Roberto Kobelt
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Gewährleistung des vollständigen Rückbaus von Windenergieanlagen nach der endgültigen Einstellung ihrer zulässigen Nutzung
Meine sehr geehrten Damen und Herren der AfDFraktion, ich muss mich doch ein bisschen wundern, dass Sie gerade nach Ihrem Parteitag jetzt so einen Antrag aufrufen, denn Sie haben sich ja ganz klar dafür ausgesprochen, nach Übernahme der Bundesregierung sofort alle Windkraftanlagen abzubauen und zu schreddern, alle 30.000 Windenergieanlagen. Allerdings, vielleicht haben Sie das auch überdacht, vielleicht in der Landtagsfraktion auch, denn dieser Rückbau betrifft ja 30.000 Windanlagen. Inklusive Rückbaukosten und Entschädigungen kommen dort etwa zwischen 20 und 100 Milliarden Euro zusammen, denn die Energieerzeugung muss ja auch wieder ersetzt werden, damit es keinen Blackout gibt.
(Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Black-
out? Der war gut!) Vielleicht ist es ja ein erster Schritt, dass Sie sich in Thüringen gesagt haben, das ist vielleicht doch etwas über das Ziel hinausgeschossen und unrealistisch und wird auch den Steuerzahler, die Wirtschaft, die natürlich diese Kosten auch mittragen müssen, über Gebühr belasten, und Sie kehren zurück in die pragmatischen Niederungen der Fundamente, was ja eine gute Bewegung ist. Allerdings glaube ich, dass es nicht ganz so gewünscht ist von Ihnen, wäre aber wünschenswert. Konkret zu Ihrem Antrag muss man sagen, dass das eindeutig in § 35 Baugesetzbuch geregelt ist. Es gibt mehrere Bundesländer, die dazu aus verschiedenen Gründen keine Regelungen getroffen haben, weil die Formulierung im Baugesetzbuch eindeutig ist. Da steht drin, dass ein kompletter Rückbau aller Kabeltrassen, aller Fundamente, aller Infrastruktur für das Windrad notwendig ist. Dafür werden Rückstellungen gebildet. Es ist jetzt auch nicht zu erwarten, dass dies irgendwo nicht geschehen ist, dass das nicht umgesetzt wurde. Deswegen muss man sich gut überlegen, hat man jetzt noch eine neue Gesetzgebung in Thüringen, neue Einführung in die Thüringer Bauordnung. Wir als BSW haben ja noch den großen Wunsch, dass Thüringen ein Bundesland mit der einfachsten Bauordnung aller Bundesländer wird oder zumindest eines unter vielen, die hoffentlich ihre Bauordnung auch vereinfachen wollen. Deswegen ist der Weg dahin nicht der richtige, zu sagen, wir führen einen neuen Paragrafen ein. Sie argumentieren ja, das würde zu Rechtssicherheit führen, aber es wird eher als dritte Ebene in den Bauämtern für noch mehr Verwirrung sorgen. Alle Windenergieanlagen, die jetzt genehmigt werden, beruhen natürlich auf der Bundesbaugesetzgebung und werden jetzt im ganz normalen Verfahren von den Gemeinden genehmigt mit den Auflagen. Das ist ein etabliertes Verfahren und da ist es aus unserer Sicht unnötig, jetzt in der Thüringer Bauordnung so einen Paragrafen einzuführen, wie Sie es vorgeschlagen haben.
(Beifall BSW)
Ich finde es auch ein bisschen unredlich, dass sie jetzt so argumentieren, wenn man nicht genau so tief einsteigt in die Materie, dass es den Anschein macht: Leute, passt auf, in Thüringen, wenn die 20 Jahre rum sind oder 25 Jahre Nutzungsdauer, dann ist das überhaupt nicht geregelt, wer die Windenergieanlagen zurückbaut. Das finde ich unseriös, das so darzustellen, und so ist es auch im gesetzlichen Verfahren nicht geregelt. Dennoch gibt es natürlich noch nicht so viele Erfahrungen von rückgebauten Anlagen, weil die Zeiten einfach noch nicht so weit sind. Bei vielen wurden dann kleinere Anlagen ausgetauscht durch größere. Da hat sich das theoretische Problem nicht ergeben. Deswegen denken wir schon, man sollte über dieses Thema diskutieren, aber nicht einseitig nur in der Thüringer Bauordnung das suchen, sondern sich auch Gedanken machen, was passiert zum Beispiel, wenn ein Unternehmen pleitegeht, wie ist dort die Rechtsfolgeregelung, was passiert dann mit der Windenergieanlage. Es werden zwar Rückstellungen gestellt, aber wir wollen natürlich auch verhindern, dass im Zweifelsfall dann die Kommune oder die Pächter, die Landwirte dafür zuständig sind. Ich denke, da muss man aber den Ansatz etwas weiter fassen. Und Ihr Antrag ist dort auf den Paragrafen in der Thüringer Bauordnung zu kurz gefasst. Deswegen werden wir uns mit dem Thema als Koalition im größeren Umfang beschäftigen und werden dazu auch im Laufe der Legislatur eigene Vorschläge erarbeiten. Wir können jetzt leider Ihren Antrag nicht weiterverfolgen, weil er sich wirklich nur auf diesen Punkt in der Thüringer Bauordnung bezieht und das ganz klar in der Baugesetzgebung geregelt ist. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
