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Sven Küntzel

BSW 31.01.2025 Sitzungen 8/8

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Seit Oktober 2024 müssen Halter von ukrainischen Kraftfahrzeugen in Deutschland ihre Fahrzeuge auf den Zulassungsstellen ummelden. Nach einem Bericht des MDR vom 23. Januar 2025 geschehe das jedoch kaum. So hätten von fünf befragten Landkreisen und zwei kreisfreien Städten in Thüringen nur der Saale-Holzland-Kreis und der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt überhaupt belastbare Zahlen mitteilen können. Sechs ukrainische Kraftfahrzeuge seien es im Landratsamt in der Stadt Eisenberg gewesen und 16 Fahrzeuge, die im vergangenen Jahr in der Stadt Saalfeld zugelassen wurden – offensichtlich nur ein Bruchteil der Fahrzeuge, die in den Landkreisen unterwegs sind. Für ukrainische Geflüchtete, die dieser Ummeldepflicht nicht nachkommen, hätte dies zur Konsequenz, gegen die Versicherungspflicht von Kraftfahrzeugen sowie gegen die Abgabenordnung zu verstoßen. Die Fragen ergeben sich aufgrund der fehlenden Ummeldung von Kraftfahrzeugen ukrainischer Flüchtlinge und der offensichtlich mangelnden Durchsetzung geltender gesetzlicher Vorgaben. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurden im Rahmen der Registrierung von Geflüchteten in den zuständigen Behörden keine vollständigen und belastbaren Daten zu mitgebrachten Fahrzeugen erhoben, obwohl die Angabe von Vermögenswerten vorgesehen war? 2. Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich ständiger und zielgerichteter Kontrollen ergreift die Landesregierung, um die gesetzliche Ummeldepflicht von ukrainischen Fahrzeugen durchzusetzen? 3. Welche Möglichkeiten haben Zulassungsstellen und Polizei nach Ansicht der Landesregierung, um gegen die Nicht-Ummeldung von Fahrzeugen vorzugehen? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur möglichen Gefährdung der Verkehrssicherheit durch unzugelassene und potenziell unversicherte Fahrzeuge, zum Beispiel durch fehlende Hauptund Abgasuntersuchung, ukrainischer Flüchtlinge? Herzlichen Dank.

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