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Dr. Thadäus Rudolf König

31.01.2025 Sitzungen 8/8

Fragestunde

Hier muss man differenzieren. Wir haben ja jetzt kein juristisches Staatsexamen abgenommen, also keine mündliche Prüfung, denn sie hatten ja auch nicht Gelegenheit, sieben Jahre vorher Jura zu studieren, sondern sie kamen aus ganz verschiedenen Prüfungs- und Lebenssituationen. Das heißt, die Prüfung orientierte sich – wie ich gesagt habe – an den Grundzügen dieser Rechtsgebiete, was man beherrschen muss, um den höheren Dienst erlangen zu können. Diese Fragen orientierten sich auf diese Position. Es ging nicht darum, eine mündliche Prüfung zu absolvieren, um genau im Handels- und Gesellschaftsrecht fit zu sein. Das ist auch nicht gefragt hier an der Stelle. Das zweite war die Frage nach – helfen Sie mir, ich habe kurz den Faden verloren – Voraussetzung LPA –: Hier ist es ja ein Unterausschuss des Kabinetts – ein Kabinettausschuss, und der hat mit dem LPA in dem Sinne nichts zu tun, denn über § 50 Abs. 5 Laufbahngesetz wirkt das Kabinett anstelle des LPA im Kabinett in diesem Verfahren mit. Das heißt, die Verfahren des LPA haben jetzt hier keinerlei Relevanz für die Frage, denn das sind Kabinettsmitglieder, die im Kabinettausschuss tätig werden, und im Landespersonalausschuss waren bis jetzt Staatssekretäre berufen, die aber andere beamtenrechtliche Fragen entscheiden, aber über § 50 Abs. 5 gar nicht für die Fälle zuständig sind.

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