Henry Worm
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema „Windenergie“ ist ein viel diskutiertes in der Gesellschaft. Während die einen das Thema „Windenergie“ als essenziellen Bestandteil der Energiewende sehen, werfen Kritiker Fragen zu Wirtschaftlichkeit, Umweltfolgen und Rückbauverpflichtungen auf. Wir behandeln den Gesetzentwurf der AfD in erster Lesung und beschäftigen uns aus meiner Sicht mit einem Aspekt, der oft zu wenig Beachtung findet, nämlich: Was passiert mit den Windenergieanlagen nach der Stilllegung? Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD-Fraktion fordert einen vollständigen Rückbau von Windenergieanlagen in Thüringen, ein Thema, das durchaus diskutabel ist. Fakt ist, laut § 35 Abs. 5 Satz 2 des Baugesetzbuchs müssen Windkraftanlagen nach der endgültigen Aufgabe ihrer Nutzung inklusive der Bodenversiegelung zurückgebaut werden. Das bedeutet, dass das Gelände in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden soll. Die Praxis zeigt jedoch, dass dies nicht immer geschieht. Häufig werden Fundamente nur bis zu 1 oder 2 Meter unterhalb der Geländeoberkante entfernt, während der restliche Teil des Stahlbetons im Boden verbleibt. Das ist nicht nur ein Umweltproblem, sondern es ist auch eine Frage der langfristigen Nutzung dieser Flächen. So hat zum Beispiel ein Flachfundament einer durchschnittlichen Anlage einen Durchmesser von 16 bis 22 Metern und eine Höhe von bis zu 4 Metern oder Tiefe, je nachdem, wie man es sieht. In schwierigem Gelände kommen da noch mehrere Stützen und Betonpfähle dazu, also insgesamt ein massiver Eingriff in die Natur, den man nicht einfach übersehen kann. In Thüringen gibt es bislang keine spezifischen Regelungen zum Rückbau von Windkraftanlagen, und deshalb sollten wir uns unabhängig von der politischen Herkunft eines Antrags mit den Inhalten durchaus auch einmal auseinandersetzen.
(Beifall AfD)
Die Verantwortung für den Rückbau von Windkraftanlagen liegt grundsätzlich bei den Betreibern. Doch ohne klare Vorgaben bleibt Raum für Interpretationen, und genau das führt dazu, dass in der Praxis oft nur Teilrückbauten erfolgen. Dabei ist die vollständige Entfernung von Fundamenten technisch durchaus machbar und wird auch praktiziert. Aktuell gibt es in Deutschland rund 30.000 Windenergieanlagen an Land und auf See. Wie viele dieser Anlagen rentabel sind, das wissen wir nicht. Sicher ist jedoch, mit dem Auslaufen der EEG-Förderung nach 20 Jahren sind viele ältere Windräder wirtschaftlich nicht mehr tragfähig. Rund 6.000 Anlagen haben bereits ihre Förderung verloren, und für viele Betreiber lohnt sich deshalb der Weiterbetrieb dieser Anlagen nicht mehr. Das bedeutet, dass in den kommenden Jahren auch in Thüringen mit einer erheblichen Zahl stillgelegter Windkraftanlagen gerechnet werden muss. Dies bringt nicht nur technische Herausforderungen mit sich, sondern auch Umweltfragen, die beantwortet werden müssen. Ich sage jetzt mal an der Stelle: Eine einzige Windkraftanlage enthält unter anderem bis zu 260 Tonnen Stahl und bis zu 1.200 Tonnen Beton. Außerdem fallen allein in Deutschland heute aktuell schon 10.000 Tonnen Windradmüll an und das Fraunhofer-Institut prognostiziert, dass sich diese Menge bis zum Jahr 2045 auf das Vierfache potenzieren wird. Besonders problematisch dabei sind die Rotorblätter, die in der Regel aus nicht biologisch abbaubaren Materialien bestehen. Auch ein interessanter Fakt: Die weltweite Windindustrie produziert jährlich 43 Millionen Tonnen dieser Abfälle. Das ist eine Herausforderung, für die definitiv nachhaltige Lösungen gefunden werden müssen. Wir wissen alle, dass der Ausbau der Windenergie politisch gewollt ist. Jedes Bundesland soll mindestens 2 Prozent seiner Fläche für die Windkraft ausweisen, Thüringen sogar 2,2 Prozent. Doch das bedeutet auch, dass wir uns intensiv mit der Frage auseinandersetzen müssen, was mit diesen Anlagen nach ihrer Betriebszeit geschieht. Wer sich für den massiven Ausbau der Windkraft einsetzt, muss auch Konzepte für deren Rückbau und Recycling liefern. Es geht jedoch nicht darum, Windenergie grundsätzlich infrage zu stellen, sondern darum, ökologische und wirtschaftliche Verantwortung ernst zu nehmen. Der Rückbau von Windkraftanlagen muss deshalb verbindlich geregelt werden, und das auch in Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall AfD, CDU)
