Schenk
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, vielleicht, es hat ja auch die Abgeordnete Heber schon getan, ist es trotzdem hilfreich, auch weil es öffentliches Interesse gab und sich der entsprechende Beauftragte dazu geäußert hat, noch mal ein bisschen zu ordnen, wie nun eigentlich die Reihenfolge ist und wer was nachtun kann. Jetzt kann man, glaube ich, erst mal festhalten, es sind keine Nachverhandlungen möglich. Ich glaube, das war auch der Grund, warum man keine Aussprache vereinbart hat, dass man eben feststellen musste, dass natürlich ein politischer Austausch über die Sachverhalte möglich ist, und da kann man einen Meinungsbildungsprozess betreiben, aber am konkreten Gegenstand kann aus den hier schon dargestellten Gründen nicht nachverhandelt werden. Am 4. Dezember hat der Ministerpräsident a. D. den Staatsvertrag unterzeichnet. Jetzt möchte ich gern noch mal deutlich machen, was eigentlich wäre, denn das könnte man sich ja durchaus fragen, insofern ist es eben auch keine richtige Abnickveranstaltung, denn Sie haben ja die Option, das ist ja in den Willensbekundungen der Fraktionen auch deutlich geworden, sich unterschiedlich zu positionieren, nämlich mit Ja, Nein und Enthaltung. Jetzt möchte ich deswegen vielleicht der Transparenz halber, weil ich das wichtig finde, ob der Bedeutung dieses Staatsvertrags noch mal klar machen, was eigentlich wäre, wenn wir jetzt diesem Zustimmungsgesetz nicht zustimmen würden. Dann wäre es nämlich so, dass wir trotzdem durch die Unterschrift, die der Ministerpräsident a. D., der die Staatsverträge unterschreibt, weil er eben damals den Freistaat Thüringen nach außen vertreten hat und das deswegen logisch ist, dass er das unterschrieben hat, finanzielle Verpflichtungen eingegangen sind. Diese finanziellen Verpflichtungen würden bis 2028 dann erst entsprechend wirken, denn erst dann wäre eine Kündigung dieses Vertrags möglich. Rein faktisch ist sie möglich. Man muss natürlich entscheiden, ob man das in Kauf nehmen will. Ich werbe ausdrücklich im Namen der Landesregierung dafür, das nicht zu tun. Denn was wäre denn jetzt, wenn wir das tun würden? Dann würden wir auf der einen Seite diesen finanziellen Verpflichtungen nachkommen und auf der anderen Seite – den von der Abgeordneten der Linksfraktion dargestellten Sachverhalt, nämlich um was geht es hier eigentlich, in Sachsen-Anhalt wird eine Behörde der Marktüberwachung für alle gemeinsam errichtet – müssten wir dann hier im Land Thüringen dies selbst umsetzen. Mit anderen Worten, wir würden einerseits bezahlen für einen Staatsvertrag, der schon unterzeichnet wurde und seine Wirkung entfaltet, und auf der anderen Seite würden wir das Bedürfnis, das Regelungsbedürfnis selbst hier bei uns vollziehen müssen. Das wäre aus meiner Sicht völlig sachfremd. Jetzt kann man ja mal zu der Frage kommen, was überhaupt jetzt noch getan werden kann, um den nachvollziehbaren Bedenken, die Sie hier auch teilweise geäußert haben, entgegenzukommen. Da ist es aus meiner Sicht nicht geboten, jetzt von einem Bürokratiemonster zu sprechen, denn wenn man sich mal ehrlich macht, muss man festhalten, dass es diese Behörde der Marktüberwachung der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen noch gar nicht gibt. Deswegen kann auch noch niemand sagen, wie sie konkret arbeiten wird. Wenn sie dann ihre Arbeit aufgenommen hat, wenn also alle 16 Bundesländer dann in die Wirkmächtigkeit kommen, dann besteht aus meiner Sicht natürlich noch mal der Moment, wo aufgeworfene Kritikpunkte in der entsprechenden Arbeitsweise thematisiert und berücksichtigt werden können. In diesem Sinne möchte ich noch mal deutlich machen, dass es aus meiner Sicht eine vollkommen richtige und nachvollziehbare Entscheidung wäre, jetzt hier den beschriebenen Vorgang zu vollziehen, deutlich zu machen, dass wir im Geleitzug der anderen Länder unserer Verantwortung gerecht werden. Und dann in dem Moment, in dem das sinnvoll ist, wenn die Behörde ihre Arbeit aufnimmt, kann man sicherlich – und ich glaube, das ist nicht nur für die Menschen, die von Beeinträchtigungen betroffen sind, sondern für uns alle als Gesellschaft das Ziel, denn das bedeutet nämlich Inklusion, dass man nicht möchte, dass man immer denkt, auch die, die ein – in Anführungszeichen – Problem haben, müssen jetzt hier tätig werden, sondern wir als Gesellschaft sind verpflichtet, diese Barrieren abzubauen, weil wir alle mal diejenigen sein könnten, die von Barrieren betroffen sind, und weil wir es eben den Menschen schulden, dass sie als Menschen wahrgenommen werden und nicht als Menschen, die eine Beeinträchtigung haben. Dann können wir uns die Frage stellen, wie den Bedenken Rechnung getragen werden kann,
(Beifall BSW)
da ist dann der richtige Zeitpunkt. Ich bitte Sie deswegen noch mal nachdrücklich um Zustimmung. Vielen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
