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Katja Mitteldorf

Die Linke 31.01.2025 Sitzungen 8/8

Fragestunde

Vielen Dank, Frau Präsidentin Güngör. Berücksichtigung von Gleichstellung und Diskriminierungsverbot bei der Besetzung von Staatssekretärsposten Die Landesregierung hat bis zum Tag der Fragestellung bislang zehn Staatssekretäre ernannt. Hierbei ist augenfällig, dass es sich ausnahmslos um Männer ohne Migrationshintergrund handelt. In Thüringen ist die öffentliche Verwaltung über das Thüringer Gleichstellungsgesetz und mittelbar über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – AGG – des Bundes gehalten, einer Benachteiligung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entgegenzuwirken. Insbesondere verpflichtet das Thüringer Gleichstellungsgesetz zudem dazu, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bewerbungen lagen für die bislang besetzten Staatssekretärsposten vor – bitte aufschlüsseln nach jeweiligem zu besetzenden Posten, Geschlecht und, soweit bekannt, weiteren Merkmalen nach § 1 AGG –? 2. Soweit es mehrere Bewerberinnen und Bewerber gab, welche Gründe gaben jeweils letztlich den Ausschlag gegenüber Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die aufgrund anderer Merkmale dem Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unterfallen – bitte aufschlüsseln nach jeweiligem zu besetzenden Posten –? 3. Soweit es keine weiteren Bewerberinnen und Bewerber gab, welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Zuge des Besetzungsverfahrens ergriffen, um ihrem gesetzlichen Auftrag der Förderung von Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß § 2 Thüringer Gleichstellungsgesetz zu genügen? 4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zukünftig zu ergreifen, um der offensichtlichen Unterrepräsentanz von Frauen auf Staatssekretärsebene abzuhelfen? (Beifall Die Linke)

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