Dr. med. Cornelia Urban
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen, ich möchte zuvor erst einmal herausstellen, dass unser Thüringer Petitionsausschuss bundesweit der einzige ist, der über das Mittel eines Härtefallfonds oder überhaupt über das Instrument eines eigenen Härtefallfonds verfügt. Ich glaube, allein diese Tatsache stellt wirklich etwas ganz Besonderes dar und etwas auch aus unserer Fraktionssicht absolut Schützenswertes. Der Härtefallfonds, das wurde schon gesagt, soll in finanziellen Notlagen einzelner Petenten helfen, abzufedern. Natürlich ist es – und das haben meine Vorrednerinnen schon deutlich gemacht – nicht immer ganz einfach, überhaupt so eine zuwendungsbedingte Härte zu definieren. Ich kann nur aus der Erfahrung der letzten Jahre im Petitionsausschuss sagen: Das war in der Tat nicht immer einfach, wir haben das oft intensiv diskutiert und haben immer versucht, im Konsens am Ende Lösungen zu finden. Denn manchmal ist es eine Naturkatastrophe, ein Flächenbrand und das Haus wird mit abgebrannt oder Hochwasser oder etwas anderes und hier zu entscheiden, bedarf das jetzt einer akuten Zuwendung oder nicht oder – es geht um Familien mit vielen Kindern oder auch manchmal um die alleinlebende Oma. In jedem Fall haben wir es uns nie leicht gemacht, Gelder aus dem Härtefallfonds zu vergeben. Wir haben auch nie das Bestreben gehabt, da immer alles leer zu räumen, sondern es ging wirklich immer um den einzelnen Sachverhalt. Aber – und das wird zu Recht angemahnt, eben wurde es aus Sicht der Haushälter angemahnt; ich glaube, das ist auch die Intention der Fraktion Die Linke – es ging um klare Regeln. Diese klaren Regeln, die hatten wir nicht. Wir hatten unseren humanistisch-moralischen Wertekompass und unseren juristischen Sachverstand und haben gesagt, wir stellen uns dem. Aber es ist auf jeden Fall klug und richtig – und deswegen herzlichen Dank für diesen Vorstoß –, hier auch eine gesetzliche Absicherung des Härtefallfonds mit Verankerung im Thüringer Petitionsgesetz anzustreben und damit auch eine Transparenz reinzubringen, eine transparente Darstellung von den Vergabekriterien, von Obergrenzen. Insofern sind wir da absolut an Ihrer Seite. Nichtsdestotrotz möchten wir natürlich, dass hier nicht ein Bürokratiemonster entsteht, sondern etwas, was wir wirklich auch praktisch gut anwenden können. Natürlich sind da Fragen: Wie gestaltet man das ganz konkret? Macht man das in einer Anlage zum Gesetz oder nimmt man die Regeln, auch inklusive Ausnahmeregeln, direkt in ein Gesetz auf? Wie stellt man diese gewünschte Transparenz her? Ich bin insofern bei meiner Vorrednerin: Wir würden das auch gern diskutieren, in jedem Fall im Justizausschuss und Petitionsausschuss. Ich glaube, Sie hatten noch den Finanzer genannt. Das ist auch in Ordnung. Aber in jedem Fall, glaube ich, braucht es hier noch ein bisschen mehr Detailarbeit. Ich bin frohen Mutes, dass wir das hinkriegen. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
