Katja Maurer
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ich finde es ja relativ spannend, dass wir tatsächlich noch mal darüber diskutieren und dass wir hier auch noch mal einen kleinen Nachhilfekurs darüber machen, was die Aufgabe der Regierung und was die Aufgabe des Parlaments ist und wie so eine EU-Richtlinie im Bund behandelt wird und was dann eigentlich die Aufgabe des Landes ist. Da gibt es unterschiedliche Perspektiven. Hier sind wir gerade im Parlament und diskutieren als Parlament darüber, wie wir damit umgehen. Es ist ganz einfach. Es gibt einen Staatsvertrag, das ist richtig, den hat auch Herr Ramelow mitverhandelt. Es ist natürlich selbstverständlich, dass man auch einen zahnlosen Tiger, der erst mal ein richtiger Schritt Richtung Inklusion ist, natürlich nicht ausschlägt. Trotzdem kann man – und das haben wir auch in den letzten Jahren immer wieder getan – auch einen Staatsvertrag, dem ein Bundesgesetz zugrunde liegt, das erst mal zahnlos ist, kritisieren. Man kann den richtigen Schritt mitgehen, aber man kann auch sagen, dass es zu wenig ist. Das ist genau das, was ich getan habe. Dieses Bundesgesetz ist zu wenig, Herr Kollege des BSW. Sie haben vollkommen recht. Wir sind uns einig, zumindest in der einen Sache, dass Menschen mit Behinderung in dieser Gesellschaft besser inklusiv behandelt werden müssen, und zwar in allen Bereichen unseres Lebens, Arbeit usw. usf. Deswegen ist auch so ein Gesetz vom Bund erst mal ein richtiger Schritt, aber er ist und bleibt zahnlos, auch wenn jedes Land am Ende dazu verpflichtet sein wird, natürlich dem zuzustimmen und das Gesetz dann in die Umsetzung zu bringen.
(Beifall Die Linke)
