Dr. med. Cornelia Urban
Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes – Sicherung der Krankenhausversorgung in Thüringen
Ich habe es, glaube ich, deutlich gemacht. Ihr Gesetzesantrag ist für mich etwas, und da kann ich meinen Vorrednern nur recht geben, der quasi mit Geld etwas zuschütten soll, was ich nicht vertreten kann. Da bin ich vielleicht zu sehr Sozi. Klar ist Gesundheitswirtschaft Wirtschaft, aber ich sehe es nicht ein – ich glaube, Herr Zippel sagte es –, einfach Geld hinterherzuschütten in eine Struktur, die das auffrisst, und ich habe nichts dafür bekommen. Ich möchte, dass es den Menschen gut geht, dass Versorgung gesichert ist. Und ich habe nun mal auch die Verpflichtung dem Steuerzahler gegenüber, dass ich das Geld sinnvoll einsetze. Deswegen bitte ich Sie, lassen Sie uns über den Weg diskutieren, gern im Ausschuss, aber nehmen Sie zur Kenntnis – ich glaube, wir sind gar nicht so weit voneinander entfernt, wir wollen auf jeden Fall, dass es den Menschen in diesem Land besser geht, aber Sie müssen natürlich auch da ein Stückchen uns entgegenkommen –, ich diskutiere gern im Ausschuss, aber nicht über Ihren Gesetzentwurf. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
