Dr. Thadäus Rudolf König
Fragestunde
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt. Zu Frage 1: Die Stellen der Staatssekretäre wurden nicht ausgeschrieben, da diese grundsätzlich nicht der Ausschreibungspflicht unterliegen. Bewerbungen auf Ausschreibungen liegen somit nicht vor.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ach!) Es lag jedoch eine Initiativbewerbung einer weiblichen Person für die zu besetzenden Staatssekretärspositionen vor. Diese Initiativbewerbung erfolgte auf alle ab dem 19. Dezember 2024 zu besetzenden Staatssekretärspositionen. Das betrifft insbesondere – weil Sie konkret fragten – zwei Staatssekretärspositionen im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum, zwei Staatssekretärspositionen im Finanzministerium, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und eine Staatssekretärsposition in der Staatskanzlei. Zu Frage 2: Ausschlaggebend für die Entscheidung zu der genannten Initiativbewerbung war bzw. ist das Fehlen der erforderlichen Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Landesregierung.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Ach!) Zu Frage 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, gab es eine weitere Bewerberin, deswegen erübrigt sich die Antwort auf Frage 3.
(Heiterkeit Die Linke)
Zu Frage 4: Das Gleichstellungsgesetz verfolgt das Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Zur weiteren Durchsetzung dieses Ziels hat die Landesregierung am 30. Januar 2025 eine Frau zur Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ernannt.
