Thomas Luhn
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Zuschauer am Livestream, heute diskutieren wir das sogenannte Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, basierend auf der EU-Richtlinie 2019/882. Was auf den ersten Blick wie ein Fortschritt für Menschen mit Behinderung erscheint, birgt bei näherer Betrachtung erhebliche Herausforderungen, insbesondere für unsere kleinen und mittleren Unternehmen. Die praktische Umsetzung dieser Richtlinie droht ein Bürokratiemonster zu erschaffen, das kleine und mittlere Unternehmen unverhältnismäßig belastet. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, umfangreiche technische Anpassungen vorzunehmen, die mit hohen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden sind. Lassen Sie mich dies anhand konkreter Beispiele erläutern. Beispiel 1, Einzelhandel und kleine Geschäfte: Ein Buchladen in Thüringen mit zwei Angestellten könnte gezwungen sein, elektronische Kassensysteme barrierefrei zu gestalten, wenn diese in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen. Solche Systeme kosten oft mehrere Tausend Euro, eine Investition, die kleine Geschäfte schwer stemmen können. Beispiel 2, Handwerksbetriebe: Ein Schreinermeister, der individuelle Möbel fertigt, müsste möglicherweise technische Standards für eine Online-Bestellplattform umsetzen. Diese Anpassungen sind nicht nur kostspielig, sondern überfordern oft die technischen und personellen Kapazitäten solcher Betriebe. Beispiel 3, Start-ups im Technologiebereich: Ein Softwareunternehmen mit fünf Mitarbeitern müsste sicherstellen, dass alle digitalen Produkte barrierefrei sind. Dies umfasst Tests und Dokumentationen, die häufig an externe Prüfstellen ausgelagert werden müssen, was die Kosten erhöht und die Markteinführung verzögert. Die Richtlinie sieht zwar Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen vor, doch diese beschränken sich häufig auf verlängerte Fristen oder vereinfachte Verfahren. In der Praxis reichen diese jedoch kaum aus, um die erheblichen Belastungen abzufedern. Ein weiterer problematischer Punkt ist die Einrichtung einer zentralen Marktüberwachungsbehörde in Magdeburg. Unternehmen müssen Berichte und Nachweise an eine Stelle senden, die keinen direkten Bezug zu den Gegebenheiten vor Ort hat. Das birgt das Risiko zusätzlicher Bürokratie, von Missverständnissen und ineffizienten Abläufen. Zwar mag eine zentrale Stelle für die Koordination von Fach- und Vollzugsaufgaben sinnvoll erscheinen, doch fehlt es hier an einem konkreten Bezug zu den regionalen Bedürfnissen und realen Herausforderungen unserer kleinen und mittleren Unternehmen. Stattdessen wären regionale Lösungen zielführender. Regionale Prüfstellen könnten nicht nur gezielt beraten und unterstützen, sondern auch praxisnahe Lösungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit entwickeln, die den Mittelstand eben nicht überfordern. Um Barrierefreiheit zu fördern, ohne kleine und mittlere Unternehmen an den Rand der Existenz zu bringen, sollten folgende Ansätze verfolgt werden: Freiwillige Zertifizierungen: Unternehmen könnten freiwillige Barrierefreiheitszertifikate erwerben, die ihnen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Staatliche Förderungen könnten dabei helfen, die wirtschaftlichen Belastungen zu mindern. Regionale Ansätze: Bundesländer, die die lokalen Gegebenheiten besser kennen, sollten in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden und den Behindertenorganisationen, wie vom Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung vorgeschlagen, praxisgerechte Lösungen entwickeln. Branchen und Differenzierungen: Die Anforderungen sollten je nach Bedarf, je nach Branche flexibel gestaltet werden, um unverhältnismäßige Belastungen zu vermeiden. Dass Sie uns hier nicht falsch verstehen, die Bedeutung von Barrierefreiheit steht außer Frage. Aber um dieses Ziel effektiv zu erreichen, müssen die Maßnahmen praktikabel und wirtschaftlich tragbar sein. Dezentralisierte, pragmatische Ansätze wären nicht nur effizienter, sondern auch gerechter. Diese Richtlinie verdeutlicht erneut, wie wenig die EU die unterschiedlichen wirtschaftlichen Realitäten ihrer Mitgliedstaaten berücksichtigt. Die Lasten treffen vor allem kleine Unternehmen, während große Konzerne von den Regelungen oft profitieren. Dies fördert eine schleichende Monopolisierung, die wir entschieden ablehnen. Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf zeigt eindringlich, dass EU-Zentralismus und überbordende Bürokratie unsere Wirtschaft und insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen unverhältnismäßig belasten. Lassen Sie uns gemeinsam für dezentrale, praxisorientierte Lösungen eintreten, die Barrierefreiheit fördern, ohne den Mittelstand zu gefährden. Unsere Fraktion wird sich daher enthalten. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
