Lena Saniye Güngör
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie starten alle gestärkt aus der Mittagspause. Vielleicht füllen sich gleich auch noch die Reihen. Wir haben einige spannende Fragen nun im Tagesordnungsvor uns. Ich gebe als Hinweis, dass die Fragestellerin bzw. der Fragesteller das Recht hat, bis zu zwei Zusatzfragen zu stellen und dass auch aus der Mitte des Landtags bis zu zwei Zusatzfragen gestellt werden dürfen. In der Sitzung nicht beantwortete Mündliche Anfragen und Zusatzfragen sind von der Landesregierung innerhalb von einer Woche ab dem Tag der Fragestunde zu beantworten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ich rufe Frage Nummer 1 von Frau Abgeordneter Nadine Hoffmann in der Drucksache 8/305 auf. Für die Landesregierung, habe ich verstanden, wird Staatssekretär Dr. Knoblich die Beantwortung übernehmen. Bitte.
