Müller
Fragestunde
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Hande beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Erlauben Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Die Vorfälle sind Gegenstand strafrechtlicher Ermittlungen. Unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 479 Abs. 1 der Strafprozessordnung wird insbesondere aus Datenschutzgründen und vor dem Hintergrund der im Strafverfahren zu beachtenden Unschuldsvermutung von weiteren als den nachfolgenden Angaben abgesehen. Zu Frage 1: Es lagen zum Durchsuchungszeitpunkt neun Beschlüsse vor. Der Vorwurf lautete, wie Sie es gerade eben schon ausgeführt haben, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr. Die Staatsanwaltschaft legt den Beamten zur Last, im Rahmen von Verkehrskontrollen bzw. Anhaltungen unverhältnismäßige Mittel eingesetzt zu haben. Zu Frage 2: Acht Beschlüsse richteten sich gegen Beschuldigte, wovon zwei Beschlüsse denselben Beschuldigten betrafen. Alle Beschlüsse wurden vollstreckt. Zu Frage 3: Ein Beschluss richtet sich gegen eine drittbetroffene Person, welcher ebenso vollstreckt wurde. Zu Frage 4: Es wurden insgesamt 37 Datenträger sichergestellt, welche im Land Thüringen ausgelesen und im Bereich „Interne Ermittlungen“ verfahrensbezogen ausgewertet werden. Vielen Dank.
