Dirk Hoffmeister
Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, in ihrem Antrag fordert die AfD: „Keine Gendersprache an Thüringer Schulen – Landtagsbeschluss konsequent umsetzen“ und Sie beziehen sich hier nicht nur auf den schriftlichen, sondern auch auf den mündlichen Bereich. Ihr Antrag ist ein weiterer Beweis, dass es mit der Fachlichkeit im Bildungssektor bei der AfD noch nicht zum Besten bestellt ist. Schauen wir mal in die Rechtsgrundlage. Die hat die Kollegin vorhin schon zitiert. Es gibt einen Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 12.07.2024, dass die Rechtschreibregelung des Rates der deutschen Rechtschreibung Bindungswirkung für Schulen und öffentliche Verwaltung hat. Das heißt also, nicht nur in Schulen, sondern auch in der öffentlichen Verwaltung ist das Gendern nicht zulässig. Rechtschreibung ist Gesetz. Ich bin von Haus aus Deutschlehrer, da kann ich Ihnen auch gleich erklären, wieso, weshalb und warum das so ist. Rechtschreibung ist nicht dazu da, dass der Lehrer den Rotstift zückt, Kommafehler, Rechtschreibfehler anstreicht, sondern Rechtschreibung ist dazu da, dass Geschriebenes problemlos gelesen werden kann und Menschen durch Rechtschreibung in die Lage versetzt werden, Texte so zu verfassen, dass sie auch andere lesen können. Das heißt, ähnlich wie eine deutsche Industrienorm ist also Rechtschreibung Gesetz, normiert, wie jedes Wort zu schreiben ist. Diese Regeln sind vom Rat der deutschen Rechtschreibung im Wörterbuch der deutschen Sprache verankert und so muss geschrieben werden. Wovon überhaupt nicht die Rede ist, ist das Gendern im mündlichen Bereich, denn mündliche Sprache ist nicht normiert, die kann ich auch logischerweise nicht normieren. Es wurde ja von der Kollegin Merz auch noch mal darauf hingewiesen, dass nach den gegenwärtigen Regeln Gendersternchen, Doppelpunkt, Unterstrich nicht zulässig sind. Wie sich das verändert, das wissen wir nicht. Aber was heißt das? Wir in Thüringen halten uns an Recht und Gesetz und wenn also in einer schriftlichen Äußerung – und das betrifft sowohl die Schule als auch das Amt – Unterstriche, Mittelstriche, sonstige Sachen enthalten sind, dann ist das schlicht und ergreifend ein Rechtschreibfehler und jeder Deutschlehrer hier in Thüringen wird dies auch als Fehler anstreichen. Und damit ist also der Antrag abzulehnen. Danke.
