Stefan Schard
a) Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: „Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft“
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen uns heute zum zweiten Mal mit einem gesundheitspolitischen Thema, wenn auch einer ganz, ganz anderen Art, nämlich Corona, die Maßnahmen, die Situation in unserem Freistaat. Uns allen ist, glaube ich, noch die Situation im Gedächtnis, egal ob hier im Rund oder auch in den Städten und Gemeinden unseres Landes, wie sich die Unsicherheit letztendlich in dem einzelnen Tun auch wiedergefunden hat, auch an die Zerwürfnisse innerhalb der Gesellschaft. Ich denke, es ist gut, meine Rede noch mal mit einem kleinen historischen Abgleich zu beginnen. Es ist mittlerweile schon über fünf Jahre her, dass Ende 2019 schwere Fälle einer Lungenerkrankung im chinesischen Wuhan bekannt geworden sind. Und fast auf den Tag genau, am 27. Januar vor fünf Jahren, ist das Virus das erste Mal hier in Deutschland festgestellt worden. Nicht lange darauf hat dann die WHO eine weltweite Pandemie ausgerufen. Die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen in unserem Lande waren angehalten und am Ende auch verpflichtet, natürlich weitreichende Maßnahmen zu ergreifen. Wir erinnern uns – auch wenn das Stichwort heute schon mal gefallen ist, aber es gehört dazu, die Lage der damaligen Zeit noch mal zu beschreiben und auch die Unsicherheit der damaligen Zeit –, wir erinnern uns an die Bilder aus Italien, wo uns widergespiegelt wurde – ja, Sie atmen tief durch, aber es gehört nun mal dazu, auch eine Situation zu beschreiben, in der damals große Unsicherheit herrschte, weil noch nie jemand eine Pandemie durchgemacht hat – die Züge der militärischen Lkw, die dem Abtransport der Särge nicht Herr geworden sind, und auch die Überlastung der Krematorien. Auch das gehört dazu, um sich die Situation der damaligen Zeit in Erinnerung zu rufen. Ihnen gefällt das nicht, aber so waren die Bilder damals, so war die Situation.
(Unruhe AfD)
Und die Gesellschaft wie auch unser Land und das Gesundheitssystem, aber auch das Rechtssystem waren nur bedingt bzw. nicht auf eine solche Pandemie vorbereitet. Es gab natürlich kaum Erfahrungen, es gab aber auch keinen Masterplan, wie mit einer solchen Situation zu verfahren ist. Und die Regierung musste handeln.
(Beifall CDU, BSW)
Viele Maßnahmen betrafen die Grund- und Freiheitsrechte der Bevölkerung und schränkten diese ein. Und am Ende war festzustellen, dass das Infektionsschutzgesetz auch eine Grundlage für Verordnungen bot. Mitte Dezember 2020 unterlagen dann diese Verordnungen auch dem Beteiligungsvorbehalt dieses Hauses. Es gab Koordinierungsrunden, Bund-Länder-Runden, die Ministerpräsidentenkonferenzen, auf denen die Verfahren im Einzelnen abgestimmt wurden. Und dieses Gremium findet sich bekanntermaßen nicht in unserem Grundgesetz, deshalb ist natürlich auch eine Frage aus dem Fragenkatalog, ob denn diese Festlegungen der Gremien und insbesondere der Ministerpräsidentenkonferenzen rechtlich wirksame Grundlagen für das Handeln gebildet haben. Aber – ich will es noch mal sagen – die Herausforderungen hinsichtlich des rechtlichen Systems, aber auch die Eindämmungsmaßnahmen sind in der Sache in unserer modernen Welt noch nie dagewesen. Viele Lebensbereiche waren betroffen. Unsere Aufgabe ist es aus meiner, unserer Sicht nicht, jetzt besserwisserisch alles aus dem Rückspiegel zu beurteilen. Aber die Vielzahl und auch die Tiefe und die Stärke der Eingriffe machen eine parlamentarische Bearbeitung unausweichlich und auch erforderlich. Hinzu kommt, dass wir uns in einem Untersuchungsausschuss natürlich auch mit der Frage beschäftigen wollen und müssen, wie wir uns denn auf kommende – gegebenenfalls kommende – Pandemien vorbereiten: rechtlich, aber auch in der Sache. Welche Schlüsse müssen wir ziehen? Dazu ist es auch erforderlich, dass wir Verantwortlichkeiten und Entscheidungsstrukturen klären. Die Maßnahmen – und das ist uns allen noch in Erinnerung, das wirkt ja zum Teil auch bis in die heutige Zeit fort – spalteten unsere Gesellschaft zutiefst. Es gab Kritiker, es gab Befürworter, es gab Gegner. All das waren am Ende auch Reaktionen auf die Pandemie und auf die Maßnahmen. Ich erinnere mich auch noch gut, dass die Inzidenzwerte regelmäßig im Fokus standen, weil diese Inzidenzwerte dann auch Grundlage verschiedenster hoheitlicher Maßnahmen waren. Es wurden Einrichtungen geschlossen, Kindergärten, Schulen, Pflegeheime. Diese Schließungen sind ja heute auch teilweise noch Gegenstand von Verfahren. Das Robert KochInstitut hat sich damals federführend mit der Sache beschäftigt. Die Landesregierungen und auch die Landesregierung in Thüringen hat hier Empfehlungen aufgegriffen und umgesetzt – manchmal mehr, manchmal weniger. Die Folgen waren viele Einschränkungen in unseren Lebensbereichen, Kontaktbeschränkungen, ganz besonders natürlich auch bei Kindern, Jugendlichen und auch älteren Menschen. Unsere Aufgabe, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es jetzt nicht, eine Hexenjagd zu veranstalten, sondern ohne Vorbehalte aufzuklären. Meiner Meinung nach ist das die Grundlage, damit wir die Verwerfungen der Gesellschaft, die bis heute andauern, wieder abmildern und auch wieder so zusammenleben, dass es hier vielleicht weniger Spaltung in unserer Gesellschaft gibt. Wichtig ist natürlich, dass wir diese gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse dann auch zur Grundlage unseres künftigen Handels machen. Das wollen wir dann natürlich auch in Bezug auf unsere Gesundheits-, auf unsere Innen-, aber natürlich auch auf die Justizpolitik. Wir wollen untersuchen. Der Fragenkatalog ist ja sehr weit gefasst. Ihnen sind die Fragen aus allen möglichen Bereichen bekannt. Das ist notwendig, wenn man es mit der Aufklärung ernst meint, mit Blick auf unsere Bevölkerung und auf unser Gemeinwesen. Es geht darum, aus den Fehlern zu lernen. Und dieser Teil, diese Intention unseres Antrags unterscheidet sich elementar von Ihrem Antrag, meine sehr geehrten Damen und Herren von der AfD, nämlich, dass wir nicht vorverurteilen, dass wir uns auf die Zustände, auf die Entscheidungen von Thüringen beschränken.
(Beifall CDU, BSW)
Uns geht es um Aufklärung – sachlich, ohne Schaum vor dem Mund. Wir wollen uns mit dem Handeln hier in Thüringen auseinandersetzen und das ist, denke ich, auch unsere Aufgabe. Es geht weniger um die Auseinandersetzung mit der Bundesebene, aber sicherlich kann die nicht ganz außen vor bleiben, denn die dortigen Akteure und Strukturen sind aus meiner Sicht weniger Gegenstand eines Untersuchungsausschusses hier im Bundesland. Deshalb betrachte ich Ihren Antrag auch nicht ganz ohne Skepsis, aber wir können uns ja über Ihren Antrag und den Änderungsantrag sicherlich im Nachgang noch verständigen. Meine Damen und Herren, feststeht, es wurden Fehler gemacht, und unsere Aufgabe ist, zu untersuchen, ob anhand der Situation diese Fehler vermeidbar gewesen wären. Ich will in dieser Situation natürlich auch beurteilen, ob anhand der Umstände, die damals herrschten, Entscheidungen hätten anders getroffen werden müssen, ohne hier ein Tribunal zu veranstalten. Jeder hat seine persönlichen Erfahrungen gemacht. Zu meinen persönlichen Erfahrungen gehören eine an COVID verstorbene Tante. Wir erinnern uns an ein Landtagsmitglied, was sehr, sehr lange im Krankenhaus verbracht hat. Auch das gehört dazu, wenn wir über die Situation der damaligen Zeit befinden wollen. Meine Damen und Herren, unser Fokus ist nach vorn gerichtet. Unser Ziel ist ein krisenfestes Gesundheitssystem, um Schlüsse zu ziehen für die Zukunft. Uns geht es um eine geeinte Gesellschaft,
