ein, zur Misswirtschaft zulasten des Freistaats Thüringen, also zulasten von uns allen, auch zulasten von unseren Zuschauern auf der Tribüne. Und das ist mit der BSW-Fraktion nicht zu machen. (Beifall CDU, BSW) Ich freue mich, dass auch unsere Koalitionspartner das in eindeutiger Weise hier gesagt haben. (Unruhe AfD) Ein weiteres Problem an dem Gesetzentwurf der AfD: Sie fragt nicht nach dem Bedarf vor Ort. Auch diese Bemerkung von mir hatte seinerzeit bei Ihnen für Aufregung gesorgt. Nun bin ich als Gesundheitspolitiker irgendwie auch Ihrer Gesundheit verpflichtet. Aufregung ist schädlich, aber ich kann Ihnen das trotzdem nicht ersparen, auch an dieser Stelle. Christoph Zippel hat es auch thematisiert. Der Geschäftsführer der Schleizer Sternbach-Klinik hat im Interview mit dem MDR als einen der Gründe für die Insolvenz seines Hauses genannt – ich zitiere –: „Wir sind den notwendigen Patientenzahlen immer auch ein Stück weit hinterhergelaufen.“ Was heißt das? Die Klinik hatte zu wenig Patienten. Der Bedarf war vor Ort nicht da. Und das ist ein klarer Hinweis, den wir nicht außer Acht lassen dürfen. Die AfD lässt ihn aber außer Acht. (Beifall CDU, BSW) Natürlich spielt auch das Vergütungssystem für die Krankenhäuser eine Rolle, die sehr späte Krankenhausreform des Bundes, deren Defizite, das Vorziehen des sogenannten Transparenzgesetzes, andere Themen. Die AfD will für all das Thüringen finanziell in Haftung nehmen. Wir sind der Ansicht: Das geht so nicht. (Beifall BSW) Wie es stattdessen geht, darauf ist gestern bereits in der Regierungserklärung hingewiesen worden. Ministerpräsident Voigt hat auf die Bedeutung der Gesundheitspolitik als einen der großen Schwerpunkte im 100-Tage-Programm der Landesregierung verwiesen. Dafür vielen Dank, denn das ist wichtig und richtig. Es liegt Ihnen deshalb auch ein Alternativantrag der Koalitionsfraktionen zum AfDEntschließungsantrag vor. Dieser Antrag nimmt die notwendige Transformation der Krankenhauslandschaft als Teil eines gesundheitspolitischen Neustarts in den Blick. Ich bedanke mich bei den Fachkolleginnen und Fachkollegen der CDU- und SPDFraktion für die gute gemeinsame Arbeit, die zu diesem Entschließungsantrag geführt hat. Er greift das 100-Tage-Programm der Landesregierung direkt auf und untersetzt es mit der Orientierung auf neue Krankenhausplanungen, auf regionale Schwerpunktsetzung, auf Kooperation, auf Vernetzung unter Einschluss des Rettungsdienstes. Mit all diesen Punkten macht er die Krankenhauslandschaft im Interesse der Menschen zukunftsfähig. Diese Transformation wird durch den Freistaat finanziell unterstützt. (Beifall CDU, BSW) Besonders freue ich mich, dass der Koalitionsantrag mit der Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung direkt ein politisches Konzept des BSW aufgreift, Stichwort „Poliklinik 2.0“, auch wenn die Linke es jetzt für sich reklamiert hat, ich bleibe dabei, (Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Nicht jetzt, schon davor!) das findet sich in unserem Landtagswahlprogramm und wir freuen uns, dass sich das im Regierungsvertrag umsetzen ließ. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, die AfD hat in Person ihres Fraktionsvorsitzenden gestern ihre Unbedarftheit in Fragen moderner Gesundheitsstrukturen mit der Polemik gegen den Transformationsfonds wirklich sehr deutlich nachgewiesen. (Heiterkeit AfD) Herr Höcke, das war keine Glanzleistung. Wir brauchen moderne Konzepte, um die hochwertige Gesundheitsversorgung flächendeckend sicherzustellen. Das wird nicht mehr an jeder Stelle ein Krankenhaus sein können und im Grunde genommen wissen Sie das auch, denn außer der Forderung nach Geld vom Land haben Sie ja nichts. Letzten Endes, Herr Kollege Lauerwald, haben Sie das mit Ihrer Frage an Frau Kollegin Urban auch zugegeben. Die Strukturen, wie wir sie haben, die werden nicht zementiert in Ewigkeit erhalten werden können, trotzdem müssen wir dafür sorgen, dass die Menschen gesundheitlich hochwertig versorgt werden. Wir wollen mit unseren Koalitionspartnern nach vorn blicken und der schweren Hypothek, die die AfD dem Freistaat mit ihrem Gesetzentwurf aufbürden will, eine zukunftsfähige Perspektive entgegensetzen. Danke schön. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Herzlichen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Rund? Herr Möller, bitte.

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Stefan Möller AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ja, sehr geehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, sehr geehrte Gäste, es ist immer wieder interessant, was für Interpretationen möglich sind. Herr Zippel, wenn Sie für die CDU sagen, dass Krankenhäuser unterbelastet sind, dann finde ich das ja eine bemerkenswert pauschale Aussage. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal in den letzten Jahren in der Notaufnahme waren, was da für Zustände teilweise herrschen. Also von Unterbelastung habe ich da nichts gespürt. Und natürlich sagt keiner was, dass ein Krankenhaus, was in Schieflage geraten ist, vollständig so übernommen werden soll, wie es bis dahin geführt worden ist. Das geht sicherlich nicht. Man muss es auf die moderne Zeit natürlich ein Stück weit auch umstrukturieren. Aber das Problem der Thüringer Krankenhäuser ist nun mal die Finanzierung, das ist der Ausgangspunkt allen Übels, diese Zweiteilung der Finanzierung über Bund und übers Land, dass sie nicht ausreicht, dass sie nicht zu Ende gedacht ist. Das heißt, es fehlt letztlich das Geld, und dieses Geld muss bereitgestellt werden. Das übrigens nicht, ohne dass da irgendein Einfluss des Landes möglich ist, sondern beispielsweise, indem das Land als Träger da eben auch einspringt und dann natürlich auch sagen kann, was geschieht. Ich gebe natürlich allen recht, die sagen, Krankenhäuser müssen nicht durch Unternehmen geführt werden, Krankenhäuser sind ein Teil der Daseinsvorsorge und können deswegen auch vom Freistaat Thüringen geführt werden. (Beifall AfD) Ich bin sicher, dass das der Freistaat auch effizient kann. Daran ist nichts eigenwillig, Herr Wogawa, dass man versucht, Geldprobleme mit Geld zu lösen, mit Steuergeld. Was ist denn die Alternative? Der Steuerzahler oder der Thüringer, der haftet entweder mit Steuergeld oder mit seiner Gesundheit, weil er nämlich nicht versorgt wird. (Beifall AfD) Und da sage ich Ihnen ganz offen, da ist Steuergeld die bessere Variante. Und der Vergleich von Frau Urban, Krankenhäuser in Schieflage mit einem sinkenden Schiff zu vergleichen, das ist ein interessanter Vergleich, Frau Kollegin, vor allem wenn ich bedenke, wer die Kapitäne dieses sinkenden Schiffs waren. Die hießen nämlich Spahn und Lauterbach, und die haben die Krankenhäuser gegen den finanziellen Eisberg gesteuert. Und wir sind diejenigen, die den Kurs ändern wollen. Das ist, glaube ich, auch ganz richtig. (Beifall AfD) Schauen wir uns mal die Alternative von Herrn Zippel an. Ja, Sie möchten lieber reden in Ihrem 100-Tage-Programm, eine Runde quatschen, dann bedauernd gucken, wenn die Krankenhäuser geschlossen werden, dann wahrscheinlich die Krankenhausbeiträge erhöhen, weil ja das Geld nicht reicht, und dann irgendwann kommen Sie mit Ihrem Transformationsfonds. Da frage ich natürlich, wenn Sie die Steuerzahler nicht belasten wollen: Wer bezahlt das eigentlich? (Beifall AfD) Zahlen Sie das aus Ihrer Spendenkasse der CDUFraktion? Nein, tun Sie nicht. Sie belasten die Steuerzahler genauso, Sie belasten sie nur zu spät, dann sind die Krankenhäuser nämlich weg. Das ist nicht die richtige Lösung, deswegen ist unser Ansatz der schnellere und auch der richtigere. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Das war eine Punktlandung in der Redezeit. Die AfD hat jetzt keine Redezeit mehr. Gibt es denn weitere Wortmeldungen? Herr Zippel, bitte.

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Christoph Zippel CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, aber auf den Unsinn den ich gerade gehört habe, muss ich noch mal kurz eingehen. Zum einen, Herr Kollege, haben Sie gerade einen Vergleich gebracht und haben die Notaufnahme der stationären Versorgung gegenübergestellt. Was wir hier besprechen, ist vor allem die Fragestellung der Betten, der stationären Betten in Krankenhäusern, nicht der Notaufnahme. Ich weiß nicht, ob Sie Ihren eigenen Gesetzentwurf kennen, aber Ihr eigener Redner zu diesem Bereich hat über die Betten gesprochen und über die Schließung von Stationen und nicht über die Notaufnahme. (Unruhe AfD) Natürlich haben wir ein Problem mit den Notaufnahmen, weil die überlastet sind. Das haben wir gestern schon gesagt gehabt. Das liegt schlichtweg an der fehlerhaften Steuerung und an der mangelnden Gesundheitskompetenz der Bevölkerung. (Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das waren doch Sie!) Dass Sie diese Ungenauigkeit einfach hier noch mal vertiefen, zeigt einfach nur, dass es Ihnen nicht um die Inhalte geht. Und zum Zweiten: Sie sind gerade auch noch mal darauf eingegangen, wie wir das mit dem Geld lösen wollen. Ihre einzige Lösung an der Stelle – das haben Sie gerade deutlich gemacht – ist schierer Populismus, und Populismus ist bei finanziellen Fragen keine Lösung. (Unruhe AfD) Sie wollen einfach nur alles mit Geld zukleistern und keine Strukturentscheidungen treffen, weil Sie vor Ort die Leute anheizen und irgendwelche Leute wieder mit Mistgabeln und Fackeln auf die Straße treiben wollen. (Unruhe AfD) Das ist Ihr Ziel, und keine Lösung vor Ort. Dass sich nun ausgerechnet die AfD DDR-Mangelstrukturen zurückwünscht, ist schon eine echte Farce. Herzlichen Glückwunsch für diesen Schritt zurück in die Vergangenheit! (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ich danke Ihnen. Auch hier war es eine Punktlandung, auch die CDU hat keine Redezeit mehr. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich schaue jetzt zu den verbleibenden Fraktionen. Das sehe ich nicht. Frau Ministerin Schenk, Sie haben das Wort.

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Schenk

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist ja gar nicht so leicht, zwischen den vielen Sprachbildern aus Eisbergen und Schiffen – und was alles sonst noch so bemüht wurde – irgendwie wieder Ordnung reinzubringen. Deswegen will ich es mal mit ein paar nüchternen, einfachen Fakten versuchen. Aus meiner Sicht ist deutlich geworden – und das wurde auch gestern in der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten deutlich –, dass diese Landesregierung einen enormen Fokus – wenn nicht eine Priorisierung – auf das Thema „Gesundheitspolitik“ gelegt hat. Insofern muss es schon sehr verwundern, dass wir in dieser Diskussion jetzt hier eigentlich erst mal feststellen müssen, dass wir in der Analyse der Fakten gar nicht so weit auseinanderliegen. Die Frage ist nur – und das hat der Abgeordnete Zippel jetzt gerade sehr treffend beschrieben –, wie man denn dann von der Analyse zu einer Lösung kommt. Da kann ich nur noch mal unterstreichen, was ich auch in meiner letzten Rede schon gesagt habe: Natürlich kann man es sich einfach machen und kann sagen, alle hängen an ihren Krankenhäusern. Da hängt ja nicht nur die Arbeitsleistung dran, die dort erbracht wird, da hängen auch – und das, finde ich, muss man auch in der Debatte erwähnen – Emotionen dran. Natürlich sagt jemand: Da habe ich meine Tochter geboren. Und natürlich sagt jemand: Das ist der Ort, wo ich mein Arbeitsleben verbracht habe. Und natürlich sagt jemand: Das ist der Ort, der hier auch diese Region prägt. Gleichwohl ist es doch vollkommen unehrlich – und das ist eben nicht der Weg, den die Landesregierung einschlagen möchte –, immer und immer wieder durch eine finanzielle Zuwendung ein Problem zu verschieben. Wenn man mal auf die vergangene Legislatur schaut, ist es doch gerade in Sonneberg und Hildburghausen so gewesen, dass durch einen entsprechenden Letter of Intent, den der Ministerpräsident a. D. Ramelow mit seiner damaligen Gesundheitsministerin unterzeichnet hat, ein klares Signal für die finanzielle Verantwortung des Landes gesetzt wurde, um diese Rekommunalisierung überhaupt zu ermöglichen. (Beifall Die Linke) Das ist doch komplette Augenwischerei, so zu tun, als ob da einfach irgendjemand im Kreistag gesagt hat, wir machen das jetzt. Das war eine enorme finanzielle Hürde, die genommen wurde. Dass diese Hürde passiert werden konnte, ist ein Verdienst der Landesregierung mit dem vergangenen Parlament, das sich dieser Frage gestellt hat. Ich finde das auch wirklich unehrlich, dem Abgeordneten Zippel zu unterstellen, er hätte gesagt, in Notaufnahmen wüssten die Leute nicht, wo sie hinwollen, sondern Fakt ist doch – und das bestreitet, glaube ich, niemand, auch nicht die Landeskrankenhausgesellschaft –, dass es zu viele Betten gibt. Die Frage, die wir beantworten müssen – und diese Frage wird im Regierungsvertrag beantwortet –, ist die Frage nach der Bettenaufteilung und den Orten der medizinischen Versorgung. Das soll nach meiner Wahrnehmung mit dem Alternativantrag hier getan werden. Ich finde, es ist ein gutes Signal, dass sich wirklich alle demokratischen Fraktionen lösungsorientiert gezeigt haben, denn es ist ja klar, dass im 100-Tage-Programm ein deutliches Zeichen gesetzt wird, um zu dem Punkt zu kommen, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz seine Effekte entfalten kann. Aus meiner Sicht ist es doch ein völliger Irrweg, zu behaupten, da gäbe es keine gesetzliche Grundlage. Der 8. Thüringer Krankenhausplan, der hier vorgelegt wurde, ist als Rahmenplan ausgestaltet. Er ist als Rahmenplan ausgestaltet worden, weil man da ja noch nicht den Stand hatte, den wir im Dezember mit dem Beschluss des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes erreicht haben. Man kann jetzt immer wieder behaupten, da hätte man schon mehr vorlegen können, müssen und sollen. Fakt ist doch, das ist ein zweistufiges System, das es jetzt abzuarbeiten gilt. Es ist Aufgabe dieses Hohen Hauses, sich Fragen zu stellen, wie man der finanziellen Verantwortung gerecht werden kann, die dadurch entsteht, dass ein Transformationsprozess Zeit kostet. Wenn man zu einer Transformation kommen will, muss man sich vorher Gedanken machen, nicht nur über das pure Standorterhalten, sondern – das wird Ihnen jeder Geschäftsführer eines Krankenhauses sagen – wir haben auch ein Fachkräfteproblem. Was nützt mir denn die schönste Klinik mit ganz vielen Patienten – ich meine, ich verstehe gar nicht, warum wir uns freuen, dass viele krank sind – …

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Frau Ministerin, es gibt eine Frage.

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Schenk

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Am Ende der Rede. Es ist mir unklar, warum man sich über die schiere Anzahl von Patienten freuen soll. Wir wollen doch, dass die Qualität – also die Menge der Eingriffe, die eine Qualität erzeugt – vom richtigen Fachpersonal an der richtigen Stelle umgesetzt werden kann. Natürlich ist dort die Frage des ländlichen Raums relevant. Natürlich möchte niemand – und das ist purer Populismus, das zu unterstellen –, dass jemand einen ewigen Fahrtweg hat. Aber wir wollen erreichen – das ist eben eine ehrliche Antwort –, dass wir einen Transformationsprozess so gestalten können, dass wir nicht mit Geld irgendwo Pflaster hinlegen, und diesen Willen erkenne ich ganz klar im vorgelegten Antrag der Regierungskoalition. Ich freue mich sehr auf die Debatte. Denn – und diese Frage wurde zu Recht von der Abgeordneten Güngör aufgeworfen – natürlich wollen wir keinen Gesundheitsgipfel, bei dem wir alle mal feststellen, dass wir etwas zu besprechen haben. Sondern es geht darum, konkret zu unterfüttern, wie die Punkte, die im Regierungsvertrag vereinbart wurden, mit den Akteuren umgesetzt werden können. Da kann man sich jetzt mit jedem einzelnen treffen, da braucht man viel Zeit, Zeit haben wir nicht. Deswegen treffen wir uns in einem Gipfelformat. Es gibt bereits etablierte Formate wie die Landesgesundheitskonferenz. Es ist aus meiner Sicht vollkommen nachvollziehbar und vernünftig, das in den ersten 100 Tagen anzugehen, und zwar, bevor ein Haushalt hier im Hohen Haus beschlossen wird, wo man dann insgesamt – und da hoffe ich sehr auf Sie alle – unterstreichen kann, dass einen die dargestellte Analyse jetzt hier befähigt, auch eine Lösung finanzieller Natur umzusetzen. Jetzt haben Sie Gelegenheit für Ihre Zwischenfrage. (Beifall CDU, BSW)

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Uwe Thrum AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Zum wiederholten Male wird hier in den Raum geworfen, dass Thüringen zu viele Krankenhausbetten hat und dass das nicht so weitergehen kann. Sie waren im Innenministerium Staatssekretärin, als vor wenigen Jahren, um unsere Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen, Kindergärten, Schulen geschlossen wurden, Geschäfte zugenagelt wurden, Hotels, Gastgewerbe schließen mussten, um die Krankenhäuser vor Überlastung zu schützen. Was unternehmen Sie tatsächlich, um – wenn wieder mal ein Virus kommt –, so eine Situation nicht wieder eintreten zu lassen, wenn Sie jetzt massiv Krankenhausbetten abbauen wollen?

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Schenk

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ich weiß nicht, ob Sie irgendwie ein Erkenntnisproblem haben. Aber wir haben jetzt mehrmals dargestellt, das ist ja keine Zahl, die ich ausgewürfelt habe, sondern es gibt ja sogenannte Fakten. Ich weiß, das ist vielen Leuten nicht geläufig. Aber die Tatsache ist doch, wenn man festhalten kann, dass Krankenhäuser in bestimmten Gruppen, in bestimmten Abteilungen, bestimmten Leistungsbereichen nicht ausgelastet sind, dann gibt es also folglich zu viele Betten. Wenn Sie mal geschaut haben, wie sich die Thüringerinnen und Thüringer in ihrer Bevölkerungszahl entwickeln, muss man auch kein Genie sein, um zum Ergebnis zu kommen, dass es einfach insgesamt weniger Thüringerinnen und Thüringer werden. Niemand bestreitet öffentlich, dass wir zu viele Krankenhausbetten haben. Es ist mir völlig unklar, wie Sie es schaffen – aber das ist ja generell Ihre Methode, die Frage, wie man mit der Coronapandemie umgegangen ist, zu vermischen mit der Frage, wie viele Krankenhausbetten es gibt. Ich weiß nicht, ob Sie kein Fernsehen hatten oder ob Sie da immer nur irgendwelches russisches Staatsfernsehen konsumiert haben. (Beifall CDU, BSW, Die Linke) Aber in Italien wurden Menschen in Särgen mit einem Panzer hin und her geschoben und Leute konnten sich nicht verabschieden. Und Sie kommen immer und immer wieder hierher und diskreditieren politische Entscheidungen, (Unruhe AfD) die getroffen wurden. Glücklicherweise sind Sie in diesem Land weit davon entfernt, politische Entscheidungen zu treffen, (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Nein, Nein!) aber ich werde immer und immer wieder betonen, dass die Bearbeitung der Coronapandemie zu dem Zeitpunkt, als die Entscheidungen getroffen wurden, vollkommen richtig waren. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Sie sind als Ministerin zur Neutralität verpflichtet! Wenn Sie das Wort „glücklicherweise“ verwenden, dann ist das eine nicht neutrale Einschätzung!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ich bitte, hier keine Zwiegespräche zu führen. Es gibt noch eine Zwischenfrage, lassen Sie die noch zu?

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Schenk

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ja. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Können Sie erst mal das Mikro anmachen! Ich weiß, Männer und Technik ist ein Problem!)

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Uwe Thrum AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Was unternehmen Sie, wenn wieder ein Virus hier über das Land rollt, um dann solche Maßnahmen nicht mehr ergreifen zu müssen, dass genügend Krankenhauskapazitäten auch vorrätig sind?

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Schenk

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Das kann ich Ihnen sagen, als Erstes wird es ein modernes ÖGD-Gesetz geben, das die Gesundheitsdienste in der Form aufstellt, wie es richtig sein muss. Das ist ein Vorhaben, was die Regierung als Erstes anpacken wird in Zusammenarbeit mit den demokratischen Fraktionen, und zweitens geht es darum, die Krankenhäuser zukunftssicher aufzustellen. Das ist mehr, als zu behaupten, wir haben einfach überall ein Pflaster draufgeklebt, deswegen gibt es überall Betten. Sondern wir wollen funktionierende Standorte medizinischer Versorgung mit den relevanten Fachkräften und mit der sicheren Zusage an jeden Patienten und an jede Patientin – und das war ja gerade wegen der Coronapandemie das Problem, dass die Ärzte am Limit waren, auch die Schwestern, alle, die dort arbeiten. Das hat etwas damit zu tun, dass wir ein Fachkräfteproblem haben, und da können Sie jetzt weiter erzählen, dass das nicht so ist, aber ich habe eine Information für Sie, dass keine ausländischen Fachkräfte hierherkommen. Das ist unter anderem Ihr Verdienst, und da sagen wir nicht danke schön. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) (Heiterkeit AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Es gibt noch eine Zwischenfrage vom Abgeordneten Zippel. Lassen Sie die zu?

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Schenk

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Ja.

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Christoph Zippel CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Ministerin, stimmen Sie mir zu, dass der Kollege Thrum vielleicht eine Sache nicht verstanden hat, und zwar, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem laufenden Betrieb eines Krankenhauses, wo es wirtschaftlich und funktionabel einfach laufen muss, und den besonderen Situationen einer Pandemie, auf die wir unser Gesundheitssystem natürlich insbesondere auch mit vorbereiten müssen, aber dass das eine und das andere zwei unterschiedliche Dinge sind und dass man aber beides natürlich zusammen denken muss, aber dass die extreme Situation einer Pandemie mit Zehntausenden – oder was weiß ich, wie viele Betroffene es auch immer sein werden – nicht pauschal draufgelegt werden kann auf eine Krankenhausplanung, die den Alltagsbetrieb darstellt?

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Schenk

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Da stimme ich Ihnen zu und viele würden – glaube ich – zustimmen, dass es eine Selbstverständlichkeit und Analyse ist, aber es hat sicherlich nicht geschadet, die noch einmal vorzutragen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Am Ende meiner Rede freue ich mich auf weitere Debatten in diesem Bereich.

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Herzlichen Dank. Es gab auch keine weiteren Fragen an Sie. Danke für die Ausführungen. Da ich keine weiteren Wortmeldungen sehe, würde ich dann auch damit die Debatte schließen und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst werden wir über den Gesetzentwurf abstimmen, das Vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen, ein Gesetzentwurf der Fraktion der AfD. Hier bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen, wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte. Ich sehe die Hände der AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte. Ich sehe Gegenstimmen der Fraktionen Die Linke, SPD, BSW, CDU. Herzlichen Dank. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Ich komme nun zur Abstimmung zu dem Entschließungsantrag der AfD. Ich lese ihn noch einmal vor: „Das Land in der Pflicht – bedarfsgerechte Weiterentwicklung der flächendeckenden Krankenhausversorgung sicherstellen, Krankenhausschließungen auf dem Land vermeiden“, Drucksache 8/137. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Ich sehe hier die Hände der AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte. Ich sehe hier Hände aller anderen demokratischen Fraktionen – Linke, SPD, BSW und CDU. (Unruhe AfD) Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Entschließungsantrag ebenfalls abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung zu dem Alternativantrag. Hier habe ich jetzt wahrgenommen, es soll eine Überweisung sowohl an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie als auch an den Haushalts- und Finanzausschuss erfolgen. Habe ich jemanden vergessen? Das sehe ich nicht. Dann würde ich zunächst erst mal darüber abstimmen. Wer mit der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Linken, SPD, BSW und CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Dann ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie so angenommen. Ich stimme noch über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer ist damit einverstanden, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Stimmen der CDU und der Fraktionen BSW, SPD. Wer ist dagegen? Gegenstimmen von der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei Enthaltungen der Stimmen aus der Fraktion Die Linke ist die Überweisung ebenfalls so angenommen. Dann würde ich jetzt noch die Federführung festlegen. Ich würde die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie sehen. Ich würde darüber abstimmen. Wer damit einverstanden ist, dass die Federführung beim Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie liegt, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Stimmen der Fraktionen CDU, BSW, SPD, Linke. Wer ist dagegen? Ja, nein, vielleicht? Da sehe ich keine Stimmen. Wer enthält sich? Bei Enthaltung aus der Fraktion der AfD ist die Federführung für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie so bestätigt. Damit sind wir mit diesem TOP erst einmal durch und es gibt eine Wortmeldung. Bitte schön.

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Jens Cotta AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Vielen Dank. Frau Präsidentin, ich bitte um Einberufung des Ältestenrats.

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Dr. med. Cornelia Urban

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen

Dann verfahren wir so. Wir treffen uns – jetzt habe ich die Raumnummer nicht im Kopf. Sie wissen, wo wir uns immer treffen, ich habe gerade den Raum leider nicht im Kopf. Wir unterbrechen damit, ich würde sagen, bis halb. Es ist jetzt 11.10 Uhr. Wir unterbrechen bis 11.30 Uhr. Der Ältestenrat trifft sich. Ich ergänze noch mal für alle: Raum 101. Wir setzen unsere Sitzung fort. Ich möchte Sie noch kurz darüber informieren: Wir hatten im Ältestenrat gerade noch mal eine Aussprache unter allen Fraktionen über den respektvollen Umgang miteinander, insbesondere im Ton, in der Wortwahl, und haben uns da verständigt, dass wir das natürlich alle gemeinsam im Sinne eines demokratischen Miteinanders auch in Zukunft beachten wollen. Aus diesem Anlass hoffe ich mal, dass wir jetzt gleich bei den nächsten Punkten gut vorankommen. Wir rufen jetzt als Nächstes Tagesordnungspunkt 5 auf Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/320 ZWEITE BERATUNG Wird hierzu die Aussprache gewünscht? Das sehe ich nicht. Entschuldigung, ich habe Sie übersehen, war keine böse Absicht.

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Katja Maurer Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache es auch ganz kurz, denn im Prinzip ist das hier ein formaler Akt. Es gibt ein Bundesgesetz, das sich mit der Barrierefreiheitsstärkung beschäftigt, und am Ende setzt dieses Gesetz eigentlich nur eine EU-Richtlinie um. Das bedeutet im Kern, dass sich Deutschland damit befassen kann, wie es diese Richtlinie umsetzen soll, also wie es für mehr Inklusion in dieser Gesellschaft sorgen kann. Dieses Gesetz hat zu Recht relativ viel Kritik zum Beispiel vom Paritätischen bekommen, von anderen Betroffenen und Behindertenverbänden. Deswegen will ich dieses Gesetz, welches wir heute behandeln, jetzt nicht einfach durchgehen lassen, weil es am Ende auch etwas mit der Umsetzung von diesem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz des Bundes zu tun hat. Ich will zumindest an dieser Stelle die Kritik der Behindertenverbände schon noch mal deutlich sagen und noch mal deutlich sagen, dass wir uns als Linke deshalb auch enthalten werden. Am Ende sagen nämlich die Verbände ganz klar: Dieses Stärkungsgesetz ist genau das Gegenteil. Zum einen sieht es eine Frist bis 2040 vor, so als würden wir nicht schon heute die Inklusion brauchen. Zum anderen ermöglicht es ganz viele Ausnahmen, zum Beispiel für kleinere Betriebe, als würde das für Menschen mit Behinderungen keine Rolle spielen, ob auch kleine Betriebe die Inklusion vernachlässigen. Die Menschen sagen auch ganz klar: Es geht um konkrete Dinge, die für Menschen ohne Behinderung ganz normal sind, zum Beispiel am Bankautomaten Geld abzuheben, irgendwelche Vorgänge zu machen, es geht auch um Dinge, wie sich einen Fahrschein für Straßenbahn oder Bus zu kaufen. Das sind Dinge, die sind für Sie alle hier selbstverständlich. Deswegen scheint Ihnen solch ein Gesetz nicht besonders wichtig zu sein, wenn dieses Gesetz vor allen Dingen mangelhaft ist. Den Menschen mit Behinderungen ist es aber wichtig, auch zum Beispiel im Onlinehandel barrierefrei einkaufen zu gehen, wie Sie das alle selbstverständlich jeden Tag tun, einige wahrscheinlich auch während sie hier sitzen. Es geht also darum, Menschen, die eine Behinderung haben, ernst zu nehmen – und dieses Barrierefreiheitsstärkungsgesetz des Bundes tut es nicht. Ja, wir beschäftigen uns jetzt nur mit einem Staatsvertrag, der im Grunde regeln soll, dass es eine Kontrollkommission geben soll, die die Länder bündelt und diese Kontrolle der Aufgaben dieses Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umsetzt. Es ist eigentlich tatsächlich nur ein formaler Akt. Aber die Grundlage dieses formalen Akts ist ein schlechtes Gesetz. Das muss man an dieser Stelle schon noch mal sagen, deshalb wird sich meine Fraktion nicht positiv für diesen Punkt aussprechen. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ich habe noch eine weitere Wortmeldung von Herrn Luhn, AfD-Fraktion.

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Thomas Luhn AfD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, heute diskutieren wir das sogenannte Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, basierend auf der EU-Richtlinie 2019/882. Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt für Menschen mit Behinderung erscheint, birgt bei näherer Betrachtung erhebliche Herausforderungen, insbesondere für unsere kleinen und mittleren Unternehmen. Die praktische Umsetzung dieser Richtlinie droht ein Bürokratiemonster zu erschaffen, das kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belastet. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, umfangreiche technische Anpassungen vorzunehmen, die mit hohen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden sind. Lassen Sie mich dies anhand konkreter Beispiele erläutern. Beispiel 1, Einzelhandel und kleine Geschäfte: Ein Buchladen in Thüringen mit zwei Angestellten könnte gezwungen sein, elektronische Kassensysteme barrierefrei zu gestalten, wenn diese in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Solche Systeme kosten oft mehrere Tausend Euro, eine Investition, die kleine Geschäfte schwer stemmen können. Beispiel 2, Handwerksbetriebe: Ein Schreinermeister, der individuelle Möbel fertigt, müsste möglicherweise technische Standards für eine Online-Bestellplattform umsetzen. Diese Anpassungen sind nicht nur kostspielig, sondern überfordern oft die technischen und personellen Kapazitäten solcher Betriebe. Beispiel 3, Start-ups im Technologiebereich: Ein Softwareunternehmen mit fünf Mitarbeitern müsste sicherstellen, dass alle digitalen Produkte barrierefrei sind. Dies umfasst Tests und Dokumentationen, die häufig an externe Prüfstellen ausgelagert werden müssen, was die Kosten erhöht und die Markteinführung verzögert. Die Richtlinie sieht zwar Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen vor, doch diese beschränken sich häufig auf verlängerte Fristen oder vereinfachte Verfahren. In der Praxis reichen diese jedoch kaum aus, um die erheblichen Belastungen abzufedern. Ein weiterer problematischer Punkt ist die Einrichtung einer zentralen Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg. Unternehmen müssen Berichte und Nachweise an eine Stelle senden, die keinen direkten Bezug zu den Gegebenheiten vor Ort hat. Das birgt das Risiko zusätzlicher Bürokratie, von Missverständnissen und ineffizienten Abläufen. Zwar mag eine zentrale Stelle für die Koordination von Fach- und Vollzugsaufgaben sinnvoll erscheinen, doch fehlt es hier an einem konkreten Bezug zu den regionalen Bedürfnissen und realen Herausforderungen unserer kleinen und mittleren Unternehmen. Stattdessen wären regionale Lösungen zielführender. Regionale Prüfstellen könnten nicht nur gezielt beraten und unterstützen, sondern auch praxisnahe Lösungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit entwickeln, die den Mittelstand eben nicht überfordern. Um Barrierefreiheit zu fördern, ohne kleine und mittlere Unternehmen an den Rand der Existenz zu bringen, sollten folgende Ansätze verfolgt werden: Freiwillige Zertifizierungen: Unternehmen könnten freiwillige Barrierefreiheitszertifikate erwerben, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Staatliche Förderungen könnten dabei helfen, die wirtschaftlichen Belastungen zu mindern. Regionale Ansätze: Bundesländer, die die lokalen Gegebenheiten besser kennen, sollten in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden und den Behindertenorganisationen, wie vom Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung vorgeschlagen, praxisgerechte Lösungen entwickeln. Branchen und Differenzierungen: Die Anforderungen sollten je nach Bedarf, je nach Branche flexibel gestaltet werden, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden. Dass Sie uns hier nicht falsch verstehen, die Bedeutung von Barrierefreiheit steht außer Frage. Aber um dieses Ziel effektiv zu erreichen, müssen die Maßnahmen praktikabel und wirtschaftlich tragbar sein. Dezentralisierte, pragmatische Ansätze wären nicht nur effizienter, sondern auch gerechter. Diese Richtlinie verdeutlicht erneut, wie wenig die EU die unterschiedlichen wirtschaftlichen Realitäten ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigt. Die Lasten treffen vor allem kleine Unternehmen, während große Konzerne von den Regelungen oft profitieren. Dies fördert eine schleichende Monopolisierung, die wir entschieden ablehnen. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zeigt eindringlich, dass EU-Zentralismus und überbordende Bürokratie unsere Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen unverhältnismäßig belasten. Lassen Sie uns gemeinsam für dezentrale, praxisorientierte Lösungen eintreten, die Barrierefreiheit fördern, ohne den Mittelstand zu gefährden. Unsere Fraktion wird sich daher enthalten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Herzlichen Dank. Ich habe weitere Wortmeldungen. Zunächst hat Frau Heber das Wort. Frau Maurer, das war auch eine Wortmeldung und keine Zwischenfrage? (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Ich möchte eine Rede halten!) Frau Heber, Sie haben das Wort.

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Claudia Heber CDU

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Eigentlich hatten wir ja verabredet, heute ohne Aussprache über dieses Gesetz oder über diese Vorlage zu verhandeln bzw. das auch abzustimmen. Ich sehe mich jetzt doch gezwungen, hier noch mal zu Ihnen zu sprechen. Worum geht es bei diesem Gesetz? Es geht nicht darum, dass hier dieses Barrierefreiheitsstärkungsgesetz beschlossen werden soll, denn das ist es schon. Es ist am 16. Juli 2021 beschlossen worden. Das heißt, das, was Sie, Herr Kollege, gerade vorgetragen haben, ist seit 2021 kein Thema. Wir reden hier nicht über Inhalte und über die Dinge, die Sie jetzt hier gerade erzählt haben, sondern es geht um die Umsetzung eines Gesetzes, das bereits beschlossen ist. Wenn man dieses Gesetz umsetzt, dann heißt das im Endeffekt, alle Länder müssen diese Dinge – wir haben es gerade von der Linken gehört, wir haben es gerade auch von Ihnen gehört – umsetzen. Jetzt haben sich in einem monatelangen – man kann sagen jahrelangen – Prozess die Bundesländer darauf verständigt, im Sinne einer schlanken Umsetzung dieses Gesetzes eine gemeinsame Behörde zu schaffen und einen Staatsvertrag zu schließen. Auch dieser Staatsvertrag ist bereits unterzeichnet. Alle Bundesländer haben sozusagen diesen Staatsvertrag schon verhandelt und sind sich darüber einig, wie das Ganze ablaufen soll, nämlich dass Sachsen-Anhalt eine Behörde bekommt und dass Sachsen-Anhalt für die ganze Bundesrepublik diese Aufgaben gemeinsam erledigt, um eben auch Bürokratie einzusparen. Unsere Aufgabe als Abgeordnete ist es jetzt heute hier nur, diesen Staatsvertrag zu ratifizieren. Das heißt, wir beschließen hier nicht über diese Maßnahmen, die in diesem Gesetz stehen, sondern wir beschließen die gemeinsame Umsetzung durch ein Bundesland. Das heißt, wir beschließen nur, dass wir als Thüringen keine neue Behörde brauchen, sondern dass wir diese Aufgaben nach SachsenAnhalt geben und diese Aufgaben, die mit diesem Gesetz zusammenhängen, gemeinsam machen. Mehr ist dieser Beschluss heute hier nicht. Deshalb werbe ich noch mal auch für meine Fraktion um Zustimmung. Danke. (Beifall CDU)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Herzlichen Dank. Ich habe noch weitere Wortmeldungen. Zunächst Frau Maurer, danach Herr Herzog.

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Katja Maurer Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich wollte zuerst die Vorlesestunde der AfD kommentieren, aber die Kollegin vor mir hat mir noch mal Gelegenheit gegeben, den Prozess, den sie gerade eben dargestellt hat, zu kommentieren. Formal haben Sie vollkommen recht. Ich habe das in meiner Rede ja auch so eingeleitet. Es ist eben ein blanker formaler Akt. Und genau das ist das Problem an Staatsverträgen, dass wir als Abgeordnete hier das einfach nur abnicken können, und dann wird es eben weitergereicht. Die Konsequenzen für die Menschen da draußen sind aber ganz real. Und deswegen lohnt es sich eben auch hier in diesem Plenum, in dem wir die freie Rede haben, sehr geehrte Abgeordnete von der AfD – „sehr geehrte“, das nehme ich gern wieder zurück –, dass wir hier darüber diskutieren können, was das denn für die Menschen da draußen bedeutet. Ich meine, das, was wir hier jeden Tag machen, hat ja eine Konsequenz. Die Menschen da draußen müssen damit leben. Deswegen kann man Ihnen durchaus erklären, was das bedeutet, wenn dieses Gesetz umgesetzt wird, und was es eben bedeutet, wenn wir heute die Umsetzung mit unterstützen. Und deswegen hier auch meine Rede. Sie haben zwar gesagt, unter sich, unter der neuen Regierungskonstellation möchten Sie darüber nicht reden. Das kann ich durchaus verstehen. Uns als Linke ist es aber schon ein Anliegen, hier die Verbände, die in der Öffentlichkeit das sehr zu Recht auch kritisiert haben, zu unterstützen und ihre Kritik auch hier in diese Runde einzubringen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Frau Maurer, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Katja Maurer Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Nein, ich möchte keine Frage zulassen. Das können Sie gern selber noch mal nachlesen, um was es da geht, Herr Kollege vom BSW. Bei der AfD kann ich nur sagen: Wer einen Vorsitzenden hat, der Inklusion als Ideologieprojekt oder Belastungsfaktor öffentlich in mehreren Interviews so bezeichnet, da erwarte ich mir nicht viel. Und ich erwarte mir auch nicht viel von der AfD, die ja gern mittelständische und kleine Unternehmen heranzieht, um zu erklären, dass jedes Gesetz so schädlich ist für diese kleinen Unternehmen. Ich erinnere mich noch an Zeiten, da hat man darüber geredet, dass es für kleine Unternehmen sehr belastend ist, eine Homepage zu haben und E-Mails zu schreiben. Ich meine, mein Gott, Leute, worüber reden wir hier gerade? Es ist das Einfachste der Welt. Auch dafür gibt es Unternehmen und Unterstützung, die sich diese kleinen Unternehmen heranziehen können, um ihre Homepage anzupassen. Und ich will mal sagen: 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen leben in Deutschland. Das sind Kundinnen und Kunden, die sich auch beim Schreiner oder wem auch immer einen Tisch kaufen wollen oder was auch immer. Das sind Menschen, die Teil unserer Gesellschaft sind. Über 9 Prozent unserer Gesellschaft sind schwerbehinderte Menschen. (Beifall Die Linke) Und immer so zu tun, als wären die unwichtig, als würden wir die nicht beachten, als wären die immer nur eine Belastung für diese Gesellschaft, ist albern. Diese Gesellschaft, die noch lange nicht inklusiv ist, ist im Gegensatz eine Belastung für diese Menschen. Und deswegen reden wir an dieser Stelle genau darüber. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Frau Maurer, einen Moment. Es gibt noch eine Frage an Sie. Würden Sie die zulassen?

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Katja Maurer Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Nein danke.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Tut mir leid, keine Frage. Gut, wir schreiten in der Rednerliste voran. Als Nächstes hat Herr Herzog das Wort. Und Sie haben auch eine Wortmeldung? Herr Herzog, noch einen Moment. Ich muss noch fragen: Herr Benninghaus, hatten Sie sich auch gemeldet, denn ich hatte so zwischendurch die Hand oben gesehen? Nein, gut.

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Matthias Herzog BSW

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Vielen Dank. Tatsächlich war es ja so, dass nicht zwingend eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehen war. Aber es ist, das hat Frau Heber gesagt, wirklich notwendig, jetzt noch mal das Wort zu ergreifen. Meine erste Frage an die Linke: Sie wissen schon, wer eine Regierungspartei in diesem Bundesland war, die diesen Staatsvertrag, die dieses Gesetz mit ausgehandelt hat? (Beifall CDU, BSW) Und das Nächste: Ich bin bei Ihrer zweiten Ausführung, Frau Maurer, jetzt wirklich nicht klar: Stimmen Sie jetzt dafür oder dagegen? (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Wir enthalten uns, das haben wir vorhin schon gesagt!) (Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Sie müssen mal zuhören!) Okay, dann habe ich das missverstanden, aber ich habe Ihre ersten Ausführungen wirklich so verstanden, als seien Sie dagegen. Sie haben aber in Ihrer zweiten Ausführung sehr richtig und sehr eindeutig dafür appelliert, dass solche Gesetze wichtig sind, dass die notwendig sind, dass so viele Menschen in diesem Land benachteiligt werden, so benachteiligt werden, wie es sich einfach nicht gehört, wie es sich einer Gesellschaft nicht geziemt. So etwas macht man nicht – und das geht vor allen Dingen in Richtung der AfD. Wie kann es sein, dass wir wirtschaftliche Belange bei der Unterstützung von Menschen mit Behinderungen in den Vordergrund stellen, während wir gleichzeitig bei der Gesundheitsversorgung die wirtschaftlichen Belange außer Acht lassen wollen? Also das verstehe ich nicht. Ich verstehe Ihre Herangehensweise nicht. (Beifall CDU, BSW) Die Angst davor, dass Mittelständler oder kleine Betriebe oder Einzelunternehmen zu stark belastet würden, weil Menschen mit Behinderungen den Zugang – den barrierefreien, möglicherweise nur barrierearmen Zugang – zu Unterstützung, zu Institutionen, zu was auch immer bekommen sollen, das kann doch nicht ernsthaft der Grund sein, ein solches Gesetz abzulehnen. Also das will mir nicht in den Kopf. Auch der Vorwand, dass es zu viel Bürokratie verursachen würde, ist schäbig gegenüber allen Menschen, die in diesem Bundesland, in diesem Deutschland leben, die mit einer Behinderung zu kämpfen haben. Die haben leider wirklich zu kämpfen. Daher kann ich nur sagen, ich appelliere an Sie alle und ich werbe dafür, diesem Gesetz zuzustimmen, damit es umgesetzt werden kann. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Bitte, Frau Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete der LinkenFraktion, ich bin schon etwas irritiert davon, wenn Sie hier hingehen und sagen, das sei irgendwie eine Abnickveranstaltung. Das ist es beileibe nicht. Ihr Ministerpräsident Ramelow hat diesen Staatsvertrag unterzeichnet. Ich finde es auch ganz bezeichnend, dass Sie ankündigen, dass Sie dem heute nicht zustimmen und Herr Ramelow nicht da ist. Ich finde, das ist auch eine Entwertung des Parlaments, zu sagen, wir nicken hier nur ab. Solche Staatsverträge werden geschlossen. Herr Ramelow ist meines Wissens auch der Einzige, der diesen Staatsvertrag bereits unterzeichnet hat, im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern. Natürlich können wir hier und sollten hier auch Kritik daran üben, wenn es die zu üben gibt. Insofern hat Herr Luhn alles richtig gemacht und ich möchte auch noch mal anfügen, dass der Landesbeauftragte für Behinderte ja auch empfohlen hat, diesem Staatsvertrag nicht zuzustimmen. Insofern sind wir da, glaube ich, in ganz guter Gesellschaft. Danke schön. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Rund der Parlamentarier? Frau Maurer, bitte.

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Katja Maurer Die Linke

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ich finde es ja relativ spannend, dass wir tatsächlich noch mal darüber diskutieren und dass wir hier auch noch mal einen kleinen Nachhilfekurs darüber machen, was die Aufgabe der Regierung und was die Aufgabe des Parlaments ist und wie so eine EU-Richtlinie im Bund behandelt wird und was dann eigentlich die Aufgabe des Landes ist. Da gibt es unterschiedliche Perspektiven. Hier sind wir gerade im Parlament und diskutieren als Parlament darüber, wie wir damit umgehen. Es ist ganz einfach. Es gibt einen Staatsvertrag, das ist richtig, den hat auch Herr Ramelow mitverhandelt. Es ist natürlich selbstverständlich, dass man auch einen zahnlosen Tiger, der erst mal ein richtiger Schritt Richtung Inklusion ist, natürlich nicht ausschlägt. Trotzdem kann man – und das haben wir auch in den letzten Jahren immer wieder getan – auch einen Staatsvertrag, dem ein Bundesgesetz zugrunde liegt, das erst mal zahnlos ist, kritisieren. Man kann den richtigen Schritt mitgehen, aber man kann auch sagen, dass es zu wenig ist. Das ist genau das, was ich getan habe. Dieses Bundesgesetz ist zu wenig, Herr Kollege des BSW. Sie haben vollkommen recht. Wir sind uns einig, zumindest in der einen Sache, dass Menschen mit Behinderung in dieser Gesellschaft besser inklusiv behandelt werden müssen, und zwar in allen Bereichen unseres Lebens, Arbeit usw. usf. Deswegen ist auch so ein Gesetz vom Bund erst mal ein richtiger Schritt, aber er ist und bleibt zahnlos, auch wenn jedes Land am Ende dazu verpflichtet sein wird, natürlich dem zuzustimmen und das Gesetz dann in die Umsetzung zu bringen. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Danke schön. Wir haben jetzt bei der Linken keine Redezeit mehr. Herr Kobelt, bitte.

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Roberto Kobelt BSW

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Maurer von der Linken-Fraktion, ich glaube, diese Diskussion, die wir führen, das ist genau das, was die Menschen und die Bürger nicht mehr wollen. (Beifall BSW) Sie wollen eine Transparenz in den Entscheidungsfindungen und nicht ein Prozedere, was Sie jetzt gerade angedeutet oder behauptet haben. Es geht doch darum, dass in der Vergangenheit in der letzten Legislatur ein Staatsvertrag ausgehandelt wurde. Es ist doch auch nicht einfach so, dass die Ministerpräsidenten mal zum Kamin fahren und, ohne sich inhaltlich damit zu beschäftigen, mal nebenbei unterschreiben, sondern da bringen sich die Bundesländer ein oder können sich einbringen. Ich nehme mal an, dass das Herr Ramelow auch sehr gut oder im Rahmen seiner Möglichkeiten für ein relativ kleines Bundesland gemacht hat. Sich jetzt hierhinzustellen und zu sagen, dass wir jetzt in einer parlamentarischen Debatte sind und man da doch mal kritisieren kann, um noch was zu ändern – Sie wissen doch ganz genau, dass das nicht geht.

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Herr Kobelt, es gibt eine Zwischenfrage. Würden Sie die zulassen?

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Roberto Kobelt BSW

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Nein danke. Erst zum Schluss bitte. Jetzt verstehe ich nicht, warum Sie sich als Fraktion nicht in diesen Prozess in den letzten fünf Jahren eingebracht haben, sich mit Herrn Ramelow abgestimmt haben. (Beifall BSW) Und wenn es dann so möglich ist, so einfach sich als Parlament jetzt hier noch einzubringen, wie Sie es darstellen und wie Sie es den Zuhörern vermitteln wollen, wo ist denn dann, wenn es denn so einfach wäre, Ihr Änderungsantrag dazu? Sie wissen doch ganz genau, dass das nicht mehr geht. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Das ist doch logisch!) Ja, aber Sie haben (Unruhe Die Linke) doch jetzt gesagt, wir sind jetzt in einer parlamentarischen Debatte und da kann man auch diskutieren und kann Änderungen vorschlagen oder Verbesserungen. Und das wissen Sie doch, dass das nicht geht, dann suggerieren Sie das doch nicht so. (Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Sie müssen mal in den Staatsvertrag schauen!) Ja, aber Sie suggerieren den Zuhörern, dass jetzt noch eine demokratische Möglichkeit ist, daran was zu ändern, und dass Sie als Linke das kritisieren. Dann hätten Sie das doch eingebracht in den letzten fünf Jahren – das haben Sie nicht gemacht. (Zwischenruf Abg. Mau er, Die Linke: Das ist r doch peinlich!) (Unruhe Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ich bitte um ein bisschen mehr Disziplin und den Redner reden zu lassen.

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Roberto Kobelt BSW

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Sie haben sich vielleicht nicht in Ihre Partei eingebracht und Herrn Ramelow dort das mitgegeben und jetzt kritisieren Sie und versuchen uns als regierungstragender Fraktion den Schwarzen Peter zuzuschieben. Das ist unredlich und undemokratisch (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Un- demokratisch – ist ja witzig!) und da bitte ich um mehr Transparenz und Ehrlichkeit. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Würden Sie, Herr Kobelt, noch ganz kurz vorn bleiben für die ... (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Nein!) (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Oh, das ist jetzt aber undemokratisch!) (Zwischenruf Abg. Maurer, Die Linke: Weil Sie einfach nicht wissen, wie es funktioniert!) Also, ich schaue jetzt noch mal ins Rund. Gibt es, die Linke hat keine Redezeit mehr, denn noch weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. (Unruhe im Hause) Ich bitte jetzt, die Zwischengespräche einzustellen oder nach draußen zu verlagern, und bitte, dem Thema Ihre Aufmerksamkeit zu schenken. Danke schön. Frau Schenk, jetzt haben Sie das Wort. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Das ist jetzt der neue Umgang miteinander, gewaltfrei!) Frau Große-Röthig – einmal tief durchatmen, alle Mann zusammen!

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Schenk

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielleicht, es hat ja auch die Abgeordnete Heber schon getan, ist es trotzdem hilfreich, auch weil es öffentliches Interesse gab und sich der entsprechende Beauftragte dazu geäußert hat, noch mal ein bisschen zu ordnen, wie nun eigentlich die Reihenfolge ist und wer was nachtun kann. Jetzt kann man, glaube ich, erst mal festhalten, es sind keine Nachverhandlungen möglich. Ich glaube, das war auch der Grund, warum man keine Aussprache vereinbart hat, dass man eben feststellen musste, dass natürlich ein politischer Austausch über die Sachverhalte möglich ist, und da kann man einen Meinungsbildungsprozess betreiben, aber am konkreten Gegenstand kann aus den hier schon dargestellten Gründen nicht nachverhandelt werden. Am 4. Dezember hat der Ministerpräsident a. D. den Staatsvertrag unterzeichnet. Jetzt möchte ich gern noch mal deutlich machen, was eigentlich wäre, denn das könnte man sich ja durchaus fragen, insofern ist es eben auch keine richtige Abnickveranstaltung, denn Sie haben ja die Option, das ist ja in den Willensbekundungen der Fraktionen auch deutlich geworden, sich unterschiedlich zu positionieren, nämlich mit Ja, Nein und Enthaltung. Jetzt möchte ich deswegen vielleicht der Transparenz halber, weil ich das wichtig finde, ob der Bedeutung dieses Staatsvertrags noch mal klar machen, was eigentlich wäre, wenn wir jetzt diesem Zustimmungsgesetz nicht zustimmen würden. Dann wäre es nämlich so, dass wir trotzdem durch die Unterschrift, die der Ministerpräsident a. D., der die Staatsverträge unterschreibt, weil er eben damals den Freistaat Thüringen nach außen vertreten hat und das deswegen logisch ist, dass er das unterschrieben hat, finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind. Diese finanziellen Verpflichtungen würden bis 2028 dann erst entsprechend wirken, denn erst dann wäre eine Kündigung dieses Vertrags möglich. Rein faktisch ist sie möglich. Man muss natürlich entscheiden, ob man das in Kauf nehmen will. Ich werbe ausdrücklich im Namen der Landesregierung dafür, das nicht zu tun. Denn was wäre denn jetzt, wenn wir das tun würden? Dann würden wir auf der einen Seite diesen finanziellen Verpflichtungen nachkommen und auf der anderen Seite – den von der Abgeordneten der Linksfraktion dargestellten Sachverhalt, nämlich um was geht es hier eigentlich, in Sachsen-Anhalt wird eine Behörde der Marktüberwachung für alle gemeinsam errichtet – müssten wir dann hier im Land Thüringen dies selbst umsetzen. Mit anderen Worten, wir würden einerseits bezahlen für einen Staatsvertrag, der schon unterzeichnet wurde und seine Wirkung entfaltet, und auf der anderen Seite würden wir das Bedürfnis, das Regelungsbedürfnis selbst hier bei uns vollziehen müssen. Das wäre aus meiner Sicht völlig sachfremd. Jetzt kann man ja mal zu der Frage kommen, was überhaupt jetzt noch getan werden kann, um den nachvollziehbaren Bedenken, die Sie hier auch teilweise geäußert haben, entgegenzukommen. Da ist es aus meiner Sicht nicht geboten, jetzt von einem Bürokratiemonster zu sprechen, denn wenn man sich mal ehrlich macht, muss man festhalten, dass es diese Behörde der Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen noch gar nicht gibt. Deswegen kann auch noch niemand sagen, wie sie konkret arbeiten wird. Wenn sie dann ihre Arbeit aufgenommen hat, wenn also alle 16 Bundesländer dann in die Wirkmächtigkeit kommen, dann besteht aus meiner Sicht natürlich noch mal der Moment, wo aufgeworfene Kritikpunkte in der entsprechenden Arbeitsweise thematisiert und berücksichtigt werden können. In diesem Sinne möchte ich noch mal deutlich machen, dass es aus meiner Sicht eine vollkommen richtige und nachvollziehbare Entscheidung wäre, jetzt hier den beschriebenen Vorgang zu vollziehen, deutlich zu machen, dass wir im Geleitzug der anderen Länder unserer Verantwortung gerecht werden. Und dann in dem Moment, in dem das sinnvoll ist, wenn die Behörde ihre Arbeit aufnimmt, kann man sicherlich – und ich glaube, das ist nicht nur für die Menschen, die von Beeinträchtigungen betroffen sind, sondern für uns alle als Gesellschaft das Ziel, denn das bedeutet nämlich Inklusion, dass man nicht möchte, dass man immer denkt, auch die, die ein – in Anführungszeichen – Problem haben, müssen jetzt hier tätig werden, sondern wir als Gesellschaft sind verpflichtet, diese Barrieren abzubauen, weil wir alle mal diejenigen sein könnten, die von Barrieren betroffen sind, und weil wir es eben den Menschen schulden, dass sie als Menschen wahrgenommen werden und nicht als Menschen, die eine Beeinträchtigung haben. Dann können wir uns die Frage stellen, wie den Bedenken Rechnung getragen werden kann, (Beifall BSW) da ist dann der richtige Zeitpunkt. Ich bitte Sie deswegen noch mal nachdrücklich um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und damit würde ich die Aussprache zu dem Gesetz beenden. Wir kommen zur Abstimmung. Zunächst bitte ich um Handzeichen, wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich? Das sind die Fraktion Die Linke und die AfD-Fraktion. Damit ist dieser Gesetzentwurf so angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte, sich von den Plätzen zu erheben, wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte. Herzlichen Dank. Gegenstimmen? Enthaltungen? Die hatten wir nicht. Danke schön. Damit ist der Gesetzentwurf so angenommen und wir können den Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 6 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/329 ERSTE BERATUNG Ich glaube, dass die Begründung gewünscht ist. Richtig? Frau Stark, kommen Sie bitte nach vorn.

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Linda Stark Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben heute einen Gesetzentwurf vorliegen, der ein wichtiges Anliegen aufgreift, nämlich die rechtliche Absicherung des Härtefallfonds des Petitionsausschusses. Bisher ist dieser Fonds lediglich als eine haushaltsrechtliche Position im Landeshaushalt verankert und dient dazu, Menschen in akuten finanziellen Notlagen zu unterstützen, wenn sie sich mit einer Petition an den Thüringer Landtag wenden. Er war in der Vergangenheit bereits eine essenzielle Hilfe für Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet in Not geraten sind. Das heißt, der Härtefallfonds hat sich bereits bewährt, doch ein solch wichtiges Instrument braucht auch eine stabile gesetzliche Grundlage. Deshalb schlägt unsere Fraktion heute mit diesem Gesetzentwurf eine Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes vor. Kern der Neuregelung ist die Einführung eines neuen § 17a, der den Härtefallfonds ausdrücklich als gesetzliche Pflichtleistung festschreibt. Doch was bedeutet das konkret? Erstens: Der Fonds wird fest im Gesetz verankert und darf in keinem Haushaltsjahr gestrichen oder ausgesetzt werden. Er soll mit mindestens 100.000 Euro ausgestattet sein, denn damit wird gesetzlich sichergestellt, dass auch in schwierigen finanziellen Zeiten des Landes Hilfen für Härtefälle bereitstehen. Zweitens: Die Kriterien für die Vergabe von Mitteln werden klar geregelt. Anspruchsberechtigt sind Petentinnen, die sich nachweislich in einer akuten finanziellen oder sozialen Notlage befinden. Eine einmalige Unterstützung bis zu 10.000 Euro kann hierbei gewährt werden. Drittens: Die Vergabepraxis wird durch das Gesetz ebenfalls transparent gestaltet. Es wird detailliert festgelegt, welche Nachweise erforderlich sind und wie das Antragsverfahren abläuft. So wird sichergestellt, dass die Mittel auch wirklich nur an diejenigen gehen, die sie wirklich benötigen. Gleichzeitig wird also Missbrauch vorgebeugt. Außerdem gibt es eine Regelung für Rückforderungen. Sollte sich herausstellen, dass eine Unterstützung zu Unrecht gewährt wurde, können die Gelder zurückgefordert werden. Die gesetzliche Verankerung des Härtefallfonds hat also mehrere Vorteile: Sie schafft sowohl für die Betroffenen als auch für die Landtagsverwaltung Planbarkeit und Sicherheit. Sie macht das Verfahren nachvollziehbarer und stärkt das Vertrauen in die Arbeit des Petitionsausschusses. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist ein klares Bekenntnis zur sozialen Verantwortung unseres Parlaments. Er stellt sicher, dass der Thüringer Landtag auch in Zukunft Menschen in Notsituationen wirksam helfen kann. Ich lade Sie deshalb heute ein, diesen Entwurf konstruktiv zu diskutieren. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir das Gesetz so gestalten, dass es für die Betroffenen die bestmögliche Lösung ist. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Herzlichen Dank für die Einbringung und Begründung. Ich eröffne damit die Aussprache und ich habe als erste Rednerin Frau Behrendt für das BSW.

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Nina Behrendt BSW

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, unser Ziel ist klar: Wir wollen den Menschen in besonderen Ausnahmesituationen helfen, aber auf einer soliden und rechtskonformen Grundlage. Der Härtefallfonds hat sich in der Vergangenheit bewährt, weil er solchen Menschen geholfen hat, wenn alle anderen Mittel versagt haben. Doch gerade diese Hilfe darf nicht in einem rechtlichen oder administrativen Grauraum stattfinden. (Beifall BSW) In meiner Brust schlagen deshalb zwei Herzen: Einerseits möchte ich den Härtefallfonds unbedingt erhalten, weil er genau den Menschen geholfen hat, die plötzlich in Notlagen geraten sind. Andererseits haben die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sowie die Stellungnahme unserer Finanzministerin Katja Wolf klar aufgezeigt, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Probleme gibt. (Beifall BSW) Ohne eindeutige Vergabekriterien und eine klare rechtliche Grundlage laufen wir Gefahr, das Prinzip der Gewaltenteilung zu verletzen, schließlich ist der Landtag kein typisches Vollzugsorgan. Dennoch dürfen wir den ursprünglichen Sinn des Fonds nicht aus den Augen verlieren: Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen, die unverschuldet in Not geraten sind und durch jegliche Raster fallen. Es gibt Menschen, die durch die Raster der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe fallen. Oft handelt es sich um Situationen, in denen eine Dringlichkeit gegeben ist, die unserer derzeitigen Verfahrensdauer von Rechtsmitteln entgegensteht. Solche Schicksalsschläge verlangen nach einer Lösung, die schnell und gezielt hilft. Doch diese Hilfe muss rechtssicher gestaltet werden. (Beifall CDU, BSW) Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum neuen § 17a des Thüringer Petitionsgesetzes stellt definitiv einen Ansatz dar, geht aber nicht weit genug. Die Stellungnahme des Thüringer Finanzministeriums macht deutlich, dass der vorgeschlagene Haushaltstitel „Unterstützung bei außergewöhnlichen Notständen“ unzureichend bestimmt ist und gegen die Haushaltsgrundsätze der Vollständigkeit, Klarheit und Wahrheit verstößt. Es fehlen präzise Vergaberichtlinien und klare Kriterien, wie die Mittel verwendet werden sollen. Diese Lücken gefährden nicht nur die Transparenz, sondern auch die Effektivität der parlamentarischen Kontrolle. Was wir brauchen, ist eine klare rechtliche Grundlage. (Beifall BSW) Die Thüringer Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 53, gibt hier den Rahmen vor. Billigkeitsleistungen wie jene aus dem Härtefallfonds müssen klar definiert, mit Richtlinien hinterlegt und transparent geregelt sein. Wir brauchen Antworten auf grundlegende Fragen: Wie wird entschieden, wer die Unterstützung erhält? Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe? Wie bleiben wir verfassungskonform und vermeiden Konflikte mit dem Rechnungshof? Unsere Finanzministerin hat in ihrer Stellungnahme zu Recht betont, dass diese Fragen nicht offenbleiben dürfen, da der Landtag nicht die Rolle des Vollzugsorgans übernehmen kann. Ein solches Vorgehen würde die Gewaltenteilung verletzen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden. (Beifall BSW) Unser Ziel ist es, den Härtefallfonds auf eine solide Grundlage zu stellen. Wir von der BSW-Fraktion wollen den Fonds bewahren, aber wir werden gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einen Vorschlag erarbeiten, der die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt, die Gewaltenteilung respektiert und trotzdem unbürokratische Hilfe ermöglicht. Wir schlagen vor, den Gesetzentwurf der Linken an den Petitionsausschuss, den Haushaltsausschuss und den Justizausschuss zu überweisen, damit dort die offenen Fragen gründlich diskutiert werden können. Werte Kolleginnen und Kollegen, unser Fokus liegt auf dem Menschen. Es geht darum, mit Vernunft und Gerechtigkeit den Menschen in Notlagen zu helfen, zielgenau, schnell und rechtssicher. (Beifall BSW) Wir alle kennen Beispiele, in denen bereits ein kleiner finanzieller Beitrag existenzielle Sorgen lindern konnte. Genau darum geht es. Unbürokratische Hilfe für Menschen in Ausnahmesituationen, die sonst durch das Raster fallen würden. Doch dies darf nur unter klaren Regeln geschehen, um Transparenz und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Danke. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Danke schön, Frau Abgeordnete Behrendt, für diesen Beitrag. Als Nächste bitte ich für die SPD Frau Abgeordnete Dr. Urban ans Mikrofon, bitte.

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Dr. med. Cornelia Urban SPD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, ich möchte zuvor erst einmal herausstellen, dass unser Thüringer Petitionsausschuss bundesweit der einzige ist, der über das Mittel eines Härtefallfonds oder überhaupt über das Instrument eines eigenen Härtefallfonds verfügt. Ich glaube, allein diese Tatsache stellt wirklich etwas ganz Besonderes dar und etwas auch aus unserer Fraktionssicht absolut Schützenswertes. Der Härtefallfonds, das wurde schon gesagt, soll in finanziellen Notlagen einzelner Petenten helfen, abzufedern. Natürlich ist es – und das haben meine Vorrednerinnen schon deutlich gemacht – nicht immer ganz einfach, überhaupt so eine zuwendungsbedingte Härte zu definieren. Ich kann nur aus der Erfahrung der letzten Jahre im Petitionsausschuss sagen: Das war in der Tat nicht immer einfach, wir haben das oft intensiv diskutiert und haben immer versucht, im Konsens am Ende Lösungen zu finden. Denn manchmal ist es eine Naturkatastrophe, ein Flächenbrand und das Haus wird mit abgebrannt oder Hochwasser oder etwas anderes und hier zu entscheiden, bedarf das jetzt einer akuten Zuwendung oder nicht oder – es geht um Familien mit vielen Kindern oder auch manchmal um die alleinlebende Oma. In jedem Fall haben wir es uns nie leicht gemacht, Gelder aus dem Härtefallfonds zu vergeben. Wir haben auch nie das Bestreben gehabt, da immer alles leer zu räumen, sondern es ging wirklich immer um den einzelnen Sachverhalt. Aber – und das wird zu Recht angemahnt, eben wurde es aus Sicht der Haushälter angemahnt; ich glaube, das ist auch die Intention der Fraktion Die Linke – es ging um klare Regeln. Diese klaren Regeln, die hatten wir nicht. Wir hatten unseren humanistisch-moralischen Wertekompass und unseren juristischen Sachverstand und haben gesagt, wir stellen uns dem. Aber es ist auf jeden Fall klug und richtig – und deswegen herzlichen Dank für diesen Vorstoß –, hier auch eine gesetzliche Absicherung des Härtefallfonds mit Verankerung im Thüringer Petitionsgesetz anzustreben und damit auch eine Transparenz reinzubringen, eine transparente Darstellung von den Vergabekriterien, von Obergrenzen. Insofern sind wir da absolut an Ihrer Seite. Nichtsdestotrotz möchten wir natürlich, dass hier nicht ein Bürokratiemonster entsteht, sondern etwas, was wir wirklich auch praktisch gut anwenden können. Natürlich sind da Fragen: Wie gestaltet man das ganz konkret? Macht man das in einer Anlage zum Gesetz oder nimmt man die Regeln, auch inklusive Ausnahmeregeln, direkt in ein Gesetz auf? Wie stellt man diese gewünschte Transparenz her? Ich bin insofern bei meiner Vorrednerin: Wir würden das auch gern diskutieren, in jedem Fall im Justizausschuss und Petitionsausschuss. Ich glaube, Sie hatten noch den Finanzer genannt. Das ist auch in Ordnung. Aber in jedem Fall, glaube ich, braucht es hier noch ein bisschen mehr Detailarbeit. Ich bin frohen Mutes, dass wir das hinkriegen. Herzlichen Dank. (Beifall BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Urban. Als Nächstes rufe ich für die AfD Herrn Abgeordneten Torsten Czuppon an das Mikrofon.

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Torsten Czuppon AfD

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Frau Präsidentin, werte Kollegen, liebe Thüringer, ich möchte ganz kurz mal auf den Redebeitrag der Kollegin der Linken eingehen. Da wurde gesagt, dieser Härtefallfonds hätte sich bewährt. Das kann man natürlich aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten. Da waren im letzten Jahr über 100.000 Euro drin. Es sind fünf Anträge gestellt worden. Drei wurden positiv beschieden und dann wurde Geld ausgereicht in Höhe von 11.100 Euro. Klar ist, es müssen soziale Härten abgefedert werden, aber ob der Härtefallfonds des Petitionsausschusses da das richtige Mittel ist, darüber muss man sicherlich diskutieren. Deswegen möchte ich schon von vornherein grundsätzlich sagen: Wir lehnen dieses Gesetz in dieser Form ab. Einer Ausschussüberweisung stimmen wir aber zu, denn, wenn das Gesetz beschlossen werden sollte, dann bedarf es noch einer großen Überarbeitung. Wenn man sich die Dokumente hier schon mal anschaut, dann wundert sich jemand, der sich damit beschäftigt hat, dass hier von zwei unterschiedlichen Sachen gesprochen wird. Einmal heißt es Härtefonds. So steht es im Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags. Die Linke schreibt aber im Titel des Gesetzentwurfs: „Absicherung des Härtefallfonds“. Da habe ich mich gefragt, ob das nur eine sprachliche Unsauberkeit ist. Darauf könnte man kommen, denn im Gesetzentwurf schreibt die Linke sogar in einem Satz zwei unterschiedliche Schreibweisen dieses Härtefallfonds. Ich weiß nicht, wie das zustande gekommen ist. Vielleicht erklären Sie uns das, ob das nur eine sprachliche Unsauberkeit war oder ob Sie uns damit verwirren und sagen wollten, Härtefallfonds ist etwas ganz anderes als Härtefonds, denn zum Härtefonds hat das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes starke Bedenken zum Ausdruck gebracht. Es gibt gravierende rechtliche Bedenken im Zusammenhang mit dem Härtefonds, der bei Ihnen Härtefallfonds heißen soll, aber faktisch geht es um die gleiche Regelungsmaterie. In der Vergangenheit war es ein Haushaltstitel, nun soll es im Petitionsgesetz als Pflichtleistung verankert werden. Worauf stützen sich denn die Bedenken zum Härtefallfonds im Wesentlichen? Sie stützen sich auf zwei Gutachten, die hier im Landtag zur Verfügung stehen. Das ist einmal – wie schon oft erwähnt – das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags zum Härtefonds, Teil 1 und Teil 2, und zum anderen die auch schon erwähnte Stellungnahme des Finanzministeriums zum oben genannten Gutachten vom 27. Januar dieses Jahres. Jetzt kurz zum Gutachten: Teil 1 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags beschäftigte sich mit der Frage, ob der Härtefallfonds auch Darlehen an Petenten ausreichen darf. Diese Frage wurde im Petitionsausschuss in der 7. Legislaturperiode aufgeworfen. Im Tenor des Gutachtens wird gesagt, für die Leistungsgewährung eines Darlehens gibt es keine Rechtsgrundlage, ebenso wenig für eine eventuelle Rückzahlung des Darlehens an den Landtag. Im Zuge dieser Überprüfung aufgefallene Rechtsmängel führten zu einer grundlegenden Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Härtefonds in Teil 2 des Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags. Ein klassisches Eigentor der Linken, auf das sie jetzt mit diesem Gesetzentwurf reagieren. In diesem wird im Tenor gesagt, dass die konkrete Prüfung des Thüringer Härtefonds zu dem Ergebnis kommt, dass erhebliche Zweifel daran bestehen, dass der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags den Anforderungen an eine rechtstaatlich unbedenkliche, willkürfreie und einer Rechnungshofkontrolle standhaltenden Bewirtschaftung des Härtefonds genügen kann. Schwieriger Satz, einfacher gesagt: Daher scheint der Härtefonds in seiner jetzigen Form verfassungswidrig zu sein, da er unter anderem – wie auch schon angesprochen – im Grundsatz der Gewaltenteilung – Legislative übernimmt Aufgaben der Exekutive – nicht genügt. Die rechtliche Bewertung ist ganz eindeutig. Jetzt noch zum dritten wichtigen Dokument dazu, der Stellungnahme des Finanzministeriums vom 27. Januar: Dazu möchte ich zwei Sätze zitieren, einleitend wird festgestellt: „Die Feststellungen des Gutachtens sind aus hiesiger Sicht grundsätzlich nachvollziehbar und begründet.“ Abschließend: „Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen empfehle ich,“ – also die Finanzministerin – „den gegenständlichen Haushaltstitel zu streichen, alternativ […] auf ‚Null‘ zu setzen.“ Diese Auffassung teilen wir. Ihr Gesetzentwurf versucht einige Kritikpunkte aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zu beheben. Da geht es um Haushaltsklarheit, Haushaltswahrheit. Aber dem Hauptproblem, dem vermeintlichen Bruch der Gewaltenteilung, widmet er sich nicht. Aus diesen Gründen ist der Härtefonds des Thüringer Landtags sicherlich auch im Vergleich zu anderen Bundesländern ein Sonderfall, wie auch schon Frau Dr. Urban gesagt hat. Bei dieser klaren Rechtslage kann man eigentlich nur für eine Ablehnung des Gesetzes plädieren, was wir hiermit auch machen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Danke schön. Als nächster Redner hat Herr Tiesler von der CDU-Fraktion das Wort.

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Stephan Tiesler CDU

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen, Zuhörer, Zuschauer hier und am Livestream, wir haben eine Änderung zum Gesetz des Petitionswesens hier von der Fraktion Die Linke zur Diskussion gestellt bekommen. Im Kern – wir haben es jetzt auch schon in den ersten Redebeiträgen gehört – geht es um die Absicherung des Härtefallfonds. Ich möchte vielleicht auch noch mal – ein paar Sachen sind schon angeklungen – einiges über die letzten Jahre des Härtefallfonds verlieren. Der Härtefallfonds, der im Haushalt – wir haben es schon gehört – als Unterstützung für außergewöhnliche Notstände geführt wird, hat die Mitglieder des Petitionsausschusses in den vergangenen Legislaturperioden – zu dem ich mich auch zählen durfte in der letzten Legislaturperiode – auf eine einfache und unbürokratische Weise zur Hilfestellung bei wirklich echten Notfällen gebracht. Viele Notfälle, welche wir dort diskutiert haben – und wir haben das jetzt schon in einigen Reden gehört – haben uns wirklich gezeigt, in welchen schwierigen Lebenssituationen sich die Menschen befinden können. Wir haben gehört, es gab Naturkatastrophen, aber auch gesundheitliche Probleme in der allermöglichsten Vielfalt, der Tod von nahen Anverwandten, was damit zustande kommt, oder eben auch Schulden aus den kompliziertesten Konstellationen heraus. Das war immer wieder erstaunlich und auch erschütternd zugleich, in welche Situationen man gelangen kann. Hier haben wir – und das war das Schöne an diesem Instrument – fraktionsübergreifend, ob das mal 1.000, 3.000 oder auch mal 8.000 Euro waren, ob das mal für einen Umbau von einem behindertengerechten Fahrzeug war oder was auch immer, unbürokratisch helfen können. Das ist menschlich gesehen aufgrund des einfachen pragmatischen Ansatzes des Härtefallfonds auch gern gemacht worden von uns. Ich vergleiche das immer so ein bisschen, wenn ich als Abgeordneter in meinem Wahlkreis unterwegs bin, es ist halt schön, wenn die Leute Fragen haben oder Probleme, man kann relativ unbürokratisch und relativ einfach Dinge lösen und helfen. Das hat man eben mit diesem Mittel. Mitgeschwungen – und jetzt kommen wir natürlich auch zu dieser Kritik und die muss man auch besprechen – ist bei den Härtefallentscheidungen immer auch der Gedanke, ob es jetzt wirklich ein außergewöhnlicher Notstand war, der da ist. Wie muss man das einschätzen? Kann man da einfach so einen bestimmten Betrag geben, wie hoch muss der Betrag sein oder gibt es vielleicht nicht noch andere Stellen, die angefragt werden müssten oder wo man das Geld herbekommen könnte? Dazu haben wir sehr intensiv oft auch den rechtlichen Rahmen diskutiert, aber eben immer nur in den Möglichkeiten, die wir selber hatten. Wir sind auch alle keine Rechtsexperten. Wir haben dann zwar immer auch mal Rückfragen gehalten mit der Landtagsverwaltung, aber es ist halt echt eine schwierige Konstellation. Dies führte – wir haben es gerade von Herrn Czuppon gehört – im Jahr 2023 zu dem Fall, dass wir einen Antrag hatten, bei dem wir dann darüber diskutieren mussten, ob wir aus diesem Härtefallfonds ein rückzahlbares Darlehen ausgeben könnten. Das rückzahlbare Darlehen war wirklich ein großer Punkt, wo wir gefragt haben, geht das oder geht das nicht. Zur Klärung dieses Falls haben wir dann Rat beim Wissenschaftlichen Dienst eingeholt. Wir haben es schon gehört, es gab eine Stellungnahme, die 6/23, und dort wurde gerade das – wir haben es vorhin gehört – festgestellt, dass der Härtefallfonds eben strukturell einer Bewertung zugeführt werden sollte, und das eben schon grundlegende Konzept berge Rechtsrisiken. Das war damals diese Aussage, mit der wir umgehen mussten. Es hatte sich dann als erforderlich herausgestellt, dass wir zum einen die Grundlagen der Mittelvergabe klären müssen und zum anderen – das will ich auch noch mal zitieren – uns den „Voraussetzungen rechtsstaatlich unbedenklicher, insbesondere willkürfreier, berechenbarer sowie auch der Rechnungshofkontrolle Stand haltender Bewirtschaftung öffentlicher Mittel zu vergewissern.“ Also es ist genau dieser Punkt, der da eben diskutiert werden musste. Dies führte dann – wir haben es gerade gehört – im Sinne einer solchen strukturellen Bewertung zu dieser gutachterlichen Stellungnahme 14/23 des Wissenschaftlichen Dienstes. Hier wurde der Härtefallfonds grundlegend auf 38 Seiten wirklich sehr genau unter die Lupe genommen. Das Resultat daraus – wir haben es eben jetzt in diesen Wortmeldungen auch schon gehört – ist sicherlich für alle damaligen Petitionsausschussmitglieder damals auch recht tragisch gewesen, dass es gravierende Zweifel daran gibt, dass der Petitionsausschuss den rechtlichen Vorgaben an genau diesen rechtsstaatlich unbedenklichen, insbesondere willkürfreien und berechenbaren sowie auch einer Rechnungshofkontrolle standhaltenden Bewirtschaftung genügen kann. Das ist das Problem, was wir dann hatten. Dies so weit ganz kurz und knapp jetzt zu meiner Einordnung des Härtefallfonds. Es ist also wirklich zwingend – und das habe ich zumindest von den meisten Rednern hier schon gehört – notwendig, über den Fortgang des Härtefallfonds intensiv nachzudenken. Ich glaube – und das hört man ja zumindest hier bei allen Reden –, dass sich auch in der aktuellen Legislatur die meisten Abgeordneten hier im Hohen Haus einig sind, dass es gerade für solche dringenden, schwierigen Notlagen gut und richtig wäre, wenn wir eine halbwegs unbürokratische Hilfeleistung geben könnten. Aber wie kann eben eine solche – ich möchte sagen – Neuauflage des Härtefallfonds aussehen? Hier kommt nun als vermeintlicher Lösungsansatz, muss ich erst einmal sagen, das Gesetz der Fraktion Die Linke ins Spiel. Denn – und wir haben jetzt schon ein paar Sachen gehört – grundlegend hat man sich ja vorgestellt, dass der Härtefallfonds gesetzlich in diesem § 17a verankert werden soll, wie gesagt, die Mindesthöhe von 100.000 Euro festgelegt wird und 10.000 Euro maximal an Petenten ausgezahlt werden können, die unverschuldet in akute finanzielle Notlagen geraten sind. Eine genauere Spezifizierung – das ist schon das erste Problem – gibt es an dieser Stelle erst mal noch nicht. Die Details erstrecken sich dann in diesen sechs Zusatzpunkten hinten in diesem Anhang, wo man dann eben sagt: Okay, was ist eine Notlage, was ist unverschuldet, was in dem Moment doch noch recht schwammig und zu unkonkret für die Dinge ist, die wir eigentlich beachten müssen. Dann wird gesagt, dass die Leistung nur einmalig im Jahr beantragt werden kann, Nachweise erbracht werden sollen und – das ist auch schon ein schwieriger Punkt, der jetzt als fünfter Punkt kommt – dass der Landtagspräsident dann die Leistungsbescheide erlassen soll und die Leistungen auch zurückgefordert werden, was zumindest wieder richtig ist. Gerade diese Erfordernisse, welche ich mit dem Gutachten 14/23, also diesem zweiten Gutachten, aufgezeigt habe, werden nicht hinreichend bedacht. Als Beispiel – ich will es jetzt nur ganz kurz machen, wir haben es schon gehört –: Leistungen können nach dem vorliegenden Gesetzentwurf für unverschuldete akute finanzielle Notlagen eingeräumt werden und zur Glaubhaftmachung können diverse Bescheide, Rechnungen usw. vorgelegt werden. Was steht dazu im Gutachten? Im Gutachten wird bei den Härtefallzahlungen, bei denen es sich im rechtlichen Sinne um Billigkeitsleistungen handelt, angemahnt, dass diese geltendes Recht nicht umgehen dürfen, somit immer genau geprüft werden muss, ob die Notlagen auf einem anderen Weg umgangen werden können. Eine solch zwingende Prüfung geht aber gerade aus diesem Gesetzentwurf nicht hervor. Das war eben ein Erfordernis. Ein weiteres, zweites Beispiel – das ist wahrscheinlich auch noch ein bisschen wichtiger – betrifft die angemahnte Trennung zwischen der Legislative und der Exekutive. Im Gutachten wird ganz klar festgestellt – und ich zitiere auch noch einmal –: „Die Bewirtschaftung des Härtefonds stellt materielle Verwaltungstätigkeit dar […], für die im Grundsatz die Exekutive, nicht aber das Parlament zuständig ist […].“ Und weiter: „Die Übertragung der Mittelbewirtschaftung auf das Parlament – insbesondere auf ein parlamentarisches Gremium wie den Petitionsausschuss – widerspricht […] dem Grundsatz der Gewaltenteilung nach Art. 20 Abs. 3 GG […].“ Diesem Punkt wird in dem neuen Gesetzentwurf nicht Rechnung getragen – sehr schwierig. Dies sind also nur zwei Punkte. Wir haben noch viele andere Punkte gehört. Wie gesagt, zum Beispiel ist die Übertragung auf den Landtagspräsidenten wirklich eine schwierige Materie. Es zeigt sich, dass wir hier wirklich noch mal intensiv darüber nachdenken müssen, wie wir damit umgehen. Ich denke aber – da sind wir uns wahrscheinlich alle einig –, dass die Fortführung des Härtefallfonds in einer Art weitergeführt werden sollte, sicherlich so einfach wie möglich, aber eben in den rechtlichen Leitplanken, die es braucht, damit das rechtssicher umgesetzt werden kann. Insofern schlage ich auch noch mal – wir haben es schon mal gehört – vor, diesen Gesetzesvorschlag federführend an den Petitionsausschuss zu überweisen und auch an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Justizausschuss, weil wir da gerade auch die Expertise haben, die wir brauchen, weil wir das als Petitionsausschuss nicht leisten können. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Danke schön. Ich habe als nächsten Redner Herrn Jens Thomas von der Linken und danach hätte ich erst mal keine weiteren Redeanmeldungen aus dem Parlament.

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Jens Thomas Die Linke

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir stehen heute vor der wichtigen Aufgabe, über die gesetzlichen Verankerungen des Härtefallfonds des Petitionsausschusses zu beraten. Seit vielen Jahren werden aus diesem Fonds Geldleistungen nach Entscheidungen des Petitionsausschusses und des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gewährt. Allerdings – und das war mehrfach angebracht worden – fehlt bislang eine explizite gesetzliche Grundlage für diesen Fonds. Wie aus der Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags hervorgeht, entspreche der Härtefallfonds in seiner bisherigen Form nicht den rechtlichen Vorgaben. Es fehle an klaren strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, was langfristig zu Rechtsrisiken bei der Mittelbewirtschaftung führen könne. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir daher seine langfristige Absicherung gewährleisten. Lassen Sie mich deshalb vor allem auf die soziale und gesellschaftliche Bedeutung dieses Fonds eingehen, denn es geht hier nicht nur um eine technische Anpassung im Petitionsgesetz, sondern um ein klares Zeichen sozialer Verantwortung unseres Parlaments. Der Härtefallfonds des Petitionsausschusses hat sich in der Vergangenheit als ein unverzichtbares Instrument erwiesen. Er bietet schnelle und unbürokratische Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten sind. Dabei richtet er sich gezielt an Menschen, die mit ihren Problemen durch das Raster anderer Sozialleistungen fallen oder deren Hilfeleistungen nicht ausreichen. So wurden beispielsweise in den vergangenen Jahren über den Fonds anteilig die Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug übernommen, es wurden in Einzelfällen Bestattungskosten getragen, es wurde Unterstützung bei der Begleichung von Energieschulden gewährt oder es wurden medizinische Hilfsmittel mitfinanziert. Der Härtefallfonds hat Menschen in finanziellen und sozialen Notlagen konkret geholfen und dabei wurden die Mittel nicht leichtfertig vergeben. Es gab im Petitionsausschuss immer einen umfassenden Prüf- und Abwägungsprozess. Wir alle wissen, in unserem Sozialsystem gibt es trotz aller Bemühungen Lücken. Menschen geraten in Not, weil sich bürokratische Verfahren verzögern, weil gesetzliche Ansprüche nicht greifen oder weil sie sich in einer außergewöhnlichen Krisensituation befinden, für die es keine standardisierten Hilfsangebote gibt. Und genau in solchen Momenten greift der Härtefallfonds und bietet Hilfe dort, wo sie sonst nicht möglich wäre. Indem wir den Härtefallfonds gesetzlich absichern, stellen wir sicher, dass diese Unterstützung nicht von politischen Veränderungen oder haushalterischen Unsicherheiten abhängt. Der Fonds wird zu einer festen sozialen Institution, die allen Thüringerinnen und Thüringern offensteht, wenn sie in eine unerwartete Notlage geraten. Das stärkt das Vertrauen der Menschen in unsere politischen Institutionen und zeigt, dass unser Landtag nicht nur Gesetze erlässt, sondern auch konkrete Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht. (Beifall Die Linke) Der Härtefallfonds ist damit auch ein Zeichen von Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die transparente Gestaltung des Fonds. Mit dem neuen § 17a im Petitionsgesetz und dessen Anlage, die darf hier nicht vergessen werden, werden nicht nur die finanzielle Ausstattung des Fonds geregelt, sondern auch klare Kriterien für die Vergabe von Mitteln festgelegt. So verhindern wir Willkür und sorgen für eine gerechte Verteilung. Gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, um auf individuelle Notlagen schnell reagieren zu können. Und besonders hervorzuheben ist, dass der Fonds ausdrücklich für Menschen gedacht ist, die unverschuldet in Not geraten sind. Hier geht es nicht um die dauerhafte Absicherung, sondern um gezielte, einmalige Hilfen, die eine existenzielle Krise abfedern. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf das Verfahren zur Mittelvergabe aus dem Härtefallfonds eingehen. Es ist ausdrücklich geregelt, dass die Präsidentin oder der Präsident des Landtags den Bescheid über die Auszahlung erlässt, und zwar auf Grundlage des Beschlusses des Petitionsausschusses. Als oberste Landesbehörde hat der Landtag die Befugnis, solche Bescheide zu erlassen. Dabei handelt der Präsident als Organ des Landtags und vertritt ihn, wie es in Artikel 57 der Thüringer Verfassung festgelegt ist. Und nun mag sich die Frage stellen, ob der Landtag überhaupt berechtigt ist, solche Zahlungen vorzunehmen. Die Antwort ist unsererseits eindeutig: Ja, er ist es. (Beifall Die Linke) Genauso wie der Landtag in seiner Funktion amtliche Beglaubigungen vornehmen kann, wie jede andere Behörde auch, so darf er auch im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens finanzielle Mittel aus seinem eigenen Haushaltsplan bereitstellen, um Menschen in Notlagen zu helfen. Besonders wichtig ist hierbei die Transparenz. Es geht um Steuergelder, und gerade deshalb braucht es ein klar strukturiertes und nachvollziehbares Verfahren. Die Betroffenen haben zudem die Möglichkeit, eine ablehnende Entscheidung überprüfen zu lassen. Ein weiterer zentraler Punkt: Die Details zur Mittelvergabe sind nicht einfach nur in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, sondern auf gesetzlicher Ebene verankert. Die Anlage zum Gesetz, die in Artikel 2 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist, ist laut § 17a ein fester Bestandteil des Petitionsgesetzes. Damit ist sichergestellt, dass sämtliche Verfahrensregelungen auf einer klaren rechtlichen Grundlage stehen und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot vollumfänglich erfüllt wird. (Beifall Die Linke) Kurz gesagt: Das Verfahren ist transparent, rechtssicher und ermöglicht gezielte Unterstützung für Menschen in besonderen Härtefällen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die gesetzliche Absicherung des Härtefallfonds ist ein klares Signal. Thüringen steht für soziale Verantwortung, für Menschlichkeit und für den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Ich bedanke mich für die Signale, vor allem aus den Regierungsfraktionen, den Härtefallfonds erhalten zu wollen, und ich lade Sie daher ein, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen und sowohl an den Petitions- als auch an den Justizausschuss zu überweisen, gern auch an den Haushalts- und Finanzausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Härtefallfonds dauerhaft erhalten bleibt und weiterhin Menschen in Not hilft. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Herzlichen Dank. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus dem Rund. Ich gucke noch zur Ministerbank. Gibt es hier noch Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Damit können wir dann auch die Aussprache schließen und kommen zur Abstimmung. Ich habe jetzt vernommen, dass es Überweisungsanträge an einzelne Ausschüsse mit dem Vorschlag der Federführung des Petitionsausschusses gibt. Zunächst würde ich erst mal über die einzelnen Ausschüsse abstimmen lassen. Ich habe den Petitionsausschuss, Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz und HuFA gehört. Gab es noch mehr? Nein? Okay. Dann machen wir die Abstimmung einfach in der Reihenfolge. Wer mit der Überweisung an den Petitionsausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Stimmen. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Wer mit der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier sehe ich Hände aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist auch der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz bestätigt. Wer mit der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier sehe ich die Hände aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch das bestätigt. Ich würde jetzt über die Federführung abstimmen wollen. Die Federführung sollte, so habe ich das von mehreren Rednern vernommen, beim Petitionsausschuss liegen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich auch noch mal um das Handzeichen. Auch hier sehe ich die Hände aus allen Fraktionen. Gibt es hierzu Gegenstimmen? Enthaltungen? Beides nicht. Damit ist auch die Federführung des Petitionsausschusses bestätigt. Damit können wir für heute die Beratung schließen. In Anbetracht dessen, dass es noch nicht 13.00 Uhr ist, möchte ich entgegen unserer Vereinbarung aus dem Ältestenrat, den TOP 7 nicht aufrufen, da einige Mitglieder des Parlaments heute zur Beerdigung von Volker Sklenar gehen möchten. Deswegen würde ich jetzt die Sitzung für die Mittagspause unterbrechen. Diese würde dann 10 Minuten nach 13.00 Uhr enden. Danach beginnt die Fragestunde. Ich bitte zu beachten, dass es wahrscheinlich nicht volle zwei Stunden werden. Bitte beachten Sie das auch bei Ihren Zeitplänen. Also, halbe Stunde Mittagspause, dann die Fragestunde, wobei es nicht zwei volle Stunden sein werden. Dann bis nachher.

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Lena Saniye Güngör

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie starten alle gestärkt aus der Mittagspause. Vielleicht füllen sich gleich auch noch die Reihen. Wir haben einige spannende Fragen nun im Tagesordnungsvor uns. Ich gebe als Hinweis, dass die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen und dass auch aus der Mitte des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen gestellt werden dürfen. In der Sitzung nicht beantwortete Mündliche Anfragen und Zusatzfragen sind von der Landesregierung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe Frage Nummer 1 von Frau Abgeordneter Nadine Hoffmann in der Drucksache 8/305 auf. Für die Landesregierung, habe ich verstanden, wird Staatssekretär Dr. Knoblich die Beantwortung übernehmen. Bitte.

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Nadine Hoffmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank. Fragen zur Handlung der Landesregierung auf Bundesratsebene auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses zur Aussetzung der Erhöhung der CO 2 Bepreisung im Jahr 2025 In der 5. Plenarsitzung des Landtags am 13. Dezember 2024 wurde der Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/135 aufgerufen, der die Aussetzung der CO -Bepreisung für das Jahr 2025 2 durch eine entsprechende Initiative der Landesregierung auf Bundesratsebene fordert. Der Antrag in Drucksache 8/135 fordert darüber hinaus auch die weitergehende Abschaffung der Bepreisung. Zu diesem Antrag wurde in Drucksache 8/210 ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD eingereicht, der ebenfalls die Aussetzung der CO -Bepreisung für das Jahr 2025 und 2 die Bitte an die Landesregierung zur Handlung auf Bundesratsebene formuliert. Der Alternativantrag in Drucksache 8/210 wurde angenommen, der Antrag in Drucksache 8/135 abgelehnt. Die auf den Beschluss folgende Sitzung des Bundesrats, die 1050. Sitzung, fand am 20. Dezember 2024 statt. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat die Landesregierung eine Initiative auf Bundesratsebene für die 1050. Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember 2024 eingereicht bzw. eine entsprechende Beantragung auf Grundlage des Beschlusses in Drucksache 8/210 durchgeführt? 2. Wenn die Landesregierung keine entsprechende Initiative auf Bundesratsebene für diese Sitzung eingereicht oder eine Beantragung durchgeführt hat, warum nicht? 3. Sofern die Landesregierung eine solche Initiative für eine folgende Sitzung des Bundesrats im Jahr 2025 plant, für welche Sitzung? 4. Sofern die Landesregierung eine solche Initiative für noch folgende Sitzungen des Bundesrats im Jahr 2025 nicht vorsieht, warum nicht?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Für die Beantwortung, bitte.

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Dr. Knoblich

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 und Frage 2: Die Landesregierung hat für die Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember 2024 keine Initiative im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 13. Dezember 2024 in Drucksache 8/217 eingebracht. Die Einbringung einer entsprechenden Initiative war allein schon aufgrund der dafür üblichen Fristen nicht möglich. So bedürfen beispielsweise derartige Bundesratsinitiativen entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen einer Kabinettsbefassung. Zu Frage 3: Die Landesregierung plant derzeit keine entsprechende Bundesratsinitiative. Zu Frage 4: Die Höhe des CO -Preises und da2 mit auch seine Erhöhung zum 1. Januar 2025 ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz geregelt. Folglich ist die Erhöhung zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Ein Aussetzen bedürfte einer Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Am 16. Dezember 2024 und damit wenige Tage nach dem hier in Rede stehenden Beschluss des Thüringer Landtags hat Bundeskanzler Scholz die Vertrauensfrage gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten sprach ihm das Vertrauen nicht aus. Bundespräsident Steinmeier hat daraufhin entschieden, den 20. Deutschen Bundestag aufzulösen. Neuwahlen für den 23. Februar 2025 wurden angesetzt. Vor dem Hintergrund der nunmehr anstehenden Neuwahl des Bundestags und einer neuen Bundesregierung und der zum 1. Januar bereits in Kraft getretenen planmäßigen Erhöhung des CO -Preises 2 sieht die Landesregierung derzeit keine Grundlage für eine Bundesratsinitiative zur Aussetzung der Erhöhung der CO -Bepreisung für das Jahr 2025. 2 Die Landesregierung wird nach der Bundestagswahl entscheiden, inwieweit sie einen Antrag zum Thema „CO -Bepreisung“ in den Bundesrat ein2 bringt. Dies wird unter anderem davon abhängen, in welcher Form eine neue Bundesregierung einen entsprechenden Ausgleich für die Belastungen aus der CO -Bepreisung schafft. Die Landesregierung 2 erachtet es als erforderlich, dass die Einnahmen aus der CO -Bepreisung durch angemessene Aus2 gleichsregelungen, wie beispielsweise ein Klimageld, an die Verbraucher zurückgezahlt und die Belastungen damit zumindest gemildert werden.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich erkenne eine Rückfrage der Fragestellerin. Bitte.

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Nadine Hoffmann AfD

Fragestunde

Ja, ich habe zwei Nachfragen. Die erste ist: Der Alternativantrag war ja ein Antrag der regierungstragenden Fraktionen. Es wäre also nach Ihren Aussagen nicht möglich gewesen, eine Kabinettssitzung einzuberufen? Wurde das angefragt und abgelehnt oder erst gar nicht angefragt? Das ist die erste Frage. Und die zweite Frage ist – das ist nur eine Verständnisfrage: Sie sagten, man wartet jetzt die Neuwahl des Bundestags ab. Ist es so zu verstehen, ob die Landesregierung einen Antrag zur Aussetzung der CO -Bepreisung einreicht, hängt davon ab, wel2 che Bundesregierung herauskommt, oder habe ich das falsch verstanden?

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Dr. Knoblich

Fragestunde

Die beiden Fragen würden wir schriftlich beantworten. Ad 1 war ich nicht dabei. Das ist eine andere Legislaturperiode gewesen. Ad 2 würden wir ebenfalls noch mal näher ergründen und Ihnen schriftlich zukommen lassen.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Gibt es weitere Rückfragen hierzu aus dem Rund? Das kann ich nicht erkennen. Dann danke ich Ihnen für die Beantwortung. Ich rufe Frage Nummer 2 auf, eine des Herrn Abgeordneten Schubert in der Drucksache 8/326. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Staatssekretär Malsch, antworten. Bitte schön.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Entwicklung der Marken „Das ist Thüringen“ und „Thüringen entdecken“ Laut Medienäußerungen des Staatssekretärs im Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum will die Landesregierung die bisherigen Marken „Das ist Thüringen“, welche den Wirtschaftsstandort in den Fokus rückt, und „Thüringen entdecken“, welche die touristischen Möglichkeiten des Landes bewirbt, durch die Marke bzw. den Slogan „Grünes Herz Deutschlands“ ersetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Was waren in welchem Jahr die Gründe für die Abkehr von der Marke bzw. dem Slogan „Grünes Herz Deutschlands“ und für die Einführung der Marken „Das ist Thüringen“ und „Thüringen entdecken“? 2. Welche finanziellen Mittel wurden seit wann für Entwicklung, Umsetzung, Pflege und Weiterentwicklung der Marken „Das ist Thüringen“ und „Thüringen entdecken“ aufgewendet? 3. Wie haben sich seit der Einführung der Marke „Thüringen entdecken“ die touristischen Übernachtungszahlen in Thüringen entwickelt? 4. Welche finanziellen Mittel sind für die Rückkehr zur Marke „Grünes Herz Deutschlands“ im Landeshaushalt für das Jahr 2025 in welchen Titeln vorgesehen bzw. geplant – mit Änderungen des aktuellen Haushaltsentwurfs durch die Landesregierung –? Vielen Dank.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Malsch, bitte.

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Marcus Malsch

Fragestunde

Werte Frau Präsidentin, lieber Kollege Abgeordneter Schubert – ehemaliger Kollege –, ich beantworte die Mündliche Anfrage von Ihnen wie folgt: Frage 1: Den Slogan „Grünes Herz Deutschlands“ gibt es bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts. Nach der Wiedervereinigung wurde er zum Teil aufgegriffen, aber ohne dass es Richtlinien für eine einheitliche, verbindliche Nutzung im Rahmen einer Marke gab. Insofern können die aktuellen Marken aus dem Slogan nicht gleichgesetzt werden und es kann auch nicht von einer Abkehr gesprochen werden, denn eine vergleichbare Festlegung für das „Grüne Herz Deutschlands“ als einheitliche und verbindliche Wort-Bild-Marke wie für die Marken heute gab es nicht. Erst ab dem Jahr 2000 gab es ein einheitliches Corporate Design mit dem Claim „Thüringen – Deutschlands starke Mitte“, das für Behörden und Ministerien verbindlich war. 2011 begann man mit der Analyse eines Markenkerns. Im Ergebnis vereinbarte man, „Das ist Thüringen“ als neutralen und gleichzeitig selbstbewussten Claim, der bis 2015 noch mit dem Subclaim „Hier hat Zukunft Tradition“ kombiniert werden konnte. Mit dem Claim „Das ist Thüringen“ wurde ein neues Corporate Design erarbeitet, das in einem Markenhandbuch zusammengefasst wurde, um eine einheitliche Grundlage zu schaffen. Seither schreibt die entsprechende Verwaltungsvorschrift die verbindliche Einhaltung des Corporate Designs für alle Ministerien, Behörden und Landesgesellschaften vor. Um den Belangen der Tourismus- und Destinationswerbung und deren Zielgruppen zu genügen, wurde neben dem Claim „Das ist Thüringen“ zeitgleich „Thüringen entdecken“ für die Tourismuswerbung etabliert. Frage 2: Im Schnitt stehen für das Landesmarketing seit 2012 jährlich rund 3 Millionen Euro für Werbeaktivitäten im Rahmen der Marke zur Verfügung. Die Thüringer Tourismus GmbH weist seit letztem Jahr die Marketingkosten getrennt aus. Sie liegen etwa bei 1,5 bis 2,4 Millionen Euro im Jahr. Damit sind in den letzten zehn Jahren rund 24 Millionen Euro in den Markenauftritt geflossen. Frage 3: Die Übernachtungszahlen lagen 2015 bei rund 9,8 Millionen und blieben weitestgehend konstant bis zum Bauhausjahr 2019, in dem erstmals die 10-Millionen-Marke geknackt werden konnte. Danach erfolgte ein pandemiebedingter Abfall der Zahlen auf rund 6,7 Millionen und ein Wiederanstieg auf rund 9,9 Millionen in 2023. Frage 4: Die Allokationen der finanziellen Mittel im Landeshaushalt 2025 werden derzeit zwischen den beteiligten Häusern abgestimmt.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Eine Rückfrage des Einreichers, bitte.

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Andreas Schubert Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Herr Staatssekretär und ehemaliger Kollege, für die Antworten. Ich würde trotzdem noch mal nachfragen wollen, und zwar: Wenn der Claim „Das ist Thüringen“ über diese lange Zeit, wie Sie beschrieben haben, jetzt entwickelt wurde, geben Sie mir vermutlich recht, dass die Entwicklung eines neuen Marken-Claims, der an diese Stelle rücken soll, eine entsprechend lange Dauer und entsprechend lange Finanzierungsnotwendigkeiten beinhaltet. Können Sie, wenn Sie mir da recht geben würden, ungefähr abschätzen – da würde ich gleich meine zweite Nachfrage, Frau Präsidentin, mit einflechten –, wie viel insgesamt zur Ersetzung eines solchen Claims durch einen neuen Claim dann an Mitteln und Zeiträumen notwendig ist, um seine Wirksamkeit zu erreichen?

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Marcus Malsch

Fragestunde

Ich will es mal so versuchen zu formulieren: Seitdem die Diskussion um das Grüne Herz als Claim wieder in der Gesellschaft ist, ist sie diskutiert worden, besprochen worden und hat noch nichts gekostet. Das heißt, dass, wenn wir uns auf ein Gefühl, was in der Gesellschaft Thüringens getragen wird, verständigen, dann ist jetzt weder abzuschätzen, was das kostet, welchen Zeitraums das bedarf, und es geht darum, eine gemeinsame Identität zu finden. Und der Claim „Das ist Thüringen“ ist entwickelt worden, auch über einen Zeitraum, wir kennen das mit Verordnungen, wo das überall dann auch eingebaut werden muss, das ist aber die nachgelagerte Betrachtung. Es wird sich zeigen, wie schnell wir in die Diskussion darüber kommen, um letztendlich dann auch alles Weitere anzuschieben. Aber zuvor, das muss man feststellen, dass die Diskussion um das Identitätsmerkmal – und ich habe mir das mal rausgesucht, beispielhaft die Metallverarbeitung Grünes Herz e. G. in Unterschönau, die hatte ihren Firmennamen nicht genannt, weil es den Claim nicht gab oder weil es einen anderen Claim „Das ist Thüringen“ zum Beispiel gab oder die Schulbücher der 60er-Jahre, wo das Grüne Herz Deutschlands sogar in den ausländischen Schulbüchern stand, außerhalb der damaligen DDR, oder wie mir jemand berichtet hat, dass er im Russischunterricht gelernt hat, wo er herkommt, und hat dann den Zusatz miterklärt, „зеленое сердце“, also das Grüne Herz, das ist immer wieder durchgetragen worden als identitätsstiftend. Und das ist das Entscheidende, was wir hier diskutieren sollten, und nicht, wie lange der Claim dauert, was es kostet, sondern wir müssen uns jetzt einig werden, wie wir Thüringen gemeinschaftlich wieder nach außen stark machen und sichtbar unter einer Identität. Ich sage es hier mal ganz klar: Der beste Botschafter für ein Land ist der Bewohner des Landes, und da muss die Identität eigentlich nicht ein Claim sein, sondern ein Selbstverständnis. Danke.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Gibt es weitere Rückfragen? Das kann ich nicht erkennen. Dann komme ich zu Frage 3, eine der Abgeordneten Große-Röthig in der Drucksache 8/356. Für die Landesregierung wird für die Staatskanzlei Herr Staatssekretär König antworten.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die Kosten für die Herstellung bzw. Gestaltung der Tafel, die wir zur Vorstellung des 100-Tage-Programms gesehen haben? 2. Wie viele Angebote wurden bezüglich der Gestaltung bzw. Herstellung der Tafel bzw. des Tischs eingeholt und in welcher Preisspanne lagen die eingeholten Angebote? 3. Um welche Umsetzung einer gesetzlich beschlossenen Maßnahme oder Erfüllung welcher rechtlich begründeten Verpflichtung des Landes im Sinne des Artikels 100 der Verfassung des Freistaats Thüringen handelt es sich bei der Gestaltung bzw. Herstellung der Tafel bzw. des Tischs bzw. worin genau liegt die rechtliche Grundlage der Mittelverwendung? 4. Welche Überlegungen zur Nachnutzung der Tafel bzw. des Tisches wurden mit welchem Ergebnis angestrengt?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Große-Röthig beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Ich würde die Fragen 1 und 2 gemeinschaftlich beantworten. Am 21.01.2025 wurde nach der Kabinettssitzung das 100-Tage-Programm der Landesregierung den Medien in der Regierungsmedienkonferenz präsentiert. Zuvor gab es einen Bildtermin zur Unterzeichnung des Programms durch Herrn Ministerpräsidenten sowie Frau Ministerin Wolf und Herrn Minister Maier im Beisein der weiteren Ministerinnen und Minister. Für die Gestaltung des Tisches, an dem die Unterschriften geleistet wurden, wurde eine hausintern gestaltete Tischblende in Auftrag gegeben und mittels Klebestreifen montiert. Die Kosten für den Druck der Blende belaufen sich auf 75 Euro netto bzw. 89,25 Euro brutto. Infolge des Auftragswerts, der weit unter dem Schwellenwert für Direktvergaben liegt – dieser liegt bei 7.000 Euro netto –, wurde der Auftrag direkt vergeben. Es wurden keine weiteren Angebote eingeholt. Die Fragen 3 und 4 würde ich auch gemeinsam beantworten: Die Produktion dieser Tischblende fällt unter die Bestimmungen des Artikels 100 Abs. 1 Ziffer 1 der Thüringer Verfassung, da es das Recht und die Pflicht der Landesregierung ist, in angemessener Form die Medien und die Öffentlichkeit über ihre Politik zu informieren. Das 100-Tage-Programm stellt dabei einen beachtlichen Erfolg und Markstein der Landesregierung dar – auf dem Weg, dieses Land, das großes Potenzial und viele Chancen hat, gemeinsam mit den Thüringerinnen und Thüringern zu gestalten. Das Interesse aus der Bevölkerung und aus den Medien an diesem Programm war sehr groß und ist bleibend groß. Bezüglich der nachgefragten Nachnutzung gilt es festzuhalten, dass wir nicht einen kompletten Tisch neu beschafft haben, sondern nur eine Blende an einem Tisch. Diese wird infolge des großen Interesses an dem 100-Tage-Programm noch in vielfältiger Weise bei öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen zum Einsatz kommen.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Ich erkenne Rückfragen der Fragestellerin. Bitte.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Sie haben in der Antwort auf Frage 1 ausgeführt, es handelt sich um ein Papier, das mittels Klebestreifen an dem Tisch befestigt worden sei. In der Beantwortung der Frage 4 haben Sie von einer Tischblende gesprochen. Können Sie bitte aufklären, worum es sich nun tatsächlich handelt und – zweitens – ob noch weitere Anschaffungen im Rahmen der Vorstellung des 100-Tage-Programms getätigt wurden und in welchem Umfang.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Dann lese ich noch mal genau das vor, was ich zu den Fragen 1 und 2 gesagt habe. Ich hatte gesagt: Es wurde eine hausintern gestaltete Tischblende in Auftrag gegeben, die mittels eines Klebestreifens montiert wurde. Diese war so leicht, dass wir sie mittels Klebestreifen befestigen konnten. Sie ist also nicht aus Papier, sondern sie war etwas stärker, aber es hat gereicht, sie mit Klebestreifen zu montieren. Aktuell kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, was wir genau an weiteren Medienerzeugnissen für das 100Tage-Programm einsetzen wollen. Das wird sich dann im Laufe der Zeit – in den nächsten 80 Tagen – ergeben.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Könnten Sie das bitte zum jetzigen Termin nachreichen – die Antwort auf die Frage? Danke.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Den Stand von heute kann ich Ihnen gern nachreichen.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Genau, den Stand von heute.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Gibt es hierzu weitere Fragen aus der Runde? Das kann ich nicht erkennen. Dann ist als Nächstes Frage 4, eine der Abgeordneten Mitteldorf in der Drucksache 8/367, an der Reihe. Für die Landesregierung wird wieder die Staatskanzlei antworten. Sie dürfen aber auch zwischendurch Platz nehmen, wie Sie mögen. Frau Mitteldorf, bitte.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Ja, Sie sind nicht gezwungen, vorn stehen zu bleiben. Rolle des Kabinettausschusses im Zuge des Besetzungsverfahrens für Staatssekretärsposten in Thüringen Im Zuge der Regierungsübernahme durch die Koalition aus CDU, BSW und SPD ab dem 12. Dezember 2024 wurden durch die neue Landesregierung auch neue Staatssekretäre ernannt. Hierfür habe sie sich laut einem Pressebericht der Tageszeitung „Freies Wort“ vom 17. Dezember 2024 eine Verfahrensordnung gegeben und für die Vorbereitung der Ernennung einen sogenannten Kabinettsausschuss gebildet, vor dem die Bewerber zu einem Prüfungsgespräch erscheinen mussten. Ein Mitglied des Ausschusses wurde zudem in der Tageszeitung „Freies Wort“ vom 18. Dezember 2024 zitiert, dass den Bewerbern durch den Ausschuss dabei teils knifflige Fragen gestellt worden seien. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Aufgaben oblagen dem sogenannten Kabinettsausschuss im Rahmen des Ernennungsverfahrens nach Maßgabe der Vorschriften in den § 7 ff. Beamtenstatusgesetz? 2. Wie setzte sich der Kabinettsausschuss zusammen, dessen Mitglieder nach welchen Kriterien ausgewählt wurden? 3. Mussten sich alle Bewerberinnen und Bewerber einem Prüfungsgespräch unterziehen, wenn nein, nach welchen Kriterien wurde hiervon in wie vielen Fällen abgesehen? 4. Was war Inhalt der den Bewerberinnen und Bewerbern seitens des Kabinettsausschusses gestellten Fragen, die aus Sicht der Landesregierung aus welchen Gründen als knifflig erschienen?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Herr König, bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Mitteldorf beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Der Kabinettausschuss wirkte bei der Prüfung der Laufbahnbefähigung und hier konkret bei der Prüfung der Laufbahnbefähigung bei den sogenannten anderen Bewerbern mit. Dies sind Bewerber, die über keine klassische Laufbahnbefähigung verfügen, sondern die durch Lebens- und Berufserfahrung innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes befähigt sind, die Aufgaben der angestrebten Laufbahn wahrzunehmen. Ob diese Befähigung vorliegt, wird bei den Landesbeamten in der Regel durch den Landespersonalausschuss und dort durch einen unabhängigen Ausschuss geprüft. Für die Staatssekretäre wurde diese Aufgabe vom Kabinett auf einen Kabinettausschuss übertragen. Nach § 7 des Beamtenstatusgesetzes kann in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die nach dem Landesrecht vorgeschriebene Laufbahnbefähigung besitzt. Zu Frage 2: Der Kabinettausschuss besteht aus drei ständigen Mitgliedern, und zwar – dem Minister/der Ministerin des für Beamtenrecht zuständigen Ministeriums, dem Minister/der Ministerin des für Finanzen zuständigen Ministeriums sowie dem Chef der Staatskanzlei oder der Chefin der Staatskanzlei. Die Bestimmung der Mitglieder des Ausschusses erfolgte mit Blick auf die fachlichen Zuständigkeiten der Ressorts. Das Personalreferat der Staatskanzlei bereitet die Sitzung des Kabinettausschusses vor und nimmt an den Beratungen des Kabinettausschusses unterstützend und protokollierend teil. Zu Frage 3: Dem Kabinettausschuss stellten sich nur die Bewerberinnen und Bewerber vor, die die nach § 10 des Laufbahngesetzes vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen für ein Beamtenverhältnis nicht erfüllt haben, also diejenigen, die aufgrund der Ausbildung und der bisherigen beruflichen Tätigkeiten eine klassische Laufbahnbefähigung nicht vorweisen konnten. Es stellten sich zwei Bewerber dem Kabinettausschuss vor. Zu Frage 4: Die Bewerber müssen die spezifischen Kenntnisse der angestrebten Fachrichtung in der Laufbahngruppe des höheren Dienstes entsprechend einer Vertiefung beherrschen. Zudem sollen sie fundierte Kenntnisse auf den Gebieten des Verfassungs- und Europarechts, des allgemeinen Verwaltungsrechts, des Rechts des öffentlichen Dienstes, des Haushaltsrechts, des bürgerlichen Rechts, der Organisation der Verwaltung und zum wirtschaftlichen Verwaltungshandeln nachweisen können. Diese Anforderungen entsprechen den Vorgaben, die sich auch in der Verfahrensordnung des Landespersonalausschusses über die Feststellung der Befähigung als andere Bewerberin oder anderer Bewerber finden. Diese Prüfung ist anspruchsvoll und verfolgt das Ziel festzustellen, ob der Bewerber die Voraussetzungen mitbringt, um im Falle seiner Einstellung erfolgreich in mindestens ebenso anspruchsvollen täglichen Aufgaben seiner Laufbahn arbeiten zu können. Das mag für manche knifflig gewesen sein.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe Fragen der Fragestellerin, bitte.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, waren es nur zwei Bewerberinnen und Bewerber, ich glaube, Sie haben nur Bewerber gesagt, die im Kabinettausschuss vorstellig wurden. Haben die sich denn im Vorfeld tatsächlich beworben oder sind sie eingeladen worden? Sind denn die zwei Bewerber, von denen Sie gesprochen haben, auch dann tatsächlich Staatssekretäre geworden oder ist das nicht der Fall?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr König, bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Die Bewerbungslage ist ja nicht so wie man das ursprünglich bei normalen Beamtenverhältnissen sieht, sondern es ist ja hier keine Ausschreibung erforderlich im Verfahren nach § 3 Laufbahngesetz. Deswegen haben sich auch die Bewerber nicht beworben um die Teilnahme am Ausschuss, sondern es gab eine Einladung der zuständigen Staatskanzlei, dem Personalreferat, sich diesem Ausschussverfahren zu unterziehen, weil sie dort auch entsprechend die Laufbahnbefähigung nachweisen mussten. Zu Ihrer Nachfrage – ja, die beiden haben dann auch die Prüfung bestanden.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe weitere Rückfragen. Bitte.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Im Hinblick darauf, wie lange juristische Staatsexamen, die ja mit einer ähnlichen Fülle von Rechtsgebieten befasst sind, dauern, meine Nachfrage: Wie lange haben die jeweiligen Prüfungen gedauert? Eine juristische mündliche Staatsprüfung dauert mal eben sechs bis sieben Stunden. Die zweite Nachfrage ist: Der Landespersonalausschuss – welchen Kriterien unterliegt die Berufung in denselben?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär, bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Hier muss man differenzieren. Wir haben ja jetzt kein juristisches Staatsexamen abgenommen, also keine mündliche Prüfung, denn sie hatten ja auch nicht Gelegenheit, sieben Jahre vorher Jura zu studieren, sondern sie kamen aus ganz verschiedenen Prüfungs- und Lebenssituationen. Das heißt, die Prüfung orientierte sich – wie ich gesagt habe – an den Grundzügen dieser Rechtsgebiete, was man beherrschen muss, um den höheren Dienst erlangen zu können. Diese Fragen orientierten sich auf diese Position. Es ging nicht darum, eine mündliche Prüfung zu absolvieren, um genau im Handels- und Gesellschaftsrecht fit zu sein. Das ist auch nicht gefragt hier an der Stelle. Das zweite war die Frage nach – helfen Sie mir, ich habe kurz den Faden verloren – Voraussetzung LPA –: Hier ist es ja ein Unterausschuss des Kabinetts – ein Kabinettausschuss, und der hat mit dem LPA in dem Sinne nichts zu tun, denn über § 50 Abs. 5 Laufbahngesetz wirkt das Kabinett anstelle des LPA im Kabinett in diesem Verfahren mit. Das heißt, die Verfahren des LPA haben jetzt hier keinerlei Relevanz für die Frage, denn das sind Kabinettsmitglieder, die im Kabinettausschuss tätig werden, und im Landespersonalausschuss waren bis jetzt Staatssekretäre berufen, die aber andere beamtenrechtliche Fragen entscheiden, aber über § 50 Abs. 5 gar nicht für die Fälle zuständig sind.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Die zwei Zusatzfragen, die aus der Mitte des Hauses gestellt werden dürfen, sind gerade schon gestellt worden. Das tut mir leid. Aber wir bleiben dem Themenkomplex noch ein bisschen treu. Danke Ihnen für die Beantwortung. Dann rufe ich nun Frage 5 auf, die der Abgeordneten Maurer in der Drucksache 8/368. Für die Landesregierung wird erneut die Staatskanzlei antworten. Frau Maurer, bitte.

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Katja Maurer Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Die Frage Besetzung von Staatssekretärsposten durch die Thüringer Landesregierung bezieht sich auf Folgendes: Im Zuge der Regierungsübernahme durch die Koalition aus CDU, BSW und SPD ab dem 12. Dezember 2024 wurden durch die neue Landesregierung auch neue Staatssekretäre ernannt. Im Hinblick auf die Prüfberichte des Rechnungshofs vom 13. März 2023 und dessen Bewertung durch die Fraktion der CDU in der 7. Wahlperiode werfen die vorgenommenen Besetzungen von Stellen durch die Landesregierung Fragen auf. Ich frage die Landesregierung: 1. Lagen für alle besetzten Stellen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel das Vorhandensein der entsprechenden Planstellen im Stellenplan des Haushaltsplans einschließlich der Veranschlagung entsprechender Haushaltsmittel für Personalkosten, vor, wenn nein, wie gedenkt die Landesregierung die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen? 2. Welche Notwendigkeit bestand vor dem Hintergrund der nicht geänderten Zuständigkeiten des Thüringer Finanzministeriums für die Ernennung eines zweiten Staatssekretärs im Verantwortungsbereich des Finanzministeriums? 3. Welche Bedeutung wurde jeweils der politischen bzw. persönlichen Nähe oder dem politischen bzw. persönlichen Vertrauen beigemessen – bitte unter Angabe der konkreten der Entscheidung zugrunde gelegten Voraussetzungen, Umstände, Mitgliedschaften und Beziehungen –? 4. Bestanden laufende oder frühere persönliche, berufliche oder parteipolitische Beziehungen zwischen einem Regierungsmitglied und den jeweils ernannten Staatssekretären und wenn ja, welchen Einfluss hatten diese Beziehungen auf die getroffenen Auswahlentscheidungen?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr König, bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Maurer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für alle Stellen lagen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vor. Im Zeitpunkt der Regierungsübernahme durch die Koalition aus CDU, BSW und SPD stand bei Kapitel 06 01 – das ist das TFM – eine Planstelle B9 zur Verfügung. Mit Kabinettbeschluss vom 19. Januar 2025, der hier zugegangenen Kabinettvorlage ebenfalls vom 19. Januar 2025 und gemäß § 50 ThürLHO wurde eine Planstelle der Besoldungsgruppe B9 aus dem Kapitel 10 01 in das Kapitel 06 01 umgesetzt. Die zusätzlichen Ausgaben dafür sind im Rahmen der Gesamtdeckung der Einzelpläne auszugleichen. Zu Frage 2: Der Freistaat Thüringen steht in diesem und in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen, Einnahmen und Ausgaben grundgesetzkonform in Deckung zu bringen. Hierzu soll unter anderem unter Federführung des TFM eine Haushaltsstrukturkommission arbeiten, die im Regierungsvertrag verankert ist. Die Haushaltsstrukturkommission wird sich mit der Modernisierung der landesrechtlichen Umsetzung der Vorgaben der Schuldenbremse in Thüringen beschäftigen. Hierfür sind umfangreiche Vorarbeiten und Koordinierungen des zuständigen Staatssekretärs im Finanzministerium nötig. Zudem sind die Grundlagen für eine Priorisierung und Konsolidierung auf der Ausgabenseite zu erarbeiten. Die Entwicklung der bisher kaum und bisher gar nicht genutzten schuldenbremsenkonformen Finanzierungsmodelle, die Einführung von modernen Konjunkturbereinigungsverfahren sowie die Aufgabenüberführung der kommunalen Finanzen in das TFM ergeben im politischen Bereich der Staatssekretäre ein deutlich erhöhtes Arbeitsaufkommen, welches es notwendig macht, einen zweiten Staatssekretär einzusetzen. Dies wird auch vor dem Hintergrund der Koordinierung der Finanzministerin als erste stellvertretende Ministerpräsidentin, der Stärkung der Finanzverwaltung von der Steuergerechtigkeit sowie der damit zusammenhängenden Einnahmesicherung als weitere Aufgabe nötig. Zu Frage 3: Bei der Auswahl aller neu ernannten Staatssekretäre wurde anhand eines fachlich begründeten Anforderungsprofils für die Tätigkeit eine Bestenauslese durchgeführt und so, wie es der Thüringer Rechnungshof sowie der Untersuchungsausschuss 7/4 gefordert haben, entsprechend dokumentiert. Zusätzlich ist bei allen Staatssekretären die erforderliche Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Landesregierung gegeben. Beides wird durch die Vorlage des Personalvorschlags durch den zuständigen Minister bzw. durch die zuständige Ministerin sowie durch die Zustimmung der Landesregierung zum jeweiligen Personalvorschlag zum Ausdruck gebracht. Zu Frage 4: Es bestanden nur in einigen Fällen Beziehungen zu ernannten Staatssekretären, die jedoch keinerlei Einfluss auf die Auswahlentscheidung hatten. Diese beruhte ausschließlich auf dem Betrieb der Bestenauslese.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich erkenne keine Rückfrage der Fragestellerin. Ich erkenne eine Rückfrage von Frau Große-Röthig. Bitte schön.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Welche weiteren Umstrukturierungen rechtfertigen Ihrer Meinung nach neue Staatssekretärsstellen bzw. wo werden dann Einsparungen in anderen Häusern vorgenommen? Ich frage weiter: Da sich der Kommunale Finanzausgleich nunmehr als weitere Aufgabe im Finanzministerium befindet, bedarf es dann einer Einsparung im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Zur ersten Frage: Die Spekulationen verbieten sich jetzt hier, denn das setzt zunächst eine Kabinettsentscheidung voraus, der ich nicht vorweggreifen möchte. Und zur zweiten Frage: Es ist im Innenministerium auch immer noch eine zweite Stelle der Besoldungsgruppe B9 vorhanden. Deswegen besteht da jetzt auch kein Einsparungsbedarf. Das ist auch faktisch nicht möglich, weil die Stelle ja entsprechend ausgebracht ist.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich danke Ihnen für die Beantwortung. Dann dürfen Sie sich gern setzen. Ich rufe auf Frage 6, eine der Abgeordneten Güngör in der Drucksache 8/369. Da eine Ablösung gerade nicht möglich ist, bedanke ich mich bei Frau Mitteldorf für die Fragestellung und die Landesregierung wird seitens der Staatskanzlei antworten. Bitte schön.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin Güngör. Berücksichtigung von Gleichstellung und Diskriminierungsverbot bei der Besetzung von Staatssekretärsposten Die Landesregierung hat bis zum Tag der Fragestellung bislang zehn Staatssekretäre ernannt. Hierbei ist augenfällig, dass es sich ausnahmslos um Männer ohne Migrationshintergrund handelt. In Thüringen ist die öffentliche Verwaltung über das Thüringer Gleichstellungsgesetz und mittelbar über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG – des Bundes gehalten, einer Benachteiligung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entgegenzuwirken. Insbesondere verpflichtet das Thüringer Gleichstellungsgesetz zudem dazu, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bewerbungen lagen für die bislang besetzten Staatssekretärsposten vor – bitte aufschlüsseln nach jeweiligem zu besetzenden Posten, Geschlecht und, soweit bekannt, weiteren Merkmalen nach § 1 AGG –? 2. Soweit es mehrere Bewerberinnen und Bewerber gab, welche Gründe gaben jeweils letztlich den Ausschlag gegenüber Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die aufgrund anderer Merkmale dem Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unterfallen – bitte aufschlüsseln nach jeweiligem zu besetzenden Posten –? 3. Soweit es keine weiteren Bewerberinnen und Bewerber gab, welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Zuge des Besetzungsverfahrens ergriffen, um ihrem gesetzlichen Auftrag der Förderung von Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß § 2 Thüringer Gleichstellungsgesetz zu genügen? 4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zukünftig zu ergreifen, um der offensichtlichen Unterrepräsentanz von Frauen auf Staatssekretärsebene abzuhelfen? (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär König, bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Die Stellen der Staatssekretäre wurden nicht ausgeschrieben, da diese grundsätzlich nicht der Ausschreibungspflicht unterliegen. Bewerbungen auf Ausschreibungen liegen somit nicht vor. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ach!) Es lag jedoch eine Initiativbewerbung einer weiblichen Person für die zu besetzenden Staatssekretärspositionen vor. Diese Initiativbewerbung erfolgte auf alle ab dem 19. Dezember 2024 zu besetzenden Staatssekretärspositionen. Das betrifft insbesondere – weil Sie konkret fragten – zwei Staatssekretärspositionen im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum, zwei Staatssekretärspositionen im Finanzministerium, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und eine Staatssekretärsposition in der Staatskanzlei. Zu Frage 2: Ausschlaggebend für die Entscheidung zu der genannten Initiativbewerbung war bzw. ist das Fehlen der erforderlichen Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Landesregierung. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ach!) Zu Frage 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, gab es eine weitere Bewerberin, deswegen erübrigt sich die Antwort auf Frage 3. (Heiterkeit Die Linke) Zu Frage 4: Das Gleichstellungsgesetz verfolgt das Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Zur weiteren Durchsetzung dieses Ziels hat die Landesregierung am 30. Januar 2025 eine Frau zur Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ernannt.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Eine Rückfrage der Abgeordneten Mitteldorf.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Eine Frau, juhu. Sie haben jetzt natürlich gerade noch mal ausgeführt, dass es ja keine Bewerbung gab, und deshalb die Fragen nicht beantwortet – verstehe ich. Dann frage ich mal andersrum: Gab es seitens der Ministerinnen und Minister mehrere Personen, die für Staatssekretärspositionen zur Verfügung gestanden haben oder in Betracht kämen, sagen wir es mal so, die andere Merkmale als männlich, cis, weiß bedeutet hätten.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär König, bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Im Vorfeld der Ernennung der Staatssekretäre gibt es quasi eine Dokumentation auch des Auswahlverfahrens. Im Rahmen dieser Dokumentation, die durch die entsprechenden vorschlagsberechtigten Ministerinnen und Minister vorgenommen wurden, wurden uns auch Auswahlentscheidungsprozesse mitgeteilt. Über die Inhalte dieser Auswahlprozesse kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen hier an diesem Pult nichts sagen.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Eine weitere Rückfrage der Abgeordneten König-Preuss, bitte.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Herzlichen Dank für die bisherigen Antworten. Mich würde interessieren, ob die Landesregierung die aktuelle Geschlechtsverteilung von eins zu zwölf bei den Staatssekretären für ausreichend erachtet.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär, bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Wir haben quasi als Landesregierung die Kritik wahrgenommen, die im öffentlichen Raum zu dem Thema kursierte, und haben auch entsprechend gehandelt und am 30. Januar eine Staatssekretärin berufen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wegen uns?!) Nicht wegen Ihnen persönlich.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Die Möglichkeit, zwei Rückfragen aus dem Rund des Hauses zu stellen, ist damit erschöpft. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Ich habe doch auch eine Frage gestellt!) Gut. Ich wurde informiert, Frau Große-Röthig kann Ihre Frage noch stellen. Mein Fehler. Bitte schön. (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Wie- so?)

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Weil Frau Mitteldorf die Frage in meinem Namen gestellt hat. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ha- ben Sie aber gesagt!)

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich habe gerade von der Verwaltung den Hinweis bekommen, dass es so korrekt ist. Das bleibt für Sie nicht zu kommentieren. Frau Große-Röthig, bitte. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Schon klar!)

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Ich zitiere: Für uns ist außerdem relevant, ob es überhaupt einen Auswahlprozess gab oder ob sich die Besetzungsbemühungen am Ende immer nur um eine Person und deren Versorgung drehten. – Das war der Kollege Bühl am 25.11.2023. Wie bewerten Sie diese Aussage vor dem Hintergrund der Beantwortung von Frage 2?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Ich hatte ja schon gesagt, dass wir unsere Auswahlprozesse streng nach dem Prinzip der Bestenauslese durchführen und dass es im Fall der Initiativbewerbung, die ich Ihnen vorgestellt hatte, an politischen Übereinstimmungen zur Landesregierung fehlte und deswegen diese Initiativbewerbung einer weiblichen Person nicht berücksichtigt werden konnte. Sie kennen ja die ganze Diskussion aus der letzten Legislatur im Untersuchungsausschuss 7/4 und wissen, (Unruhe Die Linke) dass eigene Leistung und Befähigung quasi auf der einen Seite stehen und eingehalten werden und auch dokumentiert sind, aber gleichzeitig natürlich auch das politische Vertrauensverhältnis vorliegen muss. So bewertet kann man das als Bewertung der Situation nehmen.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke für die Beantwortung. Ich rufe Herrn Abgeordneten Schaft mit der Drucksache 8/370 auf. Für die Landesregierung wird dann wieder die Staatskanzlei antworten. Herr Schaft, bitte.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Vizepräsidentin. Auswahlverfahren bei der Besetzung von Staatssekretärsposten durch die Landesregierung in Thüringen Im Zuge der Regierungsübernahme durch die Koalition aus CDU, BSW und SPD ab dem 12. Dezember 2024 wurden durch die neue Landesregierung auch neue Staatssekretäre ernannt. Im Hinblick auf den Prüfbericht des Rechnungshofs vom 13. März 2023 und dessen Bewertung durch die Fraktion der CDU in der 7. Wahlperiode ergeben sich zum Auswahlverfahren Fragen an die Landesregierung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lief die Auswahl und Entscheidungsfindung im Einzelnen ab, das heißt, wer hat die Auswahl im Einzelfall und auf welcher Grundlage getroffen, wer war an der Auswahl in welcher Form beteiligt und wer hat unter Abstimmung mit welchen Stellen innerhalb der Landesregierung die Ernennungen bzw. Einstellungen im Einzelfall konkret vorgenommen? 2. Wie erfolgte dabei jeweils die entsprechend notwendige Dokumentation in den Personal- und Sachvorgängen? 3. Welche Rechtsgrundlagen wurden der jeweiligen Auswahlentscheidung zugrunde gelegt – bitte unter Angabe, welcher Stellenwert dabei insbesondere dem Grundsatz der Bestenauslese, dem Vorliegen der Laufbahnbefähigungen sowie der Zulässigkeit der Einstellung im höheren Dienst eingeräumt wurde –? 4. Welche Stellen innerhalb der Landesregierung haben das Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen geprüft, was wie, wann, von wem und in welchem Umfang im Einzelnen dokumentiert wurde?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr König, bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schaft beantworte ich für die Landesregierung wie folgt. – Jetzt muss ich kurz was trinken, denn das sind acht Seiten Text, aber Schriftgröße 16, also keine Angst. Zu Frage 1: Die Auswahl der Personen zur Besetzung der Staatssekretärspositionen erfolgte durch die Ministerinnen und Minister. Über die Festlegung zu den Anforderungen an die konkrete Tätigkeit des Staatssekretärs im Ressort sowie zur vorgenommenen Bestenauslese haben die Ministerinnen und Minister die Staatskanzlei informiert. Dazu hatte ich vorhin schon kurz berichtet. Handelte es sich um eine Neueinstellung, wurden die Vorschläge insbesondere daraufhin überprüft, ob die erforderlichen Einstellungsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere ob die laufbahnrechtlichen Anforderungen erfüllt wurden. Handelte es sich um Personen, die bereits in einem Dienstverhältnis zum Freistaat standen, wurde das Vorliegen der Beförderungsvoraussetzungen geprüft. Die Vorgänge wurden sodann mit dem Innenministerium, dem vorschlagenden Ressort sowie dem Finanzministerium fachlich abgestimmt. Nach dem Durchlaufen dieses Abstimmungsverfahrens und dem Vorliegen der Zustimmungen wurde der Vorgang dem Kabinett zur Entscheidung über eine eventuell erforderliche Ausnahme nach dem Laufbahngesetz sowie zur Beschlussfassung insgesamt zugeleitet. Nach der Beschlussfassung des Kabinetts erfolgte die Ernennung durch den Ministerpräsidenten. Zu Frage 2: Die Dokumentation erfolgte durch die Zusendung der entsprechenden Erklärungen der Ministerinnen und Minister an die Staatskanzlei und Hinzufügung der Dokumente zu den Akten bzw. durch Vornahme der entsprechenden Prüfungshandlungen in der Staatskanzlei und Dokumentation der Ergebnisse in den erforderlichen Vorlagen, die sich dann in den Akten befinden. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Prüfung des Rechnungshofs sowie der Äußerungen im Rahmen des Untersuchungsausschusses 7/4 an den erforderlichen Stellen auf die Kritikpunkte von damals reagiert. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur Einstellung von Staatssekretären sind wie folgt zu benennen: Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter der Beachtung des Prinzips der Bestenauslese nach Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz, § 9 Beamtenstatusgesetz, § 2 Thüringer Laufbahngesetz und wurden von den zuständigen Stellen dokumentiert. Insbesondere bei den Neueinstellungen in den Landesdienst – auf die in der Frage hier abgestellt wird – wurde die Laufbahnbefähigung nach Maßgabe der §§ 10 und 11 des Thüringer Laufbahngesetzes eingehend geprüft. Lag eine Laufbahnbefähigung nach den §§ 18 und 23 des Thüringer Laufbahngesetzes nicht vor, erfolgte eine Prüfung vor dem Kabinettausschuss, ob trotz der fehlenden beruflichen Abschlüsse oder darauf aufbauenden Tätigkeiten aufgrund der bisherigen Lebens- und Berufserfahrung eine Laufbahnbefähigung festgestellt werden konnte. Da kann man auf die erste Anfrage verweisen. Zudem wurde die Zulässigkeit der Einstellungen in ein Staatssekretärsamt anhand der Vorgaben des § 28 Abs. 1 bis 4 des Thüringer Laufbahngesetzes in Ansehung des Einzelfalls geprüft. Sofern insbesondere beim sogenannten fiktiven Werdegang die zeitlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmemöglichkeit von den Vorgaben des Laufbahngesetzes vorlagen, also Einstellungen in einem höheren Amt als dem Eingangsamt, wurde der Vorgang dem Kabinett zur Entscheidung über diese Zustimmung zugeleitet. Lag zwar eine Laufbahnbefähigung vor, aber waren die Voraussetzungen für eine Zustimmung des Kabinetts zu einer laufbahnrechtlich erforderlichen Ausnahme nicht gegeben, zum Beispiel weil keine ausreichenden Zeiten einer beruflichen Tätigkeit auf der geforderten Ebene vorlagen, wurde eine Einstellung in ein Beschäftigungsverhältnis geprüft und dem Kabinett nach Abstimmung mit dem Finanzministerium vorgeschlagen. Zu Frage 4: Bereits im Vorfeld gab es enge fachliche Abstimmungen zum konkreten Verständnis der beamtenrechtlichen Normen, die bei der Einstellung von Staatssekretären anzuwenden sind, zwischen dem für das Beamtenrecht zuständigen Ministerium sowie dem für Beschäftigungsverhältnisse und Fragen des Haushalts zuständigen Finanzministerium sowie der Staatskanzlei als personalführender Stelle. Das konkrete Vorliegen der jeweiligen Einstellungs- oder Ernennungsvoraussetzungen sowie das Vorhandensein der notwendigen Erklärungen und allgemeinen Nachweise sowie eventueller Erklärungen Dritter wurden durch die Staatskanzlei geprüft. Zum erfolgten weiteren Abstimmungsverfahren verweise ich auf die Ausführungen zu Frage 1. Im Rahmen des abschließenden Zeichnungsverfahrens in der Staatskanzlei wurden die intern bestehenden Berichts- und Zeichnungsregeln beachtet. Die Prüfungsgegenstände wurden in der Staatskanzlei sowie den beteiligten Ressorts jeweils in der üblichen Weise dokumentiert.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Es gibt Nachfragen des Fragestellers. Bitte schön.

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Christian Schaft Die Linke

Fragestunde

Zwei Nachfragen zu den Ausführungen zu Frage 3. Da hatten Sie einmal gesagt, es wurde geprüft, ob Einstellungen in einem Beschäftigungsverhältnis stattfinden können, und das Zweite, in wie vielen Fällen die Laufbahnbefähigung nach §§ 18 und 23 nicht vorlag. Können Sie das für die beiden Fälle jeweils in Zahlen beziffern, wie viele Fälle das waren?

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Also konkrete Fälle würde ich jetzt hier nicht nennen wollen, wie auch vorhin schon gesagt, wegen Datenschutzverhältnis, weil wir quasi individualisierbare Antworten geben müssten und individualisierbare Antworten mit dem Datenschutzpersönlichkeitsrecht des Einzelnen nicht vereinbar wären.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe eine Rückfrage der Abgeordneten Heber und dann eine der Abgeordneten Große-Röthig. Bitte schön.

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Claudia Heber CDU

Fragestunde

Im Untersuchungsausschuss zur Staatssekretärsaffäre wurde ja auch deutlich, dass es im Rahmen der Abstimmung oder der Einstellung Vorbehalte aus anderen Häusern gab. Ich frage die Landesregierung: Gab es auch hier aus anderen Häusern Vorbehalte gegen die Einstellung und wie ist damit umgegangen worden?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr König, bitte.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

In diesem Fall gab es keine Vorbehalte der anderen Ressorts, weder des Innenministeriums noch des Finanzministeriums.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Frau Große-Röthig, bitte.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Ich frage die Landesregierung unter Bezugnahme auf die bisherigen Antworten, ob es richtig ist oder ob sie der Aussage zustimmt, dass die Bestenauslese in diesem Fall die Bestenauslese aus einem Bewerber war.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Fragestunde

Ich hatte es vorhin schon mal kurz angedeutet, es gab gewisse Auswahlentscheidungsprozesse im Vorfeld der Auswahl. Die wurden uns von den Ministerinnen und Ministern, die vorschlagsberechtigt waren, zugeleitet. Sie können davon ausgehen, dass die Anforderungen der Bestenauslese in diesen Auswahlverfahren berücksichtigt worden sind.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Ich rufe Frage 8 auf, eine der Abgeordneten Müller in der Drucksache 8/376. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten. Herr Minister Schütz, bitte.

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Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Stand und Entwicklung der Bauarbeiten am JVANeubau in Zwickau-Marienthal Bei der Bautätigkeit und dem Zeitplan auf der Baustelle des Neubaus für die Zweiländer-Justizvollzugsanstalt in Zwickau-Marienthal gibt es weiterhin Verzögerungen. Diesbezüglich ist aus der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Schubert mit dem Titel „Zu weiteren Verzögerungen bei der Fertigstellung der JVA Zwickau-Marienthal und zu möglichen Auswirkungen auf die JVA Hohenleuben“ in Drucksache 8/89 in der Plenarsitzung des Landtags am 14. November 2024 zu entnehmen, dass spätestens im Rahmen der 22. Sitzung der Baukommission am 18. Dezember 2024 aktuelle Informationen durch den neuen Generalplaner gegeben werden sollten. In der Antwort auf Frage 1 heißt es, dass der Themenschwerpunkt die Darstellung des aktuellen Stands der Einarbeitungsphase des neuen Generalplaners sein werde. Es werde eine umfassende Information zum Projektstand sowie zu den nächsten Schritten einschließlich neuer Festlegung der Terminplanung, zur Kostenentwicklung und zum Fertigstellungstermin erwartet. In einem Beitrag vom 7. November 2024 der Online-Fachpublikation „Baumagazin“ ist zu lesen, dass sich der im Jahr 2023 gekündigte Generalplaner gegen Vorwürfe der Schlechtleistung und Zeitverzögerung auf der Baustelle wehrt und dabei auch auf die Altlastenbelastung des Baugeländes verweist. Gegen den früheren Generalplaner soll nun ein Gerichtsverfahren im Gange sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat der neue Generalplaner in der Sitzung der Baukommission am 18. Dezember 2024 bzw. in vorausgehenden Sitzungen anderer verantwortlicher Gremien oder auf anderem Wege hinsichtlich des Arbeitsstands bzw. der Mängelsituation auf der Baustelle der neuen JVA Zwickau-Marienthal und deren Fertigstellung, insbesondere mit Blick auf noch notwendige bauliche bzw. technische Schritte, den Zeitplan und den prognostizierten Kostenaufwand, gegeben? 2. Welche gerichtlichen bzw. vor- oder außergerichtlichen Schritte unter Anwendung welcher Verfahrensanträge unternimmt der Freistaat Sachsen zusammen mit dem Freistaat Thüringen bzw. im Interesse des Freistaats Thüringen gegen den früheren, nun gekündigten, Generalplaner der JVA Zwickau-Marienthal, die welches Ziel unter welchem Kostenrisiko verfolgen? 3. Inwiefern kann trotz der weiteren Bauverzögerungen beim JVA-Neubau in den Thüringer Justizvollzugsanstalten das Recht der Gefangenen auf Einzelfallunterbringung in den Hafträumen in der Praxis umfassend verwirklicht werden? 4. In welcher Art und Weise will die Landesregierung zeitnah bzw. längerfristig mit den Problemen bei der Schaffung notwendiger Einzelhaftplätze für Thüringen umgehen und dabei den Landtag und seine Fachausschüsse in die weitere Themenbearbeitung des Projekts JVA-Neubau, gegebenenfalls auch in der Funktion als Gesetzgeber, einbeziehen?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär Dr. Knoblich, bitte.

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Dr. Knoblich

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Müller beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In der Sitzung am 18. Dezember 2024 wurde die Baukommission über die Bestandsaufnahme nach Unterbrechung der Maßnahme zum Neubau der Gemeinsamen Justizvollzugsanstalt in Zwickau und den Stand der Einarbeitungsphase des neuen Generalplaners durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement informiert. Nach der erforderlichen Kündigung des bisherigen Generalplaners im Oktober 2023 hat der Staatsbetrieb nach Durchführung des obligatorischen Ausschreibungsverfahrens einen neuen Generalplaner mit der Fortführung des Projekts beauftragt. Den Zuschlag erhielt die S&P Sahlmann Planungsgesellschaft für Bauwesen mbH Leipzig. Zwischenzeitlich wurde die Baustelle planmäßig gesichert und auch beheizt, um Schäden am Bestand zu vermeiden. Über die Baustellensicherung hinaus erfolgen zunächst keine Baumaßnahmen. Der neue Generalplaner hat die vergangenen Wochen und Monate genutzt, um sich vor Ort ein umfassendes Bild zu verschaffen. Konzeptionelle Unterlagen hat der Generalplaner inzwischen vereinbarungsgemäß zum Jahresende vorgelegt. Die umfänglichen Unterlagen des Generalplaners beleuchten verschiedene Szenarien zum weiteren Fortgang des Neubaus der JVA Zwickau-Marienthal. Die Ausführungen des Generalplaners sowie mögliche Szenarien müssen jedoch im Hinblick auf Zeit und Wirtschaftlichkeit näher beleuchtet und abgewogen werden. Gegenwärtig erfolgen eine baufachliche Prüfung und Bewertung dieser Szenarien. Konkrete Aussagen zum weiteren Fortgang der Baumaßnahmen sowie zu einem aktualisierten Zeitplan und den Baukosten können erst getroffen werden, wenn diese Bewertung abgeschlossen ist. Dies wird gegen Ende des I. Quartals 2025 der Fall sein. Zu Frage 2: Gegenüber dem gekündigten Generalplaner wurde eine Rückforderung von Honorarzahlungen mittels Mahnbescheid im Dezember 2023 beantragt. Dagegen hat dieser fristgerecht Widerspruch eingelegt. Das Verfahren wurde laut Mitteilung des Mahngerichts Aschersleben an das Landgericht München abgegeben. Die Anspruchsbegründung wurde am 19. Dezember 2024 beim Landgericht München eingereicht. Durch den gekündigten Generalplaner wurde beantragt, die geltend gemachten Ansprüche zurückzuweisen und bereits Widerklage angekündigt. Dem Verweisungsantrag an das Landgericht Dresden wurde nicht gefolgt. Mit Blick auf das laufende Verfahren können zu konkreten Forderungssummen gegenwärtig noch keine abschließenden Angaben gemacht werden. Weiterhin werden durch den Freistaat Sachsen und auch den Freistaat Thüringen fortlaufend, auch unter Einbeziehung unabhängiger Sachverständiger, mit Blick auf mögliche Schadenersatzansprüche Schäden erfasst, dokumentiert und der Höhe nach ermittelt. Die endgültige Schadenshöhe kann noch nicht beziffert werden. Zu Frage 3: Mit Blick auf die Belegungssituation ab dem 1. Januar 2025 infolge der verzögerten Inbetriebnahme der JVA Zwickau-Marienthal wurden bereits Entlastungsmaßnahmen für den Thüringer Justizvollzug ergriffen. Hinsichtlich der Unterbringung der Gefangenen gilt seit dem 1. Januar 2025 gemäß § 143 Abs. 2 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch für Anstalten, mit deren Errichtung vor dem 3. Oktober 1990 begonnen wurde, das Abweichen von § 18 Abs. 1 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch, sodass während der Einschlusszeiten bis zu drei Personen gemeinsam untergebracht werden dürfen. Diese Übergangsregelung betrifft unter anderem die Altanstalten Hohenleuben und Untermaßfeld. Bisher war es möglich, diese Anstalten mit bis zu sechs Gefangenen pro Haftraum zu belegen, wobei die Gefangenen in 2024 bereits zu einem großen Teil während der Einschlusszeiten nur noch zu viert in einem Haftraum untergebracht waren. Weiterhin erfolgte nach einer Pilotierungsphase die Umwidmung der Jugendstrafanstalt Arnstadt in eine Justizvollzugsanstalt Arnstadt mit Abteilung für Jugendvollzug, wonach dort nunmehr folgende Vollstreckungszuständigkeit gegeben ist: 1. Vollzug der Untersuchungshaft bei männlichen jugendlichen Untersuchungsgefangenen; 2. Verurteilte, die zum Zeitpunkt der Einweisung nicht älter als 35 Jahre sind und zu einer Freiheitsstrafe von nicht mehr als vier Jahren verurteilt wurden, sowie 3. Vollzug von Jugendstrafen an männlichen Verurteilten bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Diese Umwidmung und Änderung der Vollstreckungszuständigkeit hat dazu geführt, dass die Anstalt nunmehr regelmäßig voll belegt ist und somit die durchgängig vorhandenen Einzelhaftplätze optimal ausgenutzt werden können. Weitere Entlastungs- und Verteilungsmaßnahmen wurden durch die Anpassung des am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Vollstreckungsplans für alle Thüringer Anstalten vorgenommen. So wird unter anderem auch sichergestellt, dass die Belegung mit maximal drei Gefangenen pro Haftraum in den Altanstalten Hohenleuben und Untermaßfeld gewährleistet ist. Auch die JVA Tonna – die zweitmodernste JVA in Thüringen – setzt neben der JVA Arnstadt den Anspruch der Einzelunterbringung gemäß § 18 Abs. 1 Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch vollends um. In der JVA Goldlauter existiert schon seit mehreren Jahren eine maximale Belegung mit zwei Gefangenen für Hafträume, die eine Mehrfachbelegung flächenmäßig zulassen. Im Jahr 2024 waren durchschnittlich 72 Prozent der Gefangenen in Einzelhafträumen untergebracht und 28 Prozent in gemeinsamer Unterbringung. Zu Frage 4: Die Notwendigkeit eines Neubaus einer JVA in Ostthüringen, die letztlich auch zu der Überlegung eines gemeinsamen Neubaus mit dem Freistaat Sachsen führte, begründet sich vorrangig in dem Erfordernis nach der Schaffung von modernen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Haftplätzen, vor allem im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Einzelunterbringung während der Ruhezeit. Insofern ist die Schaffung neuer, moderner Einzelhaftplätze im Ostthüringer bzw. im westsächsischen Raum alternativlos.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe Rückfragen der Fragestellerin. Bitte schön.

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Anja Müller Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin, und vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich habe natürlich noch ein paar Nachfragen, denn glauben Sie mir, dieser Staatsvertrag hat uns ja auch in der letzten Legislatur beschäftigt. Meine erste Frage ist: Wo ist der Staatsvertrag veröffentlicht? Vielleicht können Sie mir dazu noch mal Auskunft geben. Der ist ja kurz vor der Wahl 2014 unterschrieben worden. Wir waren auch in der letzten Legislatur mit den Kolleginnen und Kollegen vor Ort, also in Zwickau, und haben uns das angeschaut. Wann ist denn angedacht, dass auch die jetzige Thüringer Landesregierung vor Ort fährt und sich das dort noch mal anschaut und diese Gespräche gegebenenfalls noch mal führt?

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Dr. Knoblich

Fragestunde

Letzteres, vielleicht fange ich damit an, ist bereits im Schwange. Das bereiten wir derzeit vor. Ein genaues Datum kann ich Ihnen jetzt noch nicht nennen. Zu den anderen Punkten würden wir Sie schriftlich unterrichten.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Ich sehe weitere Fragen. Bitte schön.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Eine Nachfrage: Wie viele Gefangene betrifft die rechtswidrige Unterbringung aktuell in absoluten Zahlen? Sie haben Prozentzahlen genannt. Und dann: Welche Möglichkeit der baulichen Reaktivierung oder Schaffung von Haftplätzen wird durch die Landesregierung gesehen, vor allem vor dem Hintergrund, dass in Planung ist, Abschiebehaftplätze zu schaffen? Wobei es sich ja hier im Moment um eine rechtswidrige Unterbringung handelt.

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Dr. Knoblich

Fragestunde

Die Umwandlung der Prozentzahlen in absolute Zahlen würden wir Ihnen auch schriftlich nachreichen. Zu der anderen Frage würden wir Sie ebenso schriftlich informieren.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich danke Ihnen für die Beantwortung. Das waren bereits zwei Nachfragen aus der Mitte des Hauses. Ich rufe Frage 9 auf, eine des Abgeordneten Dr. Wogawa in der Drucksache 8/377. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung antworten. Bitte schön.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vereinbarkeit von Familie und Schichtdienst bei der Thüringer Polizei Die Vereinbarkeit von Familie und Schichtdienst stellt für viele Beschäftigte der Thüringer Polizei eine bedeutende Herausforderung dar. Die oft unregelmäßigen Arbeitszeiten und der Dienst in wechselnden Schichten erfordern ein hohes Maß an Flexibilität und können das Gleichgewicht zwischen beruflichen und familiären Verpflichtungen stark belasten. Eine ausgewogene Balance ist jedoch entscheidend, um die Gesundheit, Motivation und langfristige Zufriedenheit der Polizeibeamten zu gewährleisten. Daher ist es wichtig, geeignete Lösungen, Maßnahmen und Personalstrukturen zu finden, die sowohl den Anforderungen des Polizeidienstes als auch den Bedürfnissen der Familie gerecht werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen werden derzeit ergriffen, um die Vereinbarkeit von Schichtdienst im Polizeidienst mit familiären Verpflichtungen zu unterstützen bzw. zu erreichen? 2. Inwiefern werden die Bedürfnisse von Polizeibeamten mit Familienverantwortung bei der Dienstplanung berücksichtigt? 3. Gibt es spezielle Programme oder Initiativen, die darauf abzielen, die Vereinbarkeit von Schichtdienst und Familie bzw. Freizeit von Polizeibeamten im Schichtdienst zu verbessern? 4. Wie hoch ist jeweils der derzeitige Anteil der Vollzeit- und Teilzeitkräfte im Schichtdienst im Vergleich zum Anteil der Beschäftigten im Tagdienst?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär Müller, bitte.

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Müller

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Wogawa beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Aufgrund des Sachzusammenhangs erlaube ich mir, die Fragen 1 und 2 gemeinsam zu beantworten. Zunächst beinhaltet das spezielle Arbeitsrecht für Polizeivollzugsbeamte und ‑ beamtinnen allgemeine Grundsätze, wie die Dienstplanung, um neben der Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes auch familiären Verpflichtungen, Rechnung zu tragen. So wird per Rechtsverordnung unter anderem vorgegeben, dass die tägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf zwölf Stunden zu begrenzen ist, die Mindestruhezeit innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums grundsätzlich elf zusammenhängende Stunden betragen muss und monatlich im Jahresdurchschnitt zwei freie Wochenenden gewährt werden sollen. Durch diese Maßgaben wird im Zusammenspiel mit dem Jahresarbeitszeitkonto sichergestellt, dass das Familienleben und eine gesellschaftliche Betätigung, die üblicherweise an den Wochenenden stattfindet, nicht über Gebühr eingeschränkt werden und gleichzeitig die Arbeitszeit flexibel verteilt werden kann. Für die Durchführung der konkreten Dienstplanung des Einsatz- und Streifendienstes hat die Landespolizeidirektion für ihren Geschäftsbereich eine Dienstanweisung zum bedarfsorientierten Schichtmanagement erlassen. Bei dieser flexiblen und bedarfsorientierten Methode der Dienstplanung werden die schichtdienstleistenden Beamten und Beamtinnen in einem Personalpool zusammengefasst und die Dienstzeiten an der polizeilichen Lage orientiert geplant. Dabei besteht die Möglichkeit, persönliche Interessen der Polizeivollzugsbeamten und ‑ beamtinnen zu berücksichtigen, soweit es mit den polizeilichen Einsatzerfordernissen vereinbar ist. Um Planungssicherheit für die Polizeibeamten und ‑ beamtinnen zu gewährleisten, wird die zu erbringende Arbeitszeit verbindlich in einem Dienstplan festgelegt, der jeweils den Zeitraum eines Monats umfasst. Notwendige Planänderungen werden sodann auf das dienstlich Unvermeidbare begrenzt. Zu Frage 3: Vor dem Hintergrund, dass allein finanzielle Maßnahmen, wie beispielsweise die sogenannte Polizeivollzugszulage und die zuletzt deutlich erhöhte Erschwerniszulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten nach § 3 ff. der Thüringer Erschwerniszulagenverordnung, Beeinträchtigungen familiärer und sozialer Kontakte nicht verringern können, kann ein wirksamer Ausgleich des Schichtdiensts darüber hinaus nur durch mehr Freizeit erzielt werden. Dementsprechend sieht § 11 der Thüringer Urlaubsverordnung für Beamtinnen und Beamte im Schichtdienst einen zusätzlichen Urlaub in einem maximal erreichbaren Umfang von bis zu fünf Arbeitstagen im Kalenderjahr vor. Daneben eröffnen die vielfältigen Ausgestaltungsformen der Teilzeitbeschäftigung, die Regelungen zum Sabbatjahr und die im Jahr 2017 eingeführte Urlaubsansparung auch den Beamtinnen und Beamten im Schichtdienst weitere Möglichkeiten, ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten und damit Beruf und Familie immer besser miteinander in Einklang zu bringen. Abschließend ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass die berufstypischen Arbeitsbedingungen des Polizeivollzugsdiensts insbesondere bei einer Verwendung im Schichtdienst regelmäßig zu nicht vermeidbaren Einschränkungen in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie führen können. Die Antwort zu Frage 4: Hierzu liegen leider keine statistischen Daten vor.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe keine Rückfragen des Fragestellers. Gibt es weitere Rückfragen? Frau Abgeordnete Ulrike Große-Röthig, bitte.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Fragestunde

Ich frage die Landesregierung, ob die Familienfreundlichkeit im Polizeischichtdienst nach Ansicht der Landesregierung zufriedenstellend umgesetzt ist.

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Müller

Fragestunde

Ich kann Ihnen so viel sagen, dass mir bisher in den Gesprächen mit den Gewerkschaften signalisiert wurde, dass durchaus eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch im Schichtdienst möglich ist. Natürlich ist es immer so, dass es punktuell und individuell Verbesserungsmöglichkeiten gibt, da sind wir auch regelmäßig im Austausch und im Gespräch mit den Personalvertretungen bzw. auch den Gewerkschaften und natürlich auch daran interessiert, entsprechend weitere Verbesserungen, sofern das im Rahmen der Dienstsicherheit möglich ist, auch zu gewährleisten.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke für die Beantwortung. Dann rufe ich nun auf Frage 10, eine des Abgeordneten Küntzel in der Drucksache 8/378. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Digitales und Infrastruktur antworten.

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Sven Küntzel BSW

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Seit Oktober 2024 müssen Halter von ukrainischen Kraftfahrzeugen in Deutschland ihre Fahrzeuge auf den Zulassungsstellen ummelden. Nach einem Bericht des MDR vom 23. Januar 2025 geschehe das jedoch kaum. So hätten von fünf befragten Landkreisen und zwei kreisfreien Städten in Thüringen nur der Saale-Holzland-Kreis und der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt überhaupt belastbare Zahlen mitteilen können. Sechs ukrainische Kraftfahrzeuge seien es im Landratsamt in der Stadt Eisenberg gewesen und 16 Fahrzeuge, die im vergangenen Jahr in der Stadt Saalfeld zugelassen wurden – offensichtlich nur ein Bruchteil der Fahrzeuge, die in den Landkreisen unterwegs sind. Für ukrainische Geflüchtete, die dieser Ummeldepflicht nicht nachkommen, hätte dies zur Konsequenz, gegen die Versicherungspflicht von Kraftfahrzeugen sowie gegen die Abgabenordnung zu verstoßen. Die Fragen ergeben sich aufgrund der fehlenden Ummeldung von Kraftfahrzeugen ukrainischer Flüchtlinge und der offensichtlich mangelnden Durchsetzung geltender gesetzlicher Vorgaben. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurden im Rahmen der Registrierung von Geflüchteten in den zuständigen Behörden keine vollständigen und belastbaren Daten zu mitgebrachten Fahrzeugen erhoben, obwohl die Angabe von Vermögenswerten vorgesehen war? 2. Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich ständiger und zielgerichteter Kontrollen ergreift die Landesregierung, um die gesetzliche Ummeldepflicht von ukrainischen Fahrzeugen durchzusetzen? 3. Welche Möglichkeiten haben Zulassungsstellen und Polizei nach Ansicht der Landesregierung, um gegen die Nicht-Ummeldung von Fahrzeugen vorzugehen? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur möglichen Gefährdung der Verkehrssicherheit durch unzugelassene und potenziell unversicherte Fahrzeuge, zum Beispiel durch fehlende Hauptund Abgasuntersuchung, ukrainischer Flüchtlinge? Herzlichen Dank.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär Dr. Knoblich, bitte.

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Dr. Knoblich

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Küntzel beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Einkommen und Vermögen, über die von dem Leistungsberechtigten und seinen Familienangehörigen desselben Haushalts verfügt werden kann, sind vor Eintritt von Leistungen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes aufzubrauchen. Bereits diese Regelung enthält die Einschränkung, dass es sich um Vermögen handeln muss, über das verfügt werden kann. Inwieweit ein mitgebrachtes Fahrzeug innerhalb des Bezugszeitraums von maximal einem Monat von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis zum Rechtskreiswechsel in das Leistungssystem von Sozialgesetzbuch II und XII in verwertbares Vermögen umgewandelt werden kann, bleibt dahingestellt. Sollten die in § 7 Abs. 5 Satz 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes genannten Freibeträge überschritten werden, bleiben nach Satz 2 dieser Rechtsnorm trotzdem Vermögensgegenstände außer Betracht, die zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind. Es wird davon ausgegangen, dass Fahrzeuge generell zur Aufnahme oder Fortsetzung der Berufsausbildung oder der Erwerbstätigkeit unentbehrlich sind. Inwieweit die Jobcenter das Vorhandensein eigener Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Vermittlung der betreffenden Personen in Arbeitsverhältnisse in Deutschland möglicherweise erfassen, ist diesseits nicht bekannt. Zu Frage 2: Nach dem 30. September 2024 müssen Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, also die Jahresfrist, oder die hier einen regelmäßigen Standort begründet haben, in Deutschland zugelassen werden und unterliegen sodann der hiesigen Gesetzgebung. Vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr wurde gemeinsam mit den Ländern ein Fragenkatalog zum Thema erarbeitet und auf der Homepage des Ministeriums in den Sprachen Deutsch, Englisch und Ukrainisch veröffentlicht. Dieser Katalog gibt Antworten und Hinweise zu allen Fragen zur Zulassungspflicht für ukrainische Fahrzeuge sowohl für die betroffenen Kraftfahrzeugführer als auch für die Zulassungsbehörden. Seitens des Thüringer Ministeriums für Digitales und Infrastruktur wurde in Arbeitsberatungen mit den Zulassungsbehörden sowie der Fachaufsichtsbehörde – das ist das Thüringer Landesverwaltungsamt – zu den Abstimmungen mit dem Bundesverkehrsministerium informiert und den Behörden die Anwendung des Fragenkatalogs nahegelegt. Zu Frage 3: Bei Feststellungen durch die Polizei erfolgen regelmäßig Hinweise auf rechtliche Regelungen und den Fragenkatalog sowie Meldungen an die jeweils örtlich zuständigen Zulassungsbehörden. Sobald die Zulassungsbehörden solche Hinweise erhalten, werden die Sachverhalte geprüft, die Halter zur Zulassung des Fahrzeugs in Deutschland aufgefordert und, sollte dies nicht erfolgen oder aus technischen Gründen nicht möglich sein, die Fahrzeuge letztlich zwangsweise stillgelegt. Zu Frage 4: Jedes Kraftfahrzeug, das im öffentlichen Straßenverkehr ohne Zulassung, ohne Pflichtversicherung und/oder mit technischen Mängeln geführt wird, kann eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellen, unabhängig von der Nationalität der fahrzeugführenden Person und der Herkunft des Kraftfahrzeugs. Kraftfahrzeuge ukrainischer Flüchtlinge haben im Regelfall bereits eine Zulassung in der Ukraine erhalten. Bei der Einreise nach Deutschland müssen sie eine Haftpflichtversicherung über das Büro Grüne Karte oder eine sogenannte Grenzversicherung vorweisen und sich in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden. Wenn die Zulassung nicht oder nicht rechtzeitig nach Ablauf der Jahresfrist erfolgt, sieht der Gesetzgeber entsprechende Sanktionierungsmöglichkeiten im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts durch die Erhebung einer Geldbuße vor. Einschlägig ist hier insbesondere ein Verstoß gegen § 48 der Fahrzeugzulassungsverordnung in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und 3 Nr. 5 des Straßenverkehrsgesetzes hinsichtlich der Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs auf öffentlichen Straßen, das nicht zum Verkehr zugelassen war. Jeder diesbezüglich festgestellte Sachverhalt obliegt hierbei einer Prüfung im besonderen Einzelfall unter Beachtung des im Ordnungswidrigkeitenrechts geltenden, sogenannten Opportunitätsprinzips.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe Rückfragen. Frau König-Preuss, bitte.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Fragestunde

Herzlichen Dank für die Antwort. Wenn ich richtig informiert bin, haben Ukrainerinnen alle ihre Dokumente in digitaler Form, also es gibt eine StaatsApp, in der alle Dokumente vorliegen, vom Versicherungsschein über Ausweispapiere und Ähnliches mehr. Der MDR meldete, ich glaube, Ende letzten Jahres, dass für die Ummeldung der Autos digitale Papiere nicht zulässig sind, was aber für Ukrainerinnen häufig der Standard ist, ihre kompletten Unterlagen digital zu haben und nicht in Papierform, wie es hier in Deutschland der Fall ist. Was bedeutet das jetzt konkret für Ukrainerinnen, die die digitale App ihres Staates für die Unterlagen nutzen, wenn zur Ummeldung die digitalen Unterlagen nicht akzeptiert werden? Werden die faktisch verpflichtet, gezwungen, aufgefordert in die Ukraine zurückzureisen und sich dort Papierdokumente zu besorgen, und sich damit gegebenenfalls einer Gefahr auszusetzen oder welche Varianten gibt es für Ukrainerinnen in diesen Fällen, auch im Hinblick auf, ich sage mal, Möglichkeiten der Behörden, wie man damit umgeht und agiert?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Dr. Knoblich, bitte.

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Dr. Knoblich

Fragestunde

Das würden wir Ihnen schriftlich nachreichen. Wir wollen das noch einmal genauer anschauen.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe eine weitere Rückfrage des Abgeordneten Mühlmann.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Vielen Dank für die Ausführungen, Herr Staatssekretär. Ich habe tatsächlich eine Rückfrage, ich denke nämlich, Sie hatten es an keiner Stelle erwähnt. Findet an irgendeiner Stelle, wenn die Ukrainer hier ankommen und sich behördlich melden, tatsächlich eine Erfassung statt, ob und wenn ja mit was für einem Fahrzeug sie hier in Deutschland einreisen, oder wird das gar nicht erfasst?

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Dr. Knoblich

Fragestunde

Das würden wir auch schriftlich beantworten.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Dann rufe ich Frage 11 auf, eine des Abgeordneten Mühlmann in der Drucksache 8/379. Für die Landesregierung wird das Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz antworten.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung durch Angriffe auf Wahlkreisbüros in Thüringen Im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz des Landtags waren am 22. Januar 2025 die Anzahl und Einstellungsgründe von Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigungen an Wahlkreisbüros ein Thema. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Angriffen auf Wahlkreisbüros von Mitgliedern des Thüringer Landtags hat es in der 7. Wahlperiode gegeben? 2. Wie sind diese Taten juristisch geahndet worden und in wie vielen Fällen wurde die Verfolgung mit welcher Begründung eingestellt? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Quote der Einstellungen von Ermittlungen zu derartigen Angriffen auf die Demokratie?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Klein, bitte.

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Klein

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: In der 7. Legislaturperiode hat es insgesamt 326 Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Angriffen auf Wahlkreisbüros von Mitgliedern des Thüringer Landtags gegeben. Zu Frage 2: Von den 326 Ermittlungsverfahren entfallen 91 auf Taten im Jahr 2024 von Januar bis September und 235 Ermittlungsverfahren auf Taten des Zeitraums vom 26. November 2019 bis 31. Dezember 2023. Angaben zum Verfahrensausgang liegen bislang nur für die Taten bis Ende 2023 vor. Von den 235 Ermittlungsverfahren wurden 231 eingestellt, und zwar 229 nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung. Von diesen 229 Verfahren richteten sich 228 gegen unbekannt. Diese wurden eingestellt, weil kein Täter ermittelt werden konnte. Von den eingestellten Ermittlungsverfahren richten sich lediglich drei gegen bekannte Tatverdächtigte. In einem Fall wurde das Verfahren nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. In einem weiteren Fall hat die Staatsanwaltschaft nach § 45 Abs. 1 des Jugendgerichtsgesetzes wegen geringer Schuld von der Verfolgung abgesehen. Im dritten Fall hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 75 Abs. 2 des Jugendgerichtsgesetzes nach Erfüllung der erzieherischen Maßnahmen, Beratungsgespräche wahrzunehmen, eingestellt. In zwei weiteren Fällen wurde Anklage erhoben. Davon wurde ein Strafverfahren gerichtlich nach § 145 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt, weil es eine unwesentliche Nebenstraftat betraf. In dem anderen beim Jugendrichter anhängigen Verfahren ist noch keine abschließende gerichtliche Entscheidung ergangen. Zu Frage 3: Lassen Sie mich an dieser Stelle zunächst noch mal ausdrücklich betonen, dass die Strafverfolgungsbehörden bei der Sachbeschädigung gegen Wahlkreisbüros von Mitgliedern des Thüringer Landtags selbstverständlich mit der insoweit gebotenen Konsequenz ermitteln. Daher sind diese Verfahren bei den Staatsanwaltschaften auch den Sonderdezernaten der für politische Sachen zuständigen Abteilungen zugewiesen. So ist gewährleistet, dass derartige Verfahren konzentriert bearbeitet werden. Zweifellos wäre in diesen Fällen eine höhere Aufklärungsquote wünschenswert. Nach der kriminalistischen Erfahrung gibt es jedoch selten ein ausreichendes Spurenaufkommen, das allein oder in Verbindung mit weiteren Beweismitteln zur Ermittlung eines Tatverdächtigen führen könnte. Weitere Beweismittel, insbesondere Zeugen, die zur Täterermittlung beitragen können, stehen erfahrungsgemäß nur sehr vereinzelt zur Verfügung, weshalb es sich zahlenmäßig fast ausschließlich um Ermittlungsverfahren gegen unbekannt handelt. Nach Ausschöpfung der möglichen zielführenden Ermittlungen kann in diesen Fällen meist kein Tatverdächtiger ermittelt werden, was letztlich zur Einstellung des Verfahrens nach § 71 Abs. 2 der Strafprozessordnung führt. Vielen Dank.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke für die Beantwortung. Ich sehe eine Rückfrage des Fragestellers. Bitte schön.

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Ringo Mühlmann AfD

Fragestunde

Ich habe tatsächlich zwei Rückfragen. Die erste Rückfrage ist relativ kurz. Ich habe Sie also recht verstanden, dass bis auf ein Verfahren, das einfach noch nicht abgeschlossen ist, 100 Prozent der Verfahren eingestellt wurden? Das ist meine erste Frage. Die zweite Frage ist: In welcher Form berät die Landesregierung in diesem Fall gegebenenfalls auch den Thüringer Landtag, die Landtagspräsidentin oder andere, wie in Zukunft damit umgegangen werden kann, wie auch gegebenenfalls die Aufklärungsquote erhöht werden kann?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär Klein, bitte.

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Klein

Fragestunde

Zu der ersten Frage kann ich sagen, Ihrer Frage mit der unterschwelligen Antwort, die Sie mit vermittelt hatten, 100 Prozent ist eingestellt, kann ich so nicht zustimmen. Ich habe gesagt, dass die Verfahren behandelt worden sind. Aber Sie haben ja auch gehört, es wurde zum Beispiel auch ein Verfahren eingestellt, weil nach dem Jugendgerichtsgesetz erzieherische Maßnahmen vorgenommen worden sind. Man müsste es stärker aufdetaillieren. Wenn Sie damit meinen, dass bis auf ein Verfahren hundertprozentig alle Verfahren abgeschlossen sind, da könnte ich mitgehen. Die zweite Frage würden wir gegebenenfalls nachreichen. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Gegebe- nenfalls oder nachreichen?) Reichen wir nach.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Wird nachgereicht, das halten wir so fest. Gibt es weitere Rückfragen aus der Runde? Das kann ich nicht erkennen. Dann danke ich Ihnen für die Beantwortung und rufe als letzte Anfrage die Frage Nummer 12 auf, eine des Abgeordneten Hande in der Drucksache 8/388. Für die Landesregierung wird dann das Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung antworten. Herr Hande, bitte.

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Ronald Hande Die Linke

Fragestunde

Danke, Frau Präsidentin. Durchsuchungen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt am 28. November 2024 Am 28. November 2024 wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Gera bzw. auf Beschluss des Amtsgerichts Gera mehrere Durchsuchungsbeschlüsse gegen Polizeibeamtinnen und beam‑ te der Landespolizeiinspektion Saalfeld im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen des Verdachts auf einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b Strafgesetzbuch umgesetzt. Hintergrund ist der Vorwurf von unverhältnismäßigen Anhaltungen von Radfahrern und motorisierten Verkehrsteilnehmern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beschlüsse des Amtsgerichts Gera liegen dazu aufgrund welcher Tatvorwürfe vor? 2. Wie viele der Beschlüsse des Amtsgerichts Gera richteten sich gegen Beschuldigte, wovon wie viele vollstreckt wurden? 3. Wie viele der Beschlüsse des Amtsgerichts Gera richteten sich gegen nicht tatverdächtige Personen, wovon wie viele vollstreckt wurden? 4. In welchem Umfang wurden Datenträger sichergestellt, die in welcher Stelle in welchem Land – also Bundesland – ausgelesen bzw. ausgewertet werden?

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Herr Staatssekretär Müller, bitte.

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Müller

Fragestunde

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hande beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Erlauben Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung von weiteren als den nachfolgenden Angaben abgesehen. Zu Frage 1: Es lagen zum Durchsuchungszeitpunkt neun Beschlüsse vor. Der Vorwurf lautete, wie Sie es gerade eben schon ausgeführt haben, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Die Staatsanwaltschaft legt den Beamten zur Last, im Rahmen von Verkehrskontrollen bzw. Anhaltungen unverhältnismäßige Mittel eingesetzt zu haben. Zu Frage 2: Acht Beschlüsse richteten sich gegen Beschuldigte, wovon zwei Beschlüsse denselben Beschuldigten betrafen. Alle Beschlüsse wurden vollstreckt. Zu Frage 3: Ein Beschluss richtet sich gegen eine drittbetroffene Person, welcher ebenso vollstreckt wurde. Zu Frage 4: Es wurden insgesamt 37 Datenträger sichergestellt, welche im Land Thüringen ausgelesen und im Bereich „Interne Ermittlungen“ verfahrensbezogen ausgewertet werden. Vielen Dank.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Ich sehe Rückfragen des Fragestellers. Bitte schön.

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Ronald Hande Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank für die Antworten. Es ist selbstverständlich klar, dass Sie keine genaueren Angaben und Daten geben können. Deswegen möchte ich es auch gern allgemein halten. Ich habe jetzt vernommen, dass in Bezug auf meine Frage 3 nach nicht tatverdächtigen Personen ein Beschluss vorlag, der auch vollstreckt wurde. Ich muss Sie daher fragen: Kann die Landesregierung, können Sie erklären, wie es dann zu der Pressemitteilung der Landespolizeidirektion vom 28.11. kommt, dass sich die Durchsuchung ausschließlich gegen Polizeibeamte richtet, die einer Straftat verdächtigt werden, obwohl nicht tatverdächtige Personen dieser Maßnahme dann zugrunde liegen? Das wäre vielleicht erst mal meine erste Frage, ich hätte dann noch eine zweite.

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Müller

Fragestunde

Die Antwort auf die Frage würden wir nachreichen.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Dann die zweite Rückfrage des Fragestellers.

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Ronald Hande Die Linke

Fragestunde

Vielen Dank. Dann könnten Sie in Ihrer Nachreichung vielleicht auch meine darauf aufbauende Frage mit anfügen, ob Sie denn die Einschätzung teilen, dass eine solche Maßnahme gegenüber unbeteiligten Dritten, also Nachbarn und dergleichen, und auch die Berichterstattung aufgrund dieser Pressemitteilung der Landespolizeidirektion gegebenenfalls den Eindruck erwecken könnten, dass eine Person, die nicht einer Tat verdächtigt wird, sich illegal verhalten hätte, dass das natürlich für den Leumund nicht unbedingt förderlich ist und wie man das gegebenenfalls aus Sicht der Landesregierung künftig besser machen könnte.

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Müller

Fragestunde

Die vielseitige Verwendung des Konjunktivs in Ihrer Frage deutet ja schon darauf hin, dass da viel Spekulation mit drin ist. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Nein, erst mal, dass er den Konjunktiv korrekt anwenden kann!) Der enthaltene Konjunktiv in Ihrer Frage legt nahe, dass wir das auch noch mal schriftlich beantworten.

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Lena Saniye Güngör

Fragestunde

Danke schön. Ich sehe keine weiteren Rückfragen. Dann schließe ich im Indikativ diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe vereinbarungsgemäß nun auf Tagesordnungspunkt 9 – erster Teil Antrag der Abgeordneten Dr. Augsten, Behrendt, Her zog Hoffmeister, Hupach, Hut schen reuther, Kästner, Kobelt, Kummer, Küntzel, Quasebarth, Schütz, Wirsing, Dr. Wogawa und Wolf der Fraktion des BSW sowie der Abgeordneten Bühl, Malsch, Meißner und Prof. Dr. Voigt der Fraktion der CDU - Drucksache 8/47 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/357 - korrigierte Fassung dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/403 Die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz wird bei Herrn Abgeordnetem Hutschenreuther liegen. Als Hinweise: Bei dem Antrag handelt es sich in den Buchstaben A und B um einen Minderheitsantrag gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen. Mit 19 Unterschriften ist das verfassungsmäßige Quorum von einem Fünftel, wie es § 83 Abs. 2 der Geschäftsordnung verlangt, erreicht. Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes hat der Landtag die Pflicht, auf einen verfassungsrechtlich zulässigen Antrag von einem Fünftel seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes darf der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstands gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fallen die Buchstaben A und B des Antrags. Buchstabe C ist vom Minderheitsrecht nicht erfasst und kann geändert werden. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile zunächst für die Berichterstattung Herrn Hutschenreuther das Wort. Bitte schön.

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Ralph Hutschenreuther BSW

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, als Berichterstatter fällt mir die Aufgabe anheim, Ihnen den Sachstand des Justizausschusses zu diesem Untersuchungsausschuss mitzuteilen, wobei mir natürlich bewusst ist, dass diese Sache neutral zu erfolgen hat. Ich möchte Ihnen berichten, dass die Untersuchungsausschüsse, sowohl der gerade vorliegende als auch der der Kollegen der Fraktion der AfD, an den Justizausschuss – Sie erinnern sich – überwiesen worden sind, um zu prüfen, ob diese zusammengeführt werden könnten. Allen Abgeordneten war dabei natürlich insbesondere der erhebliche Kostenaspekt einer doppelten Ausschussführung bewusst. Die Mitglieder der jeweilig federführenden Fraktionen haben auch im Rahmen des Justizausschusses die Möglichkeiten einer Zusammenführung erörtert. Es ist dabei allerdings auch klar geworden, dass mit den durchaus differierenden Untersuchungsgegenständen sich dies mehr als schwierig gestaltet. Zum Zeitpunkt der letzten Ausschusssitzung ist es deshalb dazu gekommen, dass eine Zusammenlegung nicht möglich schien. Als besonderes Argument waren hier die gegenteilig ausgetauschten verfassungsmäßigen Bedenken geäußert worden. Im Nachgang zur Ausschusssitzung ist dann der Änderungsantrag der AfD dazugekommen. Der war deshalb nicht Gegenstand der Ausschussempfehlung. Die Ausschussempfehlung lautet jedoch – da darf ich Bezug nehmen auf Ihre Ausführungen –, den Untersuchungsausschuss wegen der Erfüllung des notwendigen Quorums einzusetzen. Danke.

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Lena Saniye Güngör

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Danke schön. Dann fahre ich in der Redeliste fort und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Schard für die Fraktion der CDU das Wort. Bitte schön.

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Stefan Schard CDU

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute zum zweiten Mal mit einem gesundheitspolitischen Thema, wenn auch einer ganz, ganz anderen Art, nämlich Corona, die Maßnahmen, die Situation in unserem Freistaat. Uns allen ist, glaube ich, noch die Situation im Gedächtnis, egal ob hier im Rund oder auch in den Städten und Gemeinden unseres Landes, wie sich die Unsicherheit letztendlich in dem einzelnen Tun auch wiedergefunden hat, auch an die Zerwürfnisse innerhalb der Gesellschaft. Ich denke, es ist gut, meine Rede noch mal mit einem kleinen historischen Abgleich zu beginnen. Es ist mittlerweile schon über fünf Jahre her, dass Ende 2019 schwere Fälle einer Lungenerkrankung im chinesischen Wuhan bekannt geworden sind. Und fast auf den Tag genau, am 27. Januar vor fünf Jahren, ist das Virus das erste Mal hier in Deutschland festgestellt worden. Nicht lange darauf hat dann die WHO eine weltweite Pandemie ausgerufen. Die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen in unserem Lande waren angehalten und am Ende auch verpflichtet, natürlich weitreichende Maßnahmen zu ergreifen. Wir erinnern uns – auch wenn das Stichwort heute schon mal gefallen ist, aber es gehört dazu, die Lage der damaligen Zeit noch mal zu beschreiben und auch die Unsicherheit der damaligen Zeit –, wir erinnern uns an die Bilder aus Italien, wo uns widergespiegelt wurde – ja, Sie atmen tief durch, aber es gehört nun mal dazu, auch eine Situation zu beschreiben, in der damals große Unsicherheit herrschte, weil noch nie jemand eine Pandemie durchgemacht hat – die Züge der militärischen Lkw, die dem Abtransport der Särge nicht Herr geworden sind, und auch die Überlastung der Krematorien. Auch das gehört dazu, um sich die Situation der damaligen Zeit in Erinnerung zu rufen. Ihnen gefällt das nicht, aber so waren die Bilder damals, so war die Situation. (Unruhe AfD) Und die Gesellschaft wie auch unser Land und das Gesundheitssystem, aber auch das Rechtssystem waren nur bedingt bzw. nicht auf eine solche Pandemie vorbereitet. Es gab natürlich kaum Erfahrungen, es gab aber auch keinen Masterplan, wie mit einer solchen Situation zu verfahren ist. Und die Regierung musste handeln. (Beifall CDU, BSW) Viele Maßnahmen betrafen die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung und schränkten diese ein. Und am Ende war festzustellen, dass das Infektionsschutzgesetz auch eine Grundlage für Verordnungen bot. Mitte Dezember 2020 unterlagen dann diese Verordnungen auch dem Beteiligungsvorbehalt dieses Hauses. Es gab Koordinierungsrunden, Bund-Länder-Runden, die Ministerpräsidentenkonferenzen, auf denen die Verfahren im Einzelnen abgestimmt wurden. Und dieses Gremium findet sich bekanntermaßen nicht in unserem Grundgesetz, deshalb ist natürlich auch eine Frage aus dem Fragenkatalog, ob denn diese Festlegungen der Gremien und insbesondere der Ministerpräsidentenkonferenzen rechtlich wirksame Grundlagen für das Handeln gebildet haben. Aber – ich will es noch mal sagen – die Herausforderungen hinsichtlich des rechtlichen Systems, aber auch die Eindämmungsmaßnahmen sind in der Sache in unserer modernen Welt noch nie dagewesen. Viele Lebensbereiche waren betroffen. Unsere Aufgabe ist es aus meiner, unserer Sicht nicht, jetzt besserwisserisch alles aus dem Rückspiegel zu beurteilen. Aber die Vielzahl und auch die Tiefe und die Stärke der Eingriffe machen eine parlamentarische Bearbeitung unausweichlich und auch erforderlich. Hinzu kommt, dass wir uns in einem Untersuchungsausschuss natürlich auch mit der Frage beschäftigen wollen und müssen, wie wir uns denn auf kommende – gegebenenfalls kommende – Pandemien vorbereiten: rechtlich, aber auch in der Sache. Welche Schlüsse müssen wir ziehen? Dazu ist es auch erforderlich, dass wir Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen klären. Die Maßnahmen – und das ist uns allen noch in Erinnerung, das wirkt ja zum Teil auch bis in die heutige Zeit fort – spalteten unsere Gesellschaft zutiefst. Es gab Kritiker, es gab Befürworter, es gab Gegner. All das waren am Ende auch Reaktionen auf die Pandemie und auf die Maßnahmen. Ich erinnere mich auch noch gut, dass die Inzidenzwerte regelmäßig im Fokus standen, weil diese Inzidenzwerte dann auch Grundlage verschiedenster hoheitlicher Maßnahmen waren. Es wurden Einrichtungen geschlossen, Kindergärten, Schulen, Pflegeheime. Diese Schließungen sind ja heute auch teilweise noch Gegenstand von Verfahren. Das Robert KochInstitut hat sich damals federführend mit der Sache beschäftigt. Die Landesregierungen und auch die Landesregierung in Thüringen hat hier Empfehlungen aufgegriffen und umgesetzt – manchmal mehr, manchmal weniger. Die Folgen waren viele Einschränkungen in unseren Lebensbereichen, Kontaktbeschränkungen, ganz besonders natürlich auch bei Kindern, Jugendlichen und auch älteren Menschen. Unsere Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es jetzt nicht, eine Hexenjagd zu veranstalten, sondern ohne Vorbehalte aufzuklären. Meiner Meinung nach ist das die Grundlage, damit wir die Verwerfungen der Gesellschaft, die bis heute andauern, wieder abmildern und auch wieder so zusammenleben, dass es hier vielleicht weniger Spaltung in unserer Gesellschaft gibt. Wichtig ist natürlich, dass wir diese gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse dann auch zur Grundlage unseres künftigen Handels machen. Das wollen wir dann natürlich auch in Bezug auf unsere Gesundheits-, auf unsere Innen-, aber natürlich auch auf die Justizpolitik. Wir wollen untersuchen. Der Fragenkatalog ist ja sehr weit gefasst. Ihnen sind die Fragen aus allen möglichen Bereichen bekannt. Das ist notwendig, wenn man es mit der Aufklärung ernst meint, mit Blick auf unsere Bevölkerung und auf unser Gemeinwesen. Es geht darum, aus den Fehlern zu lernen. Und dieser Teil, diese Intention unseres Antrags unterscheidet sich elementar von Ihrem Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, nämlich, dass wir nicht vorverurteilen, dass wir uns auf die Zustände, auf die Entscheidungen von Thüringen beschränken. (Beifall CDU, BSW) Uns geht es um Aufklärung – sachlich, ohne Schaum vor dem Mund. Wir wollen uns mit dem Handeln hier in Thüringen auseinandersetzen und das ist, denke ich, auch unsere Aufgabe. Es geht weniger um die Auseinandersetzung mit der Bundesebene, aber sicherlich kann die nicht ganz außen vor bleiben, denn die dortigen Akteure und Strukturen sind aus meiner Sicht weniger Gegenstand eines Untersuchungsausschusses hier im Bundesland. Deshalb betrachte ich Ihren Antrag auch nicht ganz ohne Skepsis, aber wir können uns ja über Ihren Antrag und den Änderungsantrag sicherlich im Nachgang noch verständigen. Meine Damen und Herren, feststeht, es wurden Fehler gemacht, und unsere Aufgabe ist, zu untersuchen, ob anhand der Situation diese Fehler vermeidbar gewesen wären. Ich will in dieser Situation natürlich auch beurteilen, ob anhand der Umstände, die damals herrschten, Entscheidungen hätten anders getroffen werden müssen, ohne hier ein Tribunal zu veranstalten. Jeder hat seine persönlichen Erfahrungen gemacht. Zu meinen persönlichen Erfahrungen gehören eine an COVID verstorbene Tante. Wir erinnern uns an ein Landtagsmitglied, was sehr, sehr lange im Krankenhaus verbracht hat. Auch das gehört dazu, wenn wir über die Situation der damaligen Zeit befinden wollen. Meine Damen und Herren, unser Fokus ist nach vorn gerichtet. Unser Ziel ist ein krisenfestes Gesundheitssystem, um Schlüsse zu ziehen für die Zukunft. Uns geht es um eine geeinte Gesellschaft,

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Lena Saniye Güngör

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Herr Schard, Ihre Redezeit, bitte.

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Stefan Schard CDU

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

und dazu kann dieser Untersuchungsausschuss, denke ich, auch ganz entscheidend beitragen. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Als Nächstes erteile ich Frau Abgeordneter Muhsal für die Fraktion der AfD das Wort. Bitte schön.

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Wiebke Muhsal AfD

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, meine Fraktion hat in der Tat einen Änderungsantrag zu dem Antrag von BSW und CDU eingereicht. Dieser Antrag verfolgt nicht das Ziel, inhaltlich an Ihrem Antrag etwas zu ändern, obwohl ich ja auch im Vorfeld klargemacht habe, dass es da einiges gibt, was mir nicht gefällt, sondern es geht einfach darum, wir haben unsere Inhalte im Prinzip an die passenden Stellen eingefügt und wollen damit nochmals an Sie appellieren und verhindern, dass es zwei Untersuchungsausschüsse zum gleichen Thema gibt. Die Gründe wurden, denke ich, auch in der Öffentlichkeit sowie im parlamentarischen Betrieb diskutiert. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich finde es nach wie vor absurd, wenn ich mir den Arbeitsablauf vorstelle, dass beispielsweise eine Landtagsverwaltung Kontakt zu Sachverständigen aufnimmt und den Sachverständigen dann sagt, können Sie bitte in den Thüringer Landtag kommen, kommen Sie bitte diesen Monat einmal und im nächsten Monat kommen Sie bitte noch mal. Da würde jeder Sachverständige dann wahrscheinlich fragen: Ist ja schön, dass Sie mich einladen, ich komme auch, aber warum kann ich nicht einfach alle Fragen zum gleichen Zeitpunkt beantworten? Da muss man ja auch sagen: Diese Sachverständigen beantworten ja nicht nur Fragen der AfD-Fraktion oder der BSW-Fraktion, sondern die beantworten Fragen jeder Fraktion. Und so hat natürlich auch jeder das Recht, in einem Untersuchungsausschuss Sachverständige und Anzuhörende einzuladen. Ich glaube, das macht einfach keinen guten Eindruck für Thüringen, wenn wir das in zwei Untersuchungsausschüssen tun, statt in einem. Die weiteren Argumente, nämlich die Verschwendung von personellen und materiellen Ressourcen, wurden ja auch schon ausgeführt. Ich möchte mich aber ganz gern noch mal an die Fraktion der Linken wenden. Herr Schaft, Sie haben gestern im Rahmen der Regierungserklärung gesagt, Sie würden unsere AfD-Anträge durchaus lesen und dann nach dem Inhalt auch entscheiden, fänden die nur nicht gut. Nun ist es aber jetzt so, dass es bei unserem Änderungsantrag nicht wirklich um den Inhalt des Antrags geht, denn die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ja nun mal ein Minderheitenrecht und niemand kann uns dieses Recht nehmen, sondern es geht bei der Frage dieses Untersuchungsausschusses schlicht darum, ob alle Fraktionen gemeinsam in einem Untersuchungsausschuss über Corona reden oder ob alle Fraktionen gemeinsam in zwei Ausschüssen darüber reden. Auch in Richtung der SPD-Fraktion möchte ich noch mal sagen: Wir haben in der Vergangenheit an einigen Stellen darüber diskutiert, dass Sie argumentiert haben, Sie sind eine sehr kleine Fraktion und mit den Arbeitsabläufen muss man da eine gewisse Rücksicht nehmen. Auch Ihnen kann ich nur sagen: Wenn Sie der Meinung sind, dass der parlamentarische Ablauf vernünftig sein soll, dann kann ich Ihnen nur sagen, entweder stimmen Sie unserem Antrag zu oder Sie enthalten sich wenigstens, damit der Weg freigemacht wird für eine vernünftige parlamentarische Arbeit. (Beifall AfD) Herr Schard, Sie haben ein wenig ausgeführt zu den inhaltlichen Unterschieden zwischen uns, das will ich Ihnen auch gern zugestehen. Ich muss sagen, ich habe auch ein wenig den Kopf schütteln müssen, als Sie ausgeführt haben und wieder das Argument mit den Särgen gebracht haben. Ich weiß nicht, ob Sie in Ihrer Bekanntschaft Bestatter haben, aber ein normaler Bestatter kann Ihnen vielleicht mal erklären, dass in Italien beispielsweise die Bestattung in Krematorien oder durch Kremieren nicht unbedingt an der Tagesordnung ist. Und selbstverständlich ist es dann so, wenn eine Regierung kommt und sagt, dass jetzt plötzlich alle kremiert werden müssen, dann stapeln sich die Särge. Aber ich finde es nicht gut, das als Argument zu instrumentalisieren, den Menschen weiterhin Angst einzujagen. (Beifall AfD) Dann würde ich ganz gern mit Blick auf die letzte Debatte noch ein paar Worte zu Frau Dr. Urban sagen, die leider gerade nicht anwesend ist. Aber sie hat ein wenig das auch vorgebracht, was Sie gesagt haben, mit dem Schaum vor den Mund. Sie hat mir mehrfach vorgeworfen, ich hätte eine Wutrede gehalten, und das sehe sie offenbar nicht als gut genug an im Rahmen dieser Debatte. Und ich bin natürlich mal in mich gegangen, ich bin kritikfähig. Ich muss Frau Urban zugestehen, natürlich, sie hat recht, ich bin tatsächlich wütend. Ich persönlich bin wütend, weil mir die Regierung oder die Handelnden in der Regierung etwas genommen haben, was mir keiner zurückgeben kann. Und das ist in meinem Fall mein Mutterschutz. Denn wenn Sie ein neugeborenes Kind zu Hause haben, ein Kindergartenkind, was nicht in den Kindergarten gehen darf, und dann drei Schulkinder, deren Schulerfolg maßgeblich dann plötzlich davon abhängt, dass Sie sich damit auseinandersetzen, was die Kinder dann machen, dann haben Sie da ein Problem. Und ich muss sagen, ich fühle mich persönlich, selbstverständlich komme ich damit zurecht, ich komme damit klar und ich kann meine Wut in der Hinsicht auch überwinden, aber ich finde das nicht unberechtigt, diese Wut zu haben, wenn ein Staat einfach hingeht und so massiv in das Leben von Menschen eingreift. (Beifall AfD) Noch hinzu kommt, ich stehe ja nicht für mich hier, ich stehe für die vielen anderen Menschen da, denen Unrecht geschehen ist. Frau Dr. Urban hat auch in ihrer Rede gesagt, Sie wollen die Spaltung der Gesellschaft überwinden. Ich meine das jetzt nicht polemisch, aber ich glaube, die Bewertung dieser Frage macht einen großen Unterschied, woran man sieht, warum die SPD-Fraktion mit sechs Personen hier sitzt und wir mittlerweile mit 32, weil es nämlich einfach den Menschen nicht darum geht, immer hingehalten zu werden, immer gesagt zu kriegen, das könne man ja irgendwie weglächeln, es gibt auch positive Sachen wie Homeoffice, sondern die wollen eben nicht nur darüber reden, ernst genommen zu werden, die wollen tatsächlich ernst genommen werden. (Beifall AfD) Und wenn der Innenminister, der jetzt schon wieder den Saal verlassen will offensichtlich, sich hinstellen und sagen würde: „Ja, ich verstehe ihre Wut, ich verstehe, dass ich zu tief in die Rechte der Menschen eingegriffen habe; ich teile vielleicht nicht jede Bedenken, aber ich verstehe das und ich habe die und die Fehler gemacht und ich entschuldige mich dafür und ich übernehme die politische Verantwortung“, dann muss ich sagen, das wäre ein Schritt, die Gesellschaft zu befrieden, die Spaltung der Gesellschaft zu beenden. (Beifall AfD) Dieses Argument, was kommt, was Sie auch gesagt haben, wir würden vorverurteilen: Ich habe natürlich meine Meinung, aber ich verurteile ihn nicht vor. Selbstverständlich, wenn ich im Untersuchungsausschuss sitze, dann stelle ich Fragen, wie ich sie stellen möchte. (Heiterkeit Die Linke) Und da gibt es eben gewisse Dinge, die im BSWAntrag nicht gut formuliert sind bzw. die unsere Sachen auch nicht abdecken. Mir geht es einfach nur darum, diese Fragen stellen zu können. Genauso kann jeder andere Abgeordnete sein Ministerium verteidigen, andere Fragen stellen, Sonstiges. Das ist doch gerade der Sinn eines Untersuchungsausschusses, dass man das aufklärt. Und nur, weil ich mich als Stimme derer sehe, die verletzt wurden durch diese ganzen Eingriffe, heißt das nicht, dass ich vorverurteile. Ich bitte also noch mal: Lassen Sie uns einen Untersuchungsausschuss einrichten und da jeden nach seiner Fasson vernünftig arbeiten. Würde unser Änderungsantrag nun angenommen werden, würden wir da selbstverständlich unseren Untersuchungsausschussantrag zurückziehen. Ich danke Ihnen. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Danke schön. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Dr. Wogawa für die BSW-Fraktion das Wort.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, liebe Zuhörer am Livestream, erneut befassen wir uns im Hohen Haus mit der Aufarbeitung der Coronapandemie und den Maßnahmen zu ihrer Überwindung. Es liegen zwei Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses vor. Einer ist beantragt von den Abgeordneten des BSW und von Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. Nochmals vielen Dank für die Unterstützung! Dieser Antrag, daran möchte ich erinnern, lag zuerst vor. Den anderen hat später die AfD-Fraktion nachgeschoben. Wenn man einen Ausschuss wollte, hätte eigentlich unserer gereicht. (Beifall BSW) Inzwischen wird Thüringen von einer neuen Koalition regiert. Die erste Lesung war noch zu Zeiten von Rot-Rot-Grün. Ich freue mich sehr, dass die Coronaaufarbeitung auch im Regierungsvertrag der Brombeer-Koalition ihren notwendigen Platz gefunden hat. In der ersten Beratung haben alle Fraktionen ihre Sicht ausführlich vorgetragen. Ich möchte deshalb nur die Kernelemente unserer Argumentation an dieser Stelle wiederholen. Beginnend im Frühjahr 2020 hat die Coronapandemie weltweit die Gesundheitssysteme vor allergrößte Herausforderungen gestellt. Der Staat musste handeln, um die Menschen zu schützen. Dass es aus der AfD auch Stimmen gibt, die öffentlich bezweifeln, dass es sich um eine Pandemie gehandelt habe, kann ich nicht nachvollziehen. Auf der anderen Seite sind in Thüringen die Grundrechte in bis dahin nicht gekannter Weise eingeschränkt worden. Der Freistaat war nicht optimal vorbereitet. Althergebrachte Instrumente haben sich sehr schnell als untauglich erwiesen. Das Land hat Kompetenzen abgegeben, unter anderem an informelle Gremien wie die sogenannte Ministerpräsidentenkonferenz. Es wurden aus ganz unterschiedlichen Gründen Fehler gemacht, nach denen wir suchen müssen. Aus Sicht des BSW ist es deshalb dringend nötig, die Coronapandemie und die Maßnahmen zu ihrer Überwindung detailliert aufzuarbeiten. Es geht uns nicht um Schuldzuweisungen, es geht nicht um einen Pranger. Es geht um Gerechtigkeit und es geht um ein Bedürfnis nach Frieden in der Gesellschaft. Meine Damen und Herren, ich möchte einen Satz von Marie von Ebner-Eschenbach aufgreifen. Sie hat gesagt – ich zitiere –: „Frieden kannst du nur haben, wenn du ihn gibst.“ Wenn aus der AfD nach Handschellen und Gefängnis gerufen wird, dann halten wir das für kontraproduktiv im Sinne des inneren Friedens. (Beifall BSW) Meine Damen und Herren, ich bitte Sie wirklich, sich da zu mäßigen. Die Spaltung der Gesellschaft muss überwunden und nicht weiter vertieft werden. Da würde ich Sie doch auffordern, sich dort einzubringen. Wir wollen eine faire Aufarbeitung, vor allem auch deshalb, um bei künftigen Pandemien besser vorbereitet zu sein. Beides, faire Aufarbeitung und die Perspektive in die Zukunft, liegt im Interesse der Menschen in Thüringen. Wie geht es jetzt weiter? Es gibt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses, der Kollege Hutschenreuther hat sie vorgetragen. Ich danke an der Stelle allen, die versucht haben, beide Ausschüsse zusammenzuführen. Es war richtig, dass wir das gemacht haben. Vielen Dank auch für das Entgegenkommen in Richtung Ihrer Fraktion, beide Anträge an den Justizausschuss zu überweisen und uns dort etwas mehr Zeit zu nehmen. Nach der intensiven Befassung im Ausschuss und im Anschluss an die Beschlussempfehlung gibt es doch noch eine Möglichkeit, zu einem Ausschuss zu kommen. Die Übernahme des kompletten Antragstextes der AfD in unseren Ursprungsantrag ist keine optimale Lösung, denn es entspricht in Teilen nicht unserer Sicht und nicht unserem qualitativen Anspruch. Frau Muhsal, Sie haben Kritik an unserem, wir haben auch Kritik, aber wir müssen über die Möglichkeit nachdenken, auch im Sinne der sparsamen Verwendung von Steuermitteln. (Beifall CDU, BSW) Deshalb eröffnet sich trotz dieser Defizite eine Option, nämlich dann, wenn die AfD bereit ist, sachlich und konstruktiv im Untersuchungsausschuss des BSW und der Kolleginnen und Kollegen der CDU mitzuarbeiten, unter Einschluss ihres Inhalts, wie es gerade eben von Ihnen dargestellt worden ist. Ich sage aber gleich, eine ausschließliche Rückschau wird es mit uns nicht geben. Wir wollen aufarbeiten und nach vorn blicken. Das Gesundheitssystem muss stärker, muss resilienter werden. Dazu muss dieser Untersuchungsausschuss zwingend beitragen. (Beifall CDU, BSW) Wir werden auch nicht den dritten Schritt vor dem ersten machen. Wir werden zuerst untersuchen, dann bewerten und dann zu Schlussfolgerungen kommen, genau in dieser Reihenfolge. (Beifall BSW) Noch eine Bemerkung an die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke: Ihren Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission, den wir in diesem Tagesordnungspunkt mitbehandeln, halten wir nach wie vor für an dieser Stelle verfrüht. Es müssen aus unserer Sicht zunächst die Grundlagen geschaffen werden, die BSW-Fraktion wird dennoch unvoreingenommen prüfen, wie wir weiter mit Ihrem Antrag umgehen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Danke schön. Dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen für TOP 9 a vor. Ich schaue noch mal in die Runde. Das scheint so korrekt zu sein. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das sehe ich nicht. Wie bereits ausgeführt wurde, darf gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur dann geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstandes gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fallen die Buchstaben A und B des Antrags. Mit der Drucksache 8/403 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, mit dem bezogen auf das Minderheitsverlangen Buchstabe B des Einsetzungsantrags um weitere Fragen ergänzt werden soll. Buchstabe B des Einsetzungsantrags unterliegt dem Schutz des § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes. Mir wurden bislang keine Einwände gegen eine Abstimmung über den Änderungsantrag angezeigt, ich gehe also davon aus, dass wir nun über den Änderungsantrag abstimmen. Das ist so korrekt? Dann stimmen wir nun über den Änderungsantrag der AfD ab. Wer dem zustimmen möchte, den oder die bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW sowie der CDU. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wird der Feststellung widersprochen, dass der Untersuchungsausschuss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag eingesetzt ist? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann gilt der Untersuchungsausschuss als eingesetzt und ich schließe diesen TOP. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 9 – zweiter Teil Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Braga, Cotta, Czuppon, Dr. Dietrich, Düben-Schaumann, Erfurth, Gerhardt, Haseloff, Häußer, Höcke, N. Hoffmann, T. Hoffmann, Jankowski, Kießling, Kramer, Krell, Laudenbach, Dr. Lauerwald, Luhn, Möller, Mühlmann, Muh sal Nauer, Prophet, Rottstedt, Schlösser, Steinbrück, Thrum und Treutler der Fraktion der AfD - Drucksache 8/53 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/358 Bitte, Abgeordneter Cotta.

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Jens Cotta AfD

b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung COVID-19“

Den Tagesordnungspunkt 9 b würden wir – wie in der Rede angekündigt – zurückziehen.

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Lena Saniye Güngör

b) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung, Aufklärung und Beurteilung der Thüringer Politik im Zusammenhang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und der durch dieses verursachten Erkrankung COVID-19“

Danke schön. Tagesordnungspunkt 9 b ist zurückgezogen. Damit rufe ich auf Tagesordnungspunkt 9 – dritter Teil Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/64 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/359 - korrigierte Fassung Die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz wird Frau Abgeordnete Große-Röthig vornehmen, bitte schön. (Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Frau Präsidentin!) Bitte.

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Ulrike Jary CDU

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wir beantragen die Sitzungsunterbrechung für 20 Minuten.

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Lena Saniye Güngör

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Dann ist die Sitzung nun für 20 Minuten unterbrochen und wir fahren um 15.25 Uhr fort.

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Steffen Quasebarth

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Sehr geehrte Abgeordnete, sehr verehrte Damen und Herren, ich bitte Sie dann wieder die Plätze einzunehmen. Stehengeblieben waren wir beim Tagesordnungspunkt 9 c. Zur Berichterstattung Frau Abgeordnete Große-Röthig, bitte.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Ich berichte über die Drucksache 8/64, Einsetzung einer Enquetekommission „Lehren aus der SARSCoV2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen“. Der Antrag wurde durch Beschluss des Landtags in seiner 3. Sitzung am 11. November an den Justizausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 3. Sitzung am 22. Januar 2025 beraten – mit der Beschlussempfehlung, den Antrag abzulehnen.

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Steffen Quasebarth

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Vielen Dank, Frau Große-Röthig, für die Berichterstattung. Damit eröffne ich die Aussprache. Es gibt Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt. Ich habe hier zuerst auf der Rednerliste vom BSW Dr. Stefan Wogawa zum Tagesordnungspunkt c. Das ist nicht der Fall. (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Ich habe da- zu schon geredet, Herr Präsident!) Bitte?

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Dr. Stefan Wogawa BSW

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Meine Wortmeldung bezog sich auf Tagesordnungspunkt 9 a, Herr Präsident. Danke schön.

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Steffen Quasebarth

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Vielen Dank für die Korrektur. Dann habe ich von der Fraktion Die Linke Frau Lena Saniye Güngör auf der Rednerliste.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauende, ich habe mich bewusst nicht noch mal zu den Untersuchungsausschüssen gemeldet, erstens weil wir bereits eine ausführliche Debatte dazu hatten und zweitens weil bis vor Kurzem noch relativ unklar war, wie jetzt heute damit verfahren wird. Es ist eben auch ein Minderheitsrecht, das einzusetzen, und es ist ja gerade mit dem Änderungsantrag der AfD auch passiert. Ich würde aber gern doch noch mal Kollegen Wogawa auf einen Punkt hinweisen wollen: Es ist total nachvollziehbar, dass Sie jetzt versucht haben, sich zur AfD ein Stück weit abzugrenzen und zu betonen, dass Sie in diesem Untersuchungsausschuss ganz zukunftsorientiert agieren wollen. Sie müssen aber dann schon auch noch mal registrieren, dass sich in Ihrem Antrag nur fünf Unterfragen auf „Lehren ziehen“ berufen und Sie in 43 Unterfragen das Handeln der bisherigen Landesregierung besprochen haben wollen. So ein bisschen Ungleichgewicht ist da drin und deswegen ist es sehr gut, dass wir jetzt unter 9 c noch mal die Gelegenheit haben, über ein Format zu sprechen, bei dem andere strukturelle Möglichkeiten da sind, sich mit einer Reformperspektive, mit einer Mittel- und Langfristigkeit zu beschäftigen, und vor allem auch die Möglichkeit da ist, interdisziplinär zu arbeiten. Denn ich möchte es noch mal deutlich machen: Ein Untersuchungsausschuss heißt immer, dass wir als Abgeordnete des Thüringer Landtags, dass wir als Kolleginnen und Kollegen zusammenkommen und diskutieren und die Möglichkeit haben, Zeuginnen und Zeugen zu befragen. Eine Enquetekommission hingegen gibt uns die Möglichkeit, Expertinnen und Experten mit einzubeziehen – egal ob jetzt aus einem juristischen Bereich, aus einem sozialen Bereich, aus der Psychologie, aus der Kinderund Jugendarbeit –, anstatt immer mit den gleichen Leuten an einem Tisch zu sitzen. Das gibt uns auch die Möglichkeit, flexibler darüber zu beraten, was Untersuchungsgegenstand sein soll. Bei einem UA ist es eben darauf begrenzt, was Sie jetzt gerade im kurzfristig geänderten Textformat hingeschrieben haben. Ich weiß das sehr genau und ich glaube, das wissen auch einige der anderen Kolleginnen und Kollegen aus der letzten Legislatur, die in Untersuchungsausschüssen saßen. Ich saß im UA zur Treuhand und wir hatten sehr oft die Situation, dass unsere Dokumente, die wir bekommen haben, eigentlich andere Erkenntnisse hervorgerufen haben, dass wir die Gelegenheit gehabt hätten, weitere Untersuchungsgegenstände zu behandeln, aber dass es so begrenzt war von dem, was zu Beginn der Legislatur aufgeschrieben worden ist, dass all das einfach nicht genutzt werden konnte, dass auch das nicht in den Abschlussbericht eingehen konnte. Deswegen wollen wir uns die Möglichkeit lassen – auch mit Blick auf die Vielzahl von Dokumenten, die ich erwarte in diesem Bereich, mit dem wir uns beschäftigen –, die Chance zu haben, unseren inhaltlichen Horizont auch immer wieder selbst zu erweitern und auch mit dem Erkenntnisgewinn flexibel umzugehen. Außerdem darf man nicht vergessen: Es geht ja auch darum, eine Öffentlichkeit mitzunehmen. Ich glaube, Sie alle haben immer wieder betont, dass es Ihnen darum geht, mit Bürgerinnen und Bürgern zu versöhnen, die Verletzungen hinnehmen mussten, die Einschränkungen hinnehmen mussten, auch in einen Austausch, in eine Rechenschaft zu gehen. Dafür braucht es eine entsprechende Öffentlichkeit und das wird natürlich schwieriger sein, je mehr Drucksachen da unter Verschluss sind. Deswegen: Ich möchte auch hier noch mal die Chance nutzen, den Blick über Thüringen hinaus zu werfen, denn wir sind ja beileibe nicht die einzige Fraktion, die zu dem Thema eine Enquetekommission und nicht einen Untersuchungsausschuss angeregt hat. Ich werde jetzt aus anderen Landtagen Beispiele bringen, wo die Argumente ähnlich wie bei uns gelagert sind. Ich werde Sie jetzt schocken, ich werde vor allen Dingen die CDU zitieren, also stellen Sie sich schon mal mental darauf ein. Beispielsweise die Kollegen aus Sachsen, die gesagt haben, Zitat: Untersuchungsausschuss ist ein Tribunal und ein Mittel zur Dramatisierung und Skandalisierung, während eine Enquete immer besser als Mittel geeignet sei. Die Brandenburger CDU hat dargestellt, dass ein UA – Zitat – nur begrenzt geeignet ist, um Krisensituationen zu bewerten. Und auch in Brandenburg sind Untersuchungsausschüsse beantragt worden – da von der AfD. Da ist leider – leider aus ihrer Perspektive – kaum Skandalisierungspotenzial gefunden worden. Da haben SPD und BSW jetzt auch in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, eine Enquetekommission einzurichten. Das heißt, liebes BSW, auch da sind die Kollegen schon einen Schritt weiter. Da kann man sich vielleicht auch noch mal intern austauschen. Auch in Baden-Württemberg ist eine Enquetekommission mit Stimmen von der Koalition aus Grünen und CDU beantragt worden, da sind auch die Sitzungsprotokolle schon öffentlich abrufbar, und die haben, was ich auch interessant finde, eine zusätzliche Form der Bürgerbeteiligung mit einem Bürgerforum eingerichtet.

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Steffen Quasebarth

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, es gibt den Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Abgeordnetem Hutschenreuther. Lassen Sie diese zu?

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Lena Saniye Güngör Die Linke

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Die lasse ich zu.

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Ralph Hutschenreuther BSW

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Vielen Dank für die Nachfrage, werte Frau Kollegin. Merken Sie, dass Sie eigentlich gerade die Rede dafür halten, die Enquetekommission nach dem Untersuchungsausschuss einzusetzen? Sie haben sowohl personell, finanziell, aber auch sachlich dafür argumentiert, erst den Untersuchungsausschuss mit all seinen Ausformungen, mit all seinen Notwendigkeiten, Dokumenten, Zeugen und auch Sachverständigen und dann die Enquetekommission einzusetzen, um auf diesen Erkenntnissen, auf diesen Lehren aufzubauen. Ist es nicht das, was wir eigentlich gleich sehen?

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Lena Saniye Güngör Die Linke

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Das sehen wir insofern leider nicht gleich, als – aber da fehlt Ihnen vielleicht auch die Erfahrung zu Untersuchungsausschüssen – (Unruhe CDU, BSW) die dann für die komplette Legislatur eingesetzt werden. Nein, ich meine das ganz ernst. Das heißt, es ist nicht möglich, nach zwei Jahren Untersuchungsausschuss zu sagen: Wir sind jetzt hier fertig und jetzt kommt die Enquetekommission. Ich weiß nicht, ob Sie das so meinen, dass das in derselben Legislatur aufeinander aufbauend eingesetzt werden würde. Das funktioniert so aber nicht. So ist der Untersuchungsausschuss als Instrument nicht aufgebaut. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Da hat sie recht!) Ich war dabei, als nicht nur das Format durch ein Bürgerforum aufgewertet wurde, sondern auch durch eine Kinder- und Jugendbeteiligung. Mir ging es bei diesem Blick in die anderen Bundesländer darum – und das ist ganz ernst gemeint –, sich da einfach noch mal mit den Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und zu sagen, welche Argumente es denn auch aus einer CDU-Perspektive, auch aus einer BSW- und auch aus einer SPD-Perspektive gibt, sich mit einer Enquetekommission zu beschäftigen und sich mit diesem Format auseinanderzusetzen. Deswegen sind wir bereit, wenn Ihrerseits das Interesse besteht, einfach noch mal zu schauen, welche Möglichkeiten der Bearbeitung die Enquetekommission liefert, die ein Untersuchungsausschuss, egal wie gut man den gestaltet, einfach nur von der Struktur nicht hergibt, und das auch mit uns in einem zuständigen Fachausschuss weiterzuberaten. Danke schön. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Sehr geehrte Frau Abgeordnete Güngör, habe ich das gerade richtig verstanden, dass Sie die Überweisung an den Ausschuss wünschen? (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Ja!) Es gibt also den Wunsch nach der Überweisung an den (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Justizaus- schuss!) Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz. Vielen Dank. Dann würde ich darüber gern abstimmen. Es gibt noch Wortmeldungen dazu? (Zwischenruf Abg. Schard, CDU: Ja!) Der Herr Abgeordnete möchte dazu reden? Steht nicht auf der Redeliste, aber bitte. Natürlich steht es Ihnen frei, sich spontan dazu zu äußern.

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Stefan Schard CDU

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, so spontan war das gar nicht gedacht. Ich dachte, wir wären zur Rede angemeldet gewesen, aber am Ende ist das Ergebnis ja dasselbe. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Güngör, ich habe so ein bisschen das Gefühl, Sie schlagen mehr Haken als ein Feldhase zur Jagdsaison, was die Enquetekommission angeht. (Heiterkeit CDU) Es ist einerseits schwierig nachzuvollziehen, weshalb aus Sicht der Linken in der letzten Legislaturperiode diese Enquetekommission mit diesem Inhalt noch abgelehnt wurde und es nun aber einen Antrag auf Einrichtung einer solchen Enquetekommission mit gleichem Inhalt geben soll. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wandlungsfähigkeit!) Meine Damen und Herren, aber sei es drum, auch wenn ich mir die größte Mühe gegeben habe, zu verstehen, weshalb ein aus Ihrer Sicht damals falsches Mittel nun das richtige Mittel sein soll, ist es aber auch nicht meine und auch nicht unsere Aufgabe, diese Hakenschläge der Linken unbedingt nachzuvollziehen oder auch erklären zu können. Uns geht es um die Sache und unsere Aufgabe ist, diese Aufklärung und das Ziehen von Schlüssen voranzutreiben. Das steht im Zentrum unseres Handelns, das habe ich vorhin auch schon bei dem Untersuchungsausschuss gesagt. Dass wir uns dieser sachlichen Aufarbeitung verschrieben haben und nicht entgegenstellen, geht natürlich auch aus unseren Anträgen der letzten Legislatur wie auch aus dem Antrag auf Einrichtung des Untersuchungsausschusses hervor. Die Enquetekommission kann natürlich für eine solche Aufklärung, für Erkenntnisgewinn, für Schlüsse ein taugliches Mittel sein, und auch das zeigt unser Antrag, den wir in der letzten Legislatur hierzu gestellt hatten. Grundsätzlich will auch niemand absprechen, irgendwann auch mal zu Einsichten zu gelangen, auch wenn der dargestellte Widerspruch, den habe ich gerade versucht zu erklären, aufseiten der Linken eben mit rationalen Argumenten sehr, sehr schwer aufzuklären ist. Zur Bewertung, meine Damen und Herren, der Coronapandemie kann – und das gebe ich gern zu – eine Enquetekommission eben auch beitragen, indem sie nicht nur hoheitliches Handeln betrachtet wie in einem Untersuchungsausschuss, und gerade die verstärkte Einbeziehung von Wissenschaft kann das Bild auch nicht unerheblich ergänzen. Gerade auch der Fokus, wenn man den auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst legt, auf das Gesundheitssystem, auf den Rettungsdienst und auch die Pflege, kann wertvolle Erkenntnisse beitragen. (Beifall Die Linke) Man könnte natürlich auch noch erweitern, indem man die Patientenströme untersucht, Überweisung, die Anlaufpunkte neu definiert oder definiert und auch die Zuständigkeiten innerhalb des Gesundheitssystems zwischen den ambulanten und stationären Versorgungen und natürlich auch den Pflegedienstleitern untersucht. Daraus kann man viele Schlüsse ziehen, um am Ende Lehren zu ziehen aus der Zusammenarbeit, für die Zusammenarbeit für die Zukunft. Und existieren klare Patientenströme, so kann das natürlich auch den Verlauf der Pandemie verändern. Das kann alles mit einer Enquetekommission auch geklärt werden. Gerade auch die Beschäftigung, was in Bezug auf Patienten besser gemacht werden kann, hilft auch bei der Vorbereitung auf gegebenenfalls künftige Pandemien – obwohl es natürlich mein Wunsch ist, dass uns Pandemien nicht wieder ereilen. Ein weiterer Schwerpunkt könnte die Fokussierung auf Familien sein, denn Familien bilden eine ganz wichtige Säule, weil eben auch Familien in Pandemien nicht nur vieles abfangen können, sondern – und wir haben es auch gehört – abfangen müssen. Gerade hier eine Stärkung zu eruieren, kann ein ganz wesentlicher Baustein sein, mit künftigen Pandemien, gegebenenfalls künftigen Pandemien besser zurechtzukommen und diese auch zu überstehen. Hier gehört ein ganz klarer Blick auf die unterschiedlichsten Gefahren dazu, die aus den Familien auch erwachsen können. Letztendlich kann eine Enquetekommission – und das soll der Schluss, das Fazit sein – das Bild und die Erkenntnisse und die zu ziehenden Lehren natürlich auch komplettieren. (Beifall Die Linke) Deshalb ist nicht ausgeschlossen – und da halten wir uns natürlich auch an unserem Wort der letzten Legislaturperiode fest und auch daran gebunden –, dass eine Enquetekommission durchaus ihren Sinn haben kann, je nachdem, wie man sich mit dieser Enquetekommission auseinandersetzt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle beantragen, den Antrag nicht an den Justizausschuss zu überweisen, sondern eher in den Sozialausschuss, weil ich denke, dort ist er besser aufgehoben. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Ebenso herzlichen Dank an den Abgeordneten Schard für diesen neuen Wunsch der Überweisung. Ich sehe eine Wortmeldung des Abgeordneten Wogawa.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Ich wollte doch noch mal auf Ihren Redebeitrag reagieren. Frau Kollegin Güngör, Sie haben auf Brandenburg hingewiesen und auf die Tatsache, dass die dortige BSW-Fraktion einer Enquetekommission zugestimmt hat, und uns den Rat gegeben, uns mit den Kollegen dort doch vielleicht mal abzusprechen oder zu verständigen. Das machen wir regelmäßig sogar. Es ist richtig, dass die BSW-Fraktion dort einer Enquetekommission zugestimmt hat. Hintergrund ist, dass Brandenburg bereits einen Coronauntersuchungsausschuss hatte. Der ist bereits 2020 eingesetzt worden in der vorigen Legislaturperiode. Die machen genau das, was wir hier eigentlich auch vorgeschlagen hatten, erst einen Untersuchungsausschuss, dann Enquetekommission. Insoweit können Sie sich sicher sein, wir tauschen uns aus. Uns wäre es lieber, wir würden auch so vorgehen. Im Prinzip hat Ihr Hinweis Ihre Argumentation nicht gestärkt, sondern eher konterkariert. Danke schön. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Dann habe ich noch eine Wortmeldung bzw. ein Zeichen von Frau Abgeordneter Mitteldorf gesehen.

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Katja Mitteldorf Die Linke

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Ja, vielen Dank. Ich wollte nur für das Protokoll den Antrag auf Überweisung an den Justizausschuss formal zurückziehen und mich dem Antrag auf Überweisung an den Sozialausschuss anschließen.

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Steffen Quasebarth

c) Einsetzung einer Enquetekommission: „Lehren aus der SARSCoV­2­ Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemieund sonstige Gesundheits-Krisenlagen“

Vielen Dank für diese Korrektur, die ich hiermit zur Kenntnis nehme. Damit stellen wir also fest, dass der Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie überwiesen werden soll. Dann würde ich das gern abstimmen und bitte daher um Ihr Handzeichen für die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Wenn Sie dafür sind, dann heben Sie bitte jetzt die Hand. Ich sehe die Zeichen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Gegenstimmen? Da sehe ich die Fraktion der AfD. Enthaltungen? Sind demzufolge nicht der Fall. Damit wird der Antrag an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie überwiesen. Ich danke Ihnen ganz herzlich. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 9 c schließen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Fraktion der AfD - Drucksache 8/322 ERSTE BERATUNG Ist eine Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Damit eröffne ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt und habe als Erste Frau Nadine Hoffmann von der AfD auf der Rednerliste. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ich über- nehme!) Abgeordneter Dr. Jens Dietrich wird die Rednerliste eröffnen.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste in nah und fern, erst mal wünsche ich meiner Kollegin Nadine Hoffmann eine gute Besserung und dass sie ihre Stimme bald wiedergewinnt. Wir befassen uns heute mit einer Änderung der Bauordnung in Bezug auf die Windenergie- und Windindustrieanlagen. Wenn das Landesentwicklungsprogramm für Thüringen als Ziel für 2032 formuliert, dass auf mehr als 2 Prozent der Landesfläche Windindustrieanlagen stehen sollen, dann sind das nicht allein nur 35.600 Hektar, die nicht einer vernunftorientierten Energiegewinnung geopfert werden, es stellt sich auch die Frage, wie mit neuen und später stillgelegten Anlagen, die aus der Förderung laufen und deren Nutzung dauerhaft aufgegeben wird, rechtssicher umzugehen ist, sprich: Wie groß ist der Rückbauumfang und wie wird insbesondere mit den mehreren Tausend Tonnen schweren Fundamenten beim Rückbau umgegangen? Und reichen die vom Anlagenbetreiber oder Vorhabenträger zurückgelegten Gelder im Rahmen der Erklärung des Rückbaus, die er als Voraussetzung für eine Genehmigung darlegt, für einen vollständigen Rückbau überhaupt aus? In Thüringen wird eine vollständige Beseitigung aller unterirdischen Anlagenteile nicht explizit in der Bauordnung erwähnt. Die vergangene Landesregierung hat in dem Zusammenhang gern auf das Bundesbaugesetzbuch verwiesen. Dieses spricht lediglich von der Beseitigung der Bodenversiegelung und seit 2004 von einer Verpflichtungserklärung des Vorhabenträgers, diese durchzuführen. Selbst der Bundesverband Windenergie fordert eine gesetzliche Konkretisierung, selbstredend aber im Sinne der Betreiber, nicht im Sinne des Naturschutzes oder des Bodenschutzes. Für Grundstückseigentümer und Verpächter wiederum könnte sich ein Problem ergeben, dass mit den Betreibern geschlossene Verträge keine ausreichende Absicherung gegen den Rückbau bieten und sie durchaus am Ende des Tages als Zustandsstörer für den Rückbau mit nicht unerheblichen Kosten in die Pflicht genommen werden. Auch die unteren Genehmigungsbehörden oder die Landkreise und kreisfreien Städte und damit die Steuerzahler können in Anspruch genommen werden, wenn die Rücklagen nicht ausreichen, um die Anlagen nach der Nutzungsaufgabe zu beseitigen. Jetzt kommen wir dazu. So erstmals geschehen 2023 in Zilsdorf in Rheinland-Pfalz. Und steht eine Anlage auf städtischen Flächen, dann ist natürlich die Stadt in der Pflicht. Diese Situation hat dazu geführt, dass einzelne Bundesländer zumindest über Windenergieerlasse, also Verwaltungsvorschriften, den Rückbauumfang und die Höhe der Sicherungsleistung für den Rückbau konkretisiert haben, wobei die Festlegung der Summe durch untere Genehmigungsbehörden auch möglich ist. Baden-Württemberg oder Hessen etwa fordern den Rückbau inklusive des Fundaments, Thüringen präzisiert den Umfang des Rückbaus nicht. Das Umweltbundesamt konstatiert in seiner Veröffentlichung „Entwicklung eines Konzepts und Maßnahmen für einen ressourcensichernden Rückbau von Windenergieanlagen“ aus dem Jahr 2019, dass die Rückbaukosten genauer betrachtet werden müssen, und kommt anhand von Rechenmodellen zum Schluss, dass spätestens ab 2031 eine millionenfache Finanzierungslücke beim Rückbau zu verzeichnen sein wird. Ich zitiere aus der Studie: „Der Rückbau eines Windparks sollte vollständig erfolgen. So sollten die Fundamente vollständig entfernt werden und nicht mehr genutzte Nebenanlagen wie Zuwegung, Kranstellflächen und Kabel sollten ebenfalls vollständig zurückgebaut werden.“ Und weiterhin: „Bereits im Rahmen der ursprünglichen Kostenprognose wurde deutlich, dass auch bei Berücksichtigung möglicher Erlöse […] die gebildeten Rückstellungen für den Rückbau des Gesamtbestands wahrscheinlich nicht ausreichen werden, so dass eine Finanzierungslücke zu erwarten ist.“ Angesichts des durch das Windenergiebeteiligungsgesetz der Ampel, des Entwicklungsprogramms der alten rot-rot-grünen Landesregierung und des im Brombeer-Vertrag geforderten Ausbaus sogenannter Erneuerbaren halten wir die gesetzliche Verankerung sowohl des vollständigen Rückbaus als auch eine Verpflichtung des Betreibers zur kostendeckenden finanziellen Rückstellung für diesen vollständigen Rückbau für dringend notwendig und geboten. (Beifall AfD) Wir fordern daher in unserem Gesetzentwurf, dass Windenergieanlagen nur nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung vollständig zurückgebaut werden und die entstandenen Boden- und Flächenversiegelungen vollständig beseitigt werden, ganz im Sinne des Naturschutzes. Und wir fordern, dass für den Bau von Windenergieanlagen Verpflichtungserklärungen dafür abzugeben sind, die Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen, Boden- und Flächenversiegelungen, insbesondere Fundamente, Versorgungsund Zuwege sowie Rohr- und Kabelleitungen vollständig zu beseitigen sind. Die Verpflichtungserklärungen sind in einer finanziellen Sicherheitsleistung zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung wird den Rückbau der Windenergieanlagen einschließlich der bodenversiegelnden Fundamente am Ende der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Anlagen vollständig abzudecken haben. Wobei, selbst wenn das Fundament zurückgebaut ist, ist der Boden nicht mehr so, wie er vorher gewesen ist. Das sollte jedem klar sein. Das Mikrobodenklima wird sich noch lange erholen müssen, bis dieser Boden wieder genauso vorhanden ist, wie er vorher gewesen ist. (Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Es gibt doch keine Klimaprobleme!) Das heißt, der Betreiber einer Windenergieanlage hat den zuständigen Behörden vor der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sowie alle fünf Jahre nach der Erteilung der Genehmigung nachzuweisen, dass der Rückbau vollständig finanziell gewährleistet ist. Der Betrieb darf nur mit Hinterlegung einer ausreichenden Sicherheitsleistung erfolgen. Die dementsprechende Rechtsverordnung bedarf der Zustimmung des Landtags. Wie Sie selber wissen, gab es ja auch ein Urteil bezüglich der Übergewinnabführung, wobei der riesige Teil des Übergewinns der Windenergieanlagen gar nicht abgeführt ist. Also es gibt genug Geld in dem System, ohne dass man damit diejenigen überfordert, die sich sonst gütlich tun an den Geldern der Stromkunden und Steuerzahler, oder sie über Gebühr belastet. (Beifall AfD) Wir beantragen die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur und mitberatend an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Dr. Dietrich. Als Nächstes auf der Rednerliste steht für die SPD Abgeordneter Lutz Liebscher.

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Lutz Liebscher SPD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum ersten Mal in dieser Legislatur also das Thema „Windkraft“, aber anders als es wünschenswert gewesen wäre, geht es nicht um deren Ausbau, vielmehr will sich die AfD mal wieder mit dem Rückbau von Windkraftanlagen beschäftigen. Der Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung ist zwar sachlich gehalten, aber die eigentliche Intention dahinter ist uns allen bewusst: Ein weiteres Diskreditieren dieser Anlagen. Dabei wäre es bei der Überarbeitung der Thüringer Bauordnung in der letzten Wahlperiode schon möglich gewesen, eine Regelung zum Rückbau von Windkraftanlagen festzuschreiben. Dass Sie diesen Gesetzentwurf aber erst jetzt, nachdem Ihre Parteivorsitzende von den Windmühlen der Schande gesprochen hat, einbringen, hat mehr als nur einen faden Beigeschmack. Auch beschweren Sie sich immer und immer wieder über eine überbordende Bürokratie und wollen nun selbst weitere gesetzliche Regelungen schaffen, obwohl dies, wie Sie ja sogar in Ihrem eigenen Gesetzentwurf zugeben, nicht zwingend erforderlich ist. Denn natürlich werden die Bedingungen für einen Rückbau von Windkraftanlagen aktuell schon geregelt. Sie werden in der Regel in der Baugenehmigung aufgenommen und im Pachtvertrag geklärt. Weitere Regelungen sind außerdem im Bundes-Immissionsschutzgesetz geregelt. Anders als fossile Kraftwerke oder die von Ihnen so hochgelobte Atomkraft haben erneuerbare Energien in der zukünftigen Erzeugung von Strom natürlich eine zentrale Rolle. Statt eines kompletten Rückbaus von Windenergieanlagen ist es außerdem wesentlich rentabler und sinnvoller, diese zum Ende ihrer Nutzungsdauer durch modernere und noch leistungsfähigere Anlagen auszutauschen. Durch eben dieses Repowering findet auch keine weitere Flächenversiegelung statt. Darüber hinaus sind wir als Regierung Ihnen schon mehr als einen Schritt voraus, denn während Sie hier gegen Windräder polemisieren, finden wir Lösungen dafür, wie wir die Flächenversiegelung in Thüringen tatsächlich reduzieren können und sowohl etwas für die Natur, die Landwirtinnen und Landwirte und auch das Stadtklima tun können. Denn während Sie sich darüber aufregen, dass zukünftig ein größerer Teil der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen werden soll, produzieren die erneuerbaren Energien schon heute knapp zwei Drittel des Thüringer Stroms. Und genau deshalb sollten wir uns auch eher mit Lösungen für einen effektiven Ausbau der Windenergie beschäftigen, statt mit Gesetzen, die ausschließlich zu mehr Bürokratie führen, gerade weil es sich bei der Windenergie auch schon um eine der am stärksten regulierten Formen der Energieerzeugung handelt. Denn bei Kohlekraftwerken zum Beispiel sind die Regelungen zum Rückbau bei Weitem nicht so umfangreich. Aber gerade aus diesem Grund werden wir uns auch in Zukunft für vernünftige und zielführende Maßnahmen einsetzen, die den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich etwas bringen und die nicht noch weitere unnötige Bürokratie schaffen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Liebscher. Als Nächstes auf der Rednerliste habe ich für die Fraktion der CDU Abgeordneten Henry Worm.

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Henry Worm CDU

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Windenergie“ ist ein viel diskutiertes in der Gesellschaft. Während die einen das Thema „Windenergie“ als essenziellen Bestandteil der Energiewende sehen, werfen Kritiker Fragen zu Wirtschaftlichkeit, Umweltfolgen und Rückbauverpflichtungen auf. Wir behandeln den Gesetzentwurf der AfD in erster Lesung und beschäftigen uns aus meiner Sicht mit einem Aspekt, der oft zu wenig Beachtung findet, nämlich: Was passiert mit den Windenergieanlagen nach der Stilllegung? Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion fordert einen vollständigen Rückbau von Windenergieanlagen in Thüringen, ein Thema, das durchaus diskutabel ist. Fakt ist, laut § 35 Abs. 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs müssen Windkraftanlagen nach der endgültigen Aufgabe ihrer Nutzung inklusive der Bodenversiegelung zurückgebaut werden. Das bedeutet, dass das Gelände in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden soll. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies nicht immer geschieht. Häufig werden Fundamente nur bis zu 1 oder 2 Meter unterhalb der Geländeoberkante entfernt, während der restliche Teil des Stahlbetons im Boden verbleibt. Das ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern es ist auch eine Frage der langfristigen Nutzung dieser Flächen. So hat zum Beispiel ein Flachfundament einer durchschnittlichen Anlage einen Durchmesser von 16 bis 22 Metern und eine Höhe von bis zu 4 Metern oder Tiefe, je nachdem, wie man es sieht. In schwierigem Gelände kommen da noch mehrere Stützen und Betonpfähle dazu, also insgesamt ein massiver Eingriff in die Natur, den man nicht einfach übersehen kann. In Thüringen gibt es bislang keine spezifischen Regelungen zum Rückbau von Windkraftanlagen, und deshalb sollten wir uns unabhängig von der politischen Herkunft eines Antrags mit den Inhalten durchaus auch einmal auseinandersetzen. (Beifall AfD) Die Verantwortung für den Rückbau von Windkraftanlagen liegt grundsätzlich bei den Betreibern. Doch ohne klare Vorgaben bleibt Raum für Interpretationen, und genau das führt dazu, dass in der Praxis oft nur Teilrückbauten erfolgen. Dabei ist die vollständige Entfernung von Fundamenten technisch durchaus machbar und wird auch praktiziert. Aktuell gibt es in Deutschland rund 30.000 Windenergieanlagen an Land und auf See. Wie viele dieser Anlagen rentabel sind, das wissen wir nicht. Sicher ist jedoch, mit dem Auslaufen der EEG-Förderung nach 20 Jahren sind viele ältere Windräder wirtschaftlich nicht mehr tragfähig. Rund 6.000 Anlagen haben bereits ihre Förderung verloren, und für viele Betreiber lohnt sich deshalb der Weiterbetrieb dieser Anlagen nicht mehr. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren auch in Thüringen mit einer erheblichen Zahl stillgelegter Windkraftanlagen gerechnet werden muss. Dies bringt nicht nur technische Herausforderungen mit sich, sondern auch Umweltfragen, die beantwortet werden müssen. Ich sage jetzt mal an der Stelle: Eine einzige Windkraftanlage enthält unter anderem bis zu 260 Tonnen Stahl und bis zu 1.200 Tonnen Beton. Außerdem fallen allein in Deutschland heute aktuell schon 10.000 Tonnen Windradmüll an und das Fraunhofer-Institut prognostiziert, dass sich diese Menge bis zum Jahr 2045 auf das Vierfache potenzieren wird. Besonders problematisch dabei sind die Rotorblätter, die in der Regel aus nicht biologisch abbaubaren Materialien bestehen. Auch ein interessanter Fakt: Die weltweite Windindustrie produziert jährlich 43 Millionen Tonnen dieser Abfälle. Das ist eine Herausforderung, für die definitiv nachhaltige Lösungen gefunden werden müssen. Wir wissen alle, dass der Ausbau der Windenergie politisch gewollt ist. Jedes Bundesland soll mindestens 2 Prozent seiner Fläche für die Windkraft ausweisen, Thüringen sogar 2,2 Prozent. Doch das bedeutet auch, dass wir uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen müssen, was mit diesen Anlagen nach ihrer Betriebszeit geschieht. Wer sich für den massiven Ausbau der Windkraft einsetzt, muss auch Konzepte für deren Rückbau und Recycling liefern. Es geht jedoch nicht darum, Windenergie grundsätzlich infrage zu stellen, sondern darum, ökologische und wirtschaftliche Verantwortung ernst zu nehmen. Der Rückbau von Windkraftanlagen muss deshalb verbindlich geregelt werden, und das auch in Thüringen. Vielen Dank. (Beifall AfD, CDU)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank an den Abgeordneten Henry Worm für seine Stellungnahme. Als Nächsten auf der Rednerliste haben wir für das BSW Abgeordneten Roberto Kobelt.

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Roberto Kobelt BSW

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Meine sehr geehrten Damen und Herren der AfDFraktion, ich muss mich doch ein bisschen wundern, dass Sie gerade nach Ihrem Parteitag jetzt so einen Antrag aufrufen, denn Sie haben sich ja ganz klar dafür ausgesprochen, nach Übernahme der Bundesregierung sofort alle Windkraftanlagen abzubauen und zu schreddern, alle 30.000 Windenergieanlagen. Allerdings, vielleicht haben Sie das auch überdacht, vielleicht in der Landtagsfraktion auch, denn dieser Rückbau betrifft ja 30.000 Windanlagen. Inklusive Rückbaukosten und Entschädigungen kommen dort etwa zwischen 20 und 100 Milliarden Euro zusammen, denn die Energieerzeugung muss ja auch wieder ersetzt werden, damit es keinen Blackout gibt. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Black- out? Der war gut!) Vielleicht ist es ja ein erster Schritt, dass Sie sich in Thüringen gesagt haben, das ist vielleicht doch etwas über das Ziel hinausgeschossen und unrealistisch und wird auch den Steuerzahler, die Wirtschaft, die natürlich diese Kosten auch mittragen müssen, über Gebühr belasten, und Sie kehren zurück in die pragmatischen Niederungen der Fundamente, was ja eine gute Bewegung ist. Allerdings glaube ich, dass es nicht ganz so gewünscht ist von Ihnen, wäre aber wünschenswert. Konkret zu Ihrem Antrag muss man sagen, dass das eindeutig in § 35 Baugesetzbuch geregelt ist. Es gibt mehrere Bundesländer, die dazu aus verschiedenen Gründen keine Regelungen getroffen haben, weil die Formulierung im Baugesetzbuch eindeutig ist. Da steht drin, dass ein kompletter Rückbau aller Kabeltrassen, aller Fundamente, aller Infrastruktur für das Windrad notwendig ist. Dafür werden Rückstellungen gebildet. Es ist jetzt auch nicht zu erwarten, dass dies irgendwo nicht geschehen ist, dass das nicht umgesetzt wurde. Deswegen muss man sich gut überlegen, hat man jetzt noch eine neue Gesetzgebung in Thüringen, neue Einführung in die Thüringer Bauordnung. Wir als BSW haben ja noch den großen Wunsch, dass Thüringen ein Bundesland mit der einfachsten Bauordnung aller Bundesländer wird oder zumindest eines unter vielen, die hoffentlich ihre Bauordnung auch vereinfachen wollen. Deswegen ist der Weg dahin nicht der richtige, zu sagen, wir führen einen neuen Paragrafen ein. Sie argumentieren ja, das würde zu Rechtssicherheit führen, aber es wird eher als dritte Ebene in den Bauämtern für noch mehr Verwirrung sorgen. Alle Windenergieanlagen, die jetzt genehmigt werden, beruhen natürlich auf der Bundesbaugesetzgebung und werden jetzt im ganz normalen Verfahren von den Gemeinden genehmigt mit den Auflagen. Das ist ein etabliertes Verfahren und da ist es aus unserer Sicht unnötig, jetzt in der Thüringer Bauordnung so einen Paragrafen einzuführen, wie Sie es vorgeschlagen haben. (Beifall BSW) Ich finde es auch ein bisschen unredlich, dass sie jetzt so argumentieren, wenn man nicht genau so tief einsteigt in die Materie, dass es den Anschein macht: Leute, passt auf, in Thüringen, wenn die 20 Jahre rum sind oder 25 Jahre Nutzungsdauer, dann ist das überhaupt nicht geregelt, wer die Windenergieanlagen zurückbaut. Das finde ich unseriös, das so darzustellen, und so ist es auch im gesetzlichen Verfahren nicht geregelt. Dennoch gibt es natürlich noch nicht so viele Erfahrungen von rückgebauten Anlagen, weil die Zeiten einfach noch nicht so weit sind. Bei vielen wurden dann kleinere Anlagen ausgetauscht durch größere. Da hat sich das theoretische Problem nicht ergeben. Deswegen denken wir schon, man sollte über dieses Thema diskutieren, aber nicht einseitig nur in der Thüringer Bauordnung das suchen, sondern sich auch Gedanken machen, was passiert zum Beispiel, wenn ein Unternehmen pleitegeht, wie ist dort die Rechtsfolgeregelung, was passiert dann mit der Windenergieanlage. Es werden zwar Rückstellungen gestellt, aber wir wollen natürlich auch verhindern, dass im Zweifelsfall dann die Kommune oder die Pächter, die Landwirte dafür zuständig sind. Ich denke, da muss man aber den Ansatz etwas weiter fassen. Und Ihr Antrag ist dort auf den Paragrafen in der Thüringer Bauordnung zu kurz gefasst. Deswegen werden wir uns mit dem Thema als Koalition im größeren Umfang beschäftigen und werden dazu auch im Laufe der Legislatur eigene Vorschläge erarbeiten. Wir können jetzt leider Ihren Antrag nicht weiterverfolgen, weil er sich wirklich nur auf diesen Punkt in der Thüringer Bauordnung bezieht und das ganz klar in der Baugesetzgebung geregelt ist. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Ich danke dem Abgeordneten Roberto Kobelt für seine Stellungnahme und ich schaue mal in Richtung Landesregierung, ob es dort den Redewunsch gibt. Ich sehe Minister Steffen Schütz. – Zuvor bitte ich von der Fraktion Die Linke die Abgeordnete Frau Anja Müller ans Mikrofon. Vielen Dank. Wie konnte ich das vergessen!

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Anja Müller Die Linke

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Ich glaube, Sie vergessen es nie wieder, Herr Präsident. (Heiterkeit Die Linke, SPD) Vielen Dank, dass ich ans Rednerpult gehen durfte. Ich will es mal von Beginn an sagen: Wir werden auch diesem Gesetzentwurf oder diesem Antrag nicht zustimmen, denn wir als Linke-Fraktion sind wirklich dankbar für jeden, der sich auf den Weg macht, um erneuerbare Energien auf den Weg zu bringen, denn wir brauchen das. Gucken Sie sich die Umweltkatastrophen an, die überall passieren, das Ahrtal oder auch bei uns in Thüringen, da hatten wir erst vor zwei Jahren einen Fall in Mosbach, alles überflutet. Wir müssen da einfach vorwärtskommen, gerade für unsere Kinder und Enkelkinder. Ich will aber noch mal ganz kurz was sagen, denn das Rechtliche ist geregelt, das Bundesbaugesetzbuch gibt alles her, was zu regeln ist. Wir reden immer von Bürokratieabbau. Hier kommt jetzt wieder ein Vorschlag, noch eine Regelung irgendwie mit reinbringen, was das andere in Thüringen wieder alles noch mal verschlimmert. Also Sie müssen sich schon entscheiden: Wo wollen Sie Bürokratie, wo wollen Sie keine Bürokratie, wo wollen Sie abbauen, wo wollen Sie nicht abbauen? Das alles kostet nämlich auch Geld des Steuerzahlers, wie ja eben auch angedeutet worden ist. Aber bei all der Debatte ist mir das immer alles so, auf der einen Seite kommen Sie jetzt mit Naturschutz, mit einer Versiegelung, wo ich sage, ja, wir müssen über Flächenversiegelungen und alles Mögliche sprechen, denn unsere Flächen werden weniger. Aber auf der anderen Seite haben Sie einen Tagesordnungspunkt, sieben Punkte weiter, wo es um Atommüll geht oder Atomkraftwerke. Ich habe den Artikel in der „Südthüringer Zeitung“ gelesen, da gibt es ja das Duell der Bundestagsdirektkandidaten, und da hat Herr Möller von der AfD gesagt, in Merkers hätte er seine Sommer verbracht. Merkers hat ein wunderbares Erlebnisbergwerk, aber Merkers ist immer noch bei der Atommüllendlagersuche mit in der Planung. Und da möchte ich wirklich mal sehen, wie Sie reagieren, wenn da unten eine Atommüllendlagerfläche entstehen soll, wie Ihnen da ein großes Windrad entgegenbläst. Ich finde, Ihre Widersprüchlichkeiten – man merkt, Sie sind einfach eine rechtspopulistische oder rechtsextreme Partei und Sie wollen das Thema hier nur nutzen, um noch mal Stimmung zu machen für den Bundestagswahlkampf. Wir werden dem nicht zustimmen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Jetzt schaue ich noch mal in Richtung Landesregierung. Minister Steffen Schütz hat eine Wortmeldung. Ich sehe noch eine Wortmeldung aus der Fraktion der AfD. Frau Abgeordnete Hoffmann. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Vorfreude ist die schönste Freude!)

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Nadine Hoffmann AfD

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Herr Präsident. Ein bisschen Stimme ist noch da. Ich will auf Herrn Kobelt reagieren. Wissen Sie, was unredlich ist? Wenn Ihr Fraktionsvorsitzender am Mittwoch erzählt, dass er gegen weitere Flächenversiegelungen ist und heute hier einen Gesetzentwurf, der genau das erreicht, nämlich weniger Flächenversiegelungen, ablehnen will. Das ist unredlich. (Beifall AfD) Und was auch noch unredlich ist, ist, dass Sie sagen, ja, es ist doch alles geklärt. Nein, es ist eben nicht geklärt. Es gibt einen Grund, warum die Bundesländer Windenergieerlasse haben. Es gibt einen Grund, warum das OVG Lüneburg gesagt hat, es muss hier Rechtssicherheit kommen. Es gibt einen Grund, warum das Umweltbundesamt dazu eine Studie gemacht hat, nämlich damit die Folgen Ihrer Windenergie, die Sie ja auch befürworten, wieder weggeräumt werden. Und was Sie dem Boden damit antun, das blenden Sie alles aus. Das ist unredlich, was Sie gemacht haben. Sie haben hier eine Chance. Und wenn Sie den Gesetzentwurf an sich blöd finden, dann überweisen Sie ihn zumindest an den Ausschuss, damit Sie Änderungen vornehmen können, da, wo es Ihnen passt. Aber hier alles abzulehnen, nur weil es von der AfD kommt, und sich dann hinzustellen und zu sagen, na, wir machen da was, das ist unredlich, unredlich hoch zehn ist das. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Ich schaue noch mal kurz ins Rund, ob es noch weitere Wortmeldungen dazu gibt. Das ist nicht der Fall. Dann würde ich jetzt die Landesregierung, Minister Steffen Schütz, ans Mikrofon bitten.

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Steffen Schütz

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Gegenstand des Gesetzentwurfs der AfDFraktion ist der Wunsch nach einer sehr detaillierten Regelung in der Thüringer Bauordnung zum Rückbau von Windenergieanlagen nach Aufgabe ihrer Nutzung. So verstehe ich das. Es besteht wohl – ich hoffe das – weitgehend Einigkeit darüber, dass eine Verpflichtung zum Rückbau in der Regel die gesamte Anlage einschließlich des kompletten Fundaments umfassen sollte und die Finanzierung der Rückbaukosten – meine Vorredner haben das erwähnt – gesichert sein muss. Hinter dem Gesetzentwurf steht die Sorge – so verstehe ich Sie –, dass bestehende Regelungen zu unkonkret wären und einen rechtssicheren und insbesondere finanziell abgesicherten Rückbau von Windenergieanlagen nicht sicherstellen. Schauen wir uns deshalb die bestehenden Regelungen an. Die Rückbauverpflichtungen für Windenergieanlagen finden ihre Rechtsgrundlage, auch das ist schon erwähnt worden, im Baugesetzbuch. Für Windenergieanlagen sieht § 35 Abs. 5 als Genehmigungsvoraussetzung die Abgabe einer sogenannten Verpflichtungserklärung vor, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen, so heißt es hier, zu beseitigen. Gemäß § 35 Abs. 5 Baugesetzbuch soll die Baugenehmigungsbehörde zudem die Einhaltung der Rückbauverpflichtung durch nach Landesrecht vorgesehene Baulast oder in anderer Weise sicherstellen. Viele Bundesländer – sie erwähnten eben, Frau Kollegin, Niedersachsen – und auch die Rechtsprechung gehen von einer Verpflichtung zur vollständigen Beseitigung der Fundamente aus. Auch das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur teilt ausdrücklich diese Auffassung. Vom Verfassungsgerichtshof Hessen wurde mit Beschluss vom 12. Januar 2005 bereits festgestellt, ich zitiere: „Um die Beeinträchtigung beim Landschaftsbild und im Funktionszusammenhang beim Schutzgut Boden rückgängig zu machen, ist nicht nur der Ausbau des oberirdischen Teils der Windkraftanlage geboten, sondern auch die Entfernung des Betonfundaments.“ Wie durch das Baugesetzbuch vorgegeben, kann also die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde eine Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Rückbauverpflichtung verlangen. Nach § 78 Abs. 3 Satz 3 Thüringer Bauordnung ist eine Sicherheitsleistung bis zur Höhe der für die Erfüllung dieser Verpflichtung voraussichtlich anfallenden Kosten zu erbringen. Bedarf es also dafür einer detaillierten Regelung? Ich würde sagen: Nein. In die Vollzugsbekanntmachung zur Thüringer Bauordnung wurde im Oktober 2024 eine Ergänzung aufgenommen, um ein einheitliches Verwaltungshandeln der unteren Bauaufsichtsbehörden zu unterstützen und die Anwendung der Thüringer Bauordnung in gleichartigen Fällen zu erleichtern. Hier wird ausgeführt, welche Formel zur überschlägigen Berechnung herangezogen werden soll. Im zweiten Schritt ist dann zu prüfen, ob dieser Wert für den konkreten Standort passt oder ein Zu- oder Abschlag angezeigt ist. Es liegt auf der Hand, dass es unterschiedliche Rückbaukosten für Anlagen geben muss, die zum Beispiel im Sandboden gegründet wurden und solche im Felsgestein. Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit den Erläuterungen in den Vollzugsbekanntmachungen ist das Thema aus meiner Sicht umfassend geregelt, ohne dass es dafür weiterer Gesetzesänderungen oder einer neuen Verordnung bedarf. Die Regelung der Thüringer Bauordnung zu Auflagen der Baugenehmigung, zu Baulasten, zu den Eingriffsbefugnissen der Bauaufsichtsbehörden oder zu Ordnungswidrigkeiten werden im Grunde als ausreichend angesehen, um den Bauaufsichtsbehörden in jedem Einzelfall sachgerechte Entscheidungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu ermöglichen. Die Möglichkeit, Einzelfälle detaillierter zu regeln, führt nicht unbedingt dazu, dass Entscheidungen besser werden. Um eine adäquate Lösung für jeden Fall zu ermöglichen, ist es aus meiner Sicht sogar vernünftig, einen gewissen Ausgestaltungsspielraum zu belassen. Wie gesagt, wir sind uns grundsätzlich einig, dass der Rückbau auch die Fundamente umfasst, davon gehe ich aus. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, auch das sagte mein Vorredner, unnötige bürokratische Regelungen abzuschaffen und keinen neuen bürokratischen Aufwuchs einzuführen oder zuzulassen. Der Gesetzesantrag der Fraktion der AfD ist in diesem Fall leider das Gegenteil. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf wird die Regelungsdichte erhöht, ohne dass das einen wirklich erkennbaren Mehrwert hätte. (Beifall BSW) Es braucht auch keine Ermächtigungen in der Bauordnung, weitere Details in einer zusätzlichen Rechtsverordnung zu bestimmen oder allgemeine Regelungen für Baulasten oder Ordnungswidrigkeiten noch mal auf den Spezialfall „Windenergieanlagen“ herunterzubrechen. Die Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörden in Thüringen sind qualifiziert und sie sind auch in der Lage, eine sachgerechte Abwägung aller Umstände in verhältnismäßige Bescheide einfließen zu lassen. Das passiert auch dann, wenn sie im immissionsschutzrechtlichen Verfahren nur Beteiligte sind. Die Regelungen zu Windenergieanlagen sind nach meiner Überzeugung ausreichend und bieten bei sachgerechter Anwendung – das natürlich vorausgesetzt – ausreichend Sicherheiten, um die Rückbauverpflichtungen vernünftig auszugestalten. Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung

Vielen Dank, Minister Schütz, für diese Stellungnahme. Ich schaue mal in die Runde: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen dazu. Ich habe aus dem Plenum einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur sowie einen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten wahrgenommen. Dann würde ich das zur Abstimmung stellen. Wenn Sie dieses Gesetz an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur überweisen möchten, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Jastimmen der Fraktion der AfD. Dann bitte ich nun um die Neinstimmen. Da sehe ich die Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Die Abgeordnete Tasch hat sich enthalten. Dann stimme ich nun die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ab. Wenn Sie für die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten sind, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe die Fraktion der AfD. Wenn Sie dagegen sind, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Da sehe ich die Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Die Abgeordnete Tasch enthält sich. Vielen Dank. Damit wird die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt geschlossen. Wir kommen zu TagesordAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/251 Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Die Abgeordnete Linda Stark hat das Wort zur Begründung.

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Linda Stark Die Linke

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Liebe Kollegen und Kolleginnen, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauende! Mobilität ist ein Grundrecht und eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, für Bildung und für persönliche Entwicklung, insbesondere für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Doch gerade für diese Altersgruppe stellt die Preisgestaltung im öffentlichen Nahverkehr auch eine erhebliche Hürde dar. Die Einführung des Deutschlandtickets war ein wichtiger Schritt für eine attraktive und bezahlbare Mobilität. Doch die Realität zeigt, der derzeitige Preis von 58 Euro im Monat ist schlichtweg zu hoch für junge Menschen. (Beifall Die Linke) Deshalb bringen wir heute als Fraktion Die Linke unseren Antrag ein, mit dem wir die Einführung eines vergünstigten Deutschlandtickets für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 27. Lebensjahr in Thüringen für einen Preis von 28 Euro im Monat fordern. Wir wollen, dass der Landtag die Finanzierung des Kinderund Jugendtickets bereits im Haushalt 2025 sicherstellt, damit das Ticket bereits ab 1. Juli dieses Jahres eingeführt werden kann. Für die Folgejahre soll die Landesregierung entsprechende Mittel im Haushaltsentwurf berücksichtigen. Die sich ergebenden finanziellen Nachteile für Verkehrsunternehmen müssen dabei ausgeglichen werden, sodass der Tarif landesweit gültig sein kann und nicht von der Entscheidung einzelner Landkreise oder Verkehrsunternehmen abhängt. (Beifall Die Linke) Doch warum ist das Kinder- und Jugendticket so wichtig? Wie eingangs erwähnt: Es geht um Bildung und soziale Teilhabe. Menschen müssen zur Schule, sie wollen zum Sport- und Kulturverein oder schlichtweg einfach zu Freunden und Freizeitangeboten. Ein günstiges Ticket erleichtert ihnen also den Zugang zum sozialen Leben. Es geht aber auch um die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs. Wer in jungen Jahren den ÖPNV nutzt, bleibt auch später eher dabei. Mit diesem Angebot schaffen wir eine neue Generation von ÖPNV-Nutzerinnen und ‑ Nutzern und leisten einen langfristigen Beitrag zur Mobilitätswende. Das Ticket ist aber auch ein Standortfaktor für Thüringen. Es macht Thüringen als Wohn- und Arbeitsort sowohl für junge Menschen als auch für Familien attraktiver, die sich für unseren Freistaat als Lebensmittelpunkt entscheiden. Das Ticket ist einfach umzusetzen und dient dem Bürokratieabbau, denn die Struktur der Ausgleichszahlungen an die Verkehrsunternehmen bleibt gleich, lediglich der Ticketpreis wird angepasst. Auch die Kommunen dürften von dem neuen Tarif profitieren, da der Aufwand zur Ausreichung von Schüler/ ‑ innen-Tickets deutlich reduziert wird. Wir als Fraktion Die Linke sind daher überzeugt, ein 28-Euro-Kinder-und ‑ Jugend-Ticket ist eine sinnvolle soziale und zukunftsorientierte Investition in die Mobilität und Teilhabe junger Menschen. (Beifall Die Linke) Ich lade Sie deshalb herzlich dazu ein, diesen Antrag sachlich mit uns zu diskutieren. Lassen Sie uns gemeinsam überlegen, wie wir Thüringen für junge Menschen noch lebenswerter und zukunftsfester gestalten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Stark, für die Begründung. Damit eröffne ich die Aussprache zu Tagesordnungspunkt 12 und habe als Ersten Herrn Abgeordneten Kramer für die Fraktion der AfD auf meiner Rednerliste. Bitte.

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Marcel Kramer AfD

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Sehr geehrter Herr Präsident, geehrte Abgeordnete, verehrte Gäste auf der Tribüne und am Livestream – Gäste sind nicht mehr viele da –, bis 2023 gab es für unsere Thüringer Auszubildenden das Azubi-Ticket – Preis 60 Euro, freie Fahrt in Thüringen. Dieses Ticket wurde durch das Deutschlandticket überholt, nun für 58 Euro im Monat freie Fahrt in ganz Deutschland. Allein das Deutschlandticket wird von Bund und Ländern mit über 3 Milliarden Euro zu gleichen Teilen subventioniert. Die Kostenerstattung an die Unternehmen deckt gerade mal so den größten Teil der Fahrpreisausfälle. Für eine Erweiterung der Fahrpläne oder der Fahrzeugflotten bleibt hier kein Spielraum. Jetzt Ihr Antrag auf ein 28-Euro-Jugend-Ticket, für den schon Ihre linksgrüne Vorgängerregierung keinerlei Spielräume gesehen hat. Das dürfte auch der Grund sein, weshalb sie erst jetzt, nach zehn Jahren in Regierungsverantwortung damit aus Ihrer linken Oppositionsecke kommen. (Beifall AfD) Für uns sieht das Ganze nach einem ideologischen Aufguss aus und würde das Land nach einer ersten Schätzung weitere 50 bis 60 Millionen Euro kosten. Warum ist im aktuellen Haushaltsentwurf dafür kein Titel eingeplant? Der Haushaltsentwurf 2025 trägt doch maßgeblich Ihre Handschrift. (Beifall AfD) Ihre Aussage, die Einführung des Tickets benöti ge einen verhältnismäßig geringen Verwaltungsauf ­ wand, ist auch nicht nachvollziehbar. Wenn das Land Thüringen an verschiedene Unternehmen 50 bis 60 Millionen Euro zusätzlich auszahlen soll, dann erzeugt das ja wohl einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Allein dem VMT gehören 17 Unternehmen an. Dazu kommen weitere Verkehrsverbünde mit ihren angeschlossenen Leistungserbringern und Unternehmern in den verbundfreien Krei ­ sen. Die geltenden Vorschriften sehen außerdem ei ne Überkompensationskontrolle vor. Das heißt, es muss kontrolliert werden, dass an keines der Unternehmen zu viel Steuergeld ausgezahlt wird. Allein die ordnungsgemäße Berechnung, welches Unternehmen wie viel Geld bekommen soll, die Nach ­ weiserbringung und die Ausgabenkontrolle über mehrere Ebenen nach dem Vier- oder Sechsaugen ­ prinzip erzeugen hier einen erheblichen Verwal ­ tungsaufwand. Man sieht in Ihrem Antrag Ihre Um ­ verteilungsideologie, die bedeutet, dass den Bür ­ gern mit viel Verwaltungsaufwand Geld weggenom ­ men wird, um ihnen dann einen kleinen Teil davon zurückzugeben. (Beifall AfD) Ihre Idee des 29-Euro-Tickets legt dem Steuerzahler ein dickes Ei ins Nest und spiegelt in keiner Weise den tatsächlichen Wert geschweige denn die für die Steuerzahler anfallenden Preise wider. Die großen Verlierer Ihres 29-Tickets sind schon wie beim Deutschlandticket die Menschen im ländlichen Raum. Hier ist das ÖPNV-Angebot nach wie vor nicht ausreichend, die Bürger werden massiv benachteiligt und müssen es aber mit ihren Steuern mitfinanzieren. Profitieren werden wieder vor allem die urbanen Zielgruppen. Dieser Umstand gefährdet das Gemeinwohl und dessen Fortbestand im ländlichen Raum. Was nutzt der niedrigste Preis, wenn auf dem Land nach 18.00 Uhr kein Bus mehr fährt? (Beifall AfD) Offenbar kommt es Ihnen hier auf Symbolpolitik an, denn oft genug fährt das Elterntaxi, nur weil die Verbindungen mit Bus und Bahn grauenvoll, umständlich oder wesentlich zeitintensiver sind. Ganz schwierig wird es, wenn junge Menschen aus dem ländlichen Raum in die Ausbildung starten und auf dem täglichen Arbeitsweg ein Gewerbegebiet ansteuern oder gar im Schichtbetrieb arbeiten. Hier bekennen wir uns als AfD zum freien Individualverkehr. (Beifall AfD) Wir befürworten hier die Idee, dass sich das Land Thüringen zum Beispiel an den Kosten des Führerscheins für Jugendliche in Ausbildung beteiligt. Generell wollen wir eine bezahlbare Mobilität für alle Bevölkerungsschichten. Diese Mobilität muss zugleich qualitativ gut und bedarfsgerecht sein und daher kann man die Kosten nicht einfach ausblenden und pauschal auf die Steuerzahler abwälzen. (Beifall AfD) Was den ÖPNV angeht, so ist die AfD für einen funktionierenden, zuverlässigen und günstigen ÖPNV als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge. Daher brauchen wir einen leistungsfähigeren Nahverkehr mit ausgebauter Infrastruktur, mehr Sauberkeit und Sicherheit – ja, gerade Sicherheit. Wenn die Menschen Angst haben, mit Bus und Bahn zu fahren, werden sie die Bahn meiden. Zusammengefasst: Wir sind gegen eine ideologisch geleitete Verkehrspolitik, die bestimmte Verkehrsmittel bevorzugt und andere diskriminiert. Wir stehen für einen bedarfsgerechten Mix aus Individualverkehr und öffentlichem Verkehr. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Vielen Dank dem Abgeordneten Marcel Kramer. Als Nächsten habe ich Abgeordneten Kobelt für die Fraktion des BSW auf der Rednerliste. Bitte.

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Roberto Kobelt BSW

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Sehr geehrte Damen und Herren, zur Vorbereitung auf die Rede zu Ihrem Antrag sind mir zwei Begegnungen in Erinnerung gekommen. Die erste Erinnerung war mit der ehemaligen Ministerin für Infrastruktur und Verkehr, Frau Keller. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Pommer heißt sie!) Es ist zwar einige Jahre her, aber da ging es um das Azubi-Ticket. Verschiedene Abgeordnete hatten die Idee, das nicht nur auf Azubis, sondern auch auf Schüler, Jugendliche oder auch Menschen mit geringerem Einkommen auszuweiten. Da ging es um eine Debatte, wie wir das finanzieren können und ob das ein sinnvolles Instrument ist. Damals war noch keine Coronakrise oder Ukrainekrise, aber da war schon das entscheidendste Argument, dass die Kosten sehr hoch sind und in den ÖPNV schon sehr viele Mittel geflossen sind, die vor allem für den Ausbau der Infrastruktur notwendig sind. Da wurde es vonseiten der Linken in Regierungsverantwortung abgelehnt, solche Tarife in diesen Dimensionen einzuführen. Das Azubi-Ticket war dann ein Kompromiss, der mitgetragen wurde. Ich möchte damit nur sagen, dass es in Regierungsverantwortung auch Gründe für verschiedenes Handeln gibt. Das Geld der Steuerzahler ist da, es ist eine Haushaltssituation, und das kann man jetzt von der Linken, glaube ich, nur weil ein Monat vergangen ist, von der einen Seite jetzt auf die andere Seite nicht vollkommen ausblenden. Damals hat das Ihre Ministerin erkannt und das war auch ein Argument dagegen, das im großen Format auszuweiten. Ich verstehe, ehrlich gesagt, Die Linke nicht, dass sie bis vor zwei Monaten auch noch diesen Sparkurs vertreten hat und jetzt den Menschen suggeriert, dass jetzt die Geldbörse geöffnet ist, das Geld vom Himmel fällt und man alle Wünsche sofort erfüllen kann. Das finde ich nicht gut und dazu können Sie doch auch stehen. (Beifall BSW) In den letzten zehn Jahren waren doch auch gute Dinge entstanden, aber alles war nicht möglich und das hat Ihre Fraktion damals auch mitgetragen. Die zweite Begegnung war mit einer Schülergruppe. Da ging es auch um das Azubi-Ticket. Da hatte ich die Schüler gefragt, die dort waren: Was haltet ihr davon? Würdet ihr das überhaupt nutzen? Da war die Meinung genau zweitgeteilt. Die einen haben gesagt: Super, ich wohne in Erfurt/Weimar/Jena/Gera, in meiner Freizeit kann ich neben der Ausbildung ins Kino fahren, kann in eine andere Stadt fahren, kann Thüringen erkunden, das finde ich wunderbar. Die andere Hälfte hat gesagt: Das würde ich gern machen, aber ich komme aus einem kleinen Dorf in Südthüringen, aus der Rhön, da kann ich das leider nicht nutzen. Da brauche ich sowieso ein Auto oder ein Moped, um mobil zu sein. Da nutze ich das nicht und das hat für mich keinen Verbesserungswert. Ich denke, das stellt die Situation in ganz Thüringen ziemlich klar dar: Die Menschen, die gut ans ÖPNV-Netz angebunden sind, werden es sehr gut nutzen und die andere Hälfte – oder vielleicht sogar mehr als die Hälfte – hat gar nicht die Möglichkeit, regelmäßig den ÖPNV zu nutzen und muss aber dieses Ticket über die Steuern dann auch mitbezahlen. Deswegen sollte man mit einer ruhigen Hand die Argumente abwägen. Das haben wir als BSW-Fraktion in unserem Wahlprogramm und auch im Koalitionsvertrag versucht. Ich finde, wir sind dort zu einer guten Lösung gekommen. Wir haben gesagt: Am allerwichtigsten ist, dass wir die Infrastruktur verbessern, dass mehr Busse fahren, mehr ÖPNV, mehr Züge, dass wir den ländlichen Raum mehr erreichen, dass die Taktung steigt, dass es in kleinen Ortschaften Bürgerbusse gibt, dass wir erst mal in die Infrastruktur investieren, damit wieder mehr Menschen am gesellschaftlichen Leben in ganz Thüringen teilhaben können und den ÖPNV auch nutzen können. Das hat die erste Priorität. Nichtsdestotrotz ist es natürlich sinnvoll, dass Schüler, Studenten, aber auch Menschen mit geringem Einkommen, die sich vielleicht kein einfaches Ticket leisten können und für die vielleicht auch schon 58 Euro zu viel sind – es ist leider so, dass Rentner mit geringem Einkommen oder Menschen, die gerade Mindestlohn verdienen, auch mit zwei Kindern, dass die das nicht mal locker und flockig bezahlen können. Deswegen sagen wir: Ja, da sollte es eine Entwicklung geben, wir wollen das auch verstärken. Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, und zwar dass mittelfristig in Thüringen umgesetzt wird, dass es einen Abschlag zu dem 58-Euro-Ticket gibt, also dass man nicht sagt, es kostet auf alle Ewigkeit 28 Euro, sondern es gibt einen Nachlass für Jugendliche, für Schüler oder für Menschen mit geringem Einkommen. Die sparen dann zum Beispiel 10 oder 15 Euro, das muss man natürlich dann noch mal diskutieren. Das hätte auch den Vorteil, wenn sich das Deutschlandticket mal wieder anpasst, dass diese Gesetzgebung immer gleich bleibt und nicht mit relativ großem bürokratischen Aufwand wieder – jährlich vielleicht – geändert werden muss, sondern man hat dann einen fixen Reduzierungsbetrag. Dafür möchte ich noch mal ganz herzlich werben, dass wir in den Ausschüssen über so ein Modell auch mal diskutieren. Kurz zusammengefasst: Den Antrag finde ich jetzt persönlich nicht schlecht, er sollte auch weiter diskutiert werden. Aber in dem Umfang ist es nicht möglich. Wenn Sie sich mit Ihren Ministern aus der anderen Regierung, mit Bodo Ramelow unterhalten, wird er Ihnen auch sagen, dass das in der bestehenden Haushaltssituation nicht so schnell möglich ist. Deswegen werbe ich für einen Kompromiss und für eine Diskussion im Ausschuss dazu. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Vielen Dank, Roberto Kobelt. Als Nächste habe ich für die Fraktion der CDU Frau Abgeordnete Christina Tasch auf der Rednerliste. Bitte.

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Christina Tasch CDU

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir befassen uns heute mit einem Antrag der Linken zur Einführung eines 28-Euro-Tickets für Kinder und Jugendliche. So kurz nach der Wahl mit einer Vergangenheit von zehn Jahren linker Verkehrspolitik hier in Thüringen – das ist doch schon etwas sehr populistisch, dass Ihnen das heute noch einfällt, Frau Müller, sehr populistisch. Aber wir befassen uns gern damit. Ich möchte noch mal daran erinnern, dass nach der Pandemie durch das 9-Euro-Ticket wirklich erreicht worden ist, dass es einen großen Umstieg auf Busse und Bahnen gab, dass dann das 49-Euro-Ticket eingeführt wurde und heute das 58-Euro-Ticket, dass sich die Nutzerzahlen im Nahverkehr in den letzten Jahren wirklich deutlich erhöht haben. Aber es gehört natürlich auch zur Wahrheit dazu, dass es enorme Herausforderungen für die öffentlichen Haushalte sind, dieses Angebot auch zu finanzieren. Da gibt es viele Dinge, die angesprochen gehören, zum Beispiel auch die Kontrolle von 58Euro-Tickets. Wer wie ich im Nahverkehr unterwegs ist, weiß, dass die Zugbegleiter – früher hießen sie mal Schaffner – nur damit zu tun haben, die ganzen Fälscher zu identifizieren – das 58-Euro-Ticket wird ja gern gefälscht – und dadurch erhebliche Kontrollen, Fahrgasterhebungen und solche Dinge gar nicht gemacht werden können. Zum anderen müssen die Ausgaben auch durch Bund und Länder ausgeglichen werden. Wenn das eingeführt werden sollte, kostet das eine Menge Geld. Allein in ganz Deutschland wären 3 Milliarden Euro notwendig. Und wir haben es ja am Ende der Koalition gesehen, dass man sich über dieses Geld auch nicht hat einig werden können. Aber jetzt noch mal zu dem Antrag der Linken: Es ist Populismus pur. Frau Karawanskij hat diese Idee bereits 2022 in den Raum geworfen und damit erhebliche Skepsis bei den Thüringer Verkehrsunternehmen hervorgerufen. So äußerte sich beispielsweise der Verband Mitteldeutscher Omnibusunternehmen im November 2022 – ist noch nicht lange her –, dass zusätzliche Gelder eher in eine Verbesserung der Infrastruktur und zur Beschaffung neuer Fahrzeuge genutzt werden müssen, als wieder Subventionen zu erhöhen. Das deckt sich auch mit der Studie des VMT. Hier lässt sich herauslesen, dass die Preisgestaltung im Vergleich zu anderen Faktoren eine untergeordnete Rolle spielt. Dann gab es eine Pressemitteilung von der dpa. Darin war auch zu lesen, dass die Preissteigerung von 49 auf 58 Euro nicht so ins Kontor schlägt, sage ich mal, wenn nicht auch die Attraktivität verbessert wird. Ein guter ÖPNV/SPNV wird auch an anderen Parametern gemessen. Ich spreche da von einer Abdeckung der Nutzung im ländlichen Raum, einer Vernetzung von Angeboten, einer Verlässlichkeit und Verbindlichkeit und einer Vertaktung des Angebots. Das gilt es zuerst so verbessern, ehe man dann den zweiten Schritt vor dem ersten geht. (Beifall CDU, BSW) Wir haben in Thüringen erhebliche Herausforderungen zur Verbesserung des ÖPNV zu bewältigen. Ich will mal eine davon nennen, und zwar ist das die Elektrifizierung und der zweigleisige Ausbau der Mitte-Deutschland-Verbindung. Davon sprechen wir schon Jahre und so richtig kommen wir da auch nicht ans Ziel. Der Ausbau der Strecke und Elektrifizierung zwischen Gotha und Leinefelde, die Wiederherstellung grenzüberschreitender Strecken, welche durch die deutsche Teilung unterbrochen wurden – das sind nur zwei Beispiele. Ein ganz wichtiger Aspekt ist auch: Wir brauchen moderne, umweltschonende und barrierefreie Fahrzeuge. Ich persönlich bin eine begeisterte Nutzerin des Schienenpersonennahverkehrs und sehe die Zunahme der Auslastung unserer Züge. Wir haben überhaupt nicht genug Kapazitäten, um das hier zu bedienen. Wer mal mit dem RE1 von Göttingen nach Glauchau oder mit dem RE3 fährt, der sieht, dass man in diese alten Neigetechnikzüge weder mit dem Kinderwagen noch eine ältere Person heute mit dem Rollator reinkommt oder überhaupt ordentlich in Erfurt einsteigen kann, wenn man nicht mehr so ganz mobil ist. Da müssen wir zuerst Abhilfe schaffen, bevor wir hier Subventionen aussprechen. Auch wer jetzt ein paar Kilometer mit dem Fahrrad zum Bahnhof fahren muss, der kann im RE1 oder im RE3 gar kein Fahrrad mitnehmen, also ist das völlig uninteressant. Da gibt es noch mehr Dinge, die im Ausschuss angesprochen werden müssen. Wir als CDU sind für eine Verstärkung des ÖPNV und SPNV, aber wir wollen einen Schritt nach dem anderen. Die Linke hätte ja das Geld schon im Haushaltsentwurf 2025 einstellen können. Den haben Sie doch aufgestellt. Davon war keine Rede und jetzt stellen Sie sich hierher und sagen: Das brauchen wir, das brauchen wir, das brauchen wir. Dann hätten Sie es im Haushalt einstellen können. Wir sind der Meinung, einen Schritt nach dem anderen, die verbesserte Taktung, neue Angebote, Ausbau auch der Schieneninfrastruktur. Wir hatten Klausurtagung – ich will es mal erzählen – in Zeulenroda. Ich bin von Mühlhausen bis nach Gera und von Gera dann mit der Vogtlandbahn gefahren. Das ist eine wunderschöne Gegend, aber man kann teilweise nebenherlaufen, (Beifall CDU) (Heiterkeit CDU, BSW, Die Linke) und das ist nicht attraktiv. Das ist gemütlich, aber wer jeden Tag mitfahren muss, der überlegt sich zweimal, ob er so viel Zeit im Zug verbringt, weil er dann schon alles gesehen hat, die schöne Landschaft. (Heiterkeit im Hause) Also einen Schritt nach dem anderen: das Geld nehmen, um unsere Infrastruktur zu erhöhen, eine Vertaktung zu erhöhen. An den vorhandenen Bahnhöfen brauchen wir Kapazitäten, damit man auch mal mit dem Auto da parken kann, wer pendeln muss. Nicht an jedem Dorf gibt es einen Bahnhof. Wir brauchen ein Gesamtkonzept und einen Schritt nach dem anderen. Wenn wir es jetzt im Ausschuss noch mal diskutieren, dann wird uns der Herr Minister sicher auch mal die Zahlen gegenüberstellen, was auf uns zukommt, wenn wir erst mal das Vorhandene ordentlich ausbauen und die Attraktivität steigern. Und dann können wir über den zweiten Schritt reden, wie man junge Leute vielleicht noch mehr an ÖPNV ranführen kann. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Christina Tasch von der CDU. Als Nächsten habe ich für die Fraktion der SPD Herrn Abgeordneten Lutz Liebscher auf meiner Rednerliste.

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Lutz Liebscher SPD

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, bezahlbare Mobilität und die Verfügbarkeit von guten und hochwertigen Angeboten sind natürlich auch für uns Sozialdemokraten ein grundlegendes Ziel unserer Verkehrspolitik und deswegen herzlichen Dank an die Linksfraktion, dass sie mit dem Antrag dieses Thema hier noch mal ins Plenum bringt. (Beifall Die Linke) Dieser Jugendtarif hat uns die letzte Legislatur auch schon beschäftigt und wir haben uns als Brombeer-Fraktion vorgenommen, uns in gewisser Weise für besondere Tarife für bestimmte Gruppen ins Zeug zu legen und darüber nachzudenken. Aber am Ende ist natürlich schon klar, dass wir über die Rahmenbedingungen sprechen müssen, dazu komme ich später noch. Ich würde gern generell noch etwas zu diesem Ticket sagen, denn die Erfolgsgeschichte des 9Euro-Tickets im Jahr 2022 hat uns deutlich vor Augen geführt, welches Potenzial in einem einfachen und kostengünstigen Nahverkehrsangebot steckt. Das daraus hervorgegangene Deutschlandticket ist zweifellos ein Meilenstein für die Mobilität in unserem Land. Die jüngste Preissteigerung auf 58 Euro monatlich stellt in der Tat für viele Menschen mit geringen finanziellen Spielräumen eine erhebliche Hürde dar. Auch wir sind alles andere als glücklich damit, dass der Preis seit Anfang des Jahres um 9 Euro angehoben werden musste. Das ist aber immer noch besser, als das Angebot komplett wegfallen zu lassen. Erste Erhebungen der Verkehrsbetriebe zeigen erfreulicherweise, dass es bislang im Zuge dieser Anhebung zu sehr wenigen Kündigungen der Abos gekommen ist. Wir müssen uns jedoch die Frage stellen: Ist ein vergünstigtes Ticket allein die Lösung? Die Wahrheit ist, ein 28-Euro-Ticket nützt wenig, wenn kein Bus fährt oder der nächste Bahnhof kilometerweit entfernt ist. Das ist ja hier auch von den Vorrednern schon herausgearbeitet worden. Unsere Priorität muss es daher sein, ein flächendeckendes, modernes und zuverlässiges Netz zu schaffen, besonders im ländlichen Raum, wo noch erheblicher Nachholbedarf besteht. Wir setzen uns dafür ein, bestehende Angebote wie das Deutschlandticket langfristig zu sichern und gleichzeitig die Infrastruktur auszubauen. Die Reaktivierung und Wiederinbetriebnahme stillgelegter Strecken zum Beispiel sowie die deutlich bessere Taktung von Bus- und Bahnverbindungen im Sinne eines Thüringen-Takts haben wir als Ziele ausdrücklich in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Darüber hinaus streben wir an, Bahnhöfe und Haltestellen zu Mobilitätsknoten auszubauen, die Bahn-, Bus-, Rad- und Pkw-Verkehr effizient miteinander verknüpfen. Nur so können wir eine echte Alternative zum Individualverkehr schaffen und die Erreichbarkeit in allen Regionen Thüringens verbessern. Das Unterwegssein im ÖPNV muss einfacher werden. Dazu gehören auch flexible Bedienformen wie beispielsweise Rufbus-Modelle. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen uns aber auch der finanziellen Realität stellen. Die Einführung eines 28-Euro-Tickets würde den Landeshaushalt erheblich belasten. Mit einer Rechtsverordnungsermächtigung das Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr anzupassen und so für einen finanziellen Ausgleich gegenüber den Verkehrsbetrieben zu sorgen, ist die eine Sache. Aber angesichts der engen Haushaltslage möchte ich die Forderung der Linken auch als Beitrag zur aktuellen Haushaltsdebatte verstehen. Denn es stellt sich ja vor allem die Frage, woher die zusätzlich benötigten Landesmittel kommen sollen. Dazu sagt der Antrag leider nichts. Bereits jetzt kostet nämlich die Mitfinanzierung unseres Deutschlandtickets Thüringen einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag pro Jahr. Dennoch sehen wir das Potenzial dieses Antrags. Daher sind auch wir dafür, die Diskussion darüber im Ausschuss fortzuführen und dort die ganzen Punkte, die wir hier heute schon besprochen haben, von Tarifen, Qualität und Verfügbarkeit gemeinsam zu betrachten. In dem Sinne bedanke ich mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lutz Liebscher von der SPD. Jetzt habe ich noch eine Wortmeldung auf der Rednerliste, und zwar von der Fraktion Die Linke Abgeordneten Andreas Schubert. Bitte.

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Andreas Schubert Die Linke

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen, insbesondere liebe Kinder und Jugendliche und Familien in Thüringen, es geht um euer Portemonnaie. Ich möchte an der Stelle zuerst einmal auf die Vorrednerin eingehen. Frau Tasch, ich schätze Ihre Expertise, weil ich selbst einer derjenigen bin, die regelmäßig den SPNV hier in Thüringen nutzen. Und Sie sind weder in Ihrer Fraktion noch hier im Haus, genauso wenig wie ich wahrscheinlich, ein Mitglied in der Mehrheitsgruppe, sondern das sind leider wahrscheinlich auch hier nur Minderheiten, die sich tagtäglich mit den tatsächlichen Gegebenheiten im öffentlichen Schienen- und Personennahverkehr in Thüringen beschäftigen. Aber Sie haben mit Ihren Zitaten aus dem Jahr 2022 de facto Ihr eigenes Argument aufgerollt, indem Sie uns vorwerfen, wir hätten uns nicht schon vor dem 1. September letzten Jahres, der Landtagswahl, für die Einführung eines 28-Euro-Tickets eingesetzt. Indem Sie genau diejenigen zitiert haben, die sich damals skeptisch geäußert haben, haben Sie belegt, dass wir natürlich auch in der letzten Legislaturperiode für vergünstigte Mobilität für Kinder und Jugendliche gekämpft haben. (Beifall Die Linke) Und zur Wahrheit gehört, dass es eben in dieser Koalition – da können Sie Ihre Koalitionspartner auch gern befragen – nicht möglich war, dafür entsprechende politische Prioritäten auch bei der Haushaltsaufstellung und der Verteilung dieser Ressourcen aufzuwerfen. (Beifall Die Linke) Es ist, Herr Kobelt, da gehe ich auch noch mal auf Ihre Argumentation ein, eben nicht so, dass Frau Keller oder Frau Karawanskij gegen vergünstigte Mobilität für Kinder und Jugendliche gewesen wären. Sie haben darauf hingewiesen, dass es aus dem damaligen bestehenden Haushalt des Infrastrukturministeriums nicht zu stemmen gewesen ist und dass man deswegen, wenn man sich dazu politisch in der Regierungskoalition einig ist, zusätzliche Prioritätensetzungen auch bei der Verteilung von Ressourcen braucht. Das ist ja an anderer Stelle, unter anderem zum Beispiel bei der teilweisen Kostenfreiheit der Kindertagesstätten auch gelungen. Vor dem Hintergrund bleibt doch am Ende übrig, dass es um eine politische Prioritätensetzung geht. Denn auch Ihre Argumentation, Frau Tasch, die Sie aus den Zitaten hervorgeholt haben, belegt eigentlich einen Widerspruch zu der Einführung des Deutschlandtickets. Wir haben eben leider Gottes heute noch nicht an allen Stellen in Thüringen einen gut ausgebauten und qualitativ hochwertigen ÖPNV/SPNV. Und ja, ich fahre auch mit dieser Neigezugtechnik von Gera bis Erfurt und es ist schwierig, dort ab und zu auch mit einem Fahrrad, so wie ich das mache, tatsächlich Platz zu finden. Aber glauben Sie denn wirklich, wenn wir heute kein Deutschlandticket hätten, wenn wir die Milliarden in den letzten Jahren nicht für das Deutschlandticket ausgegeben hätten, dass wir heute mit barrierefreien Zügen mit dem RE1 fahren würden? Also ich glaube das nicht. Vor dem Hintergrund bleibt doch die Frage, ob es tatsächlich die richtige Strategie ist, zu sagen, wir müssen erst nur das eine machen und dann können wir uns über die Preisgestaltung und die finanziellen Zugangshürden kümmern. Oder sollten wir nicht besser, wie wir das beim Deutschlandticket praktiziert haben, tatsächlich versuchen, auf beiden Seiten vorwärtszukommen? Deswegen ist unser Antrag durchaus nicht aus der Zeit gefallen, sondern vor dem Hintergrund einer über 20-prozentigen Steigerung der Kosten für das Deutschlandticket zu Beginn dieses Monats ist es durchaus eine wichtige Diskussion, dass wir uns fragen, wo denn das noch hingehen soll. Denn natürlich stimmt das Argument, Herr Kobelt: Wo kein Bus fährt, kann auch keiner einsteigen. Aber das Argument stimmt doch auch: Wo ein Bus regelmäßig fährt und das aber viel zu teuer ist, kann derjenige auch nicht einsteigen und ist nicht mobil und kann deswegen auch nicht teilhaben. Dieses Argument gilt doch umgedreht mindestens genauso. (Beifall Die Linke) Vor dem Hintergrund, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind wir durchaus diskussionsbereit zur Ausgestaltung und auch zu Zeitläufen. Aber wir sollten jetzt nicht so tun, als ob diese Diskussionen, die wir auch im Wahlkampf an verschiedensten Stellen geführt haben, jetzt erst mal abgehakt sind, bis wir uns vielleicht beim übernächsten Haushalt, beim übernächsten Doppelhaushalt dieser Sache mal erinnern. Ich glaube, das wird der politischen Lage in diesem Land auch nicht gerecht. Da erzeugen wir auch nur wieder Frust. Deswegen sollte es jetzt aus der politischen Sprechblase in die Konkretisierung gehen, wie wir tatsächlich Wege finden, dass wir uns dieser Thematik annähern. Es ist ja tatsächlich auch so von den Vorrednern schon angesprochen worden, dass es im Koalitionsvertrag von CDU, BSW und SPD auf Seite 87, wenn man mal nachlesen möchte, tatsächlich die Vereinbarung gibt, ein vergünstigtes Ticket für Schüler, Jugendliche in Ausbildung und Menschen mit geringem Einkommen zu installieren. Da steht übrigens nicht, Herr Kobelt: Das machen wir erst ganz am Ende der Legislaturperiode. Das habe ich dort nicht gefunden. (Beifall Die Linke) Deswegen lassen Sie uns im Ausschuss tatsächlich die Zeit nutzen, um über diese Fragen zu diskutieren: Wie können wir jetzt in der Gegenwart Schwerpunkte setzen, um uns schrittweise dieser Frage anzunähern? Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass es für eine ganze Reihe von Familien, von Kindern und Jugendlichen einfach nicht mehr erschwinglich ist, mit dieser Preissteigerung auf 58 Euro an der öffentlichen Mobilität teilzunehmen. Wir haben in den letzten zwei Tagen so viel gehört von den Belastungen von Familien in unserem Land, dass die Inflation zugeschlagen hat. Da hat der Ministerpräsident hier eine lange Regierungserklärung gehalten, dass er sich jetzt auch um diese Fragen aktiv kümmern will und dass wir im 100-Tage-Programm da die ersten Maßnahmen angezeigt bekommen haben. Deswegen glauben wir, wenn man tatsächlich dort etwas für Kinder und Familien tun möchte, für Jugendliche die Mobilität erhöhen will, dann sollten wir uns dieser Frage in diesem Jahr widmen und gemeinsam diskutieren und schauen, ob wir nicht tatsächlich politische Schwerpunktsetzungen gerade auch in dieser Richtung jetzt organisieren können. Denn es kommt noch ein weiteres Argument dazu: Wenn wir das nicht machen, dass wir tatsächlich unsere junge Generation im Sinne einer Mobilitätsund Verkehrswende genau auf diese Möglichkeiten des SPNV und des ÖPNV hinlenken, dass wir also zeigen, es funktioniert, mobil zu sein, um von A nach B zu kommen, auch ohne möglicherweise ein individuelles Transportmittel nutzen zu müssen – und das ist in vielen Gebieten in Thüringen heute schon möglich –, dann haben wir eine Chance verpasst, dass auch im Bereich des Verkehrs ein Beitrag zur Emissionsminderung im Sinne einer klimaneutralen Zukunft geleistet wird. Wenn wir nämlich in die Welt rausschauen – und wir haben heute den 31. Januar und wundern uns vielleicht alle gemeinsam, warum keine einzige Schneeflocke vom Himmel fällt, sondern wir schon wieder 10 Grad draußen am Thermometer haben –, wenn wir das einfach so hinnehmen wollen, werden wir in Zukunft mit den Lebensgrundlagen hier auf dieser Welt einfach weiter Schindluder treiben, und das wollen wir als Linke nicht. (Beifall Die Linke) Deswegen gibt es diese zwei Aspekte, die uns in der Debatte motiviert haben, jetzt für das 28Euro-Ticket auch hier im Landtag einen konkreten Lösungsvorschlag vorzulegen. Wir freuen uns ausdrücklich auf die Diskussion im Fachausschuss. Wir werden auf jeden Fall an dieser Frage festhalten und dazu auch, Herr Liebscher, in der Haushaltsdebatte einen konkreten Vorschlag zur Finanzierung unterbreiten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Vielen Dank, Abgeordneter Schubert, für diese Fürrede. Ich schaue noch mal kurz ins Rund, bevor ich zur Regierungsbank rüberblicke. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen dazu. Dann bitte ich Minister Steffen Schütz ans Mikrofon.

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Steffen Schütz

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Linksfraktion stellt den Antrag für ein vergünstigtes Deutschlandticket in Thüringen für junge Leute. Genauer: Sie fordern ein 28-Euro-Ticket für junge Menschen bis 27 Jahre. Es soll ab dem 1. Juli 2025 gültig sein. Die Finanzierung der Mehrkosten soll aus Landesmitteln erfolgen. Nun, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, das ist ein wirklich gutes Ziel. Wäre da nicht so etwas Unangenehmes wie die Realität. Der von Ihnen geschätzte Karl Marx hat mal gesagt: Das Sein bestimmt das Bewusstsein. Frau Große-Röthig, Sie haben uns gestern erzählt, wie Sie sich manchmal fühlen, wenn Sie an Ihr Postfach gehen. Was Sie uns da ins Postfach gelegt haben, entlockt mir den Spruch: Das Sein verstimmt das Bewusstsein. (Beifall BSW) Denn woher das zusätzliche Geld kommen soll, ist Ihrem Antrag natürlich nicht zu entnehmen. Und Herr Schaft, Sie haben gestern von Anstand gesprochen und haben gesagt, Sie haben uns die Regierungsgeschäfte anständig übergeben. Gestatten Sie mir den Hinweis: Wenn ich mein Amt irgendwann übergebe, bin ich anwesend. (Beifall CDU, BSW) Ich muss schon sagen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion: Sie haben sich wirklich schnell in die Oppositionsrolle eingefunden. Und selbst wenn man das Ganze noch sportlich sehen wollte, halte ich es mit einem anderen, mir etwas näherstehenden Philosophen, diesmal aus Italien, und frage mich: Was erlauben Linke? (Heiterkeit und Beifall AfD, CDU, BSW) Denn was Sie uns hinterlassen haben, ist nichts anderes als „Flasche leer“. (Heiterkeit und Beifall AfD, CDU, BSW) Und fordern, ohne Ideen zu entwickeln, woher das Geld kommt, das ist natürlich das Privileg der Opposition. Und nehmen Sie das bitte von einem, wie Sie es nannten, weißen Cis-Mann. Da, wo ich herkomme, gibt man das Geld aus, was man verdient hat. Okay, wir können über alles diskutieren, aber wir wollen uns vielleicht dann doch noch mal über die Fakten unterhalten. Und die Fakten zum Deutschlandticket sind – und das ist Ihnen bekannt, weil Ihre Partei das Ministerium ja geführt hat –: Das Ticket ist bis heute keineswegs für die Zukunft gesichert. Ich habe selbst Herrn Bundesminister Wissing unmittelbar nach meinem Amtsantritt angerufen und habe mich erkundigt und habe mal gefragt: Wie sieht es denn mit den Regionalmitteln aus, wie sieht es denn mit der Finanzierung aus? Ich war in Altenburg, ich darf Ihnen mal erzählen, was man mir dort gesagt hat. Den 58 Euro, die die einnehmen, stehen 300 Euro pro Fahrgast gegenüber. Natürlich fragen die sich, und dann können wir weiterreden – übrigens auch Frau Tasch, also wenn das keine Einladung war, mit Ihnen mal Bahn zu fahren, (Beifall CDU) schlecht werden wird mir dann wahrscheinlich nicht. Die hälftige Finanzierung mit 1,5 Milliarden Euro für Bund und Länder ist nach meiner Kenntnis nur bis 2025, nämlich diesem Jahr, festgeschrieben. Der Thüringer Landesanteil beträgt, das sollten Sie wissen, 19,9 Milliarden Euro. Die Verhandlungen zur zehnten Änderung des Regionalisierungsgesetzes haben gezeigt, dass im Bund die Finanzierung des Deutschlandtickets nicht nur keineswegs ein Selbstläufer ist. Es war ein Kampf, den Sie gekämpft haben bzw. den meine Vorgängerin gekämpft hat. Das ist Ihnen bekannt, davon gehe ich mal aus. Eigentlich müssten Ihnen demzufolge die schwierigen Verhandlungen bestens in Erinnerung sein, denn Sie saßen ja als Teil der Landesregierung mit am Verhandlungstisch. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Fällt Ihnen jetzt schon auf, dass Regieren gar nicht so einfach ist?) Ja, wenn man das hinterlassen kriegt, da haben Sie völlig recht. Da haben Sie, ehrlich gesagt, völlig recht. (Beifall AfD, CDU, BSW) (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Da hätten Sie mal 2014 da sein sollen!) Frau Große-Röthig, Sie können mir glauben, ich bin ganz froh, dass ich 2014 nicht da war, aber jetzt werden wir es angehen. (Beifall CDU, BSW) Denn Realpolitik ist gefragt und es ist jetzt viel wichtiger, den Fortbestand dieses Deutschlandtickets überhaupt zu sichern. Darum geht es gerade. Die dafür notwendige elfte Änderung des Regionalisierungsgesetzes muss jetzt erfolgen, in diesem Jahr. Nur dann erreichen wir überhaupt den nahtlosen Anschluss. Auch das wissen Sie. Anders ausgedrückt, und das haben Sie eben, Herr Kollege, kritisiert. Sie haben gesagt, das wäre falsch. Nein, es ist richtig. Zuerst machen wir das Notwendige und im wahrsten Sinne des Wortes das Naheliegende. Dann überlegen wir, ob das Wünschenswerte, denn da sind wir uns einig, möglich ist. Meine Damen und Herren, in der Bahnsprache gesprochen – und wir hatten ja eben, Frau Kollegin Tasch, die Bahnsprache oder den Einblick ins Bahnwesen –: Der Antrag der Linken verursacht bei mir genau genommen eine Störung im Betriebsablauf. (Beifall AfD, CDU, BSW) Wir müssen doch erst einmal dafür sorgen, dass das Deutschlandticket überhaupt eine Zukunft hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, wie gesagt, ich bin völlig auf Ihrer Seite, wenn wir das Deutschlandticket über 2025 hinaus gesichert haben und Sie mir sagen, woher das Geld kommt. Zur Wahrheit gehört nämlich, dass im Zuge der Aufstellung des Landeshaushalts 2024 unter Ihrer Regie ein Jugend-Ticket zum Preis von 28 Euro durchgerechnet wurde. Ergebnis – auch das sollten Sie wissen und sich erinnern – Ihrer Kalkulation waren Kosten in Höhe von 44 Millionen Euro pro Jahr. Schon diesen Betrag haben Sie mit Ihrer Finanzministerin nicht vereinbart gekriegt. Deswegen ließ sich das auch nicht im Haushaltsentwurf der rot-rot-grünen Landesregierung darstellen. Sie stellen also einen Antrag, kurz nach der Wahl, den Sie selbst, und auch das ist schon gesagt worden, zu Ihrer Regierungszeit nicht realisieren konnten, weil er immense Mehrkosten verursacht und Sie schon damals nicht gewusst haben, wo das Geld herkommt. Die Kosten für Ihren Antrag, auch das haben wir durchrechnen lassen, würden sich für 2025 gegenüber 2024 sogar noch einmal satt auf mittlerweile rund 63 Millionen Euro erhöhen. Diese Zahl könnte nochmals steigen, nämlich dann, wenn der Preis des Tickets 2026 und 2027 teurer wird. Ich fasse noch einmal zusammen, erstens: Die Finanzierung des Deutschlandtickets ist ab 2026 nicht gesichert. Die Fortsetzung des Deutschlandtickets ist aber Bestandteil des Regierungsvertrags von CDU, BSW und SPD. Daher ist es für die Landesregierung zunächst wichtig, eine sichere Lösung für das Deutschlandticket zu erreichen. Erst dann – ich sagte es schon – können wir über einen zusätzlichen Landestarif für Jugendliche reden. Übrigens muss der Thüringer Landtag für 2025 die 19,9 Millionen Euro Landesanteil für das StandardDeutschlandticket erst noch beschließen. Zweitens: Im Regierungsvertrag von CDU, BSW und SPD ist vereinbart, dass sich die Koalition für vergünstigte – Sie haben es erwähnt, Herr Kollege – Tarife für Schüler, Jugendliche in Ausbildung und Menschen mit geringem Einkommen einsetzt. Diese müssen aber, so ist das nun mal, seriös und solide finanzierbar sein. Das ist mit dem vorliegenden Haushaltsentwurf – auch den haben Sie uns hinterlassen – für 2025 jedoch leider nicht möglich. Drittens: Als Sie in Regierungsverantwortung waren, haben Sie es nicht geschafft, ein solches Ticket einzuführen. Ebenso haben Sie im Haushaltsentwurf – auch das sagten die Vorredner schon – keine Vorsorge für ein solches Ticket getroffen. Und zu diesem Zeitpunkt waren Sie in der Regierung. Mein Wunsch also, Herr Kollege Schaft, als Sie gestern gesagt haben, was mit der neuen politischen Kultur in diesem Hause wäre: Bitte lassen Sie uns fair und anständig miteinander umgehen. (Zwischenruf Abg. Schaft, Die Linke: Dann überlegen Sie doch mal, was Sie gerade für eine Rede gehalten haben und denken noch mal darüber nach!) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Genau!) Ich bin immer offen für Belehrungen von Ihrer Seite, (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das war kein Hinweis, sondern eine Feststellung!) aber ehrlich gesagt, wenn man selber eine Leiche im Keller hat, (Unruhe Die Linke) dann würde ich mich da zurückhalten. Also konstruktive Mitarbeit geht anders und aus diesen genannten Gründen empfehle ich, den Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Günstige Mobilität für junge Menschen sichern – ein 28Euro-Kinder- und Jugend-Ticket in Thüringen einführen

Vielen Dank, Minister Schütz, für die Stellungnahme der Landesregierung. Ich schaue mal ins Rund. Ich habe aus dem Plenum mindestens einen Wunsch nach Überweisung an einen Ausschuss gehört. Ich gehe mal davon aus, dass es um den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur geht. Das ist der Fall. Dann würde ich das gern abstimmen. Wenn Sie also für die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur sind, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und die Fraktion der AfD. Vielen Dank. Ich habe noch nicht nach Neinstimmen gefragt, weil das Ergebnis für mich einstimmig war. Ich frage aber trotzdem der Form halber noch mal: Gibt es Neinstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? 1 Enthaltung. Abgeordneter Worm enthält sich der Stimme. Vielen Dank. Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur überwiesen und wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen. Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/292 Ist eine Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Die Begründung dafür hält Herr Abgeordneter Jankowski.

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Denny Jankowski AfD

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream, wir haben als AfD-Fraktion wieder einen Antrag eingebracht, der sich mit dem Thema „Gendern“ befasst. Genauer gesagt wollen wir, dass in den Thüringer Schulen keine Gendersprache in irgendeiner Form Verwendung findet und erst recht nicht gelehrt wird. Wir haben in den letzten Jahren regelmäßig Anträge zu diesem Thema hier ins Plenum eingebracht, und jedes Mal verlief die Debatte eigentlich recht ähnlich. Von der linken Seite des Parlaments kam immer Unverständnis, weswegen das Thema überhaupt aufgemacht wird, Vorwürfe kamen, wir würden angeblich irgendwelche Sprechverbote oder Ähnliches auferlegen wollen, bis hin dazu, dass es schon mal hieß, ohne die ständigen Anträge der AfD wäre das Gendern in der Bevölkerung überhaupt kein Thema. Dies ist natürlich komplett absurd. Beinahe täglich wenden sich Bürger an uns, die dieser ganze Gendermist aufregt, mit diesem ach so woken Sprachexperiment weiß der normale Bürger nichts anzufangen und will sich damit eigentlich auch nicht beschäftigen, er wird aber dazu gezwungen, wenn er ein Schreiben von öffentlichen Verwaltungen bekommt und sich dann durch irgendwelche gegenderten Texte quälen muss. Vor allem wird er gezwungen, sich damit zu beschäftigen, wenn nun auch schon in den Schulen angefangen wird, den Kindern diesen Genderquark beizubringen. (Beifall AfD) Hier ist für die meisten ein Punkt erreicht, an dem eine Reißleine gezogen werden muss. Nicht die AfD setzt also das Thema „Gendern“ immer wieder auf die Tagesordnung des politischen Diskurses, (Zwischenruf Abg. Merz, SPD: Doch, Sie sind die einzigen, die einen Antrag dazu stellen!) sondern es sind die Bürger, die sich durch die übergriffige Minderheit ständig genötigt fühlen, sich mit dem Gendern zu befassen. Und solange dies so ist, werden wir als AfD-Fraktion natürlich das Thema „Gendern“ immer wieder hier ins Plenum einbringen. Das kann ich Ihnen versprechen. (Beifall AfD) Ich bekomme aus dem ganzen Landesgebiet immer wieder Beschwerden von Eltern, die sich darüber beklagen, dass die Lehrer ihrer Kinder im Unterricht gendern und sogar Lehrmaterial und Arbeitsblätter verteilen, die gegendert sind. Neulich wendeten sich erst wieder Eltern an mich, deren Junge die 2. Klasse besucht. Sie zeigten mir einen Eintrag vom Lehrer im Hausaufgabenheft ihres Kindes und dort stand – ich zitiere –: „Sehr gut, wie du bei den Vorträgen deiner Mitschüler*innen aufgepasst hast.“ Wohl gemerkt, der Eintrag stammt aus dem Hausaufgabenheft eines Schülers einer 2. Klasse. Natürlich sind die Eltern dann erst mal verwundert und auch geschockt, und das auch zu Recht. In der Grundschule sollte der Fokus doch darauf liegen, dass die Kinder erst mal vernünftig schreiben und lesen lernen und nicht schon in der 2. Klasse mit irgendwelchen Sprachexperimenten konfrontiert werden. Aber dieses Beispiel ist bei Weitem kein Einzelfall, vor allem zeigt es aber, dass hier dringend etwas getan werden muss. Im November 2022 bekam ein Antrag hier im Plenum eine Mehrheit, der sich mit dem Gendern kritisch befasst hatte. Die damalige Landtagspräsidentin und die Landesregierung fühlten sich aber an den Antrag überhaupt nicht gebunden und ignorierten ihn einfach. Ein solches demokratieverachtendes Verhalten ist, glaube ich, in der Parlamentsgeschichte Thüringens bisher einmalig. (Beifall AfD) Nichtsdestotrotz hat der Antrag aber immer noch seine Gültigkeit und der amtierende Landtagspräsident könnte jederzeit dafür Sorge tragen, dass wenigstens der Anteil des Antrags, der den Landtag selbst betrifft, endlich umgesetzt wird, also dass in der parlamentarischen Dokumentation des Landtags, in seinem internen und externen Schriftverkehr und seinen Veröffentlichungen und Publikationen auf Gendersprache verzichtet wird. Ich bin gespannt, wann der neue Landtagspräsident dies endlich angeht. (Beifall AfD) (Zwischenruf Tischner, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Hat er doch schon!) Was den Teil des Antrags betrifft, der den schulischen Bereich betrifft, so ist der damalige Antrag etwas schwammig formuliert und zielt vor allem auf die Prüfungsleistungen ab. Wir möchten mit dem hier vorliegenden Antrag das Thema „Gendern“ an Schulen deutlich konkreter fassen. Wir fordern deswegen in unserem Antrag erstens, dass auf die Aufnahme von Lernmitteln in den Thüringer Schulbuchkatalog abgesehen wird, wenn diese Gendersprache nutzen, zweitens, dass die Thüringer Lehrund Lernmittelverordnung insoweit angepasst wird, dass die Nutzung von Lehr- und Lernmitteln in gendergerechter Sprache unzulässig ist, und drittens, dass dafür Sorge zu tragen ist, dass im Unterricht an Thüringer Schulen allein entsprechend den bewährten Regeln des deutschen Sprachgebrauchs und ohne Anwendung der gendergerechten Sprache gesprochen, gelesen, geschrieben und vor allem auch gelehrt wird. (Beifall AfD) Was wir fordern, ist nichts weiter als eine Selbstverständlichkeit. Das Gendern wird von den Bürgern mehrheitlich abgelehnt, das Gendern erschwert den Zugang zum verstehenden Lesen von Texten und vor allem erschwert das Gendern das Lesen- und Schreibenlernen unserer Kinder. Deswegen ist es an der Zeit, das Gendern endlich aus unseren Schulen herauszuhalten. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Vielen Dank an den Abgeordneten Jankowski für die Begründung. Jetzt schaue ich auf meine Rednerliste und dort sehe ich als Erstes von der Fraktion der SPD Abgeordnete Janine Merz.

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Janine Merz SPD

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, die AfD behauptet zwar immer wieder, sie wären diejenigen, die nicht diejenigen sind, die das Thema „Gendern“ zum Thema machen und sie sind es doch. Sie sind die Einzigen, die immer wieder durch solche Anträge oder Gesetzentwürfe oder draußen in den sozialen Medien dieses Thema befeuern, die Menschen verunsichern und es nur dort zum Thema machen, sodass tatsächlich die Menschen dann glauben, dass wir uns mit nichts anderem befassen. Aber das ist Ihre Strategie, die ziehen Sie seit vielen Jahren durch und auch dieser vorliegende Antrag beschäftigt sich wieder überhaupt nicht mit bildungspolitischer Realität oder tatsächlich existierenden Problemstellungen, die es dort gibt, oder gar notwendigen Lösungsansätzen. Nein, er widmet sich lieber gefühlten Wahrheiten, dunklen Verschwörungen und pauschalen Unterstellungen. Da wird behauptet, Regierungen in Bund und Ländern sowie der öffentlich-rechtliche Rundfunk und große Medienkonzerne betrieben seit Jahren zielgerichtet – ich zitiere – „die Durchsetzung der sogenannten gendergerechten Sprache“. Ein Primärziel dieser düsteren Machenschaften sei „das staatliche Schulwesen, da dieses als wesentliche Erziehungs- und Bildungsstätte signifikanten Einfluss auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen hat.“ Deshalb dürfe die Landesregierung auch nicht zulassen, dass die Thüringer Schulen zu einem gesellschaftspolitischen Experimentierfeld werden, und müsse schleunigst entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Ja, was soll man hier abermals zu so einer Debatte sagen? Wir haben sicherlich viele Probleme im Bildungsbereich – das haben wir in diesem Plenum auch schon mehrfach diskutiert – und speziell, ja, auch an den Schulen. Ich sage hier nur mal das Thema „Lehrermangel und Stundenausfall“. Aber die von der AfD behauptete staatliche Indoktrination der Schülerinnen und Schüler mit geschlechtergerechter Sprache gehört mit Sicherheit nicht dazu. So haben sich im Übrigen auch schon Eltern und Schülervertreter sowie die Lehrergewerkschaft in der vergangenen Legislaturperiode positioniert und einen Abbruch dieser Sinnlosdebatte über einen angeblichen Gendersprachzwang an den Schulen gefordert. Es interessiert sie aber alles nicht, gefruchtet hat das überhaupt nicht. Um diese wenig sinnvolle Debatte jetzt hier abzukürzen, kommen wir doch einfach zum Kern des Ganzen. Der Rat für deutsche Rechtschreibung, der das amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung verantwortet und damit sozusagen der Gralshüter der deutschen Rechtschreibung und für sämtliche deutschsprachige Staaten und Regionen Europas ist, hat in seiner Sitzung vom 15.12.2023 – ich zitiere – „seine Auffassung bekräftigt, dass allen Menschen mit geschlechtergerechter Sprache begegnet werden soll.“ Der Rat hat sich also mitnichten gegen geschlechtergerechte Sprache gewandt, wie das von der AfD und anderen immer wieder so gern behauptet wird. Er hat am 15.12.2023 lediglich empfohlen – ich zitiere weiter –, „die Aufnahme von Asterisk ([dem] „Gender-Stern“), Unterstrich […], Doppelpunkt oder anderen Sonderzeichen im Wortinneren, [also] die die Kennzeichnung aller Geschlechtsidentitäten vermitteln sollen, in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung [vorerst zu unterlassen].“ „Vorerst“ wohlgemerkt, denn Sprache ist nie etwas Statisches. Daher heißt es im Ratsvotum ebenfalls: „Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte [Recht-]Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung [immer] noch im Fluss.“ Genau das ist des Pudels Kern und nichts anderes. Die Kultusministerkonferenz ist diesem Ratsbeschluss im Juni 2024 einstimmig gefolgt – also natürlich auch mit der Stimme Thüringens, das damals von Rot-Rot-Grün regiert wurde. Es gab und gibt folglich zu keiner Zeit einen staatlichen Zwang zur Benutzung geschlechtergerechter Sprache an den Schulen, auch nicht hier in Thüringen. Es gilt selbstverständlich die aktuelle Fassung des Amtlichen Regelwerks für die deutsche Rechtschreibung. Schlechtere Noten wegen einer Nichtbenutzung der im Rat genannten Sonderzeichen im Wortinneren dürfen nicht erteilt werden. Das galt schon unter Rot-Rot-Grün und das gilt selbstverständlich auch für die neue Koalition. Im Koalitionsvertrag haben wir daher noch einmal bekräftigt: „Grundlage für den Sprach- und Schriftgebrauch an den Thüringer Schulen sind die Regeln des Rates der deutschen Rechtschreibung.“ Dem ist hier nichts weiter hinzufügen. Oder vielleicht doch so viel: Sollte der Rat in den nächsten Jahren beschließen, dass Sonderzeichen im Wortinneren künftig doch zulässig sind, weil sich die deutsche Sprache entsprechend weiterentwickelt hat, und die Kultusministerkonferenz dem folgen, wird Thüringen dieses Votum selbstverständlich ebenfalls mittragen. Man sollte also hier aufpassen, wenn man Beschlüsse des Rates für deutsche Rechtschreibung politisch für sich vereinnahmt, absolut setzt und ihnen einen nicht vorhandenen Ewigkeitswert zuschreibt, denn das könnte schief gehen, liebe Damen und Herren von der AfD. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Als Nächstes rufe ich für die Fraktion BSW den Abgeordneten Dirk Hoffmeister ans Mikrofon, bitte.

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Dirk Hoffmeister BSW

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, in ihrem Antrag fordert die AfD: „Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen“ und Sie beziehen sich hier nicht nur auf den schriftlichen, sondern auch auf den mündlichen Bereich. Ihr Antrag ist ein weiterer Beweis, dass es mit der Fachlichkeit im Bildungssektor bei der AfD noch nicht zum Besten bestellt ist. Schauen wir mal in die Rechtsgrundlage. Die hat die Kollegin vorhin schon zitiert. Es gibt einen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.07.2024, dass die Rechtschreibregelung des Rates der deutschen Rechtschreibung Bindungswirkung für Schulen und öffentliche Verwaltung hat. Das heißt also, nicht nur in Schulen, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung ist das Gendern nicht zulässig. Rechtschreibung ist Gesetz. Ich bin von Haus aus Deutschlehrer, da kann ich Ihnen auch gleich erklären, wieso, weshalb und warum das so ist. Rechtschreibung ist nicht dazu da, dass der Lehrer den Rotstift zückt, Kommafehler, Rechtschreibfehler anstreicht, sondern Rechtschreibung ist dazu da, dass Geschriebenes problemlos gelesen werden kann und Menschen durch Rechtschreibung in die Lage versetzt werden, Texte so zu verfassen, dass sie auch andere lesen können. Das heißt, ähnlich wie eine deutsche Industrienorm ist also Rechtschreibung Gesetz, normiert, wie jedes Wort zu schreiben ist. Diese Regeln sind vom Rat der deutschen Rechtschreibung im Wörterbuch der deutschen Sprache verankert und so muss geschrieben werden. Wovon überhaupt nicht die Rede ist, ist das Gendern im mündlichen Bereich, denn mündliche Sprache ist nicht normiert, die kann ich auch logischerweise nicht normieren. Es wurde ja von der Kollegin Merz auch noch mal darauf hingewiesen, dass nach den gegenwärtigen Regeln Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich nicht zulässig sind. Wie sich das verändert, das wissen wir nicht. Aber was heißt das? Wir in Thüringen halten uns an Recht und Gesetz und wenn also in einer schriftlichen Äußerung – und das betrifft sowohl die Schule als auch das Amt – Unterstriche, Mittelstriche, sonstige Sachen enthalten sind, dann ist das schlicht und ergreifend ein Rechtschreibfehler und jeder Deutschlehrer hier in Thüringen wird dies auch als Fehler anstreichen. Und damit ist also der Antrag abzulehnen. Danke.

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Dr. med. Cornelia Urban

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Einen Moment bitte noch. Würden Sie eine Nachfrage zulassen?

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Dirk Hoffmeister BSW

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Ja, sehr gern.

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Dr. med. Cornelia Urban

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Dann, bitte schön.

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Ringo Mühlmann AfD

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Vielen Dank für die Ausführungen. Ich habe eine Frage aufgrund dessen, was Sie gerade gesagt haben. Wenn denn das so Gesetz ist, wie Sie es gerade sagen, was halten Sie denn dann davon, wenn ein Lehrer auf eine Arbeit eines Schülers oder einer Schülerin in der zweiten Klasse mit Gendersternchen draufschreibt? Was halten Sie denn dann davon?

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Dirk Hoffmeister BSW

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Ich denke, hier sollten die betreffenden Eltern das Gespräch mit dem Lehrer suchen. Wie gesagt, es geht um Recht und Gesetz. Es geht um die Frage, wie werte ich Fehler. Mehr kann ich dazu nicht sagen. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Das ist wi- der die Realität!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Damit kommen wir zur nächsten Rednerin, das ist Frau GroßeRöthig von der Fraktion Die Linke.

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Ulrike Große-Röthig Die Linke

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen am Livestream, Sprache ist mächtig und Macht bedeutet Verantwortung. Jede Sprache hat ihre eigene Architektur und damit müssen wir uns beschäftigen, um die Realität erfassen zu können, damit wir aussprechen können, wer wir sind, was ist und was wir wollen. Mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion aus der letzten Legislatur wurde der damaligen rot-rot-grünen Landesregierung vorgeworfen, es gebe rechtliche und verbindliche Vorschriften, nach denen sich Behörden, Hochschulen und Schulen der sogenannten Binnenzeichen, wie Unterstrich und Doppelpunkt, zu bedienen hätten. Der Beweis für diese Unterstellung bleibt bis jetzt verschollen. Deshalb ein bisschen Realität für Sie, auch gerade in der AfD-Fraktion. Vorschriften für die Verwendung von Sonderzeichen zur Kennzeichnung der Geschlechtervielfalt in der Thüringer Schullandschaft gibt es nicht in Thüringen. Jetzt haben Sie hier im Plenum schon wieder nichts Besseres zu tun, als Steuergelder zu verschwenden und uns eine Genderdebatte aufzuzwingen. Schon wieder Sprachpolizei, Ihr Ernst! Damit die Zeit nicht komplett verschwendet ist, liebe Kolleginnen, möchte ich hier die Zeit nutzen, um ein paar Ergebnisse verschiedener Studien zu benennen, die positive Effekte von gegenderten Texten gezeigt haben. Welchen Job sich beispielsweise Schülerinnen zutrauen, wird auch von Sprache beeinflusst. Das zeigen Experimente mit Grundschülerinnen. Werden ihnen Berufe in geschlechtergerechter Sprache präsentiert, wie etwa in der Form „Ingenieurinnen und Ingenieure“, dann trauen sich Mädchen viel eher zu, stereotype Männerberufe zu ergreifen. Das Gleiche gilt übrigens für Jungen. Sie wählen ebenfalls häufiger stereotype Frauenberufe wie Geburtshelfer und Geburtshelferin aus. Wird in Texten gegendert, so werden Frauen gedanklich mehr einbezogen. So glauben etwa 44 Prozent der Versuchspersonen einer weiteren Studie, dass es sich um eine Frau handelt, wenn der Text, den sie lesen sollten, in geschlechtergerechter Sprache verfasst war. Bei Texten im generischen Maskulinum glaubten das nur 33 Prozent der Menschen. Wir haben hier im Hohen Haus schon einmal gehört, dass Schülerinnen durch geschlechtersensible Sprache beim Erlernen der grammatikalisch und orthografisch richtigen deutschen Sprache behindert werden würden. Heute macht es den Eindruck, dass etwas anderes zu lernen be-, ja sogar verhindert werden soll, dass gerade Frauen und Mädchen der Eindruck vermittelt werden soll, sie seien begrenzt auf das, was ihnen eine rein männliche Gesellschaft zugesteht. Genau das ist es, was passiert, wenn wir Frauen aus unserer Sprache und damit aus unserem Bewusstsein tilgen. Heute gibt es eben Ingenieurinnen, Anwältinnen, Richterinnen, Astronautinnen und auch Offizierinnen. Kommen Sie endlich damit zurecht! (Beifall Die Linke) Aktuell gibt es aus der Wissenschaft noch keine Empfehlung – wir haben es eben gehört –, wie und ob gegendert werden soll. Der wissenschaftliche Diskurs darüber, wie sich Sprache entwickeln soll, dauert an und hält in der Gesellschaft weiter an. Das ist gut so. Je weniger Regulierung und Bevormundung es dazu aus der Politik gibt, desto besser. Und nur zu Ihrer Information: Die Mädchen und Frauen dort draußen werden sich von Männern nicht mehr aus der Sprache tilgen lassen, egal wie viele Verbote Sie aussprechen. (Beifall Die Linke) Bis auf die Kolleginnen mancher Fraktionen hier im Hohen Haus scheinen das viele Menschen verstanden zu haben. Die Thüringer Landesschülervertretung, die ich hiermit ausdrücklich grüße, ließ zu dem Thema verlauten, dass sie sich die Diversität nicht nehmen lasse. Einige gendern eben, andere nicht. Und auch der Thüringer Lehrerverband hält ein Genderverbot an Schulen für grundfalsch und für ein Signal der Intoleranz. 145 Wissenschaftler/ ‑ innen der Universität Erfurt haben sich nach dem Beschluss des Landtags gegen gendergerechte Sprache im letzten Jahr in einem offenen Brief verstört gezeigt gegenüber der Politik der CDU und ihrer Kooperation mit der extrem rechten Partei, die damit gezeigt wurde. Es bleibt dabei: Einen Beschluss durchzusetzen, der verbieten soll, was gar keine Vorschrift ist, ist lächerlich und unglaubwürdig. Die Juristinnen unter Ihnen wissen, was ich meine, wenn ich sage, dass es keine Beschwer und kein Rechtsschutzbedürfnis gibt. Also, liebe Kolleginnen der Brombeere, lassen wir den Quatsch! Lehnen Sie den Antrag ab und halten Sie an Ihrem eigenen, auch im Wahlkampf oft formulierten Anspruch, dass ein jeder reden soll, wie ihm der Schnabel gewachsen ist, fest, auch hier im Hohen Hause! Ich jedenfalls hoffe, dass meine Töchter weiterhin Schulbücher haben können, in denen sie auch als Mädchen und Frauen vorkommen. (Beifall Die Linke) (Heiterkeit AfD) Wenn ich hier die rein weibliche Form der Ansprache verwendet habe, dürfen sich die männlich gelesenen Personen im Haus selbstverständlich mitgemeint fühlen. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Herzlichen Dank. Wir kommen zu unserem nächsten Redner, Herrn Christoph Zippel von der Fraktion der CDU.

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Christoph Zippel CDU

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor ich auf den Inhalt des Antrags eingehe, möchte ich eines zumindest noch mal klarstellen: Dieser Antrag ist ehrlicherweise nichts anderes als ein billiger Abklatsch bereits bestehender Initiativen der CDU aus den Jahren 2022 und 2023. Die AfD hat hier lediglich alte Ideen aufgegriffen (Beifall CDU) (Heiterkeit AfD) und sie mit ein paar populistischen Floskeln – wen überrascht das an der Stelle – versehen und versucht, sie als eigene zu verkaufen. Aber das ist nicht der einzige Grund, warum dieser Antrag kritisch zu betrachten und abzulehnen ist. Er ist schlichtweg überflüssig und lenkt von den wirklich drängenden Problemen in Thüringen ab. Werte Kolleginnen und Kollegen, in Thüringen stehen wir vor enormen Herausforderungen. Der Lehrermangel an unseren Schulen gefährdet die Zukunft unserer Kinder. Die Digitalisierung unserer Schulen kommt schleppend voran. Und die Ausstattung mit moderner Technik ist oftmals mangelhaft. Das sind die Themen, die wir priorisieren müssen. Und stattdessen versucht uns die AfD nun mit einem Thema zu beschäftigen, das in dieser Form bereits durch den Landtagspräsidenten umgesetzt wird. Herr Jankowski, Sie haben hier versucht, den Eindruck zu erwecken, dass das eben nicht der Fall ist. Ich weiß nicht, wann Sie das letzte Mal eine Veröffentlichung des Landtags in der Hand gehalten haben. Da sehen Sie, dass es entsprechend angepasst wurde. Von daher – muss man einfach sagen – haben Sie entweder bewusst oder unbewusst hier vorn die Unwahrheit gesagt. Wir lassen uns nicht den Zeitplan und die Reihenfolge unserer Vorhaben von der AfD diktieren. Wir haben wichtigere Dinge zu tun, als uns mit den ideologischen Spielchen der AfD zu beschäftigen. Die CDU hat bereits im November 2022 einen Antrag eingebracht, der sich gegen die politisch motivierte Verfremdung der deutschen Sprache ausspricht. Dieser Antrag wurde mehrheitlich im Thüringer Landtag beschlossen; das haben wir jetzt schon mehrfach gehört. Im August 2023 folgte ein Gesetzentwurf der CDU, der die regelkonforme, diskriminierungsfreie und verständliche Anwendung der deutschen Sprache an Thüringer Schulen und in der Verwaltung fordert. Diese Initiativen zeigen deutlich, dass sich die CDU bereits seit Längerem für den Erhalt der deutschen Sprache einsetzt, ohne dabei die Gleichberechtigung der Geschlechter zu vernachlässigen. Die AfD hingegen hat hier nichts Eigenständiges zu bieten, sondern kopiert lediglich unsere Arbeit. (Heiterkeit AfD) Und ich will an der Stelle einmal die CDU-Position klarmachen. Hier geht es um Klarheit und Verständlichkeit. Wir stehen für die Einhaltung des amtlichen Regelwerks des Rates für deutsche Rechtschreibung. Wir fordern nicht, wie von Linke und Grünen oftmals fälschlicherweise behauptet wird, ein Verbot geschlechtergerechter Sprache. Vielmehr setzen wir uns dafür ein, dass die Regeln der deutschen Sprache eingehalten werden. Die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren, wie Gendersternchen oder Doppelpunkte, gehört eben nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie und stellt einen Normenverstoß dar. Und allein darum geht es. Die sogenannte Gendersprache ist ideologisch besetzt und wird von der großen Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Laut einer Umfrage des ZDF-Politbarometers aus dem Jahr 2021 lehnen 71 Prozent der Befragten die Verwendung von Gendersternchen und Sprechpausen ab. Auch eine Umfrage des Thüringer Lehrerverbands – wie er eigentlich richtig heißt – aus dem Oktober 2022 zeigt, dass zwei Drittel der befragten Lehrer das Gendern negativ bewerten. Die Gendersprache ist nicht nur unnötig, sie ist auch schlichtweg unpopulär. (Beifall CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gendersprache stellt nicht nur die Einheitlichkeit und Verständlichkeit der Rechtschreibung infrage, sondern diskriminiert auch Personengruppen, die auf leichte Sprache angewiesen sind. Seh- und Hörbehinderte, integrationswillige Migranten beim Erlernen der deutschen Sprache oder die über 6 Millionen Analphabeten in Deutschland werden durch die Gendersprache zusätzlich benachteiligt. Sie erschwert nachweislich die Vermittlung und Lernbarkeit der deutschen Sprache in Schule und Erwachsenenbildung, weil sie nicht verständlich, lesbar und vorlesbar ist. Die Gendersprache baut unnötige Barrieren auf und trägt nicht zur Förderung einer bürgerfreundlichen Verwaltung bei. Sie behindert die kommunikative Teilhabe und schafft Verwirrung statt Klarheit. Wir brauchen eine Sprache, die alle Menschen verstehen können, nicht eine, die nur einer kleinen ideologischen Elite gefällt. Ein Rechtsgutachten von Prof. Hans-Jürgen Papier im Auftrag der Theo-Münch-Stiftung für die deutsche Sprache aus dem April 2022 bestätigt, dass die Verwendung des generischen Maskulinums in der Amts- und Rechtssprache keine unzulässige Ungleichbehandlung im Sinne des Artikel 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes darstellt. (Beifall CDU) Das generische Maskulinum umfasst grammatikalisch unproblematisch jedes biologische Geschlecht – jedes biologische Geschlecht. (Beifall CDU) Eine staatliche Normierung, die alle Bürgerinnen und Bürger zur Verwendung geschlechtergerechter Sprache verpflichtet, wäre ein Eingriff in das Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit und verfassungsrechtlich höchst problematisch. Lassen Sie mich folgendermaßen zusammenfassen: Die CDU setzt sich für die Einhaltung der deutschen Rechtschreibung ein, ohne dabei die Gleichberechtigung der Geschlechter zu vernachlässigen. Wir stehen für Klarheit, Verständlichkeit und die Einheitlichkeit der deutschen Sprache. Die Gendersprache ist hingegen ideologisch besetzt, wird von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt und schafft unnötige Barrieren. Aber und erstens – will ich dazu ergänzen – lassen Sie uns die Prioritäten richtig setzen und uns auf die wirklich drängenden Probleme in Thüringen konzentrieren – wie den Lehrermangel und die Digitalisierung unserer Schulen, lassen Sie uns nicht von der AfD ablenken, sondern gemeinsam die Herausforderungen angehen, die unsere Bürgerinnen und Bürger wirklich bewegen. Zweitens: Die AfD versucht mit diesem Antrag, sich als Hüterin der deutschen Sprache zu inszenieren. Doch in Wahrheit hat sie nichts Eigenständiges zu bieten. Sie kopiert lediglich unsere Arbeit und lenkt von den wahren Problemen ab. Wir lassen uns nicht von der AfD vorführen, (Beifall CDU, BSW) sondern bleiben bei unseren Prioritäten Bildung, Digitalisierung und die Zukunft unserer Kinder. Und drittens: Sie fordern die Umsetzung entsprechender Landtagsbeschlüsse. Lassen Sie mich dazu nur abschließend sagen: Ich habe diesbezüglich vollstes Vertrauen in unseren neuen Bildungsminister Christian Tischner. Lassen wir das Ministerium erst einmal arbeiten, bevor wir es mit populistischen Forderungen vollkommen überflüssig zum Handeln auffordern. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Danke schön. Ich habe noch einen Redner von der AfD-Fraktion. Herr Jankowski hat sich noch mal gemeldet.

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Denny Jankowski AfD

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream! Herr Zippel, ich finde es schon sehr lustig, wenn Sie hier behaupten, die CDU macht genug gegen Gendern, es braucht die AfD nicht und angeblich würde die AfD etwas kopieren. Schauen Sie doch mal: Seitdem die AfD hier im Landtag ist, wissen Sie, wann die ersten Anträge zum Thema Gendern hier eingebracht wurden? 2015. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Vor Ihnen schon!) Ja, 2015 waren die ersten Anträge hier, (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Vor Ihnen!) weit bevor Sie irgendeinen gemacht haben. Und wissen Sie, welche Diskussionen es da vonseiten der CDU gab? Das Problem gibt es gar nicht. Die Anträge wurden reihenweise abgelehnt. Und dann, als Sie dann 2022 endlich mal gemerkt haben, dass das Thema „Gendern“ doch ein Problem sein könnte, dann kamen Sie mit Ihrem Antrag. Das Lustige ist: Wissen Sie, was uns unterscheidet? Wir schauen nicht darauf, wer den Antrag einbringt, wir gucken auf den Inhalt. Deswegen haben wir Ihrem Antrag zugestimmt und Sie haben unseren abgelehnt. Das ist der einzige Grund. (Beifall AfD) Und, Herr Hoffmeister, wenn Sie meinen, es gibt dieses Problem an den Schulen nicht, weil es angeblich sowieso verboten ist, dies zu tun. Da frage ich mich: Haben Sie mal die Realität angeguckt? Haben Sie mal mit Eltern gesprochen? Ich kann Ihnen Dutzende Bereiche nennen, wo genau gegendert wird, wo Lehrer im Unterricht gendern, wo Arbeitspapiere ausgegeben werden, Arbeitsblätter in gegenderter Sprache usw. Oder haben Sie mal Briefe von Schulen bekommen? Wenn Eltern Briefe von der Schule bekommen, da haben Sie wunderbar gerade in Jena jede Menge Gendergaps, Gendersternchen usw. Es ist eine wahre Freude, sich da durchzuquälen. Also zu sagen, dass an Schulen nicht gegendert wird, hat einfach mit der Realität nichts zu tun. (Unruhe SPD) (Beifall AfD) Ich glaube, wirklich niemand, der die deutsche Sprache auch halbwegs beherrscht, möchte sich mit all den bunten Sonderzeichen behelligen, egal ob Genderstar, Gendergap, lustigen Fantasiepronomen und was es nicht sonst so alles gibt. Die Bürger dieses Landes können damit nichts anfangen und es wird mit jeder neuen Umfrage auch wirklich wieder von Neuem klar. Das haben Sie auch gesagt, Herr Zippel. Wir haben nur vergessen, es gab letztes Jahr auch die Insa-Umfrage vom 15. Januar und speziell von Thüringen. In Thüringen können gerade einmal 10 Prozent der Befragten die Verwendung der Gendersprache gut oder sehr gut bewerten. 70 Prozent der Thüringer hingegen finden die Verwendung der Gendersprache schlecht bis sehr schlecht, und ich glaube, das Ergebnis dürfte auch keinen hier verwundern. Trotz allem fühlen sich aber die Genderbefürworter immer weiter bemüßigt, die Leute zu belehren, wie sie zu sprechen oder angeblich zu sprechen haben, damit sie keinen diskriminieren. Beinahe monatlich gibt es wieder eine neue Variante, wie man unsere schöne Sprache noch schlimmer verunstalten kann. Auch in unseren Schulen und der öffentlichen Verwaltung macht dieser Wahnsinn einfach keinen Halt, weswegen wir heute wieder darüber hier diskutieren und vor allem auch darüber diskutieren, wie man dem Genderirrsinn in unseren Schulen endlich Einhalt gebieten kann. (Beifall AfD) Geht es nach dem Willen vieler Genderbefürworter, soll die Gendersprache langsam in den Alltag einsickern, dies vor allem gegen den Willen eines Großteils der Bevölkerung. Hier handelt es sich eben nicht, wie es behauptet wurde, um eine natürliche Veränderung der Sprache, sondern um eine gesteuerte Veränderung, erdacht von einer kleinen Gruppe von Wissenschaftlern und Universitäten, die zusammenhocken und anscheinend pausenlos nichts anderes zu tun haben, als sich irgendwie krampfhaft zu überlegen, welche Personen und Gruppen sich denn angeblich mal wieder diskriminiert fühlen müssten und wie die Bürger doch gefälligst sprechen müssen, um diese angebliche Diskriminierung zu umgehen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Nen- nen Sie Namen!) Dabei ist es den Genderbefürwortern durchaus bewusst, dass sich die Sprachverunstaltungen auf normalem Wege niemals in der Bevölkerung durchsetzen würden, und deswegen versucht man, zu Mitteln gegen die Bürger zu greifen, die sich nicht einfach wehren können, zum Beispiel bei öffentlichen Dokumenten von Verwaltungen oder gerade auch bei den Kindern an der Schule. (Beifall AfD) Dann kommt immer wieder die Behauptung, es gebe keinen Zwang zum Gendern. Formal vielleicht oftmals nicht, gesellschaftlich aber dann schon, denn die Gleichen, die behaupten, es gebe keinen Zwang zu gendern, sind ja meist diejenigen, die dann gleich hinterherschieben: Wenn du nicht genderst, dann bist du unhöflich oder du diskriminierst. Man erhebt dann also praktisch das Gendern zu einer Art moralischer Notwendigkeit, was komplett irrsinnig und vor allem anmaßend ist. (Beifall AfD) Und, Frau Große-Röthig, die deutsche Sprache diskriminiert niemanden. So ist das generische Maskulinum zwar die grammatisch männliche Bezeichnung, hat aber mit dem biologischen Geschlecht rein gar nichts zu tun. So kommt das Wort „Lehrer“ vom Wort „lehren“ und bezeichnet Menschen, die diesem Beruf nachgehen, unabhängig vom Geschlecht, genauso „erziehen“ – „Erzieher“, „fahren“ – „Fahrer“, „malen“ – „Maler“. Da wird niemand in irgendeiner Form diskriminiert, auch wenn man versucht, da irgendwas anderes hineinzudeuten. Und weil es ja immer so gern behauptet wird: Niemand wird hier irgendwem irgendwas verbieten, wie er privat zu sprechen hat, oder irgendwelche Sprechverbote auferlegen. Sie können zu Hause bei der Familie am Abendbrottisch sitzend sehr gern reden, wie Ihre Arbeitszeit mit Ihren „KollegSternchen-innen“ war, Sie können auch darüber sprechen, wie Sie am Wochenende vielleicht Großeltern Teil 1 und Großeltern Teil 2 besuchen wollen oder ob Sie nicht doch lieber als austragendes Elternteil zusammen mit dem nicht gebärenden Elternteil und den Kindern ein ruhiges Wochenende haben. (Beifall AfD) All dies können Sie tun, es ist aber was völlig anderes, wenn diese Sprachverunstaltungen dann Einzug in die öffentliche Verwaltung finden oder sogar von Lehrern in der Schule verwendet werden. Hier hat man zu Recht zu erwarten, dass nach den Regeln der deutschen Sprache gesprochen, geschrieben und vor allem auch gelehrt wird. (Beifall AfD) Das Gendern findet, egal, ob Herr Hoffmeister das nun bestätigt oder eben nicht, immer mehr Einzug in den Unterricht in unseren Schulen, und dies ist nicht irgendwie unbewusst entstanden oder aus Versehen, sondern es war ganz gezielt. Immer mehr wird in Schulbüchern und Lehrmaterialen gegendert und dies wurde durch die letzte Landesregierung auch regelrecht forciert, Frau Merz, wie die Antwort der letzten Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von mir auch sehr deutlich macht. Ich fragte unter anderem: Wie steht die Landesregierung denn dazu, dass Lehrmittel für die Grundschule gendergerechte Schreibweise beinhalten, obwohl dies nicht den offiziellen Regeln der deutschen Rechtschreibung entspricht? Die Antwort der letzten Landesregierung: Die Landesregierung tritt für gendergerechte Sprache ein und befürwortet auch die Nutzung von Lernmitteln in gendergerechter Sprache. Ich fragte weiter: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass gendergerechte Sprache in der Schule vermittelt werden sollte? Auch hier die Antwort: Ja, gendergerechte Sprache sollte in der Schule vermittelt werden. Und zum Schluss dann der krönende Abschluss, ich fragte die Landesregierung: Wenn die Landesregierung die Auffassung vertritt, dass gendergerechte Sprache im Unterricht gelehrt werden sollte, ab welcher Klassenstufe erachtet die Landesregierung dies denn für sinnvoll? Hier räumte die damalige Landesregierung ja wenigstens ein, dass gerade die Verwendung von gendergerechter Sprache in der Grundschule nicht einfach ist, da unter Umständen die Schüler die komplizierten Satzkonstruktionen nicht erfassen können. Trotzdem war man aber auch der Auffassung, dass auch schon sehr früh mit gendergerechter Sprache begonnen werden sollte. Denn in der Antwort der Landesregierung kam der Satz – ich zitiere –: „Deshalb sollte dosiert ab Klasse 1 mit gendergerechter Sprache eine Einführung stattfinden.“ (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Herr Hoffmeister? Und?) (Beifall AfD) Ich glaube, die Antwort der letzten Landesregierung macht sehr deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, dass das Gendern an den Schulen bisher nicht nur geduldet, sondern vielmehr sogar forciert wurde. Um dieser Fehlentwicklung entgegenzuwirken, haben wir den Antrag hier gestellt, mit dem wir zum Teil die Verwendung von Lernmitteln, Schulbüchern untersagen wollen, die gendergerechte Sprache nutzen. Zum anderen darf in den Thüringer Schulen wieder allein nach den bewährten Regeln des deutschen Sprachgebrauchs und ohne Anwendung gendergerechter Sprache gesprochen, geschrieben, gelesen und vor allem auch wieder gelehrt werden. Lassen Sie uns gemeinsam diesem Genderirrsinn an den Schulen endlich einen Riegel vorschieben. Vielen Dank. (Beifall AfD) Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

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Dr. med. Cornelia Urban

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Gut. Das würde ich jetzt noch mal wiederholen. Hier wurde gerade noch der Antrag auf Überweisung an den Bildungsausschuss gestellt. Gibt es noch weitere Wortmeldungen aus dem Rund? Minister Tischner.

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Christian Tischner

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Jankowski, ich hatte das Gefühl bei den letzten Ausführungen Ihrer Rede, Sie sind noch nicht in der neuen Zeit angekommen und haben noch nicht wahrgenommen, dass wir einen Regierungswechsel vollzogen haben, weil Sie sich so an der alten Landesregierung aufgehalten haben. (Beifall CDU, BSW, Die Linke) Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Zippel, Sie haben gesagt: Wenn das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ins Handeln kommt! Ich kann Ihnen bestätigen, wir sind voll im Handeln. Unsere Priorität liegt auf dem Unterrichtsausfall, dass wir den bekämpfen, sie liegt darauf, dass wir die Qualität in unseren Schulen steigern. In dem Sinne haben wir gemeinsam als Landesregierung in den letzten Tagen viel auf den Weg gebracht. Bei mir im Haus gilt die Devise – und das sage ich immer meinen Kolleginnen und Kollegen im Haus –: Wir sind nicht für uns im Haus da, sondern wir sind für die Schulen, für die Leute, für die Schüler, für die Lehrer draußen da. In dem Sinne, ja, gilt es auch wahrzunehmen, was die Mehrheit der Thüringerinnen und Thüringer von Politik und politischem Handeln erwartet. Und ja, das gilt eben auch bei dem Thema Gendersternchen, Doppelpunkten und ähnlichen Schreibweisen im Schriftgebrauch. Die neue Landesregierung hat sich in ihrem Regierungsvertrag klar verständigt – die Kollegin Merz hat es schon zitiert, ich tue das auch noch mal für die Landesregierung: „Grundlage für den Sprachund Schriftgebrauch an den Thüringer Schulen sind die Regeln des Rates der Deutschen Rechtschreibung.“ Das werden wir auch umsetzen (Beifall CDU, BSW) und dazu benötigen wir keine Abschreibübungen des Regierungsvertrags durch die AfD-Fraktion. (Beifall CDU, BSW) Gleichzeitig ist mir wichtig: Sprache ist mehr als ein politisches Symbol. Sie ist ein zentrales Element unserer Kultur und Kommunikation und wir müssen mit ihr sorgsam umgehen, und vor allem darf sie nicht zum Gegenstand ideologischer Auseinandersetzungen an unseren Schulen werden. Schulen sind Orte des Lernens (Beifall CDU, BSW) und unsere Schulen sind nicht Orte des Kulturkampfes. Deshalb werden wir unsere Haltung mit Klarheit, aber ohne unnötige Zuspitzung vertreten. Wir werden den richtigen Weg finden, um diese Leitlinien auch in der Unterrichtspraxis zu verankern mit Augenmaß und unter Einbeziehung derjenigen, die tagtäglich in unseren Schulen Verantwortung tragen. Wir werden gegensteuern, wo es nötig ist, aber mit Bedacht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Schulen stehen vor großen Herausforderungen. Die Vermittlung von Sprache ist eine davon, es mag nicht das drängendste Problem sein, aber es ist auch keine Nebensache. Sprache formt unser Denken und unsere Gesellschaft, sie konkret zu lehren, ist ein zentraler Bildungsauftrag. Thüringen ist das Land von Goethe und Schiller, und in dieser Tradition gilt: Wer die deutsche Sprache pflegen will, muss in der Bildung ansetzen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen

Wir danken Ihnen. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Damit schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Wir hatten den Antrag auf Überweisung – zumindest habe ich den so gehört – an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Gibt es weitere Überweisungswünsche? Das sehe ich nicht. Dann würde ich jetzt über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur abstimmen lassen. Wer für die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ist, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Linken, SPD, BSW und CDU. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Ich würde nun damit über den gesamten Antrag abstimmen lassen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Auch hier sehe ich die Hände der AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? Ich sehe CDU, BSW, SPD und Linke-Fraktion komplett dagegen. Ich frage trotzdem: Wer enthält sich? Das sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Mit Blick auf die Uhr, sehr geehrte Damen und Herren, befürchte ich, dass wir alle weiteren fünf Tagesordnungspunkte, die noch offen sind, heute leider nicht mehr schaffen werden und auf unsere nächste Plenarsitzung vertagen müssen. Ich möchte Sie hiermit jetzt ins Wochenende und die Winterferien entlassen. Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit, passen Sie auf sich auf und herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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