Christoph Zippel
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, am Gesetzentwurf der AfD, der uns ja durchaus bekannt ist, hat sich nichts geändert. Er ist – auch wenn wir jetzt gerade eine pathetische Rede gehört haben – immer noch sehr schmal und enthält letzten Endes nur eine einzige Regelung, die ich gern mal zusammenfassen möchte. Die Landesregierung wird de facto verpflichtet, immer dann für Klinikversorgung in die Bresche zu springen, wenn dies offenkundig für andere Anbieter nicht lukrativ ist. So kreativ ist die Lösung und alles andere, was wir gerade gehört haben, diese ganzen Problembeschreibungen und dass hier wirklich eine Lösung gefunden werden soll, enthält dieser Gesetzentwurf eben nicht, sondern es soll einfach immer nur mit Steuergeldern zugeschüttet werden, wenn es anders nicht funktioniert hat.
(Beifall CDU, BSW)
Der Entschließungsantrag der AfD macht es eben nicht besser, denn er fordert nur dazu auf, den Gesetzentwurf umzusetzen und für jedes gefährdete Krankenhaus erst mal ein Gremium zu bilden, welches sich mit der Weiterentwicklung befassen soll. So kurz und ebenso undurchdacht, denn mit anderen Worten bedeutet das, dass für die entstehenden Verluste im Krankenhaussektor zukünftig die Bürger des Freistaats haften sollen. Die tatsächliche Arbeit, nämlich die Weiterentwicklung, lagert man dann aber an ein unabhängiges Gremium aus. Das ist zumindest konsequent, denn, wenn es ohnehin ohne jede Einschränkung Geld vom Land gibt, dann ist es eben auch egal, ob es eine Weiterentwicklung gibt oder nicht. Da ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns: Wir erwarten, wenn wir den Häusern Geld zur Verfügung stellen, dass sie stabilisiert werden, dass es auch eine Weiterentwicklung in diesen Häusern gibt und dass wir hier nicht einfach nur die staatliche Mangelwirtschaft fordern.
(Beifall CDU, BSW)
Dabei vergisst die AfD nicht nur, dass die Ausfinanzierung der Krankenhäuser keine Aufgabe des Landes ist. Der Bund und insbesondere die gesetzlichen sowie privaten Krankenversicherungen sind für eine auskömmliche Finanzierung der Kliniken im Rahmen der Fallpauschalen zuständig. Dass bundesweit viele Kliniken mit den derzeitigen Pauschalen nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können, ist eben kein Problem, welches wir hier in Thüringen landesgesetzlich regeln können. Doch die Probleme liegen an anderer Stelle. Das haben Sie wohlweislich verschwiegen. Die Thüringer Kliniken sind eben nur etwa zu zwei Dritteln ausgelastet, was eine Finanzierung über Fallpauschalen schwierig macht. Der Vorschlag würde diese unwirtschaftliche Situation nur noch zementieren und die entstehenden Verluste an alle Steuerzahler vergemeinschaften. Wer wirklich im Interesse der Thüringer handeln will, fragt sich, warum die Krankenhäuser nicht mehr ausgelastet sind. Die Antwort ist komplexer, als der Gesetzentwurf der AfD den Anschein macht. Ich will das kurz zusammenfassen, denn letzten Endes lässt es sich auf drei Punkte zusammenfassen: Erstens, weil es seit Jahren keinen vernünftigen Krankenhausplan gibt, der zum einen die Situation der Bürger angemessen betrachtet und zum anderen aber eben auch auf die eklatante Personalnot eingeht. Zweitens fehlt es aber auch an entscheidenden Stellen an Personal. Der Wettbewerb um das medizinische Personal geht vor allem zulasten der Häuser im ländlichen Raum. Hier haben wir Probleme, eine Grundversorgung personell abzusichern. Auch das geht an den Bedürfnissen der Bevölkerung vorbei. Drittens, die stationäre Krankenhausversorgung und die ambulante Haus- und fachärztliche Versorgung müssen besser verzahnt werden. Alles Punkte, die Sie in Ihrem Antrag nicht berücksichtigen. Nötig ist also, dass wir als Land wieder stärker und grundsätzlich unserer Planungsverantwortung gerecht werden. Planbare Leistungen muss man dort konzentrieren, wo die Qualität am besten ist, und gleichzeitig Personal gezielt in die flächendeckende Grundversorgung steuern. Der Vernichtungswettbewerb zwischen den Häusern, dass man sich gegenseitig Personal abwirbt, muss beendet werden. Genau das würden Sie mit Ihrem Gesetzentwurf nicht erreichen. Doch die AfD, ob bewusst oder unbewusst, verweigert sich vollständig dieser Aufgabe. Die organisierte Planlosigkeit und Reformunwilligkeit auf Kosten des Landeshaushalts verschließt die Augen vor der Realität im Land vollständig. Sehr geehrte AfD, Sie steuern mit diesem Gesetzentwurf blind in eine staatlich organisierte Mangelwirtschaft. Was Sie treiben, gefährdet den Gesundheitsstandort Thüringen. Dass Sie wirklich glauben, mit einem Staatskonzern, und das ist das Ende, die Konsequenz Ihres Antrags, Ihres Gesetzentwurfs, würden sich alle Probleme lösen, zeigt, in welcher Traumwelt Sie leben oder welche Traumwelt Sie zumindest Ihren Wählern vorgaukeln.
(Beifall CDU, BSW)
Wo wir beim Vorgaukeln sind – wir haben das auch gestern schon bei der Aussprache zur Regierungserklärung gehört, ich habe es auch gerade wieder gehört: Sie verstehen einfach nicht, dass wir eine Unterauslastung der Krankenhäuser haben. Wenn wir einfach nur die Betreiberstruktur auf den Freistaat umlegen und das verstaatlichen, ändert sich an dieser Grundproblematik gar nichts. Sie werden weiterhin die Defizite haben, nur dass diese Defizite zukünftig von allen Steuerzahlern bezahlt werden müssen, von jeder Generation, von Ihnen und von den jungen Leuten da oben.
(Beifall CDU, BSW)
Über eine Analyse, wo die Probleme sind und was zu tun ist, diskutieren wir in Thüringen bereits seit Jahren. Grundsätzlich habe ich es bereits auch schon beschrieben. Wir haben in Thüringen aktuell keine bedarfsgerechten Strukturen, einen Investitionsstau in Krankenhäusern und einen um sich greifenden Personalengpass. Als Koalition aus CDU, BSW und SPD haben wir eine sehr klare Vorstellung davon, was zu tun ist. Wenn wir wirklich die Situation der Kliniken in Thüringen verbessern wollen, bleiben uns letzten Endes nur zwei Schritte: Erstens, wir kommen für ausreichend Investitionsmittel für die Thüringer Kliniken auf, damit die Kliniken nicht Finanzmittel aus dem Betrieb entziehen müssen, um damit investieren zu können. Und zweitens, wir passen die bestehende Krankenhauslandschaft im Rahmen der Krankenhausplanung den Versorgungsbedürfnissen der Bevölkerung und den bestehenden Personalkapazitäten an. Beides ist Teil unseres Antrags, beides schafft Versorgungssicherheit, und genau das ist es, was die Bevölkerung vor Ort möchte. Besonders froh bin ich über unser gemeinsames Bekenntnis, trotz der angespannten Haushaltslage einen Transformationsfonds aufzulegen, der die Transformationskosten aufnimmt und der eben eine Perspektive, eine wirkliche Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen im Freistaat generiert.
(Beifall BSW)
Ich bin auch froh, dass wir vor allem die sektorenübergreifende Versorgung stärken wollen. Modelle wie die Poliklinik 2.0 sind zum Beispiel Möglichkeiten, mit denen wir Basisversorgung sichern können, für Notfälle einige Betten bereithalten und auch einen Ankerpunkt für Rettungsdienst und fachärztliche Versorgung bieten. Zu guter Letzt möchte ich an alle Kolleginnen und Kollegen hier im Haus appellieren: Wir bitten Sie, helfen Sie mit, die Krankenhausplanung endlich den Bedürfnissen der Bevölkerung anzupassen. Dafür möchten wir Sie um zwei Dinge bitten – und da schaue ich insbesondere auch zur Fraktion Die Linke –: Unterstützen Sie die Reformschritte, indem Sie auch vor Ort für die Transformation werben! Bitte stimmen Sie als ersten Schritt unserem Alternativantrag zu und geben Sie ein deutliches Zeichen, wo Sie stehen. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
