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Katja Maurer

Die Linke 31.01.2025 Sitzungen 8/8

Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, ich mache es auch ganz kurz, denn im Prinzip ist das hier ein formaler Akt. Es gibt ein Bundesgesetz, das sich mit der Barrierefreiheitsstärkung beschäftigt, und am Ende setzt dieses Gesetz eigentlich nur eine EU-Richtlinie um. Das bedeutet im Kern, dass sich Deutschland damit befassen kann, wie es diese Richtlinie umsetzen soll, also wie es für mehr Inklusion in dieser Gesellschaft sorgen kann. Dieses Gesetz hat zu Recht relativ viel Kritik zum Beispiel vom Paritätischen bekommen, von anderen Betroffenen und Behindertenverbänden. Deswegen will ich dieses Gesetz, welches wir heute behandeln, jetzt nicht einfach durchgehen lassen, weil es am Ende auch etwas mit der Umsetzung von diesem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz des Bundes zu tun hat. Ich will zumindest an dieser Stelle die Kritik der Behindertenverbände schon noch mal deutlich sagen und noch mal deutlich sagen, dass wir uns als Linke deshalb auch enthalten werden. Am Ende sagen nämlich die Verbände ganz klar: Dieses Stärkungsgesetz ist genau das Gegenteil. Zum einen sieht es eine Frist bis 2040 vor, so als würden wir nicht schon heute die Inklusion brauchen. Zum anderen ermöglicht es ganz viele Ausnahmen, zum Beispiel für kleinere Betriebe, als würde das für Menschen mit Behinderungen keine Rolle spielen, ob auch kleine Betriebe die Inklusion vernachlässigen. Die Menschen sagen auch ganz klar: Es geht um konkrete Dinge, die für Menschen ohne Behinderung ganz normal sind, zum Beispiel am Bankautomaten Geld abzuheben, irgendwelche Vorgänge zu machen, es geht auch um Dinge, wie sich einen Fahrschein für Straßenbahn oder Bus zu kaufen. Das sind Dinge, die sind für Sie alle hier selbstverständlich. Deswegen scheint Ihnen solch ein Gesetz nicht besonders wichtig zu sein, wenn dieses Gesetz vor allen Dingen mangelhaft ist. Den Menschen mit Behinderungen ist es aber wichtig, auch zum Beispiel im Onlinehandel barrierefrei einkaufen zu gehen, wie Sie das alle selbstverständlich jeden Tag tun, einige wahrscheinlich auch während sie hier sitzen. Es geht also darum, Menschen, die eine Behinderung haben, ernst zu nehmen – und dieses Barrierefreiheitsstärkungsgesetz des Bundes tut es nicht. Ja, wir beschäftigen uns jetzt nur mit einem Staatsvertrag, der im Grunde regeln soll, dass es eine Kontrollkommission geben soll, die die Länder bündelt und diese Kontrolle der Aufgaben dieses Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umsetzt. Es ist eigentlich tatsächlich nur ein formaler Akt. Aber die Grundlage dieses formalen Akts ist ein schlechtes Gesetz. Das muss man an dieser Stelle schon noch mal sagen, deshalb wird sich meine Fraktion nicht positiv für diesen Punkt aussprechen. (Beifall Die Linke)

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