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Ralph Hutschenreuther

BSW 31.01.2025 Sitzungen 8/8

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, als Berichterstatter fällt mir die Aufgabe anheim, Ihnen den Sachstand des Justizausschusses zu diesem Untersuchungsausschuss mitzuteilen, wobei mir natürlich bewusst ist, dass diese Sache neutral zu erfolgen hat. Ich möchte Ihnen berichten, dass die Untersuchungsausschüsse, sowohl der gerade vorliegende als auch der der Kollegen der Fraktion der AfD, an den Justizausschuss – Sie erinnern sich – überwiesen worden sind, um zu prüfen, ob diese zusammengeführt werden könnten. Allen Abgeordneten war dabei natürlich insbesondere der erhebliche Kostenaspekt einer doppelten Ausschussführung bewusst. Die Mitglieder der jeweilig federführenden Fraktionen haben auch im Rahmen des Justizausschusses die Möglichkeiten einer Zusammenführung erörtert. Es ist dabei allerdings auch klar geworden, dass mit den durchaus differierenden Untersuchungsgegenständen sich dies mehr als schwierig gestaltet. Zum Zeitpunkt der letzten Ausschusssitzung ist es deshalb dazu gekommen, dass eine Zusammenlegung nicht möglich schien. Als besonderes Argument waren hier die gegenteilig ausgetauschten verfassungsmäßigen Bedenken geäußert worden. Im Nachgang zur Ausschusssitzung ist dann der Änderungsantrag der AfD dazugekommen. Der war deshalb nicht Gegenstand der Ausschussempfehlung. Die Ausschussempfehlung lautet jedoch – da darf ich Bezug nehmen auf Ihre Ausführungen –, den Untersuchungsausschuss wegen der Erfüllung des notwendigen Quorums einzusetzen. Danke.

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