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Nina Behrendt

BSW 31.01.2025 Sitzungen 8/8

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, unser Ziel ist klar: Wir wollen den Menschen in besonderen Ausnahmesituationen helfen, aber auf einer soliden und rechtskonformen Grundlage. Der Härtefallfonds hat sich in der Vergangenheit bewährt, weil er solchen Menschen geholfen hat, wenn alle anderen Mittel versagt haben. Doch gerade diese Hilfe darf nicht in einem rechtlichen oder administrativen Grauraum stattfinden. (Beifall BSW) In meiner Brust schlagen deshalb zwei Herzen: Einerseits möchte ich den Härtefallfonds unbedingt erhalten, weil er genau den Menschen geholfen hat, die plötzlich in Notlagen geraten sind. Andererseits haben die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes sowie die Stellungnahme unserer Finanzministerin Katja Wolf klar aufgezeigt, dass es erhebliche verfassungsrechtliche Probleme gibt. (Beifall BSW) Ohne eindeutige Vergabekriterien und eine klare rechtliche Grundlage laufen wir Gefahr, das Prinzip der Gewaltenteilung zu verletzen, schließlich ist der Landtag kein typisches Vollzugsorgan. Dennoch dürfen wir den ursprünglichen Sinn des Fonds nicht aus den Augen verlieren: Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen, die unverschuldet in Not geraten sind und durch jegliche Raster fallen. Es gibt Menschen, die durch die Raster der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe fallen. Oft handelt es sich um Situationen, in denen eine Dringlichkeit gegeben ist, die unserer derzeitigen Verfahrensdauer von Rechtsmitteln entgegensteht. Solche Schicksalsschläge verlangen nach einer Lösung, die schnell und gezielt hilft. Doch diese Hilfe muss rechtssicher gestaltet werden. (Beifall CDU, BSW) Der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum neuen § 17a des Thüringer Petitionsgesetzes stellt definitiv einen Ansatz dar, geht aber nicht weit genug. Die Stellungnahme des Thüringer Finanzministeriums macht deutlich, dass der vorgeschlagene Haushaltstitel „Unterstützung bei außergewöhnlichen Notständen“ unzureichend bestimmt ist und gegen die Haushaltsgrundsätze der Vollständigkeit, Klarheit und Wahrheit verstößt. Es fehlen präzise Vergaberichtlinien und klare Kriterien, wie die Mittel verwendet werden sollen. Diese Lücken gefährden nicht nur die Transparenz, sondern auch die Effektivität der parlamentarischen Kontrolle. Was wir brauchen, ist eine klare rechtliche Grundlage. (Beifall BSW) Die Thüringer Landeshaushaltsordnung, insbesondere § 53, gibt hier den Rahmen vor. Billigkeitsleistungen wie jene aus dem Härtefallfonds müssen klar definiert, mit Richtlinien hinterlegt und transparent geregelt sein. Wir brauchen Antworten auf grundlegende Fragen: Wie wird entschieden, wer die Unterstützung erhält? Nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe? Wie bleiben wir verfassungskonform und vermeiden Konflikte mit dem Rechnungshof? Unsere Finanzministerin hat in ihrer Stellungnahme zu Recht betont, dass diese Fragen nicht offenbleiben dürfen, da der Landtag nicht die Rolle des Vollzugsorgans übernehmen kann. Ein solches Vorgehen würde die Gewaltenteilung verletzen. Dies gilt es unbedingt zu vermeiden. (Beifall BSW) Unser Ziel ist es, den Härtefallfonds auf eine solide Grundlage zu stellen. Wir von der BSW-Fraktion wollen den Fonds bewahren, aber wir werden gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern einen Vorschlag erarbeiten, der die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt, die Gewaltenteilung respektiert und trotzdem unbürokratische Hilfe ermöglicht. Wir schlagen vor, den Gesetzentwurf der Linken an den Petitionsausschuss, den Haushaltsausschuss und den Justizausschuss zu überweisen, damit dort die offenen Fragen gründlich diskutiert werden können. Werte Kolleginnen und Kollegen, unser Fokus liegt auf dem Menschen. Es geht darum, mit Vernunft und Gerechtigkeit den Menschen in Notlagen zu helfen, zielgenau, schnell und rechtssicher. (Beifall BSW) Wir alle kennen Beispiele, in denen bereits ein kleiner finanzieller Beitrag existenzielle Sorgen lindern konnte. Genau darum geht es. Unbürokratische Hilfe für Menschen in Ausnahmesituationen, die sonst durch das Raster fallen würden. Doch dies darf nur unter klaren Regeln geschehen, um Transparenz und Gerechtigkeit zu gewährleisten. Danke. (Beifall CDU, BSW)

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