Dr. Thadäus Rudolf König
Fragestunde
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Maurer beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Für alle Stellen lagen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vor. Im Zeitpunkt der Regierungsübernahme durch die Koalition aus CDU, BSW und SPD stand bei Kapitel 06 01 – das ist das TFM – eine Planstelle B9 zur Verfügung. Mit Kabinettbeschluss vom 19. Januar 2025, der hier zugegangenen Kabinettvorlage ebenfalls vom 19. Januar 2025 und gemäß § 50 ThürLHO wurde eine Planstelle der Besoldungsgruppe B9 aus dem Kapitel 10 01 in das Kapitel 06 01 umgesetzt. Die zusätzlichen Ausgaben dafür sind im Rahmen der Gesamtdeckung der Einzelpläne auszugleichen. Zu Frage 2: Der Freistaat Thüringen steht in diesem und in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen, Einnahmen und Ausgaben grundgesetzkonform in Deckung zu bringen. Hierzu soll unter anderem unter Federführung des TFM eine Haushaltsstrukturkommission arbeiten, die im Regierungsvertrag verankert ist. Die Haushaltsstrukturkommission wird sich mit der Modernisierung der landesrechtlichen Umsetzung der Vorgaben der Schuldenbremse in Thüringen beschäftigen. Hierfür sind umfangreiche Vorarbeiten und Koordinierungen des zuständigen Staatssekretärs im Finanzministerium nötig. Zudem sind die Grundlagen für eine Priorisierung und Konsolidierung auf der Ausgabenseite zu erarbeiten. Die Entwicklung der bisher kaum und bisher gar nicht genutzten schuldenbremsenkonformen Finanzierungsmodelle, die Einführung von modernen Konjunkturbereinigungsverfahren sowie die Aufgabenüberführung der kommunalen Finanzen in das TFM ergeben im politischen Bereich der Staatssekretäre ein deutlich erhöhtes Arbeitsaufkommen, welches es notwendig macht, einen zweiten Staatssekretär einzusetzen. Dies wird auch vor dem Hintergrund der Koordinierung der Finanzministerin als erste stellvertretende Ministerpräsidentin, der Stärkung der Finanzverwaltung von der Steuergerechtigkeit sowie der damit zusammenhängenden Einnahmesicherung als weitere Aufgabe nötig. Zu Frage 3: Bei der Auswahl aller neu ernannten Staatssekretäre wurde anhand eines fachlich begründeten Anforderungsprofils für die Tätigkeit eine Bestenauslese durchgeführt und so, wie es der Thüringer Rechnungshof sowie der Untersuchungsausschuss 7/4 gefordert haben, entsprechend dokumentiert. Zusätzlich ist bei allen Staatssekretären die erforderliche Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Landesregierung gegeben. Beides wird durch die Vorlage des Personalvorschlags durch den zuständigen Minister bzw. durch die zuständige Ministerin sowie durch die Zustimmung der Landesregierung zum jeweiligen Personalvorschlag zum Ausdruck gebracht. Zu Frage 4: Es bestanden nur in einigen Fällen Beziehungen zu ernannten Staatssekretären, die jedoch keinerlei Einfluss auf die Auswahlentscheidung hatten. Diese beruhte ausschließlich auf dem Betrieb der Bestenauslese.
