Dr. Knoblich
Fragestunde
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1 und Frage 2: Die Landesregierung hat für die Sitzung des Bundesrats am 20. Dezember 2024 keine Initiative im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 13. Dezember 2024 in Drucksache 8/217 eingebracht. Die Einbringung einer entsprechenden Initiative war allein schon aufgrund der dafür üblichen Fristen nicht möglich. So bedürfen beispielsweise derartige Bundesratsinitiativen entsprechend der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen einer Kabinettsbefassung. Zu Frage 3: Die Landesregierung plant derzeit keine entsprechende Bundesratsinitiative. Zu Frage 4: Die Höhe des CO -Preises und da2 mit auch seine Erhöhung zum 1. Januar 2025 ist im Brennstoffemissionshandelsgesetz geregelt. Folglich ist die Erhöhung zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Ein Aussetzen bedürfte einer Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes. Am 16. Dezember 2024 und damit wenige Tage nach dem hier in Rede stehenden Beschluss des Thüringer Landtags hat Bundeskanzler Scholz die Vertrauensfrage gestellt. Die Mehrheit der Abgeordneten sprach ihm das Vertrauen nicht aus. Bundespräsident Steinmeier hat daraufhin entschieden, den 20. Deutschen Bundestag aufzulösen. Neuwahlen für den 23. Februar 2025 wurden angesetzt. Vor dem Hintergrund der nunmehr anstehenden Neuwahl des Bundestags und einer neuen Bundesregierung und der zum 1. Januar bereits in Kraft getretenen planmäßigen Erhöhung des CO -Preises 2 sieht die Landesregierung derzeit keine Grundlage für eine Bundesratsinitiative zur Aussetzung der Erhöhung der CO -Bepreisung für das Jahr 2025. 2 Die Landesregierung wird nach der Bundestagswahl entscheiden, inwieweit sie einen Antrag zum Thema „CO -Bepreisung“ in den Bundesrat ein2 bringt. Dies wird unter anderem davon abhängen, in welcher Form eine neue Bundesregierung einen entsprechenden Ausgleich für die Belastungen aus der CO -Bepreisung schafft. Die Landesregierung 2 erachtet es als erforderlich, dass die Einnahmen aus der CO -Bepreisung durch angemessene Aus2 gleichsregelungen, wie beispielsweise ein Klimageld, an die Verbraucher zurückgezahlt und die Belastungen damit zumindest gemildert werden.
