Jens Thomas
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Petitionswesen – Absicherung des Härtefallfonds
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, wir stehen heute vor der wichtigen Aufgabe, über die gesetzlichen Verankerungen des Härtefallfonds des Petitionsausschusses zu beraten. Seit vielen Jahren werden aus diesem Fonds Geldleistungen nach Entscheidungen des Petitionsausschusses und des Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen gewährt. Allerdings – und das war mehrfach angebracht worden – fehlt bislang eine explizite gesetzliche Grundlage für diesen Fonds. Wie aus der Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Thüringer Landtags hervorgeht, entspreche der Härtefallfonds in seiner bisherigen Form nicht den rechtlichen Vorgaben. Es fehle an klaren strukturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen, was langfristig zu Rechtsrisiken bei der Mittelbewirtschaftung führen könne. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir daher seine langfristige Absicherung gewährleisten. Lassen Sie mich deshalb vor allem auf die soziale und gesellschaftliche Bedeutung dieses Fonds eingehen, denn es geht hier nicht nur um eine technische Anpassung im Petitionsgesetz, sondern um ein klares Zeichen sozialer Verantwortung unseres Parlaments. Der Härtefallfonds des Petitionsausschusses hat sich in der Vergangenheit als ein unverzichtbares Instrument erwiesen. Er bietet schnelle und unbürokratische Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger, die unverschuldet in eine finanzielle oder soziale Notlage geraten sind. Dabei richtet er sich gezielt an Menschen, die mit ihren Problemen durch das Raster anderer Sozialleistungen fallen oder deren Hilfeleistungen nicht ausreichen. So wurden beispielsweise in den vergangenen Jahren über den Fonds anteilig die Kosten für ein behindertengerechtes Fahrzeug übernommen, es wurden in Einzelfällen Bestattungskosten getragen, es wurde Unterstützung bei der Begleichung von Energieschulden gewährt oder es wurden medizinische Hilfsmittel mitfinanziert. Der Härtefallfonds hat Menschen in finanziellen und sozialen Notlagen konkret geholfen und dabei wurden die Mittel nicht leichtfertig vergeben. Es gab im Petitionsausschuss immer einen umfassenden Prüf- und Abwägungsprozess. Wir alle wissen, in unserem Sozialsystem gibt es trotz aller Bemühungen Lücken. Menschen geraten in Not, weil sich bürokratische Verfahren verzögern, weil gesetzliche Ansprüche nicht greifen oder weil sie sich in einer außergewöhnlichen Krisensituation befinden, für die es keine standardisierten Hilfsangebote gibt. Und genau in solchen Momenten greift der Härtefallfonds und bietet Hilfe dort, wo sie sonst nicht möglich wäre. Indem wir den Härtefallfonds gesetzlich absichern, stellen wir sicher, dass diese Unterstützung nicht von politischen Veränderungen oder haushalterischen Unsicherheiten abhängt. Der Fonds wird zu einer festen sozialen Institution, die allen Thüringerinnen und Thüringern offensteht, wenn sie in eine unerwartete Notlage geraten. Das stärkt das Vertrauen der Menschen in unsere politischen Institutionen und zeigt, dass unser Landtag nicht nur Gesetze erlässt, sondern auch konkrete Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht.
(Beifall Die Linke)
Der Härtefallfonds ist damit auch ein Zeichen von Solidarität und gesellschaftlichem Zusammenhalt. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die transparente Gestaltung des Fonds. Mit dem neuen § 17a im Petitionsgesetz und dessen Anlage, die darf hier nicht vergessen werden, werden nicht nur die finanzielle Ausstattung des Fonds geregelt, sondern auch klare Kriterien für die Vergabe von Mitteln festgelegt. So verhindern wir Willkür und sorgen für eine gerechte Verteilung. Gleichzeitig bleibt die Flexibilität erhalten, um auf individuelle Notlagen schnell reagieren zu können. Und besonders hervorzuheben ist, dass der Fonds ausdrücklich für Menschen gedacht ist, die unverschuldet in Not geraten sind. Hier geht es nicht um die dauerhafte Absicherung, sondern um gezielte, einmalige Hilfen, die eine existenzielle Krise abfedern. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich kurz auf das Verfahren zur Mittelvergabe aus dem Härtefallfonds eingehen. Es ist ausdrücklich geregelt, dass die Präsidentin oder der Präsident des Landtags den Bescheid über die Auszahlung erlässt, und zwar auf Grundlage des Beschlusses des Petitionsausschusses. Als oberste Landesbehörde hat der Landtag die Befugnis, solche Bescheide zu erlassen. Dabei handelt der Präsident als Organ des Landtags und vertritt ihn, wie es in Artikel 57 der Thüringer Verfassung festgelegt ist. Und nun mag sich die Frage stellen, ob der Landtag überhaupt berechtigt ist, solche Zahlungen vorzunehmen. Die Antwort ist unsererseits eindeutig: Ja, er ist es.
(Beifall Die Linke)
Genauso wie der Landtag in seiner Funktion amtliche Beglaubigungen vornehmen kann, wie jede andere Behörde auch, so darf er auch im Rahmen eines gesetzlich geregelten Verfahrens finanzielle Mittel aus seinem eigenen Haushaltsplan bereitstellen, um Menschen in Notlagen zu helfen. Besonders wichtig ist hierbei die Transparenz. Es geht um Steuergelder, und gerade deshalb braucht es ein klar strukturiertes und nachvollziehbares Verfahren. Die Betroffenen haben zudem die Möglichkeit, eine ablehnende Entscheidung überprüfen zu lassen. Ein weiterer zentraler Punkt: Die Details zur Mittelvergabe sind nicht einfach nur in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, sondern auf gesetzlicher Ebene verankert. Die Anlage zum Gesetz, die in Artikel 2 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist, ist laut § 17a ein fester Bestandteil des Petitionsgesetzes. Damit ist sichergestellt, dass sämtliche Verfahrensregelungen auf einer klaren rechtlichen Grundlage stehen und das verfassungsrechtliche Bestimmtheitsgebot vollumfänglich erfüllt wird.
(Beifall Die Linke)
Kurz gesagt: Das Verfahren ist transparent, rechtssicher und ermöglicht gezielte Unterstützung für Menschen in besonderen Härtefällen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die gesetzliche Absicherung des Härtefallfonds ist ein klares Signal. Thüringen steht für soziale Verantwortung, für Menschlichkeit und für den Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft. Ich bedanke mich für die Signale, vor allem aus den Regierungsfraktionen, den Härtefallfonds erhalten zu wollen, und ich lade Sie daher ein, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen und sowohl an den Petitions- als auch an den Justizausschuss zu überweisen, gern auch an den Haushalts- und Finanzausschuss. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass der Härtefallfonds dauerhaft erhalten bleibt und weiterhin Menschen in Not hilft. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall Die Linke)
