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Lena Saniye Güngör

31.01.2025 Sitzungen 8/8

a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“

Danke schön. Dann liegen mir keine weiteren Wortmeldungen für TOP 9 a vor. Ich schaue noch mal in die Runde. Das scheint so korrekt zu sein. Wünscht die Landesregierung das Wort? Das sehe ich nicht. Wie bereits ausgeführt wurde, darf gemäß § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes der in einem Minderheitsantrag bezeichnete Untersuchungsgegenstand gegen den Willen der Antragstellerinnen und Antragsteller nur dann geändert werden, wenn der Kern des Untersuchungsgegenstandes gewahrt bleibt und aufgrund der Änderung eine wesentliche Verzögerung des Untersuchungsverfahrens nicht zu befürchten ist. Darunter fallen die Buchstaben A und B des Antrags. Mit der Drucksache 8/403 liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, mit dem bezogen auf das Minderheitsverlangen Buchstabe B des Einsetzungsantrags um weitere Fragen ergänzt werden soll. Buchstabe B des Einsetzungsantrags unterliegt dem Schutz des § 3 Abs. 2 des Untersuchungsausschussgesetzes. Mir wurden bislang keine Einwände gegen eine Abstimmung über den Änderungsantrag angezeigt, ich gehe also davon aus, dass wir nun über den Änderungsantrag abstimmen. Das ist so korrekt? Dann stimmen wir nun über den Änderungsantrag der AfD ab. Wer dem zustimmen möchte, den oder die bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktion Die Linke. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD, des BSW sowie der CDU. Damit ist der Änderungsantrag angenommen. Wird der Feststellung widersprochen, dass der Untersuchungsausschuss unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über den Änderungsantrag eingesetzt ist? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann gilt der Untersuchungsausschuss als eingesetzt und ich schließe diesen TOP. Ich rufe nun auf Tagesordnungspunkt 9 – zweiter Teil Antrag der Abgeordneten Abicht, Benninghaus, Berger, Braga, Cotta, Czuppon, Dr. Dietrich, Düben-Schaumann, Erfurth, Gerhardt, Haseloff, Häußer, Höcke, N. Hoffmann, T. Hoffmann, Jankowski, Kießling, Kramer, Krell, Laudenbach, Dr. Lauerwald, Luhn, Möller, Mühlmann, Muh sal Nauer, Prophet, Rottstedt, Schlösser, Steinbrück, Thrum und Treutler der Fraktion der AfD - Drucksache 8/53 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Justiz, Migration und Verbraucherschutz - Drucksache 8/358 Bitte, Abgeordneter Cotta.

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